Einleitung
Werden die unterschiedlichen Lebenslagen von Frauen und Männern bei der Reform des Sozialstaates ausreichend berücksichtigt? Tragen die Reformen zur eigenständigen ökonomischen Existenzsicherung von Frauen bei? Diese Fragen werden in diesem Text - zumindest in Teilaspekten - aus gewerkschaftlicher Sicht beleuchtet.
Familienpolitik
Die Familienförderung in Deutschland hat seit jeher einen monetären, individuellen Ansatz. Regierung wie Opposition wollen Familien finanziell fördern, um dem Geburtenrückgang zu begegnen. Die Regierung erhöhte das Kindergeld oder die Opposition wollte ein Familiengeld einführen - kurz gesagt: ein Almosen dafür, dass Mütter auf ihre beruflichen Ambitionen verzichten. Obendrein verfehlen die Subventionen das Ziel. Frauen mit höherem Einkommen benötigen keine Förderung, um die Kinderbetreuung zu finanzieren. Sie brauchen Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen. Und bei Frauen mit geringem Einkommen reicht die finanzielle Förderung nicht aus, um Ganztagsangebote für die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder organisieren zu können. Die Konsequenz ist, dass viele der Frauen keiner Erwerbsarbeit nachgehen können oder im Beruf zurückstecken müssen. Oft bleibt dann nur die Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung. Das Hauptproblem für die Frauen sind fehlende öffentliche Betreuungseinrichtungen für Kinder jeden Alters.
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Kommunen mit 1,5 Milliarden der erhofften 3,5 Milliarden Euro, die durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe eingespart werden könnten, Kinderkrippen und Tagespflegestellen für die ganz Kleinen finanzieren. Nicht nur, dass damit arbeitslose Frauen und Sozialhilfebezieher/innen die Kinderbetreuung quasi selbst finanzieren - dies kommt auch einer Luftbuchung gleich, denn bisher steht in den Sternen, wie viel durch diese Reformen tatsächlich eingespart wird und ob die Kommunen angesichts existenzieller Nöte überhaupt in die Kinerbetreuung investieren werden.
Die Erfahrung vor allem in den skandinavischen Ländern hat gezeigt, dass eine stärkere Erwerbsbeteiligung von Frauen mit einer höheren Geburtenrate einhergeht. Auch hierzulande belegen mehrere Studien, dass sich öffentliche Kinderbetreuung volkswirtschaftlich rechnet: weil mehr Mütter ihrem Beruf nachgehen können, weil weniger Alleinerziehende Sozialhilfe beantragen müssen, weil der Ausbau öffentlicher Betreuungseinrichtungen Arbeitsplätze schaffen würde. Die Folgen wären - wenn es sich nicht um so genannte "Minijobs" handelt - höhere Steuereinnahmen, mehr Beiträge für die Sozialversicherungen und eine stärkere Kaufkraft. Langfristig gesehen würde die Steigerung der Erwerbstätigkeit von Frauen ein kostenneutrales Arbeitbeschaffungsprogramm für alle Bürgerinnen und Bürger darstellen. Sogar die Risiken des demographischen Wandels könnten so gemindert werden.
An diesem Beispiel zeigt sich am deutlichsten, dass Frauen weniger von individuellen Entlastungen profitieren als vielmehr von Investitionen in die öffentliche Infrastruktur zur Kinderbetreuung.
Reformen auf dem Arbeitsmarkt
Familienpolitik und Arbeitsmarktpolitik sind eng miteinander verzahnt. Die verschiedenen Reformgesetze in der Arbeitsmarktpolitik führen zum Teil zu einem Paradigmenwechsel in der Geschlechterpolitik. Für die gleichwertige Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt sind sie kontraproduktiv.
Zwar ist die "familienfreundliche Quickvermittlung" des Hartz-Konzepts, mit der die zumeist männlichen "Haushaltsvorstände" auf dem Arbeitsmarkt bevorzugt werden sollten, wieder vom Tisch. Aber bereits zu Jahresbeginn wurden mit dem Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt die Sätze der Arbeitslosenhilfe faktisch gesenkt, die Vermögensfreibeträge um 60 Prozent gekürzt, und die Anrechnung von Partnereinkommen wurde ausgedehnt. Mit dieser Neuregelung hat das klassische Modell des männlichen Familienernährers und einer von ihm finanziell abhängigen Ehefrau oder Partnerin neuen Auftrieb erhalten.
