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Zur Entwicklung der polnischen Demokratie

Klaus Bachmann

/ 15 Minuten zu lesen

Unter Bruch der Verfassung macht sich die Regierungspartei PiS die Justiz gefügig. Doch wird dies nicht zur Errichtung einer Diktatur führen, sondern zur Entstehung eines weiteren "hybriden" Systems in einer Grauzone zwischen Demokratie und Diktatur.

2015 war auch für polnische Verhältnisse ein ungewöhnliches Wahljahr. Während man in den Jahren zuvor im Vorfeld von Wahlen häufig den Eindruck gewinnen konnte, dass es um einen Endkampf zwischen Gut und Böse gehe, um eine Entscheidung zwischen dem Untergang und der Rettung des Landes, war 2015 alles ganz anders. Da gab es einen müden, einfallslosen Wahlkampf, in dessen Verlauf fast alle Parteien ihrer Stammwählerschaft signalisierten, sie könne eigentlich auch zu Hause bleiben, denn das Wahlergebnis stehe ohnehin fest. Die einzigen, die wirklich bei der Sache waren, waren die Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer der Partei Recht und Gerechtigkeit (Prawo i Sprawiedliwość, PiS) und der kleinen, neugegründeten Partei Polen Zusammen (Polska Razem). Die Apathie der Gegner war umso erstaunlicher, als es 2015 um mehr Macht ging als je zuvor: Im Mai stand die Präsidentschaftswahl an, Ende Oktober die Parlamentswahl.

Wegen innerparteilicher Reibereien und einer übertrieben zur Schau gestellten Siegesgewissheit verlor der Kandidat der damals regierenden liberal-konservativen Bürgerplattform (Platforma Obywatelska, PO), Bronisław Komorowski, die Präsidentschaftswahl gegen einen fast unbekannten Außenseiter, den Europaabgeordneten Andrzej Duda, den PiS-Parteichef Jarosław Kaczyński ins Rennen geschickt hatte, um nicht selbst kandidieren zu müssen. Als Duda aufs Schild gehoben worden war, galt Komorowskis Wahlsieg noch als sicher, und Kaczyński hatte vermeiden wollen, sein Ansehen in einem aussichtslosen Wahlkampf riskieren zu müssen. Nach Dudas Erfolg stiegen die Umfragewerte für die PiS, und so hatte sie erstmals seit 2005 die Aussicht, auch die Parlamentswahl zu gewinnen und den Premierminister zu stellen.

Diese Perspektive mobilisierte offenbar allein die PiS-Anhänger. Die PO war innerlich zerstritten und konnte sich auf keine kohärente Wahlkampfstrategie einigen. Die Linke war noch zerstrittener und trat in der Folge mit drei rivalisierenden Wahlkomitees an. Ein Teil des bürgerlichen Establishments hatte aus Enttäuschung über die PO eine neue liberale Partei gegründet (Nowoczesna), die das konservativ-liberale Lager zusätzlich schwächte. Wie in Deutschland werden in Polen die Wählerstimmen nach dem sogenannten D’Hondt-Verfahren in Abgeordnetenmandate umgerechnet, das große Parteien überproportional begünstigt. So wurde die PiS im Herbst 2015 bei einer Wahlbeteiligung von gerade einmal 50,9 Prozent und einem Ergebnis von 37,6 Prozent der gültigen Stimmen nicht nur größte Partei, sondern erreichte in beiden Häusern des Parlaments – dem Unterhaus (Sejm) und dem Senat – auch eine satte absolute Mehrheit der Mandate. Die PiS konnte jetzt durchregieren, wollte aber noch mehr. Die Partei geht seither mit geradezu revolutionärem Eifer daran, das politische System Polens umzubauen. Um zu verstehen, wie das abläuft, ist ein kurzer Rückblick auf die bis dahin geltende Verfassungsordnung notwendig.

Polnische "Checks and Balances"

Nach 1989 hatte sich Polen zunächst mit einigen Novellierungen der alten, noch aus den 1950er Jahren stammenden Verfassung beholfen. 1997 arbeitete ein überparteilicher Verfassungsausschuss des Parlaments dann eine neue Verfassung aus, die per Referendum von einer bescheidenen relativen Mehrheit der Wahlberechtigten angenommen wurde. Zur Zeit ihrer Erarbeitung war die konservativ-nationale Rechte ähnlich zersplittert wie heute die Linke und im Parlament gar nicht vertreten. Dennoch akzeptierten alle politischen Kräfte die neue Verfassung als Geschäftsgrundlage. Sie wurde seitdem mehrfach geringfügig verändert, doch das Institutionengefüge blieb unangetastet.

