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Von der Konfrontation zum Dialog | Deutsche Zeitgeschichte: 60er und 70er Jahre | bpb.de

Deutsche Zeitgeschichte: 60er und 70er Jahre Editorial 1968 im Westen - was ging uns die DDR an? 1968 im Osten - was ging uns die Bundesrepublik an? Körper, Konsum, Genuss - Jugendkultur und mentaler Wandel in den beiden deutschen Gesellschaften Amerikanisierung oder Internationalisierung? "Trau keinem über 30" Zwischen Integration und Distanzierung Von der Konfrontation zum Dialog

Von der Konfrontation zum Dialog Zum Wandel des Verhältnisses zwischen beiden deutschen Staaten in den sechziger und siebziger Jahren

Detlef Nakath

/ 19 Minuten zu lesen

Ende der 60er Jahre kam Bewegung in die verhärteten deutsch-deutschen (Nicht-)Beziehungen. Ohne das gesamteuropäische Entspannungsklima hätte die Annäherung jedoch kaum eine Chance gehabt.

Einleitung

Die Forderung nach Anerkennung des Status quo in Europa war in den sechziger Jahren eine zentrale außenpolitische Forderung der Staaten des Warschauer Vertrages. Dies galt in besonderem Maße für die DDR, die als zweiter deutscher Staat ausschließlich zu den Ländern des eigenen Bündnisses, zu den kommunistischen Staaten in Asien und darüber hinaus zu Jugoslawien und Kuba diplomatische Beziehungen unterhielt. Der Forderung nach voller diplomatischer Anerkennung und "souveräner Gleichheit" ordneten Sowjetunion und DDR andere Ziele ihrer Außenpolitik unter.

Peter Bender, der schon in den sechziger Jahren "Zehn Gründe für die Anerkennung der DDR" benannt hatte, formulierte die Forderung nach Gleichbehandlung jüngst in einem brillanten politisch-historischen Essay über die Rolle der Weltmacht Amerika so: "Anerkennung ist ein Schlüsselwort. Die sowjetische Amerika-Politik spiegelte die amerikanische Sowjet-Politik, die Verweigerung voller Gleichheit rief ein beständiges Streben nach Gleichheit hervor. Die Sowjetunion hatte 1955 Amerikas deutsches Kind, die Bundesrepublik, anerkannt, Amerika und der gesamte Westen aber erkannten die DDR nicht an und stellten damit die gesamte sowjetische Nachkriegsordnung im Ostteil Europas in Frage." Dieses gestörte Verhältnis der Supermächte in einer zentralen Frage ihrer Europapolitik hatte nachhaltige Auswirkungen auf die Entwicklung von Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten.

Das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik und der DDR hat in den vier Jahrzehnten deutscher Zweistaatlichkeit die inneren wie äußeren Existenzbedingungen und die politischen Aktivitäten beider Staaten wesentlich beeinflusst. Die Tatsache, dass im Gefolge des Zweiten Weltkrieges, bedingt durch den Willen der vier Mächte, auf deutschem Boden zwei Staaten mit unterschiedlicher gesellschaftlicher Ordnung sowie diametral gegenüberstehender Blockeinbindung entstanden waren, war ein Spiegelbild der Ost-West-Konfrontation in einem bipolaren Europa. Konfrontative Politik und Kalter Krieg beiderseits von Elbe und Werra zwangen vor allem die DDR in eine nahezu totale politische Abhängigkeit von der Führungsmacht Sowjetunion. Dies galt in besonderem Maße für ihre Deutschlandpolitik, in der eigenständige Schritte fast unmöglich waren. Aber auch die Bundesrepublik konnte ihre Außen- und Deutschlandpolitik lange Zeit nicht ohne Zustimmung der Westmächte, später in Abstimmung mit ihnen, frei entwickeln.

Dennoch gab es auch in den fünfziger Jahren Kontakte und Beziehungen zwischen der DDR und der Bundesrepublik im nichtstaatlichen Bereich, so in Kultur und Wissenschaft, im Sport durch die zwischen 1956 und 1964 vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) erzwungenen ge-meinsamen deutschen Olympiamannschaften, zwischen den Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie vor allem auf dem Gebiet des innerdeutschen Handels. Überdies und vor allem pflegten die Menschen in beiden deutschen Staaten in der Zeit der deutschen Zweistaatlichkeit intensive familiäre und freundschaftliche Kontakte, die auch durch den Mauerbau 1961 nicht abgebrochen werden konnten.

Vor dem Hintergrund eines veränderten politischen Klimas zwischen den Supermächten entwickelten sich Ende der sechziger Jahre, eingebettet in die Maximalforderungen signalisierende Hallstein- bzw. Ulbricht-Doktrin, Gesprächskontakte zwischen Politikern aus beiden deutschen Staaten, die durchaus auch von deutsch-deutschen Interessen geleitet waren.

