Einleitung
Quantitativ ausreichende und qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsplätze sind eines der wichtigsten Instrumente zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Nach wie vor teilt das in Deutschland vorherrschende Modell der familiären Arbeitsteilung den Großteil der Erziehungs- und Betreuungsarbeit den Müttern zu. Die geringe Versorgung mit Plätzen in westdeutschen Kindertageseinrichtungen wird daher häufig als ein Grund für die niedrige Müttererwerbstätigkeit in Deutschland genannt.
Tatsächlich belegen empirische Studien, dass es einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Erwerbstätigkeit von Müttern und dem Angebot an Kinderbetreuungsplätzen gibt: Je umfassender das Angebot an Kindertageseinrichtungen, umso mehr Mütter sind erwerbstätig. Auch das Arbeitsvolumen von Müttern, das heißt, wie viele Stunden sie erwerbstätig sind, ist in Regionen höher, die sich durch eine gute Kinderbetreuungsinfrastruktur auszeichnen.
Die Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit ist europaweit ein wichtiges Ziel der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik und wurde auf dem EU-Ratsgipfel in Lissabon vor rund fünf Jahren als Ziel explizit festgelegt.
Die Verbesserung der materiellen Situation von Familien durch die Arbeitsmarktintegration von Müttern wird in den Ausführungen zur so genannten "Lissabonner Strategie" als ein weiterer wichtiger Grund für die Erhöhung der Frauenerwerbsquote angeführt. Der Europäische Rat nennt ausdrücklich die Verfügbarkeit von Plätzen in Kindertageseinrichtungen als Voraussetzung für eine höhere Müttererwerbstätigkeit. In den Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rats von Barcelona 2002 wird gefordert, dass die Mitgliedstaaten das Versorgungsangebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bis zum Jahr 2010 auf 33 Prozent anheben.
Die empirische Forschung gibt weitere Hinweise darauf, dass eine hohe Müttererwerbstätigkeit volkswirtschaftlich betrachtet sinnvoll ist. Wenn beide Elternteile einer Erwerbsarbeit nachgehen können, führt dies zu einem steigenden Steuer- und Beitragsaufkommen der Sozialversicherungen. Hinzu kommen mögliche Einsparungen im Bereich des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes (ehemals Sozial- und Arbeitslosenhilfe), wenn die Bezieher dieser Transfers - häufig alleinerziehende Elternteile - einer Erwerbsarbeit nachgehen können. In einer empirischen Studie wurden solche Effekte auf der Basis gesamtdeutscher und repräsentativer Mikrodaten abgeschätzt.
Zusätzlich zu diesen Effekten wird eine Volkswirtschaft langfristig weitere Einsparungen erzielen können, da eine gute Betreuung in Kindertageseinrichtungen Müttern eine kontinuierliche Erwerbsarbeit ermöglicht. Damit können zum einen Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik reduziert werden. Zum anderen entstehen auch indirekte Effekte, weil bedarfsgerechte Möglichkeiten der außerhäusigen Betreuung Einkommensverluste aufgrund einer Entwertung der Berufserfahrung von Frauen mit Kindern und damit ihres Humankapitals verhindern bzw. verringern können.
Neben der Förderung der Müttererwerbstätigkeit hat der Ausbau von Kindertagesstätten aber auch wichtige bildungspolitische und pädagogische Wirkungen. Nationale wie internationale Forschungsarbeiten verweisen auf die große Bedeutung des Besuchs einer Kindertageseinrichtung im vorschulischen Alter. Kinder werden kurz- bis langfristig am besten gefördert, wenn sie von ihrem dritten Lebensjahr an eine Kindertageseinrichtung besuchen. Die positiven Auswirkungen hängen allerdings nicht nur von der Tatsache des Besuchs, sondern insbesondere von der pädagogischen Qualität der Förderung ab. Eine gute pädagogische Betreuung kann so z.B. in der Entwicklung eines Kindes bis zu einem Jahr ausmachen.
Internationaler Vergleich
Im Vergleich zu anderen Ländern der EU ist die Versorgung mit staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen in Deutschland relativ gering - dies trifft bekanntermaßen nicht auf die ostdeutschen Bundesländer zu. Insbesondere die Versorgung mit Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren und die Ganztagsbetreuung für Kinder zwischen drei und sechs Jahren ist in den westdeutschen Bundesländern im internationalen Vergleich niedrig. Die Abbildung zeigt im EU-Vergleich den Anteil der Kinder unter drei Jahren, für die ein staatlich geförderter Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Während in den ostdeutschen Bundesländern die Versorgungsquoten im europäischen Spitzenfeld liegen, ist die Versorgung in Westdeutschland sehr niedrig, vergleichbar mit der in den südeuropäischen Ländern.
