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Editorial | Geschlechtergerechtigkeit - Gender | bpb.de

Geschlechtergerechtigkeit - Gender Editorial Männer und Frauen - als Team unschlagbar Geschlechterarrangements in der Bundesrepublik Die Modernisierung weiblicher Lebenslagen Geschlechterdemokratie als Männlichkeitskritik Innovative Potenziale von Politikerinnen Geschlechterdemokratie im europäischen Kontext

Editorial

Katharina Belwe

/ 3 Minuten zu lesen

Die Demokratie der Geschlechter in der Bundesrepublik Deutschland wird auf den Prüfstand gestellt. Und zwar aus Sicht sowohl der Frauenforschung als auch der in der Bundesrepublik noch jungen Männerforschung.

Einleitung

Der Beginn des neuen Jahrtausends schien der Redaktion ein guter Anlass zu sein, die Demokratie der Geschlechter in der Bundesrepublik Deutschland auf den Prüfstand zu stellen - aus Sicht sowohl der Frauenforschung als auch der in der Bundesrepublik noch jungen Männerforschung. Sieben Autorinnen und ein Autor haben eine Bestandsaufnahme vorgenommen und einen Blick in die Zukunft getan.

Dass in der globalisierten Welt an den Frauen kein Weg vorbeiführt, ist die Quintessenz des Essays von Gertrud Höhler. Zwar seien die Führungsetagen von Politik und Wirtschaft heute immer noch fast "frauenfrei", aber dies werde sich angesichts neuer Anforderungen ändern. "Die Aufgaben holen sich ihr Personal", lautet die These der Autorin.

Seit 1949 hat sich die "rechtliche Stellung der Frau in der Bundesrepublik Deutschland . . . entscheidend verbessert". Ungeachtet dessen ist der Verfassungsauftrag von 1949 noch lange nicht hinreichend erfüllt: Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Macht und Reichtum der Gesellschaft hat nicht stattgefunden. Einen wesentlichen Grund dafür sehen Ulla Weber und Barbara Schaeffer-Hegel in den traditionell ,männlichen' Karrierewegen. Sie plädieren für gesetzliche Regelungen, die mehr gemeinsame Verantwortung von Männern und Frauen in Beruf und Familie möglich machen.

Der Anspruch, Verantwortung gemeinsam zu tragen, ist heute bei jungen Menschen durchaus vorhanden. Die Ähnlichkeit der Lebenslagen junger Frauen und Männer sowie der Gleichheitsanspruch junger Frauen sind für Birgit Geissler und Mechthild Oechsle ein Indiz für eine Modernisierung des Geschlechterverhältnisses. Dessen ungeachtet hätten Frauen aber nach wie vor ungleiche Lebenschancen. Die Wahrnehmung dieser sei jedoch lebensphasenabhängig und bei jungen Frauen am wenigsten ausgeprägt.

Die aufgezeigten Defizite werden von Peter Döge nicht bestritten, wenngleich anders bewertet. Ein Blick auf die vorliegenden Ergebnisse "der kritischen Männerforschung" zeige, dass "zwei hegemoniale Männerbilder" als zentrale Blockaden einer weiteren demokratischen Ausgestaltung des Geschlechterverhältnisses wirken: das Bild vom "Mächtigen Mann" und das Bild vom "Arbeitsmann". Döge stellt diesen für die Männer selbst und natürlich auch für die Frauen prekären Männerbildern zwei unterschiedliche "Perspektiven einer Männerpolitik" gegenüber.

Um Leitbilder von Frauen und - indirekt - von Männern geht es auch im Beitrag von Brigitte Geißel, die sich dem Konzept der Mehrfachorientierung von Politikerinnen widmet. Die Orientierung auf mehrere Lebensbereiche - die Politik, den Beruf und das Privatleben - bringe nicht nur Belastungen mit sich, sondern berge auch Innovationspotenziale: für die Frauen selbst, für die Politik und für die gesamte Gesellschaft. Die Autorin plädiert vor diesem Hintergrund für die Förderung und Unterstützung dieses Lebenskonzeptes durch die Politik.

Frauen in politischen Spitzenpositionen sind nach den Forschungsergebnissen von Beate Hoecker in den meisten europäischen Ländern eher die Ausnahme. Die weibliche Unterrepräsentation spiegelt sich im Parlament, in der Kommission und im Rat der EU wider. "Vorrangig Männer entscheiden über die jeweilige nationale Politik sowie die Gestalt des zukünftigen Europas." Dass sich Kommission und Rat inzwischen mit dem Thema der gravierenden Unterrepräsentation der Frauen in der Politik befassen, wird von der Autorin als Fortschritt, nicht jedoch als Paradigmenwechsel gewertet. Zur Verabschiedung gesetzlicher Regelungen für alle Mitgliedstaaten konnte sich der Rat der EU bislang nicht durchringen.