Der 2018 verstorbene Historiker Reinhard Rürup eröffnete 1984 den deutschen Historikertag in Berlin mit einem kurzen Vortrag, der mit dem Titel "Integration und Identität. Minderheiten und Minderheitspolitik in der neueren Geschichte" überschrieben war. Rürup leitete seinen Vortrag mit den Worten ein: "Der Begriff der ‚Minderheit‘ weist heutzutage eine sehr geringe Trennschärfe auf; (…) so daß jede irgendwie benachteiligte Sozialgruppe (…) als Minderheit bezeichnet wird." Damit formulierte einer der wichtigsten Nachkriegshistoriker Deutschlands, der bereits in den 1960er Jahren mit Veröffentlichungen zur Geschichte der Juden in Deutschland hervorgetreten war, eine grundlegende Skepsis bezüglich des Begriffs "Minderheit". Rürup bezog den Einwand der Beliebigkeit auf die Minderheitenzuschreibung im öffentlichen Diskurs, nachfolgend breitete er eine Palette an zu bearbeitenden Themen aus, die bis heute nicht ansatzweise in Gänze Eingang in die Forschung gefunden haben. Im wissenschaftlichen Programm des Historikertags tauchten Minderheiten bezeichnenderweise dann auch nur in zwei Sektionen auf und dies nur am Rande.
Die Historikerin Stefi Jersch-Wenzel griff den Gedanken Rürups auf und hielt anlässlich der Mitgliederversammlung der Historischen Kommission zu Berlin im Februar 1985 einen Vortrag mit dem Titel: "Der ‚mindere Status‘ als historisches Problem – Überlegungen zur vergleichenden Minderheitenforschung". Darin führte sie in die verschiedenen Definitions- und Abgrenzungsprobleme der Minderheitengeschichte ein. Jersch-Wenzel beklagte etwa analog Rürup, dass der Minderheitenstatus nicht quantitativ, sondern qualitativ diskutiert werde, was dazu geführt habe, dass eine historische Erforschung kaum stattgefunden habe. Sie gab auch eine interessante Warnung wieder, die ihr vermeintlich zugetane KritikerInnen mit auf den Weg gegeben hatten, wenn sie sich mit Minderheitenforschung beschäftigen sollte. Sie solle mit ihrer Forschung nicht versuchen, "die Welt aus dem Tautropfen" zu erklären. Solchen skeptischen Einwänden und Warnungen begegnen Forschende, die sich mit Minderheitengeschichte befassen, auch heute noch häufig. Die wissenschaftliche Methodik ist heute indes breiter aufgestellt als Mitte der 1980er Jahre.
Frühe Forschungen etwa zu den Deutschen in Osteuropa standen über Jahrzehnte hinweg unter dem Verdacht der politisch gesetzten Zielrichtung eines Grenz-Revanchismus, weshalb das Thema Flucht und Vertreibung von Minderheiten für viele HistorikerInnen per se für Forschungsprojekte nicht infrage kam. Auch ansonsten zeigte sich eine deutsche Sonderentwicklung in der historischen Forschungslandschaft. Britische Studien zur Minderheitengeschichte wiesen bereits sehr früh eine erstaunliche thematische Breite und Tiefe an historischer Forschung auf. Bereits in den 1990er Jahren erschienen in Großbritannien akteursbezogene Studien, in denen etwa der Konstruktionscharakter von Fremdzuschreibungen untersucht und die Verbundenheit von Inklusions- und Exklusionsprozessen demonstriert wurde..
In der Bundesrepublik haben sich vor allem andere Disziplinen, wie die Soziologie, das Völkerrecht oder die Erziehungswissenschaft, mit Minderheiten aus historischer Perspektive beschäftigt. Zwar verdichteten sich seit den 1990er Jahren Forschungen zur jüdischen Minderheit und zu den "Gastarbeitern" – auch in regionalen Kontexten wurde und wird zum Verhältnis von Minderheit und Mehrheit, auch unter zeitgeschichtlicher Perspektive, intensiv geforscht –, von einer etablierten historischen Minderheitenforschung kann in Deutschland allerdings keine Rede sein. Hier weichen aktuelle Einführungen zur historischen Migrationsforschung einer tief greifenden Beschäftigung mit dem Konzept "Minderheiten" aus. Wie lässt es sich erklären, dass der Begriff nicht aufgegriffen und problematisiert wird?