Politische und verfassungsrechtliche Grundpositionen

Seit dem 23. Mai 1949 hieß es in der Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland: "Das gesamte deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden." Während die per Volksentscheid angenommene DDR-Verfassung vom 6. April 1968 noch den Anspruch artikulierte, "der ganzen deutschen Nation den Weg in eine Zukunft des Friedens und des Sozialismus zu weisen", und die DDR in Artikel 1 als "ein sozialistischer Staat deutscher Nation" definierte, hieß es in der lediglich durch Volkskammervotum geänderten Verfassung vom 7. Oktober 1974: "Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei." Jeder Bezug auf die Fortexistenz einer gemeinsamen deutschen Nation war getilgt worden.

Zwischenzeitlich hatten sich die Regierungen beider Staaten vertraglich arrangiert. Dies entsprach dem in den siebziger Jahren herrschenden politischen Zeitgeist, der durch die Entspannungspolitik und das Streben nach dem Zustandekommen einer Europäischen Sicherheitskonferenz geprägt war. Nach dem Transitabkommen und dem Verkehrsvertrag vereinbarten DDR und Bundesrepublik am 21. Dezember 1972 den "Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen". In dessen Präambel legten sie dar, dass sie diese Vereinbarung "unbeschadet der unterschiedlichen Auffassungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage" schließen. Am Tag der Unterzeichnung übergab ein Mitglied der westdeutschen Verhandlungsdelegation in der Poststelle des DDR-Ministerrates den "Brief zur deutschen Einheit", der für die Bundesregierung die verfassungsmäßige Absicherung ihrer Berechtigung zur Unterzeichnung des Grundlagenvertrages mit der DDR darstellte. Die DDR betrachtete ihn als einseitige Angelegenheit und notwendiges Legitimationsbedürfnis der Bundesregierung und setzte ihre Anfang der siebziger Jahre begonnene Abgrenzungspolitik gegenüber der Bundesrepublik unbeeindruckt fort.

Auf dem 9. Parteitag im Mai 1976 verabschiedete die SED ein neues Programm, in dem sie von der Entwicklung einer "sozialistischen deutschen Nation" ausging. Diese sei "ein untrennbarer Bestandteil der Gemeinschaft sozialistischer Nationen". Unter der Überschrift "Kampf um friedliche Koexistenz" widmete das Parteiprogramm dem Verhältnis der DDR zur Bundesrepublik einen kurzen Abschnitt, in dem es hieß: "Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands tritt dafür ein, dass die Beziehungen zwischen der sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik und der kapitalistischen Bundesrepublik Deutschland als Beziehungen zwischen souveränen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung auf der Grundlage der Prinzipien der friedlichen Koexistenz und der Normen des Völkerrechts entwickelt werden." Zwischenzeitlich hatte sich der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes mit den deutsch-deutschen Beziehungen beschäftigt. In seinem Urteil vom 31. Juli 1973 wies er eine Klage des Freistaates Bayern gegen den Grundlagenvertrag zurück und stellte dessen Konformität mit dem Grundgesetz fest.

Diese gegensätzlichen rechtlichen bzw. programmatischen Sichten auf das Verhältnis beider deutscher Staaten blieben bis zum Honecker-Besuch in der Bundesrepublik im September 1987 und darüber hinaus bis zu dessen erzwungenem Rücktritt im Herbst 1989 die konstitutiven Grundlagen der Deutschlandpolitik beiderseits von Elbe und Werra. Im Spannungsfeld jener konträren Positionen hatten die Akteure auf dem schwierigen Feld der deutsch-deutschen Beziehungen seit den siebziger Jahren zu agieren.

Die auf dem Felde der deutsch-deutschen Beziehungen tätigen Politiker bewegten sich systembedingt mit einem sehr unterschiedlichen Grad an Souveränität. Die Abhängigkeit der DDR von ihrer politischen und militärischen Führungsmacht Sowjetunion war in der gesamten Zeit der deutschen Zweistaatlichkeit, besonders aber seit 1955, ungleich größer als die der Bundesrepublik von ihren Verbündeten in der NATO. Zweifellos hat auch die wachsende ökonomische Stärke hin zur stärksten Wirtschaftsmacht der Europäischen Union den politischen Bewegungsspielraum der Bundesrepublik im Laufe der Jahre deutlich erhöht. Diese Faktoren hatten natürlich auch erheblichen Einfluss auf die Gestaltungsmöglichkeiten der DDR im Verhältnis zur Bundesrepublik. Die sowjetischen Interessen mussten immer zuerst in Rechnung gestellt und zumeist vollständig beachtet werden. Zu jeder wichtigen Frage wurde die Moskauer Führung konsultiert, und sie wurde de facto von der Sowjetunion entschieden. So entwickelten sich die deutsch-deutschen Beziehungen praktisch in einem politischen Dreiecksverhältnis mit den Koordinaten Bonn - Berlin - Moskau.

