Unter dem Titel "Die Suffragette – Taten statt Worte" kam 2015 ein Film zum Kampf der englischen Suffragetten um das Frauenwahlrecht zu Beginn des 20. Jahrhunderts ins deutsche Kino. 2017 eroberte der Film "Die göttliche Ordnung", in dem es um den Kampf um das Frauenwahlrecht in der Schweiz der 1970er Jahre geht, die Leinwand. Spätestens diese beiden Filme haben die Aufmerksamkeit auf die Geschichte des Wahlrechtskampfes der Frauen in Europa gelenkt. So sehr es zu begrüßen ist, dass auch Frauengeschichte ins Kino kommt, so schwierig ist bei genauerer Betrachtung die Auswahl der Erzählperspektive. Denn die Fokussierung auf die kampfbereiten englischen Suffragetten oder die verspäteten Schweizerinnen, auf ihre Methoden und Theorien sorgt dafür – so meine These –, dass Frauenwahlrechtskämpfe in anderen Ländern immer vor der Folie dieser radikalen oder verspäteten Entwicklungen gelesen und bewertet werden. Damit werden andere Wege zum Frauenwahlrecht verkürzt sowie die Einbettung nationaler Frauenwahlrechtskämpfe in die nationalen Demokratiegeschichten behindert.
Für die deutsche Geschichte kommt noch ein weiteres mächtiges Interpretationsmuster erschwerend hinzu: Es wird bis heute davon ausgegangen, dass die Einführung des Frauenwahlrechtes mit dem Ersten Weltkrieg zusammenhängt und durch die Novemberrevolution erfolgte. Damit werden die jahrzehntelangen Kämpfe um dieses Recht, die in Deutschland spätestens seit den 1890er Jahren geführt wurden, unsichtbar gemacht. Zuletzt aktualisierte und internationalisierte der Historiker Ewald Frie in einem Artikel zu "100 Jahre 1918/19" die Verknüpfung von Krieg, Revolution und Frauenwahlrecht, indem er über die Situation von Frauen im Ersten Weltkrieg schrieb: "In Europa waren Frauen in neuer Weise als Industriearbeitende und Protestierende sichtbar geworden. Nach 1918 wurde daher der Verzicht auf das Frauenwahlrecht zunehmend begründungsbedürftig."
Zudem hält sich in der deutschen Geschichtsschreibung hartnäckig die These eines deutschen "Sonderwegs" in Bezug auf das Frauenwahlrecht, da die frühe Frauen- und Geschlechtergeschichte den Kampf in Deutschland als "verspätet", "konservativ" und wenig durchsetzungsstark markiert hat.
Die Ergebnisse von Bock und Schaser zum Ausgangspunkt nehmend, möchte ich in diesem Aufsatz den Kampf der Frauenbewegung um das Wahl- und Stimmrecht neu vorstellen. Dafür schlage ich eine Unterteilung des Kampfes in drei Phasen vor. Dies ist einmal eine propagandistische Frühphase, die durch die Ideen der Französischen Revolution angestoßen wurde und einen ersten Höhepunkt in der Revolution von 1848 hatte; dann die Organisationphase zwischen den 1890er Jahren und 1914, gefolgt von der eigentlichen Kampfphase zwischen 1917 und 1918. Ich möchte damit aufzeigen, dass der Kampf um das Frauenwahlrecht in Deutschland lang war, dass der Weltkrieg beziehungsweise die Novemberrevolution nicht als Auslöser gewertet werden können und dass dieser Kampf eng mit der Entwicklung der Frauenbewegung und der nationalen Demokratieentwicklung zusammenhing.
1789–1890: Propagandistische Frühphase
Diese Phase ist davon geprägt, dass die politische Idee der Gleichheit auch auf die Gleichheit der Geschlechter bezogen wurde und dies in einem Umfeld, das die Verschiedenheit und auch die verschiedene Wertigkeit der Geschlechter im bürgerlichen Geschlechtermodell betonte.
