Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat. Seine föderale Ordnung beruht auf vier Prinzipien: einer Bestandsgarantie von Bundesstaat und Bundesländern; der Eigenstaatlichkeit der Länder; ihrer Mitwirkung an der Gesetzgebung sowie der finanziellen Selbstständigkeit von Bundesstaat und Bundesländern. Das föderale System sieht vor, dass sich der Gesamtstaat und die einzelnen Länder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gegenseitig kontrollieren. Darüber hinaus entscheiden die Bundesländer über solche Bundesgesetze mit, die ihre Interessen direkt betreffen. Der deutsche Föderalismus war nie am Ideal einer klaren Kompetenzabgrenzung zwischen der Bundes- und der Länderebene interessiert. Seine Geschichte ist somit auch immer die seiner Reform. Man könnte folglich das föderale System als größte Dauerbaustelle des Landes bezeichnen.
Der deutsche Föderalismus steht durch den europäischen Integrationsprozess vor neuen großen Herausforderungen, findet doch nach Meinung von Thomas Fischer eine weitere Europäisierung des föderalen Systems durch den vorgelegten EU-Verfassungsvertrag statt. Parallel dazu haben sich Bund und Länder bis Ende 2004 auf eine grundlegende Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung verständigt. Beide Entwicklungen werfen die Frage nach der "Europatauglichkeit" des Grundgesetzes und der bundesstaatlichen Ordnung auf. Der Autor bezweifelt, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Bund-Länder-Verhandlungen erfolgreich beendet werden können.
Mit den Herausforderungen für das föderale System setzt sich Udo Margedant auseinander. Er diskutiert Reformbemühungen sowohl aus politischer als auch wissenschaftlicher Perspektive. Die Debatte sei geprägt von Forderungen nach einer Neuordnung der Kompetenzen, insbesondere einer Stärkung der Länder, und von einem "Wettbewerbsföderalismus", der möglicherweise auf Kosten der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gehe und für mehr Effizienz sorgen solle. Angesichts der komplexen Strukturen und der politischen Rahmenbedingungen sei eine tief greifende Reform jedoch nicht zu erwarten.
Mit den Reformbemühungen des Föderalismus zwischen zwei Konventen befasst sich Uwe Thaysen. Dabei stehen die Vorschläge der Bundesländer im Mittelpunkt. Den Landesparlamenten war es erstmalig gelungen, einen Reformkonvent der Länder im März 2003 in Lübeck abzuhalten. Der Autor beschreibt nicht nur die Genese dieses Länderkonventes, sondern diskutiert auch die Vorschläge sowohl der LandtagspräsidentInnen als auch einzelner Bundesländer. Bisher seien die Landesparlamente zu wenig in die Reformdiskussion einbezogen worden, die einige Ministerpräsidenten gerne alleine auf der Ebene der Exekutive führen würden.
Durch einen internationalen Vergleich der Zweiten Kammern will Roland Sturm Ideen für die Reform des Bundesrates aus anderen Ländern in die deutsche Diskussion einführen. Sein ernüchterndes Fazit: Ein solcher Vergleich könne nur begrenzt Hinweise für eine Reform des Bundesrates liefern. Der Frage nach Reformblockierern oder -förderern geht Arthur Benz nach. Für die Reformfähigkeit und die Funktionsweise des Bundesstaates sei die Struktur des Parteiensystems entscheidend. Der Autor diagnostiziert Regionalisierungstendenzen im Parteiensystem und in den politischen Konfliktstrukturen, die beide den Bedarf für eine Reform des Bundesstaates erhöhten. Erforderlich sei deshalb eine Strategie der differenzierten Dezentralisierung, die einen fairen Wettbewerbsföderalismus zum Ziel haben müsse.