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Erneuerbare Energien Editorial Masterplan gesucht Die internationale Zusammenarbeit zur Förderung Erneuerbarer Energien Erneuerbare Energien - Erfolgsgaranten einer nachhaltigen Politik? Renewables, adaptationspolitisch betrachtet Das gute Leben neu denken

Erneuerbare Energien - Erfolgsgaranten einer nachhaltigen Politik? Die Novelle des EEG im Zeichen der Nachhaltigkeit

Birgit Mangels-Voegt

/ 15 Minuten zu lesen

Nachhaltig gestaltete Energiepolitik gehört zu den Prestigeprojekten der Bundesregierung. Besonders das novellierte EEG hat Vorbildcharakter. Einer Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens als gesellschaftliches, ökonomisches und ökologisches Strukturprinzip stehen jedoch vielfältige Interessengegensätze im Wege.

Einleitung

Die Erneuerbaren Energien (engl. renewables) waren Anfang Juni 2004 das Thema einer internationalen Konferenz in Bonn, zu der die Bundesregierung eingeladen hatte. Bei dem viertägigen Treffen sollten rund 3000 Teilnehmer aus über 150 Ländern die Weichen für den globalen Ausbau der Erneuerbaren Energien stellen. Regierungsvertreter und internationale Organisationen wie das UN-Umweltprogramm (UNEP) und die Weltbank verhandelten mit Unternehmern, Wissenschaftlern und Vertretern von Verbänden und Nichtregierungsorganisationen. Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte auf dem UN-Umweltgipfel in Johannesburg 2002 die internationale Konferenz angekündigt. Damals war beschlossen worden, den globalen Anteil an Erneuerbaren Energien substanziell und nachdrücklich zu erhöhen.

Zur Eröffnung betonte Bundesumweltminister Jürgen Trittin, die Erneuerbaren Energien seien unerschöpflich und fast überall verfügbar; zudem verringerten sie die Abhängigkeit vom Öl. Außerdem seien sie "ein wesentlicher Schlüssel für die globale Bekämpfung der Armut". Reinhard Loske, Bundestagsabgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen und Umweltexperte, sprach von einer Chance für eine "neue Koalition der Willigen" und sah sich darin einig mit Angelika Zahrnt, der Vorsitzenden des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), die ihre Erwartungen so formulierte: "Die globale Staatengemeinschaft kann hier in Bonn entscheidende Impulse geben, um diesen notwendigen Prozess zu beschleunigen."

Die Beratungen der "Renewables"-Konferenz mündeten in einen internationalen Aktionsplan, der einzelne Maßnahmen und freiwillige Verpflichtungen einzelner Länder und Regionen zusammenfasst. Trittin lobte die Ergebnisse der Konferenz: "Der Aktionsplan wird Investitionen in Milliardenhöhe mobilisieren, die in die Energiegewinnung aus Wind, Sonne, Biomasse und Erdwärme gehen. Dies hilft auch dem Klima. Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen wird der weltweite Ausstoß von Kohlendioxid in steigendem Maße sinken: Im Jahre 2015 wird sich die zu erwartende CO2-Einsparung auf schätzungsweise 1,2 Milliarden Tonnen pro Jahr belaufen. Die Renewables 2004 ist ein Meilenstein für den Übergang zu einem Energiesystem, das den Klimaschutz und die realen Entwicklungschancen der Armen dieser Welt gleichermaßen in den Mittelpunkt rückt." Der besondere Beitrag Deutschlands zum Aktionsprogramm liegt in der Ankündigung des Bundeskanzlers, die Bundesregierung wolle von 2005 an für fünf Jahre 500 Millionen Euro über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zum Ausbau der Erneuerbaren Energien bereitstellen. Heidemarie Wieczorek-Zeul, Bundesministerin für Wirtschaftliche Zusammenarbeit, lobte die "gemeinsame Vision", die erreicht worden sei, nämlich "eine Willenserklärung, bis zum Jahr 2015 eine Milliarde Menschen mit Energie aus erneuerbaren Quellen zu versorgen. (...) Damit wird die Armutsbekämpfung entscheidend vorankommen. Und wir haben diese politische Erklärung konkret untermauert - durch die Vorschläge, die in das Internationale Aktionsprogramm aufgenommen worden sind. (...) Diese Beiträge zeigen die beeindruckende Bereitschaft aller Regierungsdelegationen, Unternehmen und der Zivilgesellschaft, den erneuerbaren Energien nachhaltig zum Durchbruch zu verhelfen."

