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Die Lokale Agenda 21 | Kommunalpolitik | bpb.de

Kommunalpolitik Editorial Die Lokale Agenda 21 Die Krise der "sozialen Stadt" "Soziale Stadt" Ressourcen für das Leben im Problemquartier

Die Lokale Agenda 21 Herausforderung für die Kommunalpolitik

Klaus Hermanns

/ 23 Minuten zu lesen

Auf der Konferenz für Umwelt und Entwicklung der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro kam es 1992 zum Durchbruch: Von mehr als 170 Staaten wurde das Dokument Agenda 21 verabschiedet.

I. Hintergrund

Insbesondere die Weltkonferenzen der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro ("Erdgipfel von Rio") sowie die zweite Weltsiedlungskonferenz Habitat II im Juni 1996 in Istanbul haben das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Development) geprägt . Das Sustainability-Konzept u. a. geht zurück auf den sogenannten Brundtland-Bericht, der 1987 von der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung unter der Leitung der norwegischen Politikerin Gro Harlem Brundtland erstellt wurde . Dort heißt es: "Nachhaltige Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generation befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können." In der deutschen Übersetzung werden für "sustainable" neben nachhaltig auch die Adjektive dauerhaft, dauerhaft-umweltgerecht, zukunftsfähig, zukunftsverträglich, zukunftsbeständig usw. benutzt .

Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist seit rund 200 Jahren aus der Forstwirtschaft bekannt, wonach der Holzeinschlag nicht größer sein darf als die nachwachsende Holzmenge. Eine Übernutzung der Ressourcen muss zur Bewahrung des Gesamtsystems vermieden werden. Aufbauend auf den Ergebnissen der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Schutz des Menschen und der Umwelt" können vier Handlungsgrundsätze bzw. Managementregeln für eine nachhaltige Entwicklung abgeleitet werden :

"1. Die Nutzung einer Ressource darf auf Dauer nicht größer sein als ihre Regenerationsrate oder die Rate der Substitution all ihrer Funktionen.

2. Die Freisetzung von Stoffen darf auf Dauer nicht größer sein als die Tragfähigkeit der Umweltmedien oder als deren Assimilationsfähigkeit.

3. Gefahren und unvertretbare Risiken für den Menschen und die Umwelt durch anthropogene Einwirkungen sind zu vermeiden.

4. Das Zeitmaß anthropogener Eingriffe in die Umwelt muss in einem ausgewogenen Verhältnis zu der Zeit stehen, die die Umwelt zur selbst stabilisierenden Reaktion benötigt."

Eine Ausweitung des traditionellen Konzeptes der Nachhaltigkeit auf weitere Bereiche wurde allerdings schon einige Jahre vor der Brundtland-Kommission diskutiert . Eine nachhaltige Entwicklung wird von der gemeinsamen Ausgewogenheit der drei Eckpunkte Ökonomie, Soziales und Ökologie getragen. In Kapitel 7.4 des in Rio de Janeiro von über 170 Ländern verabschiedeten Dokumentes der Vereinten Nationen "Agenda 21" wird zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung u. a. ausgeführt: "Oberstes Ziel der Siedlungspolitik ist die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen und der Umweltqualität in städtischen und ländlichen Siedlungen sowie in der Lebens- und Arbeitswelt aller Menschen, insbesondere der städtischen und ländlichen Armutsgruppen." Das Nachhaltigkeits-Konzept hat 1998 auch Eingang in das deutsche Planungsrecht gefunden. In § 1 des Baugesetzbuches wird ausdrücklich eine "nachhaltige städtebauliche Entwicklung" angestrebt.

Das Dokument "Agenda 21" erläutert in der deutschen Fassung auf rund 300 Seiten ein Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, um auf globaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen. "In der Agenda 21 werden die dringlichsten Fragen von heute angesprochen, während gleichzeitig versucht wird, die Welt auf die Herausforderungen des nächsten Jahrhunderts vorzubereiten" (Kap. 1, Präambel der Agenda 21). Man kann den nicht klar verständlichen Begriff "Agenda 21" auch mit der Formulierung "Tagesordnung für das 21. Jahrhundert" übersetzen. Die Begriffsverwirrung ist in den letzten Jahren beispielsweise durch die "Agenda 2000" der EU-Kommission und durch die "Habitat-Agenda" der Istanbul-Konferenz der Vereinten Nationen noch verstärkt worden.

In Kapitel 28: "Initiativen der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21" wird die Rolle der Kommunen ausdrücklich hervorgehoben und zu einem wesentlichen Träger für die Verwirklichung der Agenda 21 erklärt. Dort wird näher ausgeführt: "Jede Kommunalverwaltung soll in einen Dialog mit ihren Bürgern, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft eintreten und eine ,kommunale Agenda 21' beschließen. Durch Konsultation und Herstellung eines Konsenses würden die Kommunen von ihren Bürgern und von örtlichen Organisationen, von Bürger-, Gemeinde-, Wirtschafts- und Gewerbeorganisationen lernen und für die Formulierung der am besten geeigneten Strategien die erforderlichen Informationen erlangen." (Vgl. Abb. 1). Ausdrücklich werden in diesem Kapitel Frauen und Kinder als wichtige Gruppen genannt, die in den Dialog einbezogen werden sollen.

Nach den Vorstellungen der Unterzeichner der Agenda 21 sollten weltweit die Kommunen bis zum Jahre 1996 jeweils eine Lokale Agenda 21 erarbeitet haben. Dieses Ziel wurde allerdings nicht erreicht. Vielmehr beginnt die Beschäftigung mit dem Thema mit einer deutlichen Zeitverzögerung. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass die Agenda 21 kein Rechtsinstrument darstellt. Vielmehr handelt es sich um ein Dokument mit hoher politischer Verbindlichkeit, wobei die jeweiligen Regierungen für die Umsetzung verantwortlich sind. Fünf Jahre nach der Rio-Konferenz wurde im Sommer 1997 in einer Sondergeneralversammlung in New York (sogenannte Rio+5-Konferenz) ein erstes Resümee zur Umsetzung der Agenda 21 gezogen. Jede Nation sollte einen entsprechenden Bericht vorlegen. Damals hatten erst rund 100 deutsche Kommunen einen Ratsbeschluss zur Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21 gefasst. Für die Bundesrepublik Deutschland hat das Bundesumweltministerium 1998 ein erstes Schwerpunktprogramm für eine nachhaltige Entwicklung vorgelegt . Als einziges Bundesland hat der Freistaat Bayern eine Agenda 21 für Bayern im Jahre 1998 entwickelt .

