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Jugendarbeitslosigkeit in Europa. Ein komplexes Problem – verschiedene Antworten | Arbeitsmarktpolitik | bpb.de

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Jugendarbeitslosigkeit in Europa. Ein komplexes Problem – verschiedene Antworten

Irene Dingeldey Marie-Luise Assmann Lisa Steinberg

/ 16 Minuten zu lesen

Aktuell ist etwa ein Fünftel aller Jugendlichen in Europa arbeitslos. Obwohl sich die wirtschaftliche Lage zurzeit in vielen europäischen Ländern von den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu erholen scheint, sind die Jugendarbeitslosenquoten nach wie vor deutlich über dem Ausgangsniveau vor der Krise. Dabei stehen die einzelnen Länder vor unterschiedlich großen Herausforderungen: Die Jugendarbeitslosenquoten in den südeuropäischen Ländern liegen bei knapp unter 50 Prozent. Die osteuropäischen Beitrittsländer bewegen sich demgegenüber mit 10 bis 20 Prozent im Mittelfeld, während Deutschland mit nur knapp sieben Prozent am wenigsten betroffen ist. In allen Ländern sind jedoch Jugendliche beziehungsweise Unter-25-Jährige deutlich häufiger arbeitslos als Erwachsene.

Jugendarbeitslosigkeit hat sowohl kurz- als auch langfristig massive negative Folgen für Individuen und Gesellschaft. Arbeitslosen Jugendlichen fehlt eine Zukunftsperspektive, wenn der Übergang vom Bildungssystem in den Arbeitsmarkt nicht erfolgreich bewältigt wird. Aufgrund finanzieller Einschnitte können sie nur eingeschränkt am sozialen Leben teilhaben. Auf gesellschaftlicher Ebene kann die Jugendarbeitslosigkeit das Vertrauen junger Erwachsener in politische Institutionen mindern. Gleichzeitig werden ihr Arbeitspotenzial und ihre Fähigkeiten nicht ausreichend genutzt.

Um Jugendarbeitslosigkeit zu minimieren, werden europaweit verschiedene Lösungsstrategien verfolgt. Diese werden einerseits beeinflusst durch die ökonomischen Rahmenbedingungen wie die (fehlende) Nachfrage nach Arbeitskräften vor Ort. Andererseits ist auch das komplexe Zusammenwirken der verschiedenen Institutionen, die den Übergang vom Bildungssystem in den Arbeitsmarkt moderieren, von zentraler Bedeutung. Im Folgenden werden diese Zusammenhänge für Spanien, die Tschechische Republik und Deutschland analysiert – Länder, die exemplarisch für den südeuropäischen, den post-kommunistischen und den konservativen Wohlfahrtsstaat stehen und in denen die Jugendarbeitslosigkeit unterschiedlich hoch ist: In Spanien lag die Arbeitslosenquote von Unter-25-Jährigen im Jahr 2015 bei 48,3 Prozent, in der Tschechischen Republik bei 12,6 Prozent, in Deutschland bei 7,2 Prozent. Dies wird ergänzt durch einen Ausblick auf die aktuellen Reformdebatten und Initiativen in der Europäischen Union.

Ursachen und Bedingungen von Jugendarbeitslosigkeit

In der aktuellen Krise werden makroökonomische, soziodemografische und institutionelle Ursachen zur Erklärung der unterschiedlichen Ausmaße von Jugendarbeitslosigkeit in Europa hervorgehoben. Die Zunahme der Jugendarbeitslosigkeit wird überwiegend auf zu geringes wirtschaftliches Wachstum in den jeweiligen Ländern zurückgeführt. Gleichzeitig hat sich die demografische Entwicklung, also die Stärke beziehungsweise Schwäche der Geburtenkohorten, die aktuell auf den Arbeitsmarkt drängen, vor allem in den europäischen Ländern mit der höchsten Jugendarbeitslosigkeit eher dämpfend ausgewirkt.

