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Reaktionen auf muslimische Zuwanderung in Europa | Umgang mit Migrantinnen und Migranten | bpb.de

Umgang mit Migrantinnen und Migranten Editorial Erfolge und Misserfolge der Integration -Deutschland und die Niederlande im Vergleich Australia - the Lucky Country? Multikulturalismus in Kanada - Modell für Deutschland? Reaktionen auf muslimische Zuwanderung in Europa Ursachen fremdenfeindlicher Einstellungen in Westeuropa

Reaktionen auf muslimische Zuwanderung in Europa

Ralph Ghadban

/ 20 Minuten zu lesen

Anders als nach dem Zweiten Weltkrieg wird heute auf die Zuwanderung von Muslimen in Europa ablehnend reagiert. Die Abwehr unterscheidet sich in den einzelnen Ländern in Abhängigkeit von der jeweils herrschenden Tradition.

I. Die ersten Muslime in Europa

Die Migration von Muslimen nach Europa gewann erst nach dem Zweiten Weltkrieg an Bedeutung, als der Bedarf an Arbeitskräften in den Industriestaaten anstieg. Die ersten muslimischen Arbeitsmigranten waren aber viel früher in Europa eingetroffen, insbesondere in den damaligen Kolonialstaaten Großbritannien und Frankreich.


Die britische Handelsflotte förderte die Wanderung von Seeleuten aus den britischen Kolonien, darunter auch Muslime, in die englischen Häfen. Im Ersten Weltkrieg organisierte Frankreich die Ankunft von 220 000 Arbeitsmigranten, darunter 132 000 Muslime aus Nordafrika. Nach Ende des Krieges wurden sie fast alle repatriiert, also in ihre Heimatländer entlassen.

In Deutschland waren die Muslime alliierte Kriegsgefangene des Ersten Weltkriegs: Araber, Afrikaner, Inder sowie Tataren. Nach 1918 wurden sie repatriiert. In Holland beginnt die Geschichte der muslimischen Zuwanderung mit der Entkolonialisierung nach dem Zweiten Weltkrieg.

II. Großbritannien

Für den Wiederaufbau des Landes rekrutierte Großbritannien nach dem Zweiten Weltkrieg in seinen Kolonien massenweise Arbeitskräfte. Bis Mitte der fünfziger Jahre kamen u.a. jährlich 30 000 farbige Arbeiter, die so genannten " coloured", aus dem Commonwealth, Christen aus der Karibik und Muslime, überwiegend aus Indien und Pakistan. Sie konnten alle nach dem "Nationality Act" von 1948 frei ohne Einschränkungen nach Großbritannien einreisen.

1. Staat und Religion

Großbritannien hat keine geschriebene Verfassung und daher keine dem Bundesverfassungsgericht vergleichbare Institution. Alle Gesetze des Parlaments bilden die Verfassung. Die Verfassungsprobleme werden politisch und nicht juristisch gelöst. 1972 wurde "The European Communities Act" verabschiedet. Danach wird EU-Recht automatisch zu nationalem Recht, und im Konfliktfall gilt das EU-Recht. Bis 1998 gab es kein Gesetz, das die Menschenrechte nach dem internationalen Standard garantierte. Erst mit dem "Human Rights Act" von 1998 wurde die "europäische Konvention für den Schutz der Menschenrechte und der fundamentalen Freiheiten" in nationales Recht überführt. Zu diesen Freiheiten gehört die Religionsfreiheit.

Die anglikanische Staatskirche hat keinen Einfluss auf die Politik. Sie prägt jedoch viele Aspekte des sozialen Lebens. Die Bildungsgesetze von 1944 und 1988 machen z.B. den christlichen Religionsunterricht zu einer Pflicht. Die anglikanische Eheschließung wird offiziell anerkannt. Katholiken und Juden haben ähnliche Privilegien. Der Islam wurde dagegen erst 1998 mit der Anpassung an den europäischen Standard den anderen Religionen gleichgestellt.

2. Muslime und Staat

Die nationale Politik erkannte den Islam als Religion nicht an. Zwei Gruppen von Gesetzen gelten für die Muslime in Großbritannien: erstens die Bürgerschafts- und Immigrationsgesetze. Das erste Gesetz, "The Nationality Act" von 1948, war sehr liberal und förderte die Einwanderung. Die muslimischen Einwanderer aus dem indischen Subkontinent kamen in den fünfziger Jahren als Bürger des Commonwealth und erlangten durch Registrierung die britische Staatsbürgerschaft. Sie wurden zu Staatsbürgern mit Wahlrecht, ohne dass von ihnen eine Integration verlangt wurde. Das war ein normaler Vorgang, weil die Staatsbürgerschaft in Großbritannien nicht die Zugehörigkeit zu einem auf einer gemeinsamen Nationalität basierenden Nationalstaat bedeutet, sondern die Zugehörigkeit zu einem Staat mit mehrerern Nationalitäten: Schotten, Waliser, Iren und Engländer. Das britische System sucht keine Assimilation der Staatsbürger, sondern begünstigt ein Nebeneinander der politischen Identitäten. Auf diese Weise konnten die Muslime ohne jede Störung geschlossene Gesellschaften aufbauen und im öffentlichen Raum auftreten. Als die ersten Moscheen nach 1975 auf dem europäischen Kontinent gebaut wurden, waren in Großbritannien schon 99 Moscheen errichtet worden. Diese Art von "Toleranz" ist in Europa einmalig.

