Als die Vereinten Nationen 1981 das "Internationale Jahr der Behinderten" ausriefen, kam es bei der Eröffnungsveranstaltung am 24. Januar in der Dortmunder Westfalenhalle zu einem Eklat: Eine "Aktionsgemeinschaft gegen das UNO-Jahr" blockierte mit aneinandergeketteten Rollstühlen die Eröffnung durch den damaligen Bundespräsidenten Karl Carstens, weil man sich "fremdbestimmt" fühlte. 2003 hat die Europäische Union das "Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen" ausgerufen. Steht den Veranstaltern bei der nationalen Eröffnungsveranstaltung am 21. Februar in Magdeburg wieder ein Eklat bevor? Dies scheint unwahrscheinlich, da die Bundesregierung die Veranstaltung von den Betroffenen nach dem Motto "Nichts über uns ohne uns!" selbst organisieren lässt. Die zu diesem Zweck eingerichtete "Nationale Koordinierungsstelle" versteht Behindertenpolitik auch nicht als sozialpolitische Veranstaltung für eine Minderheit, sondern als Menschen- und Bürgerrechtspolitik in einem globalen Sinne.
Die Anerkennung der Rechte Behinderter und deren Akzeptanz in der Gesellschaft haben in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen große Fortschritte gemacht, wie Sigrid Arnade in ihrem Essay betont. So habe die Politik in den letzten Jahren einen Perspektivenwechsel vollzogen: Behinderte Männer und Frauen, die bislang eher Objekte der Fürsorge gewesen seien, werde eine gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht. Diese positive Entwicklung werde jedoch durch ein bioethisches Weltbild beeinträchtigt, das die Vermeidung aller Krankheiten verspreche. Wie die Medien das Image der Behinderten in einer Gesellschaft prägen, aber auch zu dessen Veränderung führen können, beschreibt Peter Radtke. Zu diesen Veränderungen haben insbesondere Filme und Fernsehspiele beigetragen. Um eine Verstetigung dieser Entwicklung zu erreichen, bedarf es darüber hinaus einer verstärkten Professionalisierung und Einmischung der Betroffenen.
Als zentrales Paradigma in der Behindertenpolitik gilt der Begriff der Selbstbestimmung. Dieser emanzipatorische Ansatz durchzieht auch das 2001 in Kraft getretene Sozialgesetzbuch (SGB IX). Diesen Perspektivenwechsel vorzunehmen bedeutet, Behindertenstudien (Disability Studies) zu betreiben, wie Anne Waldschmidt ausführt. Das Konzept der Selbstbestimmung, dessen Entwicklung die Autorin etymologisch, historisch und philosophisch herleitet, soll im Rahmen dieser "Disability Studies" thematisiert und umgesetzt werden. Der Aspekt der Selbstbestimmung kommt auch im Beitrag von Kurt Jacobs über die schulische und berufliche Integration von Menschen mit geistiger Behinderung zum Ausdruck. Der Autor beschreibt das Hessische Integrationsmodell, das geistig Behinderten einen Weg aus den Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht. Dass es im Bereich von Behinderung auch geschlechtsspezifische Abstufungen gibt, belegt die historische Analyse von Ulrike Schildmann. Die Autorin macht auf ein Thema aufmerksam, das in unserer Gesellschaft hochgradig tabuisiert ist: den sexuellen Missbrauch behinderter Frauen.
Wie mit dem Thema Behinderung auf europäischer Ebene und in den Vereinten Nationen umgegangen wird, verdeutlichen die Beiträge von Bernd Schulte und Theresia Degener. Schulte beschreibt die Stellung der Behinderten im europäischen Sozialrecht und vertritt die These, dass es eine europäische Politik für Menschen mit Behinderung schon gebe. Degener stellt die Bemühungen der Vereinten Nationen um eine UN-Konvention für Behinderte dar. Damit sei ein erster Schritt in Richtung einer menschenrechtlich orientierten Behindertenpolitik getan.