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Von den 95 Thesen zum Augsburger Religionsfrieden | Reformation | bpb.de

Reformation Editorial Was geht mich das an? Arbeitsthesen für eine überfällige Kritik des Reformationsjubiläums Von den 95 Thesen zum Augsburger Religionsfrieden. Meilensteine der Reformation Kleine Historiografiegeschichte der Reformation Reformationsjubiläen und Lutherbilder Die Reformierbare. Von den vielfältigen Optionen der katholischen Kirche "Islamische Reformation". Ein moderner religionskultureller Diskurs Herausforderung religiöse Vielfalt

Von den 95 Thesen zum Augsburger Religionsfrieden Meilensteine der Reformation

Thomas Kaufmann

/ 18 Minuten zu lesen

Martin Luther war mit seinen 95 Thesen nicht der Erste, der den Ablasshandel angriff. Seiner Kritik war jedoch eine beispiellose Wirkung beschieden. In dem Beitrag werden die großen Linien der Reformationsgeschichte zwischen 1517 und 1555 nachgezeichnet.

Zu Beginn des 16. Jahrhunderts bildete das westliche Europa einen kulturellen Raum, der von verbindenden Traditionen geprägt war – allen voran die lateinische Sprache, die in der transnationalen und gelehrten Kommunikation dominierte, die christliche Religion, damit einhergehend das päpstlich approbierte Kirchenrecht (ius canonicum) sowie die Universitäten. Auch einige religiöse Praktiken waren exklusiv in der westlich-lateinischen Christenheit verwurzelt, etwa die Kreuzzüge, der Pflichtzölibat der Priester, der rechtsverbindlich geforderte Gehorsam gegenüber dem Bischof von Rom oder das Bußwesen, das bestimmte Vergehen mit exakt tarifierten Kompensationsleistungen belegte.

Dasselbe galt für den Ablass. Bei diesem seit dem Hochmittelalter ausgebauten Heilsinstitut handelte es sich um eine Verkürzung oder gar gänzliche Aufhebung zeitlicher Sündenstrafen, die, sofern sie nicht zu Lebzeiten abgetragen wurden, vor der Erlösung im Fegefeuer gebüßt werden mussten. Die attraktiven Plenarablässe, die in der Regel gegen Geldzahlungen die totale Sündenvergebung (plena remissio peccatorum) gewährten, konnte nur der Papst spenden und wurden in großen Kampagnen europaweit und seit der Erfindung des Buchdrucks Mitte des 15. Jahrhunderts weithin einheitlich propagiert. Diese Praxis war gleichsam ein Spiegel ihrer Zeit, die stark religiös geprägt war und in der Glaubensfragen den Alltag durchdrangen: Es herrschte eine allgemeine Gerichtsangst, man fürchtete sich vor der Prüfung des Lebenswerks durch einen strafenden Gott. Das Leben der Menschen war bestimmt von einer ständigen Suche nach Mitteln, nach guten Werken und Verdiensten, die – wie etwa ein Klosterbeitritt – die Chancen erhöhen könnten, vor Gott zu bestehen, sowie nach Mittlern zwischen dem sündigen Selbst und dem richtenden Gott – beispielsweise Heilige oder Priester.

Als der Augustinermönch Martin Luther am 31. Oktober 1517 mit der Veröffentlichung von 95 Thesen in Wittenberg und ihrer Versendung an den obersten kirchlichen Würdenträger im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation, Albrecht von Brandenburg, Erzbischof von Mainz und Magdeburg, die Ablasspraxis infrage stellte, rührte er also an die zentrale Frage nach der menschlichen Identität aus und vor Gott. Luther war davon überzeugt, dass der Ablass die jedem Christen gebotene stetige Buße aushöhle, also die Umkehr zu einer Gottes Geboten entsprechenden Lebensführung. Anstatt die Christen auf den Weg der Nachfolge ihres leidenden Heilandes zu führen, gewähre ihnen der Ablass trügerische Sicherheiten und verlogene Erleichterungen. Das Evangelium, das die bedingungslose göttliche Gnade gegenüber dem wegen seiner Gottferne verzweifelten Sünder verkünde, werde durch ein Heilsangebot entwertet, das jedem – unabhängig von seiner inneren Haltung – nur aufgrund des Erwerbs eines Ablassbriefes den Erlass von Fegefeuerpein und den Eintritt in den Stand der ewigen Seligkeit zuerkenne.

