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Versailler Vertrag: Ein Frieden, der kein Frieden war | Pariser Friedensordnung | bpb.de

Pariser Friedensordnung Editorial Erwartung und Überforderung. Die Pariser Friedenskonferenz 1919 Friedensmacherinnen. Der Frauenfriedenskongress in Zürich 1919 Die Kriege nach dem Krieg. Zum Kontinuum der Gewalt von 1917/18 bis 1923 Krieg gewonnen, Friedensschluss verloren? Frankreichs und Großbritanniens Kolonialreiche nach dem Ersten Weltkrieg "Mit Dynamit geladen". Das Prinzip nationaler Selbstbestimmung und sein globales Vermächtnis Versailler Vertrag: Ein Frieden, der kein Frieden war Verhasster Vertrag. "Versailles" als Propagandawaffe gegen die Weimarer Republik "Schmach" und "Schande". Parlamentsdebatten zum Versailler Vertrag

Versailler Vertrag: Ein Frieden, der kein Frieden war

Peter Hoeres

/ 18 Minuten zu lesen

Der Versailler Vertrag brach mit den Grundsätzen erfolgreicher Friedensschlüsse: Er demütigte die Verlierer, machte sie ökonomisch und moralisch für alle Gräuel und Schäden verantwortlich und etablierte ein widersprüchliches Regime, das keinen Neuanfang ermöglichte.

An Aufwand war kein Mangel: 10.000 Teilnehmer aus 32 Staaten aller Kontinente fanden sich im Januar 1919 in Paris ein. Ein Vertragswerk mit 440 Artikeln, die in einem Taschenbuch knapp 260 Druckseiten einnehmen, wurde verabschiedet. Es sollte nichts weniger erreicht werden, als den Krieg insgesamt abzuschaffen. "The War That Will End War" – diese Sinngebung hatte der Science-Fiction-Autor H.G. Wells schon zu Beginn des Großen Krieges geprägt, und sie war unvorsichtigerweise von US-Präsident Woodrow Wilson übernommen worden. Immanuel Kant hatte 1795 den ewigen Frieden noch als eine Idee konstruiert, der man sich beständig annähern solle, die aber nie eingeholt werden könne. Nun sollte der Krieg, ein Normalzustand der "großen Politik", eine anthropologische Konstante, per Federstrich aus der Welt geschafft werden. Das war tatsächlich Science-Fiction, pure Utopie.

Diese Utopie verdeckte und bemäntelte die realen Interessen und Ziele, die die Franzosen unter ihrem Ministerpräsidenten Georges Clemenceau und Marschall Ferdinand Foch verfolgten. Immerhin war Clemenceau Vorsitzender der Konferenz, und er setzte sich zwar keineswegs mit all seinen Zielen durch, aber doch mit den Grundintentionen Revanche, Rache und Sicherheit – Revanche für die Niederlage gegen Deutschland 1870/71, für die Schmach der Kaiserproklamation in Versailles am 18. Januar 1871; Rache für die beiden ins eigene Land hineingetragenen Kriege, für die Wegnahme des vom Sonnenkönig Ludwig XIV. eroberten Elsass-Lothringen, für die Verwüstungen – beim Rückzug hatten die Deutschen verbrannte Erde hinterlassen – und die Opfer, die Toten und die gueules cassées, die von Kriegsverletzungen entstellten Gesichter vieler französischer Soldaten. Fünf davon hatte Clemenceau zur Vertragsunterzeichnung nach Versailles bestellt, um der deutschen Delegation ihre Verbrechen vor Augen zu halten. Ob diese die Entstellten im Gegenlicht und der Überfülle des Spiegelsaals überhaupt sahen, ist freilich zweifelhaft.

Der französische Wunsch nach Sicherheit vor dem militärisch, ökonomisch und demografisch überlegenen "Erbfeind", nach Entschädigung und Genugtuung ist nur zu verständlich. Die Umsetzung wirkte jedoch verheerend. Denn der Versailler Vertrag brach mit allen Regeln des hergebrachten Völkerrechts. Er ließ Prinzipien erfolgreicher Friedensschlüsse außer Acht, wie sie in Münster und Osnabrück 1648, in Wien 1815, in Paris 1856 und in Berlin 1878 praktiziert worden, aber auch schon in der Antike bekannt gewesen waren: Amnestie und Vergessen der Gräuel des Krieges, Anerkennung des Feindes als Verhandlungspartner und der Wille zum konstruktiven Neubeginn in einer neuen Ordnung. Auch dass die neu in einen Friedensvertrag aufgenommene Schuldbezichtigung in den Kolonialverträgen etabliert worden war, wirft ein bezeichnendes Licht auf den Versailler Vertrag und den Umgang zwischen Siegern und Verlierern in Europa.

