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Gerechter Frieden als Leitperspektive | Ethik -Gesellschaft - Globalisierung | bpb.de

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Gerechter Frieden als Leitperspektive Zu Konzept und Aufgabenprofil einer Ethik der internationalen Politik

Thomas Hoppe

/ 19 Minuten zu lesen

Der Beitrag entwickelt das Aufgabenprofil eines auf Gewaltprävention zielenden Konzepts für die Gestaltung der internationalen Beziehungen. Zwischenstaatliche und innerstaatliche, politische und gesellschaftliche Voraussetzungen und Handlungsoptionen werden formuliert.

Einleitung

Der Krieg um das Kosovo im Frühjahr 1999 wurde zu einem erneuten Indikator schwerwiegender Defizite im Bereich der internationalen Beziehungen. Auf die Risiken eines bewaffneten Eingreifens hätte man sich nicht einlassen müssen, die dabei eingetretenen Zerstörungen hätten vermieden, vor allem Tausenden von Menschen Verletzungen und Tod erspart werden können - hätte in Europa ein sicherheitspolitisches Arrangement bestanden, das für derartige krisenhafte Entwicklungen ein geeignetes Instrumentarium konstruktiver Konfliktbearbeitung bereithält. Einiges spricht zwar dafür, dass die Neigung einzelner Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen oder der Staatengemeinschaft als Ganzes, künftig ähnliche Interventionsformen zu riskieren, nach den Erfahrungen des Kosovo-Krieges abnehmen dürfte . Andererseits hat das Ausbleiben einer angemessenen internationalen Reaktion auf den sich deutlich abzeichnenden Genozid in Ruanda im Frühjahr 1994 die Ermordung von mindestens 800 000 Tutsi und gemäßigten Hutu faktisch mit ermöglicht. Dies zeigt die politische und moralische Ambivalenz einer Politik auf, die im Ernstfall lediglich beiseite steht .

Angesichts von Konfliktsituationen zwischen den Zielen der Gewaltvermeidung einerseits und andererseits der Notwendigkeit, gegen schwere Menschenrechtsverletzungen einzuschreiten, kann es sehr schwer werden, zu bestimmen, welche Entscheidung im Hinblick auf ihre zu erwartenden Folgen im Nachhinein eher verantwortbar sein dürfte. Deswegen kommt es vor allem darauf an, die Häufigkeit von Situationen zu vermindern, in denen nur die Wahl zwischen Handlungsalternativen verbleibt, gegen die sich begründeterweise schwere Bedenken erheben. Diese Überlegung führt zurück zu der Frage, worin die entscheidenden Defizite innerhalb von Staaten und in der internationalen Politik bestehen, die einen gewaltvermeidenden Umgang mit Konflikten so schwer erscheinen lassen, und mit welchen Mitteln ihnen abzuhelfen wäre.

I. Das Spannungsverhältnis zwischen Partikularinteressen und globalem Gesamtinteresse

Vielfach wird auf die Schwäche internationaler Organisationen und Institutionen wie UNO und OSZE hingewiesen, die für die mangelnde Effizienz von Bemühungen um eine gewaltpräventive Konfliktbearbeitung verantwortlich zu machen sei. Auch die völkerrechtliche Problematik der Intervention im Kosovo hängt mit diesem Defizit an funktionalen Strukturen zusammen; von den Befürwortern des NATO-Einsatzes wurde bereits im Herbst 1998 darauf verwiesen, dass ein legitimierendes Mandat des UN-Sicherheitsrats unter den aktuellen Umständen nicht zu erhalten sei. Bei genauerem Hinsehen handelt es sich hier jedoch nicht um eine gewissermaßen konstitutionelle, unausweichliche Schwäche des auf der Idee multilateraler Friedenssicherung basierenden UN-Systems. Vielmehr tritt hierin eine Konsequenz nicht auszugleichender Divergenzen einzelner Mitgliedsstaaten zutage, die Beschlüsse des Sicherheitsrates durch ihr jeweiliges Veto blockieren können. Zweifellos ist es sinnvoll, nach Wegen zu suchen, wie in Form eines geordneten, auf kollektive Willensbildung innerhalb der Staatengemeinschaft insistierenden Verfahrens anstatt durch situationsbedingte Entscheidungen einzelner UN-Mitglieder derartige Blockadewirkungen aufgehoben bzw. umgangen werden können. Doch liegt eine prinzipielle Grenze aller verfahrensorientierten Korrekturversuche darin, dass sie mangelnden politischen Willen der Akteure nicht ersetzen können. Diese müssten bereit sein, dem Friedenssicherungssystem der UNO-Charta und ähnlich angelegten regionalen Organisationen durch ihre Solidarität bei der Wahrung bzw. Durchsetzung elementarer Interessen der Staatengemeinschaft und ihrer Bürger zur Wirksamkeit zu verhelfen - und zwar nicht nur aufgrund eines von Fall zu Fall sehr unterschiedlichen Kalküls ihrer partikularen Interessen.