Schon zuvor hatten lediglich 22 Prozent der arbeitslosen Frauen in den westdeutschen und 47,3 Prozent in den ostdeutschen Ländern diese Leistungen erhalten. Dabei mussten sich 85 Prozent der Betroffenen mit weniger als 600 Euro im Monat begnügen, 20 Prozent der Frauen erhielten weniger als 300 Euro. Hingegen musste sich nur jeder zwanzigste männliche Arbeitslose mit solchen geringen Sätzen zufrieden geben. Wegen eines zu hohen Einkommens des Partners erhielten 40 Prozent der Frauen keine Arbeitslosenhilfe.
Nach Berechnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit fielen im Zuge der Neuregelung seit Jahresbeginn rund 160 000 Personen aus der Arbeitslosenhilfe heraus, zwei Drittel von ihnen waren Frauen. Zwar haben alle Arbeitslosen unabhängig von der Arbeitslosenhilfe einen gesetzlichen Anspruch auf arbeitsmarktpolitische Förderung. De facto wird aber derjenige, der keine Leistungen erhält, nicht in Qualifizierungs- oder andere Maßnahmen integriert. Und wer einen Weiterbildungsplatz ergattert, muss hinnehmen, dass das Unterhaltsgeld gekürzt und das Partnereinkommen in stärkerem Maße angerechnet wird. Damit geraten viele arbeitslose Frauen in finanzielle Abhängigkeit von ihrem (Ehe-)Partner. Dieser hat im Zweifelsfall die "finanzkräftigen Argumente" dafür, dass sich die Frau mit einem Minijob ihr Taschengeld verdient, statt ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern.
Mit dem geplanten Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen auf dem Arbeitsmarkt sollen Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengeführt werden. Bis zu 3,5 Milliarden Euro soll das bringen. Damit verbunden ist die Hoffnung, auch die erwerbsfähigen Sozialhilfebezieher/innen - zu einem großen Teil allein erziehende Frauen - in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Doch um die öffentlichen Kassen zu entlasten, will die Bundesregierung jetzt die Arbeitslosenhilfe auf das Niveau der Sozialhilfe senken. Die Hartz-Kommission hatte sich noch gegen pauschale Kürzungen ausgesprochen.
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Kommunen 1,5 Milliarden Euro der prognostizierten Einsparungen in Krippen und Tagespflegestellen investieren. Denn die Hartz-Kommission hatte klargestellt, "dass die bisherige Zahlung von Kinderbetreuungsgeld nicht ausreicht, um die Hemmnisse zur Annahme einer Beschäftigung oder Teilnahme an einer Maßnahme zur Integration zu beseitigen". Weil fehlende Möglichkeiten zur Kinderbetreuung für viele Frauen das größte Vermittlungshemmnis darstellen, sollen die Jobcenter im Dialog mit Ländern, Kommunen, Trägern von Betreuungseinrichtungen und Arbeitgebern Unterstützung leisten. Ob sie tatsächlich diesen Auftrag erhalten und umsetzen können, ist ungewiss.
Die arbeitsmarktpolitischen Verschlechterungen für Frauen werden durch die Praxis vieler Arbeitsämter verstärkt, zuerst die "teuren" Arbeitslosen zu vermitteln. Als erzwungene Alternative dienen die von der Hartz-Kommission als "Minijobs" bezeichneten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse. Von ihrer Kritik an diesen Jobs haben die Gewerkschaften nichts zurückzunehmen. Sie ermöglichen den Betroffenen keine eigenständige soziale Absicherung und entziehen den gesetzlichen Sozialversicherungen Beiträge. Je interessanter die Minijobs den Arbeitgebern erscheinen, umso größer ist die Gefahr, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in geringfügige umgewandelt wird. Die Minijobs gehen an den Bedürfnissen der Mütter vorbei, die nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin "vollzeitnahe" Teilzeitstellen suchen.
Die Reform der geringfügigen Beschäftigung zum 1. April des Jahres hat einen Richtungswechsel eingeleitet. Statt geringfügige Beschäftigung einzudämmen, soll diese nun ausgeweitet werden. Die Einkommensgrenze wurde von 325 auf 400 Euro heraufgesetzt, die Höchstarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche abgeschafft. Die "Minijobber/innen" zahlen weder Steuern noch Abgaben. Der Arbeitgeber entrichtet pauschal zwölf Prozent des Lohnes an die Rentenkasse, elf Prozent an die gesetzliche Krankenversicherung (ohne dass für die Beschäftigten daraus eine individuelle Krankenversicherung entsteht) und zahlt zwei Prozent Lohnsteuer (wenn keine Lohnsteuerkarte vorliegt). Für Einkommen zwischen 400 und 800 Euro - "Midijobs" genannt - gibt es eine Gleitzone, in der die Sozialbeiträge der Arbeitnehmer/innen von vier Prozent bis auf den normalen Satz ansteigen können. Der Arbeitgeber zahlt jenseits der 400- Euro-Grenze die üblichen Sozialbeiträge. Für Dienstleistungen in Privathaushalten gelten Sonderregelungen.
