Reaktion auf eine veränderte sicherheitspolitische Lage
Gleich zu Beginn ihrer Regierungszeit im Oktober 1998 sah sich die rot-grüne Bundesregierung einem enormen sicherheitspolitischen Druck ausgesetzt. Dabei stand der Konflikt in und um den Kosovo im Mittelpunkt. Die NATO hatte noch im selben Monat, in dem die neue Bundesregierung unter Kanzler Schröder ihre Arbeit aufnahm, der jugoslawischen Regierung mit Luftschlägen gedroht. Der Deutsche Bundestag hatte einer Bundeswehr-Beteiligung zugestimmt. Nachdem alle Vermittlungsbemühungen gescheitert waren, begannen am 24. März 1999 die NATO-Luftoperationen gegen das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Jugoslawien. Erstmals in ihrer Geschichte beteiligte sich die Bundesrepublik Deutschland an einem solchen militärischen Kampfeinsatz. Nach Beendigung der Kampfhandlungen rückten am 12. Juni 1999 erste Teile eines Bundeswehrkontingents im Rahmen einer internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) in den Kosovo ein. Zusätzlich zu ihrer Beteiligung an der internationalen Friedensstreitmacht in Bosnien-Herzegowina (SFOR) übernahm die Bundeswehr damit eine zweite, länger andauernde Operation außerhalb des NATO-Gebiets.
Die Entwicklungen auf dem Balkan hatten die Bedeutung einer handlungsfähigen und modern ausgerüsteten Bundeswehr deutlich werden lassen. Auch war nicht mehr zu übersehen, dass der Bundeswehr neben der Landes- und Bündnisverteidigung neue wichtige Aufgaben des internationalen Krisenmanagements zugewachsen waren. Dies erfordert jedoch eine andere Ausrüstung und Struktur als diejenige, die während der langen Jahre des Kalten Krieges wirksam war. Doch hatten die rückläufigen Verteidigungsetats der neunziger Jahre bei - trotz mehrmaliger Personalreduzierungen - nahezu gleichen Personalkosten laut Aussagen von Verteidigungsminister Scharping zu Investitionslücken von mindestens 15 Milliarden DM geführt
Schon vor diesem Hintergrund schien eine Reform der Bundeswehr unausweichlich. Hinzu kam, dass sich die Europäische Union seit den im Kosovo-Krieg gemachten Erfahrungen starker militärischer Abhängigkeiten von den USA auf den Weg gemacht hat, ihre sicherheits- und verteidigungspolitische Kompetenz deutlich zu stärken. Auf dem EU-Gipfel von Helsinki im Dezember 1999 wurden Planziele beschlossen, denen zufolge die EU bis zum Jahr 2003 in der Lage sein soll, innerhalb von 60 Tagen ca. 50 000-60 000 Soldaten in eine Krisenregion zu verlegen und dort mindestens ein Jahr lang im Einsatz zu belassen. Insgesamt müssten für einen solchen Einsatz ca. 180 000 Soldaten zur Verfügung stehen. Dieses Projekt wird nur zu verwirklichen sein, wenn die Bundeswehr daran einen erheblichen Anteil hat
Nicht nur musste die rot-grüne Bundesregierung also ihren Beitrag zur Bewältigung der Kosovo-Krise leisten. Vielmehr zeitigten die Balkan-Kriege auch langfristige Folgen für die deutsche Sicherheitspolitik, besonders im Hinblick auf eine Reform der Bundeswehr. Die Einsicht in die Notwendigkeit einer solchen Bundeswehrreform war bei beiden Koalitionspartnern von Beginn ihrer Regierungszeit an gegeben, ohne dass man sich sogleich auf ein konkretes Konzept verständigen konnte. Daher enthielt der Koalitionsvertrag eine Einigung über die Berufung einer Wehrstrukturkommission, die auf der Grundlage einer aktualisierten Bedrohungsanalyse und eines erweiterten Sicherheitsbegriffs Auftrag, Umfang, Wehrform, Ausbildung und Ausrüstung der Streitkräfte überprüfen und bis zur Mitte der Legislaturperiode Optionen einer künftigen Bundeswehrstruktur vorlegen sollte
Die unter der Leitung von Altbundespräsident Richard von Weizsäcker im Mai 1999 gebildete Kommission legte wegen des zunehmenden politischen Handlungsdrucks bereits am 23. Mai 2000 ihren Bericht vor
Aufgaben der Bundeswehr
Die Weizsäcker-Kommission hatte festgestellt, dass die Bundeswehr weiterhin der Landes- und Bündnisverteidigung diene, diese Aufgabe jedoch angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage vermutlich weniger wichtig sei als vermehrte Kriseneinsätze. Mit dieser Aufgabenstellung stimmten beide Regierungsparteien im Prinzip überein.