Das individuelle Arbeitslosigkeitsrisiko wird maßgeblich durch soziostrukturelle Merkmale wie Alter, Geschlecht, Migrationshintergrund und insbesondere durch den Bildungsstatus geprägt. Besonders gefährdet sind gering qualifizierte Jugendliche. In den südeuropäischen Ländern finden allerdings auch höher Qualifizierte nur schwer Arbeit. Zudem sind junge Erwerbstätige häufiger in sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen wie in Teilzeit oder befristeten Verträgen beschäftigt – was ihr Arbeitslosigkeitsrisiko zusätzlich erhöht. Aber auch institutionelle Gegebenheiten und Unterstützungsangebote vonseiten des Staates bestimmen die Chancen junger Menschen auf einen reibungslosen und nachhaltigen Berufseinstieg. Entsprechend wird für die Erklärung von Jugendarbeitslosigkeit auch die Bedeutung der unterschiedlichen Berufsbildungssysteme hervorgehoben, die den Übergang in den Arbeitsmarkt beeinflussen. Erste Versuche, solche wichtigen institutionellen Merkmale in Ländern zu identifizieren und auf deren Basis verschiedene Übergangsregime zwischen Schule und Beruf zu typologisieren, verweisen auf weitere relevante Faktoren, nämlich auf die soziale und finanzielle Absicherung von Jugendlichen durch staatliche Unterstützung oder die Familie. Kaum integriert in diese Analysen sind dabei der unterschiedliche Problemdruck durch hohe Raten von Jugendarbeitslosigkeit sowie die Institutionalisierung der Arbeitsmarktservices. Nur sehr bedingt im Hinblick auf Jugendliche untersucht sind zudem die verschiedenen Ansätze der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik. Generell wird dabei zwischen dem Primat der schnellen Arbeitsmarktintegration (work-first) und dem meist langfristig angelegten Ziel der Befähigung zur Arbeitsmarktteilhabe (befähigend) unterschieden. Letzteres schließt unter anderem die Förderung von (Aus-)Bildung ein.

Übergangsregime und aktivierende Arbeitsmarktpolitik

Im Folgenden wird eine Typologie der Übergangsregime anhand der drei ausgewählten Länder entwickelt, welche die verschiedenen genannten institutionellen Elemente verbindet. Zentral ist, inwieweit die Jugendlichen von staatlicher Seite bei ihrem Übergang in den Beruf unterstützt oder eher alleingelassen werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass berufspraktisch orientierte Berufsbildungssysteme einen "sanfteren" Übergang in den Arbeitsmarkt gewährleisten als rein schulische Ausbildungssysteme. Der Anspruch von Jugendlichen auf Arbeitslosen(geld)leistungen ist nicht nur als direkte Unterstützung zu sehen, sondern auch als Anreiz, sich als arbeitslos zu registrieren, um dann potenziell durch die Arbeitsverwaltungen begleitet zu werden.

Die Strategien der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik gegenüber Jugendlichen sind dabei – so die Annahme – eng auf die jeweiligen Übergansregime bezogen. Werden nationale Arbeitsmärkte durch berufsfachlich qualifizierte Arbeitskräfte dominiert, was vor allem in Ländern mit umfangreichen und gut funktionierenden Ausbildungssystemen der Fall ist, setzt auch die Arbeitsmarktpolitik für Jugendliche auf Befähigung zur Arbeitsmarktteilhabe und fördert das Erlangen von formalen beziehungsweise berufsfachlichen Bildungsabschlüssen. Eine gute institutionelle und finanzielle Ausstattung der Arbeitsverwaltung dürfte sich ebenfalls positiv auf das Begleiten der Jugendlichen während des Übergangs auswirken. Demgegenüber kann eine hohe Jugendarbeitslosigkeit die kurzfristig Erfolg versprechenden Work-first-Maßnahmen begünstigen. Eine schnelle Arbeitsmarktintegration erscheint hier oft als die beste Lösung des Problems – zumal dann meist auch bereits gut qualifizierte Jugendliche arbeitslos sind.

Deutschland


In Deutschland hat das duale Berufsbildungssystem eine lange Tradition. Es verbindet die theoretische und zertifizierte Ausbildung in Berufsschulen mit einer berufspraktischen Ausbildung in Betrieben an zwei bis drei Tagen in der Woche. Meist dauert eine solche Berufsausbildung drei bis dreieinhalb Jahre. Die Jugendlichen schließen mit dem Unternehmen einen Ausbildungsvertrag – und sind so in den Arbeitsmarkt integriert. 2015 entschied sich etwa die Hälfte aller jungen Menschen im deutschen Ausbildungssystem (Neuzugänge) für eine duale Ausbildung, während die andere Hälfte im Übergangssystem oder mit einer schulischen Ausbildung begann. Insgesamt gehört Deutschland zu den europäischen Ländern, die den höchsten Anteil junger Menschen in Berufsausbildungen mit Praxisanteil (in der Sekundarstufe II) haben.

