Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Medienethik | Medienpolitik | bpb.de

Medienpolitik Editorial Big Brother Medienethik Sicherheit in der digitalen Informationsgesellschaft Angriffe auf Informationstechnik und Infrastrukturen

Medienethik Der Wertediskurs über Medien ist unverzichtbar

Rüdiger Funiok

/ 21 Minuten zu lesen

In einer konsensfähigen wissenschaftlichen Standortbestimmung lässt sich Medienethik als normbegründende und angewandte Ethik charakterisieren. Sie braucht das Recht, ergänzt es aber auch.

I. Einleitung

Man spricht heute von einem gestiegenen 'Ethik-Bedarf': Man wünscht sich eine unbestechliche, überparteiliche Instanz, die darüber befindet, was in Bereichen, in denen ständig neue Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten entstehen, als moralisch geboten, verboten oder erlaubt gelten darf. Früher erwartete man solche Kriterien von den Religionen, heute von der Ethik. Wie geht die Ethik dabei vor? Ist sie mit diesen hohen Erwartungen nicht überfordert? Diese Fragen stellen sich verstärkt für die Medienethik - eine erst im Aufbau befindliche Bereichsethik, für welche es im deutschen Sprachraum zwar eine wachsende Zahl von Aufsätzen und Dissertationen gibt, ein systematischer Entwurf jedoch noch aussteht. Und es lassen sich eine Reihe von Stolpersteinen und Schwierigkeiten nennen, welche die Medienethik dabei zu lösen hat.

Es gibt jedoch auch gesichertes Terrain. Zu ihm gehört eine konsensfähige wissenschaftliche Standortbestimmung der Medienethik (Teil II). Von vielen geteilt wird auch die Frage nach der Verantwortung in den vielfältigen Formen des Medienhandelns (Teil III), obwohl dabei weitere Differenzierungen nötig werden. Sodann sollen einige aktuelle Herausforderungen an die Medienethik benannt und erste Antworten aufgezeigt werden (Teil IV). Den Abschluss bilden Hinweise auf ethisch argumentierende Stellungnahmen wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Institutionen (Teil V).

II. Wissenschaftliche Standortbestimmung der Medienethik

1. Medienethik - eine normbegründende Ethik

Was muss man sich unter Medienethik vorstellen? Zunächst einmal ist - in Absetzung von alltagssprachlichen Gewohnheiten - zwischen Ethik und Moral zu unterscheiden. 'Moral bezeichnet einen Bereich des menschlichen Lebens, der von Kunst, Wissenschaft, Recht oder Religion verschieden ist; Moral ist die Gesamtheit der moralischen Urteile, Normen, Ideale, Tugenden, Institutionen.' Ethik ist die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Bereich der Moral.

Das geschieht einmal in der Form der deskriptiven (sozialwissenschaftlichen) Ethik . Sie erhebt das vorhandene moralische Bewusstein, z. B. von Journalisten (mit Fragebögen und Interviews); dabei können Abweichungen von den anerkannten Ethikkodizes deutlich werden oder die Bereitschaft, bei der praktischen Arbeit für sich Ausnahmen oder Notlagen zu reklamieren. Die philosophische Ethik geht demgegenüber normativ, besser normbegründend vor: Sie 'fragt nicht, ob eine Handlungsweise für richtig gehalten wird, sondern ob sie richtig ist' ; sie versucht, die vorhandenen Normen der Alltagsmoral oder die Berufsnormen auf ihre logische Konsistenz zu prüfen und auf die in ihnen erkennbaren moralischen Prinzipien zurückzuführen.

Aufsätze zur Medienethik wählen dabei einen unterschiedlichen Abstraktionsgrad. Mit Kurt Bayertz und Bernhard Irrgang lassen sich fünf idealtypische Ebenen philosphisch-ethischer Argumentation unterscheiden:

1. Auf einer untersten, sehr konkreten Ebene liegen die moralischen Urteile (Beispiel: 'Das Foto des toten Uwe Barschel in der Badewanne hätte nicht abgedruckt werden dürfen'). Solchen abschließenden Urteilen geht eine mehr oder weniger systematische Situationsanalyse voraus, auch die Frage nach (professionellen) Regeln, den geltenden Normen und Loyalitäten. Im moralischen Urteil wird ausgedrückt, was zu tun oder zu unterlassen ist, was als richtig oder falsch zu gelten hat. In den Entscheidungen des Presserates werden solche Urteile gefällt, aber auch in der täglichen Arbeit der Redaktionen - z. B. bei der Frage, ob ein bestimmtes Detail veröffentlicht werden soll oder nicht.

2. Auf einer zweiten Ebene finden sich konkrete Regeln oder Normen, oft von beschränkter Reichweite (Beispiel: 'Bei der Beschaffung von Nachrichten, Informationsmaterial und Bildern dürfen keine unlauteren Methoden angewandt werden' - Ziffer 4 des Pressekodex). Diese Selbstverpflichtungen haben viele Berührungspunkte mit medienrechtlichen Bestimmungen; aber sie sind zunächst einmal moralische Regeln, die sich eine Profession selbst gegeben hat.

3. Auf einer dritten Ebene befinden sich die allgemeinen moralischen Grundüberzeugungen oder Haltungen (Tugenden), aus denen heraus man intuitiv handelt und die eine hohe Plausibilität besitzen. Es ist Aufgabe der Ethik, diese Intuitionen zu begründen, d. h. die in ihnen enthaltenen Prinzipien herauszuarbeiten, eine Rangordnung der angesprochenen Normen und Werte aufzustellen.

