I. Begründungsmuster fürKulturpolitik
Die Kulturpolitik ist nach einer Phase des Aufbruchs und des Wachstums während der siebziger Jahre in der Folgezeit in die Defensive geraten. In der Aufbruchphase der "Neuen Kulturpolitik" hatte diese proklamiert, Kulturpolitik sei Gesellschaftspolitik, und sie hat dieses Motto zu dem Programmsatz "Kultur für alle und von allen" verdichtet. In den achtziger und neunziger Jahren wurden kulturpolitische Diskussionen auf der Grundlage eines weiten Kulturverständnisses geführt, das eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Kulturbegriffe zu integrieren suchte.
Bisweilen haben wir jedoch die Kultur eher als Mittel zum Zweck und nicht als Selbstzweck angesehen: Kultur als Kreativitätsfaktor, als Standortfaktor, Kultur als Imagefaktor, als Lebens- und Überlebensmittel. Anders gesagt: Manchmal ging es mehr um "Kultur für alles" als um "Kultur für alle". Solche inhaltlichen Defizite waren in gewisser Weise "im Projekt einer primär sozial motivierten neuen Kulturpolitik angelegt"
Angesichts der schwierigen Situation der öffentlichen Haushalte sind es vor allem zwei Argumentationsstränge, mit denen sowohl der Erhalt als auch der Ausbau kultureller Einrichtungen und damit ein Fortschreiben des Mottos "Kultur für alle und von allen" immer wieder begründet werden:
- Die Kultur müsse sich gegen andere gesellschaftliche Felder behaupten, wenn die Gesellschaft nicht elementare Substanzverluste (Utopieverlust, Humanitätsverlust, Phantasieverlust, Freiheitsverlust, Gerechtigkeitsverlust) erleiden solle. Dabei wird Kulturpolitik - das ist die implizite Voraussetzung dieses Argumentationsganges - durchweg zur zentralen Voraussetzung für "Kultur" erklärt.
- Kultur wird zumeist mit "Kunst" und "Hochkultur" - inzwischen mitsamt der Soziokultur - gleichgesetzt. "Kunst" und "Hochkultur" müssten sich gegen die moderne "Massenkultur" behaupten, deren Wirkung sich im Wesentlichen auf flache Unterhaltung reduziere.
Beide Argumente sind jedoch brüchig geworden, reichen zur Begründung von Kulturpolitik heute bei weitem nicht mehr hin: Zum einen finden wir kaum mehr richtige Antworten auf die Frage, nach welchen Kriterien sich die Grenzen zwischen "Hochkultur" und "Massenkultur" ziehen lassen.
Als besonders schwierig erweist sich die Begründung kulturpolitischer Einzelentscheidungen, da sie erstens eine Gewichtung ethischer und ästhetischer Urteile voraussetzt, zweitens oft primär von ihrerseits notwendigen und begründeten äußeren Faktoren wie der demokratischen Konsens- oder Mehrheitsbildung abhängt, die neben kulturpolitischen auch sozial- oder wirtschaftspolitische Aspekte zu berücksichtigen hat.
Angesichts der Komplexität und Vielgestaltigkeit kulturpolitischer Begründungsmuster ist es nicht verwunderlich, dass sich in der kulturpolitischen Debatte verschiedene Perspektiven herausgebildet haben, aus denen heraus Kulturpolitik betrachtet wird. Sie führen zu einer Reduktion der Komplexität durch eingeschränkte Perspektive. Dabei haben sich vor allem folgende drei Begründungsansätze herausgeschält:
- Zum einen wird Kulturpolitik "von der öffentlichen Hand her" begründet: Kultureinrichtungen sind auch bei knapper werdenden Mitteln zu erhalten. Es geht um die "Aufrechterhaltung des Kulturbetriebs". Hierbei spielen Qualitätsgesichtspunkte zwar eine Rolle, doch der Abbau von Standards wird im Zweifelsfall hingenommen. Dabei steht oft die Wahrung berufsständischer Interessen oder fachlicher Positionen vorne an.
- Zum zweiten wird Kulturpolitik "von den Bürgern her" fundiert. Freiwilligenarbeit, bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement können und sollen danach die öffentliche Förderung ergänzen, wenn nicht gar ersetzen.
- Kulturpolitik wird schließlich, drittens, "von der Ökonomie her" gedacht.
Diese drei Perspektiven helfen zwar bei der Analyse der "Kulturpolitik als Gesellschaftspolitik" weiter. Doch bedürfen kulturpolitische Begründungen letztlich einer integrativen Argumentationsstruktur: Diese umfasst inhaltliche Ansätze - denn der öffentliche Gestaltungsauftrag bezieht sich auf Inhalte wie Theater, Musik und Literatur - sowie die Ausgestaltung von Partnerschaften mit den vielfältigen Akteuren und Trägern des kulturellen Lebens im öffentlichen, privaten und unternehmerischen Bereich.
