Dem Themenkomplex "Beeinträchtigung und Behinderung in der Gesellschaft" wird zu Recht wachsende Aufmerksamkeit geschenkt. In Deutschland deuten etwa die neue Teilhabeberichterstattung, die sich entwickelnde Teilhabegesetzgebung und zahlreiche Inklusions-Aktionspläne auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene auf einen vermehrten Umgang mit Behinderungsfragen hin. Diese Entwicklungen werden kaum mehr als Umgang mit dem Personenkreis der "Behinderten" bezeichnet, sondern firmieren unter Teilhabe- oder Inklusionsprogrammatiken. Hier deutet sich ein Umdenken an.
In den Teilhabeberichten der Bundesregierung gilt die Aufmerksamkeit zwar weiterhin auch der Personengruppe mit amtlich anerkannter (Schwer-)Behinderung, aber ebenso weiteren Personen mit chronischen Beschwerden und Beeinträchtigungen, deren Chance auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft eingeschränkt ist und die daher benachteiligt sind. Nach diesen Maßgaben leben in der Bundesrepublik etwa 25 Prozent der erwachsenen Wohnbevölkerung mit mindestens einer Beeinträchtigung.
Dass zunehmend beachtet wird, ob und inwieweit diesen Personen in ihrer Lebensführung gleiche Chancen eröffnet sind und ob sie im Zugang zu Ressourcen beziehungsweise bei der gesellschaftlichen Teilhabe benachteiligt werden, gilt allerdings zunächst nur konzeptionell. Im öffentlichen Diskurs hingegen wird die Bezeichnung "Behinderung" oft leicht-fertig mit der Erwartung von (genereller) Unfähigkeit verbunden, festgehalten über Diagnosen, Rollenklischees und Behandlungsmethoden oder Unterbringungen.
Angesichts dieser Diskrepanzen stellt sich zunächst die Frage, inwiefern ein Richtungswechsel und Anschluss an die Debatten der Ungleichheitsforschung sinnvoll wäre. Mit entsprechend lebenslagenbezogenen Fragestellungen könnte es nämlich gelingen, weniger die vermeintlichen Unfähigkeiten als vielmehr die Verwirklichungschancen aller Menschen im Sinne von Teilhabe und Selbstbestimmung zu entdecken und damit Maßstäbe dafür zu gewinnen, wie bei Personen oder Personengruppen Behinderung entsteht. Zugleich würden Exklusionsrisiken und -entwicklungen abseits inzwischen üblicher allgemeiner Inklusionsversprechen sichtbar.
Teilhabeansprüche, Exklusionsrisiken, Inklusionschancen
Mit Blick auf die Entdeckung von Teilhabeansprüchen ist allein die vor allem aufgrund des demografischen Wandels wachsende Gruppe beeinträchtigter Personen hinreichend Anlass und Aufforderung zur Aufmerksamkeit. Entsprechend hat sich der sozialrechtliche Zugang zu Behinderung und Benachteiligung in Deutschland verändert: Das 2001 dem Bundessozialhilfegesetz folgende Sozialgesetzbuch IX ist programmatisch mit "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" überschrieben; explizit werden mit ihm Ziele wie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Selbstbestimmung behinderter Menschen benannt. Ein Abschied vom Fürsorgedenken zugunsten wachsender Aufmerksamkeit für Chancengerechtigkeit und selbstbestimmte Lebensführung lässt sich am Behindertengleichstellungsgesetz von 2002, am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz von 2006 sowie insbesondere an dem 2009 in Deutschland in Kraft getretenen Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) erkennen. Gleiche Rechte und gerechte Chancen sollen garantiert und einklagbar werden.
Die dafür nötige Aufmerksamkeit für explizite und implizite Benachteiligungen ist allerdings noch ausbaufähig. Daher sind tiefer gehende politische Diskurse sowie an Zuschnitt und Wirkungen orientierte wissenschaftliche Untersuchungen erforderlich, um ein neues Verständnis von Beeinträchtigungen und Behinderung in der Zivilgesellschaft ebenso wie in den Fachwelten zu festigen.
Ein Problem entsteht dabei aus unklaren Definitionen und Bemessungsgrundlagen für "Behinderung". In Verbindung mit der mangelhaften Reflexion dieses Umstandes ergibt sich eine vielfach unpassende Sozialdatenlage. Davon zeugen etwa die ersten beiden Teilhabeberichte der Bundesregierung.
Parallel geht es sozialpolitisch um die Reform der Hilfeleistungen und Leistungsansprüche zugunsten einer partizipationsorientierten Steuerungspolitik sowie um einen dynamischen Kostenanstieg in der Eingliederungshilfe. Unter diesen Umständen sollen institutionelle Abhängigkeiten vermindert und die Handlungskompetenzen der jeweiligen Personen erhöht werden.