Deutschland bietet Jugendlichen eine umfassende Berufsberatung. Die staatliche Arbeitsverwaltung und -vermittlung ist vergleichsweise gut institutionalisiert und finanziert (0,367 Prozent des Bruttoinlandsprodukts). Auch das Verhältnis von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeitsmarktservices zu den zu betreuenden Arbeitssuchenden ist mit durchschnittlich 48 Fällen pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter vergleichsweise gut.

Wenn Jugendliche nach der Schule keinen Ausbildungsplatz finden und arbeitslos werden, haben sie im Vergleich zu Personen über 25 Jahren einen erschwerten Zugang zu Arbeitslosenleistungen. Die für den konservativen Wohlfahrtsstaat charakteristische Verbindung von sozialen Leistungen und Erwerbsarbeit zielt auf den Statuserhalt der betreffenden Personen ab. Leistungen des beitragsfinanzierten Arbeitslosengeldes I (ALG I) erhält nur, wer mindestens ein Jahr innerhalb der vorangegangen zwei Jahre Beiträge gezahlt hat. Im Vergleich zu Erwachsenen haben Jugendliche auch einen erschwerten Zugang zum beitragsunabhängigen Arbeitslosengeld II (ALG II), da das Einkommen der Eltern bis zum Alter von 25 Jahren berücksichtigt wird. Jugendliche im ALG-II-Bezug können auch nur mit Zustimmung des kommunalen Trägers aus dem Elternhaus ausziehen. Diese Regelungen werden in der Literatur als paternalistisch charakterisiert, da sie die Autonomie erwerbsloser Jugendlicher einschränken. Trotz dieser eher restriktiven Regelungen erhielten 2011 etwa 60 Prozent der arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren Arbeitslosenleistungen.

Für Jugendliche, denen der Übergang in eine Ausbildung nicht gelingt, ist die aktivierende Arbeitsmarktpolitik klar am Befähigungsansatz ausgerichtet. Schwerpunkte bilden Berufswahl- und Berufsvorbereitungsmaßnahmen. Viele Schulabgängerinnen und Schulabgänger – vor allem solche mit niedrigen schulischen Qualifikationen – gelangen in den sogenannten Übergangsbereich, in dem sie einen Schulabschluss nachholen oder verbessern können, um ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu erhöhen. Da dies nicht allen Jugendlichen gelingt, wird der Übergangsbereich auch als eine Art Warteschleife kritisiert. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Entwertung von einfachen Schulabschlüssen dazu führt, dass das duale Ausbildungssystem nicht mehr in der Lage ist, auch die gering qualifizierten Jugendlichen aufzunehmen. Trotz dieser zunehmenden Integrationsprobleme sind in Deutschland die institutionellen Vorkehrungen dahingehend zu charakterisieren, dass Jugendliche "systematisch" bei ihrem Übergang von der Schule in den Beruf unterstützt werden.

Tschechien


In Tschechien dominiert ein schulisches Berufsbildungssystem, das im Ländervergleich auffallend groß ist. So entschieden sich 2014 mehr als zwei Drittel der Jugendlichen in der Sekundarstufe II für eine berufliche Ausbildung und gegen allgemeinbildende Bildungsgänge. Gleichzeitig ist hier allerdings der Anteil von Ausbildungen, die praxisbezogene Tätigkeiten beinhalten, sehr gering. Diese sind zudem nicht mit einer dualen Ausbildung im engeren Sinne vergleichbar. Auch beim sogenannten apprenticeship track, einer zwei- bis dreijährigen Ausbildung mit Praxisanteilen von 35 bis 45 Prozent, erfolgt die praktische Ausbildung meist im schulischen Umfeld und nicht im Betrieb. Die Arbeitsmarktintegration nach der Berufsausbildung kann dementsprechend eine Hürde sein. Gelingt sie nicht, spielt auch in Tschechien die staatliche Arbeitsmarktverwaltung eine zentrale Rolle bei der Beratung und Vermittlung. Der Betreuungsschlüssel in den tschechischen Arbeitsmarktservices scheint mit einer Fallzahl von nur 37 Fällen pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter im Jahr 2016 auf den ersten Blick sehr gut zu sein. Dies relativiert sich allerdings dadurch, dass nur etwas mehr als ein Drittel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsvermittlung tatsächlich im Kundenservice tätig sind. In Spanien und Deutschland sind es hingegen über zwei Drittel. Die Finanzierung liegt mit etwa 0,124 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in 2014 im europäischen Durchschnitt.