Ich halte es unter diesen Vorzeichen für geboten, eine kulturpolitische Offensive einzuleiten, die zwei inhaltliche Kraftfelder und für die Kulturpolitik zentrale argumentative Ausgangspunkte hat:
- Das erste Kraftfeld bilden die Künste; sie sind gleichsam der "Motor" der Kultur;
- das zweite Kraftfeld ist die kulturelle Bildung, die kreative Allianz zwischen Bildung, Kunst und Kultur.
In diesem Beitrag wird der Versuch unternommen, vor dem Hintergrund einer "Kulturpolitik als Gesellschaftspolitik" diese beiden Kraftfelder der Kulturpolitik - die Künste und die kulturelle Bildung - zu fokussieren und die Begründungsmuster für Kulturpolitik in einer neuen, integrativen Argumentationsstruktur zusammenzuführen: Staat und Kommunen haben die kulturelle "Grundversorgung" in Verantwortungspartnerschaft mit anderen Akteuren und dabei insbesondere die Förderung und Entfaltung der Künste sowie qualitätsvolle Angebote der kulturellen Bildung zu gewährleisten.
II. Kulturpolitik ist Gesellschaftspolitik
Wir sollten Kultur konsequent von der Gesellschaft und deren Entwicklungstrends her denken. Kulturpolitik wird nur dann vor den neuen Herausforderungen bestehen, wenn wir sie immer von neuem als Gesellschaftspolitik gestalten und begründen. Ich sehe hier vor allem drei ebenso weit reichende wie langfristige Herausforderungen: Medialisierung, Globalisierung, Individualisierung.
- Einer Medialisierung, die mit Blick auf den Kommerz und im Kampf um Einschaltquoten Gefahr läuft, ihre Informations- und Bildungschancen preiszugeben, sollten wir die Phantasie und Kraft der Künste entgegenstellen.
- Die Globalisierung bedarf der Orientierung durch universelle Werte, durch die Menschen- und demokratischen Grundrechte, durch eine (neue) Verbindung von Kultur und Nachhaltigkeit
- Dem Trend zur Individualisierung steht zumindest in Deutschland bislang ein einseitig etatistisches Selbstverständnis der Kulturpolitik gegenüber, das es im Hegelschen Sinne "aufzuheben" gilt: Kultur braucht die Zivilgesellschaft, braucht die Kraft der Individuen. Sie lebt aber auch von der Vielfalt der Kulturen, von der produktiven Auseinandersetzung zwischen diesen Kulturen. Umso wichtiger ist es, das Verbindende und das Verbindliche für die Gemeinschaft der Kulturen und die Gesellschaft der Individuen herauszuarbeiten. Kulturpolitik und kulturelles Tun, vor allem kulturelle Bildung, können dazu einen konstitutiven Beitrag leisten.
Kultur bietet angesichts eines schwierigen gesellschaftlichen Wandels darüber hinaus Chancen, den Zusammenhalt, die Innovations- und Reflexionsfähigkeit einer Gesellschaft zu bewahren. Das Bemühen um kulturelle Integration fußt heute auf der Anerkennung multikultureller und auch sonst ganz unterschiedlicher gesellschaftlicher Sektoren. Künstliche Homogenisierung und einheitliche Identität können also nicht das Ziel sein. Es geht vielmehr um das Angebot zu neuen Verbindungen, um kreative Kontakte, um gegenseitige Beeinflussung und wechselseitiges Lernen und Sensibilisierung für (fremde) Denk- und Handlungsformen - kurz: um kulturelle Netzwerke und kulturelle Vielfalt. Abzuzielen ist dabei auf ein Verständnis von Kultur, das über den nationalstaatlichen Rahmen hinausreicht. Dieser Blick ist global. Das ist auch insofern erforderlich, als man der Ökonomie das Feld der Globalisierung nicht allein überlassen sollte.
Die stillste und zugleich effektivste Weise, Herrschaft zu sichern, besteht darin, unliebsame Themen aus dem Bewusstsein der Öffentlichkeit auszuschließen. Affirmative Kultur betreibt dann die Dethematisierung gesellschaftspolitischer Probleme, wenn sie ein Bild fördert, das es jenen auf der Sonnenseite leicht macht, Schattenseiten nicht zur Kenntnis zu nehmen. Kulturpolitik sollte dagegen Orte für einen Diskurs bereithalten, der den (selbst)kritischen Blick fördert und Problemlösungen im Auge behält, deren Leitpunkte gesellschaftliche Integration, soziale Gerechtigkeit und kreative Phantasie sein könnten.
