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Geschlechtsspezifische Aspekte von Kunst- und Kulturförderung | Kunst- und Kulturpolitik | bpb.de

Kunst- und Kulturpolitik Editorial Kulturförderung Kunst- und Kulturförderung im föderativen System Kulturstiftungen in Deutschland Europa fördert Kultur Instrumente der Kulturförderungim internationalen Vergleich Geschlechtsspezifische Aspekte von Kunst- und Kulturförderung

Geschlechtsspezifische Aspekte von Kunst- und Kulturförderung

Annegret Künzel

/ 12 Minuten zu lesen

Das System der Kunst- und Kulturförderung trägt zur Verfestigung von Geschlechterstereotypen und geschlechtsspezifischen Asymmetrien bei. Es werden wesentliche Bedingungen für eine geschlechtssensible Förderpolitik skizziert.

Einleitung

Staatliche Kunst- und Kulturförderung zielt auf die Besten; diese werden bevorzugt. Dass damit eine Diskriminierung einhergehen könnte, wird mit dem Hinweis auf die Chancengleichheit aller Kunstschaffenden und dem Verweis darauf, Kunstförderung erfolge in einem neutralen Kontext, abgewiesen. Kunst- und Kulturförderung erfolgt jedoch innerhalb eines geschlechtsdiskriminierenden gesellschaftlichen Rahmens. Sie dient nicht nur der Sicherung künstlerischer Vorhaben, sondern wirkt sich auch auf die Repräsentanz von Frauen und Männern in der Kunst aus. Die dabei weitgehend unsichtbare Bedeutung von Geschlecht hat insbesondere für Frauen nachteilige Effekte, die sich im Rahmen aktueller Finanzierungsdebatten zu verstärken scheinen. In diesem Beitrag soll die Tragweite der geschlechtsdiskriminierenden Förderpraxis skizziert und die Notwendigkeit einer verstärkten Berücksichtigung der Kategorie Geschlecht in der öffentlichen Kunstförderung hervorgehoben werden.

Aktuelle Debatten in der Kulturfinanzierung

Kulturförderung gehört zu den politischen Handlungsfeldern, in denen im Zuge von Rationalisierungsprozessen und der aktuellen Diskussion um Kulturfinanzierung als freiwilliges politisches Engagement große Einsparpotenziale vermutet werden. Tatsächlich entsprechen die öffentlichen Ausgaben für Kultur jedoch nur einem minimalen Bruchteil des Gesamtetats der öffentlichen Haushalte, und die realen Kulturausgaben sinken kontinuierlich. Die Kompetenzen für Kulturpolitik liegen zwar überwiegend bei den Gemeinden und Ländern, aber sie verschieben sich aufgrund des kommunalen Spardrucks zunehmend. Für die Kultur- und Kunstförderung bedeutet die Verschlechterung der finanziellen Situation in erster Linie eine Kürzung der Kulturetats in der öffentlichen Kulturförderung. Kommunale und freie Träger sind von Einsparungen besonders hart betroffen; in einigen Regionen kommt es dadurch zu einem großflächigen kulturellen Kahlschlag.

In der Debatte um Einsparpotenziale im Kulturbereich geht unter, dass bei der Verteilung dieser Gelder Männer bevorzugt, Frauen benachteiligt werden. Denn die unmittelbare und mittelbare finanzielle Berücksichtigung der Geschlechter ist höchst verschieden. So kommen beispielsweise in Deutschland nur 15 Prozent aller öffentlichen Mittel der Kunstförderung Frauen zugute, in Europa sind es sogar nur 10 bis 15 Prozent. Zudem ist davon auszugehen, dass Männer und Frauen nicht nur bei der Vergabe unterschiedlich berücksichtigt werden, sondern auch von Einsparungen ungleich stark betroffen sind.

