Des einen Freiheitskämpfer ist des anderen Terrorist" – mit dieser Aussage haben Kommentatoren unterschiedlichster Motivation und Richtung immer wieder die Angemessenheit der Rede von "Terrorismus" in Zweifel gezogen. Handelt es sich daher auch nur um ein politisches Schlagwort, das zur Diskreditierung von als unliebsam geltenden militanten Gruppierungen dient? Dieser Auffassung könnte man durchaus sein, gibt es doch genügend Belege für die Nutzung des Terminus als politischen Kampfbegriff. Gleichwohl spricht eine solche Einsicht nicht notwendigerweise gegen die Angemessenheit der Bezeichnung "Terrorismus". Denn es existiert kaum ein politischer Begriff, der nicht missbraucht wird. Ansonsten könnten wir auch nicht mehr von "Demokratie" oder "Freiheit", "Gerechtigkeit" oder "Widerstand" sprechen. Die folgenden Ausführungen leisten daher einen Beitrag zu einer differenzierten und trennscharfen Definition von "Terrorismus" und münden in der Präsentation einer Sammelbezeichnung als Vorschlag.
Bereits ein Blick auf die Geschichte und Bedeutung des Begriffs ergibt dabei erste Hinweise für eine genauere Definition.
In einem politischen Sinne wurde die Bezeichnung erstmals breiter während der Französischen Revolution zur Kennzeichnung der Revolutionsregierung als "Regime des Terrors" genutzt.
Um einer Differenzierung bei der Begriffsverwendung und der Vermeidung von Missverständnissen willen sollten daher auch die Bezeichnungen "Terror" und "Terrorismus" unterschieden werden: Erstere steht für ein Instrument staatlicher Repressionspolitik, etwa von totalitären Diktaturen. Im Unterschied dazu wäre "Terrorismus" ein Mittel, das nichtstaatliche Akteure zur Bekämpfung eines Staats nutzen. Während "Terror" demgemäß von "oben" ausgeht, geht "Terrorismus" von "unten" aus. In diesem Sinne bezeichnete man seit Mitte des 19. Jahrhunderts insbesondere Anarchisten und Sozialisten, Nationalisten und Separatisten, die mit Anschlägen und Attentaten ihre politischen Ziele umsetzen wollten, als Terroristen. Diese benannten demgegenüber ihre Handlungen als "Propaganda der Tat":
Typische Eigenschaften, Mittel und Vorgehensweisen
Mit dem Verweis auf die Akteure aus der Gesellschaft als Anwender terroristischer Praktiken ist man aber nur einen ersten Schritt in Richtung einer trennscharfen Definition von "Terrorismus" gegangen; weitere typische Eigenschaften, Mittel und Vorgehensweisen müssen betrachtet werden. Dazu gehört zunächst die politische Motivation, verbunden mit der Absicht, ein bestimmtes System in Form einer staatlichen Ordnung zu überwinden beziehungsweise dessen Gewaltmonopol in bestimmten Kernbereichen massiv infrage zu stellen. Zwar gehen solche Absichten mitunter mit anderen Motiven einher, wozu etwa psychische Aspekte wie Abenteuerlust, Gewaltfaszination, Machtgier oder Selbstdarstellung gehören können.
Damit verbindet sich in der Regel auch eine bestimmte Organisationsstruktur terroristischer Gruppen, bedarf es doch bei entsprechendem Vorgehen der konspirativen und systematischen Planung. Dies bedingt zum einen das Bestehen einer verschworenen Gemeinschaft von Handlungswilligen, zum anderen die Herausbildung von funktionierenden Arbeitsstrukturen in der Gruppe. Zwar entstehen in der Illegalität keine bürokratischen Strukturen mit entsprechenden Zuständigkeiten, gleichwohl entwickeln sich durch die Arbeitsteilung und Personenkonstellation informelle Abhängigkeiten und Hierarchien. Sie führen zur emotionalen und kognitiven, persönlichen und politischen Unterwerfung unter die Gruppengemeinschaft, die noch durch die Isolierung von Außenkontakten gefördert wird. Und schließlich kann als weiteres besonderes Merkmal terroristischer Gruppen deren geringe quantitative Dimension gelten, handelt es sich doch überwiegend um kleinere Personenzusammenschlüsse von wenigen Aktivisten.