Ächtung des Feindes

Zunächst muss mit dem Historiker Gerd Krumeich festgestellt werden, dass der Waffenstillstand in Compiègne "eine kaum verschleierte Kapitulation" unter Aufrechterhaltung der Seeblockade gegen Deutschland war, die dann noch einmal 100.000 Hungertote herbeiführte, und es sich beim Versailler Friedensschluss in der Tat um ein Diktat handelte, "dessen Unterschrift wie mit vorgehaltener Pistole erzwungen wurde".

Die Deutschen waren zu den Verhandlungen nach Paris gar nicht erst eingeladen worden, obgleich sie zwischenzeitlich einen Regimewechsel erlebt hatten und mit dem Zentrumspolitiker Matthias Erzberger eine Person die deutsche Waffenstillstandskommission leitete, die in der zweiten Kriegshälfte gegen die deutschen Annexionisten Stellung bezogen hatte. 1815 in Wien hatte Napoleons Außenminister Charles-Maurice de Talleyrand wie selbstverständlich wieder am Verhandlungstisch gesessen, und Napoleon hatte zuvor ganz Europa mit Kriegen überzogen. Der deutschen Delegation wurde in Versailles ultimativ ein Vertragswerk präsentiert, das sie nur noch in einem Punkt abändern konnte: In Oberschlesien sollte es eine Abstimmung über die Zugehörigkeit des Gebietes zum Deutschen Reich oder zum wieder begründeten Polen geben. Allein, dieser im März 1921 klar zugunsten Deutschlands ausfallenden Abstimmung wurde von den Siegerstaaten keine Folge geleistet. Ansonsten hatten die Deutschen in kürzester Frist zu unterschreiben, bei Drohung der Wiederaufnahme des Krieges gegen ein nun demobilisiertes und von inneren Unruhen erschüttertes und hungerndes Land.

Bereits die im Notenwechsel mit der US-Regierung vor dem Waffenstillstand geforderte Abdankung des Kaisers und der von amerikanischer Seite gewünschte Regimewechsel waren ein Novum gewesen, das den Prinzipien von Souveränität und Staatengleichheit widersprach. Darüber hinaus wurden im Versailler Vertrag die Rechtsgrundsätze par in parem non habet iurisdictionem ("Ein Gleicher hat unter Gleichen keine Gerichtsgewalt") und nullum crimen, nulla poena sine lege ("Kein Verbrechen, keine Strafe ohne Gesetz") durch die "Strafbestimmungen" übergangen. Der im niederländischen Exil befindliche Kaiser Wilhelm II. sollte laut Artikel 227 "wegen schwerer Verletzung des internationalen Sittengesetzes und der Heiligkeit der Verträge unter öffentliche Anklage" gestellt werden. Deutsche Kriegsverbrecher – und nur diese – sollten gemäß der Artikel 228 bis 230 ausgeliefert und vor Militärgerichte der alliierten und assoziierten Mächte wie die USA gestellt werden. Die übliche gegenseitige Amnestie nach Kriegen, die ein Vergessen der gegenseitig zugefügten Gräuel implizierte und einen Neuanfang, einen Frieden ermöglichte, wurde damit ihrerseits als elementare Lehre aus den Friedensschlüssen seit der Antike ignoriert.

Reparationen und Gebietsabtretungen gehörten dagegen von jeher zu Friedensverträgen, schließlich wurden Kriege meist um Gebietszugewinne geführt. Im Vorfeld der Pariser Friedensverhandlungen hatte US-Präsident Wilson jedoch das Selbstbestimmungsrecht der Völker proklamiert, mit dem die territorialen Bestimmungen des Versailler Vertrages aber nicht vereinbar waren. Weder durfte Deutsch-Österreich dem Reich beitreten noch wurde dem Selbstbestimmungsrecht andernorts konsequent Rechnung getragen. Die Deutschen empfanden die Abtrennung Ostpreußens vom Reich durch den polnischen Korridor als den Versuch, einen größtmöglichen "polnischen Pfahl" in ihr Fleisch zu treiben. Zehn bis zwölf Millionen Deutsche lebten nun außerhalb des Reiches. Die ökonomische Leistungsfähigkeit wurde massiv eingeschränkt. Schlimmer noch war, dass die Franzosen weitgehend die Rheinprovinz besetzten und Brückenköpfe in Köln, Mainz, Koblenz und Kehl hielten, ein Gebiet, das wie im Ruhrkampf 1923 flugs ausgeweitet werden konnte.