Wenngleich es im Kulturbereich bislang keine detaillierte und qualifizierte Datengrundlage für eine Analyse der Finanzierung gibt, kann der Blick auf die drei Dimensionen von Kunstförderung helfen, die geschlechtsspezifische Bedeutung der Förderstrukturen zu verdeutlichen. Künstlerinnen und Künstler beziehen erstens direkte Einkünfte aus den öffentlichen Haushalten: Gagen, Stipendien, Ankäufe von Kunstwerken, Aufträge oder Preise. Öffentliche Zuschüsse gehen zweitens für Projektarbeit oder Personal- und Sachkosten an öffentliche oder private Einrichtungen. Drittens finanziert die öffentliche Hand die Mittel zur Deckung von Unterhaltskosten und Kosten für die künstlerische Arbeit und die Anschaffungen der staatlichen und städtischen Kulturinstitutionen. In jedem dieser drei Bereiche werden Frauen und Männer jeweils unterschiedlich gefördert. Auch wenn das vorhandene Zahlenmaterial zur Repräsentanz von Frauen und Männern in der Kunst keine detaillierte Analyse erlaubt, gibt es doch genügend Indizien dafür, dass Männer weitaus häufiger in den Genuss direkter und indirekter Förderung kommen. Sie sind nicht nur in entsprechenden Projekten, sondern auch in Leitungspositionen bekannter und hoch subventionierter Kulturinstitutionen stärker vertreten. Kürzungen von Personal- und Sachmitteln kleinerer Kulturinstitutionen benachteiligen - umgekehrt - nicht nur den eher weiblichen "Mittelbau", sondern tragen auch zur Verschlechterung der Lage von vorrangig regional bekannten Künstlerinnen und Künstlern bei. Die öffentliche Aufmerksamkeit konzentriert sich zunehmend auf die überregionalen - und meist männlichen - Größen im Kulturbereich. Auch wenn Ausstellungen sich nicht unmittelbar über Gagen oder Honorare in Einkünften niederschlagen, so haben sie doch wertvolle Multiplikationseffekte etwa durch Ankäufe, die Steigerung des Bekanntheitsgrades oder die Vergabe von Preisen.

Von Seiten des Bundes wird angesichts enger öffentlicher Haushaltslagen auf den "verschärften Legitimationsdruck" von Kultur- und Kunstförderung hingewiesen. Der Föderalismus bringt es mit sich, dass sich die Förderung des Bundes auf die "Leuchttürme" konzentriert. Da nur ausgewählte Einrichtungen eine Spitzenförderung erhalten und Frauen - wie schon erwähnt - in diesen wesentlich schwächer vertreten sind, profitieren von dieser Förderung vor allem männliche Künstler.

Daten zur geschlechtsspezifischen Ungleichheit

Die Unterschiede des Durchschnittseinkommens der bei der Künstlersozialkasse versicherten Frauen und Männer sind symptomatisch für die Geschlechterdifferenzen im gesamten Kunstbetrieb. Danach hatten Künstler zum 1. Januar 2004 ein jährliches Durchschnittseinkommen von 12 447 Euro, Künstlerinnen kamen hingegen nur auf 9 331 Euro. Bei den Berufsanfängerinnen und -anfängern ist der Unterschied noch krasser: 11 729 versicherte Männer verdienten durchschnittlich 9 313 Euro, während das Durchschnittseinkommen von 14 774 Berufsanfängerinnen bei nur 7902 Euro lag.

Im Frühjahr 2004 wurde eine Studie des Deutschen Kulturrates über Frauen in Kunst und Kultur vorgestellt, in der in den Jahren 1995 bis 2000 die Situation von Frauen in Kulturinstitutionen und in der Künstlerförderung analysiert wurde. Danach werden Frauen, im Studium noch in der Mehrheit, im Berufsleben und erst recht bei der Vergabe von Leitungspositionen sukzessive von Männern verdrängt. Die einzige weibliche Domäne sind die Stadtbibliotheken und die Literaturhäuser. Diese zeichnen sich allerdings durch eine chronische Unterfinanzierung aus. Außerdem sind sie vielfach von Schließungen bedroht und zählen nicht gerade zu den prestigeträchtigsten Orten im Kulturbereich. Führungspositionen in Museen, Theatern und Orchestern stehen Frauen kaum offen. Je höher das Renommee in einer Kunstsparte ist, desto seltener gelingt es Frauen, die Karriereleiter hinaufzusteigen. Für die Entwicklung seit 1995 wird in der Studie festgestellt: "Eine nennenswerte Steigerung der Partizipation von Frauen an den Führungspositionen in der Kultur ist für den Betrachtungszeitraum 1995 bis 2000 nicht zu konstatieren. Blickt man auf die künstlerischen Sparten im Einzelnen, so stehen einigen positiven Entwicklungen mindestens ebenso viele negative gegenüber."

