Louise Otto-Peters war die vielleicht bedeutendste deutsche Feministin des 19. Jahrhunderts.
Es kann kein Zweifel bestehen, dass Otto-Peters mittels einer regelrechten Medienoffensive diese Debatte zu beeinflussen suchte. Sofort nach der ADF-Gründung übernahm sie zielstrebig die Herausgabe des 14-tägig erscheinenden Vereinsblattes "Neue Bahnen". Zusätzlich aber publizierte sie im ersten Jahrzehnt des ADF erstmals größere Schriften zur Frauenfrage – und zwar fast sämtliche dieser Schriften – und legte zudem ein äußerst umfangreiches schriftstellerisches Werk an Romanen, Erzählungen, Novellen, Gedichten und Opernlibretti vor.
Vermutlich hat die Nichtbeachtung beziehungsweise Vernachlässigung der meisten ihrer größeren Schriften dazu geführt, dass zum Teil unklare oder widersprüchliche Auffassungen über das Emanzipationskonzept von Louise Otto-Peters existieren. So betont zwar die Forschung einhellig ihr Engagement für verbesserte Bildungs- und Erwerbsmöglichkeiten sowie für höhere Löhne von Frauen, doch ist strittig, wer die Adressatinnen dieses Programms waren.
In diesem Beitrag werden die von der ADF-Vorsitzenden forcierten Bemühungen um die gesellschaftspolitische Verankerung ihres Emanzipationskonzeptes ernstgenommen, indem dessen grundlegende Inhalte auf der Basis ihrer größeren Schriften zur Frauenfrage vorgestellt werden.
Emanzipation und Gesellschaftsreform
Welche Vorstellungen von Emanzipation und Gesellschaftsreform Louise Otto-Peters besaß, wird zunächst im Hinblick auf die Bedeutung von Arbeit und Bildung, sodann von Selbsthilfe dargestellt.
Arbeit und Bildung
Bereits die Gründungsdokumente des ADF lassen als Dreh- und Angelpunkte aller Bestrebungen zur Verbesserung der individuellen und gesellschaftlichen Situation von Mädchen und Frauen die Befreiung weiblicher Arbeit, die Hebung weiblicher Bildung und das Prinzip der Selbsthilfe erkennen. Die Gründerinnen des ADF verstanden unter "weiblicher Arbeit" zunächst einmal die Erwerbsarbeit von Frauen. Die Förderung der Erwerbsfähigkeit und die Eröffnung breitester Erwerbsmöglichkeiten galten den Gründerinnen des ADF als ein übergreifendes Ziel für alle Frauen. Frauen sollten grundsätzlich in die Lage zur "Selbständigkeit" versetzt werden. "Selbständig kann schon dem Sprachgebrauch nach nur sein", so Louise Otto-Peters, "wer selbst zu stehen vermag, d.h., wer sich selbst auf seinen eigenen Füßen und ohne fremde Beihilfe erhalten kann." Den Frauen durch eine Berufsausübung zu ökonomischer Selbstständigkeit zu verhelfen, hielt sie daher für "das Fundament weiblicher Selbständigkeit" und für den wichtigsten Schritt, aus dem gleichsam alles Weitere folgen würde.
Allerdings begriff sie die Fähigkeit zur Selbstständigkeit durch Erwerbsarbeit nicht lediglich als einen Notbehelf beziehungsweise als ein Mittel zur Existenzsicherung gegen die "Wechselfälle des Geschicks" im Falle von Ehelosigkeit, Witwenschaft oder Erwerbsproblemen des Ehemanns. Für sie stellte eine existenzsichernde Erwerbsarbeit die Grundlage für ein Leben in Würde und Selbstentfaltung dar, "denn wer zu seinem Fortkommen in der Welt einzig und allein auf die Hilfe anderer angewiesen ist, kann ja niemals zum Vollgefühl der eigenen Kraft, noch der Würde der Unabhängigkeit und damit des wahren Menschthums kommen". Mädchen sollten deshalb ebenso wie Knaben zu einer Arbeit erzogen werden, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht; Töchter wie Söhne von den Eltern gefragt werden, "was sie gern lernen und werden möchten". "Sie müssen sich", so Otto-Peters, "einen Wirkungskreis suchen können, der ihrem Leben einen Inhalt gibt, ihre Existenz sichert und sie zu nützlichen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft macht." Für sie bedeutete es die "Hauptsache", "die in den Frauen schlummernden Anlagen zu entwickeln, Charaktere zu bilden, ihr Leben inhaltvoll und nutzbar zu machen für sie selbst und für andere".