Eine Kulturpolitik, die vorrangig auf ökonomische Zuwächse ausgerichtet wäre, würde schnell dazu neigen, das längst Anerkannte zu Lasten des Experimentellen zu bevorzugen. Das schafft gerade nicht das Klima, in dem Innovation und Emanzipation, Engagement und Autonomie wachsen. Kulturpolitik sollte deshalb Gelegenheiten schaffen, bei denen sich Unbekanntes, Unvorhersehbares und eben auch Unbequemes entfalten kann. Das macht die Anstrengung erforderlich, Räume für Experimentelles und für die Künste bereitzuhalten und sie zugleich als Frei-Räume unbeaufsichtigt zu lassen.
III. Die Künste in der Kultur
Vor diesem Hintergrund sollten wir Kulturpolitik viel radikaler von den Künsten und ihren nicht nur den eigenen Gegenstandsbereich erschließenden ästhetischen Möglichkeiten her denken. Die Rolle der Künste in Kultur und Gesellschaft sollte meines Erachtens der zentrale Bestimmungsfaktor der Kulturpolitik sein. Diese Rolle der Künste sollte innerhalb, aber auch jenseits traditioneller Kulturinstitutionen bedacht werden. Selbstverständlich brauchen wir auch in Zukunft Theater, Museen und Philharmonien. Die Kulturinstitutionen haben zunächst auch die öffentlichen Anforderungen der kulturellen Ebene zu vermitteln und neu zu interpretieren. Es geht jedoch auch darum, zu fördern, "was es schwer hat", Innovationen anzustoßen, dem Experiment Raum zu geben. Denn die Künste leben vom Wagnis, sie entfalten Visionen, sie irritieren.
Kunst ist geprägt von Subjektivität. Oder mit Marcel Duchamps: "Kunst ist die einzige Tätigkeitsform, durch die der Mensch als Mensch sich als wahres Individuum manifestiert." Erleben und ästhetische Reflexion tragen subjektiven Charakter. Wir produzieren in Kunst und Kultur sowie als Kulturverantwortliche keine Gleichförmigkeit, es geht vielmehr um die Möglichkeit individueller Entfaltung und individualer Wahrnehmung. "Das Medium der Kunst, der Literatur, des Films, des Tanzes, der Musik ist wie kaum ein anderes geeignet, das Transzendieren der eigenen kulturellen Identität zu befördern und erst dadurch sich des Eigenen bewusst zu werden."
Ästhetische Erfahrungen lassen sich überdies auf Wahrnehmungen in einem umfassenden Sinne beziehen. "Ästhetik" war zunächst ja das Rubrum einer philosophischen Disziplin, die ein Wissen vom Sinnenhaften anstrebte und als episteme aisthetike, kurz "Ästhetik", bezeichnet wurde. Diesem weiten Begriffsverständnis folgend möchte ich Ästhetik als Aisthetik verstehen, "als Thematisierung von Wahrnehmungen aller Art, sinnenhaften ebenso wie geistigen, alltäglichen wie sublimen, lebensweltlichen wie künstlerischen"
Wahrnehmung ist ein - freilich oft gesellschaftlich vermittelter - subjektiver Prozess. Der subjektive Eindruck kann uns durch eine direkte Begegnung mit einem anderen Subjekt erreichen, vor allem bei den Zeitkünsten, also mit den jeweiligen Künstlerpersönlichkeiten, mit dem Schauspieler, Musiker, Tänzer. Die Wahrnehmung kann aber auch durch ein Objekt, ein Kunstwerk, durch einen "designten" Gegenstand, ein Bühnenbild oder Analoges ausgelöst werden. Ein Museum kann "Augenlust" erzeugen, die sich im Verstand fortsetzt.
Dabei sollten wir bedenken, dass sich die Produktions-, Vermittlungs- und Vermarktungsbedingungen der Künste gewandelt haben. Wir stellen fest, dass Kunst in vielfacher Hinsicht das Hergebrachte relativiert und sich bisweilen gar von ihm zu verabschieden beginnt:
- von ihrer traditionellen materiellen Basis durch Virtualisierung;
- von der Trennung in Kunstobjekt und Gebrauchsgegenstand;
- vom Verständnis des "fertigen" Kunstprodukts durch work in progress;
- vom einzelnen Produzenten sowie von der Einheit von Autor und Werk, etwa in der interaktiven Kunst, in der die Öffentlichkeit die Kunst mitkonstituiert;
- von herkömmlichen Orten wie Theater, Museen, Galerien oder Konzertsälen.
Kunst entsteht - das ist allerdings nichts Neues - auch jenseits staatlicher und kommunaler Kulturinstitutionen. Die Übergänge zwischen den Künsten und der Lebenswelt, zwischen öffentlich geförderter Kunst und Mode / Design / Werbung, zwischen staatlich getragenen Kulturinstitutionen und der Kulturwirtschaft sind heute jedoch fließender geworden. Daraus sind kulturpolitische Schlussfolgerungen zu ziehen:
- Wenn wir Kulturpolitik stärker von den Künsten her definieren und gestalten wollen, sollten wir uns darum bemühen, mehr über deren (zukünftige) Produktionsweisen in Erfahrungzu bringen, um unsererseits zeitgemäße undzukunftsweisende Produktionsbedingungen schaffen zu helfen.