Die Ideen von "Freiheit – Gleichheit – Brüderlichkeit" wurden in der Französischen Revolution geboren. Obwohl Frauen die Revolution massiv unterstützten und Frauen aus den städtischen Unterschichten zu Hauptträgerinnen der sogenannten Brotaufstände wurden, wurden sie von Anfang an von den männlichen Revolutionären nicht als politisch gleichberechtigt wahrgenommen.
In Deutschland war es Louise Otto, die sich 50 Jahre später vor und während der Revolution von 1848 dafür einsetzte, dass Frauen das politische Stimmrecht erhalten sollten. Bereits vor 1848 mischte sie sich mit der "Adresse eines Mädchens" an den sächsischen Minister Oberländer in die öffentliche Debatte ein und brach eine Lanze für die (politischen) Rechte von Frauen.
Eine weitere Einzelstimme, die in dieser Frühphase Argumente für ein Frauenstimmrecht bereitstellte, war die wortgewaltige und scharfzüngige Denkerin Hedwig Dohm. In ihrem 1876 veröffentlichten Werk "Der Frauen Natur und Recht" widmete sie sich dezidiert dem Stimmrecht. Im Gegensatz zu früheren Forderungen, die immer erklärten, warum die Frauen das Wahlrecht haben sollten, drehte Dohm den argumentativen Spieß um und fragte danach, warum Frauen es nicht hatten. Mit Dohms eigenen Worten: "Die Frauen fordern das Stimmrecht als ihr Recht. Warum soll ich erst beweisen, daß ich ein Recht dazu habe? (…) Der Mann bedarf, um das Stimmrecht zu üben, eines bestimmten Wohnsitzes, eines bestimmten Alters, eines Besitzes, warum braucht die Frau noch mehr?"
Mit diesen Äußerungen war das Thema Frauenstimmrecht weiter in die Öffentlichkeit vorgedrungen, allerdings – und das ist wichtig zu bedenken – waren dies Einzelstimmen. Es zeichnet die propagandistische Frühphase aus, dass hier das Thema formuliert und argumentativ aufbereitet wurde. Die Vertreterinnen dieser Phase bedienten sich gesamtgesellschaftlicher Umbruchphasen, in denen um den Zugang zur politischen Praxis insgesamt gestritten wurde beziehungsweise nutzten politische Diskursräume, um ihr Thema in die Öffentlichkeit zu tragen. War es bei Louise Otto der Aufbruch der Revolution von 1848, so fiel Hedwig Dohms Schrift 1876 in eine Phase, in der intensiv über das Männerwahlrecht debattiert wurde, stand doch das liberale Wahlrecht für den Reichstag dem (indirekten) Dreiklassenwahlrecht zum preußischen Abgeordnetenhaus entgegen. Dohm nutzte also mit ihrer Schrift das allgemeine Interesse an Wahlen, um daran zu erinnern, dass eine Hälfte der Gesellschaft weder das Dreiklassenwahlrecht noch das Reichstagswahlrecht besaß.
1890–1914: Organisationsphase
Der Organisationsphase im engeren Sinne (ab 1902) ging eine vorbereitende Diskussionsphase voraus. Die Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF) durch Louise Otto-Peters und Auguste Schmidt in Leipzig 1865 kann als Geburtsstunde der deutschen Frauenbewegung gewertet werden.