Nachhaltigkeit als Maßstab von Regierungshandeln

Der Konferenz ist es demnach gelungen, Ergebnisse fern von politischer Akklamation zu erreichen, den Stillstand von Johannesburg 2002 zu überwinden und Partnerschaften zu schmieden, die eine nachhaltige Energiepolitik ermöglichen. Dies ist essentiell, denn nur im Zusammenspiel ökonomischer, ökologischer und sozialer Interessen und ihrer politischen Akteure kann Nachhaltigkeit die entscheidende Durchschlagskraft als gesellschaftliches, politisches und ökonomisches Strukturprinzip im politischen System entfalten.

Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung 1998 Nachhaltigkeit zum Maßstab ihres Handelns bestimmt und dies bei ihrer Wiederwahl im Jahre 2002 bekräftigt. Die inhaltliche Zuschreibung des Begriffs bleibt jedoch unbestimmt. Die Vereinbarung von 1998 besagt, dass sich das primäre Ziel der "ökologischen Modernisierung" auf das Nachhaltigkeitsprinzip gründen solle, wobei die Agenda 21 als Leitlinie dient. Eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie mit konkreten Zielen und praktischen Maßnahmen wurde inzwischen ausgearbeitet. Die Strategie legt eine Definition von Nachhaltigkeit zugrunde, die mit dem politischen Programm der ökologischen Modernisierung kompatibel ist.

Der Nachhaltigkeitsgedanke der Bundesregierung fußt auf dem Drei-Säulen-Modell: Der Begriff der Nachhaltigkeit, wie er im Brundtland-Report und der Rio-Deklaration entwickelt wird, hebt die engen Beziehungen zwischen ökologischer, ökonomischer und sozialer Entwicklung hervor. Zwischen politischen und gesellschaftlichen Akteuren ist es weitgehend unumstritten, dass die Umsetzung des Leitbildes eines umfassenden Strategieansatzes bedarf, der die verschiedenen Dimensionen integriert. Daher müssen ökologische, ökonomische und soziale Fragen in ihrer wechselseitigen Abhängigkeit betrachtet und Zielkonflikte und Trade-off-Probleme in einem "magischen Dreieck" (Udo Simonis) - oder auch Viereck oder Fünfeck, je nach Konzeption und damit Anzahl der Dimensionen - zum Ausgleich gebracht werden. Die Integrationsnotwendigkeit steht nicht zur Disposition, strittig bleibt aber die Gewichtung und das Verhältnis der Dimensionen untereinander. Die Studien des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt und Energie über "Zukunftsfähiges Deutschland" (1995) oder des Umweltbundesamtes über "Nachhaltiges Deutschland" (1997) plädieren dafür, dass ökologischen Belangen im Konfliktfall der Vorzug gegeben werden solle. Denn nur wenn die Natur als Lebens- und Wirtschaftsgrundlage erhalten bleibe, sei die Befriedigung der Bedürfnisse heutiger und zukünftiger Generationen überhaupt möglich. Ökologische Forderungen sollen so "ökonomie- und sozialverträglich" wie möglich eingesetzt werden; ein gleichgewichtiges Ziel per se stellen sie jedoch nicht dar.

Demgegenüber fordern "Drei-Säulen-Modelle" die Gleichrangigkeit der verschiedenen Dimensionen. Zwei Argumentationslinien, die alternativ, teilweise aber auch parallel verwendet werden, begründen dies. Die erste geht davon aus, dass sich die Frage, auf welche Hinterlassenschaft kommende Generationen einen Anspruch haben, nicht nur aus rein ökologischem Blickwinkel klären lässt. Ökonomische, soziale und kulturelle Werte werden als Ressourcen angesehen, die dazu beitragen, menschliche Bedürfnisse zu befriedigen. In Konzepten, die sich so positionieren, wird der Begriff der Nachhaltigkeit positiv bestimmt, indem Mindestbedingungen formuliert werden, auf deren Einhaltung künftige Generationen einen moralischen Anspruch haben.