Auch wenn der Bettelmönch aus dem Augustinereremitenorden keineswegs der erste Theologe war, der den Ablass angriff, so war seiner Kritik doch eine beispiellose Wirkung beschieden. Dies hing zum einen damit zusammen, dass Luther den Ablass gleichsam "von innen", vom Grundverständnis des christlichen Glaubens und der entsprechenden sittlich-religiösen Haltung der Buße her attackierte. Zum anderen erlangten seine Thesen durch den Buchdruck eine für ihn selbst völlig überraschende Verbreitung und wurden ungemein zügig innerhalb Deutschlands, aber auch in anderen europäischen Ländern rezipiert.

Ein Reformer wird zum Reformator

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der 95 Thesen war sich Luther noch nicht darüber im Klaren, dass ein Angriff auf den Ablass auf eine Infragestellung der Papstgewalt hinauslaufen musste. Denn der Stellvertreter Christi auf Erden erhob den Anspruch, über einen "Schatz der Kirche" (thesaurus ecclesiae) zu verfügen, in dem die Verdienste Christi und der Heiligen gesammelt waren; kraft der ihm übertragenen Schlüsselgewalt konnte er nach Belieben darüber verfügen. Verbindliche Lehrentscheidungen zum Ablass hatte die römische Kirche jedoch noch nicht dogmatisiert. Insofern hoffte Luther zunächst, dass sich der Papst seine Kritik an der marktschreierischen Ablasspropaganda des Dominikaners Johann Tetzel zu eigen machen werde.

Nach der Thesenpublikation setzte eine lebhafte Publizistik ein: Luther führte literarische Auseinandersetzungen mit Tetzel und dessen Kollegen Konrad Wimpina, einem Theologieprofessor in Frankfurt an der Oder, sowie mit dem Ingolstädter Theologen Johann Eck, der ihn als Ketzer und Papstfeind attackierte, dem römischen Kurientheologen Sylvester Prierias und einer stetig wachsenden Zahl weiterer Apologeten der römischen Papstkirche. Neben der Frage des Ablasses rückten allgemeine Probleme der Gnaden- und der Sakramentenlehre, des Verhältnisses von biblischer Norm und kirchlicher Tradition, der Autorität der Kirchenväter, der Päpste und der Konzilien ins Zentrum der theologischen Debatten.

Nach und nach ergriffen andere Theologen und Autoren aus dem Laienstand verdeckt oder offen Partei für Luther, etwa sein Fakultätskollege Andreas Bodenstein, der Nürnberger Ratsschreiber Lazarus Spengler oder der Wittenberger Griechischdozent Philipp Melanchthon. Humanistische Gelehrte wie der Basler Münsterprediger Wolfgang Capito, der Nürnberger Jurist Christoph Scheurl, der Schlettstädter Philologe Beatus Rhenanus oder der Heidelberger Dominikanermönch Martin Bucer sorgten dafür, dass Luthers Schriften umgehend nachgedruckt und europaweit verbreitet wurden. Luther selbst feuerte die Publizistik pausenlos an und belieferte die Wittenberger und Leipziger Druckwerkstätten mit Manuskripten; allein bis Ende 1519 waren 45 Schriften des Wittenberger Bibelprofessors in insgesamt 263 Ausgaben und über einer Viertelmillion Exemplaren verbreitet. Kein Autor war jemals zügiger in einem solchen Ausmaß gedruckt worden wie Luther.

Während dieser seine Botschaft publizistisch verbreitete und seine reformatorisch-theologische Position in den Kontroversen, die er führte, präzisierte, schritt auch das kirchenrechtliche Verfahren gegen ihn voran. Albrecht von Brandenburg hatte einen Ketzerprozess in Rom eingeleitet, dessen Abschluss sich zunächst aus politischen Gründen verzögerte: Die römische Kurie nahm auf Luthers Landesherrn Friedrich III. von Sachsen Rücksicht, da sie seiner Unterstützung bedurfte, um die Wahl des habsburgischen Thronfolgers Karl von Spanien zum Kaiser des Reiches zu verhindern. Vor allem mit Blick auf die Machtverhältnisse in Italien hatte Rom keinerlei Interesse an einer Ausweitung des habsburgischen Einflusses. Denn Sizilien, Mailand und Neapel standen bereits unter spanischer Ägide. Der Kirchenstaat fühlte sich eingekreist; das Kaisertum würde diesen Effekt noch steigern. Nachdem der Versuch, Karl als Kaiser zu verhindern, freilich gescheitert war, beschleunigte sich der römische Prozess gegen Luther. Dabei spielte sein alter Gegner Eck eine wichtige Rolle, mit dem er sich im Sommer 1519 eine von Hunderten von Gästen besuchte Schaudisputation in Leipzig geliefert hatte. Eck reiste nach Rom, formulierte wesentliche Passagen der päpstlichen Bannandrohungsbulle "Exsurge Domine" und propagierte ab Sommer 1520 ihre Verbreitung im Reich. Auch verschiedene theologische Fakultäten wie jene in Köln, Löwen und Paris hatten sich mit Luthers Lehre beschäftigt und sie verurteilt.

