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Editorial | Menschen mit Behinderungen | bpb.de

Menschen mit Behinderungen Editorial Eine Dekade UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland Leben in Zusammenhängen. Behinderung erfassen und Teilhabe messen "Sonderpädagogisierung der Inklusion". Artikel 24 UN-BRK und die Diskurse über die Entwicklung inklusiver Schulsysteme in Nigeria und Deutschland 50 behindertenbewegte Jahre in Deutschland Leidvermutung. Pränataldiagnostik und das Bild von Behinderung Kritik des Hörens. Zwei Perspektiven Die politische Situation von Gebärdensprachgemeinschaften Deaf Studies neu denken

Editorial

Anne-Sophie Friedel

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Mit der Verabschiedung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen läuteten die Vereinten Nationen 2006 einen Paradigmenwechsel ein: Statt Behinderung entlang eines normativen Körperbilds als medizinisches Defizit zu betrachten, basiert das Abkommen auf einem weiten Verständnis von Behinderung als Ergebnis des Zusammenspiels individueller Beeinträchtigungen mit gesellschaftlichen Barrieren, die die Wahrnehmung gleicher Rechte behindern. Statt Fürsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen steht der Abbau dieser Barrieren im Fokus, um allen Menschen eine selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen.

In Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit 2009 in Kraft. Nach einem Jahrzehnt ihrer Umsetzung sind Fortschritte etwa bei der allgemeinen Zugänglichkeit des öffentlichen Raumes oder von Informationen zu verzeichnen. Die Erkenntnis hat sich durchgesetzt, dass die gleichberechtigte Partizipation von Menschen mit Behinderungen als menschenrechtliche Querschnittsaufgabe alle Politikfelder auf allen Ebenen betrifft, und der Begriff der "Inklusion" ist in Aktionsplänen, Maßnahmenkatalogen und Selbstbeschreibungen öffentlicher wie privater Einrichtungen allgegenwärtig.

Mit Blick auf die Lebensbereiche Bildung, Arbeit und Wohnen aber steht Deutschland mit seinem ausdifferenzierten System von Förderschulen, Werkstätten und Wohnheimen vor einem ungelösten Konflikt: Die ursprünglich als spezielle Hilfs- und Förderangebote aus einem Fürsorgegedanken heraus entstandenen Sonderstrukturen stehen aus Sicht weiter Teile der Behindertenbewegung für Diskriminierung und der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen entgegen, und auch die Vereinten Nationen sehen darin einen Widerspruch zum Inklusionsverständnis der Behindertenrechtskonvention.