- Wir müssen aufmerksam und sensibel neue Kunstformen und -bereiche registrieren und ihnen Entwicklungschancen geben.
- Wir brauchen Ressourcen, Räume und Rahmenbedingungen für die freie Entfaltung der Künste, die nicht von den traditionellen Produktionsbedingungen vorgeprägt sind.
IV. Kulturelle Bildung
Sowohl bei Jugendlichen als auch beim traditionellen Publikum stoßen wir nicht selten auf Zurückhaltung und Unverständnis gegenüber den Künsten.
Bundespräsident Johannes Rau hat deshalb vor dem "Forum Bildung" neben der Persönlichkeitsentwicklung und der gesellschaftlichen Teilhabe zwei weitere unverzichtbare Ziele der Bildung und zur Vorbereitung auf den Beruf genannt: "Denken und Verstehen: das hat zu tun mit dem ganzen Menschen, mit Leib und Seele, mit Herz und Verstand. Denken und Verstehen: das hat zu tun mit analytischen Fähigkeiten und Phantasie, mit Einfühlungsvermögen und mit der Fähigkeit, sich neue Welten zu erschließen. Denken und Verstehen: das bedeutet, Orientierung suchen, Orientierung haben und Orientierung geben zu können in einer Welt, die uns mit immer neuen und immer mehr Einfällen, Eindrücken und Einsichten überhäuft." Und: "Zum Wissen und zum Können für morgen gehören auch die Inhalte jener Fächer, die an den Rand zu geraten drohen, wenn wir nur noch nach Nützlichkeit und Verwertbarkeit gehen: Musik, Kunst und Sport Die Begegnung mit den Künsten kann verhindern, dass aus Bildung ein trostloses Fitmachen für wird. Erst das Wohlgefallen ohne alles Interesse, wie Kant es nennt, das jenseits von Funktionalität und Brauchbarkeit steht, macht den Menschen zum Menschen."
Bildung ist insofern nicht nur auf theoretisches Wissen und beruflich unmittelbar verwertbare Bildung, sondern auch auf ästhetische Erfahrung und Kompetenz sowie auf ethische Reflexion und Wertevermittlung auszurichten. Genau darauf zielt die kulturelle Bildung. Erst als Bestandteil allgemeiner Bildung werden Kunst und Kultur zu konstitutiven Elementen unserer Gesellschaft.
Entscheidend ist meines Erachtens eine möglichst frühe, nachhaltige, aktive Auseinandersetzung mit dem breiten Formen- und Gestaltungsspektrum der Kunst und des künstlerischen Ausdrucks. Das Sich-Einlassen auf die Künste sollte bereits in Kindergärten und in den Grundschulen praktiziert und erfahrbar gemacht werden. Es sollte sich durch alle Lebensstadien und Bildungsangebote ziehen. Deshalb ist die kulturelle Bildung in meinen Augen das zweite Kraftfeld einer neuen kulturpolitischen Offensive.
Kulturelle Bildung lebt von Allianzen für Kreativität. Die kommunale Kulturpolitik sollte deshalb einen integralen Ansatz zwischen Kultureinrichtungen, örtlichen Bildungsträgern und den Schulen verfolgen. Dafür ist ein neues Bewusstsein erforderlich. Kognitive Kompetenz, wie sie durch Wissensvermittlung gestärkt wird, steht nach der Publikation der PISA-Studie allzu sehr im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses. Kulturelle Kompetenz, eine "Schlüsselkompetenz für die Kunst des Lebens"
Bislang existieren mit den Musikschulen und mit dem allerdings nicht flächendeckend vorhandenen Angebot an Kunstschulen tatsächlich nur für die Sektoren Musik und Bildende Kunst adäquate Institutionen der kulturellen Bildung. Für das Theaterspiel oder gar den künstlerischen Tanz gibt es seitens der öffentlichen Hand kaum ähnliche Institutionen. In den Schulen wird das Theaterspiel meist nur in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften gepflegt. Wenig ausgeprägt ist bisher auch das Zusammenwirken zwischen Schulen und Bibliotheken bei der Vermittlung von Medienkompetenz. Zur Filmarbeit finden sich ebenso wenig Angebote wie zu Architektur und Design. Auch Internet- und Medienkunst sind in regulären Angeboten kultureller Bildung kaum anzutreffen.
Zusammenfassend muss leider festgehalten werden, dass gravierende inhaltliche Defizite die kulturelle Bildungslandschaft der Bundesrepublik Deutschland kennzeichnen. Es existieren so gut wie keine umfassenden Programme und Angebote, obwohl es allgemeine Auffassung ist, dass dieser Bereich aus der Kategorie der nur freiwilligen kulturellen Leistung herauszulösen sei.
