I. Hintergrund
Insbesondere die Weltkonferenzen der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro ("Erdgipfel von Rio") sowie die zweite Weltsiedlungskonferenz Habitat II im Juni 1996 in Istanbul haben das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Development) geprägt
Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist seit rund 200 Jahren aus der Forstwirtschaft bekannt, wonach der Holzeinschlag nicht größer sein darf als die nachwachsende Holzmenge. Eine Übernutzung der Ressourcen muss zur Bewahrung des Gesamtsystems vermieden werden. Aufbauend auf den Ergebnissen der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Schutz des Menschen und der Umwelt" können vier Handlungsgrundsätze bzw. Managementregeln für eine nachhaltige Entwicklung abgeleitet werden
"1. Die Nutzung einer Ressource darf auf Dauer nicht größer sein als ihre Regenerationsrate oder die Rate der Substitution all ihrer Funktionen.
2. Die Freisetzung von Stoffen darf auf Dauer nicht größer sein als die Tragfähigkeit der Umweltmedien oder als deren Assimilationsfähigkeit.
3. Gefahren und unvertretbare Risiken für den Menschen und die Umwelt durch anthropogene Einwirkungen sind zu vermeiden.
4. Das Zeitmaß anthropogener Eingriffe in die Umwelt muss in einem ausgewogenen Verhältnis zu der Zeit stehen, die die Umwelt zur selbst stabilisierenden Reaktion benötigt."
Eine Ausweitung des traditionellen Konzeptes der Nachhaltigkeit auf weitere Bereiche wurde allerdings schon einige Jahre vor der Brundtland-Kommission diskutiert
Das Dokument "Agenda 21" erläutert in der deutschen Fassung auf rund 300 Seiten ein Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, um auf globaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen. "In der Agenda 21 werden die dringlichsten Fragen von heute angesprochen, während gleichzeitig versucht wird, die Welt auf die Herausforderungen des nächsten Jahrhunderts vorzubereiten" (Kap. 1, Präambel der Agenda 21). Man kann den nicht klar verständlichen Begriff "Agenda 21" auch mit der Formulierung "Tagesordnung für das 21. Jahrhundert" übersetzen. Die Begriffsverwirrung ist in den letzten Jahren beispielsweise durch die "Agenda 2000" der EU-Kommission und durch die "Habitat-Agenda" der Istanbul-Konferenz der Vereinten Nationen noch verstärkt worden.
In Kapitel 28: "Initiativen der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21" wird die Rolle der Kommunen ausdrücklich hervorgehoben und zu einem wesentlichen Träger für die Verwirklichung der Agenda 21 erklärt. Dort wird näher ausgeführt: "Jede Kommunalverwaltung soll in einen Dialog mit ihren Bürgern, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft eintreten und eine ,kommunale Agenda 21' beschließen. Durch Konsultation und Herstellung eines Konsenses würden die Kommunen von ihren Bürgern und von örtlichen Organisationen, von Bürger-, Gemeinde-, Wirtschafts- und Gewerbeorganisationen lernen und für die Formulierung der am besten geeigneten Strategien die erforderlichen Informationen erlangen." (Vgl. Abb. 1). Ausdrücklich werden in diesem Kapitel Frauen und Kinder als wichtige Gruppen genannt, die in den Dialog einbezogen werden sollen.