Zusätzlich zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen gibt es Betreuungsangebote im Tagespflegebereich, durch andere bezahlte Betreuungspersonen oder durch Verwandte und Freunde. Mit wenigen Ausnahmen im Bereich der Tagespflege oder der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten werden diese Betreuungsformen nicht staatlich gefördert. Informationen über deren Umfang können nicht der Kinder- und Jugendhilfestatistik, sondern Umfragedaten, wie dem Kinderpanel des Deutschen Jugendinstituts
Ausbau der Kinderbetreuung
Die Bundesregierung will den Ausbau der Tagesbetreuungsplätze voranbringen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), das seit 1. Januar dieses Jahres in Kraft ist,
In einer aktuellen Studie wurde geprüft, inwiefern diese neu zu schaffenden Plätze dem Bedarf der Familien entsprechen.
Angebot und Nachfrage
Die Besonderheit der hier vorgestellten Studie besteht darin, dass sie Methoden verwendet, mit denen "rationierte" Nachfragen geschätzt werden können. Dies ist zur Beschreibung der deutschen Realität im Bereich der außerhäusigen Kinderbetreuung notwendig. So kann in bestimmten Regionen Deutschlands beobachtet werden, dass Eltern einen Betreuungsplatz nachfragen, aber keinen angeboten bekommen.
Die Ergebnisse der Nachfrageschätzungen zeigen, dass die Nachfrage nach einem Platz in einer Kindertageseinrichtung in Deutschland vom Alter des Kindes abhängig ist: Für jüngere Kinder wird mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit ein Platz nachgefragt als für ältere. Die Anzahl der Geschwister verringert ebenfalls diese Wahrscheinlichkeit. Hat ein Kind jedoch Geschwister, die eine Kindertagesstätte besuchen, werden die Eltern eher einen Platz nachfragen. Einfluss hat auch das Haushaltseinkommen: Mit der Höhe des Einkommens steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betreuungsplatz nachgefragt wird. Dieser Zusammenhang wurde bereits in früheren Studien gefunden und belegt erneut das bildungs- und sozialpolitisch relevante Ergebnis, dass Kinder von Eltern mit einem sozioökonomisch geringeren Status weniger in Kindertageseinrichtungen vertreten sind als andere Kinder.
Neben dem Haushaltseinkommen, dem Alter des Kindes und der Anzahl der Geschwister haben weitere Merkmale einen Einfluss auf die Nachfrage nach einem Kinderbetreuungsplatz. Lebt im Haushalt neben den Eltern eine weitere erwachsene Person, sinkt die Nachfrage nach Betreuungsplätzen. Auch Wertvorstellungen haben einen Einfluss; sie wurden hier über den Kirchgang der Eltern erfasst: Besuchen Eltern mindestens einmal im Monat einen Gottesdienst, so ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass sie für ihr Kind einen Betreuungsplatz nachfragen. In allen westdeutschen Bundesländern ist die Nachfrage nach einem Kindergartenplatz signifikant niedriger als in den ostdeutschen Bundesländern.
Die Schätzung einer "rationierten Nachfrage" - damit ist die Warteschlange der einen Betreuungsplatz Suchenden gemeint - setzt auch Informationen über das Angebot voraus. Die individuelle Wahrscheinlichkeit, einen Betreuungsplatz angeboten zu bekommen, hängt ebenfalls vom Alter des Kindes und von der Versorgungsquote ab, das heißt von der Zahl der Kinderbetreuungsplätze je 100 Kinder der jeweiligen Altersgruppe in dem Kreis, in dem der Haushalt lebt. Außerdem gibt es auch hier regionale Unterschiede: In allen ostdeutschen Bundesländern ist die Wahrscheinlichkeit, einen Betreuungsplatz angeboten zu bekommen, höher als in den westdeutschen Bundesländern.
Mangel an Betreuungsplätzen
Mit Hilfe dieser Informationen bezüglich des Angebots und der Nachfrage kann die individuelle "Rationierungswahrscheinlichkeit" - die Wahrscheinlichkeit, dass Eltern für ein Kind einen Betreuungsplatz nachfragen, ihnen aber keiner angeboten wird - geschätzt werden. Im Durchschnitt beträgt sie für Kinder bis zu drei Jahren in den ostdeutschen Bundesländern 57 und in den westdeutschen Bundesländern 61 Prozent (siehe Tabelle 1 der PDF-Version). Tabelle 1: Geschätzte Wahrscheinlichkeiten der Nachfrage, des Angebots und der Rationierung an bzw. von Kinderbetreuungsplätzen
Damit ist die "Rationierungswahrscheinlichkeit" in beiden Regionen vergleichbar, obwohl sich die Versorgungsquoten stark unterscheiden. Der Grund dafür ist, dass in den ostdeutschen Bundesländern auch deutlich mehr Kinderbetreuungsplätze nachgefragt werden - durchschnittlich für 83 Prozent aller Kinder, während es in Westdeutschland nur 65 Prozent sind.