Nach der Verfassung von 1997 ist Polen ein Zentralstaat mit Elementen von Selbstverwaltung auf den Ebenen der Städte, Gemeinden, Kreise und Regionen. Diese haben zwar eigene Haushalte und ein eigenes Steueraufkommen, aber keinen Einfluss auf die Verabschiedung von Gesetzen. Regiert wird das Land seither von einer Regierung unter einem Ministerpräsidenten, der mit seinen Ministerinnen und Ministern vom direkt (und nach absolutem Mehrheitswahlrecht nach französischem Vorbild) gewählten Staatspräsidenten vereidigt wird und dem Parlament verantwortlich ist. Die Regierung kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgelöst werden, selbst aber nicht das Parlament auflösen. Dies kann nur der Präsident, wenn sich das Parlament als unfähig erweist, einen Haushalt zu verabschieden, oder keine Regierung gebildet werden kann. Der Präsident hat zudem ein Vetorecht gegen ordentliche Gesetze, mit dem er das Parlament zwingen kann, ein Gesetzesvorhaben entweder aufzugeben oder es mit Dreifünftelmehrheit statt der üblichen absoluten Mehrheit zu verabschieden. Ein solches Veto zwingt eine Regierungsmehrheit dann zu einem Kompromiss – entweder mit dem Präsidenten oder mit der parlamentarischen Opposition. Der Präsident kann vom Parlament verabschiedete Gesetze auch an den Verfassungsgerichtshof (Trybunał Konstytucyjny) zur Prüfung überweisen, der sie ganz oder teilweise kassieren kann. Bis 1999 konnte ein solches Verdikt noch vom Parlament überstimmt werden; seitdem sind die Urteile des Gerichtshofes "endgültig und allgemein verbindlich". Der Verfassungsgerichtshof, dessen 15 Richterinnen und Richter vom Sejm gewählt werden, ist somit zur wichtigsten Kontrollinstanz von Parlament und Regierung geworden. Dies gilt umso mehr, wenn der Präsident, die Parlamentsmehrheit und die Regierung demselben politischen Lager entstammen.

Kaltstellen des Verfassungsgerichtshofes

Kaum hatte die PiS die Parlamentswahl 2015 gewonnen und ein Kabinett um Beata Szydło gebildet, ging die Partei daran, die bestehende Verfassungsordnung aus den Angeln zu heben. Sie war angetreten, eine Vierte Republik zu schaffen. Bereits 2010 hatte sie einen entsprechenden Verfassungsentwurf vorgestellt, der, wäre er umgesetzt worden, das Land in eine autoritäre Präsidialdemokratie verwandelt hätte. Weil auch nach der Wahl 2015 eine Verfassungsänderung nicht ohne Weiteres möglich war – dazu braucht es im Parlament eine Zweidrittelmehrheit – richtete sich das Augenmerk der Regierung und der Parlamentsmehrheit zunächst auf den Verfassungsgerichtshof. Dort gaben noch Richterinnen und Richter den Ton an, die von den Vorgängerregierungen eingesetzt worden waren. PiS-Parteichef Jarosław Kaczyński pflegt das Gericht gerne als dritte, demokratisch nicht gewählte Parlamentskammer zu bezeichnen. Entsprechend war der PiS nun daran gelegen, die Autorität des Verfassungsgerichtshofes anzufechten und ihn gleichzeitig mit möglichst vielen "eigenen" Juristinnen und Juristen zu besetzen.