Die Reparationen wurden im Versailler Vertrag nicht fixiert, sondern erst 1921 von den Alliierten auf die astronomische Summe von 226 Milliarden Goldmark festgelegt, die bis 1963 zu zahlen sein sollte. Darüber hinaus waren jedes Jahr zwölf Prozent der deutschen Ausfuhrerlöse abzugeben. Hinzu kamen umfangreiche Kohlelieferungen. Als Pfand galt das Vermögen von Reich und Ländern. Ferner wurden Deutschland harte militärische Beschränkungen auferlegt: Schwere Artillerie wurde ebenso wie Panzer, U-Boote und eine Luftwaffe verboten. Das Heer war auf 100.000 Mann begrenzt, was bei 4,5 Millionen Soldaten eine gigantische Demobilisierung mit allen sozialen und mentalen Folgen bedeutete.

Legitimationsgrundlage für diese Bestimmungen war der berüchtigte Artikel 231 des Versailler Vertrages, der unter der Überschrift "Wiedergutmachungen" stand und besagte: "Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, daß Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungenen Krieges erlitten haben." Von einer Alleinschuld Deutschlands war hier nicht direkt die Rede. Aber in einer Mantelnote der alliierten und assoziierten Mächte, die als Reaktion auf deutsche Einwände von Philip Kerr, dem Privatsekretär des britischen Premierministers Lloyd George, verfasst worden war, wurde dann doch offen ausgesprochen, dass Deutschland im Bestreben, seine "Vorherrschaft mit Gewalt zu begründen", alleinschuldig am Krieg sei und seine Bundesgenossen ermuntert habe.

Die Inhaftnahme für den Krieg war mit der Zuweisung einer singulären moralischen Schuld und der Einbettung in eine lange Kontinuität verbunden. Der Krieg sei "das größte Verbrechen gegen die Menschheit und gegen die Freiheit der Völker gewesen, welches eine sich für zivilisiert ausgebende Nation jemals mit Bewußtsein begangen hat. Während langer Jahre haben die Regierenden Deutschlands, getreu der preußischen Tradition, die Vorherrschaft in Europa angestrebt. (…) Sie haben getrachtet, sich dazu fähig zu machen, ein unterjochtes Europa zu beherrschen und zu tyrannisieren, so wie sie ein unterjochtes Deutschland beherrschten und tyrannisierten." Das war die ungebremste Fortsetzung der Kriegsideologie.

Enttäuschte Erwartungen

Die Reaktion auf den Vertrag war blankes Entsetzen, das in Deutschland von der SPD bis zur Rechten reichte, aber ebenso unter den Siegermächten bis in ihre Delegationen verbreitet war – beim britischen Ökonom John Maynard Keynes, beim späteren US-Präsidenten Herbert Hoover (der Vertrag sei "von Hass und Rache durchsetzt") oder beim südafrikanischen Delegationschef und Veteranen Jan Smuts. Auch der linksliberale italienische Ministerpräsident Francesco Nitti, der den von seinem Vorgänger Vittorio Orlando verhandelten Vertrag unterschrieb, übte später scharfe Kritik. Der Vertrag sei "ein Mittel zur Fortsetzung des Krieges" mit dem Ziel, "Deutschland zu zerstückeln und seine wirtschaftliche und politische Einheit, ja seine Existenz selbst zu vernichten." Sogar in Frankreich protestierten nicht nur die Sozialisten, sondern auch der Diplomat Alcide Ebray gegen ein Friedenswerk, das einen neuen Krieg stimuliere.

Das Hauptproblem des Versailler Vertragswerkes war aber nicht seine Härte, sondern dass es ein dauerhaft diskriminierendes und willkürliches Regime begründete, das mit dem Instrument der Gewaltandrohung durch die französischen Besatzungskräfte im Westen Deutschlands operierte, und auf der Herrschaft einer interalliierten Reparationskommission beruhte, die ebenfalls diktierte und nicht verhandelte, sowie auf dem von den Alliierten dominierten Völkerbund, zu dem den Verlierern der Zutritt einstweilen verwehrt blieb. Dass die Vereinigten Staaten als eifrigste Verfechter einer "League to enforce Peace" dem Genfer Völkerbund fernblieben und den Versailler Vertrag nicht ratifizierten, untermauerte die Schieflage des gesamten Systems.

Um diese Schieflage zu verstehen, muss hier nochmals die französische Perspektive vergegenwärtigt werden, die von der Befürchtung geprägt war, dass der Versailler Frieden zu schwach, zu nachgiebig gegenüber dem Koloss in der Mitte Europas ausfallen könnte – eine Sorge, die sich aus Sicht vieler Franzosen 1940, als die Deutschen erneut Belgien und Frankreich mit einem Krieg überzogen und eroberten, als berechtigt herausstellte. Marschall Fochs ursprüngliche Forderungen waren viel weitreichender gewesen: eine vollständige, dauerhafte, jederzeit kontrollierte Entwaffnung, eine Annullierung der Reichsgründung von 1871, eine Auflösung des Reiches in seine Länder oder zumindest eine informelle Angliederung des in autonome Republiken aufgeteilten linksrheinischen Gebietes an Frankreich.