Im Vergleich ist das tschechische Sozialsystem exemplarisch für postkommunistische Systeme, da es selektiv und wenig großzügig ist. Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen die Jugendlichen – wie in Deutschland – für mindestens ein Jahr in den letzten zwei Jahren in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Dieses wird jedoch nur für fünf Monate gewährt. Weniger als 20 Prozent der arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren erhielten im Jahr 2011 Arbeitslosenleistungen. Auch in Tschechien sind alternative Sozialleistungen bedürftigkeitsgeprüft, das heißt nach dem Einkommen der Familie berechnet.

In der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik verfolgt Tschechien einen Work-first-Ansatz. Es dominiert die direkte Arbeitsvermittlung sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen im privaten und öffentlichen Sektor, die über Subventionen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gefördert werden. Zudem werden Anreize für Unternehmen geschaffen, Jugendliche mit wenig oder keiner Berufserfahrung als Praktikantinnen und Praktikanten für sechs bis zwölf Monate zu beschäftigen. Gleichzeitig gibt es jedoch auch Programme, in denen Jugendliche Bildungsabschlüsse nachholen oder sich für Weiterbildungsmaßnahmen entscheiden können. Insgesamt ist in Tschechien aufgrund der umfassenden schulischen Berufsbildung und der Unterstützung durch die Arbeitsverwaltung beziehungsweise Arbeitsmarktpolitik ein "begleiteter" Übergang der Jugendlichen von der Schule in den Arbeitsmarkt zu konstatieren.

Spanien


Auch das spanische Ausbildungssystem ist stark schulisch und weniger betrieblich orientiert. Duale Ausbildungen sind kein relevanter Bestandteil des Berufsbildungssystems, sodass 2014 nur 0,4 Prozent aller jungen Menschen eine Ausbildung mit einem Praxisanteil von mehr als 25 Prozent absolvierten. Im Gegensatz zu Tschechien wird das Ausbildungssystem von den Jugendlichen nicht als besonders attraktiv wahrgenommen.

Die Unterstützung durch die staatliche Arbeitsvermittlung ist eher als moderat zu bewerten. Die Ausgaben für Arbeitsmarkservices liegen mit 0,105 Prozent des BIP im europäischen Mittelfeld – was jedoch mit Blick auf die hohe Zahl der Arbeitslosen relativiert werden muss. Entsprechend ist auch die durchschnittliche Anzahl der Fälle, die pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter betreut werden, mit 596 im Jahr 2016 extrem hoch.

Der südeuropäische Wohlfahrtsstaat wird als rudimentär charakterisiert und die Unterstützung durch die Familie spielt nach wie vor eine wichtige Rolle. Arbeitslosenversicherungsleistungen sind hier von einer mindestens einjährigen Beschäftigung in den vorangegangenen sechs Jahren abhängig. 2011 erhielten nur circa zehn Prozent der arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren Arbeitslosenleistungen. Mindestsicherungsleistungen werden auf regionaler Ebene von den 17 Autonomen Gemeinschaften (ähnlich unseren Bundesländern) unterschiedlich geregelt. Jugendliche sind meist nur im Haushaltskontext zusammen mit den Eltern leistungsberichtigt und daher generell auf Unterstützung durch ihre Eltern angewiesen, sodass oft der Anreiz zur Registrierung bei der Arbeitsverwaltung fehlt.

Die staatliche Arbeitsmarktpolitik zielt auf eine schnelle Integration der Jugendlichen in den Arbeitsmarkt – verfolgt also einen Work-first-Ansatz. Da die schulische Ausbildung kaum praktische Erfahrungen vermittelt, ist der Übergang in den Arbeitsmarkt besonders schwer. Gleichzeitig ist in Spanien eine Vielzahl von Jugendlichen mit unterschiedlichen Qualifikationsniveaus von Arbeitslosigkeit betroffen. Maßnahmen der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik zielen daher vor allem auf das Erlangen von Praxiserfahrung. Ein wichtiges traditionelles Instrument sind Subventionen für Arbeitgeber, wenn sie Personen für meist befristete Beschäftigungen einstellen. Die Gefahr dabei ist, dass mit Abschluss der Maßnahme auch die Bereitschaft der Arbeitgeber endet, die betreffende Person weiter zu beschäftigen. Daneben wird auch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gefördert. Bildungs- und Qualifizierungsprogramme, in denen Jugendliche ihren Schulabschluss nachholen können, werden ebenfalls angeboten. Alles in allem müssen die Jugendlichen in Spanien aber den Übergang von der Schule in den Arbeitsmarkt weitgehend ohne staatliche Unterstützung bewältigen. Hier wird deshalb von einem "solitären" Übergang gesprochen.