Um die Forderung nach dem Wahlrecht innerhalb der Frauenbewegung besprech- und verhandelbar zu machen, wurde das Thema von wichtigen Protagonistinnen der Bewegung in eigenständigen Publikationen dar- und vorgestellt und eng verknüpft mit dem Kampf gegen die frauenverachtenden Vereinsparagrafen. Ab Mitte der 1890er Jahre begann daher eine rege Publikations- und Vortragstätigkeit, die von allen Flügeln und Gruppierungen der Frauenbewegung getragen wurde. Auch in der Bewegungspresse, also in den eigenen Zeitschriften der Frauenbewegung, erschienen vermehrt Artikel zu diesem Thema. So veröffentlichte zum Beispiel Helene Lange, die in der Forschung als reine Bildungsfachfrau gilt, 1896 eine Schrift für das Wahlrecht der Frau,
Nach diesen schriftlichen Vorarbeiten gründete Anita Augspurg 1902 in Hamburg den ersten Frauenstimmrechtsverein, den Deutschen Verein für Frauenstimmrecht, und der Bund deutscher Frauenvereine (BDF), der 1895 gegründete Dachverband der bürgerlichen Frauenbewegung, nahm auf seiner fünften Generalversammlung (ebenfalls 1902) den Kampf um das Frauenstimmrecht in sein Programm auf. Mit diesem Schritt trat der Kampf um das Frauenwahlrecht in seine eigentliche Organisationsphase ein. Mit der Gründung des Deutschen Vereins für Frauenstimmrecht konnte auch die Anbindung an die weltweite Frauenstimmrechtsbewegung erreicht werden. Denn Augspurg gründete den Verein auch deshalb 1902, weil im Februar in Washington eine Internationale Frauenstimmrechtskonferenz stattfinden sollte und Deutschland ohne eigenständige Organisation nicht hätte teilnehmen können.
Logo des Deutschen Verbandes für Frauen-Stimmrecht, ca. 1905. (© Bestand AddF Kassel, ST-40-1.)
Logo des Deutschen Verbandes für Frauen-Stimmrecht, ca. 1905. (© Bestand AddF Kassel, ST-40-1.)
Der Deutsche Verein für Frauenstimmrecht, der sich 1904 in den Deutschen Verband für Frauenstimmrecht umbenannte, setzte vor allem auf Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit. Darüber hinaus wurden Petitionen verfasst, Flugschriften herausgegeben, Vorträge organisiert und unter anderem Parteiarbeit betrieben, die darauf zielte, die Forderung nach dem Frauenstimmrecht in die diversen Parteiprogramme aufzunehmen. 1907 wurde auf der Generalversammlung in Frankfurt am Main "mit überwältigender Mehrheit" eine revidierte Satzung angenommen, in der "das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht als Programmpunkt betont" wurde.
Propagandaschrift für das Frauenstimmrecht von Lida Gustava Heymann aus dem Jahr 1907. (© Bestand AddF, Kassel.)
Propagandaschrift für das Frauenstimmrecht von Lida Gustava Heymann aus dem Jahr 1907. (© Bestand AddF, Kassel.)
1908 war dann für die politische Betätigung der Frau ein entscheidendes Jahr – endlich durften Frauen Mitglieder in politischen Vereinen und damit auch in Parteien werden. Die organisierte Stimmrechtsbewegung nahm nach diesem Zeitpunkt richtig Fahrt auf, und die Mitgliederzahlen wuchsen enorm an. Zugleich häuften sich allerdings auch Kontroversen darüber, welchen genauen Inhalt die Frauenstimmrechtsforderungen haben sollten. Klar war allen bürgerlichen Frauenstimmrechtlerinnen, dass die Arbeit der Frauen für das Wahlrecht nicht an eine Partei geknüpft sein konnte, die Arbeit musste also parteiübergreifend sein. Wenn aber – so fragten sich einige Mitglieder – ein allgemeines, gleiches, geheimes und direktes Wahlrecht in den Statuten des Deutschen Verbandes für Frauenstimmrecht als Ziel stand und die Sozialdemokratie als einzige Partei dieses Wahlrecht forderte, war diese Forderung dann parteipolitisch neutral? Und: Wo ist es sinnvoll, für das Frauenstimmrecht zu kämpfen? In einem Frauenstimmrechtsverband oder auch oder nur in einer Partei?
Die Stimmrechtsbewegung sprach nun keineswegs mehr mit einer Stimme, und es gründeten sich unterschiedliche Vereine beziehungsweise es kam zu Abspaltungen vom bereits bestehenden Stimmrechtsverband. Zunächst schlossen sich einige Frauen, die ein Frauenwahlrecht auf der Basis des aktuellen Männerwahlrechtes befürworteten (das bedeutete die Akzeptanz eines Dreiklassenwahlrechtes auch für Frauen), in einem eigenen Verband zusammen (Deutsche Vereinigung für Frauenstimmrecht). Die beim Deutschen Verband für Frauenstimmrecht übrig gebliebenen Mitglieder positionierten sich sehr vage und vermieden es, in der Debatte um die Form des Wahlrechts eindeutig Stellung zu beziehen. Sie forderten ein nicht näher definiertes Wahlrecht für Frauen. Und schließlich gründete sich noch eine dritte Organisation, der Deutsche Frauenstimmrechtsbund, in dem die Verfechterinnen eines gleichen, geheimen und direkten Stimmrechts für alle (also auch für Männer) sich zusammenfanden.