Die aktive Verhandlungsphase in der ersten Hälfte der siebziger Jahre

Bereits in den späten sechziger Jahren - in der Außen- und Deutschlandpolitik der Großen Koalition - war eine schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten angelegt. Dafür sprachen die Versuche des bundesdeutschen Botschafters in Moskau, Helmut Allardt, mit Außenminister Andrej Gromyko über einen offiziellen deutsch-sowjetischen Gewaltverzicht ins Gespräch zu kommen ebenso wie die am 6. Dezember 1968 von Vertretern der Treuhandstelle für den Interzonenhandel und dem DDR-Außenhandelsministerium getroffenen Vereinbarungen zur Erleichterung des innerdeutschen Handels. Jedoch erst mit dem Amtsantritt von Bundeskanzler Willy Brandt begann die operative Phase einer bereits Jahre zuvor unter dem Begriff "Wandel durch Annäherung" konzipierten Neuen Ostpolitik. Zwischen 1969 und 1975 wandelten sich die lange Zeit in Strukturen des Kalten Krieges zementierten Grundpositionen der Nichtanerkennung und des Nichtdialogs nachhaltig. In Ost und West sprach man von einer Wende zur Entspannung, die ganz wesentlich die Lebensleistung Brandts ist, zu der aber auch sein Nachfolger im Kanzleramt Helmut Schmidt beigetragen hat.

Der Ausgangspunkt für die sozialliberale Bundesregierung 1969/70 war klar. Willy Brandt hat ihn 1989 in seinen "Erinnerungen" auf folgenden Nenner gebracht: "Unsere ostpolitischen Bemühungen mussten mit den westlichen Partnern gut abgestimmt werden und im politischen Gefüge der Atlantischen Allianz verankert sein. Noch einfacher: Unsere Ostpolitik hatte im Westen zu beginnen." Für den konzeptionellen Architekten der neuen Ostpolitik und Staatssekretär im Kanzleramt, Egon Bahr, war überdies klar, dass an der östlichen Führungsmacht Sowjetunion kein Weg vorbei führe, wollte man mit der DDR ergebnisorientiert verhandeln. Daraus zog er die Schlussfolgerung, dass am Anfang einer auf mehrere Jahre angelegten Entspannungspolitik gegenüber den Staaten Osteuropas unter Einbeziehung der DDR Verhandlungen mit der Sowjetunion über Gewaltverzicht und Anerkennung des "Status quo" in Europa stehen müssten.

Das klassische politische Dreiecksverhältnis, in dem sich die DDR seit ihrer Gründung befand, machte sich die Bundesregierung bei der Gestaltung der neuen Ostpolitik zunutze. Eine Auswertung der zugänglichen Quellen beider Seiten, also der SED- bzw. DDR-Archive sowie der Akten in den Bestände des "Archivs der sozialen Demokratie" und des "Willy-Brandt-Archivs" der Friedrich-Ebert-Stiftung, verdeutlicht, wie intensiv die Rückwirkungen bereits der parallelen Gespräche zur Vorbereitung von Erfurt und Kassel zwischen Vertretern der DDR und der Bundesrepublik sowie des Moskauer Meinungsaustausches tatsächlich waren. Dies setzte sich später fort, und Egon Bahr nutzte seinen "Back Channel" zur sowjetischen Führung sehr intensiv.

Am Beginn der ostpolitischen Aktivitäten der neuen Bundesregierung stand die von Brandt am 28. Oktober 1969 vorgetragene Regierungserklärung. Bahr erinnerte sich an das Zustandekommen: "Bei der Schlussredaktion der Regierungserklärung äußerte ich Bedenken, der DDR ausdrücklich die Staatseigenschaft zuzuerkennen; das sollte ein Ergebnis der angestrebten Verhandlungen sein, aber kein Gratisgeschenk vorher. Brandt meinte, es sei gut, am Anfang über die Hürde zu gehen. Scheel entschied, wir sollten es so machen, wie der Bundeskanzler es will." Brandt stellte in seiner Regierungserklärung ein Programm innerer Reformen vor und wollte "mehr Demokratie wagen". In der Deutschlandpolitik ging er von der Existenz zweier deutscher Staaten aus, die jedoch "füreinander nicht Ausland" seien, und erklärte: "Aufgabe der praktischen Politik in den jetzt vor uns liegenden Jahren ist es, die Einheit der Nation dadurch zu wahren, dass das Verhältnis zwischen den Teilen Deutschlands aus der gegenwärtigen Verkrampfung gelöst wird."