Die Experimente mit den Separatistenbewegungen im Rheinland, die die Franzosen unterstützten, waren allerdings nicht sehr erfolgreich. An der Einheit des Reiches hielten die Deutschen in ihrer überwiegenden Mehrzahl fest. Gleichwohl ist die französische Perspektive ebenso legitim wie die zeitgenössisch dominante, keineswegs nur deutsche, dass eine Demütigung, die von Clemenceau bewusst und hartnäckig symbolisch inszeniert wurde, den Frieden "unauffindbar" machen würde, da er nicht auf Anerkennung des Feindes und Gegenseitigkeit beruhte. Die Worte des sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Philipp Scheidemann "Welche Hand müsste nicht verdorren, die sich und uns in solche Fesseln legte?" wurden sprichwörtlich, weil sie in einer Zeit, in der die nationale Ehre noch eine selbstverständliche Kategorie war, von den Deutschen weithin geteilt wurden.

Die Empörung über die Ruhrbesetzung von 1923, als Frankreich und Belgien aufgrund des deutschen Rückstands bei den Reparationszahlungen ins Ruhrgebiet einmarschierten und es zu Tötungen, Hinrichtungen, Geiselnahmen, Deportationen, Fabrikbesetzungen und zahlreichen Schikanen kam, führten zur zweiten großen Erbitterung in Deutschland. Dass auch die britische Regierung die Ruhrbesetzung für unrechtmäßig erklärte, spiegelte einmal mehr die Unentschlossenheit zwischen den Zielen eines Straffriedens und eines neuen Machtgleichgewichts auf dem Kontinent, zwischen Hegemonie oder Gleichberechtigung – Fragen, die zwischen den Siegermächten nicht entschieden werden konnten.

So hatten etwa die Briten in den Pariser Verhandlungen weniger Grund für eine harte Politik gegen das besiegte Deutschland. Vor dem Krieg hatten sie sich eher aufgrund der Stärke Russlands mit dem Zarenreich verbündet als aus Angst vor Deutschland. Großbritannien wollte im Hinblick auf das Empire an der Gestaltung der Welt nach einer deutschen Niederlage beteiligt sein. Die deutsche Flottenpolitik spielte dabei eine untergeordnete Rolle, wie neuere Forschungen zeigen. Eine ernsthafte Bedrohungsperzeption und entsprechende Reaktionen hatte sie in Großbritannien nicht ausgelöst. Sie war dort vor allem ein Vehikel zur Mobilisierung der Öffentlichkeit für den Ausgleich mit Frankreich und Russland gewesen. Die britische Regierung versuchte in Paris auch aus ökonomischen Gründen, die Franzosen zu bremsen, wollte man Deutschland doch als Handelspartner erhalten. Im Lichte des auf dem Kontinent entrichteten Blutzolls und der Ideologisierung gegen die "Hunnen" war sie jedoch ihrerseits einem innenpolitischen Erwartungsdruck ausgesetzt.

Ideologische Kriegführung

Ihren Ausgang hatte die Ideologisierung des Krieges mit dem Propagandakrieg der Alliierten genommen, der die eigene Bevölkerung und die Neutralen für den Krieg gegen die Mittelmächte mobilisieren sollte. Das war besonders in Großbritannien virulent gewesen, wo es in Politik und Öffentlichkeit viele Stimmen gegeben hatte, die einen Kriegseintritt ablehnten.

Entzündet hatte sich der Propagandakrieg 1914 am völkerrechtswidrigen deutschen Einmarsch ins neutrale Belgien. Dafür wurde Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollwegs verzweifelter Ausspruch während eines emotionalen Abschiedsgesprächs gegenüber dem britischen Botschafter Edward Goschen, die Garantie der belgischen Neutralität stelle im Vergleich zum "furchtbaren Ereignis eines deutsch-englischen Krieges" einen "Fetzen Papier" dar, als Schlagwort für eine angebliche deutsche Doktrin herangezogen. Das Vorgehen der in Belgien einrückenden deutschen Truppen gegenüber tatsächlichen und vermeintlichen Heckenschützen war in der Propaganda zu singulären Verbrechen deutscher Bestien und Hunnen stilisiert und ikonografisch aufbereitet worden, ironischerweise mit dem Bild abgehackter Kinderhände, einer grausamen Strafmaßnahme, die Belgier im Kongo praktiziert hatten, nicht aber die deutschen Truppen in Belgien.

