I. Einführung
Die "öffentliche Sicherheit" ist in dieser Zeit durch besondere Gefahrenquellen bedroht.
Im Bereich der Kriminalität sind es vor allem folgende Delikte, die gravierende Sicherheitsrisiken verursachen: der illegale Handel mit Rauschgift, Waffen und nuklearem Material, die Herstellung und der Einsatz geächteter Waffen, der Menschenhandel und die Schleuserkriminalität, Straftaten gegen Kinder, Angriffe auf die oder mittels der Informationstechnik, aktive und passive Bestechung, Wirtschaftsbetrug, Organisierte Kriminalität,
Der zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit erforderliche konsequente und nur durch Staatenkooperation erfolgversprechende Kampf gegen solche Arten der Schwerstkriminalität ist zur Aufgabe der Europäischen Union geworden. Das zentrale Instrument zur Koordinierung der Kriminalitätsbekämpfung ist das "Europäische Polizeiamt" (Europol). Dieses Amt muss aber, um das hohe Maß an Sicherheit europaweit realisieren zu können, welches das Gemeinschaftsrecht den Unionsbürgern verheißt, zu einer "europäischen Elitepolizei mit höchster Effizienz" und mit allen kriminalpolizeitypischen operativen und exekutiven Befugnissen ausgebaut werden.
Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche nationale und europäische Sicherheitspolitik ist indes die Reaktivierung der im Staat (von "oben" bis "unten") verfallenden republikanischen Tugenden und demokratie-ethischen Prinzipien: Redlichkeit, Wahrhaftigkeit, Rechtstreue, Gemeinwohlorientierung, Amtsethos und Unbestechlichkeit.
Diese Forderung, die schon allein vor dem Hintergrund der Organisierten Kriminalität ihre Berechtigung hat, ist nach dem 11. September 2001, im Zeichen einer neuen Dimension des internationalen Terrorismus,
Diese Anschläge, begleitet und gefolgt von einer Serie echter und fingierter Milzbranderreger-Attacken, die in das terroristische Spektrum zu passen schienen, haben die öffentliche Sicherheit über die Vereinigten Staaten hinaus weltweit in nachhaltige Turbulenzen gestürzt, mit Schäden, die über die unmittelbar erzeugten weit hinausgehen und - der für Terroristen typischen Zielsetzung entsprechend
Was die Suche nach den rechten Mitteln der Gefahrenabwehr und Risikominimierung angeht, so bin ich der Überzeugung, dass auch bei der Terrorismusbekämpfung - nicht anders als bei dem Kampf gegen die Organisierte Kriminalität - das Fundament jeder Sicherheitspolitik in einer kräftigen Belebung demokratischer Ethik und republikanischer Tugenden, in einer Festigung unserer demokratisch-rechtsstaatlichen Wertorientierung liegen muss. Leider haben nur wenige Kommentatoren aus dem Medienbereich diese notwendige geistige Dimension der Auseinandersetzung herausgearbeitet. Dazu gehören zum Beispiel Cordt Schnibben, der in seinem Essay "Stehen die Türme noch?"
II. Begriff und Systematik der öffentlichen Sicherheit
Der Begriff "Sicherheit", der nach dem 11. September - zusammen mit dem Begriff "Terrorismus" - die öffentlichen Diskussionen beherrscht, ist ein vieldeutiger Begriff,
Der demokratische Rechtsstaat unterscheidet wegen rechtlich verbriefter Freiheit der Bürger bei der Sicherheit in diesem Sinne die "private", die der Einzelne im individuellen Interesse erstrebt und in Freiheit und Selbstverantwortlichkeit nach eigenen Maßstäben bestimmt, und die "öffentliche", die der Staat (vor allem durch die Polizei) im öffentlichen Interesses nach Maßgabe des objektiven Rechts zu gewährleisten hat.
Die im öffentlichen Interesse zu schützende Sicherheit (im weiteren Sinne) umfasst alle Sicherheitsbelange eines Gemeinwesens.
Diese allgemein anerkannte Sicherheitsdefinition ist terminologisch revisionsbedürftig, weil Sicherheit ein faktischer Zustand ist und der Begriff "Unverletzlichkeit" die irrige Auffassung nähren kann, das Polizeirecht erstrebe oder verheiße absolute Sicherheit. Die Umschreibung ist auch inhaltlich verbesserungsfähig. In ihr sollten wegen der hohen polizeilichen Bedeutung der Sicherheitsidee die aufgelisteten Positionen näher konkretisiert und ergänzt werden. Die individuellen Rechte sollten beim Namen genannt (Menschenwürde, Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit) und verfassungsmäßige Werte wie Ehe und Familie sowie die Güter der Natur sollten aufgelistet werden.