II. Die Umsetzung der Lokalen Agenda 21 in Deutschland

Die Umsetzung der Agenda 21 in deutschen Gemeinden, Städten und Kreisen ist mittlerweile in Gang gekommen. Entsprechende Ratsbeschlüsse zur Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21 liegen in ca. 1 300 Städten und Gemeinden vor . Dies sind rund neun Prozent der deutschen Kommunen. Die Entwicklung einer Lokalen Agenda 21 ist ein Prozess, der einer effektiven und umsichtigen Strukturierung bedarf . Hierbei kommt der Moderation der Diskussion und der Koordination der Aktivitäten eine besondere Rolle zu. Dabei ist es sinnvoll, externe Moderatoren einzubeziehen. Die Volkshochschulen und andere Bildungsträger können bei der Ausbildung von Moderatoren eine große Hilfe sein . Weiterhin sollte das Thema Lokale Agenda 21 im Veranstaltungsprogramm der lokalen Bildungseinrichtungen ein fester Bestandteil werden . Neben der Ableitung genereller Leitlinien, die der Zukunftssicherung der betreffenden Gemeinde, Stadt oder des Kreises dienen sollen, ist die Erarbeitung von konkreten Maßnahmenprogrammen und die Realisierung von Projektbeispielen ein zentraler Punkt.

Grundlage für einen erfolgversprechenden Agenda-Prozess ist eine breite umd engagierte Beteiligung möglichst vieler Akteure aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Gewerkschaften, Kirchen, Vereinen, Umwelt- und Nord-Süd-Gruppen sowie vor allem von "nicht organisierten" Bürgern (vgl. Abb. 2). Damit stellt die Lokale Agenda 21 ein interessantes Angebot für bürgerschaftliches Engagement dar. Gerade die Aktivierung der bürgerschaftlichen Engagements , der Freiwilligenarbeit und der Bürgerbeteiligung bei stadtplanerischen Projekten können wesentliche Impulse für den Lokale-Agenda-21-Prozess liefern. Die Erfahrung zeigt, dass gerade die Startphase für das weitere Gelingen eines Agenda-Prozesses von großer Bedeutung ist . Hier ist eine sorgfältige Planung und Abstimmung unter den Beteiligten unerlässlich.

Neben Rat und Stadtverwaltung als wichtigen Akteuren werden in Kommunen, die einen Lokale-Agenda-21-Prozess begonnen haben, häufig ein begleitender Fachbeirat sowie ein koordinierendes Agenda 21-Büro eingerichtet. Allerdings ist bei der Schaffung von Organisationsstrukturen zu beachten, dass sie an die jeweilige Situation, Größe der Kommune und die finanziellen Verhältnisse angepasst sind. Dies gilt insbesondere für Kommunen im ländlichen Raum . Oftmals kann auch eine bestehende Initiative die Koordinationsfunktion übernehmen. Ansonsten empfiehlt es sich, einen Beauftragten in der Kommunalverwaltung zu benennen, der die Funktion einer Agenda-21-Leitstelle übernimmt. Allerdings sind bei der Einrichtung eines Agenda-Büros auch Mischformen von öffentlich-privater Partnerschaft möglich, d. h., Gemeinde-/Stadtverwaltung und z. B. ein Trägerverein teilen sich Kosten und Arbeit. Dieses Konzept ist in der Stadt Bonn verfolgt worden.

In moderierten Fachforen und Arbeitskreisen werden wichtige Themen der Stadtentwicklung mit lokalen Organisationen und "nicht organisierten" Bürgern erörtert und z. T. zu Anträgen an das jeweilige Kommunalparlament und zu konkreten Projekten verdichtet. Wesentlich ist der offen geführte Dialog zwischen den beteiligten Akteuren bzw. Gruppen. Unterbleibt ein so gestalteter Dialog, besteht die Gefahr, dass sich "Schattenparlamente" bilden und ein lähmendes Misstrauen unter den Akteuren entsteht. Hier ist eine frühzeitige Klärung über die Kompetenz und die Legitimation von Bürgerforen und Arbeitsgruppen insbesondere gegenüber Stadt- und Gemeinderat bzw. Kreistag herbeizuführen.

Betrachtet man die Themenschwerpunkte in Fachforen und Arbeitskreisen bundesweit, so sind u. a. folgende zu nennen: Flächenverbrauch, Klimaschutz und Energie, Mobilität, nachhaltiger Konsum, kommunale Entwicklungszusammenarbeit, regionale und nachhaltige Wirtschaft, Belebung der Innenstadt, Arbeit und Soziales, Dialog der Generationen, Bürgerbeteiligung etc. Die Entwicklung von Themen und Programmen im Agenda-Prozess lässt sich nicht schablonenhaft von einer Kommune auf die andere übertragen, sondern muss als eine eigenständige Aufgabe begriffen werden.

Die Kommunalverwaltung kann im Lokale-Agenda-21-Prozess in unterschiedlicher Weise als Akteur auftreten. Sie kann personell und finanziell ein koordinierendes Agenda-Büro stellen und in beratenden Gremien bzw. in den Fachforen mitarbeiten. Verwaltungsintern bilden sich verstärkt ressortübergreifende Arbeitsgruppen, z. B. aus den Ämtern Stadtentwicklung, Umwelt, Wirtschaft, Soziales, Schule, Frauen etc., um dem Ansatz einer integrierten Planung zu entsprechen und um so den Agenda-Prozess begleiten zu können. Die verstärkte Bürger-/Kundenorientierung der Kommunalverwaltungen im Rahmen der aktuellen Modernisierungsbemühungen darf hier nicht unerwähnt bleiben. Eine Studie des Bundesumweltministeriums macht ausdrücklich auf mögliche Synenergieeffekte zwischen Verwaltungsreform und auf Nachhaltigkeit ausgerichteter Kommunalpolitik aufmerksam . In den vergangenen Jahren hat sich immer mehr gezeigt, dass sich städtebauliche Projekte reibungsloser in öffentlich-privater Partnerschaft durchführen lassen. Dies kann auch als Reflex auf die ständig schnelleren Wechsel von Standort- und Nutzungsanforderungen an die baulichen Strukturen der Städte gedeutet werden . Garant für das Gelingen dieser Projekte ist auch hier der Dialog mit allen Beteiligten .