Hinzu kam der deutsche U-Boot-Krieg. Die Versenkung des britischen Passagierdampfers Lusitania am 7. Mai 1915 durch einen von einem deutschen U-Boot abgeschossenen Torpedo forderte 1200 Opfer, darunter 128 amerikanische Passagiere. Dies heizte in Großbritannien die antideutsche Stimmung auf. Auch in den Vereinigten Staaten brach Hysterie aus: Deutsches Eigentum wurde konfisziert, an manchen Orten wurden deutsche Bücher aus Bibliotheken entfernt oder gar öffentlich verbrannt. Die deutsche Sprache wurde geächtet. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Hinweise darauf, dass die Lusitania auch Munition führte, wie es die Deutschen einst vermutet hatten. Nach der Aussetzung des unbegrenzten U-Boot-Krieges führte dessen Wiederaufnahme am 1. Februar 1917 zu einer endgültigen Verhärtung der amerikanischen Haltung, dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen und zum Kriegseintritt der USA gegen Deutschland am 6. April.

Verfehlte Befriedung

Die vier Jahre lang tobende ideologische Kriegführung konnte in Paris nicht gestoppt werden. Hinzu kam, dass die USA als der größte Gläubiger der Alliierten, abgesehen von einem unilateral verkündeten zweijährigen Zinsmoratorium 1918, unnachgiebig auf die Bedienung der horrenden interalliierten Schulden bestanden und eine Verrechnung mit den deutschen Reparationen ablehnten. Umso mehr mussten insbesondere die Franzosen auf die deutsche Erfüllung der Reparationszahlungen beharren, um in der neuen Weltfinanzordnung bestehen zu können.

Vor diesem Hintergrund fällt es schwer, die bisweilen in der Forschung beschworenen Chancen des Vertrages für die Deutschen zu erkennen. War Deutschland wirklich vom Zweifrontendruck, Bismarcks "Albtraum der Koalitionen", befreit worden? Der Frieden von Brest-Litowsk mit Russland aus dem März 1918, ebenfalls ein Diktatfrieden mit erheblichen Gebietsabtretungen, allerdings ohne Reparationen, wurde von den Siegerstaaten aufgehoben. Der Vertrag von Rapallo mit der Sowjetunion war dafür 1922 der Ersatz, aber die Verbindungen zur Sowjetunion blieben trotz der militärischen Zusammenarbeit allein wegen des ideologischen Gegensatzes und möglicher Maßnahmen des Völkerbundes prekär. Frankreich schuf sich dagegen bereits 1924 mit Bündnis- und Freundschaftsverträgen mit Polen, der Tschechoslowakei, Rumänien und Jugoslawien eine "Kleine Entente", die Deutschland umgab. Besonders mit Polen und der Tschechoslowakei befand sich die Weimarer Republik in einem Konflikt wegen der dort lebenden deutschen Minderheiten.

Vor allem war der Spielraum der deutschen Außenpolitik wegen des Reparationsregimes und der prekären ökonomischen Lage, der unversöhnlichen französischen Haltung, der französischen Truppen im Rheinland und der militärischen Beschränkung sehr begrenzt. Erst mit dem Vertrag von Locarno, mit dem Deutschland, Frankreich und Belgien 1925 den Ausschluss einer gewaltsamen Veränderung ihrer in Versailles gezogenen Grenzen und die Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund vereinbarten, sowie der ökonomischen Erholung weitete sich der Spielraum etwas, aber eben nur begrenzt und kurzzeitig. Der Stachel des Versailler Vertrages saß tief.

Zugleich war seine Revision eben nicht ausgeschlossen, sondern der einzige Grundkonsens in der polarisierten Kultur der Weimarer Republik. Freilich führte dieser auch im öffentlichen Leben permanent erinnerte Konsens über den sogenannten Schandfrieden nicht zu einer inneren Befriedung der neuen deutschen Republik, da allein die Frage nach dem Grund für die Niederlage ("Dolchstoß") und die Frage, ob man den Vertrag unterzeichnen solle oder notfalls die Kampfhandlungen wieder aufnehmen müsse, für einen Riss in Volk und Politik sorgten. Im Deutschen Reich waren den Parteien der republiktreuen "Weimarer Koalition" aus SPD, Zentrum und der linksliberalen Deutschen Demokratischen Partei, die 1919 eine Koalitionsregierung bildeten, nach Versailles nie mehr eine Mehrheit beschieden. Zugleich führte die Uneinigkeit der Siegermächte dazu, dass die Probleme des Vertrages auf Dauer gestellt wurden.

