Einleitung
Die Erweiterung der Europäischen Union wird nicht nur zu freien Kapital- und Handelsbewegungen zwischen den west- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten führen, sondern früher oder später auch zur Aufhebung aller Migrationsbarrieren. Dies wird es osteuropäischen Bürgerinnen und Bürgern erlauben, sich unbeschränkt in den anderen Staaten der EU niederzulassen. Obwohl westliche Politiker seit Jahrzehnten Reisefreiheit für Osteuropäer einfordern, sehen sie die Realisierung dieses Persönlichkeitsrechtes nun mit Besorgnis. Die großen Einkommensdifferenzen zwischen West und Ost, die wachsende Arbeitslosigkeit in den Transformationsländern und die dort immer wieder aufflammenden politischen und ethnischen Konflikte konfrontieren Westeuropa, vor allem Deutschland, mit einem beachtlichen Migrationspotential.
Tatsächlich entwickelte die Ost-West-Wanderung mit der politischen Transformation in Osteuropa Ende der achtziger Jahre eine neue Dynamik.
Dieser Aufsatz untersucht den Hintergrund und die Entwicklung der Ost-West-Wanderung nach Deutschland seit dem Ende der achtziger Jahre.
Wer konnte bisher kommen?
Während die osteuropäischen Staaten seit dem Ende der achtziger Jahre die Ausreise ihrer Bürger schrittweise großzügiger gestalten, versucht die Bundesrepublik, die neue Ost-West-Wanderung zunehmend einzuschränken. Dabei können Zuwanderer aus Nicht-EU-Staaten ohnehin nur im Rahmen vergleichsweise eng gesteckter Aufnahmebedingungen nach Deutschland kommen. Differenziert nach dem Rechtsstatus sind dies Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber sowie Arbeitsmigranten und deren Familienangehörige.
Bis zum Beginn der neunziger Jahre waren Aussiedler- und Asylmigrationen von herausragender Bedeutung für das Ost-West-Wanderungsgeschehen. Dagegen nahmen legale Arbeitsmigrationen einen vergleichsweise geringen Raum ein. Sie wurden seit der politischen Transformation in Osteuropa auf der Basis bilateraler Abkommen reguliert und in den meisten Fällen auf eine kurzfristige Erwerbstätigkeit begrenzt.
Das Recht auf Rückkehr: die Aufnahme von Aussiedlern
Die Aufnahme von Aussiedlern basiert auf einer grundgesetzlichen Garantie (GG Artikel 116), die Angehörigen der deutschen Minderheit in Osteuropa und der (vormaligen) Sowjetunion das Recht auf Zuwanderung und Einbürgerung in Deutschland einräumt.
Infolge einer deutlich gestiegenen Immigration von Aussiedlern aus Polen und Rumänien zu Beginn der neunziger Jahre befürchtete die deutsche Regierung eine nicht mehr kontrollierbare Zuwanderung bei gleichzeitig ernsthaften Problemen der Integration dieser Gruppe in Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Als Folge davon wurden verschiedene gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht, die zum Ziel hatten, die Aussiedlermigration zu regulieren und zu begrenzen. Die wichtigste Gesetzesmaßnahme bestand im Beschluss des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes (1993), das sowohl ein jährliches Zuwanderungskontingent
Humanitäre Rechte: die Asylwanderung
Der politische Umbruch in Osteuropa und die damit einhergehenden ökonomischen und politischen Krisensituationen ließen die Asylwanderung aus osteuropäischen Staaten nach Deutschland zu Beginn der neunziger Jahre deutlich ansteigen. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass das Asylrecht für die meisten Migranten aus osteuropäischen Ländern die einzige Möglichkeit war, nach Deutschland zu kommen.
Die starke Zunahme von Asylbewerbern in Deutschland führte zu einer heftigen Debatte über die erwarteten Konsequenzen dieser Immigration. Kritiker der Asylgesetzgebung argumentierten in erster Linie mit den hohen sozialen und ökonomischen Lasten dieser Wanderungen. Trotz gewichtiger humanitärer Gegenargumente wurde das Asylgesetz grundlegend geändert. Die Neufassung trat am 1. Juli 1993 in Kraft. Das neue Asylgesetz erschwert die Zuerkennung von politischem Asyl deutlich, und es schließt Personen, die aus so genannten sicheren Staaten kommen, vollkommen vom Asylverfahren aus.