Auf die offizielle Verketzerung seiner Lehre hin ging Luther zu forcierten literarischen Gegenangriffen über, identifizierte den Papst nunmehr öffentlich als den in der Bibel geweissagten Antichristen und legte noch im selben Jahr mit seiner Schrift "An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung" ein auf Deutschland bezogenes, von den politischen Handlungsträgern in Stadt und Land umzusetzendes kirchlich-gesellschaftliches Reformprogramm vor. Kurz darauf zerschlug er in seiner radikalen Schrift "Von der babylonischen Gefangenschaft der Kirche" die römische Sakramentenlehre. Von den sieben Sakramenten, die sich in verbindlichem kirchlichen Gebrauch befanden (Taufe, Buße, Abendmahl, Firmung, Ehe, Priesterweihe, letzte Ölung), gestand er nur Taufe und Abendmahl den Charakter eines Sakramentes zu, weil Christus sie eingesetzt und mit einem Verheißungswort und einem äußeren Zeichen versehen habe. Die anderen fünf hielt Luther für willkürliche Erfindungen eines machtbewussten Klerus. Die ihm in der Bannandrohungsbulle eingeräumte Widerrufsfrist ließ er verstreichen und verbrannte am Tag ihres mutmaßlichen Ablaufs, dem 10. Dezember 1520, das kanonische Recht nebst weiterer papsttreuer Literatur in einem öffentlichen Spektakel vor dem Wittenberger Elstertor. Damit wurde aus dem mönchischen Reformer, der versucht hatte, aus Loyalität die im Ablasswesen aufbrechende Glaubwürdigkeitskrise seiner Kirche zu überwinden, jener Reformator, der sie kompromisslos bekämpfen und einen kirchlichen Neubau betreiben wollte.

Sola-Theologie

Bis zu diesem definitiven Bruch mit der Papstkirche hatten sich Luthers theologische Überzeugungen weitestgehend konsolidiert. Gegenüber der mittelalterlichen Schultheologie, der sogenannten Scholastik, und ihrer philosophischen Grundlage, dem Aristotelismus, ging Luther polemisch auf Abstand. In Anknüpfung an ältere monastische, insbesondere mystische Traditionen der Theologie war es ihm ein Anliegen, das persönliche Gottesverhältnis des Einzelnen, den Glauben, zu akzentuieren.

Den Mittelpunkt seines Glaubensverständnisses bildete "allein das Wort" (solum verbum), das als gepredigte, fleischgewordene oder geschriebene Botschaft Weg und Ziel des Heils darstellte. Allein Christus (solus Christus), der gekreuzigte Heiland, vermittele im Zuspruch der Sündenvergebung die allein seligmachende Gnade Gottes (sola gratia), der allein im dem Wort vertrauenden Glauben (sola fide) entsprochen werde. Auch die von Christus eingesetzten und mit äußeren Zeichen wie Brot, Wein und Wasser versehenen Sakramente der Taufe und des Abendmahls verstand Luther vom Glauben her: als Mittel, ihn zu begründen und zu stärken. Die selbstverständliche hierarchische Teilung der Christenheit in Kleriker und minderberechtigte Laien hob Luther auf – im Glauben seien alle gleich, und niemand könne eine größere Nähe zu Gott für sich beanspruchen als ein anderer.

Als einzige unfehlbare Quelle und Norm der christlichen Wahrheit galt Luther die Bibel (sola scriptura). Sie in der Volkssprache allgemein zugänglich zu machen, war ihm und seinen Mitstreitern ein wichtiges Anliegen. Nach dem Erscheinen der von Luther angefertigten deutschen Übersetzung des Neuen Testaments im September 1522 entstanden in verschiedenen europäischen Ländern volkssprachliche Bibelübersetzungen, die nach und nach die Partizipationsmöglichkeiten der "gemeinen Christen" ungemein erhöhten. Auch die Übertragung der gottesdienstlichen Liturgie und die Dichtung volkssprachlicher Kirchenlieder entsprachen dem partizipativen Konzept des "allgemeinen Priestertums", das seit 1520 zur ekklesiologischen, also die Gestalt der Kirche betreffenden Basistheorie der reformatorischen Bewegung wurde.