4. Schon wesentlich abstrakter sind die ethischen Prinzipien. Dazu zählt die Anerkennung der Personalität jedes Menschen. Jede menschliche Handlung kann daraufhin beurteilt werden, welche Bedeutung sie für den einzelnen Menschen selbst hat, für seine Entwicklungschancen und die Sicherung personaler Freiheit (Individualverträglichkeit des Handelns). Ferner lässt sich die Bedeutung einer Handlung für die Mitwelt, die Entwicklungschancen anderer, die Erhaltung ihrer personalen Freiheit, die Gestaltung eines gerechten Miteinanders abschätzen (Sozialverträglichkeit). Und schließlich kann man nach der Auswirkung für die natürliche Umwelt fragen, ob die betreffende Handlung geeignet ist, die Lebensgrundlage der gegenwärtigen und zukünftigen Generationen zu erhalten (Umweltverträglichkeit).

5. Auf einer hochabstrakten, fünften Ebene befinden sich die ethischen Theorien, mit denen diskutiert wird, wie man das Grundprinzip des moralischen Handelns bestimmen kann. Damit ist die Ebene der Allgemeinen Ethik oder der Metaethik erreicht. Da wird der tugendethische Ansatz von Aristoteles erörtert oder die deontologische Begründung von Kant diskutiert, die diskursethische von Habermas und Apel. Oder man geht eher pragmatische Wege: vom Verantwortungsbegriff her (dieser Ansatz soll in Teil III näher erläutert werden) oder von den Menschenrechten.

Mit welcher ethischen Theorie Begriffe wie 'gut' oder 'richtig' bestimmt werden, hängt eher davon ab, in welcher philosophischen Tradition man steht und wie man das Moralprinzip am einleuchtendsten begründen zu können glaubt. Vom metaethischen Theorienpluralismus weitgehend unabhängig ist der Versuch, in den moralischen Urteilen, den konkreten Regeln oder den allgemeinen Wertüberzeugungen die sie bestimmenden Prinzipien zu rekonstruieren. In die Frage nach (moralisch) richtig und falsch, also in die Werturteile, gehen nicht nur formale ethische Überlegungen ein, sondern wesentlich auch empirische Aussagen zum Gegenstandsbereich (Tatsachenurteile). Das logische Inbeziehungsetzen der Prinzipien- mit der Sachebene lässt sich als ein induktives Vorgehen, als ein Weg von unten nach oben verstehen .

2. Medienethik als angewandte Ethik

Medienethik ist somit eine Form angewandter Ethik - wie die Umweltethik, die Medizinethik oder die Wirtschaftsethik. Angewandte Ethiken werden immer dann notwendig, wenn sich aufgrund wissenschaftlich-technischer Entwicklungen neue Handlungsmöglichkeiten und mit ihnen Bewertungsprobleme ergeben, für welche die allgemeine Moral (oder die bisherige Berufsmoral) keine ausreichend trennscharfen Kriterien bereithält . Die Wahl- und Orientierungsprobleme, vor welchen die Massenmedien und Informationsnetze die Gesellschaft sowie den Einzelnen stellen, erfordern eine bereichsspezifische ethische Reflexion.

Dieser Forderung nach einer expliziten Medienethik stimmen wenigstens diejenigen zu, die im ständig wachsenden Informations- und Unterhaltungsangebot nicht nur Chancen für die Demokratie und die Entwicklung des Einzelnen sehen, sondern auch Gefahren. Worin die Chancen und Gefahren für bestimmte Bevölkerungsgruppen konkret bestehen, das zu bestimmen ist Aufgabe der Empirie. Die Rolle der Ethik ist es, mit dem Verweis auf die Grundbedingungen des Humanen (z. B. auf das Schutzbedürfnis von Heranwachsenden) darauf zu insistieren, dass diese Chancen auch wirklich genutzt und Gefahren minimiert werden. Medienethik ist also, wie die anderen angewandten Ethiken auch, sowohl empirie- wie prinzipiengeleitet .

3. Ethik als 'innere Steuerungsressource', ihre Bedeutung vor und neben dem Recht

Als drittes Element der wissenschaftlichen Standortbestimmung ist das Verhältnis von Ethik und Recht zu sehen. Im Unterschied zum Recht kommt die medienethische Argumentation nur bei solchen Personen oder Institutionen an, die sich selbst zu einem verantwortlichen Handeln verpflichtet fühlen (wobei eine wachsame Öffentlichkeit hier auch etwas Druck machen kann). Die Selbstbindung ist das für die Ethik Typische; Ethik ist eine 'innere Steuerungsressource' . Das Recht stellt mit seinem Zwangscharakter demgegenüber eine äußere Steuerungsmöglichkeit dar. Es wäre um die Moral im Medienbereich sicher noch schlechter bestellt, wenn es die Sanktionsmöglichkeit des Rechts nicht gäbe und alles der Freiwilligkeit überlassen bliebe. Es braucht beide Steuerungen, soll ein gesellschaftlich so bedeutsamer Sektor wie der Medienbereich nicht aus dem Ruder laufen.

Das Medienrecht und die ihm folgende Rechtsprechung können aber nur bereits erkannte Gefährdungen regeln, sind also eher retrospektiv orientiert. Matthias Karmasin macht auf einige Schwierigkeiten aufmerksam, mit welchen Recht und Rechtsprechung kämpfen und die zumindest teilweise durch medienethische Initiativen (z. B. Selbstverpflichtungen) aufgefangen werden könnten:

- Es gibt einen großen time-lag zwischen ökonomisch-technischer Entwicklung und der Rechtsprechung; viele Richter sind zu wenig über die Eigenart neuer Medien und medialer Infrastrukturen informiert.