Neben diesem bürgerlichen Engagement stand auch der Kampf der Sozialistinnen um ihr Wahlrecht. Diese hatten den enormen Vorteil, dass die SPD zu dieser Zeit die einzige Partei war, die das Frauenstimmrecht bereits in ihr Wahlprogramm aufgenommen hatte – allerdings ohne dieses aktiv anzustreben. Erst ab 1903 begann Clara Zetkin, sich aktiv für das Frauenwahlrecht einzusetzen und ihre Partei zu drängen, sich in dieser Frage zu engagieren. Hintergrund war sehr wahrscheinlich die beginnende bürgerliche Stimmrechtsbewegung, die dieses Thema aktiv beförderte und aufzeigte, dass Frauen als potenzielle Wählerinnen und Parteipolitikerinnen ansprechbar waren. Um das Frauenstimmrecht zu erreichen, gingen die Sozialistinnen andere Wege als die bürgerlichen Stimmrechtlerinnen. Die Sozialistinnen setzten auf internationale Propaganda und schufen sich mit dem Internationalen Frauentag einen jährlichen "Kampftag" für das Frauenstimmrecht. Offiziell ins Leben gerufen wurde der Internationale Frauentag auf der II. Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz in Kopenhagen, die zwischen dem 26. und 27. August 1910 stattfand. Hier wurde der Beschluss gefasst, in jedem Land einen Frauentag einzuführen, der in erster Linie der Agitation für das Frauenwahlrecht dienen sollte.
Die organisierte Phase, in der sowohl die bürgerlichen Stimmrechtlerinnen als auch die Sozialistinnen das Thema Frauenwahlrecht immer breiter in die Öffentlichkeit trugen – was übrigens auch die Anzahl der veröffentlichten Artikel in der jeweiligen Bewegungspresse zeigen –, endete abrupt mit dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges. Die meisten, auch international tätigen Stimmrechtlerinnen schlossen ebenso wie die Sozialdemokratie einen "Burgfrieden" und entschieden sich, den Krieg zu unterstützen. Ihnen gegenüber stand eine kleine Gruppe von Aktivistinnen, die sich der Friedensbewegung anschlossen und damit auf klaren Konfrontationskurs zur Mehrheit der Frauenbewegungsaktivistinnen ging.
1917/18: Kampfphase
Brosche, anlässlich des Frauenwahlrechts 1918 herausgegeben. Text am Rand: "Endlich kamst du gleiches Recht ohne Unterschied im Geschlecht." (© Bestand AddF Kassel, ST 40_01.)
Brosche, anlässlich des Frauenwahlrechts 1918 herausgegeben. Text am Rand: "Endlich kamst du gleiches Recht ohne Unterschied im Geschlecht." (© Bestand AddF Kassel, ST 40_01.)
Die alles entscheidende dritte Phase, die Kampfphase, begann mitten im Weltkrieg, nämlich 1917. Hintergrund war die Osterbotschaft des deutschen Kaisers Wilhelm II. Diese Botschaft war notwendig geworden, weil im Reichstag der "Burgfrieden" zunehmend zu bröckeln begann und die beiden sozialdemokratischen Parteien (MSPD und USPD) immer stärker auf eine Anerkennung ihrer Leistungen im Krieg drängten. Gleichzeitig hatte sich im Winter 1916/17 die Ernährungslage in Deutschland massiv verschärft, und im sogenannten Steckrübenwinter war es zu Hungerprotesten und Streiks gekommen, die sich zunehmend mit politischen Forderungen verbanden. Reichskanzler Theobald von Bethmann Hollweg schrieb eine Rede für den Kaiser, die auf diese Probleme antworten sollte. Am 7. April 1917 stellte Wilhelm II. in seiner Osterbotschaft eine Wahlrechtsreform in Aussicht. Dem "Berliner Lokal-Anzeiger" vom 8. April 1917 ist zu entnehmen, der Kaiser habe gesagt, dass seiner Meinung nach für das Klassenwahlrecht in Preußen "kein Raum" mehr sei. Ein auszuarbeitender Gesetzentwurf solle die "unmittelbare und geheime Wahl der Abgeordneten" vorsehen – zum Frauenwahlrecht verlor der Kaiser kein einziges Wort.