Vor diesem Hintergrund liefen die einzelnen Schritte der vertragsorientierten Entspannungspolitik wie eine logische Abfolge aus einem politisch-diplomatischen Lehrbuch ab. Die Gespräche der beiden deutschen Regierungschefs in Erfurt und Kassel im Frühjahr 1970 verliefen noch ohne greifbares Ergebnis. Die Gewaltverzichtsverhandlungen in Moskau hatten Priorität. Henry Kissinger, ab 1973 Außenminister der USA, zog folgendes Resümee aus Erfurt und Kassel: "Bei diesem Treffen wurden keine wichtigen Vereinbarungen getroffen. Seine Bedeutung lag darin, dass sich die politischen Führer der beiden deutschen Staaten zum erstenmal offiziell getroffen und miteinander gesprochen hatten. Die bisherige klassische Auffassung des Westens - dass jede endgültige Regelung der europäischen Frage die Wiedervereinigung voraussetze - war damit Geschichte geworden und zu den Akten gelegt." Zu dem drei Monate später am 12. August 1970 in Moskau unterzeichneten deutsch-sowjetischen Gewaltverzichtsabkommen bemerkte Kissinger: "Die Bundesrepublik hatte ihren Rubikon überschritten; sie hatte die Teilung Deutschlands anerkannt und den Status quo in Mitteleuropa besiegelt."

Ohne den Moskauer Vertrag vom 12. August 1970 konnte es keine deutsch-deutschen Verhandlungen geben. Auch der Vertrag mit Polen vom 7. Dezember 1970, der die Anerkennung der polnischen Westgrenze durch die Bundesregierung vorsah, schuf wesentliche Voraussetzungen für die Aufnahme deutsch-deutscher Vertragsverhandlungen. Schließlich konnte mit dem Viermächteabkommen vom 3. September 1971 das bilaterale Verhandlungen erschwerende Berlin-Problem gelöst werden. Damit war der Weg frei für vertragliche Vereinbarungen erscherende der Bundesrepublik und der DDR. Beide Staaten schlossen zunächst ein Transitabkommen (17.Dezember 1971) und einen Verkehrsvertrag (26.Mai 1972). Dem folgte schließlich am 21. Dezember 1972 der in Ost-Berlin unterzeichnete "Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der DDR und der Bundesrepublik".

Der deutsch-deutsche Grundlagenvertrag bestand aus dem Vertragstext, dem Zusatzprotokoll, dem Protokoll zu Vermögensfragen, den Erklärungen zu Protokoll zu Staatsangehörigkeitsfragen, dem Briefwechsel zur Familienzusammenführung, zu Reiseerleichterungen und Verbesserungen des nichtkommerziellen Warenverkehrs, dem Briefwechsel zum Antrag auf Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen, mit Erklärungen zu Protokoll, dem Briefwechsel über Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte, der Erklärung beider Seiten bei Unterzeichnung über die Ausdehnung von Abkommen und Regelungen auf Berlin (West), der Erklärung zu politischen Konsultationen, dem Briefwechsel über Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten, der Erklärung zu Protokoll über die Aufgaben der Grenzkommission durch die beiden Delegationsleiter und der Erklärung zu Protokoll über den Verwaltungsverkehr durch den Delegationsleiter der DDR. Hinzu kam der Briefwechsel zur Öffnung weiterer Grenzübergangsstellen und der Briefwechsel zum Post- und Fernmeldewesen. Die Bundesregierung fügte dem Grundlagenvertrag den am 21. Dezember 1972 übergebenen "Brief zur deutschen Einheit" bei. Er hat folgenden Wortlaut: "Im Zusammenhang mit der heutigen Unterzeichnung des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik beehrt sich die Regierung der Bundesrepublik Deutschland festzustellen, dass dieser Vertrag nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt." Das politische Ziel leitete die Bundesregierung aus der Präambel des Grundgesetzes ab.

Der Grundlagenvertrag ging einen großen Schritt weiter als alle bisherigen deutsch-deutschen Vereinbarungen: Beide Staaten erkannten praktisch ihre jeweilige Staatlichkeit an und erklärten "unbeschadet der unterschiedlichen Auffassungen zu grundsätzlichen Fragen", dass sie sich "von den Zielen und Prinzipien leiten lassen, die in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt sind, insbesondere der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und territorialen Integrität, dem Selbstbestimmungsrecht, der Wahrung der Menschenrechte und der Nichtdiskriminierung". In einem gleichlautenden Briefwechsel hatten beide Seiten überdies vereinbart, gleichzeitig den Antrag auf UNO-Mitgliedschaft zu stellen. Sie wurden von der UNO-Vollversammlung am 18. September 1973 als Mitglieder in die Weltorganisation aufgenommen.