Übergangsregime


Der Vergleich zeigt, dass sich aus dem Zusammenspiel des Ausbildungssystems, der Institutionalisierung der staatlichen Arbeitsmarktservices sowie der sozialen Sicherung bei Arbeitslosigkeit verschiedene Übergangsregime (Abbildung) ergeben. Im systematischen Übergangsregime in Deutschland fungiert das duale Berufsbildungssystem als "Brücke" zwischen standardisierter schulischer Ausbildung und betrieblicher Beschäftigung. Entsprechend verweist auch die aktivierende Arbeitsmarktpolitik auf langfristig angelegte befähigende Berufsvorbereitungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Jugendliche. Auch wenn dieses System in der Praxis durchaus Schwächen hat und vor allem benachteiligten Jugendlichen weniger gerecht wird, ist es vergleichsweise erfolgreich. In begleitenden Übergangsregimen wie in Tschechien dominiert ein umfassendes schulisches Ausbildungssystem mit einem niedrigen betrieblichen Anteil. Die Work-first-orientierte Arbeitsmarktpolitik zielt über direkte Arbeitsvermittlung und Lohnkostenzuschüsse für Unternehmen auf in Arbeit bringende Maßnahmen für die Jugendlichen. Allerdings werden auch Qualifizierungsmaßnahmen wie das Nachholen von Schulabschlüssen angeboten. Die Abdeckungsrate von Arbeitslosenleistungen ist zwar wesentlich geringer als in systematischen, aber dennoch höher als in solitären Übergangsregimen. Demgegenüber sind in solitären Regimen wie in Spanien Jugendliche bei ihrem Übergang in Arbeit eher auf sich allein gestellt. Das Ausbildungssystem jenseits der tertiären Ausbildung ist wenig formalisiert. Die Jugendarbeitslosigkeit ist traditionell hoch, und auch höher qualifizierte Jugendliche sind davon betroffen. Die aktivierende Arbeitsmarktpolitik, die aufgrund der fehlenden Ansprüche auf Arbeitslosenleistungen ohnehin wenige Jugendliche erreicht, setzt daher auf kurzfristige in Arbeit bringende Maßnahmen über Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber. Die vorgestellten Typen sind auch in anderen europäischen Ländern zu finden, die jeweils ähnliche Merkmale haben, so etwa die Schweiz mit systematischem Übergang, Polen mit begleitetem Übergang und Griechenland mit solitärem Übergang. Die skandinavischen Länder sind tendenziell dem systematischen Übergangsregime zuzuordnen. Sie haben allerdings unterschiedliche Berufsbildungssysteme.

Verschiedene Typen von Übergangsregimen und aktivierender Arbeitsmarktpolitik

Aktuelle Reformen

Die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Europa setzt nicht nur die Mitgliedsstaaten, sondern auch die europäischen Akteure unter Reformdruck. 2013 wurde daher vom EU-Ministerrat die Einführung einer Jugendgarantie empfohlen. Diese sieht vor, dass alle jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb von vier Monaten nach Abschluss ihrer Ausbildung oder nachdem sie arbeitslos geworden sind, ein konkretes und hochwertiges Angebot erhalten sollen. Dieses kann die Form eines Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsplatzes oder einer Weiterbildung haben. Der Garantiecharakter wird als innovatives Element in der europäischen Arbeitsmarktpolitik gesehen. Obgleich keiner der Mitgliedsstaaten tatsächlich eine gesetzliche Garantie eingeführt hat, wurde sowohl die politische Diskussion als auch die Reformtätigkeit angeregt. Aufgrund der zuvor skizzierten stark divergierenden Ausgangsbedingungen in den einzelnen Ländern fallen diese allerdings sehr unterschiedlich aus.