Das Recht auf Arbeit: bilaterale Verträge zur Arbeitskräftemigration
Aus deutscher Sicht ließ sich mit dem Fall des Eisernen Vorhangs eine Ost-West-Arbeitskräftemigration nicht mehr ausschließen. Um diese Bewegungen zu kontrollieren, schloss die deutsche Regierung mit einer Reihe von osteuropäischen Staaten bilaterale Verträge zur Arbeitskräftemigration ab. Im Rahmen dieser Abkommen wurden für osteuropäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiedene Zuwanderungsoptionen im Bereich der Saison-, Werkvertrags-, Gast- und Grenzarbeit geschaffen.
Saisonarbeitnehmer dürfen für maximal drei Monate im Jahr eine Tätigkeit in Deutschland annehmen, wenn keine deutschen oder ihnen gleichgestellten Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Saisonarbeiter müssen dieselbe Entlohnung wie vergleichbare deutsche Arbeiter erhalten, und ihre Tätigkeit ist den deutschen Standards entsprechend sozialversicherungspflichtig.
Werkvertragsarbeitnehmer sind Beschäftigte osteuropäischer Firmen (Subunternehmen), die mit deutschen Firmen kooperieren. Werkvertragsarbeitnehmer können maximal für zwei Jahre in Deutschland arbeiten. Ihre Zahl ist jährlich undin Bezug auf das Herkunftsland begrenzt. Diese Beschäftigten sind nicht in Deutschland, sondern weiterhin in ihren Herkunftsländern, entsprechend den dort herrschenden Vorschriften, sozialversicherungspflichtig. Ihre Entlohnung muss dem deutschen Niveau entsprechen. Die Beschäftigung von Werkvertragsarbeitnehmern konzentriert sich hauptsächlich auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie auf Montagetätigkeiten.
Gastarbeitnehmer sind ausländische Fachkräfte, die in Deutschland ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse erweitern wollen. Sie können hier für maximal 18 Monate eine Beschäftigung aufnehmen. Die Zahl der Gastarbeitnehmer ist kontingentiert, wobei die Zulassungsbescheinigungen unabhängig von der Arbeitsmarktlage erteilt werden. Nahezu die Hälfte der Gastarbeitnehmer war im Jahr 1997 im Hotel- und Gaststättengewerbe beschäftigt.
Grenzarbeitnehmer können in Deutschland eine Arbeitserlaubnis erhalten, wenn sie täglich in ihr Herkunftsland zurückkehren oder höchstens zwei Tage pro Woche (zu gleichen Arbeitsbedingungen wie deutsche Erwerbstätige) arbeiten.
Mit den Abkommen zur Arbeitskräftemigration war von deutscher Seite eine Reihe von politischen und ökonomischen Zielen verbunden. Zunächst sollte die wirtschaftliche Situation der Herkunftsländer über die (kurzfristige) Erwerbstätigkeit heimischer Arbeitskräfte in Deutschland verbessert werden. Weiterhin war angestrebt, den Migrationsdruck auf Deutschland zu verringern, langfristige bzw. dauerhafte Zuwanderung zu vermeiden und illegale Arbeitsmigration zu verhindern. Osteuropäische Arbeitsmigranten sollten zudem dazu beitragen, die Nachfrage nach saisonalen Arbeitskräften und bestimmten Beschäftigungsgruppen in Deutschland zu befriedigen.
Wer ist gekommen?
Aus ökonomischer Sicht wäre zu vermuten, dass die jüngsten Ost-West-Wanderungen vor allem durch die großen Einkommens- und Wohlfahrtsunterschiede zwischen Deutschland und den osteuropäischen Staaten bedingt waren. Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Einkommensdifferenzen in den neunziger Jahren ist es umso erstaunlicher, dass die Ost-West-Nettomigration nach Deutschland zwischen 1989 und 1993 drastisch zurückging. Während der Wanderungssaldo im Jahre 1989 über 400 000 Personen auswies, verließen im Jahre 1993 um 48 000 Personen mehr das Land, als zugewandert waren.