Die Sprengkraft dieser Theologie ergab sich daraus, dass sie für Laien nachvollziehbar war, jedem Christen eine unmittelbare Gottesbeziehung ermöglichte und keiner heilsvermittelnden Institution bedurfte. Zugleich schärfte sie das Bewusstsein für die Unterschiedenheit von Kirche und Welt und die allein durch das Wort einerseits, mittels weltlicher Herrschaftsvollmachten andererseits ausgeübten beiden Regimente Gottes. Dem Papst, der die weltliche Gewalt über einen Territorialstaat ausübte, warf er die Vermischung beider Regierweisen vor.

Radikalisierung und Spaltung

Obschon Luther durch die päpstliche Bannbulle "Decet Romanum Pontificem" vom 3. Januar 1521 kirchenrechtlich verbindlich zum Ketzer und damit zum Tode verurteilt war, erreichte die kursächsische Regierung in komplizierten Verhandlungen mit dem neugewählten Kaiser Karl V., dass der Wittenberger Augustinermönch im April 1521 zu einem Verhör vor den Reichstag in Worms geladen wurde. Luthers Erwartung eines ergebnisoffenen theologischen Disputs freilich wurde enttäuscht: Er wurde zum Widerruf seiner Äußerungen aufgefordert, den er unter Berufung auf die Vernunft und sein durch die Schrift gebundenes Gewissen verweigerte. Diese Bekennerszene des 18. April 1521 wurde in der bald einsetzenden Rezeptionsgeschichte der Reformation zu einer Sternstunde des individuellen Glaubensmutes im Aufstand gegen eine religiöse Zwangskultur stilisiert.

Luther selbst schwebte nach seinem Auftritt vor Kaiser und Reich in Lebensgefahr: Mit dem Wormser Edikt schuf Kaiser Karl V. die reichsrechtliche Grundlage für die Ächtung Luthers und seiner Anhänger, die nun vogelfrei waren, sowie für ein Verbot seiner Schriften. Doch Luthers Landesherr, Kurfürst Friedrich III. von Sachsen, bestritt die Gültigkeit des Edikts, das erst nach Ende des Reichstages und der Abreise eines Großteils der Stände der verbliebenen Minderheit vorgelegt worden war, und ließ seinen berühmtesten Professor auf der Heimreise von Worms überfallen und in den Gewahrsam der Wartburg verbringen. Das Wormser Edikt wurde denn auch nicht im ganzen Reich umgesetzt, zumal sich Kaiser Karl V., der zugleich König von Spanien war, in den 1520er Jahren aufgrund von Kriegen gegen Frankreich und das Osmanische Reich, das bereits die Peloponnes und Teile Ungarns erobert hatte und dessen Heere 1529 vor Wien standen, außerhalb des Reiches aufhielt. Das begünstigte die Einführung der Reformation in zahlreichen Städten und Ländern.

Während der rund zehn Monate, die Luther auf der Wartburg verbrachte, begann sich die reformatorische Stimmung in Wittenberg zu radikalisieren. Neben studentischen Agitatoren, von Visionen geleiteten, prophetischen Laien (den sogenannten Zwickauer Propheten) und den Ordensbrüdern Luthers trat nach und nach auch sein Kollege Andreas Bodenstein als Propagandist einschneidender Reformen hervor. Bald wurde die Messe ohne Kommunikanten abgeschafft, Priester traten in den Ehestand, das Abendmahl wurde unter "beiderlei Gestalt", Brot und Wein, gefeiert, Bilder im Kirchenraum gerieten als "Götzen" in Verruf und wurden abgetan.

Obschon Luther den Reformforderungen im Prinzip zustimmte, nahm er Anstoß an Tempo und Form ihrer Umsetzung. Seines Erachtens sollten alle Veränderungen des Kirchenwesens in Abstimmung mit der Landesherrschaft erfolgen. Bodenstein hingegen vertrat ein "kommunalistisches" Reformationskonzept: Ihm zufolge waren der Rat Wittenbergs und die Vertreter der Universität, die im Januar 1522 gemeinsam die erste reformatorische Kirchenordnung beschlossen hatten, dazu berechtigt, ja verpflichtet, diejenigen Elemente des Kirchenwesens, die im Widerspruch zur Bibel standen, umgehend und kompromisslos umzugestalten. Das hier vertretene Modell der Einführung der Reformation im Rahmen einer von der politischen Obrigkeit erlassenen Ordnung wurde prägend.