Auch die Lage der freiberuflichen Künstlerinnen ist insgesamt schlechter als die der Künstler. So kaufen beispielsweise die Bundesländer seltener Werke von Frauen und vergeben - umgekehrt - Aufträge häufiger an Männer, die zudem ein höheres Einkommen erzielen. Für dieselbe Anzahl von Werken, die durch die Länder angekauft oder in Auftrag gegeben worden sind, erhielten Frauen eine um etwa 10 Prozent niedrigere Durchschnittssumme. Der Anteil der an Künstlerinnen vergebenen Preise und Stipendien ist ebenfalls kleiner, er lag im Zeitraum 1995 bis 2000 nur bei 32 Prozent. Künstlerinnen müssen sich zudem häufiger bewerben, um überhaupt eine Förderung zu erhalten. Vergleichbares gilt für die Sparte Bildende Kunst. Preise werden hier an Frauen seltener verliehen: Je höher sie dotiert sind, umso seltener gehen sie an Künstlerinnen. Tatsächlich erhalten Frauen weniger als ein Viertel der höchst dotierten Preise.

In der Diskussion um die soziale Lage und die drohende Altersarmut von Künstlerinnen und Künstlern geht ein geschlechtsundifferenzierter Blick an der besonderen Betroffenheit von Frauen vorbei. Die Zahl arbeitsloser Künstlerinnen und Künstler hat sich in den letzten Jahren zwar insgesamt beträchtlich erhöht. Aber Künstlerinnen haben wegen ihres niedrigeren Einkommens in noch geringerem Umfang als Männer die Möglichkeit, eine ausreichende Altersversorgung aufzubauen, und leben daher häufiger als ihre männlichen Kollegen am Rande des Existenzminimums. Das veranschaulicht auch der Bericht der Bundesregierung über die soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler aus dem Jahr 2000 hinsichtlich der Regelaltersrente: Männer erhielten damals durchschnittlich 1 239 DM, Frauen nur 862 DM. Es ist zu hoffen, dass die Arbeitsergebnisse und Handlungsempfehlungen der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland", in deren Arbeitsprogramm auch ein Schwerpunkt zur wirtschaftlichen und sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstlern enthalten ist, dazu beitragen werden, der ungleichen geschlechtsspezifischen Betroffenheit gegenzusteuern. In den aktuellen Debatten zur Neuregelung der Sozialgesetzgebung für Künstler werden geschlechtsspezifische Aspekte bislang nur unzureichend berücksichtigt. Stattdessen stehen vor allem finanzielle Probleme im Vordergrund. Insgesamt ist es in höchstem Maße erstaunlich, dass die öffentliche Kultur- und Kunstpolitik ungeachtet der beschriebenen eklatanten Unterschiede nicht in Erklärungsnotstand hinsichtlich ihrer Förderschwerpunkte gerät.

Formen von Benachteiligungen

Die Art und Weise der Repräsentation von Macht im Geschlechterverhältnis ist unter dem Einfluss vermehrter öffentlicher Aufmerksamkeit gegenüber geschlechtsspezifischen Diskriminierungen subtiler geworden. Dass Künstlerinnen und ihre Werke im Gegensatz zu Künstlern und deren Werken in der Öffentlichkeit seltener wahrgenommen werden, hängt auch mit einem Verständnis von künstlerischer Genialität zusammen, das sich implizit auf ein männliches Subjekt bezieht. Der Mythos des künstlerischen Schöpfertums, wonach Männer produzieren, Frauen aber nur reproduzieren können, führt nicht selten zum sozialen Ausschluss von Künstlerinnen. In den gebräuchlichen Interpretationen der Werke von Künstlerinnen werden entweder die als typisch weiblich symbolisierten Merkmale betont oder bestimmte Eigenschaften der Werke als typisch weiblich definiert. Künstlerinnen steht aufgrund ihrer Weiblichkeit in einer männlich dominierten Kultur kein eigener symbolischer Raum offen. Daher produzieren sie entweder außerhalb der symbolischen Ordnung und somit auch außerhalb öffentlicher Anerkennung "ganz andere", mithin weibliche Kunstwerke. Oder sie wenden sich weiblich symbolisierten Kategorien zu und stehen auch damit außerhalb der herrschenden ästhetischen Maßstäbe. Dem Vorwurf, ihr Kunstschaffen sei eigentlich männlich oder typisch weiblich, können Künstlerinnen innerhalb dieser symbolischen Ordnung kaum ausweichen.