Die öffentliche Sicherheit im weiteren Sinne hat transnationale Dimensionen. Auf internationaler Ebene gibt es mannigfache Sicherheitsverbundsysteme, z. B. in Form der Gemeinschaftssicherheit der Europäischen Union und des Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit in Gestalt der NATO. Als Reaktion auf den 11. September ist erstmals ein tendenziell globaler Sicherheitsverbund geschaffen worden durch die weltweite Allianz gegen den Terrorismus, der zudem die Elemente der äußeren Sicherheit mit solchen der inneren (Polizei, Nachrichtendienste) verknüpft. Alle Dimensionen und Bereiche der öffentlichen Sicherheit sind ineinander verwoben und funktionell voneinander abhängig. Der Anschlag vom 11. September hat äußere und innere Sicherheit erschüttert und die praktische Untrennbarkeit dieser beiden Sicherheitsdimensionen aufgezeigt. Die hochgradige Abhängigkeit zwischen den polizeilichen und polizeiübergreifenden Sicherheitsbereichen wurde an den Folgen der Anschläge deutlich, die durch eine Destabilisierung der militärisch und polizeilich zu schützenden Sicherheit die Wirtschaft und die Finanzmärkte auf eine Talfahrt zwangen.
Die Interdependenzen der Sicherheitsfelder und die Idee transnationaler Sicherheitsverbundsysteme sind Gegebenheiten, die auch die Strukturen der Sicherheitspolitik bestimmen müssen, mit der dem Terrorismus Einhalt geboten wird. Die Gemeinschaft der abwehrbereiten Staaten setzt denn auch zunehmend auf eine kooperativ angelegte Sicherheitspolitik, die Bundeskanzler Schröder - schon 1999 - instrumental so umschrieben hat: "Die politische, wirtschaftliche, soziale, ökologische und auch militärische Dimension müssen zusammengedacht, aber auch zusammengebracht werden."
Spezifische Ansätze in diese Richtung liefern auch die - in der öffentlichen Diskussion zu wenig beachteten - von der Vollversammlung der Vereinten Nationen bereits am 17. 12. 1996 angenommenen "Measures to eliminate international terrorism"
Das herkömmliche Verständnis des Sicherheitsbegriffs und seine Systematik sind in die Geschichte der Sicherheitsidee eingebunden, die ein Spiegelbild der Entwicklung der Staatsidee ist.
Insbesondere in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg ist diese dreistufige Sicherheitsidee um eine vierte Stufe erweitert worden, nämlich um die Konzeption einer militärischen, später auch polizeilichen "transnationalen" Sicherheit als Gemeingut und Aufgabe aller friedliebenden Staaten. Organisatorischen Ausdruck fand die Konzeption transnationaler Sicherheit in Institutionen wie der UNO, der NATO, der KSZE (Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) und der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa), wobei gerade die letztgenannte Organisation Sinnbild für einen erweiterten, neuen Sicherheitsbegriff geworden ist.
Speziell mit Blick auf die polizeiliche Sicherheit ist deren transnationale Ausrichtung schon seit langem durch Existenz und Wirken von Interpol (gegründet 1923) belegt, in den letzten Jahrzehnten aber noch wesentlich vergrößert und verstärkt worden. Inzwischen können wir von einem "transnationalen Polizeirecht"
Dass der Ausbau von Europol nach dem 11. September erst recht zur Bekämpfung des Terrorismus energisch vorangetrieben werden sollte, ist klar. Aber die Umstrukturierung von Europol zu einer echten, mit Eingriffsmacht ausgestatteten Kriminalpolizei - einem europäischen "BKA" - ist derzeit (leider) immer noch nicht in greifbarer Nähe.
III. Terrorismusbekämpfung als Sicherheitsproblem
Bei dem Problem, wie der Terrorismus zu bekämpfen ist, stellt sich die Frage nach den zuständigen Sicherheitsorganen und nach der Wahl der richtigen (legalen und zwecktauglichen) Mittel. Die Zuständigkeit der Sicherheitsorgane bestimmt sich nach der Definition des Terrorismus,
- Die Nichtanerkennung den Kampf einschränkender rechtlicher oder moralischer Grenzen.
- Das Ziel der Zerstörung des Widersachers als Verkörperung einer falschen politischen oder religiösen Wertordnung, die durch eine neue, "allein richtige" ersetzt werden soll.
- Geheime Organisationsformen und verdeckt-konspiratives Vorgehen.