Was sind die kulturpolitischen Schlussfolgerungen?
- Wir sollten den Bildungs- und Jugendpolitikern neues Denken abfordern: Die kulturelle Bildung muss in den Bereichen Schule und Jugendhilfe das Dauerstadium der Modellversuche und Modellprojekte endlich hinter sich lassen. Versuche sollten in Institutionen, Modelle in Kontinuität überführt werden.
- Die kulturellen Einrichtungen sollten ihr Augenmerk stärker auf Vermittlung (und Vermarktung) richten. Anteile von unter einem Prozent des jeweiligen Gesamtbudgets sind für diese Aufgaben die Regel, erforderlich jedoch wären mindestens fünf Prozent. Kein Wirtschaftsunternehmen könnte sich erlauben, so wenig Ressourcen darauf zu setzen, dass ihre "Produkte" einen Abnehmer finden.
- Die kulturelle Bildung ist perspektivisch auf alle relevanten kulturellen Institutionen auszudehnen und sollte die dann beteiligten Träger intensiv aufeinander einspielen: Musik, Kunst, Theater, Tanz, Film und Video, Literatur, Geschichte, Architektur und Design.
Die kommunale Kulturpolitik allein wird kaum in der Lage sein, dieses Aufgabenfeld zu bewältigen. Es gilt deshalb, in allen Bundesländern entsprechende Förderprogramme und gesetzliche Rahmenregelungen einzufordern. Kulturelle Bildung muss zur Pflichtaufgabe werden. Durch die Verknüpfung der Schulen mit den kommunalen Kultureinrichtungen und mit Programmen nach dem Motto "Schulen ans kulturelle Netz" können wir aber auch ohne Landeshilfe vor Ort schon jetzt manche Chance nutzen. Die aktuelle, insbesondere durch die PISA-Studie ausgelöste Diskussion um Ganztagsangebote an Schulen und die finanziellen Mittel in Höhe von vier Milliarden Euro, die jetzt vom Bund nach der Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode bereitgestellt werden sollen, bieten gute Ansatzpunkte, auch das Element "Kulturelle Bildung" zu stärken.
Mittelfristig brauchen wir neben Ländergesetzen zur kulturellen Bildung allerdings auch eine einschlägige strukturpolitische Offensive. Dabei ist vor allem kommunales Handeln gefragt, geht es doch vor Ort um Ausstattungsstandards, Räume und Ressourcen in erheblichem Umfang. Hierfür sind entsprechende Budgets und personelle Ressourcen erforderlich. Ohne sie werden sich diese Aufgaben schwerlich gestalten lassen. Denn nichts spricht dafür, dass die kulturelle Bildung die ihr zustehende Bedeutung gewinnen wird, wenn sie allein der Privatinitiative von Eltern oder der freiwilligen Initiative von Kommunen überlassen bleibt. Die Länder sollten die gesetzlichen Regelungen so gestalten, dass Privatinitiative und kommunales Engagement die kulturelle Bildung substantiell stärken können.
V. Standortbestimmung der Kulturpolitik und kulturelle Grundversorgung
Die schwierige Situation der öffentlichen Haushalte führt zu radikalen Sparvorgaben für die Kultur. Den Hintergrund bilden die grundsätzliche Problematik der Verteilung von Kapital in unserer Gesellschaft sowie die Verteilung der Finanzen zwischen den staatlichen Ebenen. Aus der Notwendigkeit zu sparen und dem Kampf um knappe Ressourcen ergeben sich für die Kulturpolitik vor allem zwei Fragen: Wo und wie wird gespart? Und: Wie positioniert sich die Kultur im Verteilungskampf? Dabei helfen Marktgesetze kaum, vielleicht aber die Erkenntnis: Ein nur an ökonomischen Zielen orientiertes Denken und Handeln führt in die geistige Leere. Angesichts knapper öffentlicher Kassen ist ein effektives Bewirtschaften der Ressourcen sicherlich anzustreben. Kultur muss aber ihren Eigen-Sinn und Eigenwert sowie ihre gesellschaftskritische Rolle jenseits ökonomischer Zweckrationalität behaupten. Gerade die ästhetische Erfahrung, die uns die Künste gewähren und die durch kulturelle Bildung vermittelt wird, hat zunächst keine ökonomischen Bezugsgrößen. Vielmehr geht es dabei um freie individuelle und subjektive Entfaltung.