Weil nationale Referenzen fehlten, galten rassische und ethnische Kriterien. So gehörten die Muslime zur Gruppe der so genannten Farbigen, deren Einwanderung "kein Thema" war, bis der Bedarf an Arbeitskräften Ende der fünfziger Jahre zurückging. Die Politik begann mit dem " Commonwealth Immigrants Act" von 1962 ihre Einreise einzuschränken. Das führte zu einer Zuwanderungswelle von Angehörigen dieser Gruppe. Ihre Zahl verdoppelte sich innerhalb einer Dekade (1961: 541000; 1971: 1151000). Mit dem " Commonwealth Immigrants Bill" von 1968 und dem "Immigration Act" von 1971 wurde einerseits ein Zusammenhang zwischen Rasse und Recht hergestellt, andererseits der Familiennachzug erschwert. Diese Maßnahmen waren gegen die farbigen Immigranten, die " coloured", gerichtet und trafen hauptsächlich Muslime. Das Einwanderungsgesetz von 1973 förderte nur die Einwanderung von Weißen aus dem Commonwealth.

Dieser "negative" Rassismus nach außen wurde von einem "positiven" Rassismus nach innen begleitet. So entstand eine zweite Gruppe von Gesetzen zur Bekämpfung des Rassismus: "The Race Relations Acts" von 1965, 1968 und von 1976. Letzterer sah die Schaffung einer Kommission für Rassengleichheit (CRE) vor, wodurch Minderheitsidentitäten institutionalisiert wurden, die, wie Gilles Kepel schreibt, "einen kommunitaristischen Prozess in Gang setzten". Zu dieser Politik gehörte nach 1991 die Einführung von ethnischen Quoten bei der Besetzung von Ämtern in der Verwaltung - die Muslime verlangten die Einführung religiöser Kriterien. Diese Politik spaltete die Gesellschaft noch mehr und band die Menschen enger an ihre Gemeinschaften. Auf diese Weise wurde die kommunitaristische Option weiter begünstigt.

Mit der Anpassung an den europäischen Standard im Jahre 1998 erfuhr die Religion mehr Anerkennung, und der Islam wurde dem Katholizismus und dem Judentum gleichgestellt. Islamische Schulen und Seelsorger wurden anerkannt. Bei der Volkszählung von 2001 wurde eine Frage über die Zugehörigkeit zum Islam eingefügt. Der Islam als Kategorie setzte sich langsam neben der Kategorie Ethnie durch.

3. Muslime und Gesellschaft

Trotz fehlender offizieller Anerkennung hat der Islam in Großbritannien mehr erreicht als in den meisten europäischen Staaten. Ursache dafür ist das dezentrale System, das von dem Nebeneinander von Gemeinschaften geprägt ist. Die wenigen nationalen Gesetze des Parlaments lassen die Fragen des Alltags offen. Diese werden auf lokaler Ebene unter Berücksichtigung des Gewohnheitsrechtes gelöst. Die kommunalen Behörden haben weitgehende Befugnisse in Fragen der Bildung, der Wohlfahrt, der Wirtschaft, der Gesundheit und des Städtebaus. Die Muslime haben sich auf lokaler Ebene in Vereinen, überwiegend in Moscheevereinen (circa 500 in den achtziger und 900 in den neunziger Jahren), organisiert. Sie konnten schon vor 1980 viele ihrer Anliegen in zahlreichen Kommunen und Städten durchsetzen, wie islamische Friedhöfe und Bestattungen. Die Moscheen gehören seit 1947 zum Stadtbild. Selbst die islamische Eheschließung wird offiziell anerkannt, wenn ein Staatsbeamter ihr beiwohnt.

In den achtziger Jahren beteiligte sich die zweite Generation der muslimischen Einwanderer an der Politik und forderte die Anerkennung einer islamischen Identität. Angehörige dieser Generation versuchten offen politischen Druck auszuüben. Diese Entwicklung fiel mit dem Aufkommen des Islamismus nach 1979 zusammen. Schon 1984 wurde eine Charta veröffentlicht, die im Familienrecht die Einführung der Scharia verlangte. Mit der Rushdie-Affäre 1989 wurden die Muslime politisiert, und das Bewusstsein einer gemeinsamen islamischen Identität wuchs. Es war die Rede von einer "multireligiösen" Gesellschaft. Die öffentlich geäußerten, extrem antiwestlichen Gefühle der Muslime, ihre Begrüßung der Fetwa von Ajatolah Khomeini, die den Mord an Salman Rushdie verlangte, führte zu einer kommunitaristischen Polarisierung, die mit der Einberufung eines "islamischen Parlaments" von einer Gruppe von Muslimen als Gegenstück zum britischen Parlament einen Höhepunkt erreichte. Das "Parlament" beabsichtigte eine islamische kommunitaristische Enklave auf britischem Boden zu bilden, Integration und Assimilation zu bekämpfen und auf lange Sicht die Nichtmuslime zu bekehren. Der Rassismus breitete sich auf beiden Seiten aus. Die Haltung der Muslime im Golfkrieg von 1991 ließ die Briten an ihrer Loyalität zweifeln. Der Multikulturalismus, der eigentlich eine Chance für die Integration sein sollte, wurde wegen seines essentialistischen kommunitaristischen Charakters zu einem Haupthindernis. Er stärkte den Separatismus. Mit der Verschärfung der Migrations- und Ausländergesetze näherte sich Großbritannien dem "europäischen Standard" an.