Die vorstehend genannten Besonderheiten finden sich auch in der folgenden Definition des US-amerikanischen Terrorismusforschers Bruce Hoffman: "Wir können (…) Terrorismus (…) als bewusste Erzeugung und Ausbeutung von Angst durch Gewalt oder die Drohung mit Gewalt zum Zweck der Erreichung politischer Veränderung definieren. (…) Der Terrorismus ist spezifisch darauf ausgerichtet, über die unmittelbaren Opfer oder Ziele des terroristischen Angriffs hinaus weitreichende psychologische Effekte zu erzielen. Er will innerhalb eines breiteren ‚Zielpublikums‘ Furcht erregen und dieses dadurch einschüchtern (…). Der Terrorismus zielt darauf ab, Macht zu schaffen, wo es keine gibt, oder Macht zu konsolidieren, wo es nur sehr wenig davon gibt. Durch die Publizität, die sie mit ihren Gewaltakten erzeugen, versuchen Terroristen die Druckmittel, den Einfluss und die Macht zu erlangen, über die sie ansonsten nicht verfügen würden, um entweder auf regionaler oder auf internationaler Ebene politischen Wandel zu bewirken."
Ausdruck politischer Schwäche und Kommunikationsstrategie
Entgegen weitverbreiteter Annahmen stellt nicht allein das Ausmaß der durch entsprechende Anschläge getöteten Menschen oder zerstörten Sachwerte das Hauptziel terroristischen Handelns dar, es besteht vor allem in der auch von Hoffman erwähnten psychologischen Wirkung, in der Verbreitung von Furcht und Schrecken. Insofern stellen solche Taten im strategischen Kalkül lediglich den Beginn eines angestrebten längerfristigen Wegs dar. Er soll in der Abschaffung der bestehenden politischen Ordnung und deren Ersetzung durch ein neues politisches System enden. Als einen Schritt auf dem Weg dorthin sehen Terroristen ihre Taten an, die als Botschaften an die Bevölkerung, den Staat oder andere Adressaten gelten können. Damit soll beispielsweise eine lethargische Bevölkerung zum Widerstand motiviert oder der Staat zu Überreaktionen gegen die Gesellschaft genötigt werden.
Wenn somit dem Gewaltakt eine symbolische Funktion zugeschrieben und Terrorismus als Mittel der Kommunikation verstanden wird, so verbindet sich damit keine Verharmlosung entsprechender Taten. Entscheidend ist hier, die Funktion von Gewalt im terroristischen Kalkül zu benennen, also als Bestandteil einer politischen Strategie. So bemerkte der Soziologe Peter Waldmann: "Dem Terroristen geht es nicht um den eigentlichen Zerstörungseffekt seiner Aktionen. Diese sind nur ein Mittel, eine Art Signal, um einer Vielzahl von Menschen etwas mitzuteilen. Terrorismus, das gilt es festzuhalten, ist primär eine Kommunikationsstrategie."
Damit deutet sich indirekt auch ein weiterer typischer Aspekt an, der sich auf die politische Schwäche von derart handelnden Gruppen bezieht. Terroristen ist durchaus bewusst, dass sie mit ihren Anschlägen allein das bekämpfte politische System nicht stürzen können. Insofern stehen solche Handlungen auch für Isolation und Schwäche, würde man doch ansonsten einen Guerillakrieg führen oder eine Revolution auslösen. Auch erfolgt das Aufkommen terroristischer Gruppen nicht selten aus ähnlich ausgerichteten politischen Bewegungen heraus. Dies können die beiden folgenden Beispiele veranschaulichen: Das terroristische Kalkül des islamistischen terroristischen Netzwerkes Al-Qaida fand erst größere Akzeptanz und Bedeutung, nachdem nichtterroristische Strategien zur Machteroberung wie Aufstände, Staatsstreiche oder Wahlbeteiligungen gescheitert waren. Und der Linksterrorismus im Westeuropa der 1970er Jahre entstand nach dem Zusammenbruch der sich als sozialrevolutionär verstehenden "Achtundsechziger"-Bewegung.
Politische Erscheinungsformen
Die unterschiedlichen Erscheinungsformen des Terrorismus lassen sich in der historischen Rückschau hinsichtlich ihrer ideologischen Zielsetzung idealtypisch gesehen in folgende vier größere Varianten einteilen.
Die zweite Form kann unter der Bezeichnung linksextremistischer beziehungsweise sozialrevolutionärer Terrorismus gefasst werden. Dessen Akteuren geht es um die Überwindung einer als repressiv und ungerecht empfundenen reaktionären Staats- und kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Dafür stehen die in den 1970er Jahren aktiven Gruppierungen "Rote Armee Fraktion" in Deutschland, "Action Directe" in Frankreich und "Rote Brigaden" in Italien.