So betonte Verteidigungsminister Rudolf Scharping in der Bundestagsdebatte vom 7. Juni 2000, die sich mit der Bundeswehr beschäftigte, nach Art. 24 und Art. 87 a des Grundgesetzes würden Streitkräfte zur Landes- und Bündnisverteidigung aufgestellt. Wegen der veränderten sicherheitspolitischen Lage sei Landesverteidigung nun zugleich Bündnisverteidigung. Die Mittel dafür könnten auch zur Krisenreaktion verwendet werden. Scharping fasste das Aufgabenspektrum der Bundeswehr mit den Worten zusammen: "Deutschland trägt zur gemeinsamen Sicherheit innerhalb der NATO und der Europäischen Union bei, unterstützt aber auch die Vereinten Nationen und die OSZE."
Während bei der SPD diese Aufgabendefinition der Bundeswehr nahezu unstrittig war, tat sich der Koalitionspartner schwerer. Denn bis zu ihrer Regierungsbeteiligung hatten sich Bündnis 90/Die Grünen weitgehend darauf beschränkt, einen schrittweisen Abbau der Streitkräfte mit der Abschaffung der Wehrpflicht als erstem Schritt zu fordern. Als Regierungspartei stimmten Bündnis 90/Die Grünen der Landes- und Bündnisverteidigung zu. Aber die Akzeptanz von Kriseneinsätzen fiel vielen Mitgliedern der Partei weiterhin schwer. Die Erfahrungen auf dem Balkan hatten jedoch gezeigt, dass militärische Einsätze, die nicht der Landes- oder Bündnisverteidigung dienen, für die Bundeswehr zur Realität geworden waren. Dies hatte auch bei vielen Grünen-Politikern zu einem Umdenken geführt. Wie die verteidigungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Angelika Beer, in der Bundestagsdebatte vom 7. Juni 2000 ausführte: "Wir haben gelernt, dass die Bedrohungen und Konflikte in und rund um Europa neue Formen angenommen haben. Wir haben gelernt, dass dann, wenn nichts anderes mehr hilft, der Einsatz von Militär als letztes Mittel, als Ultima Ratio, notwendig ist."
Die Parteilinke stimmte dieser Analyse nicht zu. In einer Reaktion auf den Weizsäcker-Bericht meinte die damalige Vorstandssprecherin Antje Radcke, eine Interventionsarmee im Sinne einer Weltpolizei wollten die Grünen nicht. Der Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele sprach sich dafür aus, dass die Grünen sich wieder als AntiKriegspartei positionieren müssten
Wie sehr die Auffassungen bei Bündnis 90/Die Grünen differierten, zeigte sich auf der Bundesdelegiertenkonferenz, die vom 23. - 24. Juni 2000 in Münster stattfand. Dort hieß es in einem Beschluss "Bundeswehrreform im außen- und sicherheitspolitischen Kontext", Aufgabe der Bundeswehr seien die kollektive Verteidigung des NATO-Territoriums, internationale Einsätze zur Erhaltung und Wiederherstellung des Friedens mit einem Mandat der Vereinten Nationen sowie humanitäre Nothilfe. Dagegen hieß es in einem Beschluss "Keine Umsetzung der neuen NATO-Strategie", einzig klar definierte Aufgabe der Bundeswehr sei die Landesverteidigung
Wohl nicht zuletzt, um diese innerparteilichen Gegensätze zu überbrücken, legen die Grünen besonderen Wert auf die Einbettung der Bundeswehrreform in eine Reform der Außen- und Sicherheitspolitik. Dabei sei eine Stärkung der präventiven Elemente erforderlich. Militärisches Krisenmanagement dürfe nur angewendet werden, wenn die zivilen Mittel zuvor trotz intensiver Versuche erfolglos geblieben wären. Dies mache eine ausgewogene Ressourcenverteilung von militärischen und nicht-militärischen Mitteln erforderlich
Auch Sozialdemokraten sehen die Reform der Streitkräfte nicht losgelöst von verbesserten Bemühungen um die Krisenprävention. Sie machen aber geltend, die Debatte um die Bundeswehr müsse sich auf zentrale Fragen die Streitkräfte betreffend - wie z. B. deren Umfang und Ausrüstung - konzentrieren
Umfang der Streitkräfte
Die Debatte über den Umfang der Streitkräfte ergibt sich aus der Tatsache, dass die Bundeswehr bei sinkendem Verteidigungsbudget nur dann erfolgreich modernisiert werden kann, wenn die Personalkosten, die derzeit etwa 50 Prozent ausmachen, reduziert werden. Nur dann kann der investive Haushaltsanteil von derzeit 24,8 Prozent auf die angestrebten 30 Prozent erhöht werden.