- Rechtliche Normen haben in Grenzfällen, in denen mehrere Normen gegeneinander abzuwägen sind, eine gewisse 'Unschärfe'.

- Sowohl die klassischen Massenmedien wie die neuen Online-Medien sind heute international agierende Medien: Ansätze zu internationalem Recht gibt es auf europäischer Ebene, für manche Bereiche (z. B. e-commerce, Vorsorge gegen den 'information war') auch unter Federführung der USA; aber eine durchgängige öffentliche Kontrolle erweist sich als unmöglich.

- Manche Kommunikationen, z. B. die in Intranets oder Chatrooms, spielen sich in definierten Gruppen ab, können also ihrer Natur nach nicht staatlich kontrolliert werden. Wohl aber bilden sich auch dort moralische Standards aus .

Medienethik kann im Unterschied zum Recht eine prospektive Orientierung bereitstellen, indem sie für sich erst etablierende Programmformen (z. B. Reality Soaps wie 'Big Brother') die Formulierung von Richtlinien - im Sinne einer alle Anbieter bindenden Selbstverpflichtung - vorschlägt.

III. Medienethik als Frage nach der Verantwortung

Fragt man nach einem Begriff, mit welchem das Anliegen von Moral und Ethik auch in der Alltagssprache zur Geltung kommt, so ist es heute zweifellos derjenige der 'Verantwortung'. Begriffe wie 'Gewissen', 'Pflicht' oder 'Tugend' haben demgegenüber einen altertümlichen Klang. 'Verantwortung' war ursprünglich in der Sphäre der Gerichtsbarkeit beheimatet und geht auf entsprechende Ausdrücke im römischen Recht zurück: 'Ein Mensch hat etwas zu verantworten, indem er vor einem Richter auf die Frage antworten muss, was er getan hat; denn eine bestimmte Tat und deren Folgen werden ihm zugerechnet.'

1. Verantwortung als ethische Schlüsselkategorie

In unserem Jahrhundert war es der Soziologe Max Weber, der in seinem Vortrag 'Politik als Beruf' als sozialethische Verpflichtung formulierte, 'dass man für die (voraussagbaren) Folgen seines Handelns aufzukommen hat'. Weber stellte dabei die 'Verantwortung' des Politikers in Gegensatz zur 'Gesinnungsethik' eines Menschen, der in schwärmerischer Weise auf eine weltenthobene Gestalt des Guten fixiert ist. Rationale Politik rechnet demgegenüber mit der Komplexität der Wirklichkeit und ist auf ihre Verbesserung im Rahmen des menschlich und finanziell Möglichen ausgerichtet. Damit ist ein rationales Element angesprochen, welches traditionell als 'Klugheit' - eine der vier Kardinaltugenden - bezeichnet wurde. Aber auch das Kantische 'Sich-in-Pflicht-genommen-Sehen', das jedem ethischen Anspruch innewohnt, ist im Verantwortungsbegriff enthalten . Verantwortung kann also mit Recht als 'ethische Schlüsselkategorie' bezeichnet werden - wenn auch zuzugeben ist, dass sie eher eine heuristische Funktion besitzt und die Bestimmung letzter ethischer Prinzipien voraussetzt .

Die Frage nach der Verantwortung lässt sich als Folge von sechs Teilfragen formulieren:

1. Wer trägt Verantwortung? (Handlungsträger);

2. Was ist zu verantworten? (Handlung);

3. Wofür trägt er Verantwortung? (Folgen);

4. Wem gegenüber trägt er Verantwortung? (Betroffene);

5. Wovor muss er sich verantworten? (Instanz, z. B. Gewissen, Öffentlichkeit);

6. Weswegen muss man sich verantworten? (Werte, Normen, Kriterien).

Die Verantwortung eines einzelnen Handlungsträgers für seine Handlung gegenüber den von ihr Betroffenen wird in der Regel eingefordert und ausgebildet durch soziale Instanzen, in denen die Regeln und Kontexte menschlichen Handelns bewahrt werden, also in der Spannbreite von eigenem Gewissen und Öffentlichkeit.

Im Medienbereich ist die Frage nach der Verantwortung der Handlungsträger stark umstritten: Wer ist im arbeitsteiligen Prozess der Erstellung und Verbreitung von Medienangeboten verantwortlich zu machen? Sind es die einzelnen Produzenten, sind es die Institutionen oder die Strukturen des Mediensystems? Die Benennung von 'Verantwortlichen im Sinne des Presserechts' innerhalb einer Redaktion bzw. eines Impressums, die Forderung nach einem Impressum auch für ins Netz gestellte Inhalte, zeigen die teils bekannten, teils neuen Schwierigkeiten. Auch bezüglich der Handlungsfolgen verflüchtigt sich Verantwortlichkeit nur dann nicht, wenn man von einer 'korporativen Verantwortung' ausgeht . Mit den Überlegungen Debatins lassen sich die Probleme an folgendem Beispiel verdeutlichen:

1. Schwierigkeit: Identifizierung der Handlungs- und Verantwortungsträger

Die Unternehmensleitung legt die Unternehmensstrategie fest, z. B. einen bestimmten Marktanteil durch neue attraktive Serien zu halten oder auszubauen. Ein Abteilungsleiter entscheidet sich deshalb für eine bestimmte zuschauerträchtige Machart (z. B. des Reality-TV), und der einzelne Reporter soll die entsprechenden Beiträge liefern. So kann es passieren, dass einem Journalisten zugemutet wird, entgegen seiner Überzeugung reißerische Berichte abzuliefern oder einen bestimmten Stil von Recherche zu praktizieren. Oder sein Beitrag wird anschließend in einen Kontext gestellt, den er nicht persönlich mitverantwortet hat.

