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Die Agenda 2010: Eine wirtschaftspolitische Bilanz | Bundestagswahl 2005 | bpb.de

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Die Agenda 2010: Eine wirtschaftspolitische Bilanz

Michael Hüther Benjamin Scharnagel Michael Hüther · Benjamin Scharnagel

/ 17 Minuten zu lesen

Mit der Agenda 2010 hat die Bundesregierung einen umfassenden Schritt gewagt, die wirtschaftliche und politische Stagnation zu stoppen. Die Probleme auf dem Arbeitsmarkt harren weiter der Lösung.

Einleitung

Seit mehr als zehn Jahren wächst die deutsche Volkswirtschaft deutlich langsamer als die der meisten internationalen Konkurrenten. Gleich mehrmals landete Deutschland bei der Wachstumsrate des Bruttoinlandsproduktes (BIP) sogar auf dem letzten Platz der EU-15. Die Stagnation vom Herbst 2000 bis Ende 2003 war die längste seit Gründung der Bundesrepublik.

Obwohl auch andere Industrieländer von steigenden Ölpreisen, dem Platzen der New-Economy-Blase und der weltweiten Verunsicherung durch die Terroranschläge der letzten Jahre betroffen waren, zeigten sich die wachstumslähmenden Effekte nirgendwo in Europa stärker als hierzulande. Und selbst das reale BIP-Wachstum von 1,7 Prozent im vorigen Jahr ergibt sich erstens zu gut einem Drittel allein daraus, dass es 2004 je nach Bundesland bis zu fünf Arbeitstage mehr gab, zweitens liegt es erneut deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 2,4 Prozent, und drittens lebt es nahezu ausschließlich vom Export. Das schwache Wirtschaftswachstum seit 1991 hat dazu geführt, dass die Deutschen beim Pro-Kopf-Einkommen vom vierten auf den achten Platz in der EU-15 abgerutscht sind. Gleichzeitig ist die Anzahl der registrierten Arbeitslosen weiter gestiegen und liegt mittlerweile bei 4,7 Millionen.

Schon dieser erste Überblick verdeutlicht, dass die neunziger Jahre für Deutschland ein verlorenes Jahrzehnt waren. Und auch seit der Jahrtausendwende hat sich die Situation nicht verbessert, sondern eher verschlechtert. Wäre die deutsche Wirtschaft zwischen 1991 und 2003 beispielsweise genauso schnell gewachsen wie die der USA, dann hätte das preisbereinigte BIP je Einwohner im Jahr 2003 um fast 3 500 Euro höher gelegen, als dies tatsächlich der Fall war.

Bereits 1997 war "Reformstau" das "Wort des Jahres" - und dieser hat sich trotz der Agenda 2010 noch immer nicht aufgelöst. Deutschland schneidet weiterhin auf allen Wachstumsfeldern deutlich schlechter ab als vergleichbare Volkswirtschaften. Hohe Steuern und Abgaben, eine lähmende Bürokratie und immer noch hohe Arbeitskosten gehören zu den hausgemachten Ursachen, die den Beschäftigungsaufbau verhindern. Zu der andauernden Wachstumsschwäche gesellt sich eine Reihe neuer Herausforderungen durch die Globalisierung. Die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland beschränkt sich nicht mehr nur auf einfache Arbeiten. Auch hochwertige Waren und Dienstleistungen lassen sich heute in vielen Ländern kostengünstiger erstellen als in Deutschland. Die Wissensintensivierung der Wertschöpfung verstärkt zusätzlich den Druck auf Arbeitnehmer mit geringen Qualifikationen; hier weist Deutschland schon jetzt europaweit die höchste Arbeitslosenquote auf. Zudem stehen die sozialen Sicherungssysteme angesichts deranhaltenden Massenarbeitslosigkeit, des medizinisch-technischen Fortschritts und der Alterung der Gesellschaft vor gravierenden Finanzierungsproblemen. Schließlich fördert das leistungsfeindliche und komplizierte Steuersystem Kapitalflucht und Schwarzarbeit und behindert Investitionen am deutschen Standort.