Einen Vorwand lieferte das Vorgehen der gerade abgewählten Koalition aus PO und Polnischer Volkspartei (Polskie Stronnictwo Ludowe, PSL), mit deren Stimmen der Sejm Anfang Oktober 2015 fünf Verfassungsrichter gewählt hatte, obwohl zwei der fünf Richterstellen erst im Dezember, also nach der Parlamentswahl, frei wurden. Ermöglicht hatte dies eine entsprechende Gesetzesänderung im Juni. Die PiS hatte beim Verfassungsgerichtshof dagegen geklagt. Nach der Parlamentswahl zog die PiS die Klage zurück, worauf die PO, ahnend, was kommen würde, sie in eigenem Namen wieder einreichte. Erwartungsgemäß erklärte der Gerichtshof die Wahl von zwei Richtern für verfassungswidrig. Doch Präsident Duda weigerte sich, auch die drei übrigen Richter zu vereidigen. Fast gleichzeitig erklärte die Parlamentsmehrheit die gesamte Wahl der fünf Richter durch das Vorgängerparlament für ungültig und entsandte am 2. Dezember ihre eigenen fünf Richterinnen und Richter, die noch in der Nacht zum 3. Dezember im Präsidentenpalast vereidigt wurden. Doch Gerichtspräsident Andrzej Rzepliński teilte den betreffenden Richtern keine Fälle zu. Damit gab es im Gericht nun kein Quorum mehr für Urteile über Kompetenzstreitigkeiten zwischen Staatsorganen. Die Verfassungsmäßigkeit von geplanten Gesetzen, mit denen die Parlamentsmehrheit der PiS den Gerichtshof entmachten wollte, konnte so nur noch von einer Kammer oder einem unterbesetzten Plenum entschieden werden. Die Regierung um Szydło wiederum erkannte daraufhin mehrere Urteile nicht an und weigerte sich, sie zu veröffentlichen oder umzusetzen.

Dies wurde von den juristischen Fakultäten der großen polnischen Universitäten, von der Venedig-Kommission des Europarates, die EU-Staaten verfassungsrechtlich berät, von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament scharf kritisiert, was allerdings nicht zu einem Einlenken der PiS führte. Als Gerichtspräsident Rzepliński ein Jahr später, im Dezember 2016, planmäßig aus dem Amt schied, ernannte Präsident Duda die Posener Sozialrichterin Julia Przyłębska zu seiner Nachfolgerin. Faktischer Chef des Gerichts wurde jedoch schon bald der Juraprofessor Mariusz Muszyński; Przyłębska stattete ihn mit einer Generalvollmacht aus, nachdem ihr Mann zum Botschafter in Berlin ernannt worden war.

Bis 2015 hatte der Sejm bei der Wahl von Verfassungsrichtern darauf geachtet, unabhängige und möglichst überparteiliche Verfassungsjuristen zu entsenden, die meist auch von einer breiten Mehrheit unterstützt wurden. Die Richterwahl im Dezember 2015 zeugte vom Drang der PiS, von diesem Pfad abzuweichen und von der Regierung möglichst abhängige, in Juristenkreisen eher isolierte Kandidaten auszusuchen. Einer von ihnen, Lech Morawski, erklärte denn auch im Mai 2017 auf einer Podiumsdiskussion der Universität Oxford einem erstaunten Publikum, er vertrete nicht nur das Verfassungsgericht, sondern auch die Regierung.

Tatsächlich wäre es gar nicht notwendig gewesen, den Gerichtshof mit solchen Methoden zu entmachten, um die der neuen Regierung tendenziell kritisch gegenüberstehende Richtermehrheit loszuwerden. Als die PiS die Parlamentswahl gewann, saßen im Verfassungsgerichtshof drei Richter und eine Richterin, die zwischen 2004 und 2015 mit Unterstützung der PiS-Parlamentsfraktion gewählt worden waren. Zwei weitere Posten konnte die Partei Ende 2015 mit eigenen Kandidaten besetzen, ohne gegen die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zu verstoßen. Darüber hinaus würden bis Ende 2016 zwei Richter in Rente gehen, darunter Gerichtspräsident Rzepliński. Die PiS hätte also spätestens 2016 auch ohne Verfassungsbruch eine Mehrheit von acht zu sieben Richtern gehabt und ab Anfang 2017 den Gerichtspräsidenten stellen können. Doch darum ging es längst nicht mehr.

Zentralisierung

Bei der Begründung ihrer Politik bediente sich die PiS-Regierung um Premierministerin Szydło häufig einer zweigleisigen Strategie. Als das Europaparlament 2016 zum ersten Mal über die Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit in Polen debattierte, verkündete Szydło, dem Verfassungsgericht sei nichts geschehen, es arbeite ungestört, und die Maßnahmen ihrer Regierung dienten nur dazu, die Verfassungsverstöße der Vorgängerregierung zu korrigieren. In Reden vor Parteimitgliedern und Anhängern erklärte sie dagegen, man habe das Gericht kaltstellen müssen, da es sonst die Sozialreformen – gemeint waren vor allem die Einführung des Kindergeldes und eines flächendeckenden Mindestlohns – blockiert hätte. Das war eine recht kühne Behauptung, weil bisher niemand verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Reformen vorgebracht hatte.