Dagegen geht eine andere Argumentationslinie davon aus, dass sich der Handlungsspielraum nachhaltiger Entwicklung aus der Tragfähigkeit oder den Belastungsgrenzen natürlicher und gesellschaftlicher Systeme ergibt. Die zivilisatorische Entwicklung werde nicht nur durch ökologische, sondern ebenso durch ökonomische, soziale und politische Risiken bedroht. Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft werden als unterschiedlich strukturierte, eigenständige, aber miteinander gekoppelte Subsysteme betrachtet, deren Funktionsfähigkeit und Störungsresistenz es im Interesse zukünftiger Generationen zu erhalten gelte. Dabei nimmt die Idee der Generationengerechtigkeit einen vorderen Platz in der Akzeptanzskala ein.

Einer weiteren Dimension, der institutionellen Frage, widmen sich nur wenige Autoren. "Während bei den übrigen Dimensionen im Mittelpunkt steht, was nachhaltige Entwicklung aus ökologischer, ökonomischer, sozialer und kultureller Sicht inhaltlich bedeutet, geht es bei der institutionellen Dimension um die Frage, wie eine nachhaltige Entwicklung umgesetzt werden könnte bzw. welche Qualitäten Institutionen haben müssten, um dieser Aufgabe gerecht zu werden." Dabei geht es nicht allein um staatlich-administrative Strukturen. "Nachhaltigkeit ist ein gesellschaftliches Projekt, das aufgrund der Dynamik und Komplexität seiner ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimensionen nicht erschöpfend und nicht unumstritten für alle Zeiten abschließend definiert werden kann. Vielmehr müssen die Akteure, Organisationen, Institutionen, diskutierenden Zirkel und Individuen mit ihren partikularen Weltbezügen, Identitäten und Interessen zukunftsfähige Formen des Wirtschaftens und Lebens im Verlauf dieses Prozesses erst finden. Das gilt für die Politik ebenso wie für die Wirtschaft, Wissenschaft und andere gesellschaftliche Systeme. Ein gemeinsames Bezugssystem muss entwickelt, Wissen bereitgestellt, unterschiedliche Handlungsstrategien aufeinander abgestimmt, Erfahrungen ausgetauscht und viele einzelne Maßnahmen und Aktionen im Zusammenhang mit der regulativen Idee Nachhaltigkeit bzw. des sustainable development reflektiert werden."

Dieser Weg ist beschwerlich, aber unerlässlich. Gerade weil er von allen Beteiligten ein hohes Maß an Diskussionsbereitschaft, Konsensfreude und Durchsetzungswillen verlangt, ist er der einzig gangbare, um Nachhaltigkeit als gesellschaftliches und politisches Steuerungsprojekt zukunftsfähig und dauerhaft zu installieren. Die Bonner Konferenz hat einen wichtigen Schritt auf diesem Wegbeschritten. Das Bundesumweltministerium (BMU) ist sich der besonderen Verantwortung als Vorreiter und Partner einer nachhaltigen Entwicklung bewusst: "Die Bundesregierung hat eine Reihe von Rahmenbedingungen und Instrumenten geschaffen, die die Entwicklung der erneuerbaren Energien unterstützen und ihnen auf dem Sprung zu wirtschaftlichen und ausgereiften Technologien zur Seite stehen. Dazu gehören insbesondere dasErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Biomasse-Verordnung, das 100000-Dächer-Solarstrom-Programm, das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien, günstige Darlehen und steuerliche Förderung und die Unterstützung von Forschung, Entwicklung und Demonstration. Dies schafft auch Arbeitsplätze: Rund 130 000 Arbeitsplätze sind heute in Deutschland direkt oder indirekt auf die Nutzung der regenerativen Energien zurückzuführen. Deutsche Unternehmen haben sich mit Spitzentechnologie an der Weltspitze etabliert und sich etwa in der Windbranche einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Firmen aus anderen Staaten gesichert."

Das EEG - Vorbildfunktion für eine Energiewende

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz gilt als Prestigeobjekt der Bundesregierung, wenn es um die Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie geht. Das EEG ist weltweit Vorreiter für eine Zukunft, die auf Erneuerbare Energien baut. Es bietet gleichsam eine Art Passepartout für eine globale Energiewende. Es trat am 1. April 2000 in Kraft und löste das Stromeinspeisegesetz ab. Mit diesem Instrument wird den Betreibern regenerativer Kraftwerke, die Strom in öffentliche Netze einspeisen, eine annähernd kostendeckende Vergütung garantiert. Erneuerbare Energien werden somit auch unter den Bedingungen eines weitgehend liberalisierten Strommarktes "marktfähig" und für Investoren interessant.