Flankiert werden diese Entwicklungen durch vermehrt aufkommende positiv besetzte Vielfaltsdiskurse auch in Deutschland und Europa. Heterogenität erscheint weniger als Störung eines erstrebenswerten Zustands von Homogenität einer Gesellschaft, sondern zunehmend sogar als gesellschaftliche Notwendigkeit und Ressource. Damit gewinnen die vielfach in Gruppen mit Diversitätsmerkmalen geäußerten, aber oft wenig im Zusammenhang wahrgenommenen Teilhabeansprüche zusätzliche Legitimation.
Mit Blick auf die Identifizierung von Exklusionsrisiken und Inklusionschancen ist zunächst festzustellen, dass bestimmte gesellschaftliche Gruppen nach wie vor besonders von sozialer Ungleichheit betroffen sind: Charakteristische Faktoren, die das Risiko sozialer Exklusion signifikant verringern oder erhöhen, sind vor allem Einkommen, Erwerbsstatus und -umfang, Bildungsabschluss, berufliche Qualifikation, soziale Herkunft, familiäre Situation, Gesundheitszustand, Migrationshintergrund, Geschlecht und Alter.
Mögliche Prüfsteine für Exklusionsrisiken und Inklusionschancen sind also die Einbindung in den Sozialraum oder der Zugang und der Verbleib im Arbeitsleben.
Gesellschaftlicher Umgang mit Behinderung im Fokus
Die sich verändernde Sicht auf Behinderung und deren sozialpolitische, aber auch zivilgesellschaftliche Folgen werfen die Frage auf, wie entsprechende Entwicklungen kenntlich gemacht und bewertet werden können. Hier helfen gedankliche Zwischenschritte, um die bisweilen verwirrenden Zuschreibungen und Zuordnungen von Abweichung, Vielfalt, Verschiedenheit, Gleichberechtigung und Ungleichheit zu strukturieren und Wechselwirkungen im vielstimmigen "Konzert" der Definitionen und Operationalisierungen von Behinderung und Teilhabe beziehungsweise Inklusion nachvollziehbar zu machen.
Zunächst einmal ergibt sich das Ziel, ökonomische, soziokulturelle, institutionelle und räumliche Ausgrenzung zu überwinden sowie Teilhabe bis zur Transformation von Leistungsgestaltungen bei Behinderung zu fördern, aus einem menschenrechtlichen Zugang. Dazu relevante allgemeine Grundsätze gibt Artikel 3 UN-BRK vor: "a) die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit [Selbstbestimmung]; b) die Nichtdiskriminierung; c) die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft; d) die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit; e) die Chancengleichheit; f) die Zugänglichkeit [Barrierefreiheit]; g) die Gleichberechtigung von Mann und Frau; h) die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität."
Damit sind ungleiche Teilhabechancen bei Beeinträchtigungen als wahrscheinliche Ausgangsbedingung beziehungsweise volle und wirksame Teilhabe sowie Akzeptanz bei Verschiedenheit als Handlungsziele vorgeformt,
Diese kritische Analyse soll evidenzbasiert erfolgen. Dabei sollen nicht die vorgehaltenen Maßnahmen (Leistungen und Einrichtungen) und eingesetzten Ressourcen (Finanzmittel) den Maßstab bilden, sondern eine Analyse des gesellschaftlichen Umgangs mit Behinderung. Ein zweigleisiger Zugang (Twin-Track Approach) mit einem beeinträchtigungsspezifischen und einem gesellschaftlich-sozialräumlichen Strang ermöglicht es, sowohl eine auf Empowerment und den Ausgleich von Nachteilen ausgerichtete Komponente als auch die in der UN-BRK geforderte soziale Inklusion im Sinne eines "Disability-Mainstreaming" – Identifikation und Abbau der gesellschaftlichen Hindernisse für Menschen mit Beeinträchtigungen und Realisierung gleicher Rechte auf allen gesellschaftlichen Ebenen und in allen gesellschaftlichen Bereichen – in den Blick zu nehmen. Zur Identifikation hierbei relevanter Indikatoren und deren Bearbeitung durch Teilhabegesetzgebung, sozialpolitische Maßnahmen und Umgebungsgestaltung sind Forschung ebenso wie die Expertise von Menschen mit Behinderungserfahrungen erforderlich und dringend geboten.