Allerdings ging die Regierung Szydło, zunächst in enger Abstimmung mit Präsident Duda, vom ersten Tag ihrer Amtszeit an mit geradezu revolutionärem Eifer daran, den polnischen Staat, der unter der konservativ-liberalen Regierung von Jerzy Buzek (1997–2001) dezentralisiert worden war, zu rezentralisieren. Viele der dabei beschlossenen Maßnahmen lösten tatsächlich verfassungsrechtliche Bedenken aus und hätten von einem unabhängigen Verfassungsgericht zumindest teilweise blockiert werden können. Das gilt auch für weitere Beschlüsse, die dem Geist der Verfassung und internationalen Verpflichtungen widersprechen. So wurde ein neues Polizeigesetz durchgesetzt, das es ermöglicht, Ausländer – ohne Unterscheidung in EU- und Nicht-EU-Ausländer – länger ohne richterlichen Haftbefehl festzuhalten als Inländer; Stadtbewohnern ist es inzwischen verboten, auf dem Land Ackerland zu erwerben; und nach einer Novellierung des Versammlungsrechts wird sogenannten zyklischen, also regelmäßig stattfindenden Demonstrationen bei der Genehmigung von öffentlichen Kundgebungen Vorrang vor anderen gegeben. Die letztgenannte Maßnahme begünstigte offensichtlich die bis 2018 monatlich im Zentrum Warschaus stattfindenden und von der PiS organisierten Gedenkveranstaltungen für die Opfer der Flugzeugkatastrophe von Smolensk vom 10. April 2010, bei der auch der damalige Präsident Lech Kaczyński, der Zwillingsbruder des PiS-Parteichefs Jarosław Kaczyński, zu Tode gekommen war: Seit der Regierungsübernahme durch die PiS hatte es immer häufiger Gegendemonstrationen gegeben; die Gesetzesänderung zielte darauf, sie zu erschweren oder gar zu verhindern.

Eine weitere frühe und einschneidende Maßnahme der PiS-Regierung war die Zentralisierung aller zivilen Geheimdienste in der Hand eines Geheimdienstkoordinators. Zugleich erhielten die Geheimdienste und die Polizei umfangreiche zusätzliche Befugnisse zur Online- und Telefonüberwachung, die mit der Notwendigkeit der Terrorabwehr begründet wurden. Die Opposition kritisierte dies als überzogen und warnte vor der Errichtung eines Überwachungsstaats. Im Januar 2016 demonstrierten Zehntausende in mehreren polnischen Städten gegen die Reformen der PiS.

Es lässt sich nur darüber spekulieren, welches Schicksal die Gesetzesänderungen vor einem unabhängigen Verfassungsgericht ereilt hätte. Der real existierende Verfassungsgerichtshof unter der Leitung von Przyłębska und Muszyński hat jedenfalls kein Urteil erlassen, das für die Regierung unangenehm gewesen wäre. Es segnete sogar das neue Versammlungsrecht ab, das Präsident Duda zur Prüfung übersandt hatte. Hatten Verfassungsrichter und Juristenvereinigungen aus ganz Europa den polnischen Verfassungsgerichtshof lange noch durch Proteste, Stellungnahmen und die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen unterstützt, kappten sie nach der Übernahme der Gerichtspräsidentschaft durch das Duo Przyłębska/Muszyński Ende 2016 alle Kontakte.

Justizreform

Mit der Einhegung des Verfassungsgerichtshofes war der Weg frei für weitere, noch tiefer greifende Reformen. Mit drei Gesetzentwürfen ging die PiS-Mehrheit im Parlament nun daran, auch das verbleibende ordentliche Gerichtswesen, das Oberste Gericht (Sąd Najwyższy) und das System der Richterernennungen zu reformieren. Begründet wurde dies unter anderem mit der Notwendigkeit, die Richterschaft zu "entkommunisieren". Dabei stellten PiS-Politiker auch des Öfteren Analogien mit Deutschland nach 1945, mit der Säuberung des DDR-Justizapparates nach 1990 und mit der (weitgehend ausgebliebenen) Aufarbeitung der Franco-Diktatur in Spanien her und behaupteten recht pauschal, polnische Richter seien korrupt und kriminell. Das bestehende System der Richterernennungen und die Disziplinargerichtsbarkeit führten dazu, dass Richter sich gegenseitig schützten, nach dem Motto: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus."