III. Frankreich

Wie in Großbritannien war auch in Frankreich der Bedarf an Arbeitskräften nach dem Zweiten Weltkrieg sehr groß, und mit der Gründung des "Office national de l'immigration" (ONI) am 2. November 1945 wurde sofort eine offene Immigrationspolitik gestartet. Sie sollte nicht nur den Bedarf an Arbeitskräften decken, sondern auch die chronische demographische Schwäche des Landes kompensieren. Das einsetzende ökonomische Wachstum in der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre verleitete die Wirtschaft dazu, das System zu unterlaufen und illegale Arbeitskräfte, die " clandestins", die unter Tarif schwarz arbeiteten, in großem Stil zu rekrutieren. Der Anteil der Illegalen an der Gesamtzahl der Einwanderer erreichte im Jahre 1960 53 Prozent und stieg in den folgenden Jahren weiter: 1964 auf 69 Prozent, 1967 auf 79, 1968 auf 82, 1973 auf 90 Prozent. Die illegale Einwanderung wurde zur Regeleinwanderung. Schlecht bezahlt und ohne staatliche Fürsorge gruppierten sich diese Immigranten in den Armenvierteln, bekannt als "bidonvilles", die als Vororte der Großstädte ein ständiger Herd für soziale Unruhen wurden und wegen des hohen Anteils der Muslime das Gesicht des Islam in Frankreich prägen.

1. Staat und Religion

Im laizistischen Frankreich gilt eine strikte Trennung zwischen Staat und Religion. Deshalb erkennt der Staat keine Religion an. Die Beziehung zur Kirche regelt ein Gesetz von 1905. Die Religionen werden durch eigene Organisationen vertreten: Die Bischofskonferenz Frankreichs, die Protestantische Föderation, das Interepiskopale Orthodoxe Komitee, der Repräsentativrat der jüdischen Institutionen und die Buddhistische Union und der zuletzt gebildete Rat der Islamischen Religion, der sich noch bewähren muss. Alle Religionen sind unabhängig von der Anzahl ihrer Mitglieder einander gleichgestellt.

Artikel 4 des Gesetzes von 1905 regelt die Organisation der Religion. Der Gottesdienst wird nach den Kultregeln der betreffenden Religion abgehalten, der Staat darf sich nicht einmischen. Die nach diesem Gesetz zugelassenen Organisationen bekommen keinerlei staatliche Unterstützung, sie dürfen aber Schenkungen und Spenden annehmen, die steuerlich absetzbar sind.

2. Muslime und Staat

Die Maßnahmen des ONI galten hauptsächlich für europäische Migranten, deren Zahl von 1947 bis 1970 circa 2 700 000 betrug. Die Bewohner der Kolonien hatten einen erleichterten Zugang zum Mutterland, die Algerier, bis 1962 französische Bürger, konnten sogar nur mit ihrem Ausweis nach Frankreich reisen. Sie bildeten die Hauptgruppe der 130 000 Nordafrikaner, die sich im Jahre 1950 in Frankreich aufhielten. Andere kleine muslimische Gruppen kamen aus den französischen Kolonien in Schwarzafrika, vor allem aus Mali, Mauretanien und dem Senegal.

Anfang der sechziger Jahre versuchte die Regierung, die Migration aus den ehemaligen Kolonien unter die Kontrolle des ONI zu stellen. So wurden bilaterale Abkommen mit diesen Staaten abgeschlossen: im Jahre 1963 mit Tunesien, Marokko, Mali, Mauretanien und im Jahre 1964 mit Algerien und dem Senegal. Wegen der steigenden Anzahl illegaler Einreisen blieben sie jedoch ohne große Auswirkung. 1964 waren schon 510000 Algerier, 77000 Marokkaner und 46000 Tunesier eingewandert. Mit der Verschlechterung der sozialen Situation der Migrantinnen und Migranten ging eine Zunahme des Rassismus einher, der 1973 einen neuen Höhepunkt erreichte, als bei Rassenunruhen 32algerische Migranten umkamen.

Erst im Jahre 1974 nahm eine neue Migrationspolitik Gestalt an: Die Einwanderung wurde gestoppt, den illegal in Frankreich Lebenden der "Krieg" erklärt und ein Langzeitprogramm für Einbürgerung und Assimilierung angekündigt. Damit wurde versucht, die muslimische Einwanderung aus Afrika zu unterbinden. Der Versuch, den Familiennachzug zu stoppen, scheiterte am Staatsrat, dem Conseil d'état (Beschluss vom Dezember 1978). Die Rückkehrprogramme der siebziger Jahre blieben ohne Erfolg.