Von hier her wird es dringlich, den oftmals teils für selbstverständlich gehaltenen, teils eher diffus verwendeten Begriff der "vitalen nationalen Interessen" einer kritischen Reflexion zu unterziehen. Die Repräsentanten der heutigen Staatenwelt müssten in die Lage versetzt werden, angemessen wahrzunehmen, wie sehr das Schicksal ihres eigenen Landes in dasjenige der übrigen Staaten und jener Völkergemeinschaft, die den Begriff den Staatenwelt längst transzendiert, verwoben ist. Schon diese veränderte Wahrnehmungsweise von weltpolitischen Zusammenhängen wäre ein entscheidender Schritt hin zu einem "weltinnenpolitischen" Denk- und Politikstil .

In einer explizit ethischen Figur kann derselbe Gedanke auch als notwendige Orientierung an einem global verstandenen Gemeinwohl formuliert werden. "Erst die Perspektive eines solchen übernationalen Gemeinwohls lässt . . . erkennen, wo nationalstaatliche Interessenverfolgung ihre Legitimität einbüßt, weil sie elementare Rechte und Interessen anderer verletzt und so leicht zu neuer Ungerechtigkeit oder zur Festschreibung überkommener Unrechtsverhältnisse führt." Als Kriterium dafür, wie weit eine derartige gemeinwohlorientierte Perspektive das politische Handeln bestimmt, erweist sich deswegen der Stellenwert, der dem Schutz und der Verwirklichung von Menschenrechten beigemessen wird. Sie sind im besten Fall ausschlaggebender, im schlechtesten Fall randständiger Faktor bei der Festlegung konkreter Maximen praktischer Politik.

Gewaltprävention und Menschenrechtsschutz gehören wiederum aufs Engste zusammen. Denn im Regelfall tendiert schon ein kurzzeitiger Einsatz von Gewalt dazu, gerade jene Grundlagen zu zerstören, die für ein Zusammenleben konstitutiv sind, das von der Anerkennung der Würde und der Garantie eines entsprechenden Existenzrechts aller Beteiligten getragen ist. Der für den Normalfall gebotene Modus, in dem Menschenrechte sich wirksam schützen bzw. verwirklichen lassen, ist daher zugleich der Schutz gegen eine Anwendung von Gewalt; dem Recht eines jeden Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit wird vor allem auf diese Weise, d. h. mit politischen Mitteln, entsprochen. Aus derselben Überlegung ergibt sich, dass militärische Vorkehrungen nicht eine Legitimität "sui generis" beanspruchen können, sondern dass ihnen eine notwendige Funktion innerhalb eines friedenspolitischen, auf Gewaltprävention zielenden Gesamtkonzepts zukommen muss. Ausschließlich für Fälle, in denen das Bemühen um gewaltvermeidende Konfliktbearbeitung fehlschlägt bzw. angesichts fremder Gewalt wirkungslos bleibt, kann sich überhaupt die Frage stellen, ob es erlaubt ist, zum Schutz ansonsten Wehrloser selbst zur Gewalt zu greifen.

Das Entscheidungsverhalten der Nationalstaaten in internationalen Strukturen, die der Prävention von Gewalt bzw. ihrer Eindämmung dienen, darf sich nicht länger nur pragmatisch, sondern muss sich prinzipiell an dieser Erkenntnis ausrichten. Unter solchen Bedingungen ließe sich die Glaubwürdigkeit und damit das politische Gewicht legitimierter Institutionen der internationalen Staatengemeinschaft bei der Einwirkung auf ein konkretes Konfliktgeschehen wesentlich erhöhen. Es würde möglich, die Instrumente und Mechanismen nicht nur der Frühwarnung, sondern vor allem des zeitgerechten Krisenmanagements aufzuwerten und mit wesentlich stärkerer Effizienz zur Geltung zu bringen. Allerdings darf sich die Orientierung an Erfordernissen eines übernational verstandenen Gemeinwohls nicht auf Konzeptionen für die politische Arbeit in internationalen Gremien beschränken. Es ist von ausschlaggebender Bedeutung, dass in nationalstaatlicher Verantwortung betriebene Außenpolitik vom gleichen Ansatz her konzipiert wird und dass auf die Kohärenz anderer Politikbereiche - insbesondere der Wirtschaftspolitik - mit den für die Außenpolitik definierten Zielsetzungen geachtet wird.

Unter solchen Voraussetzungen dürfte es zugleich am ehesten gelingen, die Forderung zu verwirklichen, dass "das Recht des Stärkeren durch die Stärke des Rechts ersetzt" werde. Dass das in der Charta der Vereinten Nationen verankerte Gewaltverbot so häufig missachtet wurde und wird, deutet darauf hin, dass die Fortentwicklung von Rechtsnormen allein wenig nützt, solange geeignete Mittel und Mechanismen zu ihrer Durchsetzung noch fehlen. Darüber, ob und in welchem Maße diese zur Verfügung stehen, entscheiden in vielen Fällen letztlich die eine gemeinsame Rechtsüberzeugung artikulierenden - oder eben nicht artikulierenden - einzelnen Staaten. Auch Recht kann nur so stark sein, wie es von denen gewollt wird, die es geschaffen haben - dies erklärt einen erschreckend großen Teil der Insuffizienzen und Regelungslücken des geltenden internationalen Rechts, gerade im Hinblick auf inner- und zwischenstaatliche Konflikte.