Dies ist eine zweite, umfassendere Bedeutung des Begriffes "weibliche Arbeit", die meines Erachtens grundsätzlich von den Frauen im Umfeld von Otto-Peters geteilt wurde. Das Konzept weiblicher Erwerbsarbeit von Otto-Peters enthält keine spezifischen Vorgaben beziehungsweise Schranken für die Entfaltung von Begabungen. In ihrer programmatischen Schrift von 1866 entwarf sie ein breites Spektrum weiblicher Erwerbsbereiche. Angefangen bei den bereits mehr oder weniger zugänglichen Berufen der Künstlerin und Schriftstellerin, der Lehrerin, Kindergärtnerin, der nun zahlreicher vorkommenden Ladenmädchen und Verkäuferinnen, der Fotografinnen und Lithografinnen, ging sie aufgrund der sich beginnenden Öffnung kaufmännischer und technischer Ausbildung für Frauen von deren Anstellung in den Kontoren von Kaufleuten, in Büros der Eisenbahnen, Telegrafen und Post sowie auf landwirtschaftlichen Gütern aus. Vor allem die 1865 fast überall eingeführte Gewerbefreiheit und die Aufhebung der Verbietungsrechte von Zünften und Innungen ließ sie über die eigenständige Geschäftseröffnung von Frauen in Handel und Handwerk nachdenken, wenn es diesen möglich wäre, sich die notwendige kaufmännische und handwerkliche Ausbildung anzueignen. Ebenso hielt sie das Medizinstudium von Frauen und weibliche Ärzte für möglich. Selbst "gehobene" Fabrikarbeit schloss sie für Frauen aus den Mittelschichten nicht aus und verwies dabei auf Beispiele aus Amerika, der Schweiz, aber auch aus Leipzig, wo bereits Setzerinnen in einer Buchdruckerei tätig waren.
In ihren "Zukunftshoffnungen" von 1876 prophezeite sie dann, dass Frauen an "allen den Dingen, die sie am nächsten angehen", persönlich beteiligt sein werden, so an der Einrichtung, Beaufsichtigung und Führung von allen Arten von Anstalten für kleine Kinder, von Mädchenschulen, allen Rettungshäusern, Gefängnissen, Kranken- und "Irrenhäusern", in denen sich weibliche Insassen befinden, in der Armenpflege, falls diese noch nötig ist. Es werde auch weibliche Rechtsanwälte geben und weibliche Richter, die das Urteil sprechen. Am umfassendsten ist ihre Vision zum Bereich der Mädchenbildung. Sie zeigt sich überzeugt, dass es an allen Einrichtungen der Mädchen- und Frauenbildung Lehrerinnen und Lehrer in gleicher Zahl geben werde, die in der Bezahlung völlig gleichgestellt sind. Ausdrücklich benennt sie Gymnasien und Universitäten als höchste Bildungsanstalten, zu denen Mädchen beziehungsweise Frauen Zugang haben werden und an denen Frauen neben Männern unterrichten. Dabei werde es künftig weder für Frauen noch für Männer Vorschriften darüber geben, wie weit die Lern- und Leistungsfähigkeit gehen soll. Und sie fährt fort: "Ob dann in dieser Zukunft die Frauen Doctoren und Professoren hießen oder nicht, das ist sehr gleichgültig, sobald sie nur dieselbe Gelegenheit hatten, ihre Fähigkeiten zu entwickeln, wie die Männer und dieselben Rechte, sie auszuüben, so ist das Ziel, das uns vorschwebt ja erreicht."
