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Neue Berufsbiografien und alter Sozialstaat? | Arbeit: Ausbildung - Beruf - Qualifizierung | bpb.de

Arbeit: Ausbildung - Beruf - Qualifizierung Editorial Fachkräftemangel bedroht Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft Berufliche Weiterbildung am Scheideweg Bildungsförderung, Verteilungspolitik und soziale Durchlässigkeit Neue Wege der Berufsausbildung Junge Frauen: Bessere Schulabschlüsse - aber weniger Chancen beim Übergang in die Berufsausbildung Neue Berufsbiografien und alter Sozialstaat?

Neue Berufsbiografien und alter Sozialstaat?

Christoph Strünck

/ 19 Minuten zu lesen

Aus dem Beruf schöpfen die meisten Menschen einen Teil ihrer Identität. Christoph Strünck hinterfragt, wohin die abnehmende Bedeutung des Normalarbeitsverhältnisses zugunsten einer immer bunteren und brüchigeren Erwerbsbiografie führt.

Einleitung

Aus dem Beruf schöpfen die meisten Menschen einen Teil ihrer Identität. Als Schlüsselkategorie prägt der Beruf darüber hinaus die kollektive Identität moderner Arbeitsgesellschaften. Zahlreiche Institutionen verständigen sich darauf, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten für den Zugang zu den entsprechenden Arbeitsfeldern erforderlich sind. Der Charakter einer Arbeitsgesellschaft wird wesentlich dadurch bestimmt, wer hier die dominante Rolle spielt: Ist es vor allem der Staat, der Markt, sind es die Verbände oder ist es eine Mischung aus allem? In der Bundesrepublik Deutschland, in der Berufe sogar zertifiziert werden und die industrielle Facharbeit lange der Pfeiler des "deutschen Modells" war, basieren sowohl die individuelle als auch die kollektive Identität ganz wesentlich auf dem Beruf.

Folgt man feuilletonistischen Ausflügen in die Arbeitswelt, so scheint diese Basis merklich zu bröckeln. In der Spaß- und Freizeitgesellschaft, in der wir angeblich leben, verliere der Beruf an prägender Bedeutung für den Einzelnen, heißt es. In der Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft, in der wir arbeiteten, verringere sich seine Bedeutung auch für die Wirtschaft und die Beschäftigungsverhältnisse. Beinahe jeder kennt inzwischen die Prognose, wonach in Zukunft jeder Beschäftigte in seinem Leben mindestens drei verschiedene Berufe erlernen und ausüben wird. Tatsächlich zeichnet sich bereits jetzt ein Wandel ab, der für die Beschäftigten, die Wirtschaft und nicht zuletzt auch für die Politik deutliche Konsequenzen hat.

Soziologen sprechen schon seit längerem davon, dass sich der Beruf als fest gefügte Kategorie der wirtschaftlichen und sozialen Ordnung mehr und mehr auflöse. Dieser Wandel wird auch dadurch beschleunigt, dass in vielen Unternehmen nicht mehr berufs- und funktionsbezogene Arbeitsabläufe die Regel sind, sondern eine stärker prozessorientierte Organisation dominiert.

Der Wandel erstreckt sich auch auf die Wege zum Beruf, sei es über eine schulische oder betriebliche Ausbildung, sei es über ein Studium. Mehr und mehr entscheidet über den Verlauf der beruflichen Karriere, was bei der Arbeit selbst vermittelt und erlernt wird. Diese These besagt allerdings nicht, dass die Ausbildung nicht mehr den Status der Beschäftigten bestimmt.

Noch 1998 waren knapp 26 Prozent aller Beschäftigten ohne Berufsausbildung arbeitslos, während die Quote derjenigen mit einer Lehre oder einem Berufsfachschulabschluss bei 9,2 Prozent lag. Von den Universitätsabsolventen waren nur knapp 4 Prozent arbeitslos, bei den Fachhochschulabsolventen lag die Arbeitslosenquote sogar nur bei 2,6 Prozent. Entscheidend - das belegen auch jüngere Untersuchungen - ist weniger der Schulabschluss als die abgeschlossene Berufsausbildung. Nur weniger als der Hälfte der Arbeitslosen ohne Berufsausbildung gelingt es, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Hier soll nicht der Frage nachgegangen werden, ob die mangelnde Qualifikation oder das mangelnde Angebot an Niedriglohn-Arbeitsplätzen dafür verantwortlich ist.

Der Beruf wird also auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen. Was sich aber in jedem Fall ändert, ist die Prägekraft eines klaren Berufsbildes für eine ganze Erwerbsbiografie. Beschäftigungsverhältnisse werden bunter und brüchiger, auch auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Berufe behalten nicht mehr ihr Leben lang ihren Wert, weder für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch für die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.