Für einen erfolgreichen Agenda-Prozess kann man fünf Grundregeln formulieren :

1. Grundsatzbeschluss des Gemeinde-/Stadtrats/Kreistags herbeiführen;

2. klare Verantwortlichkeiten und Strukturen schaffen;

3. Schwerpunkte setzen und sich auf bestimmte Themen konzentrieren;

4. Bestandsaufnahme machen, Vorhandenes aufgreifen und weiterentwickeln;

5. ergebnisorientiert arbeiten und sich realistische Arbeitsziele und Zeithorizonte setzen.

Die Einbringung eines Antrags zur Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21 in den Rat sollte von allen Ratsfraktionen mitgetragen und unterstützt werden. Entsprechend sollte ein interfraktionell abgestimmter Antrag formuliert werden. Weiterhin sollten die Strukturen des Lokale-Agenda-21-Prozesses und der zeitliche Horizont fixiert werden (vgl. Mustersatzung im Kasten 1). Besondere Aufmerksamkeit sollte der Auftaktveranstaltung zur Einleitung eines Lokale-Agenda 21-Prozesses gewidmet werden. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister sollte das Agenda-Thema als Chefsache auffassen. Zukünftig dürfte die Ableitung von Indikatoren für eine nachhaltige Kommunalentwicklung eine größere Bedeutung gewinnen, so dass ein konkreter Bewertungsrahmen zur Verfügung steht .

Kasten 1

Muster eines Ratsantrages zur Lokalen Agenda 21

Inhalt:

Der Rat der Gemeinde/Stadt XY möge beschließen, gemäß den Vorgaben der auf dem Erdgipfel von Rio de Janeiro (1992) verabschiedeten Agenda 21 für XY eine Lokale Agenda 21 gemeinsam mit den verantwortlichen Gruppen sowie den Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln. Die Verwaltung wird beauftragt, die Lokale Agenda 21 zu erarbeiten. Um eine optimale Zusammenarbeit von Rat, Verwaltung, Parteien, Wirtschaft, Kirchen, Nord-Süd- und Umweltinitiativen, sonstigen gesellschaftlichen Gruppen und nicht zuletzt der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, sollte eine angemessene Organisationsstruktur gewählt werden. Für den Beratungsprozess ist ein Zeitraum von . . . Monaten vorgesehen.

Da die benachbarten Kommunen, der Landkreis und die Partnerkommunen ebenfalls zum Entwurf einer "Lokalen Agenda 21" aufgerufen sind, sollte der Kontakt und die Abstimmung mit diesen gesucht werden.

Der aus der Bestandsaufnahme und den Diskussionen in den entsprechenden Gremien entstandene Entwurf einer Lokalen Agenda 21 soll dem Gemeinde-/Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Nach dieser ersten Phase sollte über das weitere Vorgehen, d. h. insbesondere die Umsetzung, in den entsprechenden Gremien beraten werden.

Begründung:

Das Aktionsprogramm "Agenda 21" wurde unter Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland im Juni 1992 auf der Konferenz "Umwelt und Entwicklung" der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro von rund 170 Ländern beschlossen. Die Agenda 21 stellt eine Rahmenvereinbarung für eine nachhaltige Entwicklung der Erde im 21. Jahrhundert dar. In Kapitel 28 "Initiativen der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21" sind die Kommunen besonders aufgerufen, ihren Beitrag hierfür zu leisten, indem jeweils eine Lokale Agenda 21 im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet wird. Viele Kommunen in Deutschland sind bereits dieser Aufforderung gefolgt und haben mit der Entwicklung einer Lokalen Agenda 21 begonnen. Es gilt nun, für die Gemeinde/Stadt XY eine entsprechende Initiative zu starten, um zur Zukunftsgestaltung der Gemeinde/Stadt beizutragen. Dabei sind ökologische, ökonomische und soziale Aspekte gleichberechtigt zu beachten.

Der Beratungsprozess bedeutet auch eine Chance für die demokratische Zukunftssicherung, die bei Wahrung des repräsentativen Charakters bürgerschaftliches Engagement und die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger fördert und herausfordert. Die Bürgerinnen und Bürger sollen aktiv bei der Gemeinde-/Stadtgestaltung mitwirken. Die Strukturierung des Beratungsprozesses soll helfen, die wichtigen Handlungsfelder für eine nachhaltige Entwicklung in der Gemeinde/Stadt XY festzulegen. Wünschenswert ist dabei, möglichst rasch zu einer Konkretisierung von Maßnahmen und Projekten zu gelangen, damit eine größere Identifikation und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erreicht werden kann.

Auch die Kreise sind aufgerufen, sich an der Agenda-21-Diskussion zu beteiligen und für das Kreisgebiet eine Agenda 21 zu erarbeiten. Bei der Entwicklung einer Agenda 21 auf Kreisebene kommt dem Kreis eher eine Moderatoren- bzw. Koordinatorenrolle für die kreisangehörigen Kommunen zu. Des weiteren kann der Kreis Initiativen anstoßen und für den Erfahrungstransfer zwischen den Kommunen sorgen, die dabei sind, eine Lokale Agenda 21 zu entwickeln. Gewiss bedarf es einer Abgrenzung der Themen und Verantwortlichkeiten, um Überschneidungen und Reibungsverluste zwischen Kreis und kreisangehörigen Kommunen zu vermeiden. Als spezifische Themen für die Kreisebene sind Verkehr, Gesundheit und Soziales sowie Natur und Landschaft zu nennen . Die Entwicklung einer Regionalen Agenda 21 in Abstimmung mit benachbarten Kreisen könnte einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Regionen leisten .