Die gängige Praxis der Kunstförderung unterstreicht diese symbolischen Ausschlussmechanismen. Eine geschlechtssensible Kunst- und Kulturpolitik, die mit spezifischen Instrumenten - wie etwa Quotierungen - regulierend auf das geschlechtsspezifische Ungleichgewicht einwirkt, könnte hier Abhilfe schaffen. Aber auch die Kunst selbst kann - im Zusammenwirken mit der theoretischen Auseinandersetzung - notwendige Impulse setzen und tradierte ästhetische Kategorien in Frage stellen.

Kunstförderung ist keine politikfreie Zone, sondern beruht auf spezifischen Strukturen des Kunstbetriebes. Künstlerinnen sind - wie oben bereits erwähnt - in politischen Institutionen oder Entscheidungsgremien nur schwach vertreten. Gleichzeitig weisen die Organisationsformen und Binnenstrukturen des Kunstbetriebes spezifische Barrieren auf, die Frauen den Zugang zu Machtpositionen erheblich erschweren. Hierzu gehört auch, dass bei Juryentscheiden oft diejenigen Bewerberinnen und Bewerber die besten Chancen haben, deren Arbeiten am ehesten dem Selbstbild der - meist männlichen - Gremienmitglieder entsprechen. In der Folge werden wesentlich weniger Künstlerinnen als Künstler mit Ehrungen, Ausstellungen oder Stipendien bedacht.

Anforderungen an die Kunstförderung

Ungeachtet der breiten Fächerung von Frauenförderpolitik sind entsprechende Bemühungen im Kunst- und Kulturbereich insgesamt eher ineffektiv. Es besteht also Handlungsbedarf, wobei es vor allem darum geht, Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Lage von Künstlern - insbesondere von Künstlerinnen - in die Kunst- und Kulturpolitik zu integrieren. Das vorrangige Ziel muss darin bestehen, die vorhandenen Mittel gleichwertig zu verteilen.

Gelingen könnte dies durch eine quantitative Gleichstellungspolitik, etwa in Form von Quoten. Diese könnten - beispielsweise bei Berufungen von Professoren und Professorinnen an Kunsthochschulen - dazu beitragen, das Fehlen weiblicher Leitbilder zu ersetzen und so Leitungspositionen für Studentinnen als Karriereoption attraktiver zu machen. Bei der Vergabe von Preisen und Ehrungen sollten die Jurys wechselnd und geschlechtergerecht besetzt werden. Quoten sind in vielen Bereichen der Kunst- und Kulturförderung möglich und notwendig, etwa beim Ankauf von Kunstwerken, bei der Auftrags- und Ausstellungsvergabe und der Gestaltung von Katalogen sowie bei Gremienbesetzungen. Da die traditionelle Kunstförderung Männer bevorzugt, kann zum Abbau von Ungleichheiten vorübergehend auch ungleiche Behandlung notwendig sein.

Eine wichtige Voraussetzung für die Wirksamkeit solcher ergebnisorientierter Instrumentarien ist das Aufbrechen tradierter Klischees und Stereotypen. Politisches Handeln sollte zu einem Bewusstseinswandel beitragen, in dessen Verlauf geschlechtstypische Klischees abgebaut werden. Aufgabe von Politik und deren wissenschaftlicher Begleitforschung muss es daher sein, bei der Setzung politischer Prioritäten geschlechtersensibel vorzugehen. Insbesondere gleichstellungspolitische Strategien wie Gender Mainstreaming und Gender Budgeting als politische Querschnittsaufgaben können dazu beitragen, die Logik von Finanz- und Förderpolitik sowie deren Geschlechterklischees aufzubrechen und zu verändern. Die zahlreichen Statistiken und Studien zur unterschiedlichen Situation von Frauen und Männern sollten durch differenzierte Analysen zur Verflechtung der verschiedenen Faktoren geschlechtsspezifischer Ungleichheit erweitert werden. Es müssen demnach zwei Bedingungen berücksichtigt werden: die bipolare Geschlechterhierarchie und die Vielfalt ihrer Erscheinungen. Kunst- und Kulturpolitik sollte aus diesem Grunde sowohl spezielle Frauenfördermaßnahmen enthalten als auch flexible geschlechterpolitische Strategien, die neben dem Geschlecht andere Diskriminierungsfaktoren berücksichtigen.