II. Der Umgang mit der Vergangenheit als friedenspolitische Verpflichtung

Bereits die bisherige Argumentation ging davon aus, dass sich zwar Frieden nicht quasi soziotechnisch organisieren lässt, dass aber durch die Schaffung geeigneter Strukturen und ein zielgerichtetes Engagement in ihnen ein substanzieller Beitrag zu mehr Friedensfähigkeit im internationalen System geleistet werden kann. Leitender Gesichtspunkt ist die Suche danach, auf welchem Weg Leid bzw. Übel, die insbesondere mit Gewaltanwendung regelmäßig verbunden sind, wenigstens minimiert werden können - nicht hingegen die Vorstellung, sie könnten schlechterdings überwunden werden. Dieser Standpunkt ist durchaus von Skepsis getragen; er rechnet damit, dass einmal erreichte Fortschritte reversibel und dadurch gefährdet bleiben - mit unter Umständen verhängnisvollen Auswirkungen für das Leben von Millionen von Menschen.

Nur so lässt sich der umprägenden Erfahrung angemessen Rechnung tragen, die mit konkreten Begegnungen mit den "Schatten der Vergangenheit" inner- und außerhalb Europas verbunden ist. Losgelöst von derartiger Erfahrung bleibt überwiegend unbemerkt, dass gerade ambitiöse politische Programme häufig eine zumindest latente Fragilität aufweisen. Statt dessen drohen Prozesse einer eigentümlichen Desensibilisierung für neue Gefährdungen, die sich nicht selten ihrerseits als Reaktionen auf einen unangemessenen Umgang mit solchen Phasen der eigenen Geschichte verstehen lassen, in denen unzählige Menschen, die anderer Nationalität, Religion oder ethnischer Zugehörigkeit waren, systematisch verübter Grausamkeit zum Opfer fielen.

Die Erinnerung an schuldbehaftete Vergangenheit steht einem Prozess der Vertrauensbildung zwischen politischen Nachbarn auch dort entgegen, wo das Bemühen sichtbar ist, den Blick nach vorn in eine bessere gemeinsame Zukunft zu richten. Man kann sich der Last der Vergangenheit auf längere Sicht nicht dadurch entledigen, dass Formen pragmatischer Kooperation entlang einem Zielkatalog gemeinsamer Interessen verabredet werden; die Definition einer "Stunde null" erweist sich als Fiktion. Zwar kann es Phasen geben, in denen die Thematisierung tiefer reichender Belastungen im Verhältnis zwischen Völkern oder Volksgruppen aufgrund äußerer Zwänge faktisch suspendiert ist. Doch zumindest gilt für diejenigen, die selbst oder deren Familien zu Opfern schwerwiegenden Unrechts wurden, dass sie die Erinnerungen an diese tiefgreifende Zäsur in ihr Leben nicht verlieren können, vielmehr ihr individuelles wie kollektives Selbst- und Weltverständnis grundlegend dadurch geprägt wurde. Diese Erfahrung wirkt bis in die Gegenwart nach, und der Umgang mit ihr bestimmt zugleich Reichweite wie Grenzen jedes Versuchs, durch Konzepte, die vor allem bei der Schaffung veränderter struktureller Arrangements in der Politik ansetzen, das Klima der internationalen Beziehungen zu verbessern.

Die Bedeutung zumindest eines minimalen Vertrauens in die Verlässlichkeit der Politik anderer Staaten, insbesondere derjenigen ehemaliger Gegner, wird leicht unterschätzt. Ein genauerer Blick auf den Verlauf des deutschen Einigungsprozesses während des Jahres 1990, besonders auf die so genannten "2+4-Verhandlungen" beider deutscher Staaten mit den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs, unterstreicht dagegen das tatsächliche Gewicht dieses Faktors. Auch dass es gelang, den epochalen Umbruch in Europa Ende der achtziger Jahre in zwischenstaatlicher Hinsicht gewaltfrei vor sich gehen zu lassen, scheint ohne die Annahme eines Minimalvertrauens in die Entschlossenheit des westlichen Auslands, diese Situation nicht zu einer völkerrechtswidrigen Veränderung des Status quo auszunutzen, wohl nur schwer zu erklären. Im Zuge der deutschen Vereinigung bestand zudem ein breiter überparteilicher Konsens, dass es nun gelte, vor allem die Beziehungen Deutschlands zu seinen östlichen Nachbarn auf eine qualitativ andere Grundlage zu stellen, als sie bis dahin bestanden hatte. Dem deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag (1991) und der gemeinsamen Versöhnungserklärung mit Tschechien (1997) kam daher weit mehr als lediglich politisch-rechtliche bzw. symbolische Bedeutung zu. Solche Akte öffentlicher Anerkennung historischer Schuld und Bekundungen des Willens zu einer gemeinsamen Zukunft aus der Erinnerung an die Leiden der Vergangenheit verändern vielmehr grundlegend die Haltungen, in denen sich offizielle Repräsentanten von Staaten miteinander verständigen, sich aber auch zwischenmenschliche Begegnungen über territoriale Grenzen hinweg ereignen können.