Diese Bewegung lässt sich allein durch die Restriktionen der Aufnahmebestimmungen in Deutschland erklären. Festzuhalten ist, dass die Aussiedlerzuwanderung von Beginn der neunziger Jahre an zunehmend begrenzt und mit der Einführung des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes im Jahre 1993 für Personen aus Polen und Rumänien nahezu beendet wurde. Im Asylbereich markiert das Jahr 1993 die Änderung der Asylgesetzgebung, die eine Zuwanderung aus Osteuropa künftig ausschloss. Arbeitsmigrationen waren ohnehin nur in begrenzten Kontingenten zugelassen. Zwischen 1989 und 2002 umfasste die Nettomigration aus Osteuropa 1,23 Millionen Personen, 60 Prozent davon waren Aussiedler (vgl. Abbildung 1: s. PDF-Version). Allerdings zeigt der Migrationssaldo nur ein eingeschränktes Bild der Ost-West-Wanderungen. Während bei anerkannten Aussiedlern so gut wie keine Rückwanderung zu beobachten war, charakterisierten hohe Zu- und Abwanderungen die Migration von Osteuropäern (vgl. Abbildung 2: s. PDF-Version).
Insgesamt kamen zwischen 1989 und 2002 2,72 Millionen osteuropäische Staatsbürger (Aussiedler werden hier nicht berücksichtigt) nach Deutschland, von denen 2,18 Millionen das Land wieder verließen. Damit war die Bruttozuwanderung mehr als fünfmal so hoch wie die Nettowanderung, was typisch für kurzfristige, aber auch für Pendelmigrationen ist.
Aussiedler und Asylbewerber: Hintergrund und Herkunftsländer
Mit Blick auf die hier untersuchten Länder kamen Aussiedler im Wesentlichen aus Polen und Rumänien: Zwischen 1988 und 1992 verließen ca. 583 000 Aussiedler Polen, 195 000 emigrierten aus Rumänien. Damit reduzierte sich die deutsche Minderheit in diesen Staaten innerhalb kürzester Zeit. Während die Asylmigration aus Polen, der vormaligen Tschechoslowakei und Ungarn in den neunziger Jahren unbedeutend war, nahm sie aus Rumänien und Bulgarien erst im Jahre 1991 ihren Anfang (vgl. Abbildung 3: s. PDF-Version).
In Bulgarien trugen vor allem die politische Instabilität und die krisenhafte ökonomische Entwicklung zur Asylwanderung bei.
Bereits vor der Veränderung des Asylrechtes lag die Anerkennungsquote der osteuropäischen Asylbewerber, die in den späten achtziger und frühen neunziger Jahren nach Deutschland gekommen waren, unter einem Prozent. Vor diesem Hintergrund führten bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und Bulgarien sowie Rumänien bereits vor der fundamentalen Änderung des Asylrechtes im Jahre 1993 zur erzwungenen Rückkehr von abgewiesenen Asylbewerbern.
Die Dynamik der Roma-Migration weist allerdings darauf hin, dass die Rechtsstellung ethnischer Minderheiten in einer erweiterten EU von großer Bedeutung ist. Die Diskriminierung ethnischer Minderheiten könnte zu einer erheblichen - wenn auch nicht unbedingt rechtlich gesicherten - innereuropäischen Migration führen.
Arbeitsmigration: Herkunftsländer und sozialer Hintergrund
Seit Beginn der neuen Arbeitsmigrationen aus osteuropäischen Staaten spielt die Beschäftigung von Saisonarbeitern - bezogen auf die nachgefragte Personenzahl - die größte Rolle.