Den Wert des Grundlagenvertrages und die spezifische Situation 1972 beschrieb wiederum Peter Bender zutreffend so: "Fast ein Vierteljahrhundert hatten die deutschen Staaten in Feindschaft gelebt. Nicht nur der ideologische Ausschließlichkeitsanspruch beider Seiten trennte sie, die Feindschaft wuchs auch durch die Länge und Erbitterung des Kampfes und durch Enttäuschungen, wenn der eine oder andere zwischendurch einen Ausgleich versucht hatte. Zehn oder zwanzig Jahre vorher wäre der prinzipielle Gegensatz größer, aber auch die Gesprächsfähigkeit höher gewesen. So war es kein Zufall, dass Brandt den Grundlagenvertrag nicht, wie alle anderen Ostverträge, selbst unterzeichnete und die große Geste, wie beim Moskauer Vertrag und vor allem beim Warschauer Vertrag, ausblieb. Die Deutschen waren fähig zum Interessenausgleich, aber noch nicht zu dessen Demonstration."

Karl Seidel, damals Mitglied der DDR-Delegation und zweiter Mann hinter Verhandlungsführer Michael Kohl, nimmt eine etwas andere Bewertung vor. Aus der Sicht des Beteiligten an den Verhandlungen schrieb er: "Der Grundlagenvertrag war - trotz aller Vorbehalte der BRD - die vertragliche Anerkennung der DDR als anderer souveräner deutscher Staat. Die deutsche Zweistaatlichkeit wurde besiegelt. Das wurde in aller Welt so gesehen. Die BRD musste sich mit der Existenz der DDR auf Dauer abfinden - wenn auch in der Hoffnung, auf lange Sicht damit bessere Voraussetzungen für ihre Beseitigung zu schaffen. Was sich als richtige Rechnung erwies." Und an anderer Stelle fügt Seidel hinzu: "Auch heute noch wird von Gegnern der Ost- und Vertragspolitik den damaligen Bonner Akteuren der Vorwurf gemacht, der Grundlagenvertrag habe die DDR stabilisiert. (...) Natürlich hat die Vertragspolitik die DDR gefestigt. Aber ohne Anerkennung der DDR hätte man sie nicht für menschliche Erleichterungen öffnen können. In Bonn war man sich klar, dass nur ein behutsames Vorgehen möglich war, eine offen betriebene Destabilisierung der DDR hätte damals nur zu ihrer größeren Abschottung und zum Eingreifen der Sowjetunion führen können."

Vor dem Grundlagenvertrag, der Ausgangspunkt für ein breit gefächertes Geflecht von Verträgen und Vereinbarungen zwischen beiden Staaten war, lag eine lange Periode politischer Sprachlosigkeit und offen zur Schau getragener Feindseligkeit. Lediglich auf dem Gebiet des innerdeutschen Handels hatten beide Seiten ihre Beziehungen zunächst im Frankfurter Abkommen vom 8. Oktober 1949 und dann im Berliner Abkommen vom 20. September 1951 halbwegs geregelt. Letzteres hatte an die Stelle der offiziellen Staatsbezeichnungen die so genannte Währungsgebietsklausel (Währungsgebiete der DM-West bzw. der DM der Deutschen Notenbank) gesetzt und für die kommerzielle Parität der beiden deutschen Währungen ein Verhältnis von eins zu eins in Form der Verrechnungseinheit (VE) festgelegt. Diese Regelung, die sich für beide Seiten als vorteilhaft erwiesen hatte, überdauerte auch den Grundlagenvertrag und galt bis zum 2. Oktober 1990.

In den frühen fünfziger Jahren hatten beide Staaten die staatliche Einheit zu ihrem Ziel erklärt. Im Juli 1950 definierte der 3. SED-Parteitag den Kampf um die Sicherung des Friedens als "erstrangige Hauptaufgabe" und stellte zugleich fest: "Der Friede in Europa kann aber nur als gesichert betrachtet werden, wenn ein einheitliches, demokratisches und friedliebendes Deutschland besteht, die Zerreißung Deutschlands überwunden ist, wenn durch einen gerechten Friedensvertrag und den Abzug aller Besatzungstruppen die nationale Unabhängigkeit unseres Volkes wiederhergestellt ist." Bald schon wurde jedoch deutlich, dass die deutsche Zweistaatlichkeit über Jahrzehnte die politischen Verhältnisse im Zentrum Europas prägen würde. Für Bundeskanzler Konrad Adenauer ging "Westintegration vor Einheit". Das führte auch zur Ablehnung der sowjetischen Vorschläge in der "Stalin-Note" durch die Westmächte und zur militärischen wie politischen Blockeinbindung von beiden deutschen Staaten im Frühjahr 1955. Deutschlandpolitische Aktivitäten und Pläne beider Seiten in der zweiten Hälfte der fünfziger Jahre hatten vor dem Hintergrund dieser Bipolarität keine Realisierungschance. Mit dem Mauerbau wurde die europäische Bipolarität und damit auch die deutsche Zweistaatlichkeit buchstäblich zementiert. Es bedurfte weiterer zehn Jahre, bis man ernsthaft an die vertragliche Ausgestaltung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten ging.

