I. Aporien der Leitkultur
Vor dem Hintergrund tief sitzender Ängste vor Überfremdung der deutschen Kultur durch weitere Zuwanderung wurde von Politikern der Unionsparteien die Geltung der deutschen Kultur als "Leitkultur"
Was aber ist das spezifisch Deutsche an der Kultur Deutschlands? Versuche seiner verbindlichen inhaltlichen Bestimmung müssen wegen der Verflechtung der Kultur Deutschlands mit vielen anderen Kulturen scheitern. Deshalb und unter dem Eindruck heftiger Medienschelte wurde zuletzt von einigen Politikern der Union das Grundgesetz als eigentliche Substanz und normativer Horizont der deutschen Leitkultur definiert. Da sich aber das Grundgesetz wie alle republikanischen Verfassungen auf die Würde des Menschen und nicht nur auf die Würde der eigenen Nation und seiner Bürger beruft und damit auch für die Grundrechte eine universale Geltung beansprucht, verflüchtigte sich sogleich wieder das genuin Deutsche der Leitkultur. Der Rückgriff auf eine "europäische" Leitkultur als Leitkultur Deutschlands konnte ebenfalls keine handfesteren Ergebnisse bringen. In empirischer Sicht wird die europäische Geschichte neben manch Positivem jedoch auch durch eine Abfolge fürchterlicher Verbrechen charakterisiert. Zu ihnen gehören u. a. die Kreuzzüge, die Inquisition, die Dezimierung und Unterdrückung der Urbevölkerung Amerikas, die Untaten des europäischen Kolonialismus, der Sklavenhandel und die Sklavenhaltung, blutige Bürgerkriege im Namen der jeweiligen Wahrheiten christlicher Konfessionen und zuletzt der Wahn des europäischen Nationalismus
Diejenigen, die eine europäische Leitkultur (Bassam Tibi) oder zuvor eine westliche Leitkultur (Samuel Huntington) angemahnt hatten
Dass es den Protagonisten der Leitkultur nicht primär um die Achtung des Grundgesetzes ging, sondern um den Schutz der spezifisch "deutschen" Kultur, veranschaulicht ihre Polemik gegen Multikulturalismus. Wie im Streit um die Frage, ob die Bundesrepublik trotz millionenfacher Einwanderung als Einwanderungsland bezeichnet werden darf, wurde auch hier die bloße Anerkennung der Wirklichkeit, dass Deutschland durch die Einwanderung längst eine multiethnische und multikulturellere Gesellschaft geworden ist, mit ablehnenden Reaktionen beantwortet. Gleiches widerfuhr den Forderungen deutscher Multikulturalisten nach rechtzeitiger politischer Integration der sich in Zukunft noch verstärkenden kulturellen und ethnischen Pluralität Deutschlands. Obwohl die führenden Vertreter des Mainstreams des deutschen Multikulturalismus, seien dies Heiner Geißler, Jürgen Micksch, Daniel Cohn-Bendit, Claus Leggewie oder Jürgen Habermas, stets die Geltung des Grundgesetzes für alle Zuwanderer betont hatten
II. Grundgesetz und Leitkultur
Mit der Proklamation einer für alle "Deutschen" verbindlichen Leitkultur, die einen höheren Stellenwert hat, als "nichtdeutsche" Kulturtraditionen, sollte die nationale deutsche Kultur vor dem zu starken Einfluss fremden Kulturguts geschützt werden. Diese Absage an einen kulturellen Pluralismus und die mit ihr verbundene Betonung nationaler kultureller Homogenität veranschaulicht zunächst einmal die Beharrungskraft des ethnokulturellen Nationalismus
Der Kern der kulturellen Freiheit des modernen Verfassungsstaates ist die individuelle Freiheit der Religion und Weltanschauung. Gerade sie war die Mutter der politischen Freiheit. Durch die politischen Freiheiten der Bürger und ihren institutionellen und rechtlichen Schutz sollte die kulturelle Freiheit gesichert werden. Auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird die individuelle Freiheit der Kultur, die individuelle Freiheit des religiösen Glaubens, der religiösen Praxis und der Weltanschauung geschützt. So heißt es in Art. 4 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes (GG): "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich" sowie: "Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet." Zur kulturellen Freiheit gehört nach Art. 5 Abs. 3 GG die Freiheit von Kunst und Wissenschaft: "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei." Religiöse Überzeugungen und kulturelle Werte von Minderheiten werden nicht nur geduldet, sondern dürfen auch aktiv vertreten werden. Art. 5 Abs. 1 GG sagt dazu: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten . . . Eine Zensur findet nicht statt." Wegen der anhaltenden religiösen und weltanschaulichen Individualisierung und Pluralisierung Deutschlands gewinnt dieser Schutz der individuellen kulturellen Freiheit in Zukunft eine eher noch zunehmende Bedeutung.