Eine Konstante in der Migrationspolitik bildet die erleichterte Einbürgerung. Anders als in Großbritannien, in dem für die Staatsbürgerschaft eine Integration nicht unbedingt erforderlich ist, stellt die "citoyenneté" in Frankreich den Eckstein der Assimilation dar. Sie verkörpert die Ideale des universalistischen Republikanismus. Ungeachtet eines teilweise mörderischen Rassismus war eine Identifikation mit dem Gastland weit verbreitet. Die Muslime in Frankreich kämpften gegen die Benachteiligung und nicht gegen den dekadenten Westen, wie es in Großbritannien der Fall war. In den achtziger Jahren änderte sich die Lage.

3. Muslime und Gesellschaft

Im Jahre 1981 wurde das Gesetz von 1901, das die Bildung von Vereinen regelt, geändert. Die staatliche Zustimmung zur Gründung ausländischer Vereine wurde aufgehoben, die islamischen Organisationen schossen wie Pilze aus dem Boden. Das Gesetz von 1901 sieht die Finanzierung der sozialen und kulturellen Tätigkeiten dieser Organisationen vor. Auch ihre religiösen Aktivitäten werden finanziert, weil in Frankreich Religion unter dem Begriff Kultur subsumiert wird. Mit dem Gesetz von 1987 konnten diese Organisationen zusätzlich Schenkungen und Spenden erhalten. Damit war die finanzielle Grundlage für die Entwicklung des organisierten Islam gesichert.

Das Assoziationsgesetz von 1981, das die stärkere Präsentation des Islam in der Öffentlichkeit erlaubte, kam zu einer Zeit, in der die Integration der Muslime weit fortgeschritten war. Untersuchungen Anfang der achtziger Jahre zeigten, dass die Integration der Muslime in der zweiten Generation weitgehend realisiert war. In einer dieser Studien erklärten alle Väter, dass sie Muslime waren, ein Viertel der Kinder betrachtete sich demgegenüber nicht als Muslime. Die Hälfte der Eltern erfüllte ihre täglichen religiösen Pflichten; von den Kindern nur drei Prozent. Von diesen lasen auch nur 13 Prozent regelmäßig den Koran, von den Eltern 45 Prozent. Drei Viertel der Kinder begehen die offiziellen Feiertage, weniger als die Hälfte fastete. Eine weitere Studie von 1983 zeigte, dass nur zehn Prozent der erwachsenen Männer dem Freitagsgebet in der Moschee beiwohnten.

Wegen ihrer anhaltenden Benachteiligung, verursacht durch ihre geringere Bildung und die hohe Arbeitslosigkeit, fand die zweite Generation der muslimischen Einwanderer in Organisationen, die von Islamisten dominiert sind, einen Halt. Die Jugendlichen begannen eine islamische Identität zu entwickeln, die sich infolge der starken Politisierung im Zuge der Kopftuchaffäre 1989 endgültig durchsetzte. Trotz der heftigen Reaktionen auf ihr Eindringen in den öffentlichen Raum sahen die französischen Muslime, abgesehen von den Islamisten, keinen Widerspruch zwischen der Ausübung ihrer Religion und dem laizistischen Staat. Sie profitierten außerdem von der Dezentralisierung, die Anfang der achtziger Jahre stattfand und verhandelten ihre Forderungen in den Kommunen - mit spürbaren positiven Ergebnissen. In den neunziger Jahren war der Islam im öffentlichen Raum weitgehend akzeptiert.

IV. Bundesrepublik Deutschland

Die Situation in der Bundesrepublik Deutschland erforderte nach dem Zweiten Weltkrieg keine Einwanderungspolitik. Bis zum Mauerbau 1961 kamen circa zwölf Millionen deutsche Vertriebene und Flüchtlinge, Aussiedler aus Osteuropa und Umsiedler aus der DDR. Die Anwerbung von Arbeitsmigranten für den Wiederaufbau war folglich überflüssig. Erst 1955 wurde ein Abkommen mit Italien über die Anwerbung von Saisonarbeitern für die Landwirtschaft unterzeichnet. Es folgten zwei weitere Abkommen im Jahre 1960 mit Spanien und Griechenland mit dem Ziel, den Bedarf der Industrie zu decken. Da das Arbeitskräftereservoir in diesen Ländern erschöpft war, wandte man sich an andere Mittelmeerländer. Es wurden nun Anwerbeabkommen mit der Türkei (1961), Marokko (1963), Tunesien (1965) und schließlich mit Jugoslawien (19) unterzeichnet. Damit wurde die massive Einwanderung von Muslimen möglich.

