Inhaltsbeschreibung
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Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. So will es das Grundgesetz. Es handelt sich bei ihnen einerseits um Interessengruppen, die sich die Durchsetzung politischer Vorstellungen zum Ziel gesetzt haben, andererseits sind sie als politische Institutionen konstitutiv Teil des parlamentarischen Systems. Neben der Interessenverfolgung erfüllen die Parteien aber noch andere Funktionen, die der Stabilität des politischen Systems dienen. Dazu gehören unter anderem: Interessenintegration, Programmformulierung und deren systemfunktionale Realisierung, Mobilisierung und Sozialisierung sowie die Rekrutierung des politischen Führungspersonals. Es gibt aber auch erhebliche Einwände gegen den übermäßigen Einfluss der Parteien. So werfen Kritiker ihnen vor, sich den "Staat zur Beute" gemacht zu haben.