Mit Luthers Rückkehr von der Wartburg Anfang März 1522 setzte die erste tief greifende Spaltung der reformatorischen Bewegung ein. Sie betraf zunächst die Frage, wer mit welchen Mitteln zu welchem Zeitpunkt berechtigt sei, Veränderungen des Kirchenwesens umzusetzen. Weitere Zerwürfnisse folgten. Das gravierendste ergab sich aus unterschiedlichen Deutungen der Abendmahlselemente Brot und Wein: Bodenstein sah in ihnen reine Symbole, die auf den für die Gläubigen heilsamen Kreuzestod Christi verwiesen; für Luther hingegen stand fest, dass sie Leib und Blut Christi nicht nur bezeichneten, sondern mit diesen in einer der Vernunft nicht zugänglichen Weise identisch seien. Der stärker rationalistischen Position des im September 1524 aus Kursachsen ausgewiesenen Bodensteins schlossen sich – wenngleich mit abweichenden Argumenten – bald zahlreiche andere Theologen in den Reformationszentren Oberdeutschlands und der deutschsprachigen Schweiz an, darunter der charismatische Prediger Ulrich Zwingli in Zürich, dem es 1523 gelungen war, den Rat der Stadt für sein Reformationswerk zu gewinnen, der Basler Reformator Johannes Oekolampad sowie Martin Bucer in Straßburg.

Nach und nach entwickelte sich daraus eine eigene Richtung, die sich als Reformierte von den Lutheranern abgrenzte. Sie zeichnete sich etwa dadurch aus, dass der Gemeinde im Verhältnis zu den kirchlichen Amtsträgern eine größere Autonomie zuerkannt wurde als im Luthertum; die Sakramente, aber auch das gesprochene Wort galten nicht als sinnliche Träger des göttlichen Heils, und der hoheitliche Abstand Gottes zum Menschen wurde stark akzentuiert. "Katholische Reste" wie Bilder im Kirchraum, liturgische Kleidung, Orgeln, die Oblaten und ihre "Erhebung" (Elevation) beim Abendmahl, der Exorzismus bei der Taufe, Altäre und Kerzen oder das jedem Christen zugestandene Recht der Nottaufe wurden konsequenter und kompromissloser beseitigt als im Luthertum. In Abgrenzung und Widerstreit entwickelten sich beide Strömungen zu eigenständigen Konfessionen.

Lutheraner und Reformierte hatten mit der mittelalterlichen katholischen Tradition gemein, dass sie anstaltsartige Kirchentümer bildeten. Jedes Mitglied eines Gemeinwesens sollte ihnen kraft der Säuglingstaufe angehören, eine religiöse Entscheidungsfreiheit des Einzelnen war nicht vorgesehen. Gegen diese Tendenzen begehrten ab Herbst 1524 kleinere Gruppen von Theologen und Laien im sächsisch-thüringischen und im schweizerisch-oberdeutschen Kontext auf, die ein religiöses Freiwilligkeitsprinzip und die konsequente Trennung von Kirche und Staat forderten. So sei der Taufzwang Unmündiger mit der im Neuen Testament gelehrten Glaubens- und Bekenntnistaufe unvereinbar. Auch eine institutionalisierte Amtsgeistlichkeit, wie sie sich in Luthertum und Reformiertentum entwickelte, lehnten die "Täufer" ab; vielfach erkannten sie einfachen Laien besondere Offenbarungsqualitäten (Visionen, Auditionen) zu. Außerdem kritisierten sie an den entstehenden lutherischen und reformierten Kirchen, dass die politischen Obrigkeiten und ihre theologischen und juristischen Beamten eine maßgebliche Rolle spielten – sei es als "Notbischöfe", als Richter in den Konsistorien und Ehegerichten oder als Disziplinierungsinstanzen bei den Visitationen.

Von einzelnen Vertretern und Gruppen wurden gesellschaftliche und politische Veränderungen im Angesicht des nahe geglaubten apokalyptischen Endes der Geschichte mit Mitteln physischer Gewalt umgesetzt – etwa von dem ehemaligen Luther- und Bodensteinschüler Thomas Müntzer im Kontext des weite Teile Süd- und Mitteldeutschlands überziehenden Bauernkrieges 1524/25 oder im sogenannten Täuferreich von Münster 1534/35. Die herrschenden geistlichen und weltlichen Eliten reagierten darauf mit unerbittlicher Härte. Täufer und sonstige Dissidenten wurden während des Reformationsjahrhunderts in beinahe allen europäischen Ländern blutig verfolgt und vermochten nur heimlich ihrem Glauben nachzugehen.