In Deutschland hat die europäische Jugendgarantie dazu beigetragen, dass zuvor etablierte Initiativen und Reformen ausgebaut wurden, so die 2010 begründeten "Arbeitsbündnisse Jugend und Beruf", die unter anderem in Form von Jugendberufsagenturen umgesetzt werden. Angesichts der insgesamt geringen Jugendarbeitslosigkeit wird hier auf Jugendliche mit komplexen Problemlagen fokussiert. Dazu wird eine engere Zusammenarbeit der Arbeitsagenturen, Jobcenter und der Jugendhilfe sowie den Bildungsbehörden angestrebt. Insbesondere in größeren Städten konnten die verschiedenen Dienstleistungen in den Jugendberufsagenturen als zentraler Anlaufstelle zusammengeführt werden. Dies ist ein Schritt in Richtung einer koordinierten Unterstützung der Jugendlichen durch die verschiedenen Akteure. Probleme aufgrund unterschiedlicher Zielsetzungen und Arbeitslogiken der einzelnen Behörden sind damit jedoch nicht gelöst.

In Tschechien wird angesichts der geringen Jugendarbeitslosigkeit kaum akuter politischer Handlungsbedarf wahrgenommen. Im Zuge der Umsetzung der europäischen Jugendgarantie und darüber hinaus hat man allerdings die Bemühungen verstärkt, das Bildungssystem durchlässiger zu gestalten und besser zu koordinieren. Spezifische Initiativen, um auch benachteiligte Gruppen beziehungsweise nichtregistrierte Jugendliche über Maßnahmen der aktivierenden Arbeitsmarktpolitik zu erreichen, sind hier – nicht zuletzt aufgrund der geringen personellen Ausstattung der staatlichen Arbeitsvermittlung – noch eine Seltenheit.

In Spanien unterstützt die europäische Jugendgarantie bereits 2012 begonnene Reformen, die auf die dargestellten Defizite des Übergangssystems beziehungsweise die Etablierung eines dualen Ausbildungssystems zielten. So besteht die Möglichkeit, dass eine duale Ausbildung – ähnlich wie in Deutschland – in einem autorisierten Unternehmen und einem Ausbildungszentrum stattfindet. Andere Formen sehen die ausschließliche Ausbildung in einem Unternehmen oder einem Ausbildungszentrum vor. Die Anzahl der Auszubildenden in diesen Systemen ist von 4292 im Jahr 2012/13 auf 15304 im Jahr 2014/15 gestiegen. Die nächsten Jahre werden zeigen, inwieweit sich ein solches Ausbildungssystem nachhaltig etablieren kann.

Die skizzierten Reformen zeigen, dass verschiedene Länder in Europa unter anderem mithilfe der Jugendgarantie versuchen, die institutionellen Voraussetzungen so zu gestalten, dass Jugendliche bei ihrem Übergang von der Schule in den Beruf besser begleitet werden. Während systematische Übergangsregime hauptsächlich ihre bereits bestehenden Maßnahmen verfeinern, streben Systeme mit solitären Übergängen unter dem aktuellen Problemdruck grundlegende Reformen an. In begleitenden Übergangsregimen sind geringe Reformanstrengungen zu verzeichnen. Allerdings können institutionelle Veränderungen und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen allein kaum die Lage der jungen Menschen verbessern, wenn nicht auch die Nachfrage nach Arbeitskräften steigt. Insbesondere in den Ländern, die am stärksten von der Krise betroffen sind, dürfte sich nicht zuletzt die rigide Sparpolitik kontraproduktiv auf die Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit auswirken.

Wir bedanken uns bei Monika Wiebke für die redaktionelle Unterstützung.

Der Artikel entstand im Rahmen des Projekts "NEGOTIATE – overcoming early job insecurity in Europe", finanziert im Rahmen des europäischen Horizon 2020-Forschungsprogramms. Fördernummer 649395.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Eurostat, Arbeitslosendaten nach Geschlecht und Alter – Jahresdurchschnitte, Externer Link: http://ec.europa.eu/eurostat/de/web/products-datasets/-/UNE_RT_A.

  2. Vgl. Thomas Rothe/Stefanie Tinter, Jugendliche auf dem Arbeitsmarkt – Eine Analyse von Beständen und Bewegungen, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, IAB-Forschungsbericht 4/2007, S. 21ff.