Angeblich sollen die "Minijobs" neue Beschäftigungsmöglichkeiten im Niedriglohnbereich erschließen. Die Realität sieht jedoch anders aus: "Minijobs" sind unsozial, weil sie den Sozialversicherungen Beiträge entziehen und die Altersarmut der Betroffenen - überwiegend Frauen - programmieren. Eine eigenständige Existenzsicherung ist mit einem "Minijob" nicht möglich.
1. "Minijobs" sind auch arbeitsmarktpolitisch fragwürdig. Sie erreichen die Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeempfänger/innen nicht. Denn an dem Problem, dass Zuverdienste auf Transferleistungen angerechnet werden, hat sich durch die Neureglung nichts geändert: Oberhalb eines Verdienstes von 165 Euro im Monat wird zusätzliches Einkommen weiterhin vollständig auf die Arbeitslosenhilfe angerechnet. Ähnliches gilt für Personen, die Sozialhilfe beziehen. Außerdem lehrt die Erfahrung, dass kaum neue Beschäftigungsmöglichkeiten erschlossen, jedoch viele sozial abgesicherte Jobs in "Minijobs" umgewandelt werden. Auch das Ziel, Schwarzarbeit in privaten Haushalten einzudämmen, dürfte schwer zu erreichen sein, da es sich bei viele Haushaltshilfen um Migrantinnen ohne Arbeitsgenehmigung handelt.
2. "Minijobs" sind unsolidarisch. Weil die Höchstgrenze von 15 Arbeitsstunden pro Woche weggefallen ist, können Arbeitgeber die Löhne nicht nur der geringfügig Beschäftigten drücken. Es ist nicht auszuschließen, dass manche Unternehmen ihre pauschale Abgabe in Höhe von 25 Prozent des Entgeltes für den "Minijob" auf die Beschäftigten abwälzen, indem sie die Arbeitszeit erhöhen; indem sie geringfügig Beschäftigte von Urlaubsansprüchen, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall und betrieblichen Sonderzahlungen ausnehmen, was zwar nicht legal, aber offenbar heute bereits keineswegs unüblich ist.
3. "Minijobs" sind auch finanzpolitisch nicht zu rechtfertigen. Neben der Haupterwerbstätigkeit können "Minijobs" ausgeübt werden, wodurch sogar Gutverdienende die Möglichkeit haben, 4 800 Euro im Jahr steuer- und abgabenfrei hinzuzuverdienen. Dies führt zu hohen Einnahmeausfällen bei den Sozialversicherungen und den Steuereinnahmen.
4. "Minijobs" sind frauenfeindlich, da sie Frauen in die Rolle der zuverdienenden Hausfrau drängen.
Statt das Arbeitsmarktrisiko solidarisch abzusichern, statt Frauen den Zugang zu qualifizierten Jobs zu ermöglichen, werden sie in Niedriglohnverhältnisse und personale Abhängigkeiten gedrängt. Auf diese Weise wird versucht, das Problem hoher und dauerhafter Arbeitslosigkeit durch Etablierung eines Niedriglohnsektor zu beseitigen. Das dürfte sich langfristig als illusionär erweisen. Auf jeden Fall ist eine solche Strategie mit einer gigantischen Verschwendung von Ressourcen verbunden. Denn Frauen haben bessere und höhere Bildungsabschlüsse als Männer. Dieses Potenzial von Frauen droht damit brachzuliegen.
Kürzungen bei den Leistungen für Arbeitslose sind auch aus frauenpolitischer Sicht der falsche Weg. Die Politik sollte erwerbsfähige Sozialhilfebezieher/innen bei der Arbeitsmarktpolitik berücksichtigen und deren hauptsächliches Vermittlungshemmnis, fehlende Ganztagsangebote in Einrichtungen für Kinder und in Schulen, lösen. Die aktive Arbeitsmarktförderung muss zu den positiven Ansätzen des Job-Aqtiv-Gesetzes zurückkehren, d.h. Gleichstellung als Leitbild bei der Beschäftigungsförderung und eine Arbeitsmarktpolitik, die Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt sowie Hilfen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bietet.
Fazit
Alle Menschen müssen die gleichen Chancen auf eine eigenständige Existenzsicherung erhalten. Es ist die Aufgabe des Staates und der Betriebe, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Wir sind gespannt, ob und inwieweit sich die Frauen- und Familienministerin Renate Schmidt gegenüber Bundeskanzler Gerhard Schröder (beide SPD) durchsetzen wird, wenn es um Ausbau und Verbesserungen der Tageseinrichtungen für alle Kinder sowie die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Erwerbsleben geht.