Von der Organisierten Kriminalität (OK),
Soweit Terroristen - wie bei den Anschlägen vom 11. September - den Angriff nach Technik und Schädlichkeitspotenzial auf einer kriegsähnlichen Ebene führen, werden innere und äußere Sicherheit in einer Gemengelage angegriffen. Bei evidenter Überforderung des polizeitechnischen Abwehrinstrumentariums geht die Gefahrenabwehraufgabe auf die Streitkräfte über. Zwar mag sich eine solche terroristische Attacke vom klassischen militärischen Angriff insofern unterscheiden, als es nicht direkt Streitkräfte eines fremden Staates sind, die die Attacke vortragen. Zur Begründung der militärischen Abwehrzuständigkeit muss im Selbstverteidigungsnotstand aber das Bestehen einer polizeilich nicht zu meisternden Gefahrenlage ausreichen.
Die in der Bundesrepublik Deutschland aufgeworfene Frage, ob die Streitkräfte darüber hinaus zur Abwehr terroristischer Gefahren staatsintern polizeiunterstützend oder polizeientlastend eingesetzt werden könnten,
Sieht man im Terrorismus (so wie in der OK) letztlich auch einen Angriff auf die freiheitliche Lebensform der demokratischen Gesellschaften - eine Sichtweise, die ich für richtig halte
Soweit die öffentliche Sicherheit jenseits der Kompetenzfelder des Militärs und der Nachrichtendienste durch den Terrorismus gefährdet oder durch Straftaten gestört wird, ist die Polizei als Sicherheitsgarant gefragt - sowohl in ihrer präventiven (gefahrenabwehrenden) wie auch in ihrer repressiven (strafverfolgenden) Funktion. Angesichts der immens hohen Schadensrisiken, die von terroristischer Seite drohen, kommt der Prävention ein besonders hoher Stellenwert zu. Effiziente Prävention setzt voraus, dass die sicherheitsrelevanten Informationen von der Polizei erhoben werden können, ihr auch von anderen Stellen (Nachrichtendienste, Europol) vollständig und rechtzeitig zufließen, und dass die Polizei personell und technisch so ausgestatet wird, dass sie für die Abwehr der gravierenden Gefahren gerüstet ist.
Zu der notwendigen Vorbereitung auf künftige Gefahrenabwehr muss vor allem auch gehören, dass sich die Sicherheitsbehörden auf mögliche Anschläge auf die Informationstechnik oder mittels dieser einstellen und solchen Anschlägen, die im Extremfall Staat, Verwaltung und Wirtschaft funktionsunfähig machen könnten, vorbeugen.
Aufgabe der Sicherheitsgesetzgebung ist es, den Sicherheitsorganen die Handlungsgrundlagen und Kooperationsmöglichkeiten zu geben, die für eine erfolgreiche Bekämpfung des Terrorismus erforderlich und mit den Prinzipien des demokratischen Rechtsstaates vereinbar sind. Besonderes Augenmerk ist auf folgende Sicherheitsfelder
Bis Ende 2001 lagen zwei "Anti-Terrorpakete" der Bundesregierung vor. Das erste "Paket" beinhaltete u. a. die Streichung des Religionsprivilegs im Vereinsrecht, die es ermöglicht, Vereine, die unter missbräuchlicher Berufung auf ihre Religion zur Gewalt oder zum Umsturz der freiheitlichen Grundordnung auffordern, zu verbieten. Der Bundesinnenminister hat die neue Möglichkeit schon ausgeschöpft durch ein Verbot des islamischen Kölner "Kalifenstaates" (im Dezember 2001). Das zweite "Paket" erweitert die Informationserhebungsrechte der Verfassungsschutzbehörden (z. B. hinsichtlich von Banken, Luftverkehrsunternehmen, Post und Kommunikationsdienstleistern) sowie Strafverfolgungskompetenzen des BKA, das jetzt auch gegen Anhänger ausländischer Terrororganisationen vorgehen kann. Ferner werden die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um biometrische Daten (Fingerabdruck, Bild der Augeniris) in den Personalausweis aufzunehmen.
Im Zusammenhang mit den Diskussionen um die neuen gesetzlichen Sicherheitspakete hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter die Forderung erhoben, eine Kriminalpolizei des Bundes zu schaffen. Diese Forderung halte ich für sicherheitspolitisch verfehlt. Das Bundeskriminalamt, wie es jetzt (als Sonderpolizeibehörde) besteht, leistet als Zentralstelle - im Verbund mit den Länderkriminalpolizeien - eine effiziente Arbeit in Sachen Verbrechensbekämpfung. Für die Bekämpfung des Terrorismus und anderer schwerster Kriminalität ist statt auf einzelstaatliche Zentralisierung der Kriminalpolizei auf Europäisierung der Kriminalpolizei, d. h. auf den Ausbau von Europol zu setzen!