Die dritte Erscheinungsform bilden rassistische beziehungsweise rechtsextremistische Gruppierungen. Sie richten ihre Gewaltaktionen häufig gegen Angehörige ethnischer Minderheiten und streben die Errichtung eines diktatorischen Systems in einer ethnisch homogenen Gesellschaft an. Als typische Beispiele dafür können Gruppen wie die "Deutschen Aktionsgruppen" Anfang der 1980er Jahre mit Anschlägen auf Flüchtlingsheime oder der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) in den 2000er Jahren mit Morden an Migranten gelten.
Die vierte Variante lässt sich unter der Bezeichnung fundamentalistischer beziehungsweise religiös motivierter Terrorismus fassen. Deren Anhänger wollen eine ihnen verwerflich erscheinende säkulare Gesellschafts- und Staatsform überwinden und sie durch eine theokratische Staatsform in ihrem Sinne ersetzen. Dafür stehen islamistische Gruppierungen wie Al-Qaida, aber auch Phänomene wie die Aum-Sekte in Japan.
Neben der Differenzierung terroristischer Gruppierungen nach ihrer politischen Zielsetzung bietet sich auch eine Unterscheidung hinsichtlich des Aktionsradius der jeweiligen Akteure an. Einen ersten Typ stellt der interne beziehungsweise nationale Terrorismus dar. In diesem "klassischen" Fall sind Opfer und Täter Angehörige des gleichen Nationalstaats, und die Gewalt geht nicht über dessen Grenze hinaus. Ein externer beziehungsweise internationaler Terrorismus bildet den zweiten Typ, wobei die Besonderheit in den gezielten Anschlägen im Ausland besteht. Dabei handelt es sich keineswegs um ein neues Phänomen, gab es doch schon früher eine Internationalisierung des Terrorismus, etwa durch Palästinensergruppen in den 1970er Jahren. Und den dritten Typ stellt der transnationale Terrorismus dar, bei dem es sich um ein relativ neues Phänomen handelt. Im Unterschied zur vorgenannten Variante werden terroristische Anschläge nicht nur in anderen Ländern begangen, die jeweiligen Gruppen setzen sich auch aus Angehörigen unterschiedlicher Nationalitäten zusammen.
Vergleich mit ähnlichen Begriffen und Phänomenen
Um die Konturen des Terrorismusverständnisses noch deutlicher zu machen, werden hier vergleichende Betrachtungen zu ähnlichen Begriffen und Phänomenen angestellt. Dadurch lassen sich die Besonderheiten noch klarer erfassen. Zunächst gilt es noch einmal, das politische Anliegen der Täter hervorzuheben. Nicht jedes Attentat auf einen Politiker muss so motiviert sein, gibt es doch eine Reihe von Fällen, wo psychisch Kranke sich zu solchem Vorgehen motiviert sahen. Ein Beispiel hierfür wäre John Hinckley, der 1981 den damaligen US-Präsidenten Ronald Reagan töten wollte, um die von ihm verehrte Schauspielerin Jodie Foster zu beeindrucken. Mitunter nutzen auch Gruppierungen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität Methoden, die als typisch terroristisch gelten. Der Bombenanschlag auf den erfolgreichen Anti-Mafia-Staatsanwalt Giovanni Falcone 1992 steht dafür. Um ein politisch motiviertes Attentat handelte es sich hierbei nicht.
Aber auch nicht jede Gewalttat mit politischem Hintergrund kann als terroristisch gelten, muss doch als weiteres Kriterium deren Einbettung in eine längerfristig angelegte Strategie hinzukommen. Insofern bezeichnet man relativ spontan begangene Taten auch nicht als terroristisch, wofür etwa die Militanz von linksextremistischen Autonomen gegen Polizeibeamte während einer Demonstration oder von Rechtsextremen gegen Fremde in einer Alltagssituation stehen.
Und schließlich sei noch auf den Unterschied von Guerilla und Terrorismus hingewiesen.
Legitime oder nichtlegitime Gewaltausübung?
Ein besonderes Problem bei der Terrorismusdefinition ergibt sich aus der mit der Begriffswahl verbundenen negativen Bewertung dieser politisch motivierten Gewaltanwendung. Historische Attentate gegen Politiker werden daher auch in der öffentlichen Wahrnehmung unterschiedlich gedeutet: Es käme wohl kaum ein Demokrat auf die Idee, die gescheiterten Hitler-Attentäter als Terroristen zu bezeichnen. Gleichwohl bedienten sie sich rein formal ähnlicher Vorgehensweisen wie Gruppierungen, die allgemein als terroristisch gelten. Hier geht es um das Problem der möglichen Legitimation politisch motivierter Gewaltanwendung, die letztendlich auch eine nicht nur ideologisch, sondern auch sachlich qualitative Unterscheidung von Freiheitskampf und Terrorismus im Sinne der einleitend erwähnten Aussage zur Relativierung des Terrorismus-Begriffs erlaubt.