Aus der individuellen Freiheit der Kultur im modernen Verfassungsstaat folgt, dass die Kultur keine verbindlich vorgegebene kollektive Orientierungsgröße sein kann. In der Republik gibt es keine nationalen Religionen oder Kulturen, die für ihre Bürger verbindlich gemacht werden dürfen. Versuche, einem Deutschen, Franzosen oder Amerikaner eine bestimmte Religion oder Konfession als nationale Pflicht oder Eigenschaft vorzuschreiben, sind ein Anschlag auf den Geist und die Bestimmungen ihrer Verfassungen. Dies gilt insbesondere auch für die religiöse Praxis wie z. B. die Behinderung des Baus von Moscheen. Die Kultur der Deutschen, der Bürger der Bundesrepublik Deutschland, kann immer nur der gesamte und in sich überaus vielfältige Güterkorb der kulturellen Werte aller deutschen Staatsbürger sein. "Die" oder "eine" für alle verbindlich definierte deutsche Kultur darf es in einem republikanischen Verfassungsstaat nicht geben. Soweit der Begriff der Nation mit kulturellen Überlieferungen verbunden wird, geschieht dies immer nur als selektive individuelle Entscheidung und Aneignung, die für die übrigen Bürger nicht zwingend verbindlich sind. Es bleibt den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland überlassen, ob sie den Koran oder die Bibel, Goethe oder die Bildzeitung lesen, ob sie pakistanische Musik, Louis Armstrong oder Johann Sebastian Bach hören, ob sie in ihrer Freizeit Museen besuchen, sich lieben oder Sport treiben, ihren Urlaub in Deutschland oder im Ausland verbringen wollen.
Kulturelle Werte dürfen in der Republik individuell interpretiert, akzeptiert oder zurückgewiesen werden. Die Kultur der Republik wird somit unvermeidlich zu einer Mischung unterschiedlicher, häufig auch konfliktiver Güter und Werte. Begrenzt wird ihr Pluralismus allein durch die Verfassung und die von ihrer rechtlichen und politischen Ordnung gesetzten Schranken. Diese wiederum bilden ihrerseits die Voraussetzung für die Offenheit und Vitalität des kulturellen Pluralismus der Republik. Kultureller Individualismus und Pluralismus vertragen sich nicht mit dem statischen Konzept einer kollektiven Nationalkultur, die von ihren Bürgern museal konserviert werden muss - Konstrukte, die die tatsächliche geschichtliche innere konfliktive Vielfalt aller Kulturen und ihren ständigen Wandel ignorieren und daher immer fiktiv waren und sein werden.