Die Entscheidungen über die Mittel liegen bei anderen als bei denen, die die Ziele festgelegt haben. Wiederum wird deutlich, dass die Verantwortung des Senders für ein Produkt sich nicht nur summativ aus der Einzelverantwortung der Rollenträger ergibt, sondern ein spezifisch 'korporatives Handeln' darstellt, welches auch korporativ verantwortet werden muss.

2. Schwierigkeit: Unbeabsichtigte Folgen bei geteilter Verantwortung

Durch die Verteilung von Verantwortung kann es dazu kommen, dass alle Beteiligten für sich gesehen moralisch einwandfrei handeln und es dennoch - durch unreflektierte und nicht von allen mitgetragene Mittelentscheidungen - zu problematischen Folgen kommt. Nehmen wir noch einmal das Beispiel: Die Entscheidung der Unternehmensleitung mag durch den Wunsch motiviert sein, Arbeitsplätze und Mitarbeiterverträge zu erhalten - ein moralisch einwandfreies Motiv. Auf der Ebene der Redaktion wird das Ziel, eine attraktive Serie zu machen, umgesetzt in die Aufforderung an die zuarbeitenden Journalisten, es bei den Recherchemethoden nicht so genau zu nehmen mit der Privatsphäre ('invasive Recherche'). Damit kommt ein moralisch problematisches Endergebnis heraus.

Es wäre fatal, dafür nur den Redakteur verantwortlich zu machen oder gar den Journalisten, der diese Recherchemethode persönlich gar nicht für gut hält. Geteilte Verantwortung ist nicht halbierte Verantwortung, sondern muss im Krisenfall von allen Beteiligten getragen werden. Und nicht nur die einzelnen Rollenträger, sondern auch das Unternehmen selbst muss die Verantwortung für das Endprodukt übernehmen. Wo dies konsequent geschieht, sind interne Klärungsprozesse in Gang zu setzen, um solche nicht gewollten Effekte zukünftig zu vermeiden. Auch nach außen hin muss das Unternehmen 'Sühne' leisten - indem sich Repräsentanten der Unternehmensleitung öffentlich entschuldigen oder indem sie den Geschädigten materielle oder immaterielle Entschädigung anbieten.

Bei aller Freiwilligkeit solcher Aktionen ist es für das Funktionieren der individuellen wie der korporativen Verantwortung im Medienbereich wichtig, die Verantwortungsinstanzen zu sehen. Da ist sicher einmal das persönliche ('berufliche') Gewissen, aber auch die ethische Sensibilität der Unternehmung - und schließlich eine hinreichend informierte und kritische Öffentlichkeit. Nur wenn die Öffentlichkeit die Beachtung moralischer Standards einfordert, haben die Urteile der Selbstkontrollinstanzen genügend (moralische, auf die Reputation bezogene) Sanktionskraft.

2. Individual- und sozialethische Perspektive

Die Beachtung der strukturellen oder systemischen Bedingungen der journalistischen Verantwortung haben Manfred Rühl und Ulrich Saxer schon 1981 angemahnt . Die individualethische Betrachtungsweise reiche für das professionelle Handeln der Medienschaffenden nicht aus, auch wenn der Ethikkodex des Presserates deren Verantwortung gesinnungs- oder tugendethisch formuliere. Die professionellen Auswahl- und Gestaltungskriterien würden in der beruflichen Sozialisation, d. h. im sozialen Kontext einer Redaktion angeeignet und dort auch weiter konkretisiert.

Die sozialethische Perspektive hat diesen organisatorischen Kontext im Blick, favorisiert also die 'korporative' Verantwortung und betont, dass die Bedingungen und der Entscheidungsspielraum der Einzelakteure entscheidend vom strukturellen und organisatorischen Kontext bestimmt sind. Für sie ist 'Journalismus' nicht die Addition von journalistisch tätigen Personen, sondern ein komplex strukturiertes und mit anderen gesellschaftlichen Systemen auf vielfältige Weise vernetztes soziales Gebilde. Dieses System muss selbst ethisch sensibel sein, damit sich die Akteure in ihm moralisch verhalten können.

Lange Zeit wurde ausschließlich die individualethische Perspektive entfaltet, im Trend der Systemtheorie wird neuerdings eher die sozialethische favorisiert - oft unter Abwertung der individualethischen. Beide Perspektiven sind wichtig: 'Journalistische Berufsmoral ist als Resultante der persönlichen Moral und der Arbeitsbedingungen aufzufassen.' Es braucht nicht nur den Pressekodex mit seinen individualethischen Verantwortungsappellen, sondern auch entsprechende Redaktionsstatute und moralische Grundsätze im Leitbild der Medienorganisation.

Auch die Mitverantwortung des Publikums wird meist individualethisch, als Verantwortung des einzelnen Rezipienten, gefasst. Mediennutzung vollzieht sich aber in einem sozialen Kontext; es wird in der Familie, in der 'Peergroup' der Gleichaltrigen oder im Unterricht über Qualität oder Zuträglichkeit von Medienangeboten diskutiert. Damit größere Aggregatsformen des Publikums das Medienangebot auch tatsächlich mitbestimmen, bedarf es freilich bestimmter Institutionen (Leserräte, Ombudsleute, Media Watch-Initiativen) und verstärkter öffentlicher Aufmerksamkeit für Diskussionen und Qualitätskriterien in den Rundfunk- und Medienräten oder für öffentliche Rügen des Presserats.