  3. Vgl. Angana Banerji/Hannah Huidan Lin/Sergejs Saksonovs, Youth Unemployment in Advanced Europe: Okun’s Law and Beyond 2014, Internationaler Währungsfonds, IMF Working Paper 5/2015, S. 7.

  4. Vgl. Gerhard Bosch, Jugendarbeitslosigkeit in Europa. Warum versagen milliardenschwere Hilfsprogramme?, Institut für Arbeit und Qualifizierung, IAQ-Report 6/2015, S. 7.

  5. Vgl. Hans Dietrich, Youth Unemployment in Europe. Theoretical Considerations and Empirical Findings, Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin 2012, S. 4.

  6. Vgl. Werner Eichhorst et al., A Road Map to Vocational Education and Training in Industrialized Countries, in: Industrial Relations & Labor Review 2/2015.

  7. Vgl. Tom Chevalier, Varieties of Youth Welfare Citizenship: Towards a Two-Dimension Typology, in: Journal of European Social Policy 1/2016; Axel Pohl/Andreas Walther, Activating the Disadvantaged. Variations in Addressing Youth Transitions across Europe, in: International Journal of Lifelong Education 5/2007.

  8. Vgl. Giuliano Bonoli, The Political Economy of Active Labor-Market Policy, in: Politics & Society 4/2010; Irene Dingeldey, Der aktivierende Wohlfahrtsstaat. Governance der Arbeitsmarktpolitik in Dänemark, Großbritannien und Deutschland, Frankfurt/M. 2011.

  9. Vgl. Irene Dingeldey/Marie-Luise Assmann/Lisa Steinberg, Strategies to Improve Labour Market Integration of Young People: Comparing Policy Coordination in Nine European Countries, NEGOTIATE – Negotiating Early Job Insecurity and Labour Market Exclusion in Europe, Negotiate Working Paper 8.2/2017.

  10. Vgl. Markus Gangl, European Patterns of Labour Market Entry, A Dichotomy of Occupationalized vs. Non-Occupationalized Systems?, in: European Societies 4/2001.

  11. Vgl. Heike Solga et al., The German Vocational Education and Training System: Its Institutional Configuration, Strengths, and Challenges, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Discussion Paper SP I 502/2014, S. 8.

  12. Das Schulberufssystem ist vor allem im Bereich der sozialen Berufe dominant. Vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung, Bildung in Deutschland 2016. Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung und Migration, Bielefeld 2016, S. 102.

  13. Vgl. OECD, Education at a Glance 2016: OECD Indicators, Paris 2016, S. 296, Daten von 2014.

  14. Vgl. Eurostat, Labour Market Policy Expenditure by Type of Action – Summary Tables, ursprüngliche Quelle: Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission, Externer Link: http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?dataset=lmp_expsumm&lang=en; beinhaltet alle Dienstleistungen und Aktivitäten der Arbeitsmarktservices und aller anderen öffentlich finanzierten Services für Jobsuchende (Kategorie 1), Daten von 2014.

  15. Vgl. Marjolein Peters, Assessment Report on Public Employment Services Capacity, ICON Institut Public Sector/Europäische Kommission, Brüssel 2016, S. 27.

  16. Vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Grundsicherung für Arbeitsuchende. Sozialgesetzbuch (SGB II), Fragen und Antworten, Bonn 2015, S. 90.

  17. Vgl. Claire Wallace/René Bendit, Youth Policies in Europe: Towards a Classification of Different Tendencies in Youth Policies in the European Union, in: Perspectives on European Politics and Society 3/2009, S. 451.

  18. Vgl. Manos Matsaganis/Erhan Ozdemir/Terry Ward, The Coverage Rate of Social Benefits, Europäische Kommission, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration, Research Note 9/2013, S. 27.

  19. Vgl. Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Analytikreport der Statistik, Analyse des Arbeits- und Ausbildungsstellenmarktes für unter 25-Jährige, September 2016, S. 39.

  20. Vgl. Solga et al. (Anm. 11), S. 15.

  21. Vgl. Martin Baethge, Die schleichende Erosion im Governance-Modell des deutschen Berufsbildungssystems, in: Irene Dingeldey/André Holtrup/Günter Warsewa (Hrsg.), Wandel der Governance der Erwerbsarbeit, Wiesbaden 2015, S. 237–300.