Das EEG-Gesetz wurde von Protagonisten der Erneuerbaren Energien als Meilenstein auf dem Weg ins Jahrhundert der Erneuerbaren Energien gefeiert. Auch gab es große Unterstützung von der Erneuerbare-Energien-Branche, aber auch von der IG Metall und dem Bauernverband. Zum 1.Januar 2004 verabschiedete der Gesetzgeber zusätzlich ein Fotovoltaik-Vorschaltgesetz. Am 2.April 2004 hat der Deutsche Bundestag die Novelle des EEG-Gesetzes verabschiedet, in dem unerwünschte Auswirkungen des ersten Gesetzes korrigiert wurden. So wird die Förderung der Windenergie an windschwachen Standorten eingeschränkt und engere Bedingungen für die Einspeisevergütung werden formuliert. Außerdem wurde auf die technologische Entwicklung reagiert.

Aus Sicht des BMU wurden die Rahmenbedingungen für die Einspeisung, Übertragung und Verteilung von Strom aus Erneuerbaren Energien deutlich verbessert: "Die Novelle des EEG wird die positive Entwicklung der Erneuerbaren Energien weiter verstetigen und auf alle Bereiche regenerativer Energien ausdehnen. Dies gilt allen voran für die Bioenergien, (...) aber auch für die Bereiche Erdwärme und Fotovoltaik. (...) Großen Wert haben wir dabei auf den innovativen Charakter dieses Gesetzes gelegt, das eine jährlich sinkende Vergütung und starke Anreize für die breite Einführung der modernsten Technologien setzt. Insgesamt wird es somit möglich sein, in wenigen Jahren mit sinkenden Kosten immer mehr Strom durch regenerative Energien zu produzieren. Schon heute werden mit dem EEG etwa neben weiteren Luftschadstoffen mehr als 36 Mio. Tonnen klimaschädliches CO2 vermieden. Unser Ziel wird es sein, den Anteil der Erneuerbaren Energien kontinuierlich auf mindestens 20 Prozent bis zum Jahre 2020 zu erhöhen."

Während der BUND und andere Umweltverbände die EEG-Novelle als "großen Schritt nach vorn" begrüßten, lehnte der Bundesrat (wie bereits 2000) das - nicht zustimmungspflichtige - EEG zunächst ab. Hans-Josef Fell, Sprecher für Technologie und Forschung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, kritisierte das Verhalten der Vertreter von CDU und CSU scharf. Die Erneuerbare-Energien-Branche und zehntausende Arbeitnehmer würden verunsichert. So sei mit der Unionsmehrheit beantragt worden, das ehrgeizige Ausbauziel für das Jahr 2020 zu streichen. Am 19. Juni 2004 wurde im Vermittlungsausschuss Einigkeit über die EEG-Novelle erzielt; die Mehrheit der unionsgeführten Länder stimmte schließlich zu. Das Gesetz ist noch vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft getreten.

Der Bundesverband Erneuerbarer Energie e.V. (BEE) wie auch das Aktionsbündnis Erneuerbare Energien, eine Allianz aus bundesweit 30 Organisationen von Gewerkschaften und Industrieverbänden, BUND-Jugend und Kirchen bis hin zu Verbraucherschützern, unterstützen die EEG-Novelle einhellig: "Mit diesem Gesetz wird endlich eine Wende in der Energiepolitik erkennbar", so BEE-Präsident Johannes Lackmann. Nach den vorausgegangenen wochenlangen harten Verhandlungen sei das Gesetz überaus positiv zu bewerten. In der Koalition war es zwischen dem BMU und dem Bundeswirtschaftsministerium zu einer heftigen Kontroverse gekommen. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement argumentierte, wer den Standort sichern und Arbeitsplätze erhalten wolle, müsse für wettbewerbsfähige Preise sorgen. Die Konzerne müssten deshalb wissen, welche langfristigen Ziele die Energiepolitik verfolge: Bleibt es bei dem 2010 erreichten Mix aus Braun- und Steinkohle, Öl, Gas, der dann langsam auslaufenden Kernenergie und den Quellen wie Wind, Sonne und Biomasse, oder wird der Ausbau Letzterer darüber hinaus weiter massiv gefördert? Clement beharrte auf einem Energiemix, der darauf baut, die Kraftwerkstechnik so zu modernisieren, dass sie effizienter und damit umweltfreundlicher wird. Doch die Unterstützung für Clements Kurs war in der Bundesregierung nur schwach. Machtstrategisch hat Clement durch seinen Siegesverzicht im Streit um die EEG-Novelle die Durchsetzungskraft bei einem anderen wirtschaftspolitisch bedeutsamen Konflikt mit dem Umweltministerium jedoch gestärkt: der Auseinandersetzung um den Emissionshandel.