Mit der Agenda 2010 hat die Politik in den letzten zweieinhalb Jahren immerhin einen ersten Schritt gewagt, den Abwärtstrend zu stoppen. Das ist deutlich mehr als in den Jahren zuvor, aber bei weitem noch zu wenig, um die strukturellen Probleme des Arbeitsmarktes, der sozialen Sicherung, der Besteuerung und der öffentlichen Haushalte zu lösen. Während der ersten Regierung Schröder gab es zwar Fortschritte bei der Steuerentlastung und durch die Einführung der kapitalgedeckten Säule bei der Alterssicherung, am Arbeitsmarkt aber kam es durch die Regelungen für geringfügige Beschäftigung und die Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes zu deutlichen Verschlechterungen. Insoweit war die Agenda 2010 ein Schritt zu umfassenderen und konsistenteren Reformen.

Die Agenda 2010: Ein erster Schritt

"Wir werden Leistungen des Staates kürzen, Eigenverantwortung fördern und mehr Eigenleistung von jedem Einzelnen abfordern müssen." Mit diesen Worten wollte Bundeskanzler Gerhard Schröder Deutschland im Frühjahr 2003 auf Reformkurs bringen. Hinter der damals noch unbekannten Chiffre "Agenda 2010" verbarg sich ein Maßnahmenbündel, mit dem die Sozialsysteme saniert, die Lohnnebenkosten auf unter 40 Prozent gesenkt, der Arbeitsmarkt flexibler gestaltet und die öffentlichen Finanzen konsolidiert werden sollten.

Zunächst konzentrierte sich die Agenda 2010 auf Neuregelungen für den Arbeitsmarkt, die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sowie die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Ergänzt wurden sie später durch das teilweise Vorziehen der letzten Stufe der Einkommensteuerreform um ein Jahr und die Rentenreform, welche den so genannten Nachhaltigkeitsfaktor und die nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften einführte. Inhaltlich erweitert wurde die Agenda 2010 im letzten Jahr um die "Innovationsoffensive", die aber nicht wesentlich über das Stadium von Absichtserklärungen und Sonderprojekten hinausgekommen ist. Schließlich entwickelte sich die Agenda 2010 zu einem catch all-Begriff, unter dem die Bundesregierung jegliche Maßnahme ihrer Politik subsumierte - auch solche, die aus ordnungspolitischer Sicht den ursprünglichen Zielen zuwiderlaufen.

Zum Ende der 15. Wahlperiode fällt die Bilanz der Reformpolitik der Bundesregierung gemischt aus. Zwar sind die "Renovierungsarbeiten" in einzelnen Bereichen durchaus vorangekommen. Allerdings hat es auch Rückschläge und Rückschritte gegeben, welche einen klaren Reformkurs für mehr Beschäftigung und Wachstum vermissen lassen. Dies zeigt auch das IW-Reformbarometer, das seit September 2002 Monat für Monat die Reformfortschritte in den drei Politikfeldern Arbeitsmarktpolitik, Sozialpolitik sowie Steuer- und Finanzpolitik bewertet (vgl. die Abbildung). Im Juni 2005 stand das Reformbarometer insgesamt bei 109,1 Punkten. Der Indikator zeigt also, dass sich die Politik in den zurückliegenden gut zweieinhalb Jahren insgesamt in die richtige Richtung bewegt hat.

Orientiert man sich jedoch daran, was innerhalb dieser Legislaturperiode möglich gewesen wäre, wenn Bundestag und Bundesrat konstruktiv zusammengearbeitet und ein umfassendes Reformpaket geschnürt hätten, dann relativiert sich der Anstieg des Reformbarometers um gut neun Zähler. Wären beispielsweise die arbeitsmarktpolitischen Forderungen aus dem 20-Punkte-Programm des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (weitere Deregulierung), die Vorschläge der Herzog-Kommission zur Umgestaltung der Sozialsysteme (gesetzliches Renteneintrittsalter bei 67 Jahren, Kopfpauschale in der gesetzlichen Krankenversicherung) sowie das Steuerreformkonzept von Friedrich Merz (Stufentarif mit niedrigen Sätzen) umgesetzt worden, dann hätte das Reformbarometer bereits vor einem Jahr bei 153,7 Punkten gelegen. Der aktuelle Stand von 109,1 Punkten weist lediglich ein knappes Fünftel des in dieser Referenzmarke enthaltenen Anstiegs auf. Zudem haben sich die einzelnen Teilbereiche sehr unterschiedlich entwickelt. Die größten Fortschritte erreichte die Arbeitsmarktpolitik. Hier liegt der Teilindikator bei 129,9 Punkten. In der Sozialpolitik hat es zwar bereits einige Verbesserungen gegeben (107,6 Punkte), doch der Bedarf an weiteren Strukturreformen bleibt groß. Der Bereich der Steuer- und Finanzpolitik steht vor allem aufgrund der desolaten Haushaltslage mit 90 Zählern deutlich schlechter da als zu Beginn der zweiten Amtszeit von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