Adolf Hitler vertrat die Opposition gegen Versailles am radikalsten, sie war, so die These des Historikers Brendan Simms, die Initialzündung für seine Politisierung gewesen. Die Revision in Gebietsfragen – nach Locarno galt das offiziell nur noch für den Osten –, die Gleichberechtigung in Rüstungsfragen und die Beendigung der Reparationszahlungen – all das hatte sich auch der Friedensnobelpreisträger von 1927, Außenminister Gustav Stresemann, auf die Fahnen geschrieben, nur nicht wie Hitler alles gleichzeitig. Vor allem sollte die Revision auf dem Verhandlungsweg erfolgen. Als dieser bereits eingeschlagen war und nach der Konferenz von Lausanne von 1932 das Ende der Reparationen sowie nach der Abrüstungskonferenz in Genf im selben Jahr die Gleichberechtigung ebenso wie eine ökonomische Erholung in Sichtweite war, kam Hitler an die Macht. Wie auf anderen Feldern auch, waren seine Ideen nicht originell, sondern schlicht radikaler formuliert. Seine "Erfolge" waren die einseitig vorgenommenen Revisionen von Versailles: die Wiedereingliederung des Saarlandes 1935, die Remilitarisierung des Rheinlandes 1936, die Wiederaufrüstung aller Teilstreitkräfte und 1940 die De-facto-Wiederangliederung Elsass-Lothringens. Mit Hitlers Einzug in Paris war die "Schmach von Versailles" getilgt.

Nach 1945 zogen die Alliierten ihre Lehren aus den Erfahrungen mit dem Versailler Vertrag, und Deutschland wurde vollständig besetzt und geteilt. Die spätere Vereinigung der Westzonen stand unter Aufsicht, und für die Bundesrepublik wahrten die Westmächte Vorbehaltsrechte. Die Souveränität wurde nur begrenzt gewährt. Klüger als in Versailles verfuhr man mit dem Londoner Schuldenabkommen von 1953. Freilich beglich die Bundesrepublik die letzten Zinszahlungen für Staatsanleihen, die zur Tilgung der Reparationen noch dem Versailler Regime entstammten, erst 2010.

Lösen wir uns erneut von der deutschen Perspektive, so zeigt sich, dass auch andernorts der Friedensschluss seine Wirkung verfehlte. In China, wo man auf die Rückgabe des deutschen Pachtgebietes Kiautschou gesetzt hatte, gab es über die in Paris erzielten Ergebnisse – Kiautschou wurde Japan zugesprochen – ebenfalls Empörung. Die Chinesen unterzeichneten den Versailler Vertrag erst gar nicht, sondern schlossen 1921 mit Deutschland einen Separatfrieden. Das von den Alliierten bereits während des Krieges mit Versprechungen hinsichtlich der deutschen Einflusssphäre in China gelockte und in Versailles im Hinblick auf Kiautschou begünstigte Japan fiel 1931 in die Mandschurei ein und gründete dort den Marionettenstaat Mandschukuo. 1937 begann der Zweite Japanisch-Chinesische Krieg. Auch hier hatte der Versailler Vertrag keine befriedende Wirkung erzielt, vielmehr in China die antiwestliche Bewegung des 4. Mai hervorgerufen.

Auf dem afrikanischen Kontinent wurden die ehemaligen deutschen Kolonien als Mandatsgebiete des Völkerbundes den Siegermächten unterstellt: Frankreich erhielt Togo und Kamerun, Großbritannien einen kleinen Teil Kameruns sowie Deutsch-Ostafrika. Deutsch-Südwestafrika, das heutige Namibia, ging an Südafrika. Das unterschied sich bei aller Rhetorik und allen selbst auferlegten Verpflichtungen für die Bevölkerungen der ehemaligen deutschen Kolonialgebiete kaum von Annexionen und wurde in Artikel 23 des Vertrages moralisch mit der angeblich grausameren Behandlung während der deutschen Kolonialherrschaft gerechtfertigt. Auch hier wurden Erwartungen mit Blick auf Wilsons 14 Punkte und mehr Unabhängigkeit enttäuscht.

Nirgendwo war man also mit dem Versailler Vertrag zufrieden. Er befriedigte die deutschen Erwartungen und die seiner Verbündeten, die sich nach dem späten Eingeständnis der militärischen Niederlage ganz auf Wilsons Versprechen eines "Peace without Victory" gerichtet hatten, ebenso wenig wie das französische Verlangen nach Revanche und Sicherheit, nicht die chinesischen Wünsche und nicht die der britischen Dominions und auch nicht die der unter Völkerbundverwaltung gestellten ehemaligen deutschen Kolonien. Die Erwartungen an den Vertrag waren unvereinbar und hoffnungslos überfrachtet.

Fazit

Der Versuch, die Vision eines ewigen Friedens bei gleichzeitiger Diskriminierung der Verlierer zu verwirklichen, musste scheitern. Der Versailler Vertrag schuf keinen Frieden, er befriedigte nicht die Ansprüche der Sieger und demütigte auf Dauer die Verlierer. Trotz seines Umfangs operierte er mit vagen Inhalten, wie bei der Bestimmung der Reparationen, und unbestimmten Begriffen, wie dem des "Bundes" in der dem Vertrag vorangestellten Völkerbundsatzung. Vor allem brach er mit den erprobten Grundsätzen des Völkerrechts und der erfolgreichen Praxis von Friedensverhandlungen und Vertragsschlüssen. Er vergaß das Vergessen und stellte damit die Feindschaften auf Dauer. Denn Frieden ist nur möglich, wenn Schuldtilgung erfolgt und vergessen wird – oder das zumindest versucht wird –, was zuvor Schlimmes geschah. Aus der Verstetigung der asymmetrischen Begegnung von Siegern und Verlierern, Helden und Schurken in Versailles konnte nur neues Unheil entstehen. Dass es so schlimm kommen würde, damit hatten aber auch die größten Kritiker des Versailler Friedens nicht gerechnet.