Maßstäbe und Messungen
Uneinheitliche Erfassungen von Behinderung sowie fehlende Instrumente, um Inklusion beziehungsweise Teilhabe zu messen, erschweren eine mit den bestehenden Rechten und erforderlichen Politiken im Einklang befindliche, systematische Berücksichtigung von Menschen mit Beeinträchtigungen beziehungsweise Behinderung. Eine solche Mustererkennung ist auch in Deutschland notwendig, um den Stand der Umsetzung der UN-BRK abzubilden. Letztendlich sollen Interventionsfelder und Forschungsbereiche für Teilhabe und Lebensqualität identifiziert werden, die als Grundlage für die Leistungsgestaltung dienen können.
In den 2000er Jahren wurden von der Bundesregierung systematische Vorarbeiten zu einer bundesweiten "Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen" aufgenommen, die die Lebensumstände behinderter Menschen adäquat erheben und Datenlücken schließen soll. Dieser "Teilhabe-Survey" hat mit vielfachen Komplexitäten umzugehen: Er soll auch transnationalen und globalen Herausforderungen genügen, die Vielfältigkeit der Menschen wahrnehmen und achten sowie die soziale Entwicklung der Vielfaltsräume, die ihre Lebenswelt ausmachen, einbeziehen. Denn Behinderung macht an Grenzen nicht Halt, enthält aber zudem kulturspezifische Komponenten, die Berücksichtigung verdienen. Also müssen Datenlagen generiert und so harmonisiert werden, dass zumindest in Europa Aussagen über Ländergrenzen hinweg möglich und künftig im Längsschnitt Entwicklungen sichtbar werden. Als geeignete Zuschnitte setzen sich aus den genannten Gründen Lebenslagenorientierung und Lebensweltbezug durch; sie liefern somit zukünftig das Rüstzeug zur Beobachtung und Bewertung von Inklusionschancen und die Planungsbasis für angemessene Vorkehrungen.
Bezogen auf die konzeptionelle Bestimmung von Beeinträchtigungen und Behinderung im Lichte der genannten Erfordernisse, bietet sich der Rückgriff auf eine vorliegende Klassifikation an. Am besten eignet sich hier das bio-psycho-soziale Modell der Weltgesundheitsorganisation (WHO): die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF).
Die ICF erlaubt einen systematischen Blick auf alle Variationen menschlicher Verschiedenheit sowie auf ungleiche Konditionen gesellschaftlicher Teilhabe, und sie ist für alle Menschen weltweit anwendbar. Eine tatsächliche und kontextbezogene Abstimmung der einzelnen Indikatoren für eine angemessene Lebenslagenbewertung steht allerdings noch aus und wäre für Leistungsplanung, -entwicklung und -bewertung sehr nützlich, um hinderliche und förderliche Faktoren und gegebenenfalls Wechselwirkungen auch vergleichend benennen zu können.
In den Vorarbeiten für den 2017 angelaufenen Teilhabe-Survey stellt die ICF einen wesentlichen Maßstab dar.
Die Teilhabeberichterstattung dürfte sich künftig also erheblich verändern, selbst wenn sich auch hier die Wohlfahrtsmessung weiterhin auf einem Grat zwischen Datenüberfluss und Datenmangel bewegen wird. Aber nicht die Datenmengen sind ausschlaggebend, sondern deren Qualität. Bezogen auf ihre Passgenauigkeit zu den konzeptionell anstehenden Fragekomplexen wird sich die Situation vermutlich verbessern. Und sollten in angemessenen Abständen weitere Messungen dieser Breite und Tiefe erfolgen, werden repräsentative Daten zur Lage und zur Entwicklung der Lebensqualität für Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland vorliegen.
Es wäre dann beispielsweise möglich, die angenommene Bedeutung von sozialer Bindung, Zugehörigkeit und Anerkennung zu beziffern.
"Mainstreaming Disability" in der Forschung
Für einen beeinträchtigungsbezogenen Fokus – die eine Schiene des Twin-Track Approach – sind Aufmerksamkeit und Expertise weiter verbreitet als für die schwerer greifbaren gesellschaftlich-sozialräumlichen Zusammenhänge. Über das Individuum hinaus ist aber erforderlich, die Gleichstellung von behinderten Menschen auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen. Daher weist die Präambel der UN-BRK unter d) nachdrücklich darauf hin "wie wichtig es ist, die Behinderungsthematik [disability mainstreaming] zu einem festen Bestandteil der einschlägigen Strategien der nachhaltigen Entwicklung zu machen".
Im Bewusstsein der Komplexität von Benachteiligungen und ohne Beeinträchtigungen und deren individuelle Folgen zu vernachlässigen, muss noch stärker und dauerhaft das Augenmerk auf die Wahrnehmung alltäglicher Ungleichheiten und den Abbau und die Vermeidung von Benachteiligungen gerichtet werden. Darin sind drei Querschnittsaspekte enthalten: das Gebot einer mehrdimensionalen Konzeption sowie Untersuchung von Inklusionsbedingungen und Teilhabemöglichkeiten; der gleichzeitige Blick auf Faktoren, die "dis-abling" beziehungsweise "en-abling" wirken; sowie die Berücksichtigung des Zusammenspiels mit anderen Diversitätskategorien. Entsprechend multiperspektivische Forschungsansätze und Denktraditionen liegen zwar seit Längerem vor, haben aber wenig Eingang in die Behinderungsforschung gefunden.