Flexible Beschäftigungsverhältnisse

Die Krise des so genannten "Normalarbeitsverhältnisses" berührt auch die Diskussion über den Stellenwert der beruflichen Arbeit. Unter einem Normalarbeitsverhältnis verstehen Wissenschaftler in der Regel eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle mit unbefristetem Arbeitsvertrag (über einen längeren Zeitraum beim gleichen Arbeitgeber) einschließlich eines festen, in ein Arbeitsumfeld eingebundenen Arbeitsplatzes. Zwar ist die Zahl dieser Normalarbeitsverhältnisse Mitte der neunziger Jahre genauso hoch gewesen wie in den siebziger Jahren, was nicht gerade auf eine Erosion dieser Beschäftigungsform hindeutet. Aber inzwischen kommt auf jedes dieser Normalarbeitsverhältnisse eines, das - gemessen an dieser Norm - eher atypisch ist, etwa in Form von Teilzeitarbeit, geringfügiger Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit oder anderen Varianten. Die relative Bedeutung der Standardbeschäftigung nimmt also deutlich ab.

Genauso wichtig wie die Art des Arbeitsverhältnisses ist der Verlauf von Arbeitskarrieren für die berufliche Entwicklung. Erwerbsbiografien von Jüngeren weichen immer deutlicher von früheren Alterskohorten ab, und Frauen kennen andere Karrieren als Männer. Jüngere und Frauen orientieren sich häufiger beruflich um, aus unterschiedlichen Gründen.

Insgesamt betrachtet gaben Ende der neunziger Jahre 73 Prozent der Befragten in Westdeutschland an, freiwillig den letzten Arbeitsplatz gewechselt zu haben, in Ostdeutschland allerdings nur 41 Prozent. Stellt man den Fokus jedoch auf den Jahrgang der nach 1976 Geborenen, wird klar, dass hier die Arbeitgeber doppelt so häufig auf einen Wechsel drängten als unter denjenigen, die zwischen 1936 und 1945 geboren wurden. Das liegt auch daran, dass Jüngere viel häufiger befristete Arbeitsverträge eingehen mussten.

Arbeitslosigkeit als Einschnitt in die Erwerbsbiografie ist unter den jüngeren Beschäftigten fast schon eine normale Erfahrung. Während aus der Wirtschaftswundergeneration nur acht Prozent der Männer und vier Prozent der Frauen bis zu ihrem 30. Lebensjahr schon einmal arbeitslos waren, war von den Jüngsten auf dem Arbeitsmarkt schon jeder Zweite im Durchschnitt einmal arbeitslos.

Diese Querschnittsdaten sagen natürlich nichts über Länge und Bedeutung der Arbeitslosigkeit für den Einzelnen aus. Aber sie zeigen, dass Erfahrungen mit Arbeitslosigkeit immer mehr zum Normalfall werden. Bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit vermitteln die offiziellen Daten einen zwiespältigen Eindruck. Noch immer ist die Jugendarbeitslosigkeit auch dank des dualen Ausbildungssystems relativ niedrig. Dafür gehört Deutschland aber zu den Schlusslichtern, was den Anteil der Langzeitarbeitslosen angeht.

Die Berufsbiografie von Frauen ist entscheidend durch den Familienstatus geprägt. Bei Frauen mit Kindern sind "lückenhafte" Erwerbsbiografien die Regel. Diese Lücken klaffen dann auch in der sozialen Sicherung. Allerdings haben Frauen aus jüngeren Alterskohorten rund fünf Jahre länger Beiträge in die Sozialversicherung eingezahlt als die älteren Jahrgänge. Die wachsende Zahl von Teilzeitstellen, auf denen in Deutschland zu rund 85 Prozent Frauen arbeiten, hat interessanterweise einen positiven Einfluss auf Einkommen und soziale Sicherung von Frauen.

In der Vergangenheit mussten die meisten Frauen längere Zeit nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben. Bis sie wieder eine Vollzeittätigkeit aufnehmen konnten, vergingen nicht selten einige Jahre. Eine andere Regelung der Betreuung war nicht möglich. Mit der Zunahme der Zahl der Teilzeitjobs ist aber auch die Zahl der Frauen gewachsen, die wieder schneller ins Erwerbsleben zurückkehren. Diese neuen Mischungen aus Vollzeit und Teilzeit bringen ein höheres Lebenseinkommen und eine bessere Alterssicherung mit sich. Allerdings wünscht sich die Mehrheit der Frauen auf Dauer eine Vollzeitstelle. Hier erweisen sich die in Deutschland nicht ausreichend vorhandenen Kinderbetreuungseinrichtungen als hohe Hürden.

Auch hinsichtlich der beruflichen Weiterentwicklung sind Frauen Männern gegenüber benachteiligt. Es bestehen noch immer gravierende Unterschiede im Vergleich zu den Männern. Das lässt sich schon daran ablesen, dass weiterhin deutlich weniger Frauen als Männer berufstätig sind. Zwar hatten im Jahr 2001 von den erwerbsfähigen Frauen gut 57 Prozent einen Arbeitsplatz, doch liegt die Bundesrepublik damit immer noch deutlich hinter den skandinavischen Ländern, Frankreich, Großbritannien oder den USA.