1. Staat und Religion

Deutschland ist ein säkularer Staat und erkennt deshalb die Religionen an, mit denen Konkordate und Kirchenverträge abgeschlossen werden, solange sie den Status von Körperschaften des öffentlichen Rechtes besitzen. Der Islam hat diesen Status nicht und kann daher auch nicht die entsprechenden Vorteile - wie z.B. Kirchensteuer, Religionsunterricht und Medienaufsicht - genießen. Das Grundgesetz kann von allen Religionen beansprucht werden. Die Muslime wenden jedoch ein, dass dieses einer christlichen Tradition entsprungen sei, deren Befolgung einer "Verkirchlichung" des Islam gleichkäme. Im Islam aber gibt es keine Kirche. Die Tatsache, dass der Islam religiöse Autoritäten nicht verbietet und in allen islamischen Ländern religiöse Vertreter auch Ansprechpartner für den Staat sind, wird in Deutschland nicht berücksichtigt. Der reale Grund für die ablehnende Haltung der Muslime ist nicht in der Religion, sondern in der ethnischen und politischen Zersplitterung zu suchen, und es geht darum, diese zu überwinden, wie es zuletzt in Frankreich geschehen ist.

2. Muslime und Staat

Von 1960 bis 1973 stieg die Zahl der in Deutschland lebenden Ausländer von 686200 auf 3966000. Trotzdem hat der Staat keine erkennbare Migrationspolitik entwickelt. Unter dem Motto: "Deutschland ist kein Einwanderungsland" wurde an dem in den fünfziger Jahren für die Saisonarbeiter entwickelten Rotationsprinzip festgehalten, das die Anwerbung der Migranten auf ein Jahr beschränkte. Die Rotationspolitik wurde durch den Strukturwandel der Ausländerbeschäftigung in der zweiten Hälfte der sechziger Jahre außer Kraft gesetzt. Die Migranten verließen die Firmenbaracken, mieteten Wohnungen an und holten ihre Familien nach, was zu einer Mehrbelastung der Sozialsysteme führte. Das löste 1970 eine Debatte über Vor- und Nachteile der Ausländerbeschäftigung aus: Die Inanspruchnahme von Sozialleistungen würde ständig steigen und die Wachstumsvorteile aufzehren. Die Verhängung des Anwerbestopps 1973 beendete die Debatte. Es wurde damit gerechnet, dass die Ausländer wie bei der Rezession von 1966 nach Hause zurückkehren würden.

Es kam anders: Die Ausländerinnen und Ausländer kehrten nicht zurück, sondern ließen ihre Familien nachkommen. Der Familiennachzug war de facto eine Entscheidung für den Verbleib im Gastland. Die Ausländer suchten die Integration und strebten zunehmend die Gleichbehandlung mit den Einheimischen an. Die deutsche Politik setzte dagegen auf ihre Rückkehr. Dieses Ziel sollte in den siebziger Jahren mit der Verdrängung der Migranten vom Arbeitsmarkt und in den achtziger Jahren mit Rückkehrprogrammen erreicht werden: vergebens. Für die Ausländer - in der öffentlichen Wahrnehmung Türken, seitdem die EG-Ausländer im Jahre 1974 dem EG-Recht unterstellt wurden - bedeutete diese Politik in der Konsequenz höhere Arbeitslosigkeit und schlecht ausgebildete Kinder. Bis 1998 hielt der Staat an seiner Verdrängungspolitik fest.

Die Migrantenkinder traten in den achtziger Jahren auf die politische Bühne; sie akzeptierten ihre Ausgrenzung durch die Deutschen nicht. Sie reagierten mit einer Selbstabgrenzung. Sie wandten sich an die Islamisten, bei denen sie nach einer kulturellen Identität suchten, die ihnen von der deutschen Gesellschaft vorenthalten wurde. Auf diese Weise haben die islamistischen Vereine und Organisationen für immer mehr Muslime die Funktion der Identitätsbildung und -erhaltung übernommen. Sie erlebten ab 1980 eine Expansion, die bald die Gründung von Dachverbänden erforderlich machte. Im Jahre 1986 wurde der Islamrat gegründet, der von der Islamistischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) dominiert ist, und 1994 der Zentralrat der Muslime in Deutschland, der die Linie der Muslimbrüder vertritt. Diese Organisationen beanspruchten die Vertretung der Muslime. Sie wurden erst nach 1998, als praktisch alle Parteien Deutschland als De-facto-Einwanderungsland anerkannten, als Ansprechpartner mehr oder weniger akzeptiert.

3. Muslime und Gesellschaft

Ausländerinnen und Ausländer mussten in Deutschland von Anfang an unter dem deutschen Ethnonationalismus leiden, der entschieden zu ihrer sozialen Ausgrenzung beitrug. Durch eine Politik, die bis 1998 den Mythos der Rückkehr aufrechterhielt, wurde diese Haltung verstärkt. Die Ethnisierung der Ausländer, vor allem der Türken, führte zu einer Frontbildung und verhinderte die Integration. Die Islamisierung der Ausländer dagegen führte unmittelbar zu heftigen Reaktionen, ebnete paradoxerweise aber langfristig den Weg zur Integration.