Problematische Traditionslinien der Vergangenheit
Die Gründe, warum es in der Bundesrepublik keine längere Tradition in der historischen Minderheitenforschung gibt, liegen zunächst in der problematischen "Vorgeschichte". Im Nationalsozialismus geführte Diskurse um "Übervölkerung" und die "rassische" Zusammensetzung des "Volkskörpers" prägten das NS-Wissenschaftssystem. Für NS-Historiker, etwa für den in der Bundesrepublik noch wichtigen Werner Conze, war die ethnische Zusammensetzung des deutschen Volkes ein Fixpunkt ihrer historischen Betrachtungen, ob nun aus Kotau vor dem Regime oder nicht. Antisemitische und rassistische Denkmuster im staatlichen Diskurs griffen dies auf, um damit ihre Vertreibungs- und Vernichtungspolitik von Völkern, darunter auch Minderheiten, zu legitimieren.
Die Bevölkerungsforschung der jungen Bundesrepublik war von Personen geprägt, die im Nationalsozialismus aktiv gewesen und jenem völkischen Denken weiter verhaftet waren. Dies zeigte sich symptomatisch in der Deutschen Gesellschaft für Bevölkerungswissenschaft. Jene half den NS-Bevölkerungswissenschaftler Friedrich Burgdörfer zu rehabilitieren, der einen "rassischen" Zusammenhang zwischen Immigration und Bevölkerungsrückgang behauptet hatte. Hinsichtlich der Minderheit der Sinti und Roma waren die Kontinuitätslinien ähnlich problematisch. Der nationalsozialistische Staat bediente sich der vorhandenen "Zigeunerforschung", die eine von Vorurteilen geprägte ethnische Objektperspektive auf die Minderheit etabliert hatte. Mit der Schaffung der "Rassenhygienischen Forschungsstelle am Reichsgesundheitsamt" unter der Leitung von Robert Ritter wurde die Planungsgrundlage für den Völkermord an den europäischen Sinti und Roma geschaffen.
Nach 1945 blieben diese Aktivitäten ungesühnt, die Beforschung der Minderheit setzte sich unter den stigmatisierenden Begriffen "Zigeuner" und "Landfahrer" in gleicher Weise fort. So konnte der Mediziner Hermann Arnold seine "Zigeunerforschungen" verbreiten, die unter anderem Sterilisationen von "Zigeunern" empfahlen. Mithilfe des einflussreichen Bevölkerungswissenschaftlers Hans Harmsen wurde Arnold zum wichtigsten "Zigeunerexperten" der 1960er und 1970er Jahre in der Bundesrepublik. Er hatte dabei mit Wissen von staatlichen Behörden unkontrollierten Zugriff auf Akten, die während der NS-Zeit von Ritters Forschungsstelle unter Missachtung jeglicher wissenschaftlich-ethischer Standards entstanden waren. Sein Wissen speiste sich aus der Arbeit Ritters. Er beriet die Bundesregierung und zahlreiche Wohlfahrtsverbände. Erst die Proteste der Sinti und Roma-Verbände zu Beginn der 1980er Jahre brachten seinen Expertenstatus ins Wanken.
Historische Erneuerung und Vorbehalte
Die sozialhistorisch orientierte Historische Migrationsforschung, die maßgeblich in den 1980er Jahren von Klaus J. Bade in Osnabrück entwickelt und etabliert wurde, brach mit dem problematischen Erbe der deutschen Bevölkerungswissenschaftler. Impulse aus der Alltagsgeschichte und der sich entwickelnden Holocaust-Forschung in Deutschland brachten auch die Erforschung der Geschichte der Sinti und Roma voran, wobei man sich dabei vor allem auf den Verlauf und die Hintergründe der "NS-Zigeunerverfolgung" konzentrierte. Die Antiziganismusforschung löste in den 2000er Jahren die "Zigeunerforschung" und deren romantisch verkitschte Verwandte – die "Tsiganologie" – endgültig als Leitwissenschaft ab. Die Geschichtswissenschaft tat und tut sich allerdings schwer mit dieser neuen Forschungsrichtung, ist sie doch stark ideengeschichtlich auf die Erforschung von Vorurteilsstrukturen ausgerichtet. Quellen offenbaren leider nur selten, aus welchem Beweggrund heraus eine Minderheit diskriminiert oder verfolgt wurde.