Die Weizsäcker-Kommission hatte einen Gesamtumfang der Streitkräfte von 240 000 Soldaten - davon 140 000 Soldaten in Einsatzkräften - vorgeschlagen. Sie hatte sich dabei an dem angenommenen Erfordernis orientiert, dass die Bundeswehr in der Lage sein müsse, im Rahmen eines internationalen Engagements auf zwei Krisen gleichzeitig zu reagieren, und zwar ungefähr in einem Umfang, in dem die Verbündeten Frankreich und Großbritannien dazu in der Lage wären. Dieser Vorschlag wurde weder von der SPD noch von Bündnis 90/Die Grünen übernommen. Der SPD schien der vorgeschlagene Streitkräfteumfang etwas zu gering, für Bündnis 90/Die Grünen war er zu groß.
In seiner eigenen Planung ging Verteidigungsminister Scharping - ähnlich der Weizsäcker-Kommission - davon aus, dass die Bundeswehr dazu in der Lage sein müsse, entweder eine größere Operation mit bis zu 50 000 Soldaten über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr oder zwei mittlere Operationen mit jeweils bis zu 10 000 Soldaten über mehrere Jahre sowie parallel dazu mehrere kleinere Operationen durchzuführen. Dazu wären 150 000 Soldaten in Einsatzkräften erforderlich. Dazu kämen 105 000 Soldaten für die militärische Grundorganisation. Zusammen ergebe dies einen Präsenzumfang von 255 000 Soldaten. Hinzu kämen 22 000 Stellen, mit denen Engpässe ausgeglichen werden können, die durch Berufsförderungsmaßnahmen oder Mutterschutz entstehen. Scharping plante also mit einer Präsenzstärke der Streitkräfte von 277 000 Soldaten
Diese Pläne wurden von Scharpings Partei vollständig geteilt. Die SPD-Bundestagfraktion legte sich auf folgende Bandbreiten für den Umfang der Streitkräfte fest: bewaffnete Kräfte 260 000 bis 280 000, davon Einsatzkräfte 140 000 bis 150 000. Sie betonte ausdrücklich, dass sich die Angaben aus Scharpings Planung im Rahmen dieser befürworteten Bandbreiten bewegten
Bündnis 90/Die Grünen befürworteten zwar eine Bundeswehr, die angemessene, hervorragend ausgebildete und adäquat ausgestattete Kräfte von geringer Mobilisierungsabhängigkeit in Europa sowie seinen Randgebieten zum Einsatz bringen könne. Damit hatten sie sich - jedenfalls mehrheitlich - von einstmals dominierenden pazifistischen bzw. antimilitaristischen Vorstellungen verabschiedet. Aber der von der SPD befürwortete Umfang der Streitkräfte erschien ihnen zu groß.
Angelika Beer, verteidigungspolitische Sprecherin ihrer Bundestagsfraktion, hob in der Bundestagsdebatte über die Bundeswehr vom Juni 2000 hervor, ihre Fraktion sei der Auffassung, die Bundeswehr sei überdimensioniert und könne die von der Bundesregierung eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der NATO und der EU langfristig nicht erfüllen. Daher sei eine Reduzierung auf 200 000 Soldatinnen und Soldaten notwendig. Nur dann könne der Konsolidierungsrahmen des Haushalts eingehalten und gleichzeitig der investive Anteil erhöht werden. Außerdem könnten nur so die notwendigen Mittel für die Kriegsverhütung bereitgestellt werden
Bündnis 90/Die Grünen halten in den kommenden sechs bis acht Jahren nicht nur eine Reduktion der Streitkräfte auf 200 000 Soldaten für erstrebenswert, sondern langfristig sogar eine weitere Absenkung auf 150 000 Soldaten für möglich, falls es zu weiteren Reduzierungen in der NATO und besserer Kooperation oder sogar Integration europäischer Streitkräfte komme
Wehrform
Hinsichtlich der Bundeswehrreform galt die größte öffentliche Aufmerksamkeit sicherlich der Frage der künftigen Wehrform. Würde es Sinn machen, auch nach dem Ende des Kalten Krieges und bei verringertem Streitkräfteumfang die Wehrpflicht weiterhin aufrechtzuerhalten? Die Weizsäcker-Kommission hatte sich für einen Auswahl-Wehrdienst für nur noch 30 000 Wehrpflichtige mit einer Dienstzeit von zehn Monaten ausgesprochen. Diesem Vorschlag wurde allerdings in zwei Minderheitenvoten von Kommissionsmitgliedern u. a. mit Verweis auf die nicht gewährleistete Wehrgerechtigkeit und die nicht gesicherte Verfassungsmäßigkeit widersprochen. Diesen in den Minderheitenvoten zum Ausdruck kommenden Zweifeln schlossen sich führende Sozialdemokraten an. Der Vorsitzende der Bundestagsfraktion Peter Struck meinte, bei nur 30 000 eingezogenen Wehrpflichtigen könne die Wehrgerechtigkeit nicht aufrechterhalten werden. Diese Auffassung äußerte auch Verteidigungsminister Scharping. Der von der SPD gestellte neue Wehrbeauftragte Wilfried Penner schließlich führte in seiner ersten Rede in seinem neuen Amt vor dem Zentrum Innere Führung in Koblenz aus, das Weizsäcker-Modell sei zwar schlau, aber verfassungswidrig