In Großbritanien ist es leichter, eine andere Nationalität zu akzeptieren als eine andere Religion. In Frankreich werden Nationalitäten abgelehnt und Religionen ignoriert. In Deutschland und noch mehr in den Niederlanden werden Nationalitäten abgelehnt, aber Religionen akzeptiert. Die Vielfalt und die Tätigkeit der Religionen wird in Art. 4 des Grundgesetzes garantiert. Das ermöglichte es den Muslimen, manche ihrer Anliegen juristisch durchzusetzen, was ihnen das Gefühl vermittelte, mit dem Rechsstaat gegen die Diskriminierung in der Gesellschaft verbunden zu sein. Nach zwei Jahrzehnten der Auseinandersetzungen hat die Gesellschaft auch den Islam als neue Religion im öffentlichen Bereich weitgehend akzeptiert.

Problematisch bleibt der Versuch der islamistischen Verbände, die Religiösität in die Richtung des Kommunitarismus zu lenken. Sie predigen eine islamische Lebensweise, die manchmal unvereinbar mit der Demokratie ist, wenn sie die Etablierung eines autonomen Segments im säkularen Staat fordert oder sogar seinen Ersatz durch einen islamischen Staat anstrebt. In der Auseinandersetzung mit dem Islam geht es darum, das Religiöse und das Politische zu entflechten. Ein Haupthindernis stellt dabei der organisierte Islam dar. Er ist islamistisch orientiert, d.h. politisch motiviert, vertritt aber nur zehn Prozent der Muslime. Seine Organisationen sind die Gesprächspartner staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen, reflektieren aber nur einen Bruchteil der islamischen Realität. Nach der Untersuchung von M. Salim Abdullah Mitte der neunziger Jahre sind 10 Prozent der Muslime organisiert, und 22 Prozent besuchen regelmäßig die Moschee. Von den Jugendlichen unter 16 Jahren haben 12 Prozent den Glauben ihrer Eltern, und 10Prozent besuchen die Koranschulen. Außerdem ist 50 Prozent der Türken die Religion gleichgültig. Eine weitgehende Anpassung an deutsche Verhältnisse findet in der Stille statt.

V. Niederlande

Die erste Gruppe von muslimischen Immigrantinnen und Immigranten, circa 1 000 Personen, kam nach der Unabhängigkeit Indonesiens im Jahre 1949, weitere 30 000 kamen aus Surinam. Später wurden Anwerbeabkommen mit der Türkei (1964), Marokko (1969) und Tunesien sowie Jugoslawien (1970) abgeschlossen.

1. Staat und Religion

Wie in Frankreich sind auch in den Niederlanden Staat und Religion getrennt. Ähnlich verhält es sich mit der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften sowie ihrer Gleichbehandlung unabhängig von ihrer Größe oder Existenzdauer im Lande. Alle diese Bestimmungen sind in der Verfassung verankert. Anders als in Frankreich kann der niederländische Staat aus Erwägungen des öffentlichen Interesses die religiösen Gruppen beim Ausbau und Erhalt ihrer Infrastrukturen unterstützen. Einzige Bedingung ist die Wahrung des Prinzips der Gleichbehandlung bezüglich anderer Gruppen. Dies wird als Säulensystem bezeichnet. Es entstand Ende des 19. Jahrhunderts, als Katholiken und Protestanten einen ideologischen Streit entfachten. Das Ergebnis war das Festschreiben der Bildungsfreiheit in der Verfassung. Das bedeutet, dass neben den neutralen staatlichen Schulen die konfessionellen Schulen mit hundertprozentiger staatlicher Finanzierung existieren dürfen und diese keinen staatlichen Kontrollen unterliegen. Das Säulensystem umfasst nicht nur die Bildung, sondern auch die Wohlfahrt, die Krankenhäuser und die Medien.

2. Muslime und Staat

Mit der fortschreitenden Säkularisierung hat das System viel an Relevanz eingebüßt, weil berufliche und politische Zugehörigkeiten den Vorrang hatten. Mit der Ankunft der Muslime sahen manche Christen, vor allem Protestanten, eine Chance, das Säulensystem wiederzubeleben, an erster Stelle für ihre Selbsterhaltung. Deshalb haben sie den Muslimen eifrig beim Ausbau ihrer Infrastruktur geholfen. Das Säulensystem gilt nur für die Glaubensgemeinschaften. Die Migrationspolitik des Staates aber erkennt nur die ethnischen Gruppen als Ansprechpartner an. Auf diese Weise verhandelt der Staat nicht mit muslimischen, sondern mit ethnischen Vertretungen - Türken, Marokkaner - unter Beteiligung u.a. von Vertretern muslimischer Organisationen. Im Jahre 1995 gab es 22 islamische Schulen, besucht von nur 3,6 Prozent der türkischen und marokkanischen Kinder. Das zeigt, wie wenig die Muslime an diesen Schulen interessiert sind. Die Eltern befürchten, dass ihre Kinder isoliert werden und suchen lieber den Kontakt zu den Holländern. Außerdem besteht die Möglichkeit, an öffentlichen Schulen einen Religionsunterricht einzurichten, wenn die Eltern von zehn Kindern es verlangen, das ist aber 1995 nur an zwei Schulen passiert.