Während die Solarindustrie positiv auf das EEG reagierte und betonte, dass es jetzt Investitionssicherheit beim Wettlauf um den Spitzenplatz in dieser globalen Schlüsseltechnologie gebe, erklärte der Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger in Deutschland (VRE), mit der EEG-Novelle werde sich das Vergütungsvolumen weiter deutlich erhöhen, womit die Chance, zu einem effizienten, preiswerten System umzusteuern, vertan sei. Eine international und national nicht wettbewerbsfähige Industrie solle auch künftig in größtmöglichen Umfang subventioniert werden. Es zeige sich, dass das EEG nicht als Anschubfinanzierung für marktnahe Technologien, sondern als Dauersubvention gedacht sei. Die berechtigten Interessen der netzbetreibenden Unternehmen würden demgegenüber unzureichend oder gar nicht berücksichtigt. Offensichtlich werde der grüne Koalitionspartner mit dem EEG für das Nachgeben beim CO2-Zertifikatehandel entschädigt. Ähnlich argumentierte auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK): Der Gesetzentwurf setze Fehlanreize zur Investition in Technologien, die auf absehbare Zeit nicht subventionsfrei betrieben werden könnten. Auch vernachlässige das Gesetz die Versorgungssicherheit.

Zu einer Einigung zwischen den Kontrahenten auf der politischen Bühne konnte es nur durch ein vom Kanzler initiiertes Spitzengespräch zwischen Vertretern von Politik, Verbänden und Stromversorgern zur zukünftigen Energiepolitik kommen. Wesentliche Argumentationen dieser Verhandlungsrunde wurden in die EEG-Novelle integriert, die Trittin schließlich als "guten Kompromiss" bezeichnete.

Leitlinien nachhaltiger Energiepolitik

Das novellierte EEG gehört zu den wirkungsvollsten und effizientesten Klimaschutzinstrumenten in Deutschland. Eine gemeinsame Forschungsskizze des Instituts für Technische Thermodynamik des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Stuttgart, des Instituts für Energie- und Umweltforschung (ifeu) in Heidelberg und des Wuppertal Instituts für Klima, Umwelt und Energie betont, dass das Wachstum Erneuerbarer Energien in der Vergangenheit wesentlich durch die Gegebenheiten der bundesdeutschen Förderpolitik geprägt war. Es habe aber Rückschläge auf dem Weg zu einer breiteren Markteinführung von Erneuerbarer Energien gegeben. Erst seit kurzer Zeit zeichne sich, nicht zuletzt durch die Etablierung des EEG und seiner stetigen Weiterentwicklung sowie aufgrund der glaubwürdigen Zielsetzung einer Verdopplung des Beitrags Erneuerbarer Energien bis 2010, eine zielstrebigere Ausbaustrategie ab. Dies müsse zu verstärkten Anstrengungen führen. Denn vor dem Hintergrund weiterhin bestehender Nachhaltigkeitsdefizite in der Energieversorgung, so die Studie weiter, werde diese Verdopplung nur als erster Einstieg in den weiteren Ausbau der Nutzung von Erneuerbaren Energien angesehen. Die angestrebten Klimaschutzziele erfordern, dass Erneuerbare Energien langfristig zur Hauptquelle der Energieversorgung werden, mit Anteilen um 50 Prozent etwa zur Jahrhundertmitte.

Als Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Gestaltung der Energiepolitik formulieren die beteiligten Institute folgende Leitlinien: Zugang und Verteilungsgerechtigkeit für alle; effektive Ressourcenschonung; Umwelt-, Klima- und Gesundheitsverträglichkeit; soziale Verträglichkeit; Risikoarmut und Fehlertoleranz; umfassende Wirtschaftlichkeit; bedarfsgerechte Nutzungsmöglichkeit und dauerhafte Versorgungssicherheit; Verstärkung internationaler Kooperation. Das Konzept der Leitlinien bietet einen von allen Seiten geforderten Orientierungs- und Bewertungsrahmen, um nachhaltige Energie- und Klimapolitik zu überprüfen. Die Quantifizierung solcher Überlegungen in "Leitplanken" macht darüber hinaus den Grad der Nachhaltigkeit von Energiesystemen überprüfbar.