Ebenso wie bei Asylmigrationen fallen auch bei den Ost-West-Arbeitswanderungen deutliche Unterschiede im Hinblick auf die Entsendeländer auf. Während Polen das mit Abstand wichtigste Herkunftsland der osteuropäischen Arbeitsmigrationen ist, haben Rumänien, Tschechien, die Slowakei und Ungarn nur eine vergleichsweise geringe Bedeutung. Bulgarien wiederum spielt im Spektrum der osteuropäischen Arbeitskräftewanderung so gut wie gar keine Rolle.
Für diese Entwicklung sind wirtschaftliche, aber auch länderspezifische und migrationspolitische Faktoren verantwortlich. Aufgrund der Differenzen des Lohnes und Lebensstandards ist Deutschland zwar generell ein attraktives Zuwanderungsland für osteuropäische Arbeitskräfte, die Tradition der Arbeitsmigration ist jedoch in den jeweiligen Herkunftsländern unterschiedlich stark ausgeprägt. Zwischen Polen und westeuropäischen Staaten, vor allem Deutschland, bestehen seit Jahrzehnten stärkere Migrationsbeziehungen als beispielsweise zwischen Rumänien, Ungarn, Bulgarien und der Bundesrepublik.
Die von deutscher Seite aus stark reglementierte neue Arbeitskräftemigration aus Osteuropa erforderte zudem bestimmte Voraussetzungen, wie beispielsweise Firmenkooperationen im Falle von Werkvertragsarbeitnehmern, die nicht in allen osteuropäischen Staaten in gleicher Weise gegeben sind. Weiterhin entwickelten sich im Verlauf der Ost-West-Wanderungen zwischen Deutschland und Polen vielschichtige Migrationsnetzwerke, die weitere Migrationen begünstigten. Während sich zwischen Rumänien sowie Ungarn und Deutschland langsam Migrationsnetzwerke herausbildeten, existieren sie im Falle von Bulgarien erst in Ansätzen.
Wie bei zahlreichen beginnenden internationalen Arbeitskräftewanderungen handelte es sich bei den osteuropäischen Arbeitsmigranten um eine im Vergleich zur einheimischen Bevölkerung junge Population. Zudem ist die Ausbildung der osteuropäischen Arbeitnehmer auffallend hoch. Werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte betrachtet, dann lag das Ausbildungsniveau der osteuropäischen Arbeitnehmer deutlich über dem der anderen ausländischen Beschäftigten in Deutschland. Allerdings arbeiteten die Arbeitskräfte aus Osteuropa in den meisten Fällen nicht ihrer Qualifikation entsprechend.
Die Beschäftigung der osteuropäischen Arbeitnehmer konzentriert sich in Deutschland gesetzesbedingt auf solche Wirtschaftssektoren, in denen der Ausländeranteil hoch ist: private Haushalte, das Baugewerbe sowie das Hotel- und Gaststättengewerbe. Eine Ausnahme stellt die Landwirtschaft dar, in der die meisten Saisonarbeitnehmer beschäftigt sind. In Bezug auf die regionale Verteilung haben Arbeitsmigranten aus Osteuropa überwiegend in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin und in den industriellen Zentren Nordrhein-Westfalens eine Beschäftigung gefunden. Die Zahl der osteuropäischen Arbeitsmigranten in den neuen Ländern ist ungeachtet der geographischen Nähe zu den Sendeländern nur unterdurchschnittlich.
Was geschieht nach der EU-Erweiterung?
Die Erweiterung der Europäischen Union wird am 1. Mai 2004 vollzogen und die Aufnahme von zehn neuen Mitgliedern zur Folge haben. Bezüglich der Freizügigkeit ist jedoch - bis auf Malta und Zypern - eine Übergangsregelung vorgesehen, die fünf, höchstens aber sieben Jahre lang eine Zuwanderungsbegrenzung nach den bisher geltenden nationalen Bestimmungen erlaubt.
Damit kommt die freie Wanderung osteuropäischer Arbeitskräfte erst im Jahre 2009 oder aber 2011 auf Deutschland zu. Dessen ungeachtet wird bereits seit Jahren darüber diskutiert, welche Wanderungen nach diesem Zeitpunkt zu erwarten sind. Aus der bislang stark reglementierten Ost-West-Wanderung lassen sich jedoch so gut wie keine Richtwerte für Migrationen bei Freizügigkeit ableiten.
