Das Verhältnis zwischen Staat und Religion ist in liberalen Demokratien, die Religionsfreiheit verfassungsmäßig garantieren, sehr unterschiedlich ausgeprägt: Allein in Europa gibt es sowohl Staatskirchenmodelle wie in England oder Dänemark, in denen eine offizielle Religion Privilegien genießt, als auch Trennungsregime wie den strikten Laizismus in Frankreich, in denen Religionsgemeinschaften als "Glaubensvereine" der Privatsphäre zugeordnet sind; zudem gibt es Kooperationssysteme wie in Deutschland, die sich in manchen Bereichen durch ein partnerschaftliches Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften auszeichnen.
So können in der Bundesrepublik Religionsgemeinschaften, die als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannt sind, eine Kirchensteuer erheben, die der Staat für sie einzieht. Religionsunterricht ist das einzige grundgesetzlich verankerte Schulfach. Bei der Erbringung wohlfahrtsstaatlicher Leistungen räumt der Staat freien Trägern Vorrang vor öffentlichen ein, sodass ein Großteil des Angebots in der Kinderbetreuung, Jugendhilfe, Gesundheitsversorgung und Pflege von kirchlichen Trägern abgedeckt wird. Auch über den sozialen Bereich hinaus ist das deutsche Arrangement vor allem eines der Zusammenarbeit zwischen dem Staat und den beiden großen christlichen Kirchen, für die es gewissermaßen maßgeschneidert wurde.
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die religiöse Landschaft in Deutschland allerdings stark verändert: Der Anteil der Kirchenmitglieder unter den Bundesbürgern ist von über 96 Prozent in den 1950er Jahren auf knapp 60 Prozent zurückgegangen, während die Zahl der Muslime konstant und die Gruppe der Konfessionslosen, nicht zuletzt durch die Wiedervereinigung, deutlich gewachsen sind. Mit der weltanschaulichen Pluralisierung nimmt auch der religionspolitische Handlungsdruck zu, eine gleichberechtigte Integration religiöser Minderheiten und Bekenntnisloser in die bestehende Ordnung zu gewährleisten. Dies erfordert sowohl aufseiten des Staates als auch aufseiten der Religionsgemeinschaften Anpassungsleistungen – und eine hohe gesellschaftliche Konfliktkompetenz.