Ebenso wichtig ist die Einkommenssituation. Selbst gut ausgebildete Frauen verdienen in ihrem Arbeitsleben nur knapp die Hälfte dessen, was Männer mit vergleichbaren Qualifikationen erhalten. Jedes Kind, das Frauen bekommen, drückt dieses Einkommen dramatisch nach unten. Mit einem Kind erzielen Frauen im Laufe ihres Lebens nur 58 Prozent dessen, was ihre kinderlosen Geschlechtsgenossinnen verdienen, beim zweiten Kind sind es 43 Prozent, beim dritten Kind nur noch 30 Prozent. Da der deutsche Sozialstaat mit seinen beitragsfinanzierten Sozialversicherungen auf dem individuellen Beschäftigungsstatus aufbaut, kann von einer eigenständigen sozialen Sicherung der Frauen daher nicht die Rede sein.

Übergänge und Brüche in Berufsbiografien

Generationen und Geschlechter markieren die Grenze, entlang derer mittlerweile Berufsbiografien verlaufen. Lücken, Übergänge und Wechsel der beruflichen Orientierung nehmen dabei ganz unterschiedliche Facetten an. Die wissenschaftliche Bezeichnung dieser "Diskontinuitäten" muss allerdings nicht deckungsgleich mit dem Empfinden der einzelnen Beschäftigten sein. Wer darin eher Chancen sieht, betrachtet es als einen Übergang, wer sich durch Wechsel bedroht fühlt, empfindet es als einen Bruch. Dass Jüngere und Frauen außerdem in weit stärkerem Maße davon ausgehen, nicht in geradlinige Karrieren einzumünden, spielt ebenfalls eine große Rolle bei der Frage, wie die Beschäftigten selbst die Einschnitte bewerten.

Menschen wechseln von abhängiger Beschäftigung in Selbstständigkeit, in Arbeitslosigkeit, in Kindererziehung, Weiterbildung oder auch in geringfügige Beschäftigung. In den Medien haben in der letzten Zeit besonders diejenigen Übergänge eine Rolle gespielt, die am stärksten von der Norm des Normalarbeitsverhältnisses abweichen, nämlich die Zeitarbeit, die geringfügige Beschäftigung sowie die Scheinselbstständigkeit. Die Zeitarbeit, die auch im Zentrum der Hartz-Kommission stand, bietet im Moment allerdings nur gut einem Prozent aller Beschäftigten einen Arbeitsplatz, den jüngeren allerdings weitaus häufiger als den älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Eine erhebliche Dynamik scheint es bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zu geben, die seit den jüngsten Gesetzen zur Reform des Arbeitsmarktes rasant zugenommen haben. Im März 2003 gab es von diesen Mini-Jobs - deren Einkommensgrenze inzwischen bei 400 Euro liegt - knapp über vier Millionen. Inzwischen ist die Zahl auf 7,5 Millionen hoch geschnellt. Unter Experten ist allerdings umstritten, wie dieser Anstieg zu bewerten ist. Denn zum einen haben sich viele regulär Beschäftigte noch einen zusätzlichen Mini-Job besorgt, zum anderen verdrängen Studierende, Schüler oder Rentner auf diese Weise gering qualifizierte Menschen nicht selten aus ihren Jobs. Die Arbeitslosigkeit verringert sich dadurch kaum. Andererseits können solche Arbeitsverhältnisse auch Brücken in dauerhafte Beschäftigung bilden.

Besonders interessant ist die Selbstständigkeit als Übergangsvariante, nicht erst, seitdem die Ich-AG in aller Munde ist. Angeschoben durch Umstrukturierungen in Unternehmen und den Drang, die hohen Lohnnebenkosten zu umgehen, bieten Arbeitgeber ihren Beschäftigten immer häufiger eine freiberufliche Mitarbeit als Alternative zur Kündigung an. Diese neuen Freiberufler kennen aber in der Regel nur einen einzigen Arbeitgeber und gelten daher als "Scheinselbstständige".

In Branchen wie den Medien oder im Kulturbereich ist diese Beschäftigungsform schon lange etabliert. Dort existiert mit der Künstlersozialkasse auch ein Modell, wie "neue Selbstständige" sich gegen soziale Risiken absichern können. In die Künstlersozialkasse zahlen Freiberuflerinnen und Freiberufler eine bestimmte Summe für die Alterssicherung und ihre Krankenversicherung ein. Den Rest finanzieren die Institutionen, die künstlerische Arbeit nutzen, wie Verlage, Galerien oder Rundfunkanstalten. Auch der Staat schießt eine Summe zu. Institutionelle Ansätze dieser Art entsprechen der Logik von "Übergangsarbeitsmärkten", die sich in den meisten westlichen Ländern entwickeln.

In einer Momentaufnahme aus dem Jahr 2000 waren in Westdeutschland 10,3 Prozent der abhängig Beschäftigten selbstständig und in Ostdeutschland 8,4 Prozent. Zugleich sagten 4,3 Prozent, sie seien schon einmal selbstständig gewesen. Allerdings erfasst die Statistik nicht jede der schillernden neuen Selbstständigkeitsformen. Zu diesen Zahlen müssen außerdem diejenigen addiert werden, die mit Schwarzarbeit ihr Geld verdienen. In diesem Bereich, in dem immerhin schätzungsweise fast 17 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erwirtschaftet werden, sind diskontinuierliche Erwerbsverläufe geradezu die Regel. Denn gegenüber dem Arbeitsamt müssen regelmäßig Nachweise über reguläre Beschäftigung oder die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erbracht werden.