Was sie hier formulierte, zielte nun nicht mehr nur auf die gleichberechtigte Partizipation von Frauen an Bildung und am Erwerbsleben, sondern auf den allgemeinen Anspruch individueller Selbstentfaltung persönlicher Fähigkeiten und Talente und auf die Berechtigung, sich damit in das gesellschaftliche Leben einzubringen. Otto-Peters bezeichnete "das Recht der freien Selbstbestimmung" als "das heiligste und unveräußerlichste jedes vernunftbegabten Wesens" und so auch der Frauen. Das macht ein drittes, allumfassendes Verständnis von "weiblicher Arbeit" beziehungsweise von Arbeit überhaupt aus. Es kulminiert in der Vision, über die menschliche Entfaltung und Vervollkommnung die menschheitliche Vollendung zu erreichen, von ihr auch als "Herrschaft der alles besiegenden Humanität" beziehungsweise "Ideal von der Harmonie der Menschheit" bezeichnet: "Das Ziel ist die Harmonie der Menschheit und diese ist so lange nicht hergestellt, so lange noch ein Mensch daran gesetzlich oder gesellschaftlich gehindert ist, sich selbst mit sich und seiner Umgebung in Harmonie zu setzen und er ist daran gehindert, so lange es ihm nicht möglich oder doch von anderen Menschen erschwert wird, sich selbst und seine Fähigkeiten zu entfalten und zu benutzen im Interesse seiner selbst in freier Selbstbestimmung wie des Allgemeinen in freiwilliger Unterordnung und Hingebung."
Diese Vision lässt sich als Verständnis von "Emanzipation" bei Otto-Peters begreifen. Unterschiedlich geschichtsphilosophisch reflektiert, rückte der Begriff seit den 1840er Jahren zu einem Bewegungs- und Zielbegriff auf. Er umfasste Befreiung aus rechtlichen, sozialen und politischen oder ökonomischen Abhängigkeiten, deren Beseitigung ein Reich herrschaftsloser Freiheit hervorbringen würde.
Frauenemanzipation bedeutete demnach, dass Frauen dieselben Rechte und Gelegenheiten haben sollten wie die Männer, ihre Fähigkeiten zu entwickeln, und dieselben Rechte und Gelegenheiten, sie auch zu nutzen. Sie selbst verwendete im Hinblick auf die zu erkämpfenden Frauenrechte häufiger den Begriff der "Frauenfrage" – in betonter und kritischer Absetzung von den sogenannten Emanzipierten der 1840er Jahre, die ihrer Meinung nach nur die äußeren Gewohnheiten und Sitten überschritten und deren Tun "nicht im Ernst des Strebens und der Arbeit" lag.
Ihre umfassende Emanzipationsvision schloss ausdrücklich alle Frauengruppen ein. Sie schrieb: "Nur gewinnen kann in Zukunft das Leben in allen seinen Theilen! Das junge Mädchen verträumt die Zeit nicht mehr müssig [sic!], es hat seine Lern- und Vorbereitungsjahre, es macht sich nützlich und nur die Liebe führt es zum Traualtar und damit in einen neuen Pflichtenkreis, mit dem es oft genug auch noch den früheren Beruf verbinden kann, wie der Mann den seinen. Die Hausfrau, die auf eine genützte Jugend zurückblicken kann, macht nun ihr Haus zum Tempel der Zufriedenheit und des Schönen, die Mutter erzieht ihre Kinder für das Vaterland und die Menschheit und pflegt jedes Ideal in ihnen – die Unvermählte, die Wittwe [sic!], die ältere Frau: sie alle sind nicht unbefriedigt; sie haben einen Wirkungskreis, entweder in einem Beruf, der sie zugleich ernährt oder doch in der Gemeinde, im Staatsleben."
Deutlich wird der Entwurf eines sinnvollen, nützlichen, gleichermaßen am Eigen- und Gemeinwohl orientierten Lebens. Darin kommt Arbeit im Sinne von Lernen und sinnvoller Betätigung die Schlüsselrolle zu; Beruf im Sinne von Erwerbsfähigkeit und -tätigkeit verbindet alle Frauengruppen. Erwerbstätigkeit wird auch für die verheiratete Frau, deren Pflichten stark in Ehe und Familie liegen, als etwas zugleich Mögliches gedacht.