  22. Vgl. OECD (Anm. 13).

  23. Vgl. IKEI Research and Consultancy, Apprenticeship Supply in the Member States of the European Union, Final Report, Europäische Kommission, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration, Luxembourg 2012, S. 144; Jana Straková, Strong Vocational Education – a Safe Way to the Labour Market? A Case Study of the Czech Republic, in: Educational Research 2/2015, S. 171.

  24. Vgl. Peters (Anm. 15), S. 27.

  25. Vgl. Irving et al., Assessment Report on Public Employment Services Capacity, Europäische Kommission/ICF International, Brüssel 2015, S. 16, Daten von 2014.

  26. Vgl. Eurostat (Anm. 14).

  27. Vgl. Ondřej Hora/Markéta Horáková/Tomáš Sirovátka, Institutional Determinants of Early Job Insecurity in Nine European Countries, NEGOTIATE Working Paper 3.4/2016.

  28. Vgl. Europäische Kommission, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration, Tschechische Republik – Arbeitslosigkeit, o. D., Externer Link: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1106&langId=de&intPageId=4482.

  29. Vgl. Matsaganis/Ozdemir/Ward (Anm. 18), S. 27.

  30. Vgl. Ondřej Hora/Markéta Horáková/Tomáš Sirovátka, Strategies to Improve Labour Market Integration of Young People: Comparing Policy Coordination in Nine European Countries – National Report Czech Republic 2016, Externer Link: https://negotiate-research.eu/files/2015/03/D8.2_Czech_National_report.pdf, S. 10ff.

  31. Vgl. OECD (Anm. 13).

  32. Vgl. Manuel Souto-Otero/Odd-Bjørn Ure, The Coherence of Vocational Education and Training in Norway and Spain: National Traditions and the Reshaping of VET Governance in Hybrid VET Systems, in: Compare 1/2012, 96ff.

  33. Vgl. Eurostat (Anm. 14).

  34. Vgl. Peters (Anm. 15).

  35. Vgl. Maurizio Ferrera, The ‚Southern Model‘ of Welfare in Social Europe, in: Journal of European Social Policy 1/1996.

  36. Vgl. Europäische Kommission, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration, Spanien – Leistungen bei Arbeitslosigkeit, o. D., Externer Link: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1129&langId=de&intPageId=4800.

  37. Vgl. Matsaganis/Ozdemir/Ward (Anm. 18), S. 27.

  38. Vgl. Europäische Kommission (Anm. 36).

  39. Vgl. Sara Ayllón/Natalia Ferreira-Batista, Institutional Determinants of Early Job Insecurity in Nine European Countries – National Report Spain 2016, Externer Link: https://negotiate-research.eu/files/2015/03/WP-3.4_Spain_National-report.pdf, S. 18.

  40. Vgl. ebd., S. 19.

  41. Vgl. Rat der Europäischen Union, Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie, 2013/C 120/01, 2013.

  42. Empfehlungen des EU-Ministerrates haben keinen Gesetzescharakter und sind demzufolge nicht bindend für die Mitgliedsstaaten.

  43. Bundesagentur für Arbeit, Chancen ergreifen im Arbeitsbündnis Jugend und Beruf. Sozialleistungsträger kooperieren – junge Menschen profitieren, o. O. 2014, 8ff.

  44. Vgl. Ministry of Education, Youth and Sports, Strategy for Education Policy of the Czech Republic until 2020, 2014, Externer Link: http://www.vzdelavani2020.cz/images_obsah/dokumenty/strategy_web_en.pdf, S. 12.

  45. Vgl. Hora/Horáková/Sirovátka (Anm. 30), S. 54.

  46. Vgl. Ministerio de la Presidencia y para las Administraciones territoriales, Real Decreto 1529/2012, de 8 de noviembre, por el que se desarrolla el contrato para la formación y el aprendizaje y se establecen las bases de la formación professional dual, Madrid 2012.

  47. Vgl. ICF International, Developing ‚Dual Vocational Training‘ to Support the Labour Market Insertion of Young People: Can Spain Catch Up with Germany?, Mutual Learning Programme Case Study, o. O. 2012.

  48. Vgl. Europäische Kommission, Communication from the Commission: The Youth Guarantee and Youth Employment Initiative Three Years on – Part 1/2, COM/2016/0646, Brüssel 2016.

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ist Privatdozentin am Institut Arbeit und Wirtschaft der Universität Bremen. E-Mail Link: dingeldey@uni-bremen.de

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