Nach den Vorstellungen der Unterzeichner der Agenda 21 sollten weltweit die Kommunen bis zum Jahre 1996 jeweils eine Lokale Agenda 21 erarbeitet haben. Dieses Ziel wurde allerdings nicht erreicht. Vielmehr beginnt die Beschäftigung mit dem Thema mit einer deutlichen Zeitverzögerung. Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass die Agenda 21 kein Rechtsinstrument darstellt. Vielmehr handelt es sich um ein Dokument mit hoher politischer Verbindlichkeit, wobei die jeweiligen Regierungen für die Umsetzung verantwortlich sind. Fünf Jahre nach der Rio-Konferenz wurde im Sommer 1997 in einer Sondergeneralversammlung in New York (sogenannte Rio+5-Konferenz) ein erstes Resümee zur Umsetzung der Agenda 21 gezogen. Jede Nation sollte einen entsprechenden Bericht vorlegen. Damals hatten erst rund 100 deutsche Kommunen einen Ratsbeschluss zur Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21 gefasst. Für die Bundesrepublik Deutschland hat das Bundesumweltministerium 1998 ein erstes Schwerpunktprogramm für eine nachhaltige Entwicklung vorgelegt
II. Die Umsetzung der Lokalen Agenda 21 in Deutschland
Die Umsetzung der Agenda 21 in deutschen Gemeinden, Städten und Kreisen ist mittlerweile in Gang gekommen. Entsprechende Ratsbeschlüsse zur Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21 liegen in ca. 1 300 Städten und Gemeinden vor
Grundlage für einen erfolgversprechenden Agenda-Prozess ist eine breite umd engagierte Beteiligung möglichst vieler Akteure aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Gewerkschaften, Kirchen, Vereinen, Umwelt- und Nord-Süd-Gruppen sowie vor allem von "nicht organisierten" Bürgern (vgl. Abb. 2). Damit stellt die Lokale Agenda 21 ein interessantes Angebot für bürgerschaftliches Engagement dar. Gerade die Aktivierung der bürgerschaftlichen Engagements
Neben Rat und Stadtverwaltung als wichtigen Akteuren werden in Kommunen, die einen Lokale-Agenda-21-Prozess begonnen haben, häufig ein begleitender Fachbeirat sowie ein koordinierendes Agenda 21-Büro eingerichtet. Allerdings ist bei der Schaffung von Organisationsstrukturen zu beachten, dass sie an die jeweilige Situation, Größe der Kommune und die finanziellen Verhältnisse angepasst sind. Dies gilt insbesondere für Kommunen im ländlichen Raum
In moderierten Fachforen und Arbeitskreisen werden wichtige Themen der Stadtentwicklung mit lokalen Organisationen und "nicht organisierten" Bürgern erörtert und z. T. zu Anträgen an das jeweilige Kommunalparlament und zu konkreten Projekten verdichtet. Wesentlich ist der offen geführte Dialog zwischen den beteiligten Akteuren bzw. Gruppen. Unterbleibt ein so gestalteter Dialog, besteht die Gefahr, dass sich "Schattenparlamente" bilden und ein lähmendes Misstrauen unter den Akteuren entsteht. Hier ist eine frühzeitige Klärung über die Kompetenz und die Legitimation von Bürgerforen und Arbeitsgruppen insbesondere gegenüber Stadt- und Gemeinderat bzw. Kreistag herbeizuführen.
Betrachtet man die Themenschwerpunkte in Fachforen und Arbeitskreisen bundesweit, so sind u. a. folgende zu nennen: Flächenverbrauch, Klimaschutz und Energie, Mobilität, nachhaltiger Konsum, kommunale Entwicklungszusammenarbeit, regionale und nachhaltige Wirtschaft, Belebung der Innenstadt, Arbeit und Soziales, Dialog der Generationen, Bürgerbeteiligung etc. Die Entwicklung von Themen und Programmen im Agenda-Prozess lässt sich nicht schablonenhaft von einer Kommune auf die andere übertragen, sondern muss als eine eigenständige Aufgabe begriffen werden.
Die Kommunalverwaltung kann im Lokale-Agenda-21-Prozess in unterschiedlicher Weise als Akteur auftreten. Sie kann personell und finanziell ein koordinierendes Agenda-Büro stellen und in beratenden Gremien bzw. in den Fachforen mitarbeiten. Verwaltungsintern bilden sich verstärkt ressortübergreifende Arbeitsgruppen, z. B. aus den Ämtern Stadtentwicklung, Umwelt, Wirtschaft, Soziales, Schule, Frauen etc., um dem Ansatz einer integrierten Planung zu entsprechen und um so den Agenda-Prozess begleiten zu können. Die verstärkte Bürger-/Kundenorientierung der Kommunalverwaltungen im Rahmen der aktuellen Modernisierungsbemühungen darf hier nicht unerwähnt bleiben. Eine Studie des Bundesumweltministeriums macht ausdrücklich auf mögliche Synenergieeffekte zwischen Verwaltungsreform und auf Nachhaltigkeit ausgerichteter Kommunalpolitik aufmerksam
Für einen erfolgreichen Agenda-Prozess kann man fünf Grundregeln formulieren
1. Grundsatzbeschluss des Gemeinde-/Stadtrats/Kreistags herbeiführen;
2. klare Verantwortlichkeiten und Strukturen schaffen;
3. Schwerpunkte setzen und sich auf bestimmte Themen konzentrieren;
4. Bestandsaufnahme machen, Vorhandenes aufgreifen und weiterentwickeln;
5. ergebnisorientiert arbeiten und sich realistische Arbeitsziele und Zeithorizonte setzen.