Diese Behauptungen, von regierungsnahen Medien mit wenigen, aber häufig wiederholten Einzelfällen illustriert, stehen in klarem Widerspruch zu Berichten und Analysen, die von den zuständigen Regierungsagenturen und Forschungsinstituten erstellt worden waren, bevor die Regierung zum Angriff auf die Richterschaft blies. Demnach befinden sich polnische Gerichte in Bezug auf die Bearbeitungs- und Prozessdauer im EU-Mittelfeld, und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Richter auch nur ein Disziplinarvergehen begeht, ist sechs bis sieben Mal geringer als die Wahrscheinlichkeit, dass ein Durchschnittsbürger ein Vergehen oder Verbrechen begeht. Auch der Vorwurf, die Richterschaft sei nach 1989 nie politisch gesäubert worden und deshalb eine Bastion totalitärer Ideologie, geht fehl. Zwar hat die polnische Richterschaft den Systemwechsel 1989 ohne groß angelegte Durchleuchtungen und Säuberungen überstanden, doch führte der anschließende Generationswechsel unter den Richtern dazu, dass deren Durchschnittsalter inzwischen deutlich unter 40 Jahren liegt. Das bedeutet, dass die meisten Richter erst nach 1989 in ihrem Beruf tätig wurden und viele selbst ihr Jurastudium erst nach der Wende absolviert haben.

Die Reformvorhaben der Regierung Szydło zielten auch gar nicht darauf, das Justizwesen effektiver zu machen, sondern es der Regierung und dem Parlament unterzuordnen. Das Paket aus drei Gesetzentwürfen, das im Juli 2017 im Sejm beraten und verabschiedet wurde, sah vor, den Justizminister nicht nur zum obersten Dienstherrn der Staatsanwälte, sondern auch zum obersten Dienstherrn der Richterschaft zu machen. Zugleich sollte der Minister Einfluss auf den Landesjustizrat gewinnen, der in Polen für die Ernennung von Richtern zuständig ist, sowie auf die Besetzung des Obersten Gerichts, dessen Mitglieder er dann fast beliebig durch eigene Kandidaten ersetzen könnte. Schon zuvor hatte die Regierung Szydło die Funktionen des Justizministers und des Generalstaatsanwalts verschmolzen und dem Generalstaatsanwalt die Kompetenz verliehen, Staatsanwälte beliebig zu versetzen, ihnen direkte Anweisungen zu geben und in laufende Verfahren einzugreifen.

Nach Massenprotesten in allen größeren polnischen Städten, Protesten des Europarates, der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und zahlreicher in- und ausländischer Juristenvereinigungen und einzelner Politiker entschied sich Präsident Duda, zwei der drei Gesetze – zum Obersten Gericht und zum Landesjustizrat – per Veto zu blockieren. Auch er hatte offensichtlich das Vertrauen in den Verfassungsgerichtshof verloren, denn er verzichtete darauf, dem Gericht die offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzentwürfe zur Prüfung vorzulegen. Das Gesetz über die ordentlichen Gerichte jedoch trat in Kraft, und Justizminister Zbigniew Ziobro begann sogleich damit, Gerichtspräsidenten im ganzen Land auszutauschen.

Im Herbst 2017 verhandelten Regierung und Präsident dann, zumeist hinter verschlossenen Türen, über eine neue Reform der Justiz. Im Dezember legte Duda zwei Gesetzentwürfe vor, die in den Parlamentsausschüssen von der PiS-Mehrheit stark verändert und anschließend verabschiedet wurden. Nach der dritten Lesung wurde klar, dass die Regierungsmehrheit im Parlament und der Präsident sich offenbar darauf geeinigt hatten, die Justiz unter sich aufzuteilen: Das Parlament kann nun über die Zusammensetzung des Landesjustizrates und damit indirekt über Richterernennungen bestimmen – eine Kompetenz, die bisher in den Händen der Gerichtshöfe und Standesorganisationen der Richter lag; das Oberste Gericht wird jetzt vom Staatspräsidenten kontrolliert, der es fortan so behandeln kann, wie die Regierung den Verfassungsgerichtshof behandelt hat, entscheidet er doch über die Ernennung der Richter sowie des Gerichtspräsidenten und bestimmt die Struktur der Kammern.