Die staatlichen und kommunalen Institutionen ihrerseits sollten sich der Grundlagen ihres Handelns und damit der politisch verantworteten Definition ihres öffentlichen Auftrages bewusst bleiben. Dieser notwendige Schritt gerät angesichts finanzieller Engpässe und einer nicht immer hinreichend differenzierten Diskussion um Kommunitarismus, Sponsorship und Privatisierung bisweilen aus dem Blickfeld. Entscheidend ist aber das sorgfältige Nachdenken über die Auftragsgrößen, von denen ausgehend das kulturpolitische Handeln zu begründen ist. Speziell für die kommunale Ebene und die Aufgabenfelder Künste und kulturelle Bildung möchte ich als zentrale Leitlinien hervorheben:
- die Sicherung künstlerischer Entfaltungsmöglichkeiten und eines präzise zu bestimmenden Bestandes kultureller Einrichtungen, Leistungen und Angebote; damit sind Institutionen als Gesamtheit umfasst, nicht nur Teile ihrer Arbeit;
- die Entfaltung ästhetischer Wahrnehmung und die Förderung der kreativen Selbsttätigkeit möglichst vieler Individuen;
- die Gewährleistung von Offenheit und Vielfalt in Kunst und kultureller Produktion, und das heißt auch: die Förderung von Innovativem, Irritierendem und Kreativem, das es schwer hat, sich durchzusetzen;
- die Wahrung des offenen und möglichst chancengleichen Zugangs insbesondere zu den Einrichtungen der kulturellen Bildung.
Diese kulturellen Auftragsgrößen sind einzulösen durch die Diskussion und Festlegung von Zielprojektionen sowie, so schwierig das im Einzelnen sein mag, von Qualitätsstandards. Die Qualitätsmaßstäbe können von Kulturbereich zu Kulturbereich sehr unterschiedlich sein: Die Anforderungen an eine städtische Galerie etwa sind anders zu definieren als die an ein international ausgerichtetes Kunstmuseum. Ohne eine solche Diskussion der Ziele und Qualitätsstandards würde der Staat auch dem Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes nicht gerecht, der nicht nur als Abwehrrecht zu interpretieren ist, sondern aus dem sich auch die Verpflichtung für die öffentliche Hand ableitet, die Rahmenbedingungen der künstlerischen Entfaltung zu entwickeln und zu schützen.
Wenn man die Schrittfolge "öffentlicher Auftrag/Qualitätssicherung/Handlungsprogramm der Kulturarbeit" ernst nimmt, ist die kulturpolitische Diskussion damit auf ihre Kernfrage zurückgeführt: Wofür stehen Staat und Kommunen im Handlungsfeld Kultur? Und: Welche Konsequenzen hat das für die Ausgestaltung der Kultureinrichtungen und das Bereitstellen entsprechender Ressourcen durch die öffentliche Hand?
Kulturpolitik wird leer laufen, wenn ihre Ziele nicht reflektiert werden. Leitlinien für die Kulturarbeit sind erforderlich, sonst leidet die Orientierung. Solche Leitlinien umreißen nicht nur, welche der Aufgaben mit Priorität wahrzunehmen sind, sondern klären vor allem auch, welche Rolle die Akteure des Kunst- und Kulturlebens einnehmen können oder sollen. Eine solche Rollenklärung ist konstitutiv für jegliche Form der Kooperation und der Gestaltung von Einrichtungs- und Förderungsstrukturen. Diese Rollenklärung ist auch dringend erforderlich im Hinblick auf das Spannungsfeld zwischen Autonomie und Experimentierfreude der Kunst und Kultur einerseits und betrieblicher Realität und Zweckrationalität andererseits, zwischen nichtwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Entscheidungskalkülen, die sich gegenseitig aushalten müssen. Konkret werden diese Fragen etwa bei der Festlegung von Führungsstrukturen der Kultureinrichtungen: Soll es eine "Doppelspitze" aus künstlerischem Leiter und kaufmännischem Geschäftsführer geben? Welche Aufgaben und Ziele, welche Interessenskonflikte und Rollenverständnisse sind bei der Ausgestaltung der Positionen und Kompetenzen zu beachten?
Fest steht: Kulturpolitik kommt ohne ethische, öffentlich konsensfähige Begründung nicht aus.
VI. Bürgergesellschaft und öffentliche Verantwortung
Die Debatten zum bürgerschaftlichen Engagement und zum Dritten Sektor zeichnen sich derzeit durch eine gewisse Euphorie und durch Enthusiasmus aus. Wenn die damit verbundenen Reformperspektiven eine Chance haben sollen, muss das so sein. Bewegungen zur Veränderung der Gesellschaft starten in der Regel mit einem Überschwang an utopischen Vorstellungen und münden dann in Kompromisse. Bei der Neuen Kulturpolitik der siebziger Jahre war das nicht anders. Umso mehr ist es geboten, schon frühzeitig darüber nachzudenken, wo die Fallstricke und Risiken einer Reformoption liegen könnten, damit es zu letztlich vernünftigen Kompromissen kommt.