Auch weitere Vorbehalte wurden gegen die historische Beschäftigung mit Minderheiten vorgebracht. Zeithistorische Debattenbeiträge warnen explizit vor einer "aktivistischen Minderheitengeschichte", die im Sinne einer Einzelbetrachtung von Minderheiten im Verdacht stünden, die Anerkennung einer bestimmten Gruppe zu erzielen beziehungsweise die Geschichte dieser als Opfergeschichte im Kontext eines unterdrückenden Staates erzählen zu wollen. Dies mag in der Vergangenheit vorgekommen sein, jedoch hat jedes gesellschaftliche Bewusstsein für neue Themen seine Zeit gebraucht, bis eine ausgereifte wissenschaftliche Beschäftigung damit erfolgte. Diese Vorbehalte sollten produktiv gewendet werden. Wie man die Geschichte von Minderheiten gewinnbringend in historische Meistererzählungen einbaut, hat der Historiker Ulrich Herbert gezeigt.
Forschungsperspektiven der Minderheitengeschichte der "Sinti und Roma"
Als Michael Zimmermann 1996 sein bis heute in weiten Teilen noch gültiges Standardwerk zur "NS-Zigeunerverfolgung" veröffentlichte, wies er darin bereits auf vielfältige Desiderate hin, etwa auf fehlende Untersuchungen zum Verhältnis von Mehrheitsbevölkerung und Minderheit am regionalen Beispiel. Aktuelle Forschungsüberblicke weisen hierbei immense Fortschritte aus, allerdings sind diese bisher fast nur auf Lokalstudien zur "NS-Zigeunerverfolgung" begrenzt. Dies war auch notwendig, bedenkt man die lokalen Initiativen und Verantwortlichkeiten in der "NS-Zigeunerverfolgung"; die vorliegenden Arbeiten blieben thematisch aber eng gefasst. In den vergangenen Jahren mehrten sich Studien zur Geschichte der Minderheit nach 1945. Zunächst untersuchte man die politische Behandlung der Sinti und Roma durch die Kriminal- und Entschädigungsbehörden, aber auch durch die Kommunalpolitik. Später lag der Fokus auf der Erinnerungskultur, die Minderheit betreffend.
Mittlerweile steht auch die Perspektive der Minderheit nach 1945 im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Beschäftigung. Für letztere Forschungsvorhaben fehlen allerdings bislang zahlenmäßig aussagekräftige Quellen aus der Minderheit, wie Selbstzeugnisse, Dokumente aus der Verbandsarbeit, Briefe, Fotos, die es noch intensiv zu heben und bearbeiten gilt. Neben den Archiven der Verbände, die sich der Forschung noch breiter öffnen sollten, ist auch eine Durchsicht eher klassischer Archive oft lohnenswert, wie ein viel beachteter Quellenfund im Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands exemplifiziert hat.
Interessante Forschungsdesiderate liegen für die Zukunft auch in den spannungsgeladenen Aushandlungsprozessen um den Status der (nationalen) Minderheiten in Deutschland. In der Europäischen Union definiert jeder Staat für sich, wer als nationale und damit schützenswerte Minderheit gilt. Deutschland hat folgende Kriterien für nationale Minderheiten aufgestellt: deutsche Staatsbürgerschaft, Unterschiede in Kultur und Sprache, die Identität soll bewahrt werden, die Gruppe ist traditionell in Deutschland heimisch und lebt in angestammten Siedlungsgebieten. Viele Ebenen der Umsetzung des Minderheitenschutzes fallen in Deutschland in die Zuständigkeit der Länder, daher lohnt der Blick auf die regionale Ebene.