Arbeitsmarktpolitik

Die Reform-Großbaustelle dieser Legislaturperiode war der Arbeitsmarkt. Im August 2002 hatte die "Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" der Bundesregierung in ihrem Abschlussbericht 13 so genannte Module vorgeschlagen, um die Beschäftigungshemmnisse am Arbeitsmarkt abzubauen und die damalige Bundesanstalt für Arbeit neu zu strukturieren. Eine Vielzahl dieser Maßnahmen wurde - zum Teil mit erheblichen Änderungen während des Gesetzgebungsprozesses - mit den vier Hartz-Gesetzen und dem "Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt" umgesetzt. Die Hartz-Reformen hatten als "größte Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" den Anspruch, die Menschen durch konsequentes Fordern und Fördern wieder in Arbeit zu bringen, den bislang alimentierenden zu einem aktivierenden Sozialstaat umzubauen und die Bundesagentur für Arbeit zu einem modernen Dienstleister weiterzuentwickeln, bei dem die Vermittlung und nicht die Verwaltung der Arbeitslosen im Vordergrund steht. Außerdem haben das nach mehrjähriger Debatte beschlossene Zuwanderungsgesetz, die Handwerksnovelle und das Tagesbetreuungsausbaugesetz dazu beigetragen, die Zugangsbedingungen zum deutschen Arbeitsmarkt zu verbessern. Durch diese Maßnahmen ist der Arbeitsmarktindex um knapp 30 Zähler deutlich gestiegen.

Von den vier Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hat "Hartz IV" die Republik am meisten bewegt. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum 1. 1. 2005 hat das jahrzehntelange ineffiziente Nebeneinander zweier steuerfinanzierter und bedarfsorientierter Transfersysteme beendet. Anstelle der Arbeitslosenhilfe für ehemalige Arbeitslosengeldbezieher bzw. der Sozialhilfe erhalten alle arbeitslosen Erwerbsfähigen ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld I im Rahmen der neuen "Grundsicherung für Arbeitsuchende" das Arbeitslosengeld II (ALG II). Es besteht im Normalfall aus der pauschalierten Regelleistung auf dem Niveau der Sozialhilfe (für Alleinstehende: 345 Euro in West und 331 Euro in Ostdeutschland) und dem Wohngeld. Ehemalige Bezieher des über die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung finanzierten Arbeitslosengeldes I erhalten bis zu zwei Jahre lang degressiv gestaffelte Zuschläge zum ALG II. Alle ALG II-Empfänger sind gesetzlich renten-, kranken- und pflegeversichert.

Nach dem Grundsatz "Fordern und Fördern" ist seit Jahresanfang die Zumutbarkeit einer angebotenen Arbeitsstelle für einen Langzeitarbeitslosen gegenüber der alten Rechtslage deutlich verschärft worden. Danach ist jede legale Arbeit für einen ALG II-Empfänger zumutbar, es sei denn ihre Entlohnung ist gesetzes- bzw. sittenwidrig oder ihre Ausübung nicht vereinbar mit der Erziehung eines unter dreijährigen Kindes oder der Pflege eines Angehörigen. Zudem kann bei Ablehnung einer zumutbaren Tätigkeit die Regelleistung für drei Monate um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Diese finanziellen Sanktionen erhöhen den Druck auf Arbeitslose, eine Stelle anzunehmen, die auch unter ihren früheren Verdienstmöglichkeiten liegt. Dadurch können sich die Dauer der Arbeitslosigkeit und damit die Abhängigkeit von staatlichen Transfers verkürzen.

Verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten zum ALG II sollen die Motivation zur Arbeitsaufnahme finanziell fördern. Durch die zum 1. Oktober 2005 überarbeitete Neuregelung steigt der finanzielle Anreiz, einen Niedriglohnjob (400 bis 800 Euro) anzunehmen. Allerdings spornt der neue Anrechnungsmodus nicht dazu an, von Arbeitslosigkeit bzw. Teilzeitarbeit in Vollzeitarbeit zu wechseln. Während also der Anreiz zur Teilzeitarbeit bei gleichzeitigem ALG II-Bezug steigt, sinkt die Motivation zum Wechsel auf eine Vollzeitstelle. Problematisch ist außerdem, dass sich wegen der höheren Freibeträge die Einkommensgrenze nach oben verschiebt, bis zu der ein Anspruch auf ALG II besteht. Dies hat zur Folge, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten größer wird.