Der Politikwissenschaftler Uwe Backes benennt als unabdingbare Voraussetzung zur Rechtfertigung von Gewalt im Extremfall folgende Gesichtspunkte: "Erste Bedingung: Der Handelnde hat ein gerechtes Anliegen. (…) Eine gravierende Verletzung von anerkannten Rechten liegt vor. Grundlage für die Beurteilung könnte das Völkerrecht sein. Zweite Bedingung: Nur durch die Anwendung von Gewalt lässt sich der gravierende Unrechtszustand beseitigen. Alle anderen Handlungsoptionen sind ausgeschöpft. (…) Dritte Bedingung: Die Anwendung von Gewalt muss in allen historisch-politischen Situationen an die begründete Aussicht gebunden sein, dass sie zu einer wesentlichen Verminderung des gravierenden Unrechts führt. (…) Vierte Bedingung: Die Anwendung von Gewalt muss in streng kontrollierter und beschränkter Weise erfolgen. (…) Das eingesetzte Mittel muss das mildestmögliche sein. (…) Fünfte Bedingung: Das durch die Gewaltausübung zu schützende Gut muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem durch die Tat geopferten Gut stehen".
Gleichwohl stellt sich angesichts der Allgemeinheit der genannten Bedingungen bei der Anwendung immer das Problem, konkrete Fälle politisch motivierter Gewaltanwendung angemessen einschätzen zu können. Auch wäre zu fragen, ob die Merkmale statt als moralische nicht besser als kontextbezogene Aspekte bezeichnet werden sollten. Als herausragenden Gesichtspunkt nannte Backes denn auch die politischen Rahmenbedingungen: Erfolgen Taten im angesprochenen Sinne in einem funktionierenden demokratischen Verfassungsstaat, so ist grundsätzlich von Terrorismus zu sprechen, eröffnen sich in einem solchen politischen System doch die unterschiedlichsten Möglichkeiten zur gewaltfreien und legalen Umsetzung der angestrebten Ziele. Trotz solcher notwendigen kritischen Anmerkungen in Detailfragen liefert Backes einen entscheidenden Beitrag, der es jeweils im Umkehrschluss erlaubt, Freiheitskampf und Terrorismus voneinander zu unterscheiden.
Ideologie oder Psychologie?
Ein weiteres Abgrenzungsproblem ergibt sich hinsichtlich der Frage, inwieweit Ideologie oder Psychologie eine Tat motiviert. Diese stellt sich insbesondere bei Einzeltätern, wobei häufig vom "Lone-Wolf"-Terrorismus gesprochen wird.
Betrachtet man Beispiele, so fallen bei vielen Einzeltätern bereits in der Jugendzeit persönliche Probleme auf. Die Anwälte der Beschuldigten stellen häufig auf die Psychologie ab, um die Frage der Schuldfähigkeit in einem strafmindernden Interesse zu thematisieren. Dies soll hier keine nähere Aufmerksamkeit finden, geht es doch um die Dimension des Politischen. Es kommt angesichts der psychischen Besonderheiten der Einzeltäter wie auch deren beruflichem oder sozialem Scheitern mitunter die Deutung auf, es gehe hier jeweils um persönliche Dispositionen und nur scheinbar um eine politische Motivation. Beispielsweise wird dann Fremdenfeindlichkeit oder Hass auf Politiker lediglich als ideologischer "Deckmantel" einer Tat interpretiert, die in erster Linie durch die besonderen individual- wie sozialpsychologischen Rahmenbedingungen des Täters verursacht sei.
Gegen diese Auffassung spricht, dass ein Einfluss von politischen Faktoren einen Einfluss von psychischen Faktoren nicht notwendigerweise ausschließt. Die Motive und Ursachen sind auf verschiedenen Ebenen angesiedelt. Darüber hinaus besteht bezogen auf zwei Aspekte jeweils Erklärungsbedarf für die genannten Fälle: die Gewaltanwendung und die Opferauswahl. Bei der Bereitschaft zu Ersterem kommt den psychischen Faktoren eine herausragende Bedeutung zu. Dadurch erklärt sich aber nicht die Opferauswahl, wofür es jeweils ideologische Motive gibt. Denn ansonsten würden sich Einzeltäter nach Gelegenheit willkürlich und zufällig ihre Ziele suchen. Genau dies ist aber nicht der Fall: Alle Beispiele zeigen deutlich, dass es einen politischen Grund für die Auswahl der Opfer beziehungsweise der Opfergruppen gab.