Eine andere Einseitigkeit besteht darin, dass in der medienethischen Diskussion fast nur die Ethik des Journalismus beachtet wird. Die Ethik anderer Medienberufe dagegen weniger, z. B. die der Verleger, Medienmanager, des Aufsichtsrats einer Medien-AG, aber auch der Informatiker und Web-Designer . Eine stärkere Beachtung verdienen auch die Möglichkeiten der interkulturellen Verständigung durch Medien - nicht nur durch internationale Großereignisse in den Massenmedien, sondern auch im Kontext von beruflicher Zusammenarbeit (Telekonferenzen, Telekooperation). Auch was die Medieninhalte angeht, richtet sich die medienethische Diskussion meist auf journalistische Formen; eine Ethik der Unterhaltung ist demgegenüber weniger entwickelt .

3. Gestufte Verantwortung im Medienhandeln

Der Appell, im Prozess der Erstellung, Verteilung und Nutzung von Medienangeboten Verantwortung zu übernehmen, wendet sich an alle, die - in einem gestuften Sinne - Verantwortung tragen. Welche Personen(gruppen) handeln hier und sind für 'Medienhandeln' verantwortlich zu machen? Bernhard Debatin nennt als erste Gruppe die Medienschaffenden (Journalisten, Redakteure, Autoren, Korrespondenten, Agenturen usw.); sie haben als Einzelne die professionsspezifischen Werte und Qualitätskriterien (wie Sorgfalt, Wahrheit, Richtigkeit, Fairness) verinnerlicht. Ihre verantwortungsethische Innensteuerung muss durch korporative Selbstverpflichtung ergänzt werden und ist auch auf die Unterstützung durch eine kritische Medienöffentlichkeit und durch Selbstkontrollinstanzen angewiesen.

Die zweite Gruppe sind die (öffentlich-rechtlichen und privaten) Besitzer und Betreiber von Massenmedien; ihre zentrale Verantwortung besteht darin, 'durch entsprechende korporative Selbstverpflichtungen die organisationellen Rahmenbedingungen für moralisches Handeln der Medienschaffenden bereitzustellen' .

Auch die Mediennutzer sind an ihre soziale Mitverantwortung - als mündige Bürgerinnen und Bürger - zu erinnern. Es geht freilich nicht an, dem Publikum die alleinige Verantwortung für das Medienangebot zuzuschieben; es kann nur als Teil einer zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit die Entwicklung der Medien kritisch beobachten - in dem Maße, wie diese Fähigkeit durch ethisch orientierte Medienpädagogik und einen unabhängigen Medienjournalismus angeregt werden.

Neben diesen drei Personengruppen, die direkt mit den Medien umgehen, nennt Debatin drei Gruppierungen, welche die Aufgabe haben, den Medienbereich zu reflektieren und zu regulieren: Die Gremien der freiwilligen Selbstkontrolle, die zwar meist vollständig aus Interessengruppen zusammengesetzt sind und kaum Sanktionskraft besitzen. Ihre Wirksamkeit wird jedoch verstärkt, wenn die medienkritische Öffentlichkeit ihre Arbeit aufmerksam verfolgt. Und schließlich gibt es die Gremien und Verfahren der gesetzlichen Kontrolle und Gestaltung: das Bundesverfassungsgericht, die Parlamente, aber auch die Rundfunkräte und die Landesmedienanstalten. In Zeiten eines schnellen technischen und ökonomischen Wandels des Medienbereichs sind die staatlichen Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten geringer. Damit ist eine der aktuellen Herausforderungen an die Medienethik angesprochen.

IV. Aktuelle Herausforderungen

1. Ordnungspolitik an ihren Grenzen

Zu den eher prinzipiellen Schwierigkeiten, die oben angesprochen wurden, kommen pragmatische Grenzen der Ordnungspolitik hinzu:

- Die Voraussetzung für Gesetze ist ein öffentliches Bewusstsein von der Dringlichkeit des Problems - und die Entwicklung dieses Bewusstseins braucht Zeit; auch müssen Regelungsmöglichkeiten erkennbar sein, die sowohl justiziabel wie effektiv sind (die Medienenquete-Kommission des letzten Deutschen Bundestages hat lange nach solchen gesucht und nur einige gefunden).

- Wegen der Standortfrage bzw. der Wirtschaftsförderung von neu angesiedelten Medienunternehmen kommt es zu einem Interessenverbund von Medienwirtschaft und Politik, so dass eine Kontrolle, die über einen Minimalkonsens (z. B. Jugendschutz) hinausgeht, nicht zu erwarten ist - z. B. in Richtung Konzentrationskontrolle.

Was folgt aus der Tatsache, dass die staatlichen Kontrollmöglichkeiten begrenzt sind? Es folgt nicht daraus, dass ethische Argumente in sich obsolet geworden sind. Der Staat ist nicht die einzige Kontrollgröße des Medienmarktes. Es geht darum, dass alle am Medienkommunikationsprozess Beteiligten - also auch die Medienunternehmen selbst - ihren Teil der Verantwortung sehen und übernehmen.

2. Notwendigkeit einer Ethik der Medienunternehmen

Wir befinden uns gegenwärtig in einer Situation, in der die staatlichen Interventionsmöglichkeiten beschränkt sind, und auch eine andere, von der klassischen Markttheorie bereitgestellte Kontrollgröße - die freie Konkurrenz des Marktes - durch die hochgradigen Konzentrationsprozesse kaum korrigierend auf die Oligopole einwirkt . Dabei geht es nicht nur um horizontale Konzentration (Aufkauf von oder Fusion mit Konkurrenten in derselben Sparte), sondern vor allem um die vertikale und diagonale Konzentration (Beispiel: die spanische Telefonica kauft den sog. TV-Content-Anbieter Endemol, der u. a. Big Brother produziert). Der Staat versucht, mit den Mitteln des Kartellrechts ein Mindestmaß an Konkurrenzsituation zu erhalten und Geschäftsgebaren, welches auf Ausschaltung von Konkurrenz gerichtet ist, zu bestrafen (wie im Falle von Microsoft).