Politisierung der Religionsfrage

Nach einer Reihe militärischer Konflikte kehrte Karl V. 1530 erstmals seit 1521 ins Reich zurück, um persönlich einen Reichstag abzuhalten, und lud nach Augsburg. Die Ausschreibung, die die Verhandlungsgegenstände definierte, räumte der Religionsfrage eine prominente Bedeutung ein. Seitens der Protestanten – diese Gruppenbezeichnung trugen die evangelischen Reichsstände infolge eines Protestes während des vorangehenden Reichstages in Speyer 1529, als eine katholische Mehrheit versucht hatte, das Wormser Edikt zu bekräftigen und die reformatorische Entwicklung ins Unrecht zu setzen – wurde zunächst damit gerechnet, dass die Situation offen sei und der Kaiser eine unvoreingenommene Anhörung beider Parteien anstreben werde. Doch in Augsburg stellte sich bald heraus, dass es aus Sicht des Kaisers keine Alternative zur Rückkehr zur römischen Kirche gab. Er hielt an dem altrömischen Grundsatz fest, wonach nur eine einheitliche Religion ein Gemeinwesen zu integrieren vermag, und wollte die Einheit des Reiches wieder herstellen, das am religiösen Konflikt zu zerbrechen drohte.

Dies nötigte die Protestanten dazu, ihre Glaubensauffassung in Gestalt eines Bekenntnisses zu formulieren. Die maßgebliche Arbeit an diesem Dokument, das als Augsburgisches Bekenntnis (Confessio Augustana) zur wichtigsten Lehrnorm in die Geschichte der reformatorischen Bekenntnisbildung eingehen sollte, leistete der humanistisch geprägte Wittenberger Theologe Philipp Melanchthon. Luther war die Teilnahme am Reichstag verwehrt; er verbrachte die entsprechende Zeit auf der Coburg, dem südlichsten Vorposten seines kursächsischen Landesherrn. So war die Confessio Augustana denn auch von einer irenischen, verständigungsorientierten Tendenz bestimmt und verzichtete auf die etwa für Luther bei eigenen Bekenntnisformulierungen typische Schärfe. Melanchthon hob hervor, dass die evangelische Lehre mit der Heiligen Schrift und den altkirchlichen Lehrentscheidungen zur Trinitätslehre, zu den beiden Naturen Christi und zur Erbsünde übereinstimme. Sie ziele lediglich auf die Abschaffung problematischer Entwicklungen der jüngeren Tradition wie etwa der Wallfahrten, des Pflichtzölibats und der politischen Funktionalisierung des Bischofsamtes. Von einer markanten Distanzierung vom Papstamt, vom Ablass und anderen kritischen Themen sah die konsensorientierte Bekenntnisschrift um der Vermittlung willen ab.

Unterzeichnet wurde die Confessio Augustana von jenen protestantischen Reichsständen, die die Abendmahlslehre Zwinglis und der oberdeutschen Theologen um Bucer nicht teilten; letztere legten in Augsburg eigene Bekenntnisse vor, denen aber eine größere Wirkung versagt blieb. Die Confessio Augustana wurde am 25. Juni 1530 vor dem Reichstag verlesen und dem Kaiser übergeben. Doch dieser ließ sie durch eine katholische Theologenkommission widerlegen und forderte, dass die Protestanten zum Gehorsam unter die Kirche des Papstes zurückkehrten. Das somit bestätigte Wormser Edikt wurde wieder in Kraft gesetzt, woraufhin sich die protestantischen Stände unter der Führung von Kursachsen und Hessen zu einem militärisch-politischen Bündnis zusammenschlossen, dem sogenannten Schmalkaldischen Bund. Basis für die Mitgliedschaft bildete die Anerkennung der Confessio Augustana. Nach dem Augsburger Reichstag 1530 war die Religionsfrage fortan vor allem eine Angelegenheit der Politik.