2012 wurden Sinti und Roma als schützenswerte Minderheit in die schleswig-holsteinische Landesverfassung aufgenommen. Die Forderung wurde schon Jahrzehnte vorher erhoben, allerdings wurde dies von der verfassungsändernden Mehrheit des Landtags bis dato abgelehnt. Bereits die Weimarer Reichsverfassung kannte den Minderheitenschutzartikel 113, das Grundgesetz der Bundesrepublik verzichtete auf ähnliche Formulierungen. Den Beginn des aktiven Minderheitenschutzes in der Bundesrepublik markierten die Bonn-Kopenhagener Erklärungen aus dem Jahr 1955 sowie die einseitig von der schleswig-holsteinischen Landesregierung ausgesprochene "Kieler Erklärung" aus dem Jahr 1949, womit der dänischen Minderheit und prinzipiell auch den Friesen im Landesteil Schleswig erhebliche Minderheitenrechte zugestanden wurden. Gleichzeitig wurde mit jener Erklärung das freie Bekenntnisprinzip eingeführt. Es verbietet dem Nationalstaat seither, was erstmals in der preußischen Schulverordnung von 1928 formuliert wurde, die Zugehörigkeit zu einer Minderheit zu überprüfen. Diese Neuerung machte den Minderheitenstatus für die Sinti und Roma im Nachkriegsdeutschland erstrebenswert, war die Minderheit in der NS-Zeit doch der totalen staatlichen Erfassung ausgesetzt gewesen. Die Verbände der Sinti und Roma forderten seit 1979 neben der Beendigung der polizeilichen Sondererfassung und der Gewährung von angemesseneren Entschädigungszahlungen auch die Zuerkennung des Status einer "nationalen Minderheit". Offiziell wurde die Forderung deshalb abgelehnt, weil bestritten wurde, dass es "angestammte Siedlungsgebiete" von Sinti und Roma auf deutschem Boden gebe. Ein interner Vermerk aus dem Bundesinnenministerium aus dem Jahr 1980 offenbart jedoch die eigentliche politische Strategie: "Wenn der Sonderstatus einer nationalen Minderheit auch später zuwandernden fremden Volksgruppen gewährt wird, so bedeutet das die Einleitung einer Entwicklung zum Vielvölkerstaat. Anderen Gruppen, insbesondere etwa den zahlenmäßig weitaus stärkeren Türken, könnte man das gleiche nicht verwehren." Erst im Kontext der Verabschiedung des europäischen Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten konnten die Sinti und Roma diese Anerkennung erzielen. Die Verhandlungen, warum beispielsweise hinsichtlich der "angestammten Siedlungsgebiete" bei den Sinti und Roma eine Ausnahme gemacht wurde, in historischer Perspektive zu untersuchen, ist eine Aufgabe für die Zukunft.
Die Zukunft einer historisch arbeitenden Minderheitenforschung
Durch die Offenlegung von Machtverhältnissen kann sich, so zeigt das Beispiel um die Aushandlungsprozesse hinsichtlich des Status’ der Sinti und Roma als nationale Minderheit, ein neuer Blick auf Minderheits- und Mehrheitskonflikte ergeben. Minderheitendefinitionen sollten daher ausgeweitet und in ihren Entstehungskontexten und Implikationen wie auch Ausschließungsprozeduren analysiert werden. Weiterhin sollte interdisziplinär der Minderheitenbegriff für die historische Forschung definiert werden, sodass er die tradierten juristischen Definitionen problematisiert und erweitert. Dabei wäre auch die Interdependenz zu bedenken, die darin besteht, dass sowohl Eigen- als auch Fremdwahrnehmungen Minderheiten konstituieren können.