Wie kann Kulturpolitik in Zukunft ihrem demokratisch zu legitimierenden Auftrag nachkommen, wenn sie die Medien und Ressourcen für dessen Ausführung aus der Hand gibt? Gemeint ist hier etwa die Privatisierung öffentlicher Kultureinrichtungen und die Überführung solcher kommunaler Leistungen in GmbHs oder Vereine. Ist damit nicht die Erosion der gemeindlichen Selbstverwaltungskompetenz als bürgerschaftliche Politikaufgabe vorprogrammiert? Würde dies den Kommunen nicht die Aufgabe erschweren, eine am Gemeinwohl orientierte, langfristige Kulturpolitik als Gesamtprojekt zu formulieren und zu praktizieren? Es ist deshalb angesichts der Erfordernisse zur Haushaltskonsolidierung sehr darauf zu achten, dass das "Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet" wird und Kulturpolitik nicht vollends zu einer politischen Restgröße verkommt.
Der heute feststellbare Rückzug des Staates aus nicht wenigen seiner bisherigen Aufgabenfelder bedarf der Kompensation durch die Aktivierung zivilgesellschaftlicher Ressourcen und Akteure. Wenn Kulturpolitik im Sinne solcher synergetischer Effekte und eines optimalen Ressourceneinsatzes Einfluss auf kulturelle Netzwerke nehmen will, hat sie es nicht nur mit der Bereitstellung von Mitteln zu tun, sondern auch mit der Gestaltung von Relationen. Das hat eminente Folgen für das Selbstverständnis der Kulturpolitik. Denn ein Netzwerk ist eine Struktur, die kein "oben" und kein "unten" kennt und schon deshalb mit einer Kulturpolitik unvereinbar ist, die sich hoheitlich-etatistisch gibt.
VII. Kooperation, Kommunikation, Koordination, Konsens
Notwendig ist daher ein Politikverständnis, in dem Moderation und Vermittlung als Elemente eines "Netzwerkmanagements" eine größere Rolle spielen. In diesem Sinne stehen die vier "K" der Kulturpolitik - Kommunikation, Kooperation, Koordination und Konsensfindung - leitmotivisch für das Konzept einer "aktivierenden Kulturpolitik", mit der neue Steuerungsoptionen verbunden sind.
Kommunikation steht für die Notwendigkeit, auf die Partner im kulturellen Feld einzugehen, im Netzwerk Kulturpolitik zu interagieren, sich darzustellen und bekannt zu machen. Für die meisten Kulturinstitutionen ist das heute selbstverständlich. Dennoch gibt es weiterhin etliche, für die Transparenz und Präsenz vor Ort Fremdworte sind. Behördenmentalität und die nachgerade sprichwörtliche "Ein-Weg-Kommunikation" müssen überwunden werden. Kunst ist geprägt von der Eröffnung völlig neuer Kommunikationsmöglichkeiten und -weisen. Die Eigengesetzlichkeiten künstlerischer Kommunikation und ihre Vielgestaltigkeit bedürfen eines besonders behutsamen und sensiblen Umganges seitens der Kulturpolitik und -verwaltung.
Kooperation sollte durch eine überzeugende Programmatik und funktionierende Anreizsysteme motiviert werden. Anzustreben sind bei aller Flexibilität im Einzelnen gerade bei befristeten Projekten letztlich langfristig wirkende Kooperationsstrukturen. Fragile Konstruktionen sind insbesondere für eine nachhaltige Kulturfinanzierung problematisch. Als Versuch, Ressourcen zusammenzuführen, hat Kooperation einerseits mit Vertrauen, andererseits aber auch mit Ökonomie und der ihr zugrunde liegenden Tauschlogik zu tun. Kooperation wird häufig als Gegenpol zum Wettbewerb dargestellt. In der ökonomischen Realität liegt jedoch häufig eine Mischung aus beiden vor: Im Einverständnis - kooperativ - werden die Grundregeln abgesteckt, innerhalb derer sich der Wettbewerb abspielt. Gerade in der kulturellen Bildung sollte Kooperation in Zukunft mehr Bedeutung gewinnen, insbesondere im Zusammenwirken von Schule und Kultureinrichtungen, wie oben ausgeführt. Kooperative Arrangements können zerbrechen, wenn ein Partner sich zurückzieht. Deshalb ist zu überlegen, welche Aufgaben und Einrichtungen im Kulturbereich dieser Logik anzuvertrauen sind und wie ein Kooperationsversprechen gewährleistet und vertraglich gesichert werden kann. Ohne Frage erwachsen aus diesen Unwägbarkeiten neue Anforderungen an das Kulturmanagement.