Das zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt betrifft vor allem den Kündigungsschutz und die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I). Beim Kündigungsschutz ist der Schwellenwert von fünf auf zehn Beschäftigte bei Neueinstellungen erhöht worden. Dies erleichtert kleinen Unternehmen, die Anzahl ihrer Beschäftigten schneller an die Auftragslage anzupassen. Die Begrenzung der Kriterien der Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen auf Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung sowie die einheitliche Klagefrist von drei Wochen für die Geltendmachung aller Unwirksamkeitsansprüche mildert die Rechtsunsicherheit gerichtlicher Kündigungsschutzverfahren. Zum 1. Februar 2006 soll außerdem die maximale Bezugsdauer des ALG I aus der Arbeitslosenversicherung auf generell zwölf Monate sinken; ältere Arbeitslose erhalten höchstens 18 Monate lang ALG I. Verschiedene Studien haben gezeigt, dass eine lange Bezugsdauer von Leistungen die Arbeitslosigkeit verlängert. Insofern ist die hohe Langzeitarbeitslosigkeit in Deutschland im Zusammenhang mit der bisher im internationalen Vergleich großzügigen Bezugsdauer von bis zu 32 Monaten für ältere Arbeitslose zu sehen. Die vorgesehene Kürzung erhöht den finanziellen Druck, schneller eine neue Arbeit zu finden, und begrenzt den Trend zur Frühverrentung, der durch den gleitenden Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Rente staatlich alimentiert wurde.

Auf die Anzahl der registrierten Arbeitslosen haben sich diese Weichenstellungen jedoch noch nicht positiv ausgewirkt. Im Gegenteil: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) registrierte Ende Juni 2005 rund 4,7 Millionen Arbeitslose. Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings auch ein statistischer Effekt. Seit Jahresanfang zählt die BA auch jene rund 330 000 Arbeitsuchenden mit, die bis Ende 2004 als erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger nicht registriert worden sind. Unter dem Kompetenzgerangel zwischen Arbeitsagenturen und Gemeinden in den Arbeitsgemeinschaften bzw. zwischen der BA und den 69 optierenden Kommunen, welche die Langzeitarbeitslosen in Eigenregie betreuen, leidet die Förderung der Arbeitslosen und ihre Vermittlung in Arbeit. Hier rächt sich der grundlegende Webfehler der Hartz-IV-Reform, die den Kommunen nicht die alleinige Verantwortung für die Langzeitarbeitslosen mit entsprechender finanzieller Kompensation übertragen hat. Schließlich ist zu beachten, dass insbesondere Reformen auf dem Arbeitsmarkt Zeit brauchen, um Verhaltensänderungen herbeizuführen und sich positiv auf die Beschäftigung auszuwirken. Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten von Hartz IV, anderthalb Jahre nach Inkrafttreten anderer Neuregelungen und angesichts der schlechten konjunkturellen Lage ist es zu früh, den Arbeitsmarktreformen ihren Erfolg abzusprechen.

Sozialpolitik

Bescheidener als in der Arbeitsmarktpolitik fällt mit einem Barometerwert von 107,6 Punkten die Reformbilanz im Bereich der sozialen Sicherung aus. Trotz Gesundheits- und Rentenreform ist der Beitrag der Sozialpolitik zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gering. Denn die Einsparungen und Leistungskürzungen der letzten beiden Jahre haben nicht dazu geführt, die Sozialbeiträge auf die angestrebte Marke von unter 40 Prozent zu senken und damit den Faktor Arbeit zu entlasten.

Die seit dem 1. Januar 2004 geltende Gesundheitsreform hat den durchschnittlichen Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 14,2 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens stabilisiert - ursprüngliche Zielmarke der Bundesregierung für dieses Jahr waren weniger als 13 Prozent. Im zurückliegenden Jahr konnten die gesetzlichen Krankenkassen einen Überschuss von vier Milliarden Euro erwirtschaften. Sie haben diesen im Wesentlichen dazu verwendet, ihre Schulden zu tilgen.