In den vergangenen Jahren ist hinsichtlich der Institutionalisierung der historischen Minderheitenforschung einiges in Bewegung gekommen. Jüngstes Beispiel ist die Gründung der Forschungsstelle Antiziganismus 2017 an der Universität Heidelberg. Das Spektrum der Akteure, die Minderheitenforschung betreiben, ist aber weit größer. Es arbeiten verschiedene Institute zu den deutschen Minderheiten in Osteuropa, andere zur Geschichte der Juden, wiederum andere zu den anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland (aktuell Sorben, Friesen, Dänen und Sinti/Roma). Aber auch etablierte Akteure wie das Institut für Antisemitismusforschung an der TU Berlin, das Institut für Migrationsforschung in Osnabrück und das European Center for Minority Issues in Flensburg betrieben und betreiben historische Minderheitenforschung in Ansätzen. Sinnvoll ist sicherlich auch eine Vernetzung mit VertreterInnen der Neueren Kolonialgeschichte und der Postcolonial Studies.
Es fehlte bisher an Möglichkeiten und Impulsen zur Vernetzung, um sich über methodische Schwierigkeiten, definitorische Probleme sowie institutionenübergreifende inhaltliche Kooperationen auszutauschen. Auf dem Historikertag 2018 setzt sich eine Sektion explizit mit der Frage auseinander, inwieweit Minderheitengeschichte als historische Subdisziplin betrieben werden kann und wo die Fallstricke bei dieser Beschäftigung liegen. Am Sorbischen Institut in Bautzen wurde ein Netzwerk Historische Minderheitenforschung gegründet, das durch jährliche Workshops eine bessere Vernetzung der bereits bestehenden Institutionen anstrebt, die historisch orientierte Minderheitenforschung betreiben. Vordergründiges Ziel der nächsten Jahre muss es sein, mit dem neuen Netzwerk diese vielfältigen Akteure und ihre unterschiedlichen Ansätze zusammenzubringen, damit sich in Deutschland eine kritische und öffentlich sichtbare historische Minderheitenforschung etablieren kann.
Die wissenschaftliche Disziplin der Zeitgeschichte hat eine besondere Verantwortung für die Forschung im Bereich der Minderheitengeschichte der Sinti und Roma. Andere Teildisziplinen, die das 15. bis 19. Jahrhundert behandeln, haben lediglich Zugriff auf Schriftquellen aus der Mehrheitsgesellschaft. In Bezug auf die Minderheit der Sinti und Roma bieten sich der Forschung seit dem 20. Jahrhundert erweiterte Möglichkeiten, da durch eine sich entwickelnde Schriftsprachentradition des Romanes, der Muttersprache der Sinti und Roma, Schriftquellen der Minderheit entstanden. Außerdem rückte die Minderheit mehr und mehr ins Bewusstsein der Mehrheitsgesellschaft, was dazu führte, dass in den Archiven fortan auch Quellen gesichert wurden – natürlich auch in deutscher Sprache niedergeschrieben –, die innerhalb der Minderheit entstanden waren.
Zukünftig werden Initiativen, wie das von der Kulturstiftung des Bundes geförderte Digitale Archiv der Sinti und Roma, das 2019 in die Trägerschaft des European Roma Institute for Arts and Culture mit Sitz in Berlin übergehen wird, eine Vielzahl von Quellen für Forschungen bereithalten. Diesen Fundus mit Quellen aus staatlichen Archiven sowie aus bereits bestehenden Archiven der Selbstorganisationen der Minderheit zu kombinieren, wird spannende Forschungsfragen zu Aushandlungsprozessen zwischen Mehrheit und Minderheit beantworten helfen. Historische Untersuchungen zur Genese von Vorurteilsstrukturen stellen dabei nur die Spitze des Eisbergs an möglichen Themen dar, die jedoch im Bewusstsein der problematischen Forschungstraditionen der Vergangenheit mit starkem methodischen Rüstzeug und der Vermeidung von ethnozentristischen Schlussfolgerungen stehen müssen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Initiativen langfristig auch den Diskurs innerhalb der Geschichtswissenschaft hinsichtlich der Beschäftigung mit Minderheiten produktiv wenden werden.
Für Hinweise und Korrekturen danke ich herzlich Prof. Dr. Jørgen Kühl (Europa-Universität Flensburg) und Dr. Yvonne Robel (Forschungsstelle für Zeitgeschichte Hamburg).