Kasten 2

Lokale Agenda 21 im Internet (Auswahl)

United Nations Sustainable Development (Systemweite Homepage der Vereinten Nationen zur Implementierung der Beschlüsse von Rio) http://www.un.org/esa/agenda21/natlinfo

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) http://www.bmu.de

Umweltbundesamt (UBA) http://www.umweltbundesamt.de

Agenda-Büro des Landes Baden-Württemberg http://www.uis-extern.um.bwl.de/)lfu/abt2/agenda

KommA 21 Bayern, Netzwerk für nachhaltige Kommunalentwicklung http://www.bayern.de/Ifu/komma21/index.html

Agenda-21-Büro des Landes Hessen http://www.herasum.de/agenda21

CAF/Agenda-Transfer für städtische und regionale Nachhaltigkeit in Nordrhein-Westfalen http://www.agenda-transfer.de

Deutsches Institut für Urbanistik (Difu, ausführliche Liste mit Links) http://www.difu.de/links/Kommunale_Themen/Lokale_Agenda_und_Nachhaltigkeit

Internationaler Rat für Kommunale Umweltinitiativen (ICLEI) http://www.iclei.org/europe

Zentrum für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (ZKE) http://www.zke.org

Bonn http://www.zukunftsfaehiges-bonn.de

Bützow http://www.twfg.de/Agenda21_Buetzow/home.htm

Erftstadt http://www.erft.de/verbaende/nsf/texte/titel.htm

Germering http://www.germering.de/DieStadt/Agenda21/agenda21.htm

Karlsruhe http://www.karlsruhe.de/Umwelt/agenda/agenda1.htm

Landkreis Fürstenfeldbruck http://www.Ira-ffb.de/agenda1.htm

Leipzig http://www.le-agenda.de/la1.htm

Münster http://www.muenster.de/stadt/agenda

Nürnberg http://www.agenda21.nuernberg.de

Nürtingen http://www.nuertingen.de/buergerundsoziales/buergerengagement/buergerorientiert/index.html

Ein wesentlicher Aspekt der Lokale-Agenda-21-Thematik besteht auch in einer intensiveren Vernetzung mit anderen Kommunen und der Schaffung eines entsprechenden Austausches über vorbildliche Konzepte, Ideen und Projekte ("best practises"). Die Internetseiten der Agenda 21-Büros des Freistaates Bayern und des Landes Hessen spiegeln diesen Vernetzungsgedanken wider. Über Verknüpfungen ("Links") sind hier aktive Gemeinden unmittelbar erreichbar (vgl. Kasten 2, Lokale Agenda 21 im Internet). Ebenso könnte dieser Prozess den Anlass geben, den Austausch mit den Partnerkommunen zu beleben und thematisch neue Akzente zu setzen. Die Aktivitäten könnten u. a. Gegenstand der Internetpräsentation der jeweiligen Kommune sein.

III. Leitbildsuche und Standort- bestimmungen

Die Erarbeitung eines kommunalen Aktionsprogramms für das 21. Jahrhundert bedarf langfristig angelegter Visionen zur Dorf-, Stadt- bzw. Kreisentwicklung. Anstelle von Vision kann man auch vom Leitbild sprechen. "Ein Leitbild gibt das visionäre Idealbild von der Gestalt, der Struktur und der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde wieder, auf das zugearbeitet wird. Es entspringt den geistigen, politischen, gesellschaftlichen oder ideologischen Motiven derjenigen Menschen, die es formulieren." Im Rahmen der Stadt- bzw. Regionentwicklung wird ähnlich wie beim Lokale-Agenda-21-Prozess die Ableitung von Leitbildern für die entsprechende Kommune angestrebt. Die Analyse und Diskussion von Stärken und Schwächen (Istzustand) und Entwicklungstrends auf breiter Basis führt zu einer besseren Positionierung der Kommune in der Region und zur Schwerpunktbildung für die weitere Entwicklung. Die Diskussion kann in Foren, Arbeitskreisen, Zukunftwerkstätten etc. stattfinden. Stadt- und Regionalmarketing sind dabei wichtige Strategien, um die erarbeiteten Leitbilder nach außen zu tragen, aber auch nach innen darzustellen . Es zeigt sich, dass in Kommunen, in denen Entwicklungspläne oder Stadtmarketingkonzepte zur Diskussion stehen, die Lokale-Agenda-21-Thematik aktiver aufgegriffen bzw. zusammengeführt wird. Gewiss ist die Leitbildentwicklung nicht mit der Lokalen Agenda 21 gleichzusetzen. Allerdings handelt es sich um einen wichtigen Baustein bzw. einen hilfreichen Motor zur Förderung eines Lokale-Agenda-21-Prozesses.

IV. Kommunales Umwelt-Audit als ein Beitrag zur Lokalen Agenda 21

Der Rat der Europäischen Union hat am 29. Juni 1993 die Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 über "die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltprüfung" beschlossen und damit die rechtlichen Grundlagen für das Umwelt-Audit gelegt. 1995 wurden die europäischen Vorgaben in Deutschland mit dem Umweltauditgesetz (UAG) umgesetzt. Die EG-Öko-Audit-Verordnung - auch EMAS (Eco Management and Audit Scheme) genannt - stellt in Deutschland ein neues umweltpolitisches Instrument dar. Durch freiwillige Selbstverpflichtung strebt ein Unternehmen oder eine Institution eine kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes an, d. h. insbesondere eine Minderung der Umweltauswirkungen. Des weiteren legt sich das Unternehmen auf gute Managementregeln fest.

Die EG-Öko-Audit-Verordnung richtete sich zuallererst an gewerbliche und industrielle Branchen, wo vor allem negative Umweltauswirkungen z. B. durch Emissionen zu erwarten sind. Der Anwendungsbereich für die Teilnahme am Verfahren wurde in Deutschland im Jahre 1998 durch die Umweltauditgesetz-Erweiterungsverordnung (UAG-ErwV) auf Einrichtungen der Sektoren, Energie- und Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Handel, Verkehr, Nachrichtenübermittlung, Kredit- und Versicherungswesen, Gastgewerbe, Labore, öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kreisen sowie sonstige Dienstleistungseinrichtungen (Bildungswesen, Kindergärten, Krankenhäuser etc.) ausgedehnt. Derzeit wird auf europäischer Ebene an einer Revision der EG-Öko-Audit-Verordnung (EMAS II) gearbeitet. Dabei werden die Erfahrungen der letzten Jahre einbezogen .