Auch die Teilhabe der Frauen am öffentlichen Leben und am Staatsleben wird in den "Zukunftshoffnungen" als selbstverständlich beschrieben, als eine Zeit, "in welcher man es gar nicht mehr für möglich halten wird, dass man einst vom ‚Volk‘ gesprochen (…) aber darunter nur die Männer verstanden hat", und wo man ein allgemeines Stimmrecht erteilt habe, die eine Hälfte des Volkes, die Frauen, dabei aber leer ausgehen ließ. In der Zukunft werde der Wahlmodus, wie auch immer er beschaffen sein werde, ein für Männer und Frauen ganz gleicher sein. Eines auf die Prinzipien des Menschheitsideals begründeten Staates sei es würdig, dass Frauen ihre weiblichen Ansichten und ihren weiblichen Willen "zur gesetzlichen Geltung bringen neben dem männlichen".
Unter Bezugnahme auf den erstarkenden Militarismus im Kaiserreich nennt sie einen "auf die Spitze des Schwertes" gestellten Frieden und ein Volk in Waffen, "das zumeist nach Gewinn und Genuß trachtet", als Zustände, die nicht "dem Ideal von der Harmonie der Menschheit entsprechen". Solche Verhältnisse besaßen für sie keinen Anspruch auf ewige, nicht einmal auf lange Dauer. "Warum sollen wir da nicht prophezeihen [sic!] können, daß eine Zeit kommt, wo die ganze unselige und unmenschliche Kriegswirtschaft aufhört mit all ihrer Barbarei und all ihrem Jammer? wo die Völker friedlich nebeneinander wohnen und wo etwaige Streitigkeiten (…) durch Völkerschiedsgerichte, nicht aber durch das rohe Faustrecht entschieden werden?" Auch der noch immer herrschende Ausschluss der einen Hälfte des Volkes, der Frauen, von den meisten Bildungsmitteln und bürgerlichen Rechten belege, "wie wenig weit es die Menschheit gebracht hat in ihrer Entwicklung, ins besondere in der Entwicklung Allen zu Gute kommender humaner Zustände ohne die selbstbewußte und gesetzliche Mitwirkung der Frauen", warum solle da nicht einmal der Versuch gemacht werden zu sehen, wie weit man mit ihr komme?
Hier wird der Zusammenhang von Frauenemanzipation und Gesellschaftsreform im Denken von Louise Otto-Peters besonders deutlich. Eine Gesellschaft, deren Ideal in der freien Entfaltung aller Mitglieder und im friedlichen Zusammenleben aller Völker besteht, ist ohne Teilhabe der Frauen undenkbar. Sie ist nur durch "das gemeinsame Wirken von Mann und Weib, nur durch die Gleichberechtigung beider Geschlechter in allen Dingen" erreichbar. Damit ist die Beteiligung der Frauen an der Lösung gesellschaftlicher Probleme nicht nur das Ziel, sondern bereits ein Weg dahin, ein Weg zur Gesellschaftsreform.
Sie schließt dem ihre Vorstellungen von Ehe und Familie und den Geschlechterverhältnissen in der Zukunft an. Es ist das Bild gleichberechtigter Verhältnisse – so einer Ehe, die von vollständig gleichberechtigten Partnern ausschließlich aus "Liebe und Seelensympathie", nicht aber aus "berechnenden Nebenabsichten" geschlossen wurde. Die Eheleute sind nicht durch den Zwang der Verhältnisse aufeinander angewiesen, sondern durch Liebe und ein "gemeinsames Weiterstreben" miteinander verbunden. Frauen würden dann gern als ihre nächsten Pflichten die gegen ihre Familie betrachten. Denn es sei, wie sie im "Genius des Hauses" entwickelt, "der erste und nächste Beruf der Frau (…) im Hause zu walten, es zu einer Wohnstätte des Friedens, der Liebe, des Heils zu machen und dadurch zum Segen zu leben für sich wie für ihre Umgebung – und nicht für diese allein, sondern für das ganze kommende Geschlecht und damit für die ganze Menschheit selbst".