Fest steht, dass Selbstständigkeit auch in der Bundesrepublik nicht mehr gleichbedeutend mit Unternehmertum oder Freiberuflichkeit ist. Vielmehr stellt sie ein Vehikel dar, um in Phasen der Beschäftigungskarriere den beruflichen Status zu wechseln und konjunkturelle Unebenheiten zu umfahren. Doch auch hierauf sind die sozialen Sicherungssysteme nur schlecht eingestellt, weil sie auf dem klassischen Lohnarbeitsverhältnis aufbauen. Dies ist ein weiterer Grund, warum einige Experten den Umbau zur Bürgerversicherung verlangen.

Arbeitslosigkeit muss nicht zwangsläufig dazu führen, dass die Betroffenen sich beruflich umorientieren. Das hängt entscheidend vom Anlass und von der Dauer der Arbeitslosigkeit ab. Ist es mehr als die vorübergehende Sucharbeitslosigkeit, kommen allerdings auch die arbeitsmarktpolitischen Instrumente der Arbeitsämter ins Spiel, mit deren Hilfe die Teilnehmer solcher Maßnahmen den beruflichen Wiedereinstieg oder Wechsel schaffen sollen.

Sozialpolitische Flankierung des Wandels

Die aktive Arbeitsmarktpolitik in der Bundesrepublik kennt eine Reihe von Instrumenten wie Umschulungs- oder Qualifizierungsprogramme, die immer wieder in die Schusslinie der Kritik geraten. Die Marktferne der Kurse, bürokratische Eigeninteressen der Träger oder die fehlenden Beweise für die Effektivität der Maßnahmen sind die am häufigsten genannten Schwächen. Als ein anderes Problem erweisen sich die möglichen kontraproduktiven Nebenwirkungen der Maßnahmen. Einige Untersuchungen bestärken die Vermutung, dass die Teilnahme an solchen Maßnahmen die Arbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt noch stärker stigmatisiert und sie dadurch noch schlechter zu vermitteln sind, wie auch das Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit zugibt.

Auch in der Arbeitsmarktpolitik treten Unterschiede zwischen Frauen und Männern hervor. In den Genuss arbeitsmarktpolitischer Programme kommt nur, wer auch Lohnersatzleistungen vom Arbeitsamt erhält. Verheiratete Frauen, die sich beim Übergang vom Arbeitslosengeld zur Arbeitslosenhilfe befinden, wird das Geld aber häufig versagt, da hierbei das gesamte Haushaltseinkommen zugrunde gelegt wird. Die Folge ist, dass ihnen der Weg der beruflichen Umorientierung über die Arbeitsmarktpolitik versperrt bleibt.

Mit einigen Reformgesetzen hat die rot-grüne Bundesregierung in ihrer ersten Legislaturperiode darauf gesetzt, den präventiven Charakter der Arbeitsmarktpolitik auszubauen. Gerade die Förderung beruflicher Umorientierung nimmt im Job-AQTIV-Gesetz vom Januar 2002, das erkennbar am Konzept der "Übergangsarbeitsmärkte" anzusetzen versucht, einen breiten Raum ein.

So sind beispielsweise Lohnkostenzuschüsse für ungelernte oder gering qualifizierte Beschäftigte vorgesehen, wenn sie sich beruflich weiterbilden. Auch werden die Kosten für die Weiterbildung älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen. Existenzgründungen sollen mit Mitteln der Arbeitsämter erleichtert, Zeitarbeit gefördert und Wartezeiten zwischen Arbeitslosmeldung und Maßnahmen verkürzt werden.

Es ist kein Wunder, dass die Arbeitsmarktpolitik stärkere Anreize für die Weiterbildung geben will, weil auf diese Weise Übergänge zwischen beruflichen Phasen überbrückt werden können. Wenn die Losung des lebenslangen Lernens ernst gemeint ist, kommt der individuellen wie der institutionalisierten Weiterbildung in Zukunft noch wesentlich größere Bedeutung zu. Generell genießt Weiterbildung in Deutschland jedoch weder beim Gesetzgeber, noch bei Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Arbeitgebern ein hohes Ansehen. Zwar haben das Bundesinstitut für Berufliche Bildung und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in der regelmäßigen Beschäftigtenstichprobe ermittelt, dass sich zwischen 1994 und 1998 immerhin 40 Prozent aller Erwerbstätigen weitergebildet haben. Aber das ist im internationalen Vergleich eine eher geringe Quote. Außerdem schwankt die Weiterbildungsbereitschaft enorm. Gerade diejenigen, die in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, bilden sich weniger weiter.

