Bei der Eröffnung der Computermesse CeBIT im März 2004 in Hannover kündigte Bundeskanzler Gerhard Schröder an, dass mit der Initiative "BundOnline" bis Ende nächsten Jahres die Voraussetzungen für die flächendeckende Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen geschaffen werden sollen. So wird es etwa möglich sein, mittels einer E-Card Rechtsgeschäfte online abzuwickeln und Dokumente elektronisch zu signieren. Alle internetfähigen Dienstleistungen des Bundes sollen bis 2005 im Netz zur Verfügung stehen. Im Kern wird E-Government als elektronisches Regierungs- und Verwaltungshandeln verstanden, das Transparenz und Effizienz stärkt.
Die E-Government-Initiative "Deutschland-Online" von Bund, Ländern und Kommunen soll die bisher noch recht heterogene IT-Landschaft harmonisieren, die Internetportale vernetzen sowie gemeinsame Infrastrukturen zur Erleichterung des Datenaustauschs schaffen. Das Außenwirtschaftsportal iXPOS zum Beispiel stellt eine von Unternehmen bereits stark nachgefragte Wissensplattform zu Branchen und Märkten dar, wie Martin Schallbruch, IT-Direktor im Bundesinnenministerium, anlässlich der CeBIT hervorhob. Neue Serviceangebote von Behörden und Verwaltungen fließen in die Standortentscheidung von Unternehmen ein, so eine im vergangenen Herbst veröffentlichte Studie aus Nordrhein-Westfalen: Die Hälfte der befragten Unternehmen rechnet mit nennenswerten Einsparungen durch E-Government.
Doch E-Government erschöpft sich nicht in Verwaltungsmodernisierung. Das weltweite Netz bietet eine unübersehbare Fülle von Informations- und demokratischen Partizipationsmöglichkeiten, die es zu nutzen gilt. Am Ende könnte, so die Projektgruppe E-Government der Bertelsmann Stiftung, eine demokratische Bürgergesellschaft stehen, in der Bürgerinnen und Bürger Mitarbeiter und Gestalter der Staatsmodernisierung sind.
Bereits 2010, so die Prognose, können die Wahlberechtigten ihre Stimmen für die Bundestagswahl im Internet abgeben. Erste Versuche mit E-Voting sind bei Personalrats- und Studierendenparlamentswahlen positiv verlaufen. Allerdings, so Andreas Bauer in seinem Essay, sollte man sich davor hüten, das Internet als Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit und geringe Wahlbeteiligungen zu betrachten. Es bestehe bei aller Attraktivität insbesondere für Erst- und Jungwähler die Gefahr, dass Politikprozesse im Internet nur die oft beklagte Zuschauerdemokratie widerspiegeln, wie der Soziologe Claus Leggewie im Interview mit Bauer unterstreicht.
Auch Olaf Winkel warnt davor, mit dem Konzept des E-Government bzw. der E-Demokratie allzu hohe Erwartungen zu verbinden. Anhand einer Feinanalyse der Bedingungen, unter denen E-Government funktionieren und überdies demokratiefördernd wirken kann, rückt er dessen Möglichkeiten und Grenzen ins Bewusstsein. Norbert Kersting gelangt in einem Vergleich von Online-Wahlen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu dem Befund, dass nationale Regelungen zur Briefwahl (und zur Wahrung des Wahlgeheimnisses) für deren Implementation entscheidend sind. Eine deutliche Zunahme der Wahlbeteiligung sei aber nicht zu erwarten.
Wolfgang Lorig richtet den Blick auf Amtsprinzip und -verantwortung im elektronischen Zeitalter. Gutes E-Government bzw. "Good Governance" setzen Aspekte der Verwaltungsmodernisierung mit demokratischer Teilhabe zueinander in Bezug. Das Nachdenken über Ethik-Kataloge für öffentliche Amtsinhaber belegt, dass - auch wenn elektronische Kontroll- und Responsivitätsstrukturen installiert sind - Herrschaft als anvertrautes Amt nur möglich ist, wenn verantwortliche Personen agieren, die das auf Zeit übertragene Amt im Sinne des Gemeinwohls ausüben.