Diese Vorstellung findet sich auch schon in den "Genius-Büchern" und im "Recht der Frauen auf Erwerb", ja sie lässt sich weit zurückverfolgen. Im "Recht der Frauen auf Erwerb" spricht sie vom "wahrhaft Weiblichen" beziehungsweise "Ewig-Weiblichen", das den Frauen zum Bewusstsein und in der Menschheit zur Geltung gebracht werden müsse, "damit es nicht nur die einzelnen, sondern die ganze Menschheit hinanziehe zu höheren Standpunkten, zum Ziel der Vollendung". Genau das könne nur erreicht werden, wenn man die Frauen nicht gebannt halte im kleinen, beschränkten Raum, "in dem sie verkümmern und ihre edelsten Kräfte niemals selbst kennen und üben lernen, noch weniger sie zur Geltung zu bringen vermöchten". Die Frau sei daher, so die Vorstellung spezifischer Weiblichkeit bei Otto-Peters, "nicht allein am häuslichen Herd, sondern am Opferaltar im Tempel des Vaterlandes die priesterliche Hüterin der heiligen und heiligenden Flammen der Begeisterung (…), ohne welche die ganze Menschheit verloren ist!" Bleibe es dem männlichen Geschlecht unbenommen "durch körperliche Kraft und Stärke wie durch die Schärfe seines Verstandes und strengere Logik seines Denkens die Welt zu regieren", sei das "weibliche Geschlecht gerade um seines Gemütslebens, seiner Empfänglichkeit für alles Große und Schöne, seiner erregbaren Phantasie und seiner emporstrebenden idealen Richtung willen zur Mitregentschaft" zuzulassen.
Angesichts einer derart gewandelten, gleichberechtigten weiblichen Rolle ist es für Louise Otto-Peters klar, dass sich die Rechtsgrundlagen der Gesellschaft wandeln, die bürgerlichen Gesetze "modeln müssen", beruhen sie doch auf überwundenen Anschauungen. Allmählich, Schritt um Schritt, "nicht durch brutale Willkür, sondern durch den gereiften Volkswillen" würden alle Schranken, die "jetzt noch die Frauen in ihrer Selbständigkeit, in ihren Rechten beschränken", beseitigt werden, so ihre Hoffnung. Die hier geäußerte Vorstellung vom evolutionären Wandel durch Reformen findet ihre Ergänzung in den Auffassungen von Louise Otto-Peters über Selbsthilfe.
Selbsthilfe
In ihren "Zukunftshoffnungen" von 1876 findet die Thematik der Selbsthilfe keine Erörterung. Das erübrigt sich auch aufgrund der Logik der Darstellung, setzt ihr Ideal von der freien Entfaltung der Fähigkeiten doch eigenes Tun, den tätigen Menschen voraus. Dafür nimmt in ihrer programmatischen Schrift "Das Recht der Frauen auf Erwerb" von 1866 das Kapitel "Selbsthilfe" breiten Raum ein. Sie leitet es mit den Worten ein: "Wer sich nicht selbst helfen will, dem ist auch nicht zu helfen, ja er verdient nicht einmal, daß ihm geholfen werde! Nur was man durch eigene Kraft erringt, hat einen Wert." Sie setzt es mit einem Gedanken fort, der ihr bereits im April 1849 angesichts der Erfahrung verwehrter politischer Teilhaberechte für Frauen wie überhaupt von Frauenrechten durch die Revolutionäre zur Überzeugung geworden war. Damals hatte sie in der ersten Nummer der von ihr herausgegebenen "Frauen-Zeitung" nahezu wortgetreu geäußert: "Die Geschichte aller Zeiten und die unsrige ganz besonders lehrt es, daß diejenigen auch vergessen wurden, welche an sich selbst zu denken vergaßen – welche nicht entschieden eintraten für ihre Rechte, welche untätig stehenblieben, indes die anderen um sie her rüstig arbeitend im Dienst des Fortschrittes weiter und weiter schritten."