Große Medienkonzerne haben nicht nur Macht, sondern stehen auch selber unter Druck. Die rasante technische Entwicklung macht hohe Investitionen in Geräte und Infrastrukturen nötig, und diese Investitionen sind risikoreich (und lassen sich u. a. durch Zusammenschlüsse minimieren). Aber trotz dieser Einschränkungen gilt: Medienunternehmen haben Handlungsfreiheit und sie haben z. T. große Macht: politische Macht, wirtschaftliche, kulturelle und technologische Macht über die physische Umwelt wie über Individuen. Macht muss nach Max Weber verantwortet werden. Bezogen auf die Chancen und die Notwendigkeit eines verantwortlichen Umgangs mit der Macht gilt aber :

- Je mehr Macht, desto größer sind die Freiheitsgrade, und um so größer ist die Möglichkeit, nicht nur reaktiv zu handeln.

- Medienunternehmungen können Kommunikationsprozesse nach innen und nach außen strukturieren; sie haben damit die Möglichkeit, bestimmte Wirklichkeiten zu schaffen und bestimmte Werte zu vermitteln.

- Medienunternehmen können aufgrund ihrer Größe politische Prozesse mitbeeinflussen (Beispiel: Kommunikationsordnung 2000 der Bertelsmann-Stiftung).

Ohne die (Wirtschafts-)Ethik der Medienunternehmen hat die Medienethik keine 'Bodenhaftung'. Es geht darum aufzuzeigen, wie Gewinnorientierung (Quote, Shareholder Value etc.) und Gemeinwohlbezug miteinander verbunden werden können bzw. müssen. Dabei kann der Ansatz des Stakeholder Managements eine wichtige Perspektive bilden : Neben den Shareholdern (Anteilseigentümern) gibt es weitere, vom Unternehmshandeln betroffene Individuen und Gruppen (Stakeholder). Ein auf sie gerichtetes Interessenmanagement berücksichtigt die Einflüsse und Ansprüche aller gesellschaftlichen Gruppen auf und an das Unternehmen schon im Vorfeld von Entscheidungen. Die Unternehmung hat aus ethischer Sicht die Aufgabe, Strukturen zu schaffen, die die Grundlage für einen sinnvollen und fairen Diskurs über die verschiedenen Interessen bilden. Beispiele für solche Strukturen oder Maßnahmen sind: Trainings- oder Audit-Programme, welche den Umgang mit Kundenwünschen verbessern helfen; Hotlines bei aktuellen Beschwerden von Teilen des Publikums (nicht bloße Fanbetreuung und Bemühungen um 'Senderbindung'); Qualitätszirkel zur ständigen Überprüfung derjenigen Medienqualität, die man selbst (oder zusammen mit Vertretern der Öffentlichkeit) definiert hat; die Einrichtung von Ethik-Kommissionen, die Bestellung eines Ethik-Beauftragten bzw. Ombudsmanns.

3. Entgrenzungen journalistischer Genres und Arbeitsfelder

Weitere aktuelle Herausforderungen an die Medienethik liegen in der heute geforderten Mischung von anregend-unterhaltenden und nüchtern-informierenden Elementen ('Infotainment'). Es stellt sich die Frage, wieviel von den PR-mäßig vorbereiteten Inszenierungen übernommen werden darf, ohne die journalistische Unabhängigkeit zu verlieren und um eine kritische Beurteilung beim Publikum zu ermöglichen. Gerade in Zeiten der 'Entgrenzung' muss die Medienethik eine Balance zwischen rigidem Purismus und dem Festhalten an notwendigen Idealen finden helfen . Ein weiteres Neuland sind journalistische Tätigkeiten in Online-Zeitungen. Bei der Übernahme von Informationen aus dem Netz ist die Sorgfaltspflicht weiterhin essentiell. Wie stark ist aber die Zurückhaltung der Links zwischen redaktionellen Teilen (Verbrauchertipps) und dazu passenden Verkaufsangeboten zu fordern - vor allem in Zeiten, in denen die Online-Zeitungen noch nicht kostendeckend arbeiten? Medienethik muss auch hier die Konkretisierung journalistischer Berufsnormen in einem neuen Medium begleiten .

V. Medienethisch argumentierende Stellungnahmen

Zum Schluss sei noch auf eine Publikation (und eine Adresse) verwiesen, in der sowohl prinzipienorientiert wie mit dem Blick auf die Veränderungen im Medienbereich argumentiert wird. Eine medienethisch anregende Lektüre ist die Gemeinsame Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (1997) mit dem Titel 'Chancen und Risiken der Mediengesellschaft' . In ihr werden die mit den neuen Kommunikationstechnologien verbundenen Veränderungen detailliert erörtert. Im Unterschied zu anderen kirchlichen Dokumenten zur Medienkommunikation werden hier nicht vollmundig ethische Appelle formuliert, sondern mit der Berufung auf demokratische Werte und Ziele, aber auch auf ein christliches Menschenbild ausgewählte (und eher zurückhaltende) Handlungsempfehlungen gegeben. Diese sind auch für eine nach-christliche Gesellschaft bedenkenswert.