Die Einbringung eines Antrags zur Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21 in den Rat sollte von allen Ratsfraktionen mitgetragen und unterstützt werden. Entsprechend sollte ein interfraktionell abgestimmter Antrag formuliert werden. Weiterhin sollten die Strukturen des Lokale-Agenda-21-Prozesses und der zeitliche Horizont fixiert werden (vgl. Mustersatzung im Kasten 1). Besondere Aufmerksamkeit sollte der Auftaktveranstaltung zur Einleitung eines Lokale-Agenda 21-Prozesses gewidmet werden. Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister sollte das Agenda-Thema als Chefsache auffassen. Zukünftig dürfte die Ableitung von Indikatoren für eine nachhaltige Kommunalentwicklung eine größere Bedeutung gewinnen, so dass ein konkreter Bewertungsrahmen zur Verfügung steht
Kasten 1
Muster eines Ratsantrages zur Lokalen Agenda 21
Inhalt:
Der Rat der Gemeinde/Stadt XY möge beschließen, gemäß den Vorgaben der auf dem Erdgipfel von Rio de Janeiro (1992) verabschiedeten Agenda 21 für XY eine Lokale Agenda 21 gemeinsam mit den verantwortlichen Gruppen sowie den Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln. Die Verwaltung wird beauftragt, die Lokale Agenda 21 zu erarbeiten. Um eine optimale Zusammenarbeit von Rat, Verwaltung, Parteien, Wirtschaft, Kirchen, Nord-Süd- und Umweltinitiativen, sonstigen gesellschaftlichen Gruppen und nicht zuletzt der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, sollte eine angemessene Organisationsstruktur gewählt werden. Für den Beratungsprozess ist ein Zeitraum von . . . Monaten vorgesehen.
Da die benachbarten Kommunen, der Landkreis und die Partnerkommunen ebenfalls zum Entwurf einer "Lokalen Agenda 21" aufgerufen sind, sollte der Kontakt und die Abstimmung mit diesen gesucht werden.
Der aus der Bestandsaufnahme und den Diskussionen in den entsprechenden Gremien entstandene Entwurf einer Lokalen Agenda 21 soll dem Gemeinde-/Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Nach dieser ersten Phase sollte über das weitere Vorgehen, d. h. insbesondere die Umsetzung, in den entsprechenden Gremien beraten werden.
Begründung:
Das Aktionsprogramm "Agenda 21" wurde unter Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland im Juni 1992 auf der Konferenz "Umwelt und Entwicklung" der Vereinten Nationen in Rio de Janeiro von rund 170 Ländern beschlossen. Die Agenda 21 stellt eine Rahmenvereinbarung für eine nachhaltige Entwicklung der Erde im 21. Jahrhundert dar. In Kapitel 28 "Initiativen der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21" sind die Kommunen besonders aufgerufen, ihren Beitrag hierfür zu leisten, indem jeweils eine Lokale Agenda 21 im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet wird. Viele Kommunen in Deutschland sind bereits dieser Aufforderung gefolgt und haben mit der Entwicklung einer Lokalen Agenda 21 begonnen. Es gilt nun, für die Gemeinde/Stadt XY eine entsprechende Initiative zu starten, um zur Zukunftsgestaltung der Gemeinde/Stadt beizutragen. Dabei sind ökologische, ökonomische und soziale Aspekte gleichberechtigt zu beachten.
Der Beratungsprozess bedeutet auch eine Chance für die demokratische Zukunftssicherung, die bei Wahrung des repräsentativen Charakters bürgerschaftliches Engagement und die Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger fördert und herausfordert. Die Bürgerinnen und Bürger sollen aktiv bei der Gemeinde-/Stadtgestaltung mitwirken. Die Strukturierung des Beratungsprozesses soll helfen, die wichtigen Handlungsfelder für eine nachhaltige Entwicklung in der Gemeinde/Stadt XY festzulegen. Wünschenswert ist dabei, möglichst rasch zu einer Konkretisierung von Maßnahmen und Projekten zu gelangen, damit eine größere Identifikation und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erreicht werden kann.