Die Landesanstalt für Umweltschutz des Landes Baden-Württemberg hat Modellprojekte im Bereich des Kommunalen Umwelt-Audits durchgeführt, wobei Verwaltungen , aber auch kommunale Betriebe, wie Stadtwerke und Verkehrsbetriebe , im Vordergrund standen. Modellkommunen waren dabei Heidelberg, Isny, Karlsruhe, Kehl, Leutkirch, Ulm und Teningen. Hier sind wertvolle Grundlagen geschaffen worden, die für interessierte Kommunen von Nutzen sein dürften. Bei den durchgeführten Modellprojekten wurden deutliche Reduzierungen der Umweltkosten erreicht, die die Kosten für die Einrichtung des Umweltmanagementsystems überwogen.

Als Eigenbeitrag der Kommunalverwaltung im Rahmen der Agenda 21-Thematik sind ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen, ein energieoptimiertes und wassersparendes Gebäudemanagement, fifty-fifty-Modelle in Schulen und Kindergärten, Einführung von fairgehandelten Produkten in Kantinen usw. zu nennen. Ebenso könnte die Beteiligung am Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung nach der EG-Öko-Audit-Verordnung bzw. die Anwendung von Teilen der EG-VO als ein wichtiger Beitrag zu einer nachhaltigen Kommunalentwicklung im Sinne der Agenda 21 gelten . Hier lassen sich auch die bereits o. g. Aktivitäten problemlos einbeziehen. Eine Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors durch eine Beteiligung am Öko-Audit-Verfahren darf nicht unterschätzt werden.

Weiterhin könnte der gemeinsame Erfahrungsaustausch von Wirtschaft und Kommune zum Thema Umweltmanagement den in der Lokalen Agenda 21 angestrebten Dialog von Privatwirtschaft und öffentlicher Hand fördern. In der Stadt Köln bemüht sich die Agenda-Arbeitsgruppe "Wirtschaftsstandort Köln" intensiv darum, im Rahmen des "Ökoprofit-Projektes" das Umweltmanagement für kleinere und mittlere Unternehmen nutzbar zu machen . Dabei fließen die Erfahrungen aus München und Graz ein. Von der Stadt Graz wurde das "Ökoprofit"-Konzept, d. h. das Konzept einer angepassten und teilweisen Anwendung der EG-Öko-Verordnung speziell für kleinere Unternehmen, entwickelt .

Bezüge zum Umwelt-Audit insbesondere im öffentlichen Sektor lassen sich in unterschiedlicher Weise im Text der Agenda 21 finden. Die Agenda 21 gliedert sich in vier Teile mit insgesamt 40 Kapiteln. Ausdrücklich wird im Teil I der Agenda 21 die Integration von Umwelt- und Entwicklungszielen in die Politik-, Planungs- und Managementebenen genannt. Weiterhin wird der Einsatz marktwirtschaftlicher Anreize neben dem klassischen Ordnungsrecht betont. Um Besserungen im Siedlungswesen zu erreichen, wird auf eine größere Effizienz kommunalen Managements gesetzt. Ein stärker nach ökologischen Kriterien ausgerichtetes Beschaffungswesen unterstreicht die Vorreiterrolle von öffentlichen Institutionen. Teil II der Agenda 21 geht auf die Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen Luft, Boden, Wasser sowie auf den Umgang mit Abfällen, Abwasser und Energie sowie deren Reduzierung ein. Teil III betont die Rolle der Öffentlichkeit und deren Anspruch auf einen freien Zugang zu umwelt- und entwicklungsrelevanten Informationen.

Gerade der Information der Öffentlichkeit wird im Rahmen des Umwelt-Audits durch die Vorlage einer Umwelterklärung Rechnung getragen. Umwelt-Audit und Lokale Agenda 21 stellen freiwillige Aktivitäten der Kommunen dar. In Verbindung mit dem Qualitätsmanagement bietet das Umweltmanagement in Kommunen ebenfalls eine interessante Verknüpfung zur Modernisierung der Kommunalverwaltung und der kommunalen Betriebe. Dennoch sollte beachtet werden, dass die Anwendung der EG-Öko-Audit-Verordnung im kommunalen Bereich immer nur einen Teilaspekt der Lokalen Agenda 21 ausfüllen kann. Darüber hinaus sind weitere Anstrengungen nötig, um insbesondere die sozialen und ökonomischen Eckpunkte der nachhaltigen Stadtentwicklung zu berücksichtigen.

V. Kommunale Entwicklungszusammenarbeit und Lokale Agenda 21

Das Dokument "Agenda 21" der Vereinten Nationen bietet vielen Nichtregierungsorganisationen in Entwicklungs- und Schwellenländern die Grundlage, sich für dezentrale Entscheidungsstrukturen und eine Stärkung der Kommunen in ihrem Land einzusetzen. Diese Bemühungen stoßen allerdings bei vielen Regierungen, die 1992 die Agenda 21 in Rio de Janeiro unterzeichnet haben, dennoch auf Widerstand. Allzu oft sind zentralistische und autoritäre Regime nicht bereit, Macht zu teilen. Dennoch darf die Bedeutung der Agenda 21 für eine gerechtere und demokratische Entwicklung in vielen Ländern nicht unterschätzt werden. In der Türkei haben Bürgermeister einiger größerer Städte, wie z. B. Bursa und Antalya, damit begonnen, gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen und Bürgern eine Lokale Agenda 21 zu erarbeiten. Den Anstoß hierzu bekamen die Bürgermeister nicht von der Zentralregierung, sondern durch die Teilnahme an internationalen Bürgermeisterkonferenzen im Mittelmeerraum.

Aus deutscher Perspektive dürften vor allem die bisher bereits bestehenden Städtepartnerschaften bzw. noch anzustrebende weitere Partnerschaften mit Kommunen in anderen Erdteilen durch den Lokale-Agenda-21-Prozess eine Belebung erfahren. Wesentlich ist es, mit einer Bestandsaufnahme der bereits existierenden Initiativen zu beginnen. So können vielfältige Aktivitäten insbesondere von kirchlichen Gruppen und sonstigen Nord-Süd-Initiativen zusammengeführt werden und somit einen höheren Stellenwert erfahren. Das Beispiel der Städtepartnerschaft Bremen - Puna (Indien) verdeutlicht, dass die vielfältigen Kontakte von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen durch die Lokale Agenda 21 wichtige Impulse erhalten haben, die konkrete Projekte zur Verbesserung der ökonomischen und ökologischen Situation in Puna förderten .