Die Studie verdeutlicht, dass im Gegensatz zu den unterschiedlichen Vorstellungen über mögliche Effizienzsteigerungen, zum zukünftigen Einsatz der Kernenergie und zu den Möglichkeiten einer Kohlendioxid-Rückhaltung nahezu alle aktuellen Untersuchungen zu der Aussage gelangen, dass nur eine deutliche Steigerung des Beitrags Erneuerbarer Energien die Chance bietet, in einen nachhaltigen Energiepfad einzuschwenken. Der Einsatz moderner Technologien zur Nutzung Erneuerbarer Energien müsste deshalb bis 2050 um das 24fache wachsen, um etwa 75 Prozent des Gesamtbedarfs zu decken. Die Beseitigung bzw. Verringerung der anderen drei Nachhaltigkeitsdefizite verlangt eine Halbierung des fossilen Energieeinsatzes bis 2050, die Aufgabe der Kernenergienutzung und eine Umstellung der weitgehend umweltschädlichen "traditionellen" Biomassenutzung (Brennholzbeschaffung) auf eine umweltverträgliche, "moderne". Ein entsprechendes politisches und gesellschaftliches Handeln ist mit der "Renewables 2004" eingeleitet worden, und auch im europäischen Umfeld haben sich die Gestaltungsimpulse wesentlich verstärkt. Das Europäische Parlament und die Europäische Kommission haben den Diskussionsprozess wesentlich belebt und wichtige Beschlüsse zur Ausweitung Erneuerbarer Energien gefasst.

Interessenausgleich in Netzwerken und Institutionen

Konsistente, langfristig angelegte Strategien sowie kraftvolles politisches Handeln auf nationaler und internationaler Ebene sind notwendig, weil langfristige Perspektiven eine entscheidende Grundlage für Investitionsentscheidungen im industriellen Sektor darstellen. Die Intensivierung von Netzwerkstrukturen ist besonders wichtig, um die technologischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Kapazitäten in den Industrie- und Entwicklungsländern auszubauen. Insbesondere auf der Nachfrageseite, also beim Bewusstsein und dem Verhalten der Verbraucher, aber auch bei derpolitisch-gesellschaftlichen Durchsetzung des Strukturwandels erfüllen zivilgesellschaftliche Netzwerke wichtige Funktionen für die Energiewende. Deshalb sollte der Austausch aller gesellschaftlichen Akteure über Zielsetzungen, Maßnahmen und Partnerschaften einer nachhaltigen Entwicklung verbessert werden. Dem Aufbau neuer Partnerschaften zwischen staatlichen, zivilgesellschaftlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren (Public-Private-Partnerships) kommt in den nächsten Jahren große Bedeutung zu.

Da Zukunftsfähigkeit auch Langzeitpolitik verlangt, sind institutionelle Innovationen gefragt, die den Mangel an Langzeitorientierung im vom Parteienwettbewerb geprägten politischen System ausgleichen, ferner Institutionen, die Kommunikation, Konfliktaustragung und Konsensfindung unterstützen. Da Zukunftsfähigkeit nur als gesamtgesellschaftliches Anliegen zu begreifen und zu bewältigen ist, kann es aber nicht an eine Institution delegiert werden, sondern bedarf des Zusammenwirkens einer Vielzahl von Akteuren, um Zielkonflikte auszubalancieren. Nur auf diesem Wege lassen sich gemeinsame Bezugssysteme im nationalen und internationalen Kontext entwickeln, die dann auch eingehalten und überprüft werden können.

In diesem Sinne ist Nachhaltigkeit kein starres Programm, das Ziele und Mittel festlegt und klare Anweisungen zum Handeln bereithält, sondern eine "regulative Idee", ein ständiger Suchprozess. Die Ziele müssen global und langfristig anvisiert werden. Die Maßnahmen und Programme, um diese Ziele zu erreichen, müssen dagegen lokal und kurzfristiger angelegt sein. Ein Beispiel dafür ist das EEG bzw. seine Novelle.