Die individuelle kulturelle Freiheit und ihr Pluralismus machen die Kultur der Republik, das komplexe Amalgam der kulturellen Werte und Güter ihrer Bürger, zu einem permanenten Prozess des Wandels individueller oder kollektiver kultureller Präferenzen. In diesem Prozess ist es legitim, wenn sich einzelne Bürger oder bestimmte Gruppen engagiert für die Erhaltung und auch Verbreitung von Überlieferungen einsetzen, die ihnen selbst lieb und teuer sind. Sie können diese Überzeugungen auch als ihre eigene Leitkultur bezeichnen. Letztere darf jedoch nicht als Kultur der Republik ausgegeben werden. Diese umfasst stets die Gesamtheit der kulturellen Güter und Präferenzen aller ihrer Staatsbürger. Mit der Zunahme der Zahl der Bürger muslimischen Glaubens werden daher auch religiöse Überzeugungen des Islam in noch stärkerem Umfang als schon bisher zu einem Bestandteil der Kultur der Bundesrepublik Deutschland, der Kultur der Deutschen werden.
Die Kultur des republikanischen Verfassungsstaates ist offen für den Wandel ihrer Inhalte. Sie kann niemals abschließend und übereinstimmend definiert werden. In ihrem Pluralismus müssen kulturelle Werte und Überlieferungen überzeugender und engagierter vertreten werden als in einer Gesellschaft, in der "die" Überlieferung sehr viel unbefragt und unkritisch Gegenwart und Zukunft prägen soll. Die Republik begünstigt somit eine ungleich tiefer gehende individuelle Aneignung kultureller Güter durch ihre Bürger. Ihre Freiheit der Kultur richtet sich also nicht gegen die Bewahrung kultureller Traditionen. Sie schafft indes den politischen Rahmen für eine ständig neue kritische Überprüfung ihrer Geltung und verbessert die Chancen für kulturelle Vielfalt und Innovation.
In der Demokratie werden Mehrheiten immer wieder versuchen, ihre eigene Interpretation der Kultur anderen Mitgliedern der politischen Gemeinschaft aufzudrängen. Republiken verlieren jedoch ihre moralische und politische Glaubwürdigkeit, wenn sie solchen Tendenzen Vorschub leisten und individuelle kulturelle Freiheit und kulturellen Pluralismus einschränken oder unterdrücken. Die Integration von Fremden, ihre Verwandlung in Patrioten, kann sich im Verfassungsstaat nur auf ihre politische Integration beziehen und darf nicht mit kultureller Assimilation verwechselt werden. Kulturelle Freiheit muss allen Bürgern, auch ursprünglich fremden, ohne Ansehen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung gewährt werden.
Kulturelle Konflikte, die es in allen Gesellschaften und gerade auch in scheinbar kulturell homogenen Gesellschaften immer wieder gegeben hat, müssen im Rahmen der rechtlichen und politischen Ordnung der Republik aufgearbeitet werden. Dies wird häufig mit schweren politischen Konflikten verbunden sein. Ihre friedliche konsensuelle Bewältigung innerhalb des durch die Verfassung und ihre Rechtsordnung gegebenen Rahmens wird nicht immer und oft nur partiell gelingen. Der republikanische Verfassungsstaat bleibt immer Programm und ständig neue Aufgabe. Wenn es gelingt, in freier Selbstbestimmung eine halbwegs friedliche Koexistenz von Menschen unterschiedlicher religiöser und weltanschaulicher Orientierung zu ermöglichen, ist das Beste erreicht, was man von einer politischen Ordnung erhoffen kann.
Die politischen Konflikte, die sich aus kulturellem Pluralismus ergaben, haben ihren Ausgangspunkt oft in vorurteilsbeladenen Klischees von der jeweils fremden Kollektivkultur. So, wenn z. B. alle Muslime fundamentalistischen Gruppen des Islam zugeordnet oder Islam und Fundamentalismus gleichgesetzt werden, obwohl die große Weltreligion des Islam in mindestens ebenso viele religiöse Richtungen aufgeteilt ist wie das Christentum und es in ihm heute eine zum Teil schnell zunehmende Säkularisierung gibt. Alles was im Westen an bestimmten Formen des Islam kritisiert wird, wie z. B. die Unterordnung der Frau oder heilige Kriege, gibt es spiegelbildlich auch in der eigenen Geschichte. Politisch-religiöser Fundamentalismus hat in ihr eine mindestens ebenso lange Tradition wie im Islam. Es sei hier nur an die europäischen Religionskriege und ihre blutigen Spuren im Nordirland der Gegenwart erinnert.