Wegen der fortschreitenden Säkularisierung wurde das Dekret zur Finanzierung der Kirchen und Synagogen von 1962 im Jahr 1975 aufgehoben. Um die Benachteiligung der Muslime zu beheben, wurde 1976 die Finanzierung des Moscheebaus vorübergehend - bis 1983 - erlaubt. Davon profitierten die Moscheen von Immigrantinnen und Immigranten aus den Ländern, mit denen die Niederlande ein Anwerbeabkommen geschlossen hatten: aus Marokko, Tunesien und der Türkei. Zu dieser Zeit gab es 49 Moscheen und Gebetsräume, 1989 waren es circa 300. Die muslimischen Geistlichen, die Imame der Moscheen, kamen aus den Herkunftsländern. Im Jahre 1986 erhielten sie denselben Status wie Priester und Rabbiner.

Die verschiedenen Belange der Muslime in Fragen der Ernährung, Geschlechtertrennung im Sport- und Schwimmunterricht sowie in Fragen der Friedhöfe und islamischen Bestattung wurden auf kommunaler Ebene gelöst, aber manchmal auch erst vor den Gerichten. Und schließlich verhinderte die Uneinigkeit unter den Muslimen ihre Vertretung auf nationaler Ebene. Die ethnischen Unterschiede scheinen in den Niederlanden eine größere Rolle zu spielen als anderswo.

In ihrem Programm über die Minderheiten von 1983 greift die niederländische Regierung auf den Bericht des Wissenschaftlichen Rates von 1979 zurück, um die Notwendigkeit einer multikulturellen Gesellschaft zu verkünden. Die Politik müsse den kulturellen Hintergrund von Minoritäten, also auch der Muslime, berücksichtigen; dazu gehöre die Religion. Diese würde die Selbstachtung fördern, was zur Emanzipation der Mitglieder einer ethnischen Gruppe führe, meinte die Regierung. Anerkennung des kulturellen Pluralismus und Förderung der ethnischen Minderheiten waren die Leitlinien der Politik. Zehn Jahre später rückte die Politik von diesem Ansatz ab: Die Religion fördere eine pseudomoralische Überlegenheit der Muslime und ihre Verachtung der holländischen Gesellschaft. Anstatt den Dialog mit den Holländern zu suchen, grenzten sich die Muslime ab. Selbst der Dialog mit den Kirchen diene nicht der gegenseitigen Verständigung, sondern den eigenen Vorteilen. 1987 stellte der damalige Ministerpräsident Ruud Lubbers fest, dass die niederländische Politik keine Fortschritte erbracht habe und forderte vom Wissenschaftlichen Rat einen zweiten Bericht. Dieser sprach sich 1989 für mehr soziale und ökonomische Integration aus, ein Integrationsmodell sollte das Minderheitenmodell ersetzen. Die Wende kam 1994 mit der Forderung, die Einwanderer müssten sich stärker integrieren. Alle nicht aus der EU kommenden Ausländer mussten einen 500-Stunden-Sprachkurs absolvieren und 100 Stunden Landeskunde belegen, um Basiswissen über die Niederlande zu erwerben. Ab 1994 begannen die Niederlande, sich langsam zu bewegen, von einem multikulturellem Ansatz hin zu einem Staat, der mehr Gewicht auf Integration und gemeinsame Kernwerte der Gesellschaft legt. Stimmen wurden laut, dass für die Integration wenig getan werde. Nach dem 11. September 2001 brach die heftigste Islamophobie in Europa in den Niederlanden aus, ausgerechnet in dem Land, das am meisten für die Muslime geleistet hat. Man sprach von Gleichgültigkeit und Werteverlust, die zur multikulturellen sozialen Auflösung führen würden und besann sich für die Wiederherstellung der sozialen Einheit auf demokratische Gemeinsamkeiten.

Ungewollt trägt die Anwesenheit der Muslime in Europa zur Entwicklung eines europäischen Standards in den Fragen der Religionsfreiheit und der sozialen Einheit bei. Er besteht im Wesentlichen in der Bekämpfung des Kommunitarismus und der Besinnung auf die Grundwerte der Demokratie. Nach einer Phase der Ablehnung der Muslime ist ein Prozess der Vertiefung des europäischen Demokratieverständnisses in Gang gesetzt, der die Aufnahme und Integration einer neuen Religion in Europa ermöglichen soll.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Richard I. Lawless, From Ta'izz to Tyneside. An Arab Community in the North-East of England During the Early Twentieth Century, Exeter 1995.

  2. Vgl. Bernard Granotier, Les travailleurs immigrés en France, Paris 1979, S. 44ff.

  3. Vgl. Thomas Lemmen, Muslime in Deutschland. Eine Herausforderung für Kirche und Gesellschaft, Baden-Baden 2001, S. 17ff.

  4. Vgl. Stephen Castles, Migration und Rassismus in Westeuropa, Berlin 1987, S. 44-49.

  5. Vgl. Steven Vertovec, Muslims, the State, and the Public Sphere in Britain, in: Gerd Nonnemann/Tim Niblock (Hrsg.), Muslim Communities in the New Europe, London 1996, S. 169 - 185.