Der Kaiser, der im Krieg gegen das Osmanische Reich der Unterstützung der evangelischen Stände bedurfte, war zunächst weiterhin zu Kompromissen genötigt und setzte im Rahmen von "Friedständen" für jeweils auf einige Jahre befristete Perioden die Gültigkeit des Wormser Edikts aus und überließ das im Kontext der territorialen, regionalen oder lokalen Reformationen eingezogene Kirchengut (Säkularisationen) vorerst den weltlichen Obrigkeiten. Erst zu Beginn der 1540er Jahre wandte sich Karl V. wieder der Lage im Reich zu und versuchte sodann, durch Religionsgespräche unter seiner Ägide theologische Annäherungen zwischen den konfessionellen Konfliktparteien zustande zu bringen. In einigen Lehrfragen gab es Fortschritte, doch blieben die Gespräche letztlich ohne Erfolg. Das nach zähen Abstimmungen zwischen Kaiser und Papst 1545 endlich eröffnete Konzil von Trient leitete eine neue Epoche der katholischen Reform und des Umgangs mit den Protestanten ein. In langen Verhandlungen klärte das Konzil das Verhältnis von Schrift und Tradition, präzisierte die Sakramentenlehre, drängte den Bilderkult zurück und schaffte die fiskalischen Missstände im Zusammenhang mit Ablass und Stiftungswesen ab. Außerdem leitete es Reformen des Klerus und straffe Disziplinierungsmaßnahmen ein, so etwa mit der Einführung einer Residenzpflicht für Bischöfe, des Konfessionseides oder des Index der verbotenen Bücher.

Eine dauerhaftere Lösung der Religionsfrage im Reich ergab sich erst 1555. Dieser war eine Phase des besonders intensiven Ringens vorausgegangen: 1547/48 hatte Karl V. den Schmalkaldischen Bund militärisch bezwungen und die evangelischen Stände genötigt, ein Religionsreglement anzunehmen, das mit Ausnahme einiger weniger Elemente wie dem Abendmahl mit Brot und Wein (Laienkelch) und der Priesterehe katholisch war. Dagegen formierte sich unter protestantischen Fürsten und Städten ein Widerstand, der den Kaiser 1553 zur Flucht und seinen Bruder und Statthalter Ferdinand zu Verhandlungen zwang. Diese führten 1555 zum sogenannten Augsburger Religionsfrieden, mit dem die der Confessio Augustana entsprechende Religionsform neben der katholischen auf Dauer reichsrechtlich anerkannt wurde – Reformierte und Täufer waren also vom Augsburger Religionsfrieden ausgeschlossen.

Die jeweiligen Landesherren erhielten das ius reformandi, also das Recht zur Einführung der Reformation. Die Bikonfessionalität auf der Ebene des Reiches sicherte die konfessionelle Homogenität der Einzelterritorien, in denen fortan der Grundsatz cuius regio, eius religio herrschte (wessen Gebiet, dessen Religion). Von der Konfession ihrer Landesherrn abweichenden Untertanen kam ein Auswanderungsrecht (ius emigrandi) bei Eigentumsgarantie zu – das erste individuelle Grundrecht. Der seiner Konfession wegen zur Migration gezwungene Gläubige war Teil der frühneuzeitlichen europäischen Geschichte. Viele derer, die im 17. und 18. Jahrhundert in der "neuen Welt" ihr Glück suchten, verließen Europa auch aus religiösen Gründen.

Multikonfessionalität als Ausnahme

Die Verhältnisse in Deutschland waren dadurch geprägt, dass die evangelischen und die katholischen Kräfte sich ungefähr die Waage hielten. Gleichwohl konnte der Augsburger Religionsfrieden eine mit religiösen Motiven legitimierte Gewalt auch in Deutschland nicht definitiv beenden, die von 1618 bis 1648 im Dreißigjährigen Krieg eskalieren sollte. Mit dem in vielerlei Hinsicht zu den Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens zurücklenkenden Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Anerkennung der drei Konfessionen römischer Katholizismus, Luthertum und Reformiertentum im Reich sanktioniert.

Mit Blick auf andere europäische Länder blieb die Anerkennung mehrerer Konfessionen innerhalb eines staatlichen Gemeinwesens bis weit ins 18. Jahrhundert hinein die Ausnahme. Auch Frankreich durchlitt über drei Jahrzehnte verheerende Religionskriege; erst im Zuge der Herrschaft des vom Reformiertentum zum römischen Katholizismus konvertierten Bourbonen Heinrich IV. konnte 1598 mit dem Edikt von Nantes ein Toleranzedikt erlassen werden, das den Protestanten gewisse militärische Sicherungsplätze und Existenzgarantien gewährte. In den Niederlanden verband sich der nationale Befreiungskampf gegen die spanische Fremdherrschaft mit einer reformierten Konfessionsidentität; in der niederländischen Gesellschaft spielte sie eine überragende öffentliche Rolle, doch auch andere Konfessionen einschließlich des Täufertums wurden hier toleriert. Multikonfessionelle Verhältnisse etwa in Böhmen, Ungarn oder Polen hingegen bestanden nur vorübergehend und waren eine Folge starker Adelskräfte und schwacher Monarchien. Mit der herrschaftspolitischen Konsolidierung der jeweiligen Königsmacht hielten dann wieder monokonfessionell-katholische Verhältnisse Einzug. In England, Dänemark-Norwegen und Schweden-Finnland gab es Königsreformationen, die in Anknüpfung an die traditionelle Bischofsverfassung einheitliche kirchliche Strukturen entstehen ließen – lutherische Staatskirchentümer im Norden und ein anglikanisches, der Lehre nach reformiertes, der liturgischen Form nach hingegen katholisierendes Kirchenwesen mit dem Monarchen als supreme head an der Spitze in England.