Das Einnahmenplus geht vor allem auf die Straffung des Leistungskataloges und auf mehr Selbstbeteiligung der Versicherten zurück: Versicherungsfremde Leistungen (z.B. Sterbegeld, Entbindungsgeld, Aufwendungen für künstliche Befruchtung) sind gestrichen worden. Das Mutterschaftsgeld wird durch einen Zuschuss aus dem Bundeshaushalt finanziert. Anstelle der bisherigen paritätischen Finanzierung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen die Versicherten ab dem 1. Juli 2005 Zahnersatz und Krankengeld alleine finanzieren. Neben der Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro pro Quartal beim erstmaligen Besuch des Hausarztes und bei Konsultation von Fachärzten ohne Überweisung müssen die Patienten auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Heilmittel sowie für den stationären Aufenthalt in Krankenhäusern leisten.

Die Ausgliederung versicherungsfremder Leistungen hat das Versicherungsprinzip gestärkt und die Beitragszahler entlastet; die höheren Zuzahlungen schärfen das Kostenbewusstsein der Versicherten. Die Gesundheitsreform hat jedoch keine grundlegenden Strukturveränderungen für mehr Wettbewerb unter den Leistungsanbietern eingeleitet, die für mehr Effizienz sorgen und den Kostenanstieg im Gesundheitswesen bremsen könnten. Die Zulassung des Arzneimittel-Versandhandels und die Möglichkeit, dass zu einer Apotheke bis zu drei Nebenstellen gehören können, wirken hier kaum. Daher sorgt die Gesundheitsreform nur kurzfristig für stabile Beiträge. Sie ist jedoch nicht in der Lage, die Finanzierung der GKV langfristig auf solide Beine zu stellen.

Die Rentenreform hat zum 1. 1. 2005 den so genannten Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenformel eingeführt. Damit hat die Bundesregierung erste Schritte eingeleitet, um die Beitragszahler angesichts der demographischen Veränderungen zu entlasten. Steigt die Zahl an Rentnern im Vergleich zu den Beitragszahlern überproportional, dann fällt die Rentenerhöhung künftig niedriger aus als bei unverändertem Verhältnis von Rentenempfängern zu Beitragszahlern. Zudem erhöhen Schul-, Fachhochschul- und Hochschulzeiten nicht mehr den Rentenanspruch, und die Höherbewertung von schulischen oder beruflichen Ausbildungszeiten wird begrenzt. Schließlich wird die Möglichkeit zur Frühverrentung weiter eingeschränkt, indem die Altersgrenze für den erstmöglichen Bezug einer Altersrente nach Altersteilzeit oder wegen Arbeitslosigkeit zwischen 2006 und 2009 in Monatsschritten von 60 auf 63 Jahre steigt. Auf eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre hat die Bundesregierung jedoch entgegen dem Rat der von ihr eingesetzten Rürup-Kommission "Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme" verzichtet. Deswegen wird diese Reform noch nicht zu niedrigeren Lohnzusatzkosten und damit zu einer Entlastung des Faktors Arbeit führen, sondern lediglich den zukünftigen Anstieg bremsen.

Insgesamt hat sich die Politik bislang der Aufgabe verschlossen, die Sozialsysteme auf eine nachhaltige Finanzbasis zu stellen. Vor allem die Umlagefinanzierung der gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegeversicherung muss noch an die demographischen Veränderungen angepasst werden. Denn steigende Sozialbeiträge erhöhen die Arbeitskosten und senken damit die Nachfrage der Unternehmen nach Arbeit. Die höhere Arbeitslosigkeit lässt wiederum die Einnahmenbasis der Sozialkassen erodieren. Um bestehende Leistungsansprüche zu finanzieren, müsste erneut an der Beitragsschraube gedreht werden mit weiterem Stellenabbau als Folge. Einen nachhaltigen Ausweg aus diesem Teufelskreis bietet nur eine Abkoppelung der Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung vom Arbeitsverhältnis.