Für Louise Otto-Peters war die Auffassung, dass sich weibliche Emanzipation nur durch ein Zusammenspiel von individueller und kollektiver Selbsthilfe der Frauen verwirklichen lassen würde, gleichsam eine Quintessenz ihres gesamten bisherigen Lebens. Selbsthilfe begann für sie bei jedem Mädchen, jeder Frau "an sich selbst". Sich selbst zu der Anschauung zu bringen, auch außerhalb von Ehe und Familie einen Selbstzweck zu haben, deshalb lernen und sich vorbereiten zu müssen, "um nicht nur in einem Fall, der vielleicht gar nicht eintritt, sondern auf alle Fälle ein nützliches, niemanden zur Last fallendes Mitglied der menschlichen Gesellschaft zu werden", das hielt sie für den alles entscheidenden Ausgangspunkt weiblicher Selbsthilfe. Es bedeutete, das eigene Schicksal nicht mehr dem Zufall zu überlassen.
Da es sich aber grundsätzlich um Probleme handelte, die aufgrund der herrschenden Anschauungen, der bestehenden Gewohnheiten und der rechtlichen Situation das Schicksal des gesamten weiblichen Geschlechts betrafen, war es in ihrem Verständnis notwendig, sich gemeinsam über die drängendsten Problem zu verständigen und dann gemeinsam zu handeln. Selbsthilfe und Gemeinsinn verbanden sich so in ihrem Denken. Sie war zutiefst überzeugt, dass eine wirkliche Lösung der Frauenfrage nur "durch die Frauen selbst, durch ihren eigenen Willen und ihre eigene Kraft" gefunden werden könne. Frauen müssten selbst darüber entscheiden, was sie für richtig und falsch hielten, was zu tun sei und was nicht. Als von großer Wichtigkeit bezeichnete sie deshalb die Gründung des ADF. Mit ihm war aus ihrer Sicht das entscheidende Mittel zur Förderung gemeinsamer Bestrebungen und zur Wahrung gemeinsamer Interessen entstanden.
Jede Frau, die sich bisher vergeblich "nach einem Wirken für das Allgemeine" sehnte, sei aufgerufen, so warb Otto-Peters, den ersten Schritt zu tun und sich dem ADF anzuschließen: "Sie wird dadurch ein Glied in der großen Kette eines Ganzen, sie tritt damit ein in eine Gemeinschaft, in der es ihr leicht wird, sich und anderen zu nützen und ihre Kräfte in Verbindung mit denen anderer doppelt nutzbar zu machen." Sie betonte zeit ihres Lebens, dass der ADF unter dem Losungswort "Alle für Eine und Eine für Alle" gehandelt habe – als schwesterlich-solidarische, klassenübergreifend gedachte Frauenorganisation, die das Prinzip der Selbsthilfe durch Selbstorganisation umsetzte und Arbeiterinnen einbezog.
Rein praktisch bedeutete das, dass Männer im ADF nicht Mitglied werden konnten. Das hatte nichts mit Männerfeindlichkeit zu tun, sondern war der Überzeugung geschuldet, dass Frauen zunächst einmal lernen müssten, "ihren eignen Kräften etwas zuzutrauen" und "die Kraft, die bisher meist nur in der Häuslichkeit diente, zu einem segensreichen Wirken für das Allgemeine zu entwickeln". Männern war es lediglich möglich, die Ehrenmitgliedschaft zu erlangen, die von den Frauen verliehen wurde. Als Ehrenmitglied besaßen sie nach Paragraf 2 des Vereinsstatuts aber nur beratende, nicht entscheidende Stimme. Die Pionierinnen des ADF schlossen demnach prinzipiell keinesfalls die Zusammenarbeit mit Männern aus, machten sie jedoch vom konkreten Zweck und Anliegen und natürlich von den jeweiligen Männern abhängig. Um den genannten Paragrafen, der geradezu die herrschende Realität der verwehrten Mitgliedschaft für Frauen in den meisten Vereinen ins Gegenteil verkehrte, hatte es allerdings stürmische Auseinandersetzungen nicht nur während der ersten deutschen Frauenkonferenz 1865, sondern auch noch auf der ersten Generalversammlung des ADF zu Pfingsten 1867 in Leipzig gegeben. Das von Otto-Peters favorisierte Prinzip weiblicher Selbstständigkeit und Selbsthilfe hatte sich seitdem endgültig als Markenzeichen des ADF innerhalb einer sich herausbildenden heterogenen gemischtgeschlechtlichen Vereinslandschaft durchgesetzt, die sich seit der zweiten Hälfte der 1860er Jahre der Lösung der Frauenfrage verschrieb und unter der Schirmherrschaft liberaler Honoratioren oder von Fürstinnen stand.