Eine direkte Einflussnahme auf richterliche Urteile ist damit zwar nicht verbunden, aber dass in Zukunft noch ein Jurist, der sich bei der PiS unbeliebt gemacht hat, Richter wird, ist praktisch ausgeschlossen. Wie in Prozessen entschieden wird, ist nach wie vor Sache der Richter. Doch wer welche Richterposition einnimmt und wer über welche Angelegenheit richtet, bestimmen die jeweiligen Mitglieder der Exekutive und der Legislative. Der Entscheidungsspielraum von Richtern und Kammern ist damit deutlich geringer geworden, zudem haben die Möglichkeiten, Richter zu maßregeln, durch eine neu geschaffene Disziplinarkammer des Obersten Gerichts stark zugenommen. Über die Gerichtspräsidentschaften in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die mehrheitliche Besetzung der Stellen im Landesjustizrat sowie am Obersten Gericht entscheidet nicht mehr die Richterschaft selbst, sondern es entscheiden die Parlamentsmehrheit, der Justizminister und der Präsident – jene Instanzen also, die eine unabhängige Justiz gemäß der Verfassung eigentlich kontrollieren sollte.

Die Justizreform war noch nicht in Kraft getreten, da brachte die Regierung bereits den nächsten demokratiepolitisch und verfassungsrechtlich bedenklichen Gesetzentwurf ein – eine Reform der Wahlordnung, die darauf abzielt, die staatliche Wahlkommission, deren Amtszeit noch sieben Jahre dauern würde, vorzeitig entlassen zu können. Ihre Mitglieder sollen durch vom Parlament gewählte Vertreter ersetzt werden, nach einem Wahlmodus, der die PiS begünstigen und ihr in der Kommission eine Mehrheit verschaffen würde. Auch das Wahlbüro, das für die praktische Organisation von Wahlen verantwortlich ist, könnte dann mit PiS-Getreuen besetzt werden. Im Januar 2018 unterzeichnete Präsident Duda das entsprechende Gesetz zur Neuregelung der Wahlordnung. Ebenfalls im Januar trat die Novelle über den Landesjustizrat Kraft; das Gesetz über das Oberste Gericht gilt ab April 2018.

In der Grauzone

Werden all diese Reformen wie geplant umgesetzt, könnten sie Polen in einen Staat verwandeln, in dem mehrere in westlichen Demokratien institutionell verankerte Mechanismen auf den Kopf gestellt sind: Die Justiz kontrolliert dann nicht mehr die Exekutive und die Legislative, sondern wird von diesen kontrolliert; der Justizminister kann dann über seinen Einfluss auf Staatsanwaltschaften, die bei Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei weisungsbefugt sind, und Gerichte die Unschuldsvermutung de facto außer Kraft setzen. Wahlen werden dann von einem von der PiS neu besetzten Verwaltungsapparat organisiert, dessen Kommissare auch Wahlkreisgrenzen verändern können. Über Wahlbeschwerden und die Gültigkeit von Wahlen entscheiden dann anschließend das Oberste Gericht und gegebenenfalls der Verfassungsgerichtshof, deren politische Unabhängigkeit nicht mehr gewährleistet ist.

Auch wenn Oppositionspolitikerinnen und -politiker behaupten, damit entstehe eine Situation, in der das Wahlergebnis von der Regierung fast beliebig bestimmt werden kann, wäre die Annahme falsch, Polen verwandele sich in eine Diktatur. Mit Russland unter Wladimir Putin, Belarus unter Alexander Lukaschenko, der Türkei unter Recep Tayyip Erdoğan und Ungarn unter Viktor Orbán gibt es bereits vergleichbare Regime in Europa, die sich in einer ähnlichen Grauzone befinden und als "Vorbilder" dienen können. In all diesen Ländern wurde die unabhängige Justiz durch eine dominante Exekutive entmachtet. Dies geschah meist durch Volksabstimmungen über Verfassungsänderungen. Polen ist da nur insofern ein Sonderfall, als die PiS sowohl innerhalb als auch außerhalb des Parlaments nie eine verfassungsändernde Mehrheit erreicht hat und deshalb die Verfassung durch ordentliche Gesetze brach, die anschließend von einem zur Loyalität gezwungenen Verfassungsgerichtshof abgesegnet wurden.