Eine geschlechtssensible Kunst- und Kulturförderung setzt Wissen über die (geschlechtsspezifischen) Rahmenbedingungen der Mittelverteilung und Haushaltsbudgetierungen sowie über die Entscheidungsprozesse prägenden Normen voraus. Um zu Geschlechtergleichheit beizutragen, müssen außerdem bestimmte politische Strategien und die Verteilungsmodi von Ressourcen verändert werden. So bietet sich zunächst vor allem die Durchführung von Pilotprojekten an, um die Leistungsfähigkeit von Genderpolitik zu demonstrieren und die Akteurinnen und Akteure zu sensibilisieren. Für eine geschlechtersensible Kunst- und Kulturpolitik aber sind vor allem politische Zielsetzungen notwendig, die klare Messvorgaben und den Einsatz zielgruppenorientierter Analysen und Instrumente erst ermöglichen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Der Beitrag befasst sich schwerpunktmäßig mit Aspekten von Kunstförderung im Rahmen öffentlicher Kulturpolitik. Obwohl auch nichtkünstlerisch tätige Frauen und Männer im Kunstbetrieb von Geschlechterungleichheiten betroffen sind, wird vorrangig auf Künstlerinnen und Künstler fokussiert.

  2. Vgl. Statistisches Bundesamt, Kulturfinanzbericht 2003, www.destatis.de/presse/deutsch/pm2004/p2010072.htm; Michael Söndermann, Wie hat sich die öffentliche Kulturfinanzierung weiterentwickelt? Ergebnisse aus der Kulturstatistik 2002, in: Institut für Kulturpolitik der Kulturpolitischen Gesellschaft (Hrsg.), Jahrbuch für Kulturpolitik 2002/03, Essen 2003.

  3. Vgl. Juliane Freifrau von Friesen, Gender Budgeting in der öffentlichen Kunstförderung. Zur Notwendigkeit einer geschlechtergerechten Mittelvergabe, Vortrag zum Internationalen Frauentag auf einer Veranstaltung des Bündnis für Künstlerinnen, LAG für Frauen in künstlerischen Berufen, Baden-Württemberg e.V. am 8.3. 2003 in Mannheim, www.djb.de/content.php/gender_vortrag.html

  4. Vgl. Christina Weiss, Leuchttürme der Gegenwartskunst, in: Kulturstiftung des Bundes (Hrsg.), Kulturstiftung des Bundes, Nr. 3, Halle/Saale 2004, S. 27.

  5. Vgl. statistische Daten der Künstlersozialkasse unter www.kuenstlersozialkasse.de.

  6. Vgl. auch für die nachfolgend genannten Statistiken: Jens Leberl/Gabriele Schulz, Frauen in Kunst und Kultur II. 1995 - 2000. Partizipation von Frauen an den Kulturinstitutionen und an der Künstlerinnen- und Künstlerförderung der Bundesländer, hrsg. vom Deutschen Kulturrat e. V., o. O. 2004.

  7. Dies lässt sich besonders gut anhand der Situation in den Hochschulen verdeutlichen. In allen künstlerisch-musischen Fächern zusammen ergibt sich ein Verhältnis von 60 Prozent Studentinnen auf 40 bzw. 35 Prozent Frauen im akademischen und künstlerischen Mittelbau und 30 bzw. 25 Prozent Professorinnen. Ebd., S. 91.

  8. Vgl. Zentrum für Kulturforschung (Hrsg.), Trotz Fleiß kein Preis? Frauen in der individuellen Künstlerförderung II, Bonn 2001.