Vieles von dem, was auf diesem Gebiet bisher getan werden konnte und weiterhin zu tun bleibt, wird weniger durch formelle politische Akte als durch das Engagement von gesellschaftlichen Institutionen und Organisationen - unter ihnen nicht zuletzt die Kirchen -, sowie von Initiativen und Gruppen möglich. Für die Aussöhnung mit Polen haben sich vor allem die "Aktion Sühnezeichen" sowie die katholische Friedensbewegung "Pax Christi" jahrzehntelang eingesetzt; ohne die Aktivitäten der "Ackermann-Gemeinde" wären Schritte zunehmender Verständigung zwischen Tschechen und Sudetendeutschen nicht denkbar.

All dies trägt nicht nur dazu bei, dass Räume dafür offen gehalten werden, in denen das von den Opfern von Unrecht und Gewalt Erlittene zur Sprache gebracht, erinnert und so die gesellschaftlich erfahrene Trennung in eine Welt der Täter und eine Welt der Opfer ein Stück weit überwunden werden kann. Es birgt auch die Chance in sich, das kollektive Gedächtnis davor zu schützen, dass durch eine selektive Interpretation von Erfahrungen, die sich aus dem historischen Kontext der Genese von Konflikten, Unrecht und Gewalt löst, gerade die Authentizität in der Vermittlung solcher Erfahrungen an nachfolgende Generationen in Gefahr gerät. Durch Pflege eines "selektiven Gedächtnisses", das den Blick darauf verstellt, was Angehörige anderer Völker oder Volksgruppen zu erdulden hatten, würden erneut Voraussetzungen geschaffen, unter denen Vorurteile am Leben erhalten und zu politischen Zwecken instrumentalisiert werden könnten.

Ebenso liegt für die ökumenische Zusammenarbeit der christlichen Kirchen hier ein zentrales Feld gemeinsamer Verantwortung. Im ehemaligen Jugoslawien könnten katholische Kirche und Orthodoxie Wesentliches dazu beitragen, dass möglichst bald eine kritische Auseinandersetzung mit den Rechtfertigungsideologien der neunziger Jahre für vielfältige Formen ethnopolitisch motivierter Gewaltanwendung - bis hin zu schwersten Menschenrechtsverletzungen - stattfindet. Kirchen und Religionsgemeinschaften müssen sich auf eine Interpretation ihrer religiösen Traditionen verständigen, die Aufrufen zu Feindschaft und Hass ihre vordergründige Legitimation entzieht.

Freilich hängen Möglichkeiten und Reichweite zivilgesellschaftlichen Engagements wesentlich davon ab, ob die parallel betriebene staatliche und internationale Politik in einer vergleichbaren Ziellinie erfolgt, zumindest solche Bemühungen im nichtstaatlichen Sektor nicht konterkariert. Zugleich lässt sich Friedens- und Versöhnungsarbeit in Phasen nach dem Ende intensiver Gewaltanwendung als ein Beitrag zur Prävention gegen die Gefahr erneuter gewaltförmiger Konflikteskalation verstehen. Politische und militärische Bemühungen um ein Ende der Gewalt einerseits und Projekte der Konflikttransformation durch gesellschaftliche Akteure andererseits können sich nicht nur ergänzen, sondern bedingen sich teilweise sogar wechselseitig. Wo nicht einmal ein Waffenstillstand herrscht, bleiben solche Projekte chancenlos - wenn aber die nichtmilitärischen Dimensionen von Konsolidierungsprozessen während eines Waffenstillstands unterschätzt werden, bestehen für dessen Dauerhaftigkeit wenig Hoffnungen .

III. Innerstaatliche Bedingungen für den Erhalt des Friedens

Bemühungen um Friedenskonsolidierung nach dem Ende gewaltsamer Auseinandersetzungen bedürfen der Entwicklung einer konturierten Zielperspektive, in der bestimmbar wird, worin sich neu zu schaffende Strukturen von einer bloßen Restaurierung bisheriger Formen sozialer und politischer Organisation unterscheiden sollten. Denn zwischen der Wahrscheinlichkeit eines gewaltsamen Austrags von Konflikten und den Bedingungen, unter denen er sich vollzieht, bestehen offensichtliche Zusammenhänge. In vielen Ländern, die durch innerstaatliche Gewaltanwendung erschüttert sind, fehlen für eine verregelte, gewaltvermeidende Auseinandersetzung in Konflikten diejenigen Voraussetzungen, auf denen die Grundstruktur moderner, entwickelter Gesellschaften beruht: ein verlässliches System der Gewaltenteilung und der darauf fußenden gegenseitigen Kontrolle, eine verfassungsrechtliche Begrenzung für die Machtentfaltung der Exekutive, die Sicherstellung eines staatlichen Gewaltmonopols, die Eröffnung von Möglichkeiten der Teilhabe an politischen Prozessen für alle Gruppen der Bevölkerung und nicht zuletzt ein hinreichendes System sozialstaatlicher Sicherungen gegen die Wechselfälle des Lebens, gegen Krankheit und Armut, gegen Verelendung im Alter.

