Menschen fliehen seit jeher: vor Hunger und Umweltkatastrophen, vor Krieg und Verfolgung, in das nächste Dorf oder in ein anderes Land. Sie wurden aufgenommen oder abgewiesen, sie blieben, gingen weiter oder wieder zurück. Im frühneuzeitlichen Europa war die Gewährung von Asyl und weiteren Rechten für Geflüchtete Verhandlungssache. Barmherzigkeit, aber auch Nützlichkeitserwägungen – wirtschaftlich, gesellschaftlich, geopolitisch – spielten dabei eine Rolle. Im 20. Jahrhundert wurden erste Vereinbarungen auf internationaler Ebene zum Schutz von Flüchtlingen im Rahmen des Völkerbunds geschlossen.
Die sogenannte Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist ein Meilenstein in der Geschichte des Flüchtlingsrechts. Ursprünglich mit Blick auf die Fluchtbewegungen in Europa im Zuge des Zweiten Weltkriegs und dessen Ende konzipiert, wurde der Wirkungsbereich des Abkommens mit dem Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1967 zeitlich und räumlich erweitert. Nicht alle Staaten der Welt haben die Konvention unterzeichnet und ratifiziert; ein globaler Schutzraum für geflüchtete Menschen existiert bis heute nicht.
Kann man aus der Geschichte lernen? In der Debatte um Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in Deutschland werden mitunter historische Vergleiche beziehungsweise Analogien bemüht, entweder, um vor einer Aufnahme von "zu vielen" Menschen zu warnen, oder, um Empathie und Offenheit für die Geflüchteten zu fördern. Ob eine vergleichende Perspektive tatsächlich trägt und Erkenntnisse für heute bereithält, sollte sorgfältig geprüft und vorschnelle Schlüsse vermieden werden.