Was sind die Hintergründe der zu erwartenden Ost-West-Migrationsbewegungen, und welche Motive liegen ihnen zugrunde? Eine Einschätzung dieser Fragen dürfte mit Rückgriff auf migrationstheoretische Überlegungen dazu beitragen, das künftige Wanderungspotential zu beurteilen. Ein in der ökonomischen Theorie traditionell vorgetragenes Argument für das Entstehen von Migrationsbewegungen sind Lohndifferenzen zwischen verschiedenen Regionen oder Ländern. Es wird davon ausgegangen, dass regionale Lohndifferenzen eine Wanderung von Arbeitskräften hervorrufen, die unter idealtypischen Bedingungen solange anhält, bis die Unterschiede ausgeglichen sind. Bei Berücksichtigung von relativen Arbeitslosigkeitswahrscheinlichkeiten sind es die erwarteten Lohnunterschiede, die zu Wanderungen führen.
Aus individueller Sicht hängt die Migrationsentscheidung davon ab, ob die erwarteten Erträge auf das individuelle Humankapital abzüglich der Migrationskosten (Reise-, Informations- und psychische Kosten) im potentiellen Zuwanderungsland größer sind als im Herkunftsland. Die individuelle Ausstattung mit Humankapital (z.B. Bildung, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse) erklärt in diesem Zusammenhang, warum bestimmte Personen unter bestimmten Ausgangsbedingungen ihr Herkunftsland verlassen, andere aber bleiben.
Während sich ökonomische Migrationstheorien in erster Linie auf den wirtschaftlichen Kontext von Wanderungen beziehen, zeigen soziologische Ansätze, dass ethnische und/oder politische Diskriminierung, kriegerische Konflikte, aber auch die Migrationspolitik der Sende- und Aufnahmeländer auslösende und verstärkende Faktoren internationaler Wanderungen sein können.
Weiterhin wird zur Erklärung anhaltender Wanderungsbewegungen auf die Theorie der Migrationsnetzwerke zurückgegriffen. Diese argumentiert, dass Migrationen aus verschiedensten Gründen beginnen können, z.B. aufgrund von ethnischen Diskriminierungen, von ökonomischen Motiven, von Vertreibungsprozessen oder einer Kombination aus mehreren dieser Ursachen. Wenn Wanderungsbewegungen aber eine gewisse Bedeutung erlangt haben, können sie eine eigene Dynamik entfalten und sich unabhängig von den ursprünglich auslösenden Faktoren entwickeln. Im Verlauf der Zeit entstehen Migrationsnetzwerke, die Kosten und Risiken der Wanderung senken und damit weitere Wanderungen wahrscheinlich machen.
Damit identifizieren die vorgestellten theoretischen Ansätze, die sich trotz unterschiedlicher Ausgangspositionen vielfach ergänzen, eine Reihe von Faktoren, die für künftige Ost-West-Wanderungen von hoher Bedeutung sein werden. Dies sind die tatsächlichen oder die erwarteten Lohndifferenzen, die Kosten der Migration, das Humankapital der potentiellen Migranten, die politische und ethnische Situation im Herkunftsland und die Herausbildung von Migrationsnetzwerken.
Prognosen künftiger Ost-West-Wanderungen
Bereits Anfang der neunziger Jahre wurden Überlegungen dazu angestellt, welche Wanderungen von Ost- nach Westeuropa durch die Aufhebung der Ausreisebeschränkungen aus den postsozialistischen Transformationsländern zu erwarten wären. Eine bis heute richtungsweisende Studie verglich das potentielle Ost-West-Wanderungsszenario mit der Migrationssituation zwischen Süd- und Nordeuropa, wo innerhalb von 20 Jahren (1950 - 1970) etwa drei Prozent der Bevölkerung der südlichen Länder nach West- und Nordeuropa migrierten.