Im Rahmen der bestehenden und verbesserten (bzw. weiter zu verbessernden) gesetzlichen Vorgaben kann und muss die Polizei spezifische verwaltungspraktische Sicherheitskonzeptionen entwickeln, mit denen sie speziell den terroristischen Bedrohungen begegnen kann. Dabei kann sie auch auf insoweit verwertbare konzeptionelle Elemente derjenigen Sicherheitsstrategie zurückgreifen, die in den letzten Jahren - nach amerikanischem Vorbild - bundesweit unter der Bezeichnung "Aktion Sicherheitsnetz"
Die Einbeziehung der Bürgerschaft als Gemeinschaft sicherheitsbewusster, wachsamer Menschen, die mitverantwortlich zur Sicherheit beitragen, dürfte bei der Bewältigung der Terrorismusgefahren ein besonderer sicherheitpolitischer Gewinn sein. Das der "Aktion Sicherheitsnetz" immanente Prinzip "zero tolerance" (keine Nachsicht), bislang auf normale Sicherheits- und Ordnungsstörungen zugeschnitten, lässt sich hochstufen auf die Ebene der Abwehr terroristischer Gefahren, die es erst recht schon im Ansatz und hart zu bekämpfen gilt. Das entspräche auch der kriminalpolitischen Zielsetzung des Beschlusses der Innenministerkonferenz vom 2. 2. 1998 zu einer "Partnerschaft für mehr Sicherheit in unseren Städten und Gemeinden",
IV. Sicherheit und Freiheit
Jede Epoche der sicherheitspolitischen Geschichte unseres Landes, in der Sicherheitskrisen zu einer Verschärfung des Sicherheitsrechts auf verfassungsrechtlicher und/oder gesetzlicher Ebene führten, war von einer Grundsatzdiskussion um die Relation zwischen Sicherheit und Freiheit, um die rechte Ausbalancierung dieser Grundwerte begleitet. Dies fand bereits bei der Schaffung der Notstandsverfassung
Das Grundgesetz mit seiner demokratisch rechtsstaatlichen Substanz schließt freiheitsvernichtende (tendenziell "absolute") Sicherheit ebenso aus wie sicherheitsvernichtende, grenzenlose Freiheit. Nach unserer Verfassung kann die Sicherheitsaufgabe des Staates nur als Auftrag verstanden werden, die realistischerweise "machbare" Sicherheit zu optimieren und dabei Freiheitseinschränkungen zu Lasten der "Störer" wie auch generelle, reflexmäßige Belastungen nicht missbrauchter bürgerlicher Freiheit (z. B. durch Kontrollstellen, Rasterfahndung) zu minimieren.
Das Bundesverfassungsgericht hat den hohen Rang der Sicherheit wie folgt gekennzeichnet: "Die Sicherheit des Staates als verfasster Friedens- und Ordnungsmacht und die von ihm zu gewährleistende Sicherheit seiner Bevölkerung sind Verfassungswerte, die ... unverzichtbar sind, weil die Institution Staat von ihnen die eigentliche und letzte Rechtfertigung herleitet."
Sicherheit hat eben ihren Preis, nicht nur im finanziellen Sinne - dies betonten schon die nordamerikanischen Verfassungen von New Hampshire und Massachusetts aus dem 18. Jahrhundert -, sondern auch im ideellen, freiheitsverständlichen Sinne. Kritische Kontrolle ist bei jedem Ausbau gesetzlicher Polizeimacht demokratisch zulässig und geboten. Das ist keine Frage. Deplatziert ist jedoch eine künstliche Aufregung über Gesetzesänderungen, die bereits bestehende, wohl begründete Sicherheitspflichten des Bürgers nur weiter konkretisieren. So liegen die Dinge z. B. bei einer Anreicherung von Ausweispapieren durch Fingerabdruck und andere biometrische Daten, die nur dazu dienen, die Zweckerfüllung der Papiere noch sicherer zu machen. Überhaupt stehen manche rechtswissenschaftlichen und sicherheitspolitischen Bedenken - zumal solche von Datenschutzbeauftragten - gegen sicherheitsfördernde Neuerungen im Bereich polizeilicher Befugnisse in einem auffälligen Gegensatz zu der Akzeptanz, den eben diese Neuerungen beim "gesetzestreuen Durchschnittsbürger" finden. Ein Beispiel hierfür ist die Videoüberwachung bestimmter öffentlicher Flächen, wie etwa der Bahnhofsvorplätze. Alle Stimmen, die ich bisher "aus dem Volk" gehört habe, deuten darauf hin, dass man gegen Videokameras, wenn sie auch nur etwas mehr Sicherheit bringen, auch schon in Zeiten nur "normaler" Kriminalität nichts einzuwenden hat. Alles in allem sollte eine kluge Haltung zur neuen Sicherheitspolitik von einer vernünftigen mittleren Linie des Denkens zwischen Sicherheitsfanatismus einerseits und Datenschutzhysterie andererseits bestimmt sein.