Was sind die Lehren für heute? In vielen Krisenherden der Welt macht der Westen überaus schlechte Erfahrungen mit auferlegten Regimewechseln und einer moralischen und rechtlichen Diskriminierung des Feindes, seiner Stilisierung zum Verbrecher. Wenn der Sinn für Gleichberechtigung und Legitimität einer internationalen Ordnung nicht mehr allseits vorhanden ist, dann ist keine Befriedung, keine Stabilität erreicht. Wenn ein Friedensschluss keinen fundamental anderen Status als den Kriegszustand herbeiführt, ein Ende der Feindseligkeiten und der Diskriminierung, dann ist er keiner. Weder Sanktionsregime noch Sonderbestimmungen passen zu einem echten Frieden. Das Mittel der angedrohten Bestrafung, die Pönalisierung der internationalen Beziehungen, ist daher, so wünschenswert die juristische Aufarbeitung von Verbrechen auf übernationaler Ebene auch sein mag, in ihrer friedensstiftenden Kraft im Lichte von Versailles fragwürdig und scheint für die derzeitigen Krisenherde, etwa für Syrien, Nordkorea oder den Jemen, nicht erfolgreich zu sein.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Der Vertrag von Versailles, München 1978, S. 118–375.

  2. Herbert George Wells, The War That Will End War, in: The Daily News and Leader, 14.8.1914, S. 4.

  3. Zu Kants Schrift "Zum ewigen Frieden" und deren Aktualisierung im Ersten Weltkrieg vgl. Peter Hoeres, Kants Friedensidee in der deutschen Kriegsphilosophie des Ersten Weltkriegs, in: Kant-Studien 93/2002, S. 84–112.

  4. Vgl. Gerd Krumeich, Der Krieg als großer Arbeitsplatz, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.3.1998, S. VI.

  5. Vgl. Andreas Platthaus, Der Krieg nach dem Kriege. Deutschland zwischen Revolution und Versailles 1918/19, Berlin 2018, S. 21–38.

  6. Vgl. Jörg Fisch, Krieg und Frieden im Friedensvertrag. Eine universalgeschichtliche Studie über Grundlagen und Formelemente des Friedensschlusses, Stuttgart 1979, S. 35–269. Siehe hierzu auch Christian Meier, Das Gebot zu Vergessen und die Unabweisbarkeit des Erinnerns, München 2010.

  7. Gerd Krumeich, Die unbewältigte Niederlage. Das Trauma des Ersten Weltkriegs und die Weimarer Republik, Freiburg/Br. 2018, S. 15, 143f.

  8. Vgl. Hans-Christof Kraus, Versailles und die Folgen. Außenpolitik zwischen Revisionismus und Verständigung 1919–1933, Berlin 2013, S. 25f.

  9. Reichswehrminister Wilhelm Groener, zit. nach Kraus (Anm. 8), S. 41.

  10. Vgl. Andreas Rödder, Wer hat Angst vor Deutschland? Geschichte eines europäischen Problems, Frankfurt/M. 2018, S. 93.

  11. Vgl. Kraus (Anm. 8), S. 28f., S. 41.

  12. Vgl. Rödder (Anm. 10), S. 86.

  13. Georges Clemenceau an Ulrich Graf Brockdorff-Rantzau, 16.6.1919, in: Klaus Schwabe (Hrsg.), Quellen zum Friedensschluss von Versailles, Darmstadt 1997, Nr. 130, S. 358.

  14. Vgl. Platthaus (Anm. 5), S. 352.

  15. Zit. nach Eckart Conze, Die große Illusion. Versailles 1919 und die Neuordnung der Welt, München 2018, S. 479.

  16. Vgl. Kraus (Anm. 8), S. 32.

  17. Vgl. Julien Freund, Der unauffindbare Friede, in: Der Staat 3/1964, S. 159–182.

  18. So lehnte beispielsweise auch die linksliberale Deutsche Demokratische Partei die Vertragsunterzeichnung ab. Vgl. Platthaus (Anm. 5), S. 367.

  19. Vgl. Kraus (Anm. 8), S. 59.

  20. Vgl. Christopher Clark, Die Schlafwandler. Wie Europa in den Ersten Weltkrieg zog, München 20134, S. 187–194, S. 691–699.