Ausgehend von der "Rationierungswahrscheinlichkeit" lässt sich ableiten, wie viele Eltern einen Kinderbetreuungsplatz nachfragen, ohne dass dieser Nachfrage ein Angebot gegenübersteht. Tabelle 2 zeigt die Anzahl der Kinder, deren Eltern auf einen Betreuungsplatz warten. Die Hochrechnung belegt, dass bei den Kindern unter drei Jahren die "Warteschlange" sehr lang ist: Über 1,2 Millionen Kinder in dieser Altersgruppe sind betroffen (Vgl. Tabelle 2 der PDF-Version)
Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) sieht vor, in erster Linie Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bereitzustellen, deren Eltern beide erwerbstätig sind bzw. erwerbstätig sein wollen. In der Begründung des Gesetzesentwurfes wird als Ziel der Ausbau um 230 000 Plätze genannt.
Wenn es das politische Ziel ist, Plätze für Kinder erwerbstätiger Eltern und erwerbswilliger Mütter bereitzustellen, müssen in Deutschland weitere Plätze geschaffen werden. Außerdem ist zu vermuten, dass eine Erhöhung des Angebots an Kinderbetreuungsplätzen die Erwerbstätigkeit von Müttern insgesamt steigern wird. Unter Umständen erhöht sich dadurch auch wieder die Zahl der Kinder mit erwerbstätigen Eltern, die einen Kinderbetreuungsplatz nachfragen, ohne dass dieser Nachfrage ein Angebot gegenübersteht.
Plädoyer für eine "Familienkasse"
Wie die intensiven Diskussionen der letzten zwei Jahre insbesondere um die Finanzierung des zusätzlichen Ausbaus der außerhäusigen Kinderbetreuung gezeigt haben, bedarf es großer Anstrengungen aller gesellschaftlichen Akteure, um den bedarfsbedingten Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland zu finanzieren. Viele Kommunen sehen dafür aufgrund ihrer schlechten Haushaltslage jedoch häufig wenig Spielraum.
Dies hat seine Gründe auch darin, dass sich unter kurzfristigen und rein fiskalischen Gesichtspunkten der Ausbau der Kinderbetreuung für sie nicht unbedingt "rechnet". Zum einen decken die Gebühren nur einen Bruchteil der Kosten ab (etwa 15 Prozent) und zum anderen fließt der weitaus größere Teil der induzierten Steuer- und Beitragseinnahmen in die Kassen der Länder und des Bundes bzw. der Sozialversicherungsträger. Zwar wird im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs ein Teil dieser Mittel von den Ländern an die Kommunen "zurück" transferiert. Doch es ist nicht gewährleistet, dass die Mittel auch dort ankommen, wo sie benötigt werden.
Um einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung in Deutschland zu bewerkstelligen, muss deshalb über Reformen nachgedacht werden, die eine Finanzierung dieser wichtigen Infrastrukturleistung für Familien nachhaltig sicherstellt. Kurz- bis mittelfristig sollte an eine Reform des kommunalen Finanzausgleichs gedacht werden, welche die Kinderbetreuung stärker als bisher berücksichtigt. Aus ökonomischer Sicht sprechen wichtige Gründe dafür, eine entsprechende Ausgestaltung von Nebensätzen im Finanzausgleich vorzunehmen: Je mehr Kinder in einer Gemeinde leben und je besser die Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind, umso mehr Geld sollte zur Verfügung gestellt werden.
Ferner sollte mittel- bis langfristig auch an Reformen weitergearbeitet werden, die eine nachhaltige Finanzierung der Betreuungsinfrastruktur für Familien bzw. Kinder sicherstellen. Solche Reformen müssen grundsätzlicher Natur sein, wenn sie eine nachhaltige und langfristige Wirkung erzielen sollen. Zudem könnte überlegt werden, den Bund explizit an der Finanzierung der Kinderbetreuungsinfrastruktur zu beteiligen. Dafür wäre in Deutschland jedoch eine Änderung der Gesetzeslage notwendig.
Eine Beteiligung des Bundes allein kann aber auch nicht sicherstellen, dass die außerhäusige Kinderbetreuung nachhaltig finanziert wird, da auch Bundesmittel in jedem Haushaltsjahr neu verhandelt werden. Vor diesem Hintergrund sind Reformen sinnvoll, die daran ansetzen, die außerhäusige Kinderbetreuung über eine unabhängige Institution zu finanzieren. Eine solche Institution könnte zum Beispiel eine Familienkasse sein, in der unterschiedliche familienbezogene Leistungen gebündelt werden.