Wo es an diesen Voraussetzungen fehlt, ist zugleich ein gravierender Mangel an "menschenrechtsfreundlichen" Rahmenbedingungen festzustellen. Er bringt nicht nur die Gefahr mit sich, dass der Schutz selbst elementarster Menschenrechte misslingt, sondern scheint - angesichts fehlender Alternativen - fatalerweise auch den Griff zu gewaltsamer Selbsthilfe gegen deren Verletzung besonders nahe zu legen. Die Ausgangssituation vieler schließlich als "ethnopolitisch" bezeichneter Konfliktlagen besteht in unüberwindlich scheinenden Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen innerhalb von Staaten und einem Ausschluss sogar von Bevölkerungsmehrheiten von einem Mindestmaß an Partizipation. Da es sich hier weit weniger um ethnisch-kulturelle als um wirtschaftlich-soziale und politische Ursachenbündel handelt, wären sie im Prinzip einer gewaltvermeidenden Bearbeitung fähig - deren Ausbleiben bezahlen unter Umständen Millionen von Menschen mit ihrem Leben.

Wenn in Anbetracht dieser Realität für die letztlich weltumspannende Herbeiführung menschenrechtsfreundlicher Rahmenbedingungen optiert wird, braucht es sich daher keineswegs um "Kulturimperialismus" westlicher Provenienz zu handeln oder gar um den Versuch, auf diesem Wege die übrige Welt "safe for capitalism" zu machen. Man kann aus ethisch gut begründeten Erwägungen dafür plädieren, d. h. unter Rückgriff auf bisher offenbar alternativlose Erfahrungstatbestände, die es im Interesse einer wirksamen Eindämmung und Überwindung von Gewalt - gegen den einzelnen Menschen wie gegen ganze Völker - zu berücksichtigen gilt.

Auch in ihrer europäischen und nordamerikanischen Ursprungsregion wurde die Bedeutung von menschenrechtlichen Garantien und ihre allmähliche inhaltliche Ausdifferenzierung nicht primär aus Theoriesystemen hergeleitet; sie wurden vielmehr - als strukturell orientierte, den Bedingungen der Moderne angemessene Antwortversuche auf extreme, politisch verursachte Leid- und Unrechtserfahrungen - gewissermaßen "entdeckt". Gegen derartige Erfahrungen von Negativität ist gerade in einer immer stärker zusammenwachsenden, interdependenten Welt kein Mensch geschützt, und vielfach zeigt sich, dass traditionelle Formen, mit ihnen und den daraus resultierenden Konflikten umzugehen, für fehlende menschenrechtliche Sicherungen keinen adäquaten Ersatz darstellen. Freilich gilt auch hier, dass Menschenrechte zu ihrer umfassenden, dauerhaft verlässlichen Verwirklichung eines sie tragenden Ethos bedürfen; dass sich ihre soziale und politische Entlastungsfunktion nicht schon aufgrund der rechtlich garantierten Standards von selbst ergibt .

Auch die These vom inneren Zusammenhang zwischen Friedensfähigkeit, Menschenrechtsverwirklichung und Demokratisierung gewinnt durch solche Befunde an Plausibilität, wenngleich dieser Zusammenhang nicht quasi naturgesetzlich, sondern eher im Sinne korrespondierender Strukturmerkmale zu denken sein dürfte. Zwischen Staaten, deren Führungseliten ihre politischen Konzepte in nationalistischen Kategorien formulieren und in ihrer Innenpolitik gegenüber Verfechtern anderer Vorstellungen nach der Logik der Exklusion zu verfahren pflegen, lässt sich dagegen auch im Hinblick auf das zu erwartende Außenverhalten kaum eine stabile Ebene friedlicher Beziehungen definieren. Aus vergleichbaren Gründen gilt es unterschiedlichen Spielarten von fundamentalistischen Versuchungen zu widerstehen, die regelmäßig zu radikalen, für menschenrechtsfreundliche Strukturen zerstörerischen Vorstellungen neigen. In Krisensituationen sind offensichtlich selbst demokratische Systeme, die lange Zeit als stabil galten, vor Fundamentalismen und ihren innen- wie außenpolitischen Auswirkungen nicht gefeit.