Internet-Hinweise der Autorin

Externer Link: www.bmu.de
Externer Link: www.umweltlexikon-online.de
Externer Link: www.erneuerbare-energien.de
Externer Link: www.nachhaltigkeit.aachener-stiftung.de

Fussnoten

Fußnoten

  1. Bündnis 90/Die Grünen - Bundespartei, Globale Weichenstellungen, in: www.gruene-partei.de/rsvgn/rs-dok/0"62449-print,00.htm (3.6.2004); dort auch das folgende Zitat.

  2. Internationale Konferenz für Erneuerbare Energien, Bonn, Pressemitteilung vom 4.6.2004; dort auch das folgende Zitat.

  3. Vgl. Koalitionsvertrag zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bündnis 90/Die Grünen von 1998, in: www.spdfraktion.de/bilanz/koalitionstexte/4.html (24.3.2002), und Koalitionsvertrag zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bündnis 90/Die Grünen von 2002, in: http://berlin.spd.de/servlet/PB/menu/1006370 (11.6.2004).

  4. Zum Begriff vgl. Birgit Mangels-Voegt, Ökologische Modernisierung als Leitidee? Rot-grüne Umweltpolitik im Test der Nachhaltigkeit, in: Ulrich Heyder/Ulrich Menzel/Bernd Rebe (Hrsg.), Das Land verändert? Rot-grüne Politik zwischen Interessenbalancen und Modernisierungsdynamik, Hamburg 2002, S. 70 - 80, hier S. 70f.

  5. Vgl. zur Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung Kristine Kern/Stephanie Koenen/Tina Löffelsend, Die Umweltpolitik der rot-grünen Koalition. Strategien zwischen nationaler Pfadabhängigkeit und globaler Politikkonvergenz (WZB discussion paper FS IV 03 - 103), Berlin 2003, S. 25.

  6. Zur Kritik an der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung vgl. Ökologisches Wirtschaften Spezial, Perspektiven nationaler Nachhaltigkeitsstrategien, (2003) 3 - 4, und die Positionen des Sachverständigenrates für Umweltfragen, der Umweltverbände und des Bundesverbandes der deutschen Industrie (BDI).

  7. Vgl. die Ausarbeitung der Dimensionen und ihrer inhärenten Probleme in Jürgen Kopfmüller/Volker Brandt/ Juliane Jörissen/Michael Pateau/Gerhard Banse/Reinhard Coenen/Achim Grunwald, Nachhaltige Entwicklung integrativ betrachtet. Konstitutive Elemente, Regeln, Indikatoren, Berlin 2001, S. 47.

  8. Vgl. ebd., S. 48.

  9. Vgl. ebd., S. 48f.

  10. Vgl. ebd., S. 49.

  11. Vgl. Reinhard Loske, Das Magische Dreieck, in: www.loske.de/rsgn/rs_dok/0"22404,00.htm, S. 1; vgl. auch Helge Majer, Nachhaltige Entwicklung - Leitbild für Zukunftsfähigkeit, in: WISU (Wirtschaftsstudium), (2003) 7, S. 935 - 942, sowie weitere Aufsätze des Autors im Internet.

  12. J. Kopfmüller u.a. (Anm. 7), S. 49. Hervorhebung im Original.

  13. Ebd., S. 111.

  14. Vgl. dazu Birgit Mangels-Voegt, Kooperative Steuerung in einer diskursiven Umweltpolitik, Frankfurt/M. u.a. 2002.

  15. BMU, Die Rolle Deutschlands - Vorreiter und Partner, in: www.bmu.de/de/txt/sachthemen/ee/rueckenwind_fuer_ee/ 5 (21.5.2004).

  16. So hat auch China, das bevölkerungsreichste Land der Welt, nach dem Vorbild des deutschen Gesetzes beschlossen, die direkten und indirekten Formen der Solarenergie zu fördern: Der Anteil Erneuerbarer Energien an der installierten Gesamtenergieleistung soll dort bis 2010 auf zehn Prozent erhöht werden.

  17. Vgl. Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), in: www.bmu.de/de/1024/js/base.

  18. Michaele Hustedt, EEG-Novelle 2004. Was sich insgesamt durch die Novelle verändert, in: www.michaele-hustedt.de/showdetails.php?contentid=197 (21.5.2004).