Eine Familienkasse könnte als parafiskalische Organisation ausgestaltet sein. Die grundsätzliche Idee besteht darin, dass ein Parafiskus mehr und nachhaltigere Mittel mobilisieren kann, als dies dem Finanzminister möglich wäre. Was könnte eine solche Familienkasse kennzeichnen?
Sie sollte sich aus Steuermitteln finanzieren. Dies hat vorrangig systematische Gründe, da der Ausbau der außerhäusigen Kinderbetreuung heute als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen wird. Solche gesamtgesellschaftlichen Aufgaben werden üblicherweise über Steuern finanziert. Eine Familienkasse sollte jedoch langfristig nicht nur eine Basis für den Ausbau der außerhäusigen Kinderbetreuung darstellen, sondern es wäre sinnvoll, auch andere familienbezogene Leistungen über eine solche Familienkasse zu finanzieren. Dies würde die Transparenz, Treffsicherheit und Zielgenauigkeit familienbezogener Leistungen in Deutschland insgesamt erhöhen. Konkret würde dies bedeuten, dass sowohl monetäre Transfers (wie z.B. das Kindergeld und Erziehungsgeld) als auch die Infrastrukturleistungen über einen Familienparafiskus finanziert bzw. zumindest kofinanziert werden.
Eine zentrale Zuständigkeit für die Familienkasse sollte bei einer selbständigen Organisation angesiedelt sein. Dies kann die Unabhängigkeit dieser Institution erhöhen und unterstreicht ihre Relevanz. Außerdem wäre es sinnvoll, sie als ein eigenständiges Selbstverwaltungsorgan zu konzipieren. Um eine "Verselbstständigung" einer neuen Verwaltung zu verhindern, wäre es wichtig, gleich zu Beginn sinnvolle Kontrollmechanismen einzuführen. Auf regionaler Ebene wären als Teil einer Familienkasse oder in einer rechtlich noch zu regelnden Zuordnung Ausführungsagenturen zu etablieren. Diese sollten gewährleisten, dass die Familien vor Ort Ansprechpartner für die vielfältigen familienbezogenen Leistungen haben.
Die Finanzierung der Familienkasse über Steuermittel könnte so gestaltet sein, dass eine Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen mit der Finanzierung aus einem explizit auf diese Leistungen bezogenen Steueraufkommen kombiniert wird. Eine solche Kombination wäre hilfreich, da eine alleinige Finanzierung aus dem allgemeinen Steueraufkommen eine stetige und langfristige Aufgabenwahrnehmung nicht in vollem Umfang garantiert, vielmehr könnten Mittel aus dem allgemeinen Steueraufkommen durch haushaltsbedingte "Notwendigkeiten" immer wieder zur Disposition stehen. Eine alleinige Finanzierung aus zweckgebundenen Steuermitteln wäre - in Abhängigkeit des Leistungsspektrums, das von einer Familienkasse abgedeckt wird - mehr oder weniger sinnvoll. Wenn eine Familienkasse neben den Infrastrukturleistungen für Kinder und Familien auch andere familienbezogene Leistungen finanziert, wäre es aus Gründen der Akzeptanz wichtig, nur einen Teil der Leistungen der Familienkasse über zweckgebundene Steuermittel zu finanzieren. Es könnte ein Ansatzpunkt sein, z.B. den Ausbau der außerhäusigen Kinderbetreuung über zweckgebundene Steuermittel zu finanzieren und die anderen familienbezogenen Leistungen - wie bisher - aus dem allgemeinen Steueraufkommen.
Die Einnahmen aus Steuermitteln sollten direkt der Familienkasse zufließen, um zu verhindern, dass Haushaltsengpässe zu einer Kürzung der Mittel führen. Es wäre auch denkbar, dass die Mittel in einen so genannten Familienfonds fließen. Die Verwaltung des Fonds sollte allerdings bei der Familienkasse angesiedelt sein.
Mit einer solchen Reformoption würden die Transparenz, die Effizienz, die Treffsicherheit und Zielgenauigkeit familienbezogener Leistungen in Deutschland insgesamt erhöht werden. Die Finanzierung der außerhäusigen Kinderbetreuung hätte eine nachhaltige und langfristige Perspektive. Abschließend muss aber auch betont werden, dass es noch zahlreicher Überlegungen - sowohl aus verwaltungswissenschaftlicher, wirtschaftswissenschaftlicher, juristischer und familienpolitischer Perspektive - bedarf, um den Vorschlag einer Familienkasse umzusetzen.