  9. Vgl. J. Leberl/G. Schulz (Anm. 6).

  10. Vgl. Constanze Stange, Kunst-Erwerbsarbeit-Geschlecht. Zur Ungleichheit von Künstlerinnen und Künstlern in Sachsen-Anhalt, Diss., Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Halle/Saale 2000; vgl. auch dies., Zur sozialen Lage von Künstlerinnen und Künstlern im Land Sachsen-Anhalt, Studie im Auftrag des Kultusministeriums Sachsen-Anhalt, o. O. 1996.

  11. Vgl. Olaf Zimmermann, Wie brotlos ist die Kunst? Probleme der Künstlerinnen mit dem Kunstmarkt, www1.kas.de/publikationen/1998/diefrau/9803zimmermann. pdf, 1998.

  12. Dessen ungeachtet werden von der Bundesregierung keine Maßnahmen zur Verbesserung der Lage selbständiger Künstlerinnen und Künstler ins Auge gefasst. Vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion und der FDP-Fraktion "Wirtschaftliche und soziale Entwicklung der künstlerischen Berufe und des Kunstbetriebes in Deutschland", Drs. 15/2275 vom 19.12. 2003.

  13. Andererseits sind Künstlerinnen gerade deswegen stärker als Männer auf außerkünstlerische Nebentätigkeiten angewiesen, in deren Rahmen sie Rentenanwartschaften erwerben können. Genaue Daten gibt es allerdings hierzu bislang nicht.

  14. Vgl. Bericht der Bundesregierung über die soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler in Deutschland, o. O. 2000. Aktuellere Daten liegen leider nicht vor.

  15. Im Land Brandenburg beispielsweise lag die Beteiligung von Frauen, die von der Landesregierung in Gremien entsandt wurden, im Jahr 2000 bei 7,5 Prozent. In Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts beträgt der Anteil von Frauen in Gremien sogar nur 2,8 Prozent. Vgl. Land Brandenburg, Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (Hrsg.), 3. Landesgleichstellungsbericht, Berichtszeitraum 1998 - 2000.

  16. Zwar gehen 44 Prozent der Förderpreise an junge Frauen, Hauptpreise und hoch dotierte Preise werden jedoch nur noch zu 22 Prozent an Künstlerinnen verliehen. Vgl. Susanne Binas, Erfolgreiche Künstlerinnen. Arbeiten zwischen Eigensinn und Kulturbetrieb, Essen 2003.

  17. Vor allem aufgrund der Sparzwänge der letzten Jahre ist beispielsweise der Anteil von weiblichem wissenschaftlichen Personal an den Hochschulen und in Leitungsfunktionen von Kultureinrichtungen annähernd gleich geblieben.

  18. Wie wenig das Verständnis für geschlechtliche Diskriminierungen auch das Selbstverständnis der betroffenen Künstlerinnen durchdrungen hat, zeigt der Mangel an Sensibilität für Benachteiligungen. Etablierte Künstlerinnen sind häufig davon überzeugt, ihre Positionen nicht ihrem Geschlecht oder ihrer Herkunft zu verdanken, sondern allein der Qualität ihrer Arbeiten; sie übersehen dabei oft die maßgebliche Bedeutung von Frauenquoten und speziellen Fördermaßnahmen für den eigenen Werdegang. Vgl. S. Binas (Anm. 17), S. 219.

  19. Gender Mainstreaming ist eine gleichstellungspolitische Strategie, deren Ziel das Sichtbarmachen und die Beseitigung von geschlechtlichen Hierarchien ist. Gender Budgeting bezeichnet geschlechtergerechte Haushaltspolitik und ist erforderlich, weil sich jede politische Gestaltung, so auch Haushaltspolitik, unterschiedlich auf Männer und Frauen auswirkt. Nähere Informationen zur Gender-Politik der Bundesregierung unter www.gender-mainstreaming.net; siehe außerdem zu Gender-Budgeting www.gender-budgets. de.

  20. Ein hochwirksames Aus- bzw. Einschlusskriterium in der Kunstförderung neben Geschlecht ist beispielsweise das Alter.

  21. So wurde im Magistrat der Stadt Wien 2001 ein Arbeitskreis "Gender Mainstreaming in der Kunstförderung" eingerichtet. Im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg gibt es seit Januar 2004 ein Pilotvorhaben für Gender Budgeting, das sich mit den unterschiedlichen Ausgaben für Kultur, etwa dem Programmangebot Bildende Kunst, befasst.