Langfristige Wirkungen

Von der Reformation in der Vielfalt ihrer Erscheinungsformen gingen Wirkungen aus, die in einem langen, gestreckten historischen Prozess dazu beitrugen, dass das lateineuropäische Mittelalter nach und nach in die Neuzeit überging – wobei angesichts weiterer Faktoren wie dem Buchdruck, rationalen Prägungen der mittelalterlichen Universitätskultur, Renaissance und Humanismus, der geografischen Expansion Europas, naturwissenschaftlichen Entdeckungen oder dem Kapitalismus ein monokausales, allein auf die Reformation zurückgreifendes Erklärungsmodell unsachgemäß wäre.

Die wichtigste Wirkung der Reformation in diesem komplexen Gefüge des historischen Übergangs bestand zunächst darin, dass sie viele aus der römisch-katholischen Tradition erwachsene Bindungen und Verpflichtungen religiös-praktischer Art beendete, den weltlichen Obrigkeiten durch das kanonische Recht auferlegte Beschränkungen beseitigte und damit Zugriffsmöglichkeiten auf das Kirchenwesen eröffnete, die in der vorangehenden Kirchengeschichte undenkbar gewesen waren.

Die Pluralisierung der lateineuropäischen Christentumskultur, die mit der Reformation einsetzte, begünstigte die religiöse Konkurrenz und intensivierte die religiöse Bildung der Gläubigen, die nun in Glaubensfragen auskunftsfähiger sein mussten als zuvor. Die in protestantischen Kreisen geförderte volkssprachliche religiöse Lektüre vor allem der Bibel wirkte sich mittelbar auch auf die gesellschaftlichen Verhältnisse aus, insbesondere auf die allgemeine Bildung. Auch wenn volkssprachliche Bibeln noch lange auf dem Index der verbotenen Bücher standen, zog der Katholizismus freilich vielfach nach, und die seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts gegründeten Jesuitengymnasien waren dem höheren Schulwesen in evangelischen Städten keineswegs unterlegen. Die wachsende Bildung förderte langfristig das gesellschaftlich-politische Partizipationsbedürfnis der Menschen. In Nordamerika, wohin besonders Protestanten aus den Dissidentenmilieus migrierten, konnten sich diese nachreformatorischen lateineuropäischen Dispositionen zunächst unmittelbarer als Impulse zur Förderung der Demokratie, der Toleranz und der Menschenrechte auswirken als in Europa selbst, wo "mittelalterliche" ständische Vorprägungen bestanden.

Die Gewissensfreiheit des Einzelnen, die Vorstellung einer grundsätzlichen Gleichheit und Gleichwertigkeit der Menschen sowie die daraus erwachsende Idee eines wechselseitigen Respekts, einer toleranten Anerkenntnis von Differenz, sind mittelbare Folgen eines in den religiösen Vorstellungen der Reformation angelegten Wertesystems, das nach und nach in die kulturellen und rechtlichen Traditionen der westlichen Zivilisation eindrang.

Die Reformation hat den Einzelnen in seinem unvertretbar persönlichen Gottesverhältnis gefördert und gefordert. Den Reformatoren, allen voran Luther, ging es entscheidend darum, dass Christus als mein Erlöser erkannt und geglaubt, die Gnade Gottes mir gilt, die Bibel als mein Heilswort gehört und in meinem Glauben persönlich angeeignet wird. Diese Individualisierung des Menschen in Bezug auf sein Verhältnis zu Gott dürfte mittelbar auch gesellschaftliche Individualisierungsprozesse begünstigt haben, die für die westliche Moderne charakteristisch geworden sind und sie bis heute prägen.

ist Professor für Kirchengeschichte an der Georg-August-Universität Göttingen. E-Mail Link: thomas.kaufmann@theologie.uni-goettingen.de