  6. Vgl. Gilles Kepel, Allah im Westen. Die Demokratie und die islamische Herausforderung, München 1996, S. 143ff.

  7. Vgl. St. Castles (Anm. 4), S. 44ff.

  8. Vgl. B. Granotier (Anm. 2), S. 41.

  9. Vgl. G. Kepel (Anm. 6), S. 148.

  10. Vgl. Philipp Lewis, Between Lord Ahmad and Ali G: Which Future for British Muslims?, in: Wasif Shadid/Sjoerd Koningsveld (Hrsg.), Religious Freedom and the Neutrality of the State: The Position of Islam in the European Union, Leuven 2002, S. 129 - 144.

  11. Vgl. Muhammad Anwar, Muslims in Britain, in: Syed Z. Abedin/Ziauddin Sardar (Hrsg.), Muslim Minorities in the West, London 1995, S. 46.

  12. Vgl. Danièle Joly, Les Musulmans dans la société britannique, in: Mohammed Arkoun/Rémy Leveau (Hrsg.), L'Islam et les musulmans dans le monde, Bd.I: L'Europe occidentale, Beyrouth 1993, S. 259.

  13. Vgl. M. Anwar (Anm. 11), S. 49.

  14. Vgl. G. Kepel (Anm. 6), S. 209.

  15. Vgl. Sean McLoughlin, Recognising Muslims Religion, Ethnicity and Identity Politics in Britain, in: Cahiers d'études sur la Méditerranée orientale et le monde turco-iranien, 33 (Janvier-juin 2002), S. 45.

  16. Vgl. B. Granotier (Anm. 2), S. 48ff.; St. Castles (Anm. 4), S. 52ff.

  17. Vgl. Séverine Labat, Islam et lacïcité en France, in: M.Arkoun/R. Leveau (Anm.12), S. 89ff.

  18. Der Rat wurde am 12. und 13. April 2003 gewählt.

  19. Vgl. Mekki Bentahar, Les arabes en France, Rabat 1979, S. 6.

  20. Vgl. James Cohen, Intégration: théories, politiques et logiques d'État, in: Philippe Dewitte (Hrsg.), Immigration et intégration. L'état du savoir, Paris 1999, S. 32 - 41.

  21. Vgl. Jörgen Nielsen, Muslims in Western Europe, Edinburgh 1995, S. 20.

  22. Vgl. Jocelyne Cesari/Sakina Bargach/Damian Moore, L'islamisation de l'espace public fran"cais. Vers la fin du conflit?, in: Cahiers (Anm. 15), S. 33.

  23. Vgl. Klaus J. Bade, Fremde Deutsche: Republik-Flüchtlinge - Übersiedler - Aussiedler, in: ders. (Hrsg.), Deutsche im Ausland. Fremde in Deutschland, München 1992, S. 402.

  24. Vgl. Ralph Ghadban, Die Libanon-Flüchtlinge in Berlin. Zur Integration ethnischer Minderheiten, Berlin 2000, S. 127ff.

  25. Vgl. Ursula Spuler-Stegemann, Muslime in Deutschland. Nebeneinander oder Miteinander, Freiburg i.B. 1998, S. 60ff.

  26. Vgl. M. Salim Abdullah, Muslims in Germany, in: S. Z. Abedin/Z. Sardar (Anm. 11), S. 69.

  27. Vgl. Jörgen Nielsen, Muslims in Western Europe, Edinburgh 1995, S. 60.

  28. Vgl. Martin Custers, Muslims in the Netherlands, in: S.Z. Abedin/Z. Sardar (Anm. 11), S. 89f.

  29. Wasif Shadid/Sjoerd van Koningsveld, Les musulmans aux Pays-Bas, in: Adel Ismail (Hrsg.), L'islam es les musulmans dans le monde, Tome I-L'europe occidentale, Beyrouth 1993, S. 332.

  30. Vgl. Robert Bistolfi/François Zabbal (Hrsg.), Islams d'Europe. Intégration ou insertion communautaire?, Paris 1995, S. 203f.

  31. Vgl. Dietrich Thränhardt, Einwanderungs- und Integrationspolitik in Deutschland und den Niederlanden, in: Leviathan. Zeitschrift für Sozialwissenschaft, (2002) 2, S. 232ff. Anmerkung der Redaktion: Siehe auch den Beitrag von Anita Böcker und Dietrich Thränhardt in diesem Heft.

  32. Vgl. M. Custers (Anm. 28), S. 90f.

Dr. phil., geb. 1949; Professor für Islam und Sozialarbeit an der Evangelischen und an der Katholischen Fachhochschule in Berlin.

Veröffentlichungen u.a: Die Libanon-Flüchtlinge in Berlin. Zur Integration ethnischer Minderheiten, Berlin 2000; Staat und Religion in Europa im Vergleich. Großbritannien, Frankreich und die Niederlande, Veranstaltungsdokumentation (http://www.bpb.de/) 2002; Das Kopftuch in Koran und Sunna (http://www.fes-online-akademie.de) 2003.