Eine positive Entwicklung liegt grundsätzlich in der verstärkten Aufmerksamkeit in Europa für Fragen, die den Schutz und die Achtung der Rechte ethnischer bzw. gesellschaftlicher Minderheiten betreffen. Zwar ist derzeit keine Bereitschaft der Staaten zu erkennen, die Effektivität von Minderheitenschutzregelungen durch ihre weitere Verrechtlichung zu steigern. Unstrittig ist jedoch weitgehend, dass eine unzureichende Berücksichtigung der legitimen Interessen von Minderheiten, vor allem ein Mangel an politischer Teilhabe, zu den Hauptgründen für das Streben nach Sezession aus bestehenden staatlichen Einheiten gehört. Da mit solchen Bestrebungen häufig der Ruf nach Grenzrevisionen verbunden ist, bringen ungelöste Minderheitenprobleme nicht nur unter innen-, sondern auch unter außen- und sicherheitspolitischen Aspekten besondere Gefahren mit sich. Diskussionen um Grenzverschiebungen erwiesen sich bis in die jüngste Vergangenheit immer wieder als konfliktverschärfend und in erheblichem Ausmaß gewaltträchtig. Geeignete Alternativen dürften für viele Fälle in entschlossener Demokratisierung des politischen Systems, großzügigen Autonomieregelungen, weitgehender Föderalisierung und Dezentralisierung des Regierungsapparats zu erblicken sein. Nicht im Neuziehen von Grenzen mit all seiner friedenspolitischen Fragwürdigkeit liegt die Aussicht auf eine Überwindung von Minderheitenkonflikten, sondern in einer Transformation staatlicher und suprastaatlicher Ordnungssysteme, die dem Anspruch der Völker auf Selbstbestimmung entgegenkommt und territorialen Grenzen ihren trennenden Charakter für die Menschen nimmt.

IV. Internationale Gerechtigkeit im Zeitalter von Globalisierung

Geeignete innerstaatliche Strukturen, in denen Menschenrechte tatsächlich garantiert werden können, eine Reduzierung von Konflikten erwartet werden darf sowie Wege eines gewaltvermeidenden Umgangs mit ihnen sich eröffnen, lassen sich häufig nicht allein durch die Reformbereitschaft politischer Kräfte vor Ort herbeiführen. Angesichts einer ständig wachsenden Bedeutung ökonomischer Faktoren für die Definition der Handlungsspielräume nationaler Regierungen hängt der Erfolg von Reformstrategien, die das Ziel einer "good governance" verfolgen, wesentlich von weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab; sie können solche Strategien stützen, aber ihren Erfolg auch gravierend beeinträchtigen. Seit Jahren findet eine zunehmend kritische Diskussion über die Folgen von Strukturanpassungsprogrammen statt, wie sie vom Internationalen Währungsfonds vielen stark verschuldeten Ländern als Bedingung für erneute Kreditvergaben auferlegt wurden. Die weitere Verschlechterung der Situation gerade der Ärmsten und Schwächsten einer Gesellschaft, die mit diesen Programmen häufig einhergeht, beleuchtet beispielhaft, wie nachhaltig ökonomische Entscheidungen im Rahmen des Welt-wirtschaftssystems auf die Verhältnisse innerhalb einzelner Staaten zurückwirken.

Besonders die päpstliche Sozialverkündigung wird seit Jahrzehnten nicht müde, immer wieder zu betonen, dass bittere Armut und Not nicht lediglich als Konsequenzen unabänderlicher Sachgesetzlichkeiten betrachtet werden dürfen, sondern Auswirkungen tief gehender Ungerechtigkeiten in der Weltökonomie darstellen, die es zu beseitigen gilt. Ein erster, unerlässlicher Schritt dazu besteht in der Begründung bzw. Erneuerung eines Gesellschaften und politische Systeme übergreifenden Konsenses hinsichtlich der Bedeutung von internationaler Gerechtigkeit und Solidarität. Eben dieser Konsens wird jedoch im Zeitalter zunehmender Globalisierungstendenzen immer brüchiger, was die Besorgnisse verschärft, die auf Seiten der potenziell wie bereits aktuell Benachteiligten solcher Prozesse dem Phänomen der Globalisierung entgegengebracht werden.

Wird die Entwicklungsdynamik des globalen Wirtschaftens nicht anhand sozialer und ökologischer Kriterien bewertet und von ihnen her auch mit rechtlichen und politischen Instrumenten eingehegt und kontrolliert, so besteht durchaus die Gefahr, dass immer mehr ökonomisch starke Akteure, die zu den Gewinnern des globalen Wettbewerbs zählen, ihren Interessen das Schicksal aller übrigen Menschen unterordnen. Selbst dort, wo überwiegend staatsinterne Gründe für soziale Missstände verantwortlich zu machen sind, werden häufig deren negative Wirkungen durch Globalisierungsprozesse noch erheblich verstärkt . Es wäre ein verhängnisvoller Irrtum zu glauben, dass sich unter Globalisierungsbedingungen Konflikt- und Krisenzonen, in denen weitverbreitete Armut herrscht, von prosperierenden Ökonomien und den dort lebenden Menschen fernhalten ließen .

Solidarische Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft zur Bekämpfung von Armut und Unterernährung - und damit zugleich der vielfältigen mit ihr einhergehenden Mangelerscheinungen - müssen auf die Errichtung effizienter sozialer Sicherungssysteme, auf die Zurückdrängung von Korruption, die Herstellung von Rechtssicherheit, Verbesserungen im Bereich von Bildung und Ausbildung, auf Ermöglichung von Wachstum auch in Entwicklungsökonomien sowie auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zielen. Sie lassen sich als Elemente einer Strategie zur Sicherung kollektiver Güter begreifen, von deren Erfolg nicht zuletzt diejenigen profitieren, die auf die Definition der tatsächlich maßgeblichen Politikkonzepte besonderen Einfluss ausüben.