Sabotage oder Terrorismus?
Differenziert werden muss auch zwischen Sabotage und Terrorismus. Ersteres meint einen politisch motivierten Eingriff in einen militärischen oder ökonomischen Prozess, wobei es um die Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungen, Geräten oder Transportmitteln geht. So beschädigten Aktivisten der anarcho-syndikalistischen Bewegung bei Protesten und Streiks in Firmen Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts häufig Maschinen oder Räume, um so ihren politischen Auffassungen und sozialen Forderungen besonderen Nachdruck zu verleihen. Und Häftlinge des Konzentrationslagers Buchenwald sabotierten die Produktion von V2-Raketen während des Zweiten Weltkriegs, um die Kriegsmaschinerie der Hitler-Regierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu verlangsamen.
Bei dieser handelt es sich um keine einheitliche Gruppe oder geschlossene Organisation. Insofern bestehen Probleme der Verallgemeinerbarkeit. Daher soll hier zunächst die "Animal Liberation Front" (ALF)
Handelt es sich bei derartigen Aktionen nun um Sabotage oder Terrorismus? Betrachtet man die direkten Eingriffe in den Produktionsablauf, die Tierquälerei und Tiertötung verhindern sollen, so sind in der Gesamtschau die Merkmale von Sabotage erfüllt. Dass hierbei nicht etwa Arbeiter-, sondern Tierinteressen im Vordergrund stehen, ist für diese Zuordnung unerheblich. Die ausdrückliche Distanzierung von Gewalt gegen Personen und der geringe Grad von Gewaltintensität sprechen daher hier auch gegen die – mitunter von Sicherheitsbehörden oder Zeitungen vorgenommene – Einordnung als terroristisch.
Definition als Sammelbezeichnung und Grenzfälle
In Abgrenzung zum eingangs erwähnten Terror, der seitens des Staats ausgeübt werden kann, ergibt sich bilanzierend demnach folgende Definition von Terrorismus: Es geht dabei um alle Formen von politisch motivierter Gewalt, die von nichtstaatlichen Akteuren in systematischer Form mit dem Ziel des psychologischen Einwirkens auf die Bevölkerung angewendet werden und die dabei die Möglichkeit des gewaltfreien und legalen Agierens als Handlungsoption ausschlagen sowie die Angemessenheit, Folgewirkung und Verhältnismäßigkeit des angewandten Mittels ignorieren. Bei dieser Definition wurden gegenüber einer Erstfassung
Auch bei dieser Definition als Sammelbezeichnung bleiben Probleme für die Einschätzung von Grenzfällen nicht aus. So fehlte beim NSU beispielsweise ein konstitutives Merkmal für derartige Formen von politisch motivierter Gewalt: die Kommunikation. Rechtsterroristen verzichten meist auf Bekennerschreiben, für sie besteht die Botschaft in der Auswahl des Anschlagsorts oder der Opfergruppe. Bei den Serienmorden des NSU an Menschen mit Migrationshintergrund wurde indes die damit einhergehende rassistische Motivation öffentlich nicht wahrgenommen. Die Polizeibehörden gingen von einem kriminellen Hintergrund im Umfeld der Opfer aus. Diese Fehlwahrnehmung "korrigierte" der NSU weder durch Bekenntnisse noch Symbole. Gleichwohl wollte er längerfristig kommunizieren, wozu ein Bekennervideo vorgehalten wurde.
Ein weiterer Grenzfall liegt vor, wenn der Akteur noch andere politische Handlungen praktiziert. Dafür steht etwa die palästinensische Hamas, die Selbstmordattentate als Strategie nutzt. In diesem engen Kontext handelt es sich um eine terroristische Tat. Gleichwohl kann man die Hamas nicht auf die Dimension des Terrorismus reduzieren. Derartige Anschläge und Attentate bilden nur einen Teilbereich der Organisation, die darüber hinaus als Partei und sozialer Wohltäter agiert, um Akzeptanz in der palästinensischen Bevölkerung zu generieren.
Diese Beispiele von Grenzfällen für die Einordnung verdeutlichen, dass die genannte Begriffsbestimmung ebenso wie andere Definitionen als idealtypisch anzusehen ist. Bezogen auf einige Grundmerkmale besteht indes Konsens in der politikwissenschaftlichen Forschung.