Auch die Kreise sind aufgerufen, sich an der Agenda-21-Diskussion zu beteiligen und für das Kreisgebiet eine Agenda 21 zu erarbeiten. Bei der Entwicklung einer Agenda 21 auf Kreisebene kommt dem Kreis eher eine Moderatoren- bzw. Koordinatorenrolle für die kreisangehörigen Kommunen zu. Des weiteren kann der Kreis Initiativen anstoßen und für den Erfahrungstransfer zwischen den Kommunen sorgen, die dabei sind, eine Lokale Agenda 21 zu entwickeln. Gewiss bedarf es einer Abgrenzung der Themen und Verantwortlichkeiten, um Überschneidungen und Reibungsverluste zwischen Kreis und kreisangehörigen Kommunen zu vermeiden. Als spezifische Themen für die Kreisebene sind Verkehr, Gesundheit und Soziales sowie Natur und Landschaft zu nennen
Kasten 2
Lokale Agenda 21 im Internet (Auswahl)
United Nations Sustainable Development (Systemweite Homepage der Vereinten Nationen zur Implementierung der Beschlüsse von Rio) http://www.un.org/esa/agenda21/natlinfo
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) http://www.bmu.de
Umweltbundesamt (UBA) http://www.umweltbundesamt.de
Agenda-Büro des Landes Baden-Württemberg http://www.uis-extern.um.bwl.de/)lfu/abt2/agenda
KommA 21 Bayern, Netzwerk für nachhaltige Kommunalentwicklung http://www.bayern.de/Ifu/komma21/index.html
Agenda-21-Büro des Landes Hessen http://www.herasum.de/agenda21
CAF/Agenda-Transfer für städtische und regionale Nachhaltigkeit in Nordrhein-Westfalen http://www.agenda-transfer.de
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu, ausführliche Liste mit Links) http://www.difu.de/links/Kommunale_Themen/Lokale_Agenda_und_Nachhaltigkeit
Internationaler Rat für Kommunale Umweltinitiativen (ICLEI) http://www.iclei.org/europe
Zentrum für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (ZKE) http://www.zke.org
Bonn http://www.zukunftsfaehiges-bonn.de
Bützow http://www.twfg.de/Agenda21_Buetzow/home.htm
Erftstadt http://www.erft.de/verbaende/nsf/texte/titel.htm
Germering http://www.germering.de/DieStadt/Agenda21/agenda21.htm
Karlsruhe http://www.karlsruhe.de/Umwelt/agenda/agenda1.htm
Landkreis Fürstenfeldbruck http://www.Ira-ffb.de/agenda1.htm
Leipzig http://www.le-agenda.de/la1.htm
Münster http://www.muenster.de/stadt/agenda
Nürnberg http://www.agenda21.nuernberg.de
Nürtingen http://www.nuertingen.de/buergerundsoziales/buergerengagement/buergerorientiert/index.html
Ein wesentlicher Aspekt der Lokale-Agenda-21-Thematik besteht auch in einer intensiveren Vernetzung mit anderen Kommunen und der Schaffung eines entsprechenden Austausches über vorbildliche Konzepte, Ideen und Projekte ("best practises"). Die Internetseiten der Agenda 21-Büros des Freistaates Bayern und des Landes Hessen spiegeln diesen Vernetzungsgedanken wider. Über Verknüpfungen ("Links") sind hier aktive Gemeinden unmittelbar erreichbar (vgl. Kasten 2, Lokale Agenda 21 im Internet). Ebenso könnte dieser Prozess den Anlass geben, den Austausch mit den Partnerkommunen zu beleben und thematisch neue Akzente zu setzen. Die Aktivitäten könnten u. a. Gegenstand der Internetpräsentation der jeweiligen Kommune sein.
III. Leitbildsuche und Standort- bestimmungen
Die Erarbeitung eines kommunalen Aktionsprogramms für das 21. Jahrhundert bedarf langfristig angelegter Visionen zur Dorf-, Stadt- bzw. Kreisentwicklung. Anstelle von Vision kann man auch vom Leitbild sprechen. "Ein Leitbild gibt das visionäre Idealbild von der Gestalt, der Struktur und der zukünftigen Entwicklung der Gemeinde wieder, auf das zugearbeitet wird. Es entspringt den geistigen, politischen, gesellschaftlichen oder ideologischen Motiven derjenigen Menschen, die es formulieren."