Im deutschen Berufsbildungsgesetz findet sich ein einziger Paragraph zur Fortbildung; das Recht auf Weiterbildung ist in Deutschland nur schwach entwickelt. Die anhaltende Diskussion um eine Ausbildungsplatzabgabe oder -umlage zeigt allerdings auch, dass rechtliche Instrumente Gefahr laufen können, das Gegenteil dessen zu bewirken, wofür sie gedacht gewesen sind. Weiterbildung trägt jedenfalls genau wie die berufliche Ausbildung den Charakter eines Kollektivgutes. Unternehmen sind sich nicht sicher, ob sich die investierten Kosten auch lohnen oder die Beschäftigten anschließend zu Konkurrenten abwandern, die als Trittbrettfahrer von der Aus- und Weiterbildung profitieren. Um dieses Kollektivgut-Dilemma zu lösen, bieten sich gesetzliche Gebote ebenso an wie marktförmige Lösungen in Form von Ablösezahlungen.

Im Grunde fügt sich hier auch die Debatte um den Kündigungsschutz ein. Ebenso, wie diskontinuierliche Erwerbsbiografien für die Beschäftigten Chancen und Risiken bergen, gehen von der Regulierung des Arbeitsmarktes positive wie negative Anreize aus. Ein hoher Standard im Kündigungsschutz kann Arbeitgeber abschrecken und dazu führen, dass weniger Arbeitsplätze entstehen, als möglich wären. Es gibt sogar empirische Belege dafür, dass bei einem schwächeren Kündigungsschutz gerade in kleinen Firmen atypische Arbeitsverhältnisse in reguläre Jobs umgewandelt werden. Andererseits zeigen internationale Untersuchungen, dass Unternehmen in Ländern mit hohen Standards im Kündigungsschutz mehr in die Fortbildung ihrer Mitarbeiter investieren und damit das Humankapital mehren helfen.

Herausforderungen für die Bildungs- und Sozialpolitik

Der berufliche Status vieler Beschäftigter wechselt über die Dauer des gesamten Erwerbslebens stärker als früher, und auch die Beschäftigten selbst wechseln häufiger den Arbeitsplatz. Von denjenigen, die im Moment einen Arbeitsplatz haben, sind nur noch 28 Prozent bei ihrem ersten Arbeitgeber tätig. 15 Prozent hatten bereits fünf oder mehr verschiedene Arbeitgeber. Mit dem Anstieg der Zahl diskontinuierlicher Erwerbsbiografien wachsen Chancen und Risiken für die Beschäftigten, aber auch für die Unternehmen.

Wenn es darum geht, Familie und Beruf besser miteinander in Einklang zu bringen, oder darum, dass Berufsanfänger flexible Möglichkeiten benötigen, in den Arbeitsmarkt einzusteigen und dann auf verschiedenen Wegen weiterzukommen, bietet der Wandel ganz neue Möglichkeiten und damit Chancen. Zugleich können aber auch neue Risiken entstehen. Manche der neuen Beschäftigungsverhältnisse bergen in sich die Gefahr der Dequalifizierung. So wird beispielsweise die Zeitarbeit von einigen genutzt, um verschiedene Tätigkeitsfelder auszuprobieren oder eine unsichere Erwerbsphase zu umschiffen. Andere wiederum verlieren in den wechselnden Einsätzen ihre Qualifikation und können wegen der ständigen Befristungen keine neuen Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben.

Ein besonderes Problem stellt sich bei der sozialen Absicherung wechselnder Berufsbiografien und neuer Beschäftigungstypen. Arbeitslosigkeit und Alterssicherung sind die zentralen Herausforderungen in der neuen Arbeitswelt. Dabei taucht ein ganz grundlegendes Problem auf. Je nachdem, ob man die Verbreitung atypischer Beschäftigungsverhältnisse als positiv oder als negativ einschätzt, ob man sie fördern oder eher eindämmen will, ändern sich auch die Anforderungen an die sozialpolitische Flankierung des Wandels.

Ein Konzept, dieses Entweder-Oder zu vermeiden und Sicherheit mit mehr Flexibilität (für Beschäftigte wie für Unternehmen) zu kombinieren, stammt aus Dänemark. Dort kreierten marketingbewusste Sozialpolitiker den Begriff der "Flexicurity". Im dänischen Fall läuft dies darauf hinaus, einerseits großzügige Sozialleistungen zu gewähren sowie eine weite Spannbreite arbeitsmarktpolitischer Programme anzubieten, andererseits aber auch den Arbeitsmarkt weitgehend zu deregulieren. Der Kündigungsschutz ist zum Beispiel relativ schwach ausgebaut, die Pflichten der Empfänger von Sozialleistungen sind stark ausgeprägt.

Den deutschen Sozialstaat sortieren Sozialwissenschaftler unter der Kategorie "konservativ" ein, weil er auf dem Mann als Familienernährer fußt und in erster Linie darauf ausgerichtet ist, den individuellen Lebensstandard auch in seinen Sozialleistungen widerzuspiegeln. Eine allgemeine Grundsicherung ist nicht vorgesehen. Das deutsche Sozialstaatsmodell setzt eine Gesellschaft voraus, in der Vollbeschäftigung und geradlinige Berufskarrieren für sichere Einnahmen der Sozialversicherungen sorgen. Auf die Flexibilisierung von Berufen und Beschäftigungsverhältnissen ist es nicht besonders gut vorbereitet.