Derzeit besteht noch ein deutliches Missverhältnis zwischen der hohen Nachfrage nach Städtepartnerschaften aus Ländern der sogenannten "Dritten Welt" und dem geringen Angebotsinteresse deutscher Kommunen. Die kommunalen Spitzenverbände setzen sich bei der Anbahnung von Städtepartnerschaften sehr ein. Des weiteren informiert das Zentrum für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (ZKE) in Bonn über die Thematik.

VI. Die Lokale Agenda 21 braucht eine intensive Öffentlichkeitsarbeit

In der Folge des Erdgipfels von Rio de Janeiro herrschte in der deutschen Öffentlichkeit eine stärkere Wahrnehmung der globalen Probleme. Angeregt bzw. weitergeführt wurde die Diskussion durch die Studie "Zukunftsfähiges Deutschland", die im Auftrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des bischöflichen Hilfswerks Misereor vom Wuppertal-Institut 1996 erstellt wurde . Insbesondere in Kirchengemeinden wurden Fragen der Ressourcenschonung, Konsummuster und generell die entwicklungspolitische Verantwortung Deutschlands behandelt. Die Lokale-Agenda-21-Thematik knüpft an diese Diskussionen an. Es bleibt zu hoffen, dass die Zukunftsfragen in das tagespolitische Geschehen einbezogen werden. Gelingt diese Verbindung nicht, so besteht die Gefahr, dass die Debatten akademisch bleiben und keine konkrete Wirkung entfalten .

Sicherlich besteht oftmals ein Vermittlungsproblem für die Lokale Agenda 21-Thematik, da der erste Zugang sehr abstrakt erscheint und die Konferenz von Rio de Janeiro mit ihren Ergebnissen mittlerweile im öffentlichen Bewusstsein verblasst ist. In einer repräsentativen Befragung des Bundesumweltministeriums im Jahre 1998 hatten nur 15 Prozent der Befragten schon einmal etwas vom Konzept der nachhaltigen Entwicklung gehört. Dies war schon eine Verbesserung gegenüber dem Ergebnis von elf Prozent, das eine Befragung im Jahr 1996 erbracht hatte. Diese Zahlen belegen, dass weiterhin eine intensive Öffentlichkeitsarbeit erforderlich ist. Die weltweiten Gedenktage der Vereinten Nationen bieten eine gute Gelegenheit, öffentlichkeitswirksam Veranstaltungen, Infobörsen und Aktionen durchzuführen. Hier sind u. a. zu nennen: 8. März - Internationaler Frauentag, 22. März - Weltwassertag, 21. Mai - Welttag der kulturellen Entwicklung, 5. Juni - Weltumwelttag, 11. Juli - Weltbevölkerungstag, 24. Oktober - Weltinformationstag zur Entwicklung, erster Montag im Oktober - Welthabitattag, 20. November - Weltkindertag, 5. Dezember - Internationaler Tag des Ehrenamtes.

Lokalzeitung, -rundfunk und -fernsehen spielen eine wichtige Rolle, um auf die Lokale Agenda 21 aufmerksam zu machen und zu Aktivitäten einzuladen bzw. über Projekte zu berichten. Eine spezielle Spalte in der Lokalzeitung oder ein reservierter Sendeplatz im Lokalfunk helfen, die Lokale Agenda 21 vor Ort zu einem dauerhaften Thema zu machen. Immer stärker wird das Internet als Medium genutzt. Hintergrundinformationen, die Vorstellung der Aktivitäten, organisatorische Hinweise, Meinungsforen, "Links" zu Vereinen, Intiativen, zu anderen Kommunen und zu weiterführender Literatur usw. sind dabei Bausteine für die Gestaltung der Internetpräsentation. Dabei sollte auch erwogen werden, die Homepagegestaltung und -betreuung als eigenständiges Agenda-Projekt in Zusammenarbeit mit Schülerinnen und Schülern durchzuführen. Einheitlich gestaltete Informationsmappen , Plakate , Aufkleber, Buttons etc. tragen mit dazu bei, die Lokale Agenda 21 im öffentlichen Bewusstsein zu verankern und Interesse zum Mitmachen zu wecken. Hierzu sollte speziell ein Logo entworfen werden, das einen hohen Wiedererkennungswert hat.

Ebenfalls können Ausstellungen mit Projekten und Initiativen in der Gemeinde oder der Region eine größere öffentliche Wirkung erzeugen. Beispielhaft ist hier die Wanderausstellung "Ins einundzwanzigste Jahrhundert - Lokale Agenda 21 für eine lebenswerte Zukunft" des Museums für Naturkunde und Vorgeschichte Oldenburg , in der Lokale-Agenda-21-Projekte des Weser-Ems-Raums in Niedersachsen vorgestellt werden .

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Klaus Töpfer/Klaus-Peter Rauen/Peter Götz, Städtegipfel Habitat II - Deutschland und die globale Herausforderung, Sankt Augustin 1996.

  2. Vgl. Deutsche Fassung, Volker Hauff, Unsere gemeinsame Zukunft, Greven 1987.

  3. Vgl. Solveig Niemann, Lokale Agenda 21: Umsetzung in Städten und Gemeinden, in: Henning Walcha/Klaus Hermanns (Hrsg.), Tagesordnung mit Zukunft. Die Lokale Agenda 21, Arbeitspapier der Konrad-Adenauer-Stiftung, Sankt Augustin 1997, S. 9-67.

  4. Vgl. Rudi Kurz, Innovationen für eine zukunftsfähige Entwicklung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 7/96, S. 14-22.