Steuer- und Finanzpolitik

Wie der Indikatorwert von 90 Punkten signalisiert, haben sich die steuer- und finanzpolitischen Bedingungen für Beschäftigung und Wachstum im Laufe dieser Legislaturperiode deutlich verschlechtert. Daran ändert auch das Inkrafttreten der letzten beiden Stufen der Steuerreform 2000 nichts, die sowohl Bürger als auch Unternehmen netto entlastet haben. Auch das Alterseinkünftegesetz, das schrittweise die nachgelagerte Besteuerung von Einkommen im Rentenalter einführt und gleichzeitig die Beiträge zur Altersvorsorge steuerfrei stellt, verbessert längerfristig die steuerlichen Rahmenbedingungen. Die dringend benötigte Reform der Gemeindefinanzen ist hingegen gescheitert. Zudem wurden die Unternehmen mit Einführung der Mindestbesteuerung und der Verschärfung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung ab dem Jahr 2004 erheblich belastet. Insgesamt erweist sich das deutsche Steuersystem mit seinen im internationalen Vergleich immer noch hohen nominalen Steuersätzen und seinen vielen Ausnahmen als nicht wettbewerbsfähig, intransparent, leistungs- und investitionshemmend.

Gleichzeitig ist die Lage der öffentlichen Haushalte aller Gebietskörperschaften immer desolater geworden. Insbesondere beim Bund hat die Neuverschuldung stark zugenommen, so dass Deutschland in diesem Jahr zum vierten Mal in Folge das Maastrichter Drei-Prozent-Defizitkriterium verletzen wird. Mit knapp 66 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erreichen auch die bislang aufgehäuften Schulden ein Rekordniveau und verstoßen gegen das Maastrichter Schuldenstandskriterium von 60 Prozent. Der Subventionsabbau ist im Wesentlichen zum Stillstand gekommen, nachdem sich Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss im Dezember 2003 zur Gegenfinanzierung der vorgezogenen Steuerentlastung darauf geeinigt hatten, die Eigenheimzulage für Neufälle um 30 Prozent zu senken, die Pendlerpauschale auf einheitlich 30 Cent pro Entfernungskilometer zu begrenzen und weitere 34 Steuervergünstigungen nach dem "Rasenmäherprinzip" pauschal zu kürzen.

Zur Konsolidierung ihres Etats hat die Bundesregierung bislang nur auf Privatisierung und die Kürzung staatlicher Investitionen gesetzt. Das strukturelle Problem, dass die Ausgaben auch dann über den Einnahmen liegen, wenn man das Budget um die konjunkturellen Effekte bereinigt, bleibt weiterhin ungelöst. Dazu müssten Steuervergünstigungen und Finanzhilfen umfassend gestrichen und bestehende staatliche Leistungen gekürzt werden.

Eine Vision für Deutschland

Jede neue Bundesregierung wird vor der Aufgabe stehen, den zuletzt ins Stocken geratenen Reformprozess wieder in Gang zu setzen und zu intensivieren; das Herumdoktern an einzelnen Symptomen reicht nicht mehr aus. Vielmehr bedarf es eines in sich stimmigen, umfassenden und auf mehrere Jahre angelegten Reformkonzeptes, welches dann konsequent Schritt für Schritt umgesetzt wird. Einen solchen Weg sind in den neunziger Jahren die USA, Schweden, das Vereinigte Königreich und andere Länder gegangen. In den achtziger Jahren gelang es der alten Bundesrepublik, erfolgreich einen angebotspolitischen Kurs einzuschlagen.

In erster Linie geht es darum, Investitionen zu stimulieren. Dazu sollten die Unternehmens- und Einkommensbesteuerung grundlegend vereinfacht und die Steuerlast gesenkt werden. Die Gewerbesteuer ist durch ein kommunales Zuschlagsrecht auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zu ersetzen. Um Unternehmensgründungen zu vereinfachen, ist zudem die Bürokratie umfassend abzubauen. Die Mobilisierung von Beschäftigung erfordert eine geringere Abgabenbelastung, beschäftigungsorientierte Tarifabschlüsse und mehr Freiräume für betriebliche Flexibilität. Die wachsende Kluft zwischen Arbeitskosten und Nettoeinkommen lässt sich nur durch nachhaltige Reformen in der sozialen Sicherung verringern. Dazu müssten die Rentenzahlungen von der Kinderzahl abhängig gemacht und das offizielle Renteneintrittsalter heraufgesetzt werden. Gleichzeitig bedarf es stärkerer Anreize zur privaten Altersvorsorge. Die Gesetzliche Krankenversicherung sollte auf ein Prämienmodell umgestellt werden und an die Stelle der sozialen Pflegeversicherung eine private, kapitalgedeckte Pflegevorsorge treten. Dadurch lässt sich die Absicherung des Krankheits- und Pflegerisikos vom Beschäftigungsverhältnis loslösen. Weitere Reformen müssen zu flexibleren und längeren Arbeitszeiten führen, das Arbeitsrecht vereinfachen, die Zuwanderung stärker an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ausrichten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhöhen.