  21. Vgl. Dominik Geppert/Andreas Rose, Machtpolitik und Flottenbau vor 1914. Zur Neuinterpretation britischer Außenpolitik im Zeitalter des Hochimperialismus, in: Historische Zeitschrift 2/2011, S. 401–437.

  22. Vgl. Clark (Anm. 20), S. 629f.; Peter Hoeres, Der Krieg der Philosophen. Die deutsche und die britische Philosophie im Ersten Weltkrieg, Paderborn 2004, S. 113f.

  23. Es ist nicht gesichert, ob Bethmann Hollweg überhaupt diese Formulierung gebrauchte. Der Wortwechsel fand in einer Situation äußerster Erregung des Reichskanzlers in einem lautstark geführten Gespräch mit Goschen statt, kurz nach der wichtigen Reichstagsrede Bethmann Hollwegs. Mitnichten war es eine programmatische Aussage, Bethmann Hollweg bezeichnete seinen Ausspruch selbst als eine "Entgleisung". Vgl. Thomas T.G. Otte, A "German Paperchase": The "Scrap of Paper" Controversy and the Problem of Myth and Memory in International History, in: Diplomacy and Statecraft 1/2007, S. 53–87. Umso unverständlicher ist es, dass die Wendung in Fortschreibung der britischen Kriegspropaganda noch vor wenigen Jahren zum programmatischen Titel eines Buches mit wissenschaftlichem Anspruch avanciert ist. Vgl. Isabel V. Hull, A Scrap of Paper. Breaking and Making International Law During the Great War, Ithaca 2014. Anders als Hull behauptet, bezeichnet Otte Goschens Bericht auch nicht als korrekt, sondern nur als wahrscheinlich ("evidence … suggests", S. 78). Bethmann selbst widerspricht sich: In einer zeitnäheren Aufzeichnung spricht er vom "Blatt Papier", in den Erinnerungen von einem "Fetzen Papier" und "scrap of paper" (Otte, S. 77).

  24. Zur komplexen Lage beim Vorrücken der deutschen Armee in Belgien im August und September 1914 vgl. Ulrich Keller, Schuldfragen. Belgischer Untergrundkrieg und deutsche Vergeltung im August 1914, Paderborn 2017.

  25. Vgl. Jessica Gienow-Hecht, Kalkulierte Katastrophe?, in: Die Zeit, 7.5.2015, S. 20.

  26. Vgl. Hoeres (Anm. 22).

  27. Vgl. Adam Tooze, Sintflut. Die Neuordnung der Welt 1916–1931, München 2015. Patric O. Cohrs macht den britischen Anteil an der neuen Hegemonie stärker. Vgl. Patrick O. Cohrs, The Unfinished Peace after World War I. America, Britain and the Stabilisation of Europe, 1919–1932, Cambridge–New York 2006.

  28. So auch Krumeich (Anm. 7), S. 15.

  29. Vgl. etwa Eberhard Kolb, Der Frieden von Versailles, München 2005, S. 103f.; Margaret MacMillan, Die Friedensmacher. Wie der Versailler Vertrag die Welt veränderte, Berlin 2015, S. 631.

  30. Vgl. Rödder (Anm. 10), S. 90.

  31. Vgl. Conze (Anm. 15), S. 381, S. 464. Siehe auch die Beiträge von Eckart Conze und Susanne Brandt in dieser Ausgabe (Anm. d. Red.).

  32. Vgl. Brendan Simms, Against a "World of Enemies": The Impact of the First World War on the Development of Hitler’s Ideology, in: International Affairs 90/2014, S. 317–336.

  33. Vgl. Thomas Hanke, Das späte Ende des Versailler Vertrags, 1.10.2010, Externer Link: http://www.handelsblatt.com/3552508.html.

  34. Vgl. Jörn Leonhard, Der überforderte Frieden. Versailles und die Welt 1918–1923, München 2018, S. 419–423, S. 928–937, S. 1053–1143.

  35. Vgl. MacMillan (Anm. 29), S. 148–158. Siehe auch den Beitrag von James Kitchen in dieser Ausgabe (Anm. d. Red.).

  36. Woodrow Wilson, Address to Congress, 2.4.1917, in: Arthur S. Link et al. (Hrsg.), The Papers of Woodrow Wilson, Bd. 41, Princeton 1983, S. 519–527.

  37. Zur Verrechtlichung der internationalen Beziehung seit dem 19. Jahrhundert und dem Glauben daran vgl. Marcus M. Payk, Frieden durch Recht? Der Aufstieg des modernen Völkerrechts und der Friedenschluss nach dem Ersten Weltkrieg, Berlin–Boston 2018.

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ist Inhaber des Lehrstuhls für Neueste Geschichte an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. E-Mail Link: peter.hoeres@uni-wuerzburg.de