Die Bindung an das individuelle Einkommen gilt jedoch als ein wichtiges Element, um den Sozialstaat gerade in den Augen der Mittelschichten zu legitimieren. Dazu tragen auch die Beitragsbemessungsgrenzen bei, die verhindern, dass das gesamte Einkommen gut verdienender Versicherter in die Verteilungsmasse mit einfließt. Der konservative, statusbewahrende Charakter des deutschen Sozialstaats offenbart viele unerwünschte Nebenwirkungen. Den Arbeitsämtern würden zum Beispiel wesentlich mehr Arbeitsvermittler zur Verfügung stehen, wenn nicht die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit damit beschäftigt wären, die individuellen Leistungsansprüche für Lohnersatzleistungen auszurechnen. Pauschalbeträge sind allerdings rechtlich problematisch.

Wechselnde Erwerbsverläufe sowohl abzusichern als auch zu fördern, dafür ist das deutsche Sozialstaatsmodell nur bedingt geeignet. Die Lücken in vielen Erwerbsbiografien von Frauen, die häufigeren Übergänge zwischen unterschiedlichen beruflichen Situationen stellen die Sozialpolitik daher vor neue Herausforderungen.

Betroffen sind in erster Linie die Alterssicherung und die Arbeitsmarktpolitik. Sind Erwerbskarrieren lückenhaft - sei es wegen Familienzeiten oder einer Phase der beruflichen Umorientierung -, macht sich schnell bemerkbar, dass im deutschen Rentensystem bislang keine Grundsicherung vorgesehen war. Das hat sich teilweise geändert, seitdem zum 1. Januar 2003 die so genannte "bedarfsorientierte Grundsicherung" in die gesetzliche Rentenversicherung integriert worden ist. Sie garantiert Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit sowie über 65-Jährigen, deren Einkommen zur Existenzsicherung nicht ausreicht, eine Basisrente. Sie ist steuerfinanziert und der Sozialhilfe vorgelagert.

In der Arbeitsmarktpolitik hat es zum gleichen Datum mit dem Job-AQTIV-Gesetz weitere Änderungen gegeben. Frauen, die Mutterschaftsgeld beziehen oder ein Kind erziehen, das bis zu drei Jahren alt ist, werden in die Arbeitslosenversicherung mit aufgenommen und können somit nicht nur von Geldleistungen profitieren, sondern auch an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Solche "versicherungsfremden" Leistungen, für die ja die potenziellen Empfänger keine Beiträge gezahlt haben, sind in der Rentenversicherung schon länger üblich, wo ebenfalls Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Allerdings argumentieren einige Experten, dass der Ausbau der Kinderbetreuung wichtiger sei als die Anrechnung von Kindererziehungszeiten, weil nur so Frauen auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen und eigene Rentenansprüche aufbauen könnten. Ohnehin entzünden sich an den versicherungsfremden Leistungen immer wieder Diskussionen, weil sie im Grunde die Logik der Sozialversicherung durchbrechen und daher konsequent über Steuern finanziert werden müssten.

Auf die Arbeitsmarktpolitik kommen aber noch andere Herausforderungen zu. Wenn ihre Instrumente nicht dazu geeignet sind, Beschäftigung zu schaffen, dann liegen ihre Aufgaben darin, zu vermitteln und Übergänge auf dem Arbeitsmarkt zu gestalten. Die in Dänemark durchaus bewährte Job-Rotation läuft in Deutschland im Moment noch schleppend an. Auch in der Bundesrepublik ist es nun möglich, einen Mitarbeiter, der eine Auszeit nimmt, durch einen Arbeitslosen zu ersetzen und dafür Lohnkostenzuschüsse zu erhalten. Übergänge noch intensiver zu begleiten und mit Programmen anzusetzen, bevor die Arbeitslosigkeit beginnt, könnte zu den Kernaufgaben einer umorganisierten Bundesagentur für Arbeit zählen.

Solidarprinzip und individuelle Leistungsfähigkeit auszubalancieren, ist in jedem Sozialstaat eine heikle Aufgabe. Die zunehmende Vielfalt an Berufsbiografien und wechselnden Beschäftigungsverhältnissen macht diese Aufgabe noch schwerer. Ist es möglich, gerade die Alterssicherung so zu gestalten, dass Erwerbstätige für Erwerbslose, die in bestimmten Phasen nicht beschäftigt sind, mit zahlen? Kann also das Solidarprinzip in der Rentenversicherung gestärkt werden, ohne den Faktor Arbeit noch weiter zu verteuern und die Akzeptanz einer leistungsbezogenen Rente aufs Spiel zu setzen? Schließlich "gönnen" sich einige auch mal eine Auszeit, während andere dazu gezwungen sind. Sollen außerdem an einer stärker solidarisch organisierten Rentenversicherung alle Erwerbstätigen und nicht nur die abhängig Beschäftigten beteiligt werden?