  19. Angelika Zahrnt, BUND-Vorsitzende, im Interview des Weser-Kurier vom 19.6.2004, S. 2.

  20. Vgl. Erneuerbare Energien, Bundesrat lehnt EEG ab, in: www.ngo-online.de/ganz_nachricht.php4?nr=8458 (21.5.2004).

  21. Gemeinsame Pressemitteilung von BEE und DNR (Deutscher Naturschutzring), Neues Gesetz schafft Durchbruch für erneuerbare Energien, in: www.inaro..de/Deutsch/ROHSTOFF/ENERGIE/BEE-erklaerung.htm (21.5.2004).

  22. Vgl. z.B. die Pressemitteilung der Conenergy Group: EEG-Novelle macht deutsche Solarindustrie fit für den Weltmarkt, 2.4.2004, in: www.boxer99.de/PRESSEBOX/ conenergy/conenergy_20040402.htm (10.5.2004).

  23. Vgl. die Mitgliederinformation des Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger VRE e.V., 2.4.2004, in: www.vre-online.de/vre/veroeffentlichungen/04 - 04 - 2004_EEG-Novelle.pdf (10.5.2004).

  24. Vgl. DIHK-Stellungnahme zum Erneuerbare-Energien-Gesetz, in: www.ihk-umkis.de/infothek/energie/EEG.html (21.5.2004).

  25. Vgl. Clement und Trittin einigen sich bei Energiepolitik, in: Financial Times Deutschland vom 5.11.2003.

  26. Vgl. Deutsches Institut für Luft- und Raumfahrt (DLR)/Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu)/Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt und Energie, Ökologisch optimierter Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland. Forschungsvorhaben im Auftrag des BMU, Stuttgart-Heidelberg-Wuppertal 2004.

  27. Vgl. ebd., S. 1.

  28. Vgl. die noch stärker auf die Nachhaltigkeit der Energiesysteme bezogenen "Leitplanken" der Nachhaltigkeit des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU), Erneuerbare Energien für eine nachhaltige Entwicklung: Impulse für die renewables 2004, Politikpapier 3, Berlin 2004, S. 4f., die quantitativ definierte Schadensgrenzen formulieren.

  29. Der WBGU hatte deshalb gefordert, eine Einigung über die "Leitplanken" auf internationaler Ebene auf der "Renewables 2004" zu erzielen und diese in eine Weltenergiecharta aufzunehmen; vgl. ebd., S. 5.

  30. Ausgangspunkt ist ein "Einfrieren" des derzeitigen mittleren Pro-Kopf-Verbrauchs in Höhe von 70 Gigajoule (GJ) pro Jahr (2000), was bei deutlich steigender Energieproduktivität durchaus ein weiteres erhebliches Wachstum von Gütern und Dienstleistungen erlaubt. Die OECD-Staaten halbieren in diesem Szenario ihren Energieeinsatz als Beitrag zur Milderung der krassen Ungleichverteilung des weltweiten Energieverbrauchs. Dies erlaubt eine Verdopplung des Pro-Kopf-Verbrauchs der Entwicklungsländer und sichert ihnen, entsprechend ihrer wachsenden Bevölkerungszahl, im Jahr 2050 einen Anteil von 75 Prozent am Primärenergieverbrauch von dann 635 Exajoule (EJ) pro Jahr, dem 1,5-fachen von heute; vgl. ebd., S. 2.

  31. Vgl. auch die eindringliche Forderung des WBGU, diese Potenziale auszuschöpfen: WBGU (Anm. 28), S. 17f.

  32. Vgl. genauer bei B. Mangels-Voegt (Anm. 14).

Dr. rer. pol., geb. 1962; wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Sozialwissenschaften der Technischen Universität (TU) Braunschweig, Bereich Innenpolitik und Politische Theorie.
Anschrift: TU Braunschweig, Institut für Sozialwissenschaften, Bienroder Weg 97, 38092 Braunschweig.
E-Mail: E-Mail Link: b.mangels-voegt@tu-braunschweig.de

Veröffentlichungen u.a.: (Hrsg. zus. mit Antje Blöcker und Ulrich Heyder) Die Reformfähigkeit von Staat und Gesellschaft, Frankfurt/M. 1997; Kooperative Steuerung in einer diskursiven Umweltpolitik, Frankfurt/M. 2002.