Unter dem Aspekt einer auf Nachhaltigkeit angelegten Entwicklungsstrategie, die dem Verelendungsdruck in vielen Regionen Afrikas, Lateinamerikas und Asiens entgegenwirken will, bietet Globalisierung zwar partiell Chancen, auch die Situation der Armen zu bessern. Angesichts des eben skizzierten Aufgabenspektrums wäre es jedoch verfehlt, diese Wirkung allein von einer möglichst ungehinderten Deregulierung auf Güter-, Arbeits- und Finanzmärkten zu erwarten; wie unlängst in Asien sichtbar wurde, kann besonders eine rasche Flucht von Spekulationskapital in großem Umfang krisenhafte Entwicklungen eher noch zuspitzen. Wo der Gedanke internationaler Solidarität den ausschlaggebenden Gesichtspunkt für Konzeptionen der Entwicklungszusammenarbeit darstellt, geht es immer wieder um aktive Formen des Engagements und der Hilfe, durch die benachteiligte Völker und Staaten letztlich in die Lage versetzt werden sollen, sich aus eigener Kraft zu konsolidieren und zu entfalten.

Entwicklungskooperation, die auf Hilfe zur Selbsthilfe zielt, läuft jedoch so lange ins Leere, wie eine übermäßige Schuldenlast jene Investitionen vor allem in "Humanressourcen" verhindert, ohne die auch aufwendige Programme zu innerer Konsolidierung und Armutsbekämpfung scheitern müssen. Eine großzügige Entschuldung, wie sie für das Jahr 2000 von vielen Nichtregierungsorganisationen, auch von kirchlichen Organisationen gefordert wurde, kann daher - zusammen mit Projekten, die diese Entlastung den Armen tatsächlich zugute kommen lassen - zu einer Schlüsselfrage für den Erfolg entwicklungspolitischer Zusammenarbeit und damit für mehr internationale Gerechtigkeit werden.

V. Friedensarbeit als gesellschaftlich-politische Querschnittsaufgabe

Parallel zum breiten Spektrum an Strategien, im Feld der internationalen und nationalen Politik "Friedensursachen" zu schaffen, bestehen im Raum der zivilen Gesellschaft vielfältige Handlungs- und Gestaltungsoptionen, die solche Prozesse fördern und unterstützen können. Auf die Bedeutung, die grenzüberscheitenden Bemühungen um Aussöhnung zukommt, wurde beispielhaft bereits hingewiesen. Hierbei handelt es sich nicht um Aktivitäten von lediglich marginaler Bedeutung, vielmehr können sie wesentlich dazu beitragen, dass auf politischer Ebene bekundete Selbstverpflichtungen auf das Ziel des Friedens zusätzliche Glaubwürdigkeit gewinnen.

Zu denken ist darüber hinaus vorrangig an die Möglichkeiten von Erziehungs- und Bildungsinstitutionen: Hier bestehen besondere Chancen, der schleichenden Gewöhnung nicht nur Erwachsener, sondern in zunehmendem Umfang auch von Kindern an Gewalt in ihren vielfältigen Erscheinungsformen entgegenzuwirken. Die damit einhergehende, immer lebensfeindlichere und menschenverachtendere Mentalität wäre eindringlich zu problematisieren, auf ihre Folgen hinzuweisen und die Notwendigkeit eines gesamtgesellschaftlichen Bewusstseinswandels zu vermitteln. Im Kontrast zur multimedial vermittelten, alltäglichen Wahrnehmung von Gewalt wäre in Programmen der Friedens- und Menschenrechtserziehung herauszuarbeiten, auf welchen Grundpfeilern eine friedensfähige nationale und internationale Gesellschaft errichtet werden kann.

Wer politische und gesellschaftliche Entwicklungen nicht nach dem partikularen, oft rein individuellen Nutzenkalkül, sondern anhand des Maßstabs der Personwürde jedes Menschen und eines darauf gründenden nationenübergreifenden Gemeinwohls bewertet, wird kritik- und veränderungsfähig gegenüber vielen Denkformen und Trends, die auf den ersten Blick kaum korrigierbar erscheinen und deswegen häufig nahezu ohnmächtig hingenommen werden. Wer in Schulen, Akademien und anderen Bildungseinrichtungen darüber aufgeklärt wurde, wie der Mechanismus funktioniert, nach dem sich Feindbilder, nationalistische Ideologien, Klischees vorgeblicher ethnischer Überlegenheit und ähnliche Einstellungsmuster herausbilden, wird widerstandsfähig gegen neuerliche Versuche, solche Haltungen durch Propaganda zu wecken oder entsprechende Dispositionen zu nutzen, um zur Gewaltbereitschaft zu verführen.