Seit 1997 hat sich ein interdisziplinäres Gesprächsforum zu medienethischen Fragen etabliert, das 'Netzwerk Medienethik' . Zu diesem Netzwerk fühlen sich Publizistik- und Kommunikationswissenschaftler, aber auch philosophische und theologische Ethiker sowie Vertreter von Selbstkontrollgremien und Verbänden zugehörig, die an der Reflexion und Förderung ethischer Orientierungen im Medienbereich aktiv mitwirken wollen. Das Thema des diesjährigen Jahrestreffens war 'Die Moral der Daily Talks', das des kommenden Jahres wird sein 'Big Brother macht Bilder. Ethische Fragen zur Bildkonstruktion des Realitätsfernsehens im multimedialen Raum' (8./9. Febr. 2001, wiederum in München). Die ethischen Fragestellungen richten sich dabei sowohl an die senderseitige Bildproduktion, -bearbeitung und -distribution wie an die Rezeption durch das Publikum; kritisch beleuchtet werden auch die moralischen Argumente des öffentlichen Diskurses über Big Brother und ähnliche Sendeformen .

Auch wenn die Medienethik weiter an ihrer Systematik zu arbeiten hat, so muss sie sich doch immer an aktuellen Fragestellungen erproben. Als wissenschaftliche Beschäftigung mit der vorhandenen Medienmoral und Kommunikationskultur wird sie dabei sowohl prinzipien- wie empirie-orientiert vorgehen müssen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Wichtige Sammelbände aus den letzten zehn Jahren sind: Wolfgang Wunden (Hrsg:), Medien zwischen Markt und Moral, Stuttgart 1991; Michael Haller/Helmut Holzhey (Hrsg.), Medien-Ethik. Beschreibungen, Analysen, Konzepte für den deutschprachigen Journalismus, Opladen 1992; Hermann Boventer (Hrsg.), Medien und Demokratie. Nähe und Distanz zur Politik, Konstanz 1993; Wolfgang Wunden (Hrsg.), Öffentlichkeit und Kommunikationskultur, Stuttgart 1994; Wolfgang Wunden (Hrsg.), Wahrheit als Medienqualität, Frankfurt a. M. 1996; Rüdiger Funiok (Hrsg.), Grundfragen der Kommunikationsethik, Konstanz 1996; Jürgen Wilke (Hrsg.), Ethik der Massenmedien, Wien 1996; Wolfgang Wunden (Hrsg.), Freiheit und Medien, Frankfurt a. M. 1998; Adrian Holderegger (Hrsg.), Kommunikations- und Medienethik. Interdisziplinäre Perspektiven, Freiburg i. Br. 1999; Rüdiger Funiok/Udo F. Schmälzle/Christoph H. Werth (Hrsg.), Medienethik - die Frage der Verantwortung, Bonn 1999; Rudolf Gerhardt/Hans-Wolfgang Pfeifer (Hrsg.), Wer die Medien bewacht. Medienfreiheit und ihre Grenzen im internationalen Vergleich, Frankfurt a. M. 2000; Matthias Rath (Hrsg.), Medienethik und Medienwirkungsforschung, Wiesbaden 2000.

  2. Um auch hier wiederum nur einige zu nennen: Thomas Bohrmann, Ethik - Werbung - Mediengewalt. Werbung im Umfeld von Gewalt im Fernsehen. Eine sozialethische Programmatik, München 1997; Elmar Kos, Verständigung oder Vermittlung? Die kommunikative Ambivalenz als Zugangsweg einer theologischen Medienethik, Frankfurt a. M. 1997; Barbara Thomaß, Journalistische Ethik. Ein Vergleich der Diskurse in Frankreich, Großbritannien und Deutschland, Opladen - Wiesbaden 1998.

  3. Friedo Ricken, Allgemeine Ethik, Stuttgart 1998, S. 14.

  4. Lesenswerte Beispiele sind die Befragungen von Barbara Thomaß (Anm. 2).

  5. F. Ricken (Anm. 3), S. 14.

  6. Vgl. Kurt Bayertz, Praktische Philosophie als angewandte Ethik, in: ders. (Hrsg.), Praktische Philosophie. Grundorientierungen angewandter Ethik, Reinbek 1991, S. 7-47, hier S. 12.

  7. Vgl. Bernhard Irrgang, Praktische Ethik aus hermeneutischer Perspektive, Paderborn 1998, S. 156 f.

  8. So verstehen es z. B. auch Michael Haller/Helmut Holzhey in der Einleitung zu ihrem Sammelband (Anm. 1), S. 15 ff.

  9. Vgl. Julian Nida-Rümelin (Hrsg.), Angewandte Ethik. Die Bereichsethiken und ihre theoretische Fundierung. Ein Handbuch, Stuttgart 1996, S. 63 ff.

  10. Vgl. Matthias Rath, Kann denn empirische Forschung Sünde sein? Zum Empiriebedarf der Medienethik, in: ders. (Hrsg.) (Anm. 1), S. 63-88.

  11. Vgl. Bernhard Debatin, Medienethik als Steuerungsinstrument? Zum Verhältnis von individueller und korporativer Verantwortung in der Massenkommunikation, in: Hartmut Weßler u. a. (Hrsg.), Perspektiven der Medienkritik. Die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der öffentlichen Kommunikation in der Mediengesellschaft, Opladen 1997, S. 287-303 (wiederabgedruckt in A. Holderegger [Anm. 1], S. 39-53).

  12. Vgl. Matthias Karmasin, Art. Medien, in: Handbuch der Wirtschaftsethik, hrsg. im Auftrag der Görres-Gesellschaft von Wilhelm Korff u. a., Bd. 4: Ausgewählte Handlungsfelder, Gütersloh 1999, S. 351-381, hier S. 371.