IV. Kommunales Umwelt-Audit als ein Beitrag zur Lokalen Agenda 21
Der Rat der Europäischen Union hat am 29. Juni 1993 die Verordnung (EWG) Nr. 1836/93
Die EG-Öko-Audit-Verordnung richtete sich zuallererst an gewerbliche und industrielle Branchen, wo vor allem negative Umweltauswirkungen z. B. durch Emissionen zu erwarten sind. Der Anwendungsbereich für die Teilnahme am Verfahren wurde in Deutschland im Jahre 1998 durch die Umweltauditgesetz-Erweiterungsverordnung (UAG-ErwV)
Die Landesanstalt für Umweltschutz des Landes Baden-Württemberg hat Modellprojekte im Bereich des Kommunalen Umwelt-Audits durchgeführt, wobei Verwaltungen
Als Eigenbeitrag der Kommunalverwaltung im Rahmen der Agenda 21-Thematik sind ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen, ein energieoptimiertes und wassersparendes Gebäudemanagement, fifty-fifty-Modelle
Weiterhin könnte der gemeinsame Erfahrungsaustausch von Wirtschaft und Kommune zum Thema Umweltmanagement den in der Lokalen Agenda 21 angestrebten Dialog von Privatwirtschaft und öffentlicher Hand fördern. In der Stadt Köln bemüht sich die Agenda-Arbeitsgruppe "Wirtschaftsstandort Köln" intensiv darum, im Rahmen des "Ökoprofit-Projektes" das Umweltmanagement für kleinere und mittlere Unternehmen nutzbar zu machen
Bezüge zum Umwelt-Audit insbesondere im öffentlichen Sektor lassen sich in unterschiedlicher Weise im Text der Agenda 21 finden. Die Agenda 21 gliedert sich in vier Teile mit insgesamt 40 Kapiteln. Ausdrücklich wird im Teil I der Agenda 21 die Integration von Umwelt- und Entwicklungszielen in die Politik-, Planungs- und Managementebenen genannt. Weiterhin wird der Einsatz marktwirtschaftlicher Anreize neben dem klassischen Ordnungsrecht betont. Um Besserungen im Siedlungswesen zu erreichen, wird auf eine größere Effizienz kommunalen Managements gesetzt. Ein stärker nach ökologischen Kriterien ausgerichtetes Beschaffungswesen unterstreicht die Vorreiterrolle von öffentlichen Institutionen. Teil II der Agenda 21 geht auf die Erhaltung und Bewirtschaftung der Ressourcen Luft, Boden, Wasser sowie auf den Umgang mit Abfällen, Abwasser und Energie sowie deren Reduzierung ein. Teil III betont die Rolle der Öffentlichkeit und deren Anspruch auf einen freien Zugang zu umwelt- und entwicklungsrelevanten Informationen.
Gerade der Information der Öffentlichkeit wird im Rahmen des Umwelt-Audits durch die Vorlage einer Umwelterklärung Rechnung getragen. Umwelt-Audit und Lokale Agenda 21 stellen freiwillige Aktivitäten der Kommunen dar. In Verbindung mit dem Qualitätsmanagement bietet das Umweltmanagement in Kommunen ebenfalls eine interessante Verknüpfung zur Modernisierung der Kommunalverwaltung und der kommunalen Betriebe. Dennoch sollte beachtet werden, dass die Anwendung der EG-Öko-Audit-Verordnung im kommunalen Bereich immer nur einen Teilaspekt der Lokalen Agenda 21 ausfüllen kann. Darüber hinaus sind weitere Anstrengungen nötig, um insbesondere die sozialen und ökonomischen Eckpunkte der nachhaltigen Stadtentwicklung zu berücksichtigen.