Oder bei der Arbeitslosenversicherung: Sollen alle Beitragszahler für die Weiterbildung einiger aufkommen, wenn sie selbst nicht davon profitieren? Welche Jobs darf man einem Arbeitslosen zumuten, ohne seine erworbenen Qualifikationen vorschnell abzuschreiben?

Moderne Solidargemeinschaften sind wichtig, wenn der Wandel der Arbeitswelt weitergeht. Bislang drehen sich die Diskussionen über die Bürgerversicherung, Kopfpauschalen und andere Alternativmodelle jedoch in erster Linie darum, wie die Einnahmen der Sozialversicherung gestärkt werden können, ohne die Lohnnebenkosten zu erhöhen. Ob und auf welche Weise die Sozialpolitik in der Lage ist, neuen Berufsbiografien einen Rahmen zu geben und damit auch den wirtschaftlichen Wandel zu unterstützen, bleibt dabei unterbelichtet.

Gleiches gilt für die Bildungspolitik. Beruf und Bildung hängen weiterhin eng miteinander zusammen. Daher ist es wichtig zu klären, welche Funktionen vor allem das Ausbildungssystem übernimmt und übernehmen kann. Im Entwurf zum Berufsbildungsbericht 2004 geht die Bundesregierung davon aus, dass die duale Ausbildung in Betrieben und Berufsschulen immer mehr an Bedeutung verliert. Nicht nur konjunkturelle Ursachen, sondern auch mangelhafte Fähigkeiten der Schulabgänger sowie eine zu starre Ausbildungsverordnung zählen zu den Gründen. Ruft man sich in Erinnerung, wie zentral der Faktor Berufsausbildung für das Risiko ist, arbeitslos zu werden, so ist dieser Befund alarmierend.

Es stellt sich jedoch die Frage, welchen Stellenwert die staatliche und quasi-staatliche Bildung in Zukunft haben wird. Einerseits müsste dieser wachsen, wenn Unternehmen kaum in der Lage sind, Defizite schulischer Bildung zu kompensieren. Bildung trägt in vielerlei Hinsicht die Züge eines Kollektivgutes, von dem viele profitieren, für das aber nicht alle zahlen wollen. Andererseits verlagert sich die Ausbildung mehr und mehr in Unternehmen und Organisationen. Dort produktive Rahmenbedingungen zu schaffen und Anreize für Qualifizierung und Umorientierung zu setzen, ist ebenfalls eine indirekte Form der Bildungspolitik.

Berufe, auch wenn sie sich stärker wandeln und nicht mehr ganze Arbeitskarrieren bestimmen, formen immer noch einen wichtigen Teil der individuellen Identität. Zur kollektiven Identität der Deutschen trägt gerade auch der Sozialstaat bei. Dieser wird in der Öffentlichkeit seit geraumer Zeit einer intensiven Prüfung unterzogen. Das Ergebnis und die Schlussfolgerungen entscheiden mit darüber, in welchen Bahnen künftig Berufsbiografien verlaufen werden.

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Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Martin Baethge/Volker Baethge-Kinsky, Jenseits von Beruf und Beruflichkeit?, in: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (MittAB), 31 (1998), S. 461 - 472.

  2. Vgl. Alexander Reinberg/Angela Rauch, Bildung und Arbeitsmarkt: Der Trend zur höheren Qualifikation ist ungebrochen, in: IAB-Werkstattbericht, (1998) 15.

  3. Vgl. zu diesem Aspekt auch Klaus Klemm, Bildung, in: Jutta Allmendinger/Wolfgang Ludwig-Mayerhofer (Hrsg.), Soziologie des Sozialstaats. Gesellschaftliche Grundlagen, historische Zusammenhänge und aktuelle Entwicklungstendenzen, Weinheim-München 2000. Klemm konstatiert, dass anders als noch im 19. Jahrhundert nicht mehr in erster Linie die schulische Bildung über Berufskarrieren entscheide, weil der Arbeitsmarkt nicht mehr so aufnahmebereit sei.

  4. Vgl. Christoph Strünck, Mit Sicherheit flexibel? Chancen und Risiken neuer Beschäftigungsverhältnisse, Bonn 2003, S. 42.

  5. Vgl. zu dieser Diskussion u.a. Otto-Brenner-Stiftung (Hrsg.), Niedriglohnsektor und Lohnsubventionen im Spiegel des Arbeits- und Sozialrechts, Frankfurt/M. 2000.

  6. Vgl. Rainer Dombois, Der schwierige Abschied vom Normalarbeitsverhältnis, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 37/1999, S. 13 - 20.

  7. Vgl. C. Strünck (Anm. 4), S. 24.

  8. Vgl. zu Erwerbsverläufen von Frauen Ute Klammer u.a., WSI-FrauenDatenReport, Berlin 2000.

  9. Vgl. C. Strünck (Anm. 4), S. 66.

  10. Vgl. ebd., S. 80.

  11. Vgl. Heide Pfarr, Frauenerwerbstätigkeit im internationalen Vergleich, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B46-47/2002, S. 32 - 35.

