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Editorial | Kunst- und Kulturpolitik | bpb.de

Kunst- und Kulturpolitik Editorial Kulturförderung Kunst- und Kulturförderung im föderativen System Kulturstiftungen in Deutschland Europa fördert Kultur Instrumente der Kulturförderungim internationalen Vergleich Geschlechtsspezifische Aspekte von Kunst- und Kulturförderung

Editorial

Katharina Belwe

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In dem Maße, in dem der Sozialstaat sich wandelt, verändert sich zugleich sein Verständnis von Kultur, ihren Trägern und ihrer Finanzierung. Für Alternativen zu einer Finanzierung durch die öffentlichen Hände fehlen nicht nur in Deutschland die Rahmenbedingungen.

In dem Maße, in dem das Selbstverständnis des Staates sich wandelt, verändert sich zugleich auch sein Verständnis von Kultur, ihren Trägern und ihrer Finanzierung. Die Situation der öffentlichen Haushalte führt auch in diesem Bereich zur Verringerung von Zuwendungen. Dabei liegt der Anteil der Kulturfinanzierung ohnehin nur bei einem bis zwei Prozent an den Gesamthaushalten. Für Alternativen zu einer Finanzierung durch die öffentlichen Hände fehlen nicht nur in Deutschland die Rahmenbedingungen. Vor diesem Hintergrund wird in dieser Ausgabe das System der Kulturförderung einer kritischen Analyse und einem internationalen Vergleich unterzogen.

Kultur dürfe nicht nur in Zeiten gefördert werden, in denen es dem Land gut gehe, hatte der frühere Bundespräsident Johannes Rau im Mai 2004 formuliert und gefordert, diese als Kernaufgabe auf allen staatlichen Ebenen zu verankern. Angesichts begrenzter materieller Ressourcen und einer begründeten Skepsis vor zu viel staatlicher Zuständigkeit geht die Politik offenbar andere Wege. Jörg Stüdemann diagnostiziert einen Hang zur "Refeudalisierung des Kulturlebens". Der einstige Anspruch, wonach Kulturpolitik als Gesellschaftspolitik wesentlich zur gesellschaftlichen Demokratisierung beitragen sollte, werde damit ad absurdum geführt.

Die Zuständigkeit für Fragen der Kunst, der Wissenschaft und der Bildung liegt in Deutschland bei den Ländern. Dessen ungeachtet hat der Bund in diesem Feld wichtige rechtliche, aber auch Trägerschafts- und Förderaufgaben. Nach Tobias J. Knoblich ist der Kultur fördernde Staat jedoch immer weniger in der Lage, gewachsene Förderbedarfe zu befriedigen und nationale Rahmenbedingungen von Kulturpolitik angemessen zu gestalten. Ein kritischer Blick auf die Entwicklung der Kulturetats und die Fördergegenstände sei zwar legitim, aber dabei dürfe die "kulturelle Grundversorgung" nicht in Frage stehen.

Ohne Kulturstiftungen wäre die Kulturszene erheblich ärmer. Sie können den Staat bei seinen Aufgaben in der Kultur jedoch nicht ernsthaft entlasten. Dazu fehlt ihnen in der Regel die finanzielle Ausstattung. Dominik von König ist dennoch überzeugt, dass sich in dem Maße, in dem sich die öffentliche Hand aus dem Bereich der Kultur zurückzieht, auch Stifter diesem Gebiet zuwenden werden. Die Rahmenbedingungen dafür seien allerdings derzeit noch alles andere als gut.

Auf europäischer Ebene hatte Kultur als Politikfeld lange Zeit einen nur geringen Stellenwert; das hat sich geändert. Auch wenn sich der Kulturetat der Europäischen Union immer noch sehr bescheiden ausnimmt, so ist Kulturpolitik heute doch ein "Faktor sui generis der Gemeinschaft", schreibt Olaf Schwencke.

Der Blick auf andere Länder und deren Systeme der Kulturförderung kann zur Bewältigung der aktuellen Probleme in Deutschland nützlich sein - vorausgesetzt, die Wertetraditionen und staatlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich nicht gravierend. Werner Heinrichs zeigt dies am Beispiel von Schweden und den Niederlanden. Er plädiert dafür, Konzepte und Erfahrungen der Kulturförderung dieser Länder mit dem Ziel zu prüfen, zu Lösungen für Probleme und Schwächen in der deutschen Kulturförderung zu gelangen.

Die Förderung von Kunst- und Kultur wirkt sich unterschiedlich auf die Präsenz von Frauen und Männern in der Kunst aus, schreibt Annegret Künzel. Die Autorin kritisiert die geschlechtsdiskriminierende Förderpraxis und hebt die Notwendigkeit einer verstärkten Berücksichtigung der Kategorie Geschlecht in der öffentlichen Kunstförderung hervor.