Als einen "Hauch von Normalisierung" hat der Historiker Heinrich Potthoff die nach Abschluss des Grundlagenvertrages beginnende neue Etappe in den Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten bezeichnet. Eine "zweite Etappe der Deutschlandpolitik" der sozialliberalen Koalition verortet er im Wesentlichen in der Regierungszeit von Helmut Schmidt. Dem ist vor dem Hintergrund des Zusteuerns auf eine Europäische Sicherheitskonferenz zuzustimmen. Nach dem Inkrafttreten des Grundlagenvertrages, der Eröffnung Ständiger Vertretungen und der Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki durch Helmut Schmidt und Erich Honecker waren wesentliche bilaterale Fragen vertraglich fixiert. Erst mehr als zehn Jahre später folgten das Kulturabkommen (6. Mai 1986) sowie während des Honecker-Besuchs in Bonn die Verträge über Umweltschutz, Wissenschaft und Technik sowie Strahlenschutz und Reaktorsicherheit (8. September 1987).

Ergebnisse des deutsch-deutschen Dialogs

Zweifellos hatte sich von Ende der sechziger Jahre an im Verhältnis beider deutscher Staaten viel bewegt. Ohne das gesamteuropäische Entspannungsklima der frühen siebziger Jahre und eine partielle Abkehr der Supermächte von der scharfen Konfrontationspolitik im Kalten Krieg der fünfziger und sechziger Jahre hätte die deutsch-deutsche Annäherung jedoch kaum eine Chance gehabt. Die sowjetische Zielsetzung, zu einer europäischen Sicherheitskonferenz zu gelangen, erwies sich für die DDR-Interessen nach diplomatischer Anerkennung und UNO-Mitgliedschaft sowie normalen Beziehungen zur Bundesrepublik als vorteilhaft.

Mitte der siebziger Jahre entstanden auf der Grundlage des Zusatzprotokolls zu Artikel 7 des Grundlagenvertrages verschiedene deutsch-deutsche Verhandlungsebenen. So tagte regelmäßig die gemeinsame Grenzkommission und die Transitkommission, während Delegationen beider Seiten über Fragen der Rechtshilfe, der kulturellen Beziehungen, der Kontakte in Wissenschaft und Technik sowie des Umweltschutzes berieten. Erst wesentlich später - im Oktober 1986 - unterzeichneten die Oberbürgermeister von Eisenhüttenstadt und Saarlouis die erste Vereinbarung über eine Städtepartnerschaft. Diesem Beispiel folgten bis Ende Oktober 1989 noch 69 weitere derartige Partnerschaften.

Auch Parteibeziehungen hatten sich entwickelt. In den achtziger Jahren verhandelten Vertreter von SED und SPD über sicherheitspolitische Fragen und vereinbarten im August 1987 das Dokument "Der Streit der Ideologien und die gemeinsame Sicherheit". Dass auch andere Parteien in der Bundesrepublik an ähnlichen Gesprächen interessiert waren, belegt eine Aussage von Hans-Dietrich Genscher in einem Gespräch mit Otto Reinhold am 31. August 1987. Genscher erklärte zum SED/SPD-Dokument laut Vermerk aus dem SED-Parteiarchiv: "Die SPD würde aber sehr große Mühe haben, diese Positionen in der Bundesrepublik zu verteidigen. Es wäre sehr gut, wenn eine Möglichkeit gefunden würde, auch mit Vertretern der FDP kontinuierliche Gespräche zu führen." Mit Politikern von CDU und CSU fanden Gespräche regelmäßig statt. Bis 1985 führte sie entweder Herbert Häber bzw. sein Nachfolger Gunter Rettner oder - im Auftrage Honeckers bzw. Mittags - Alexander Schalck-Golodkowski. Hinzu kamen die geheimen Kanäle Schalcks zu Franz Josef Strauß, Wolfgang Schäuble und Lothar Späth bzw. die seit den sechziger Jahren laufenden Sondermissionen in humanitären Angelegenheiten von Rechtsanwalt Wolfgang Vogel. Dieser war wohl der einzige DDR-Beauftragte, der auch mit Spitzenvertretern des ansonsten von der DDR kategorisch ignorierten Ministeriums für innerdeutsche Beziehungen konferierte.

In den Jahren der sozialliberalen Koalition in der Bundesrepublik entwickelten sich die Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten enorm. Dies lässt sich in folgenden Überlegungen zusammenfassen.

1. Mit Beginn der Neuen Ostpolitik von Willy Brandt und Egon Bahr wurden die deutsch-deutschen Beziehungen auf eine neue, eine vertragliche Ebene gehoben. Dies vollzog sich vor dem Hintergrund eines Klimas der Entspannung zwischen den Blöcken und auch den Supermächten. Die Deutschen holten nach, was andere europäische Staaten bereits in den sechziger Jahren begonnen hatten, und öffneten sich in Richtung Osten. Die neue Ost- und Deutschlandpolitik war zeitgemäß und überdies im Interesse der Menschen in beiden deutschen Staaten.