V. Kommunale Entwicklungszusammenarbeit und Lokale Agenda 21
Das Dokument "Agenda 21" der Vereinten Nationen bietet vielen Nichtregierungsorganisationen in Entwicklungs- und Schwellenländern die Grundlage, sich für dezentrale Entscheidungsstrukturen und eine Stärkung der Kommunen in ihrem Land einzusetzen. Diese Bemühungen stoßen allerdings bei vielen Regierungen, die 1992 die Agenda 21 in Rio de Janeiro unterzeichnet haben, dennoch auf Widerstand. Allzu oft sind zentralistische und autoritäre Regime nicht bereit, Macht zu teilen. Dennoch darf die Bedeutung der Agenda 21 für eine gerechtere und demokratische Entwicklung in vielen Ländern nicht unterschätzt werden. In der Türkei haben Bürgermeister einiger größerer Städte, wie z. B. Bursa und Antalya, damit begonnen, gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen und Bürgern eine Lokale Agenda 21 zu erarbeiten. Den Anstoß hierzu bekamen die Bürgermeister nicht von der Zentralregierung, sondern durch die Teilnahme an internationalen Bürgermeisterkonferenzen im Mittelmeerraum.
Aus deutscher Perspektive dürften vor allem die bisher bereits bestehenden Städtepartnerschaften bzw. noch anzustrebende weitere Partnerschaften mit Kommunen in anderen Erdteilen durch den Lokale-Agenda-21-Prozess eine Belebung erfahren. Wesentlich ist es, mit einer Bestandsaufnahme der bereits existierenden Initiativen zu beginnen. So können vielfältige Aktivitäten insbesondere von kirchlichen Gruppen und sonstigen Nord-Süd-Initiativen zusammengeführt werden und somit einen höheren Stellenwert erfahren. Das Beispiel der Städtepartnerschaft Bremen - Puna (Indien) verdeutlicht, dass die vielfältigen Kontakte von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen durch die Lokale Agenda 21 wichtige Impulse erhalten haben, die konkrete Projekte zur Verbesserung der ökonomischen und ökologischen Situation in Puna förderten
Derzeit besteht noch ein deutliches Missverhältnis zwischen der hohen Nachfrage nach Städtepartnerschaften aus Ländern der sogenannten "Dritten Welt" und dem geringen Angebotsinteresse deutscher Kommunen. Die kommunalen Spitzenverbände setzen sich bei der Anbahnung von Städtepartnerschaften sehr ein. Des weiteren informiert das Zentrum für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (ZKE) in Bonn über die Thematik.
VI. Die Lokale Agenda 21 braucht eine intensive Öffentlichkeitsarbeit
In der Folge des Erdgipfels von Rio de Janeiro herrschte in der deutschen Öffentlichkeit eine stärkere Wahrnehmung der globalen Probleme. Angeregt bzw. weitergeführt wurde die Diskussion durch die Studie "Zukunftsfähiges Deutschland", die im Auftrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des bischöflichen Hilfswerks Misereor vom Wuppertal-Institut 1996 erstellt wurde
Sicherlich besteht oftmals ein Vermittlungsproblem für die Lokale Agenda 21-Thematik, da der erste Zugang sehr abstrakt erscheint und die Konferenz von Rio de Janeiro mit ihren Ergebnissen mittlerweile im öffentlichen Bewusstsein verblasst ist. In einer repräsentativen Befragung des Bundesumweltministeriums im Jahre 1998
Lokalzeitung, -rundfunk und -fernsehen spielen eine wichtige Rolle, um auf die Lokale Agenda 21 aufmerksam zu machen und zu Aktivitäten einzuladen bzw. über Projekte zu berichten. Eine spezielle Spalte in der Lokalzeitung oder ein reservierter Sendeplatz im Lokalfunk helfen, die Lokale Agenda 21 vor Ort zu einem dauerhaften Thema zu machen. Immer stärker wird das Internet als Medium genutzt. Hintergrundinformationen, die Vorstellung der Aktivitäten, organisatorische Hinweise, Meinungsforen, "Links" zu Vereinen, Intiativen, zu anderen Kommunen und zu weiterführender Literatur usw. sind dabei Bausteine für die Gestaltung der Internetpräsentation. Dabei sollte auch erwogen werden, die Homepagegestaltung und -betreuung als eigenständiges Agenda-Projekt in Zusammenarbeit mit Schülerinnen und Schülern durchzuführen. Einheitlich gestaltete Informationsmappen
Ebenfalls können Ausstellungen mit Projekten und Initiativen in der Gemeinde oder der Region eine größere öffentliche Wirkung erzeugen. Beispielhaft ist hier die Wanderausstellung "Ins einundzwanzigste Jahrhundert - Lokale Agenda 21 für eine lebenswerte Zukunft" des Museums für Naturkunde und Vorgeschichte Oldenburg