Koordination meint den Versuch, die differenten Auffassungen und Programme der kulturpolitischen Akteure sowohl in inhaltlicher als auch in finanzieller Hinsicht aufeinander zu beziehen. In einem weiteren Sinne geht es auch darum, die spezifischen "Handlungslogiken" und "Rationalitätsmuster" der Sektoren Markt (Preis/Wettbewerb), Verwaltung (Anordnung/Loayalität), Politik (Konsens/Dissens; rechts/links) und Kulturszene (Kreativität/Wunsch nach Unterstützung) aufeinander abzustimmen. Bestehende und berechtigte Konkurrenzen können durch Koordination in sinnvolle Bahnen gelenkt und austariert werden. In der kulturellen Bildung ist Koordination dringend erforderlich, um die unterschiedlichen Anbieter im Sinne eines Gesamtsystems kultureller Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zusammenzuführen. Kulturelle Grundversorgung kann in diesem Feld nur gelingen, wenn ein Überblick über das Angebot besteht, die öffentliche Hand einen chancengleichen Zugang ermöglicht und dafür sorgt, dass keine "Lücken im System" der Angebote entstehen, insbesondere für sozial benachteiligte Schichten.
Konsensfindung hat mit der Einsicht zu tun, dass es umso schwieriger ist, Kulturpolitik als Gesamtprojekt zu formulieren, je mehr Akteure sich an ihr beteiligen. Faktisch ist Konsens immer weniger ein Gut, das sich allein über den Wahlakt oder die Formulierung und Kommunikation kulturpolitischer Programme herstellen ließe. Konsens setzt darüber hinaus einen dauerhaften, sachbezogenen Dialog der Beteiligten voraus. Gerade wenn es um die Förderung von Kunst und kultureller Bildung geht - ich spreche hier von den Verfahren der Förderung und natürlich nicht von Inhalten -, ist Akzeptanz folglich nicht ex cathedra zu erzielen, sondern vielmehr mittels demokratischer Entscheidungsstrukturen und diskursiver Beteiligungsverfahren.
VIII. Verantwortungspartnerschaften stiften
Der Partizipationsgedanke der siebziger Jahre könnte durch eine stärkere Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungen zur Kulturförderung, durch das weitere Engagement ehrenamtlicher Kräfte in Kultureinrichtungen, durch nachhaltige Allianzen mit der Wirtschaft sowie durch sonstige Modelle aktiver Mitwirkung neues Leben gewinnen. Kulturarbeit besitzt vielfältige Verbindungslinien und Schnittstellen zu ganz unterschiedlichen gesellschaftlichen Kräften. Diese Anknüpfungspunkte können den notwendigen Konsens darüber verstärken, dass Kulturförderung unverzichtbar für das Leben in unseren Städten und Gemeinden und insgesamt für die Fortentwicklung unserer Gesellschaft ist.
Mit Blick auf die Angebote kultureller Bildung ist Partnerschaft ein unverzichtbares Element, leisten doch zahlreiche freie Träger hier seit vielen Jahrzehnten ganz entscheidende Beiträge. Doch auch die freien Träger sind auf die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln vielfach vollständig angewiesen. Solche Angebote können zwar durch Beiträge der Nutzer mitfinanziert werden, doch wird Bildung immer ein "Zuschussgeschäft" bleiben. Sie ist gerade als kulturelle Bildung eine Investition in die Zukunftsfähigkeit des Einzelnen und der Gesellschaft. Partnerschaften können helfen, doch letztlich dienen sie dazu, den öffentlichen Auftrag "kulturelle Bildung" zu erfüllen.
Kulturpolitik sollte die Partnerschaft mit der Wirtschaft neu definieren. Wirtschaftliches Handeln ist nicht nur ökonomisch zu fundieren, sondern auch sozial, ökologisch und eben kulturell zu begründen. Kulturpolitik sollte auf langwährende Partnerschaften mit der Wirtschaft setzen und sich nicht in - mitunter einfältigen und sehr kurzfristigen - Sponsoring-Engagements erschöpfen.
Verantwortungspartnerschaften sollten nicht nur die Unternehmen, sondern auch den "Dritten Sektor" und dessen Handlungsformen - Vereine, Stiftungen, Bürgerbündnisse, Initiativen, Verbände und Gewerkschaften - einbeziehen. Freiwilligenarbeit und Ehrenamt sind wichtige Lebenselixiere der Bürgergesellschaft. Bündnisse für die Kultur sind unter dem Leitbegriff der "Verantwortungspartnerschaft"
Kunst und kulturelle Bildung müssen letztlich in gewisser Weise mit ihrer eigenen Überforderung fertig werden. Denn es gelingt in diesen Handlungsfeldern nur selten, in der Gegenwart bereits das zu erkennen, was in der Zukunft als herausragend eingeschätzt werden wird - oder mit Walter Benjamin: "Es ist von jeher eine der wichtigsten Aufgaben der Kunst gewesen, eine Nachfrage zu erzeugen, für deren volle Befriedigung die Stunde noch nicht gekommen ist."