2. Die Ost- und Deutschlandpolitik der sozialliberalen Koalition war zu jeder Zeit in die Außen- und Sicherheitspolitik des westeuropäischen Bündnisses eingebunden. Willy Brandt und Egon Bahr sowie Helmut Schmidt gingen davon aus, dass ihre ost- und deutschlandpolitischen Schritte mit den Vertretern der Westmächte abzustimmen waren, wenngleich Abstimmung Konsultation und nicht Antrag auf Genehmigung bedeutete. Die Bundesregierung entwickelte in dieser Phase eigene nationale Interessen einer Deutschlandpolitik, die von der Fortexistenz der deutschen Nation und dem Ziel der Herstellung der deutschen Einheit ausging.

3. Ein wesentlicher Bestandteil der deutsch-deutschen Beziehungen war die Vertragspolitik, die mit dem Abschluss des Grundlagenvertrages im Dezember 1972 ihren Höhepunkt erreichte. Der deutsch-deutsche Grundlagenvertrag war der wichtigste Staatsvertrag bis zum Einigungsvertrag von 1990. Er bildete die Basis für ein umfangreiches bilaterales Vertragswerk, das in den siebziger und achtziger Jahren immer stärker ausgebaut wurde. Ohne dieses deutsch-deutsche Vertragswerk wäre die vom Westen gewollte Politik des "Wandels durch Annäherung" nicht möglich gewesen. Insofern schuf die Vertragspolitik der siebziger und achtziger Jahren auch Voraussetzungen für den 1989/90 vollzogenen Weg in die deutsche Einheit.

4. Zu den unverzichtbaren Bestandteilen der Deutschlandpolitik der Bundesrepublik gehörte zu jeder Zeit die Einbeziehung von West-Berlin. Dafür schufen die Vier Mächte im Viermächteabkommen vom 3. September 1971 die entscheidende Voraussetzung. Danach war die Dreistaatentheorie der DDR hinfällig geworden. Die Lebensbedingungen der Bürger und ihre Beziehungen zum Umfeld haben sich nach dem Viermächteabkommen und den davon abgeleiteten Verträgen mit der DDR (Transitabkommen, Verkehrsvertrag) maßgeblich verbessert.

5. Die deutsch-deutschen Beziehungen vollzogen sich zu jeder Zeit in starker Abhängigkeit von der Deutschlandpolitik der Sowjetunion. Praktisch kann man von einem Dreiecksverhältnis zwischen Bonn, Moskau und Ost-Berlin sprechen. Die Bundesregierung hat sowohl in den siebziger als auch den achtziger Jahren ihre offiziellen und inoffiziellen Kanäle zur sowjetischen Führung genutzt, um unter Beachtung der sowjetischen Interessen in den Beziehungen zur DDR Fortschritte zu erreichen, die im Sinne der Menschen in beiden deutschen Staaten waren.

6. Das Dreiecksverhältnis zwischen Bonn, Moskau und Ost-Berlin basierte auf der schon bei Konrad Adenauer anzutreffenden Erkenntnis, dass der "Schlüssel zur Wiedervereinigung" in Moskau liege. Die DDR war weder in ihrer Außenpolitik noch in der Deutschlandpolitik wirklich souverän. Dennoch hatte sie eigene Interessen. Diese lagen vor allem in der Durchsetzung ihrer weltweiten diplomatischen Anerkennung und in der UNO-Mitgliedschaft beider deutscher Staaten. An die sowjetischen Zielen musste ebenso angeknüpft werden wie an die Interessen der DDR, um eigene Ziele durchzusetzen.

7. In den siebziger und achtziger Jahren hat es trotz wechselnder Regierungen in der Bundesrepublik eine bemerkenswerte deutschlandpolitische Kontinuität gegeben. Nach dem Oktober 1982 knüpfte die neue Bundesregierung unter Helmut Kohl an die Deutschlandpolitik ihrer Vorgänger an und entwickelte diese vor allem auf dem Gebiet der Handelsbeziehungen weiter. Die bestehenden Verträge wurden selbstverständlich respektiert und das Vertragswerk 1986/87 erheblich ausgebaut. Für die DDR war der offizielle Besuch von SED-Generalsekretär Erich Honecker im September 1987 in der Bundesrepublik der Höhepunkt ihrer Deutschlandpolitik.

8. Bis zum Herbst 1989 war ein dichtes Netz deutsch-deutscher Kontakte entstanden. Dazu zählten auch die nie unterbrochenen Verbindungen der Kirchen. Hinzu kamen die familiären Kontakte, die im Laufe der 40-jährigen Zweistaatlichkeit weiter Bestand hatten.

