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Editorial | Neues Wettrüsten? | bpb.de

Neues Wettrüsten? Editorial Einstein und die neun Zwerge. Historisches zum INF-Vertrag Rüstung, Bündnissolidarität und Kampf um Frieden. Lernen aus dem Nato-Doppelbeschluss von 1979? Internationale Atomwaffenkontrolle: Stand und Perspektiven Europa und der INF-Vertrag: Verdammt zur Zuschauerrolle? China als Rüstungsakteur. Von Maos Papiertigern zu robusten Regenbögen Zwischen Comeback und Zerrissenheit – hat die Nato Bestand?

Editorial

Johannes Piepenbrink

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Der Vorschlag der gegenseitigen Abrüstung sei "entwaffnend simpel" gewesen, scherzte US-Präsident Ronald Reagan am 8. Dezember 1987 in Washington anlässlich der Unterzeichnung des INF-Vertrages mit der Sowjetunion über nukleare Mittelstreckenraketen. Und sein Gegenüber Michail Gorbatschow äußerte die Hoffnung, dass nun der Weg in Richtung atomwaffenfreier Welt eingeschlagen sei, in der "unsere Kinder und Kindeskinder – sowie deren Kinder und Kindeskinder" angstfrei aufwachsen könnten. Der Vertrag, mit dem beide Supermächte sich dazu verpflichteten, ihre atomaren Mittelstreckenraketen zu verschrotten und gegenseitige Kontrollen zuzulassen, war ein historischer Durchbruch.

Tatsächlich rückte das Szenario einer atomaren Eskalation damit für drei Jahrzehnte aus dem Blickfeld. Doch mit den Ankündigungen der USA und Russlands Anfang dieses Jahres, den auf unbeschränkte Dauer abgeschlossenen INF-Vertrag im Spätsommer 2019 "auslaufen" zu lassen, ist die Frage nach einer wirkungsvollen Kontrolle atomarer Waffen und Rüstung plötzlich wieder akut geworden. Zudem droht auch der Vertrag zur Verringerung strategischer Waffen von 2010 (New START) in zwei Jahren ersatzlos auszulaufen. Zwar wurden die Atomwaffenarsenale seit dem Ende des Kalten Krieges stark reduziert, Schätzungen des Friedensforschungsinstituts SIPRI zufolge gibt es weltweit aber immer noch über 14.400 atomare Sprengköpfe.

Möchte man der Abkehr von den bestehenden Vereinbarungen überhaupt etwas Perspektive abgewinnen, dann lässt sich auf die gewachsene Zahl der Rüstungsakteure verweisen, die an den bilateralen Verträgen nicht beteiligt waren und in künftige Abkommen zu integrieren wären. Gleiches gilt für neu entwickelte Waffentechnologien, die es ebenfalls zu kontrollieren gilt. Angesichts der aktuellen politischen Konstellationen ist eine solche multilaterale Einigung kaum realistisch. Aber das war der Vertragsschluss von 1987 seinerzeit auch.