In der Bildung geht es vor allem darum, die frühkindliche Förderung durch mehr Ganztagsbetreuung zu verbessern und die Anreize für lebenslanges Lernen zu stärken. Um den akademischen Nachwuchs zu einem schnelleren und effizienteren Studium zu motivieren, sollten Studiengebühren und ein Stipendiensystem eingeführt werden. Unverzichtbar ist bei alledem die Sanierung der Staatsfinanzen - sie ist die Grundvoraussetzung für die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Hierzu sind dieSubventionen umfassend abzubauen, die staatlichen Leistungen zurückzuführen und die föderale Ordnung hin zu mehr Eigenverantwortung der Gebietskörperschaften zu reformieren.

Eine zügige und konsequente Umsetzung eines solchen Reformpaketes wird wieder zu mehr Beschäftigung und Wirtschaftswachstum führen. Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln kann Deutschland in den nächsten beiden Dekaden dauerhaft ein durchschnittliches reales Wachstum des BIP um die 2,5 Prozent pro Jahr erreichen. Gelingt es der Politik hingegen nicht, den Abwärtstrend umzukehren und verharrt Deutschland in der Stagnation, so würde das reale BIP in den nächsten 20 Jahren jährlich um lediglich 0,3 Prozent ansteigen. Dies ist freilich keine stabile gesellschaftliche und wirtschaftliche Situation, wie manche mit Blick auf einen geringen Ressourcenverbrauch naiv glauben machen wollen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die damit einhergehende Überdehnung vor allem der sozialen Sicherungssysteme zu deren Implosion führen wird.

Für eine stabile und kräftige gesamtwirtschaftliche Dynamik sind die vorgenannten Handlungsfelder zentral. Doch die gegenwärtige Lage erfordert etwas zusätzlich, nämlich die Rekonstruktion von Vertrauen. Erhebungen zeigen, wie dramatisch der Mangel an Vertrauen bei der großen Mehrheit der Deutschen gegenüber Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsordnung und Wirtschaftsdynamik ist. Hier tritt das eigentliche Defizit der bisherigen Politik zu Tage: Es fehlte die kraftvolle Auseinandersetzung mit den Grundlagen der marktwirtschaftlichen Ordnung und ihren programmatischen Konsequenzen. Stattdessen dominiert tradierte Sozialromantik, die den Blick verklärt und die Frage nach der heute angemessenen Verantwortungsteilung zwischen Individuum und Staat unbeantwortet lässt. Politik mit realistischem Erfolgsanspruch muss dies ändern. Erst dann wird auch das richtige Handeln im Detail Wirkung im Ganzen entfalten können.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft Köln (Hrsg.), Vision Deutschland. Der Wohlstand hat Zukunft, Köln 2005, S. 9 ff.

  2. Regierungserklärung "Mut zum Frieden und Mut zur Veränderung" von Bundeskanzler Gerhard Schröder am 14. März 2003 vor dem deutschen Bundestag, Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 15/32, Berlin 2003, S. 2479.

  3. Mit dem zustimmungsbedürftigen "Gesetz zur finanziellen Unterstützung der Innovationsoffensive durch Abschaffung der Eigenheimzulage" wollte die Bundesregierung keine Eigenheimzulage für Neufälle mehr gewähren. Konkrete Maßnahmen zur Innovationsförderung beschreibt der Gesetzentwurf nicht. Der unionsdominierte Bundesrat lehnte das Vorhaben bereits im November 2004 ab. Auch das anschließende Vermittlungsverfahren hat zu keinem Kompromiss geführt, so dass das Vorhaben mit Beginn des Bundestagswahlkampfes gescheitert ist.

  4. Dazu zählen beispielsweise das Kinderberücksichtigungsgesetz, demzufolge kinderlose Versicherte ab dem 1.1. 2005 einen Zuschlag von 0,25 Prozent ihres sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens zur sozialen Pflegeversicherung zahlen müssen, oder die Rücknahme der mit dem Gesundheitskonsens zwischen Bundesregierung und CDU/CSU ursprünglich beschlossenen Ausgliederung des Zahnersatzes aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und der Wahlmöglichkeit seiner Absicherung in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

  5. Vgl. Bundesregierung, Arbeitsmarktreformen in Kraft getreten, in: http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/Arbeit-,9252/Die-Hartz-Reformen.htm (5.7. 2005).