9. Noch Ende der achtziger Jahre gingen nahezu alle wichtigen deutschen Politiker von der Weiterexistenz der deutschen Zweistaatlichkeit aus. Kaum jemand konnte sich den politischen Zusammenbruch der Sowjetunion und des gesamten Ostblocks vorstellen. Das genau war aber die entscheidende Voraussetzung dafür, dass Ende 1989 ein Prozess einsetzte, der kurzfristig die deutsche Zweistaatlichkeit überwand. Das deutsch-deutsche Verhältnis bewegte sich zu jeder Zeit in einem politischen Dreiecksverhältnis mit den Eckpunkten Ost-Berlin, Moskau und Bonn. Ende der achtziger Jahre hatten zwei dieser Eckpunkte dramatisch an politischem Eigengewicht verloren, was zur Dominanz Bonns im Vereinigungsprozess führte.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Peter Bender, Zehn Gründe für die Anerkennung der DDR, Berlin 1968.

  2. Ders., Weltmacht Amerika. Das Neue Rom, Stuttgart 2003, S. 177.

  3. Zu dieser Thematik sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Forschungsergebnisse vorgelegt worden. Vgl etwa die Forschungsberichte von Manuela Glaab, Helmut Müller-Enbergs und Detlef Nakath/Gerd-Rüdiger Stephan in: Rainer Eppelmann/Bernd Faulenbach/Ulrich Mählert (Hrsg.), Bilanz und Perspektiven der DDR-Forschung, Paderborn-München-Wien-Zürich 2003, S. 338ff.

  4. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Textausgabe, Bonn 1989, S. 11.

  5. Siegfried Mampel, Die Sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Kommentar, Frankfurt/M. 1982, S. 31 und 81.

  6. Ingo von Münch (Hrsg.), Dokumente des geteilten Deutschland, Bd. II: Seit 1968, Stuttgart 1974, S. 301.

  7. Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, in: Protokoll der Verhandlungen des IX. Parteitages der SED, Bd. 2, Berlin (Ost) 1976, S. 251.

  8. Ebd., S. 254f.

  9. Willy Brandt, Erinnerungen, Berlin-Frankfurt/M. 1989, S. 185.

  10. Vgl. Egon Bahr, Zu meiner Zeit, München 1996, S. 284f.

  11. Ebd., S. 277.

  12. Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Bonn 1969, Nr. 132, S. 1122.

  13. Vgl. Detlef Nakath, Deutsch-deutsche Grundlagen. Zur Geschichte der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der DDR und der Bundesrepublik in den Jahren von 1969 bis 1982, Schkeuditz 2002, S. 129ff.

  14. Henry A. Kissinger, Memoiren. 1968 - 1973, München 1979, S. 568f.

  15. Vgl. Detlef Nakath, Berlin und Oreanda. Zur Bedeutung des Viermächteabkommens für die Ostpolitik Willy Brandts und die deutsch-deutschen Beziehungen, in: Deutschland Archiv, (2001) 5, S. 785ff. Außerdem dazu die Sicht der beiden Verhandlungsführer der Gespräche des Berliner Senats und des DDR-Außenministeriums: Gerhard Kunze, Grenzerfahrungen. Kontakte und Verhandlungen zwischen dem Land Berlin und der DDR 1949 - 1989, Berlin 1999; Joachim Mitdank, Die Berlin-Politik zwischen 17. Juni 1953, dem Viermächteabkommen und der Grenzöffnung 1989. Erinnerungen eines Diplomaten, Berlin 2003.

  16. I. v. Münch (Anm. 6), S. 316.

  17. Peter Bender, Neue Ostpolitik. Vom Mauerbau zum Moskauer Vertrag, München 1986, S. 195.

  18. Karl Seidel, Berlin-Bonner Balance. 20 Jahre deutsch-deutsche Beziehungen. Erinnerungen und Erkenntnisse eines Beteiligten, Berlin 2002, S. 168.

  19. Ebd., S. 170.

  20. Heinrich Potthoff, Im Schatten der Mauer. Deutschlandpolitik 1961 bis 1990, Berlin 1999, S. 121.

  21. Vgl. ders., Eine zweite Etappe der Deutschlandpolitik, in: Deutschland Archiv, (1997) 1, S. 116ff.

  22. Detlef Nakath/Gerd-Rüdiger Stephan, Von Hubertusstock nach Bonn. Eine dokumentierte Geschichte der deutsch-deutschen Beziehungen auf höchster Ebene 1980 - 1987, Berlin 1995, S. 332. Vgl. dazu Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv (SAPMO-BArch), DY 30/JIV/J 126.

Dr. sc. phil., geb. 1949; wissenschaftlicher Mitarbeiter bei "Helle Panke zur Förderung von Politik, Bildung und Kultur e.V.", Berlin.
Anschrift: Fliederweg 17, 14469 Potsdam.
E-Mail: E-Mail Link: m.u.d.nakath@freenet.de

Veröffentlichungen u.a.: Deutsch-deutsche Grundlagen. Zur Geschichte der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der DDR und der Bundesrepublik in den Jahren von 1969 bis 1982, Schkeuditz 2002.