Anstatt eines Auswahl-Wehrdienstes unterstützt die SPD mit großer Mehrheit die Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht wie bisher. Diese breite Zustimmung zur Wehrpflicht hat bei Sozialdemokraten eine lange Tradition. Sie gründet u. a. auf den Erfahrungen aus der Zeit der Weimarer Republik, als die Reichswehr - eine Berufsarmee - einen "Staat im Staate" bildete. Die gesellschaftliche Verankerung der Bundeswehr über die Wehrpflicht und die breitere Akzeptanz der Streitkräfte in der Bevölkerung sind daher auch heute noch wichtige sozialdemokratische Argumente
Neben diesen gesellschaftlichen Argumenten spielen bei der SPD aber auch funktionale Überlegungen eine Rolle. So ermögliche die Wehrpflicht die rasche Aufwuchsfähigkeit im Falle größerer sicherheitspolitischer Bedrohungen. Auch hätte eine Umstellung auf eine Freiwilligen-Armee dramatische organisatorische Änderungen zur Folge und führe damit zu großen Belastungen bei der Truppe. Eine solche Armee würde wegen der dann notwendig werdenden größeren Aufwendungen für die Rekrutierung zudem vermutlich teurer. Derzeit kommen Längerdienende und Berufssoldaten zu einem großen Teil zunächst als Wehrpflichtige zur Bundeswehr. Bei einem Wegfall der Wehrpflicht fiele daher die bisher gegebene Möglichkeit fort, sich zunächst mit der Bundeswehr vertraut zu machen, bevor eine Entscheidung zur Weiterverpflichtung getroffen werde. Schließlich würden für Friedensmissionen nicht unbedingt nur militärisch sehr speziell ausgebildete Soldaten benötigt, sondern eher auch Menschen mit einem alltäglichen beruflichen Hintergrund
Im Ergebnis unterstützte die SPD-Bundestagsfraktion die von Verteidigungsminister Scharping entwickelten Pläne eines Wehrdienstes mit der gesetzlichen Dauer von neun Monaten mit flexibler Form der Ableistung
In eine ähnliche Richtung gingen auch die Überlegungen bei Bündnis 90/Die Grünen. Im Sinne einer "weichen Landung" - so Angelika Beer - sei der Vorschlag der Weizsäcker-Kommission eines Auswahl-Wehrdienstes mit 30 000 Wehrpflichtigen zwar vernünftig, weil er einen langsamen und geplanten Ausstieg auch aus dem Zivildienst ermöglichen würde
Als der Europäische Gerichtshof im Januar 2000 sein Urteil fällte, wonach Frauen der Dienst an der Waffe zu ermöglichen ist, sahen die Grünen darin ein weiteres wichtiges Argument gegen die Wehrpflicht. Denn eine auf Dauer angelegte Regelung, wonach Frauen zur Bundeswehr dürfen, Männer jedoch weiterhin müssen, sei problematisch und verfassungsrechtlich sehr bedenklich
Die beiden Regierungsparteien sind sich bezüglich der Aufgaben der Bundeswehr weitgehend einig. Unterschiedlicher Auffassung sind sie hingegen im Hinblick auf den Streitkräfteumfang und besonders die Wehrpflicht. Dennoch zeigen sich beide Regierungsparteien entschlossen, nicht nur die kurzfristigen Herausforderungen wie das Balkan-Engagement der Bundeswehr zu bewältigen, sondern auch die daraus resultierenden langfristigen Konsequenzen im Sinne einer Reform der Bundeswehr zu meistern.
Die SPD war zu keinem Zeitpunkt bereit, ihre Position in einer so wesentlichen Frage wie der Beibehaltung der Wehrpflicht zur Disposition zu stellen. Sie zeigte hier - wie auch hinsichtlich des geplanten Streitkräfteumfangs - große Geschlossenheit und vertraute darauf, dass es auch bei den Oppositionsparteien Mehrheiten für die Beibehaltung der Wehrpflicht gibt. Bündnis 90/Die Grünen sind politisch bei weitem nicht stark genug, um ihre Position gegen den Willen des großen Koalitionspartners durchzusetzen. Daher machten Bündnis 90/Die Grünen die Wehrpflicht nicht zu einem Streitpunkt der Koalition. Die grünen Minister stimmten am 14. Juni 2000 den vom Verteidigungsminister vorgelegten Eckpfeilern für die Reform der Bundeswehr zu.