Die Anheizung der Ängste vor dem Islam erinnert in manchem an den Antisemitismus. Da Antisemitismus nach Auschwitz in Deutschland in den Untergrund der Gesellschaft verdrängt wurde, bietet sich nunmehr der Antiislamismus an als Ersatz für das in allen Gesellschaften angelegte Potential der Ablehnung von Minderheiten. Die Praxis, "die" europäische oder gar "die" deutsche Kultur per Definition mit Humanität und Toleranz gleichzusetzen und sie mit der angeblich kollektiven Intoleranz außereuropäischer Kulturen zu kontrastieren, offenbart Gedächtnislücken in Bezug auf die eigene Geschichte. Die provinzielle und holzschnittartige Gegenüberstellung von kollektiver europäischer Humanität und Toleranz einerseits und kollektiver Inhumanität und dem kollektiven Fanatismus außereuropäischer Kulturen andererseits hat einen sehr rationalen Kern. Es werden Bedrohungsängste geweckt und die Demokratiefähigkeit der Menschen außereuropäischer Kulturen geleugnet.
Die immer noch geringe Akzeptanz gesellschaftlichen Pluralismus in Deutschland manifestiert sich auch in der Warnung vor der Entstehung so genannter Parallelgesellschaften. Die kulturelle Freiheit erlaubt es Bürgern, sich ihre eigene Lebenswelt zu suchen und dabei von anderen auch zu disassoziieren. Disassoziation kann eine legitime Technik der Konfliktprävention sein. Zudem ist eine bunte und zunehmende Vielfalt von oft wenig miteinander verbundenen Parallelgesellschaften oder Lebenswelten gerade für moderne Gesellschaften charakteristisch. Sie gab es auch in den angeblich homogenen Gesellschaften Europas der Vergangenheit. Arbeiter, Bauern, Handwerker, Wissenschaftler, Protestanten oder Katholiken hatten parallel zu den anderen Gruppen der Gesellschaft ihre jeweils eigenen Lebenswelten. In diesem Zusammenhang wird auch deutlich, wie vordergründig und wenig realistisch das Beharren der Kritiker des kulturellen Pluralismus auf "gemeinsamen Werten" als angeblich unabdingbarer Voraussetzung des Zusammenhaltes von Gesellschaften ist. Auch die Erfahrung der Freiheit und ihres erfolgreichen Schutzes gegen politische und kulturelle Unterdrückung kann zum verbindenden Wert des Zusammenhalts in Vielfalt werden. Gemeinsame Werte aber, die die Bürger vielleicht verbinden, können nicht per Dekret verordnet werden.
Die Integration in das Gemeinwesen, die über politische Identifikation mit dem Verfassungsstaat erfolgt, muss vielleicht mit einer zweckrationaleren Haltung gegenüber dem eigenen Staat verbunden sein als im klassischen Nationalismus. Das eigene politische Gemeinwesen wird nicht zum mythischen Leib der Nation und Endzweck der Geschichte. Politische Gemeinschaften werden nicht als Selbstzweck, sondern als notwendiger Bedingungsrahmen für ein gutes Leben der Bürger wahrgenommen - das gute Leben, zu dem gerade auch die Freiheit der individuellen kulturellen Selbstbestimmung gehört. Angesichts der Emotionen und der Weltsicht der säkularen Religion der Nation ist ein solches nüchternes und zweckrationales Verhältnis zur politischen Gemeinschaft ein Fortschritt der Vernunft und Gebot der Stunde.