  6. Nicht erwerbsfähige Angehörige (Partner, minderjährige Kinder), die mit einem ALG II-Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld.

  7. Darüber hinaus gibt es - wie in der Sozialhilfe üblich - finanzielle Unterstützung bei im Einzelfall zu begründenden Mehrbedarfen (z.B. bei Schwangerschaft) und Einmalleistungen (z.B. Erstausstattung für Bekleidung).

  8. Zusätzlich zu einem Grundfreibetrag von 100 Euro bleiben 20 Prozent des Bruttoeinkommens bis 800 Euro anrechnungsfrei. Darüber hinaus beträgt der Freibetrag 10 Prozent des Bruttoeinkommens bis zu einer Grenze von 1 500 Euro bei Arbeitslosen mit Kindern bzw. 1 200 Euro bei Arbeitslosen ohne Kinder.

  9. Inzwischen scheint die Politik von dieser Regelung wieder abzuweichen: Die Bundesregierung will die Kürzung um zwei Jahre verschieben. Die Union erwägt eine Verlängerung der Bezugsdauer gemäß der Anzahl der Beitragsjahre.

  10. Vgl. Holger Schäfer, Reform der Arbeitslosenversicherung, Ökonomische Aspekte einer politischen Debatte, IW-Positionen, Beiträge zur Ordnungspolitik Nr. 1, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Köln 2003.

  11. Auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung attestierte der Bundesregierung jüngst Fortschritte in der Arbeitsmarktpolitik. In einem Ranking über die Reformintensität von 1994 bis 2004 auf dem Arbeitsmarkt landete Deutschland hinter Dänemark, den Niederlanden und Finnland auf dem vierten Platz, vgl. Nicola Brandt/Jean-Marc Burniaux/Romain Duval, Assessing the OECD Job Strategy: Past Developments and Reforms, OECD Economics Department Working Paper Nr. 429, OECD, Paris 2005.

  12. Mit Einführung des GKV-Sonderbeitrages der Versicherten zum 1. Juli 2005 sinkt der allgemeine Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte. Entsprechend werden die Unternehmen um 0,45 Beitragssatzpunkte bzw. rund 4,5 Milliarden Euro entlastet. Die Versicherten müssen hingegen per Saldo zusätzlich 0,45 Prozent ihres versicherungspflichtigen Einkommens an die GKV abführen.

  13. Zu diesem Zweck wurde die Erhöhung der Tabaksteuer in drei Stufen um jeweils 1,2 Cent je Zigarette zum 1.3. 2004, 1.12. 2004 und 1.9. 2005 beschlossen.

  14. Das "Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz" sieht diese Zweckbindung nicht mehr ausdrücklich vor; rein rechnerisch entfallen von dem Sonderbeitrag 0,4 Prozentpunkte auf den Zahnersatz und 0,5 Prozentpunkte auf das Krankengeld.

  15. Ohne Gegensteuerung hätte der Rentenversicherung im nächsten Jahr sogar ein Finanzloch von schätzungsweise fünf Milliarden Euro gedroht. Um dieses zu schließen, haben Bundestag und Bundesrat kurzfristig beschlossen, den Fälligkeitstermin für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge um durchschnittlich 19 Kalendertage vorzuziehen. Die zusätzliche Belastung der Unternehmen um einmalig etwa 20 Milliarden Euro schwächt ihre Investitionskraft und geht auf Kosten der Beschäftigung.

  16. Vgl. Institut der deutschen Wirtschaft Köln (Hrsg.), Vision Deutschland. Der Wohlstand hat Zukunft, Köln 2005.

Dr. rer. pol., geb. 1962; Direktor und Mitglied des Präsidiums des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) und Honorarprofessor der European Business School in Oestrich/Winkel. IW, Gustav-Heinemann-Ufer 84-88,
50968 Köln.
E-Mail: E-Mail Link: huether@iwkoeln.de

Dr. rer. pol., geb. 1971; Referent für allgemeine Wirtschaftspolitik am IW.
E-Mail: E-Mail Link: scharnagel@iwkoeln.de