  5. Umweltbundesamt, Nachhaltiges Deutschland: Wege zu einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung, Berlin 1998², S. 12. Zuweilen wird auch von fünf Grundregeln gesprochen. Hierbei wird der erste Ressourcengrundsatz jeweils in erneuerbare und nicht-erneuerbare Ressourcen unterteilt. Vgl. hierzu Deutscher Bundestag (Hrsg.), Konzept Nachhaltigkeit. Vom Leitbild zur Umsetzung, Abschlußbericht der Enquete-Kommission "Schutz des Menschen und der Umwelt" des 13. Deutschen Bundestags, Bonn 1998, S. 46.

  6. "Den Forstleuten drängt sich ganz unwillkürlich die Frage auf, ob der Grundsatz der Nachhaltigkeit nicht auf unseren ganzen Lebensraum, auf Boden, Luft und Wasser, auf alle uns anvertrauten Naturgüter übertragen werden sollte. Von der Waldpflege zur Umweltpflege und von der Waldökonomie zur Umweltökonomie ist daher gedanklich nur ein kleiner Schritt." Hans Leibundgut, Wirkungen des Waldes auf die Umwelt des Menschen, Würzburg 1975, S. 168.

  7. Deutsche Fassung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro - Dokumente - Agenda 21, Bonn o. J.

  8. Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Nachhaltige Entwicklung in Deutschland: Entwurf eines umweltpolitischen Schwerpunktprogramms, Bonn 1998.

  9. Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, Bayern Agenda 21 für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung in Bayern, München 1998.

  10. Die CAF/Agenda-Transfer-Stelle des Landes Nordrhein-Westfalen aktualisiert ständig eine bundesweite Liste der Kommunen, die einen Rats-/Kreistagsbeschluss gefasst haben. Adresse: CAF/Agenda-Transfer, Budapester Str. 11, 53111 Bonn. CAF = Clearing-house for Applied Futures.

  11. Vgl. Monika Zimmermann, Lokale Agenda 21. Ein kommunaler Aktionsplan für die zukunftsbeständige Entwicklung der Kommune im 21. Jahrhundert, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 27/97, S. 25-38.

  12. In der Stadt München gehörte die Volkshochschule zu den wesentlichen Initiatoren des Agenda-21-Prozesses. Vgl. Winfried Eckhardt, Am Anfang war die Volkshochschule. . . Die Münchner Volkshochschule als Initiatorin des Münchener Agenda-Prozesses, in: DGU Nachrichten, 19 (1999) 1, S. 28-36.

  13. Vgl. Gundula Frieling, Volkshochschulen und Lokale Agenda 21, in: Ausserschulische Bildung, (1999) 2, S. 158-164.

  14. Vgl. Hans Braun, Bürgerliches Engagement: Strukturen und Entwicklungstendenzen, Trier 1999, S. 1-50.

  15. Vgl. Guido Wolf, Nachhaltigkeit vor Ort - Beispiel Nürtingen, Redemanuskript, Kommunalpolitisches Forum "Die Lokale Agenda 21" der Konrad-Adenauer-Stiftung am 29. 9. 1999 in Karlsruhe. Weitere Informationen sind auch der Homepage der Stadt Nürtingen (siehe Kasten 2) zu entnehmen.

  16. Vgl. Peter C. Dienel, Mehr Mitentscheidung in der Demokratie ist möglich, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 24-25/99, S. 23-29; Peter Henning Feindt, Kommunale Demokratie in der Umweltpolitik. Neue Beteiligungsmodelle, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 27/97, S. 39-46.

  17. Vgl. Hans-Peter Meister, Nachhaltige Entwicklung in den Kommunen und Klimaschutz, in: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.), Nachhaltige Entwicklung in den Kommunen - Lokale Agenda 21 -, Bonn 1998, S. 166.

  18. Vgl. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, Lokale Agenda 21 in kleinen Gemeinden, Karlsruhe 1998.

  19. Vgl. Bundesministehum für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit/Umweltbundesamt (Hrsg.), Lokale Agenda 21 im europäischen Vergleich, Bonn - Berlin 1999.

  20. Vgl. Henning Walcha, Wege zu partnerschaftlicher Projektentwicklung, in: ders/Klaus Hermanns (Hrsg.), Partnerschaftliche Stadtentwicklung. Privatisierung kommunaler Aufgaben und Leistungen, Köln 1995, S. 136 ff.

  21. Dabei müssen die Interessen der Bürger ausdrücklich Beachtung finden: ". . . ergibt sich aber hieraus auch die Gefahr, daß die Bürger zunehmend zugunsten des Kunden und des Investors aus dem Blickfeld geraten. Einseitiges Buhlen um Investoren um jeden Preis kann - wie nicht nur die nahezu flächendeckende Ansiedlung großflächiger Handelsbetriebe auf der ,Grünen Wiese' in den neuen Ländern zeigt - gewachsene Stadtidentität zunichte machen." Norbert Portz, Die Planungshoheit der Gemeinden im Wertewandel, in: Stadt Erftstadt (Hrsg.), Städtebauliche Planung - Anspruch und Praxis, Erftstadt 1998, S. 9.

  22. Vgl. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, Lokale Agenda 21 - Ein Leitfaden, Karlsruhe 1998.

  23. Vgl. Arbeitsgruppe Lokale Agenda 21 an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen Ganderkesee. Indikatoren zur nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde, Oldenburg 1998.

  24. Vgl. Cornelia Rösler, Ergebnisse der Difu-Umfrage vom Herbst 1988 zur Lokalen Agenda 21 in Landkreisen, in: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.), Nachhaltige Entwicklung in den Kommunen und die Beteiligung der Wirtschaft - Lokale Agenda 21 -, Bonn 1999, S. 70.

  25. Vgl. Bernhard Müller, Pro und Contra Lokale Agenda 21: Ideen - Innovationen - Initiativen, in: Henning Walcha/Peter-Paul Dreesbach (Hrsg.), Nachhaltige Stadtentwicklung in Sachsen auf dem Weg ins 21. Jahrhundert, Dresden - Sankt Augustin 1999, S. 61 ff.

  26. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Handbuch Lokale Agenda 21: Wege zur nachhaltigen Entwicklung in den Kommunen, Bonn 1998, S. 103.

  27. Vgl. Bildungswerk für Kommunalpolitik Sachsen, Lokale Agenda 21 - Wege nachhaltiger, umweltverträglicher Regional- und Stadtplanung, Hoyerswerda 1999.

