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Wahlsystem und Wahlrecht
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Inhaltsbeschreibung
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Wahlen stellen die unmittelbarste Form politischer Partizipation des Bürgers in der parlamentarischen Demokratie dar. Sie dienen der Ermittlung des Volkswillens, der sich im Parlament anhand von Mandaten manifestiert. Demokratischen Wahlen sind Gemeinsamkeiten eigen: das allgemeine Wahlrecht, die Gleichwertigkeit jeder Stimme, die direkte und geheime Stimmabgabe sowie der offene Wettbewerb der politischen Parteien. Insbesondere in den fünfziger und sechziger Jahren hatte es immer wieder Forderungen nach einer Reform des Wahlrechts gegeben. Sie waren von der Sorge um die Stabilität der Regierungen und die Möglichkeit demokratischer Regierungswechsel bestimmt. Diese Bedenken sind im Lauf der Zeit durch das Verhältniswahlrecht weitgehend ausgeräumt worden. Diskussionen über die Einführung eines Mehrheitswahlrechts, etwa in der Zeit der Großen Koalition, waren nach der Bildung der ersten sozialliberalen Bundesregierung schnell Geschichte. Jede Initiative, die sich heute für das Mehrheitswahlrecht ausspricht, hat mit dem heftigsten Widerspruch der Liberalen und der Grünen zu rechnen.
Produktinformation
Reihe: |
Aus Politik und Zeitgeschichte |
---|---|
Ausgabe: |
B 52/2003 |
Seiten: |
40 |
Erscheinungsdatum: |
17.12.2003 |
Erscheinungsort: |
Bonn |