Im Anschluss an diese Studie legten eine Reihe von Experten weitere Schätzungen zu potentiellen Migrationen als Folge der EU-Osterweiterung vor. Diese basierten auf ökonometrischen Schätzmodellen sowie Befragungen zur Migrationsneigung osteuropäischer Bürger in ihren Herkunftsstaaten. Die Befragungsstudien ergaben zunächst, dass zwischen zehn und 30 Prozent der osteuropäischen Bevölkerungen bereit wären, nach Westeuropa zu wandern.
Zudem machten es sich verschiedene ökonometrische Studien zur Aufgabe, das Ost-West-Wanderungspotential zu schätzen. In jeweils unterschiedlicher Modellspezifikation wurde angenommen, dass Lohndifferenzen, die relative Arbeitslosigkeit, die bereits im Land lebenden Migrantenbevölkerungen und die geographische Distanz die Wanderungen beeinflussen. Im Rückgriff auf die Erfahrungen der Süd-Nord-Wanderungen wurden diese Hypothesen zur Prognose des Ost-West-Wanderungspotentials genutzt. Die Studien kamen zu dem Ergebnis, dass netto zwischen drei und fünf Prozent der Bevölkerung osteuropäischer Beitrittsstaaten innerhalb von 15 bis 20 Jahren nach Westeuropa wandern, wobei sich etwa 60 Prozent aller Ost-West-Migranten in Deutschland niederlassen werden.
Abhängig von den jeweiligen Modellannahmen zeigten ökonometrische Studien, dass die Nettomigration aus Osteuropa nach Deutschland 15 Jahre nach Einführung der Freizügigkeit zwischen 1,9 und 3,9 Millionen Menschen umfassen wird (vgl. PDF-Version).
Ausblick
Alles deutet darauf hin, dass Ost-West-Wanderungen nach der EU-Erweiterung einen anderen Charakter als bisher haben werden. In erster Linie werden diese Wanderungen von Arbeitsmigranten und deren Familienangehörigen geprägt sein. Möglich ist jedoch, dass zunächst nur die Personen kommen, die eine Arbeit aufnehmen wollen oder bereits ein Beschäftigungsangebot haben, und dass erst später, wenn überhaupt, deren Familienangehörige nachziehen. Zuwanderer, die das Bild der Immigration aus Osteuropa in Deutschland jahrzehntelang prägten, Aussiedler und Asylbewerber, werden so gut wie keine Rolle mehr spielen. Ein wesentlicher Aspekt künftiger Ost-West-Wanderungen ist die anhaltende Neigung zu kurzfristigen bzw. zu Pendelmigrationen. Das lässt darauf schließen, dass osteuropäische Migranten auf Arbeitsmarktimpulse flexibel reagieren werden.
Die bisherigen Erfahrungen mit osteuropäischen Arbeitsmigranten zeigen, dass sie jünger sind als die Arbeitnehmer in Deutschland und vergleichsweise gut ausgebildet. Dies aber kommt den künftigen Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes entgegen. Im nächsten Jahrzehnt wird sich die Bevölkerung Deutschlands ohne Zuwanderung verringern, und sie wird deutlich altern. Zudem gibt es schon heute einen erheblichen Bedarf an hoch qualifizierten und qualifizierten Arbeitskräften bei gleichzeitig sehr hoher Arbeitslosigkeit. Vor diesem Hintergrund ist die nach der EU-Osterweiterung zu erwartende Zuwanderung nicht nur ein Risiko für die Beschäftigung in bestimmten Sektoren und das soziale Sicherungssystem, sondern auch eine Chance.
Internethinweise der Autorin
Externer Link: http://europa.eu.int/comm/enlargement/overview.htm
Externer Link: www.hwwa.de/migration/
Externer Link: www.diw.de
Externer Link: www.iza.org
Externer Link: www.ifo.de/ifo
Externer Link: http://network-migration.org/index.htm
Externer Link: www.bpb.de/expertendatenbank-migration
Externer Link: www.demographie.de/zuwanderungskonzepte
Externer Link: www.zuwanderungsrat.de
Externer Link: www.bafl.de/index.htm
Externer Link: www.bundesverwaltungsamt.de