  13. Vgl. Bernhard Debatin, Analyse einer öffentlichen Gruppenkonversation im Chat-Room. Referenzformen, kommunikationspraktische Regularitäten und soziale Strukturen in einem kontextarmen Medium, in: Elizabeth Prommer/Gerhard Vowe (Hrsg.), Computervermittelte Kommunikation. Öffentlichkeit im Wandel, Konstanz 1998, S. 13-37.

  14. Günter Ropohl, Das Risiko im Prinzip Verantwortung, in: Ethik und Sozialwissenschaften, 5 (1994), S. 109-120, hier S. 110.

  15. Gehalten 1919; als eigene Schrift zuerst erschienen, Berlin 1926.

  16. Vgl. Wilhelm Korff, Die Frage nach dem Glück als Frage nach einer humanen Ethik, in: ders., Wie kann der Mensch glücken? Perspektiven der Ethik, München - Zürich 1985, S. 9-32, hier S. 9 f.

  17. Ausführlicher dazu: Kurt Bayertz (Hrsg), Verantwortung. Prinzip oder Problem?, Darmstadt 1995; Wolfgang Wieland, Verantwortung - Prinzip der Ethik?, Heidelberg 1999.

  18. Insofern ist Verantwortung auch ein theologischer Begriff, worauf Georg Picht (Der Begriff der Verantwortung, in: ders., Wahrheit, Vernunft, Verantwortung. Philosophische Studien, Stuttgart 1969, S. 318-324, hier S. 319) hinweist. Die existentielle Dimension von Verantwortung betonten auch schon Martin Heidegger und Wilhelm Weischedel (Das Wesen der Verantwortung. Ein Versuch, Frankfurt a.M. 1933). Eine gute neuere Zusammenfassung findet sich bei Carmen Kaminsky, Embryonen, Ethik und Verantwortung. Eine kritische Analyse der Statusdiskussion als Problemlösungsansatz angewandter Ethik, Tübingen 1998, S. 232-288: '8. Orientierung angewandter Ethik an Implikationen des Verantwortungsbegriffs.'

  19. So B. Debatin (Anm. 11).

  20. Vgl. Manfred Rühl/Ulrich Saxer, 25 Jahre deutscher Presserat. Ein Anlaß für Überlegungen zu einer kommunikationswissenschaftlich fundierten Ethik des Journalismus und der Massenkommunikation, in: Publizistik, 26 (1981), S. 471-507.

  21. M. Karmasin (Anm. 12), S. 377.

  22. Zur Einführung in Fragen der Informationsethik: Klaus Wiegerling/Rafael Capurro, Ethik für Informationsspezialisten, in: A. Holderegger (Hrsg.) (Anm. 1), S. 253-274.

  23. Erste Ansätze dazu finden sich bei Thomas Hausmanninger, Grundlinien einer Ethik der Unterhaltung, in: Werner Wolbert (Hrsg.), Moral in einer Kultur der Massenmedien (= Studien zur Theologischen Ethik, 61), Freiburg i. Ue. u. a. 1994, S. 77-96.

  24. Vgl. Bernhard Debatin, Verantwortung im Medienhandeln. Medienethische und handlungstheoretische Überlegungen zum Verhältnis von Freiheit und Verantwortung in der Massenkommunikation, in: Wolfgang Wunden (Hrsg.), Freiheit in den Medien (= Beiträge zur Medienethik, Bd. 4), Frankfurt a. M. 1998, S. 113-130, hier S. 121 ff.

  25. Ebd., S. 122.

  26. Vgl. Matthias Karmasin, Das Oligopol der Wahrheit. Medienunternehmen zwischen Ökonomie und Ethik, Wien u. a. 1993.

  27. Vgl. M. Karmasin (Anm. 12), S. 373 ff.

  28. Vgl. ders., Stakeholder Orientierung als Kontext zur Ethik von Medienunternehmen, in: R. Funiok u. a. (Hrsg.) (Anm. 1), S. 183-211.

  29. Dies wird versucht z. B. im Sammelband von Christian Schicha/Rüdiger Ontrup (Hrsg.), Medieninszenierungen im Wandel - Interdisziplinäre Zugänge, Münster u. a. 1999.

  30. Ansätze dazu finden sich in einer jüngsten Redaktionsbefragung von Christoph Neuberger, Journalismus im Internet: Auf dem Weg zur Eigentständigkeit?, in: Media Perspektiven, (2000) 7, S. 310-318, bes. Tab. 9.

  31. Herausgegeben vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland, Herrenhäuser Straße 12, 30419 Hannover, und vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Kaiserstraße 163, 53113 Bonn, Tel. 0228/103-0.

  32. Die Koordination liegt beim Verfasser dieses Artikels: Prof. Dr. Rüdiger Funiok, Institut für Kommunikation und Medien an der Hochschule für Philosophie, Kaulbachstr. 31a, D-80539 München, Tel. 0 89/23 86-2410; Fax: 0 89/23 86-2402; E-Mail: funiok@hfph.mwn.de; Homepage: www.netz- werk-medienethik.de.

  33. Anmerkung der Redaktion: Zum Thema 'Big Brother' siehe auch den Beitrag von Thomas Bohrmann in diesem Heft.

Dr. phil., geb. 1942; Professor für Kommunikationswissenschaft und Erwachsenenpädagogik an der Hochschule für Philosophie München.

Anschrift: Institut für Kommunikation und Medien an der Hochschule für Philosophie, Kaulbachstr. 31a, 80539 München
E-Mail: funiok@hfph.mwn.de

Homepage: www.netzwerk-medienethik.de

Veröffentlichungen u. a.: (Hrsg. zus. mit U.F. Schmälzle/C.H. Werth) Medienethik - die Frage der Verantwortung, Bonn 1999.