  28. Vgl. Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N, Dörverden 2020. Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Gemeinde - Agenda 21 im ländlichen Raum -, Hannover 1996.

  29. Vgl. Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom 10. Juli 1993, L 168, S. 1-18.

  30. Vgl. Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 14. Dezember 1995, S. 1590-1601.

  31. Vgl. Bundesgesetzblatt, Teil I, vom 9. Februar 1998, S. 338-339.

  32. Vgl. Alexandra Bültmann/Frank Wätzold, Die EG-Öko-Audit-Verordnung im verflixten siebten Jahr. Geschichte und Zukunft einer ungewöhnlichen Ehe zwischen staatlicher Regulierung und freiwilligem betrieblichen Umweltschutz, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 48/99, S. 31-39.

  33. Vgl. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, Umweltmanagement für kommunale Verwaltungen. Leitfaden zur Anwendung der EG-Öko-Audit-Verordnung, Karlsruhe 1998.

  34. Vgl. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, Umweltmanagement für Energieerzeugung und -verteilung. Leitfaden zur Anwendung der EG-Öko-Audit-Verordnung, Karlsruhe 1997.

  35. Vgl. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg, Umweltmanagement für Verkehrsbetriebe. Leitfaden zur Anwendung der EG-Öko-Audit-Verordnung, Karlsruhe 1996.

  36. Hierbei handelt es sich um Wasser- und Energieeinsparprojekte in Schulen und Kindergärten. Dabei verbleibt die Hälfte der eingesparten Wasser- und Energiekosten der entsprechenden Einrichtung zur freien Verfügung, während die andere Hälfte dem Träger zugute kommt. Das fifty-fifty-Modell wurde zuerst in Hamburg erfolgreich angewandt. Weitere Informationen sind im Internet unter der Adresse http://www.dkrz.de/schule/fifty/fifty-0.html abrufbar.

  37. Vgl. Klaus Hermanns/Volker Sternke, Öko-Audit in Kommunen: Erfahrungen und Trends, in: BJU-Umweltberater, Handbuch für wirtschaftliches Management im Unternehmen, Köln 1998, 51. Erg.-Lfg., S. 1-31.

  38. Vgl. Bernhard Meyer, Wir sind auf einem guten Weg zur Realisierung von "Ökoprofit" in Köln, in: Frage und Antwort - Der Interviewservice der Stadtsparkasse Köln, Nr. 6/August 1999, S. 3.

  39. Vgl. Karl Niederl, Graz auf dem Weg zur nachhaltigen Stadt, in: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.), Nachhaltige Entwicklung in den Kommunen, Bonn 1998, S. 47-55; Michael Büchele, ÖKOPROFIT: eine umweltgerechte Partnerschaft zwischen Kommunen, Betrieben und Beratern - Erfahrungsbericht aus Projekten in Vorarlberg/A, in: Herbert Paff-Schley (Hrsg.), Kommunales EG-Öko-Audit - Möglichkeiten und Grenzen der Umsetzung, Berlin u. a. 1998, S. 37-45.

  40. Vgl. Gunther Hilliges, Nachhaltige Partnerschaft, in: IFOK/ZKE (Hrsg.), Was heisst hier Agenda? Analysen - Erfahrungen - Beispiele, Dettelbach 1999, S. 159-164.

  41. Vgl. BUND/Misereor (Hrsg.), Zukunftsfähiges Deutschland: ein Beitrag zu einer global nachhaltigen Entwicklung, Basel u. a. 1996.

  42. "Die Zukunftsplaner vergessen die Tagespolitik, und die Politiker vergessen die Zukunftsfragen. Wenn Zukunftsplanung erfolgreich sein soll, dann muss sie in den Begriffen der Tagespolitik formuliert werden." Winand Gellner, zit. in: Rüdiger Soldt, Tolle Tips für die Macher, in: Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt, Nr. 11 vom 13. März 1998.

  43. Vgl. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Umweltbewußtsein in Deutschland. Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage, Bonn 1998.

  44. Die Stadt Nürnberg hat z. B. eine umfangreiche Informationsmappe zusammengestellt, die ausführliche Hinweise und Selbstdarstellungen der Projektgruppen mit Ansprechpartnern enthält.

  45. Die Stadt Troisdorf bei Köln nutzte ein ansprechendes, von einer achtjährigen Schülerin gemaltes Bild als Vorlage für Plakate und Einladungskarten zur Agenda-21-Auftaktveranstaltung sowie für die Informationsbroschüre "Agenda 21 in Troisdorf - Wir sind auf dem Weg!" Mit dieser Titelseitengestaltung wird visuell gleichzeitig der thematische Bezug zu Kindern und Jugendlichen als einer besonderen Zielgruppe der Agenda 21 hergestellt.

  46. Vgl. Staatliches Museum für Naturkunde und Vorgeschichte Oldenburg (Hrsg.), Katalog zur Sonderausstellung "Ins einundzwanzigste Jahrhundert - Lokale Agenda 21 für eine lebenswerte Zukunft", Oldenburg 1999.

  47. Weitere Projektbeispiele und -ideen sind u. a. aus den folgenden Literaturhinweisen zu entnehmen: Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, Die umweltbewußte Gemeinde. Leitfaden für eine nachhaltige Kommunalentwicklung, Sammelordner, Band I: Handlungskonzepte, Band II: Maßnahmenbeschreibungen, München 1996; Regionales Ökowerk Emden, Agenda 21 praktisch umsetzen. Beispiele vor Ort zur Nachhaltigkeitsbildung, Emden 1997; CAF/Agenda-Transfer, Lokale Agenda 21. Anregungen zum Handeln - Beispiele aus der Praxis, Bonn o. J.; Misereor (Hrsg.), Weltkursbuch - Globale Auswirkungen eines "Zukunftsfähigen Deutschlands". Hinweise und Tips für unser alltägliches Handeln, Basel u. a. 1998.

Dr. rer. nat., geb. 1960; wissenschaftlicher Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Sankt Augustin.

Veröffentlichungen u. a.: Partnerschaftliche Stadtentwicklung: Privatisierung kommunaler Aufgaben und Leistungen, Köln 1995; The Implementation of Local Agenda 21 and of the Eco Management and Audit Scheme (EMAS) in Germany, Tunis 1998.