Würdigung
Louise Otto-Peters Visionen stellen einen alternativen bürgerlichen Geschlechter- und Gesellschaftsentwurf dar. In ihm war die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen der grundsätzlich andere, in den ursprünglichen Konzepten fast sämtlicher "Meisterdenker" nicht enthaltene Ansatz. Sie interpretierte die Texte der "Meisterdenker" neu, indem sie die für Männer entwickelten Fixsterne bürgerlichen Lebens Arbeit, Bildung, Selbstständigkeit, Selbsthilfe und Fortschritt als allgemein-menschliche Orientierungen auf den weiblichen Lebensentwurf bezog. Ihre Prägung durch den bürgerlichen Wertehimmel äußert sich auch im Anknüpfen an Vorstellungen spezifischer Weiblichkeit und Männlichkeit, an den Diskurs der Geschlechterdifferenz. Mit der Ablehnung seiner hierarchischen Komponente und der Betonung der Gleichwertigkeit der Geschlechter modifizierte sie ihn jedoch entscheidend. Vergegenwärtigt man sich die seinerzeit unermüdlich propagierte bürgerliche Geschlechter- und Familienideologie und die damit einhergehende Rechtlosigkeit von Frauen in vielen Bereichen, lässt sich ermessen, wie herausfordernd und brisant, zugleich jedoch innovativ diese Vorstellungen im 19. Jahrhundert wirkten.
Mit Blick auf die Gegenwart ist vieles, doch längst nicht alles erreicht. Im Ehe- und Familienrecht, im Bildungs- und Erwerbsbereich und in Sachen staatsbürgerliche Gleichberechtigung sind viele Ziele und Visionen Louise Otto-Peters im zähen Ringen und permanenten Aushandlungsprozessen Wirklichkeit geworden. Weit entfernt von ihrer Realisierung erscheinen dagegen noch immer die Vorstellungen von Otto-Peters vom friedlichen Zusammenlebens der Völker und der nicht-militärischen Konfliktlösung durch Völkerschiedsgerichte, auch wenn seit 1945 mit der Schaffung der Vereinten Nationen und verschiedenen internationalen Vertragswerken Schritte in diese Richtung unternommen wurden.
Das von Otto-Peters vertretene Konzept des "Ewig-Weiblichen" und ihre grundsätzliche Orientierung an einem System der Zweigeschlechtlichkeit sind in die Kritik gekommen. Transgender, Intersex, ein von den möglichen Ausprägungen her schwer fassbares "drittes Geschlecht" haben unsere Vorstellungen und Überzeugungen deutlich verändert. Die Emanzipationsvision von Otto-Peters, die auf die freie Entfaltung der individuellen Fähigkeiten jedes Menschen zielt, um an der Höherentwicklung und Vervollkommnung der Menschheit teilzuhaben, ist dagegen nicht überholt. Sie hat dort, wo allgemeine Menschen- und Bürgerrechte verfassungsgemäß verankert sind, eine Rechtsgrundlage – das ist noch längst nicht überall auf der Welt der Fall. Den damit verbundenen Anspruch einzulösen, bleibt eine scheinbar unendliche Aufgabe – individuell wie kollektiv.