  12. Vgl. C. Strünck (Anm. 4), S. 132.

  13. Vgl. dazu Gerd Mutz u.a., Diskontinuierliche Erwerbsverläufe. Analysen zur postindustriellen Arbeitslosigkeit, Opladen 1995.

  14. Vgl. Kolja Rudzio, Ein Wunder sieht anders aus, in: Die Zeit vom 22. April 2004, S. 32.

  15. Vgl. Günther Schmid, Übergangsarbeitsmärkte im kooperativen Sozialstaat: Entwicklungstendenzen der Arbeitsmarktpolitik in Europa, in: Winfried Schmähl/Herbert Rische (Hrsg.), Wandel der Arbeitswelt - Folgerungen für die Sozialpolitik, Baden-Baden 1999. Schmid hat den Begriff als ein arbeitsmarktpolitisches Konzept geprägt, vgl. dazu ders., Wege in eine neue Vollbeschäftigung. Übergangsarbeitsmärkte und aktivierende Arbeitsmarktpolitik, Frankfurt/M. 2002.

  16. Vgl. C. Strünck (Anm. 4), S. 93.

  17. Vgl. Heide Pfarr, Soziale Sicherheit und Flexibilität: Brauchen wir ein "Neues Normalarbeitsverhältnis"?, in: WSI-Mitteilungen, 5 (2000), S. 279 - 283.

  18. Vgl. Hedwig Prey, Wirkungen staatlicher Qualifizierungsmaßnahmen. Eine empirische Untersuchung für die Bundesrepublik Deutschland, Bern 1999.

  19. Vgl. Christoph Klose/Stefan Bender, Berufliche Weiterbildung für Arbeitslose - ein Weg zurück in Beschäftigung? Analyse einer Abgängerkohorte des Jahres 1986 aus Maßnahmen zur Fortbildung und Umschulung mit einer ergänzten IAB-Beschäftigtenstichprobe 1975 - 1990, in: MittAB, (2000) 3, S. 421 - 445.

  20. Vgl. Hubert Heinelt, Arbeitsmarktpolitik - von "versorgenden" wohlfahrtsstaatlichen Interventionen zur "aktivierenden" Beschäftigungsförderung, in: Antonia Gohr/Martin Seeleib-Kaiser (Hrsg.), Sozial- und Wirtschaftspolitik unter Rot-Grün, Wiesbaden 2003. Zu den Auseinandersetzungen und Konflikten um die Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik vgl. Susanne Blancke/Josef Schmid, Bilanz der Bundesregierung Schröder in der Arbeitsmarktpolitik 1998 - 2002: Ansätze zu einer doppelten Wende, in: Christoph Egle/Tobias Ostheim/Reimut Zohlnhöfer (Hrsg.), Das rot-grüne Projekt. Eine Bilanz der Regierung Schröder 1998 - 2002, Wiesbaden 2003.

  21. Vgl. C. Strünck (Anm. 4), S. 43.

  22. Vgl. Tobias Hagen/Bernhard Boockmann, Determinanten der Nachfrage nach befristeten Verträgen, Leiharbeit und freier Mitarbeit: Empirische Analysen auf der Basis des IAB-Betriebspanels, in: Lutz Bellmann/Arnd Kölling (Hrsg.), Betrieblicher Wandel und Fachkräftebedarf. Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, (2002) 257, S. 199 - 231.

  23. Vgl. C. Strünck (Anm. 4), S. 65.

  24. Vgl. Jon Kvist, Der Wohlfahrtsstaat und der Arbeitsmarkt: Die Erfahrungen Skandinaviens in den 1990er Jahren, in: Zeitschrift für Sozialreform, 47 (2001) 4, S. 378 - 406. Für die deutsche Diskussion vgl. Ute Klammer/Katja Tillmann, Flexicurity - soziale Sicherung und Flexibilisierung der Arbeits- und Lebensverhältnisse, hrsg. vom Minsterium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2002.

  25. Die typologische Differenzierung in konservative, liberale und sozialdemokratische Wohlfahrtsstaaten geht auf Esping-Andersen zurück. Vgl. Gosta Esping-Andersen, The Three Worlds of Welfare Capitalism, Cambridge 1990.

  26. Vgl. Franz-Xaver Kaufmann, Sozialpolitisches Denken: die deutsche Tradition, Frankfurt/M. 2003.

  27. Vgl. Robert Jacobi, Regierung will Berufsausbildung in Schulen ausweiten, in: Süddeutsche Zeitung vom 21. April 2004, S. 5.

Dr. rer. soc., geb. 1970; Vertreter einer Professur am Institut für praxisorientierte Sozialwissenschaften der Universität Duisburg-Essen, Campus Duisburg.
Anschrift: Universität Duisburg-Essen, Lotharstr. 65, 47048 Duisburg.
E-Mail: E-Mail Link: struenck@uni-duisburg.de

Veröffentlichungen u.a.: Mit Sicherheit flexibel? Chancen und Risiken neuer Beschäftigungsverhältnisse, Bonn 2003.