Der Vergleich mit Russland, Belarus, der Türkei und Ungarn zeigt, dass sich derartige politische Ordnungen wie in Belarus in Diktaturen verwandeln können, dies aber nicht zwangsläufig tun. Das liegt daran, dass ihre Regierungschefs ihre Legitimität ausschließlich aus Wahlen beziehen, im Gegensatz zu "klassischen" Diktatoren und Monarchen, die sich auf Gottes Willen, ihr Charisma oder darauf beriefen, per se die einzigen zu sein, die berechtigt und fähig seien, das Land zu regieren. Sie alle halten regelmäßig Wahlen ab.

Dem ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch und dem jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milošević wurde das zum Verhängnis: Sie verloren Wahlen, die sie zu ihrem Machterhalt selbst anberaumt hatten. Diktatoren wie Francisco Franco, António de Oliveira Salazar und das griechische Obristenregime verzichteten darauf, sich auf diese Weise Legitimität zu verschaffen. Damit die Legitimierung durch Wahlen funktioniert, braucht es aber auch eine Opposition, die sich daran beteiligen kann. Freilich ist es im Interesse der Machthaber, diese zu schwächen und daran zu hindern, Wahlen zu gewinnen; doch ist es nicht in ihrem Interesse, jegliche Opposition abzuschaffen.

Mit anderen Worten auf Polen übertragen: Die Reformen seit der Regierungsübernahme durch die PiS haben es zwar wesentlich weniger wahrscheinlich gemacht, dass die Partei bei künftigen Wahlen ihre Mehrheit verliert, unmöglich ist es aber nicht. In der Politikwissenschaft werden solche Systeme, in denen die checks and balances durch die Exekutive ausmanövriert wurden, deshalb auch als "hybrid" bezeichnet, als eine Mischung aus Demokratie und Diktatur, oder auf Englisch als competitive oder electoral authoritarianism. Polen wird durch die Politik der PiS zwar immer mehr zu einem Obrigkeitsstaat ohne rechtsstaatliche Mechanismen, aber keineswegs zu einer Diktatur wie früher Spanien, Griechenland und Portugal.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Siehe hierzu auch Klaus Bachmann, Der Bruch. Ursachen und Folgen des Umsturzes der Verfassungsordnung Polens 2015–2016, Frankfurt/M. 2016, sowie die Themenausgaben "Gegen die Wand. Konservative Revolution in Polen", Osteuropa 1–2/2016, und "Rückkehr der illiberalen Demokratie?", Transit. Europäische Revue 48/2016.

  2. Der Verfassungsentwurf von 2010 zielte darauf, dem damaligen Präsidenten Lech Kaczyński (PiS) mehr Macht zu verleihen – insbesondere gegenüber dem damaligen Ministerpräsidenten Donald Tusk (PO). Nach der Parlamentswahl 2015 war die PiS nicht mehr daran interessiert, den auch für sie überraschend gewählten Präsidenten Duda zu stärken und distanzierte sich daher vom alten Verfassungsentwurf.

  3. Vgl. Komitee zur Verteidigung der Demokratie (KOD) Deutschland, Polen-Newsletter 20/2017, Externer Link: https://kodgrupaberlin.wordpress.com/kod-pressespiegel-202017-vom-18-05-2017.

  4. Natürlich sind die innenpolitischen Verhältnisse in diesen Ländern – abgesehen von der Vereinnahmung der Justiz durch die Exekutive – kaum miteinander vergleichbar. PiS-Parteichef Jarosław Kaczyński hat in der Vergangenheit häufig seine Bewunderung für die Politik Orbáns und Erdoğans (bis zum Putschversuch 2016) geäußert. Vergleiche mit Belarus und Russland weisen PiS-Vertreter dagegen empört von sich.

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Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Klaus Bachmann für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de

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ist Professor für Sozialwissenschaften an der Universität für Sozial- und Geisteswissenschaften Warschau. Er beschäftigt sich mit Transitional Justice, EU-Integration und Internationalem Strafrecht.