Systematische Konzepte liegen vor. Mit dem Ansatz des Entwicklungspsychologen Urie Bronfenbrenner lässt sich beispielsweise eine phänomenologisch geprägte Betrachtung der menschlichen Entwicklung im Kontext verfolgen. Hier treffen sich somit die beiden Spuren des Twin-Track Approach, denn die Betrachtung ist offen für eine "dauerhafte Veränderung der Art und Weise, wie die Person die Umwelt wahrnimmt und sich mit ihr auseinandersetzt".
Leben ist also in Zusammenhängen zu betrachten, und die Umwelt ist "eine ineinandergeschachtelte Anordnung konzentrischer, ineinandergebetteter Strukturen".
So finden sich gute Gründe für eine alltagsbezogene Forschung, die in "alltagsnaher" Form auch beschreibende und interpretierende Methoden einbezieht.
Daraus lassen sich beispielsweise folgende Forschungsfelder abstecken: Auf der Makroebene etwa Sozial- und Behindertenpolitiken im internationalen Vergleich, auf der Mesoebene die Inklusivität von Organisationen und auf der Mikroebene etwa Ansprüche und Wirklichkeit von Teilhabechancen und -erfahrungen in unterschiedlichen Lebensbereichen.
Zugleich bleibt es ein Gebot der Stunde, sich mit neuen Forschungszugängen im Bereich Behinderung und Inklusion zu befassen. Hierzu zählen beispielsweise Fragen nach Potenzialen und Grenzen partizipativer Forschungsmethoden, die immer häufiger als Desiderat genannt werden und teilweise auch Anwendung finden, aber auch Fragen nach den Mandaten neuer Interessenvertretungen neben den klassischen Wohlfahrtsverbänden und -vereinen. Disability Studies und Diversity Studies formulieren beispielsweise ihre Anliegen, Teilhabeforschende zu sein. Ebenso sind für Konzepte und Strategien des "Disability-Mainstreaming" oder Diversitätsmanagements wesentliche theoretisch-konzeptionelle Desiderate offen. Zugleich entwickelt sich eine aktualisierte Definition von Behinderung, getragen von den vielfachen Diskursen um die beschriebenen Orientierungen an ICF und UN-BRK.
Das Sozialgesetzbuch IX bietet in Paragraf 2 Absatz 1 mit einem Aspekt der Differenz des Körper- und Gesundheitszustands "von dem für das Lebensalter typischen Zustand" und der Zielorientierung auf gleichberechtigte "Teilhabe an der Gesellschaft", die weder beeinträchtigt noch bedroht sein soll, Anknüpfungspunkte. Auf die mögliche "Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren" wird explizit verwiesen.
Durch Erkenntnisse der Diversity Studies,
Zukünftig werden also Forschungsfragen, Zuschnitte von Forschungsdesigns und Definitionen anders ausfallen als bei den aktuell noch üblichen Behinderungsstatistiken. Es wird sich zeigen müssen, ob es im Sinne der Ungleichheitsforschung gelingt, auch Personengruppen einzubeziehen, die ihre Leistungsansprüche nicht kennen oder keine Beschäftigung am Arbeitsmarkt anstreben; die Lebenslage von Personen zu erfassen, die Benachteiligungen durch einen anerkannten Behinderungsstatus befürchten; Abgrenzungen zu Personenkreisen im höheren Erwachsenenalter zu finden, die im Verlauf des Berufslebens Beeinträchtigungen "erworben" haben und für sich eine Behinderungsanerkennung beanspruchen, obwohl sie in der Teilhabe wenig eingeschränkt sind.
Mit Zahlen, Fakten, Aktionsplänen und bei Wechselwirkungen in sich wandelnden Umwelten ertastet man also für behinderte Menschen Möglichkeiten, die Wirklichkeit werden können. Dabei ist die Frage offen, wie Einheit der Gesellschaft insgesamt unter der Notwendigkeit vielfacher Differenzierungsprozesse mit bisweilen disruptiven oder innovativen Verläufen entstehen kann. Einfacher scheint da der eingleisige Fokus auf "Partizipation und Empowerment" beziehungsweise "Teilhabe und Selbstbestimmung", während der gesellschaftlich-sozialräumliche Anspruch momentan trotz Inklusionsrhetorik eher irgendwo am Horizont des gesellschaftlichen Geschehens und damit un-fassbar fern zu liegen scheint.