Auch Medienarbeit stellt einen wichtiger Sektor zivilgesellschaftlichen Engagements dar. Medien können - im Guten wie im Schlechten - auf die Entstehung und den Verlauf kritischer, gewaltträchtiger Prozesse überaus wirksam Einfluss nehmen. Sollen sie im Stande sein, einen wirksamen Beitrag zu öffentlicher Aufklärung und Bewusstseinsbildung zu leisten, so bedarf es dafür vor allem einer hinreichenden Unabhängigkeit von partikularen Interessenlagen - politisch, aber auch finanziell. Eine wichtige zweite Voraussetzung dafür, dass die Rolle der Medien konstruktiver Konfliktbearbeitung förderlich ist, liegt in der Seriosität ihrer Berichterstattung; sie muss durch sorgfältige Information die Sensibilisierung der politischen und gesellschaftlichen Öffentlichkeit erreichen und darf nicht in den Verdacht vordergründiger Sensationsberichterstattung geraten. Drittens hängen auch die Chancen für zeitgerechtes Krisenmanagement auf politischer Ebene davon ab, auf welche Krisenherde sich das durch die Medien vermittelte und kanalisierte öffentliche Interesse richtet und wie groß die Erwartung der nationalen und internationalen gesellschaftlichen Akteure ist, dass rasch durch die politisch und rechtlich autorisierten Gremien auf solche Krisen reagiert wird.

Auf die Herausforderung, Gewalt und Krieg nicht nur völkerrechtlich zu ächten, sondern sie tatsächlich zu überwinden, muss die Staaten- und Gesellschaftswelt des beginnenden Jahrtausends ihre Kräfte konzentrieren; dazu bedarf es einer Integration der Handlungskonzepte auf unterschiedlichsten Ebenen. Das Ausmaß, in dem die Überwindung von Gewaltverhältnissen gelingt, entscheidet zugleich über die Erfolgschancen allen Handelns, das darüber hinaus unter der Leitperspektive eines gerechten Friedens gefordert bleibt.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. hierzu die geradezu paradigmatische Argumentation bei Charles Krauthammer, The Short, Unhappy Life of Humanitarian War, in: The National Interest, 57 (Herbst 1999), S. 5 ff.

  2. Zur Rolle der internationalen Staatengemeinschaft im Zusammenhang mit den Ereignissen in Ruanda vgl. Report of the Independent Inquiry into the Actions of the United Nations During the 1994 Genocide in Rwanda vom 15. 12. 1999 (http://www.un.org/News/ossg/rwanda_report.htm).

  3. Vgl. Carl Friedrich von Weizsäcker, Wege in der Gefahr, München 1976, S. 252 ff.

  4. Wahrheit, Erinnerung und Solidarität - Schlüssel zu Frieden und Versöhnung. Wort der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union zum Frieden, Brüssel, 11. März 1999, Ziff. 21 (http://www.dbk.de/presse/pm1999/pm1999031202.html).

  5. Zu einer umfassenden Analyse der mit Konsolidierungsprozessen nach Gewaltphasen verbundenen Fragen vgl. z. B. Shepard Forman/Stewart Patrick/Dirk Salomons, Recovering from Conflict: Strategy for an International Response, Center for International Cooperation, New York 2000.

  6. Darin liegt der berechtigte Kern der Anfrage, die im Zusammenhang mit der Kontroverse um den Vorschlag einer "Allgemeinen Erklärung der Menschenpflichten" an vermeintlich, aber auch tatsächlich defizitäre Formen der Rezeption des Menschenrechtskonzepts gerichtet wurde. Vgl. hierzu Thomas Hoppe (Hrsg.), Menschenrechte - Menschenpflichten, Wissenschaftliche Arbeitsgruppe für weltkirchliche Aufgaben der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 1999.

  7. Vgl. die Studie "Die vielen Gesichter der Globalisierung - Perspektiven einer menschengerechten Weltordnung", erarbeitet von der Sachverständigengruppe "Weltwirtschaft und Sozialethik" in Zusammenarbeit mit den kirchlichen Hilfswerken, Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn, November 1999, S. 11.

  8. Vgl. Joachim von Braun, Konfliktpotentiale internationaler Wirtschaftsbeziehungen, in: Thomas Hoppe (Hrsg.), Friedensethik und internationale Politik, Mainz 2000, S. 53 ff.

  9. Vgl. für das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) Inge Kaul/Isabelle Grunberg/Marc A. Stern (Hrsg.), Globale öffentliche Güter. Internationale Zusammenarbeit im 21. Jahrhundert, New York-Oxford 1999 (http://www.undp.org/globalpublicgoods).

Dr. theol., geb. 1956; Professor für katholische Sozialethik an der Universität der Bundeswehr Hamburg.

Anschrift: Universität der Bundeswehr, Fachbereich Pädagogik, 22039 Hamburg.

Veröffentlichungen u. a.: (Hrsg.) Menschenrechte - Menschenpflichten, Bonn 1999; (Hrsg.) Friedensethik und internationale Politik, Mainz 2000.