Sowohl die Stimmrechtsverbände als auch der BDF begannen erneut mit ihrer Propagandaarbeit. Wieder wurden Petitionen abgeschickt, Versammlungen einberufen, und Gertrud Bäumer als Vorsitzende des BDF erklärte es als "Forderung des vierten Kriegsjahres", "daß die Frauen sich über den Anteil ihres Geschlechts an der politischen Neugestaltung klar" werden müssten.
Da es im Krieg durch die gemeinsame Arbeit im Nationalen Frauendienst zu einer Annäherung von Sozialistinnen und bürgerlichen Frauenrechtlerinnen gekommen war, wurde es nun für beide Seiten möglich, sich in der Frage des Stimmrechts gemeinsam zu engagieren – wahrscheinlich auch, weil Clara Zetkin als Befürworterin einer "klaren Scheidung" an Einfluss verloren hatte. So kam es, dass sich ab 1917 ein sehr breites Frauenbündnis zusammenfand. Im Herbst des Jahres veröffentlichten die Frauen der MSPD, der Reichsverband für Frauenstimmrecht und der Deutsche Stimmrechtsbund eine gemeinsame Erklärung, die an den Deutschen Reichstag und an alle Landesparlamente geschickt wurde.
Der Druck der Frauen nahm aber auch 1918 nicht ab und erreichte im Oktober 1918 einen neuen Höhepunkt. In diesem Monat schickte eine breite Koalition von Frauen aus Parteien, Frauenstimmrechtsverbänden, dem BDF und aus den Gewerkschaften eine Eingabe an den Reichskanzler, in der um eine Unterredung zum Frauenwahlrecht nachgesucht wurde.
Fazit
Zusammenfassend kann die Entwicklung zum allgemeinen, freien, geheimen und direkten Wahlrecht in Deutschland als Prozess einer umfassenden Demokratisierung verstanden werden. Diese Entwicklung wurde möglich, weil im 19. Jahrhundert insgesamt die Frage nach politischer Repräsentation gestellt und verhandelt wurde und die Politik sich zunehmend aus der Sphäre des Männlichen herauslöste.
Als die gesamtgesellschaftliche Debatte um politische Repräsentation nach der Osterbotschaft des deutschen Kaisers 1917 wieder begann, nutzten die Stimmrechtlerinnen sowohl ihre vor dem Ersten Weltkrieg gemachten Erfahrungen als auch die neuen Netzwerke, um sich erneut in der gesamtgesellschaftlichen Wahlrechtsdebatte zu positionieren. Als im Zuge der politischen Neuausrichtung nach dem Krieg auch das Wahlrecht geändert wurde, war es selbstverständlich geworden, dass am Frauenwahlrecht kein Weg mehr vorbei gehen konnte. Die Frauenbewegung hatte ihr Ziel in einem der ersten großen Staaten in Europa erreicht. Die internationale Wahlrechtsbewegung sah dies als den bisher größten Erfolg an und formulierte dies auch in ihrer Zeitschrift "Ius Suffragii". Die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland sei "zweifellos der bedeutendste Sieg (…) Deutschland kommt die Ehre zu, die erste Republik zu sein, die auf wahrhaften Prinzipien der Demokratie gründet, dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht für alle Männer und Frauen."
Wenn 2018 auf 100 Jahre Frauenwahlrecht zurück geblickt wird, dann zeigt sich auch die Stärke und Professionalität der Frauenbewegung in Deutschland. Es wird Zeit, dies auch anzuerkennen.