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Journalisten und der NSU-Prozess | Rechts in der Mitte? | bpb.de

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Journalisten und der NSU-Prozess

Nanett Bier

/ 14 Minuten zu lesen

Journalisten, die über den NSU-Prozess berichten, stehen vor einigen Herausforderungen. Zwischen juristischer Berichterstattung und den Zwängen des journalistischen Alltags gilt es, die eigene Rolle kritisch zu reflektieren.

Journalistinnen und Journalisten, die über den sogenannten NSU-Prozess berichten, stehen vor großen Herausforderungen, betrachtet man einerseits die Anforderungen an eine juristische Prozessberichterstattung, andererseits die bislang häufig stereotype Berichterstattung über das Thema Rechtsextremismus im Allgemeinen. Besonders auffällig sind die in vielen Medien zu Prozessauftakt verwendeten oberflächlichen bis diskriminierenden Wortschöpfungen wie "NSU-Show", "Zschäpe-Braut" oder erneut "Döner-Morde". Aus kommunikationswissenschaftlicher Sicht handelt es sich bei diesen Schlagworten um verbalisierte "Rahmungen" oder "Muster" komplexer Ereignisse (framing), die von den Journalisten in der Nachrichtenproduktion formuliert werden – in der Darstellung des Themas Rechtsextremismus sind diese jedoch kritisch zu hinterfragen. Wie wichtig eine solche Auseinandersetzung hinsichtlich des Themenkomplexes "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) ist, formuliert der Medienwissenschaftler Michael Haller provokativ: "Das Framing deckt sich mit dem Interesse an den Bedingungen, die den Rechtsterrorismus hervorgebracht haben." Nach Bekanntwerden des NSU-Trios ist Raum für journalistische Selbstreflexion notwendig. Denn es stehen Fragen im Raum: danach, wie diese Begrifflichkeiten Geltung erlangen, welche journalistischen Faktoren Einfluss auf die Berichterstattung haben und was Journalisten, die aus dem Gerichtssaal berichten, in der Themenproduktion zum NSU-Prozess beeinflusst.

Rechtsextremismus und Justizberichterstattung

Vor Bekanntwerden des NSU mangelte es in der medialen Berichterstattung vielfach an Kontinuität und Hintergründen über Strukturen rechtsextremistischer Organisationen sowie über die weite Verbreitung rechtsextremistischer Einstellungen. Doch auch danach wurde (und wird) das Thema Rechtsextremismus in vielen Medienhäusern eher als "Quotenkiller" angesehen, unterliegt es doch bestimmten Aufmerksamkeitsmechanismen: Rechtsextremismus wird als Thema für Redaktionen meist erst dann relevant, wenn von besonders gewalttätigen oder folgenreichen Taten berichtet werden kann, die viele Nachrichtenfaktoren wie "Negativität", "Schaden", "Konflikt" oder "Ereignishaftigkeit" in sich vereinen. Neben den Taten stehen vor allem die Täter im Fokus der bisherigen Berichterstattung. Dabei werden diese häufig dramatisierend, unreflektiert, emotionalisierend oder stereotypisierend als "verrohte, animalische" Gruppe im Kontrast zu "normalen" Menschen dargestellt.

Neben diesen Herausforderungen bei der Thematik Rechtsextremismus haben sich die Journalisten den Besonderheiten der Justizberichterstattung zu stellen. Zentrale Aufgabe der Justizberichterstattung ist es, "aktuell, umfassend und möglichst auch regelmäßig über Vorgänge bei den Gerichten zu berichten, die von öffentlichem Interesse sind". Das erfordert die Bereitschaft, sich juristische Kenntnisse anzueignen und mit juristischen Sachverhalten auseinanderzusetzen. Der klassische Gerichtsreporter ist kostspielig, und nur finanzstarke Medienhäuser können sich ein entsprechendes Ressort leisten. Gerichtsverfahren bieten grundsätzlich Raum für unterhaltsame Formen der Berichterstattung, da jedem Prozess eine eigene Dramatik innewohnt. Diese ergibt sich zum einen daraus, dass viele Verfahren als "Kampf der Prozessparteien um ihr Recht" verstanden werden können – zum anderen daraus, dass die Beweisaufnahme in einem Strafverfahren einem Prozess der schrittweisen Aufdeckung von Wahrheit (mit überraschenden Wendungen) gleiche. Bei der Auswahl von Prozessen und Themen setzen Journalisten demnach eher auf "gefällige Themen" als auf schwierige und spröde Materien.

Der Zwang zur Selektion und die Rücksichtnahme auf Bedürfnisse des Publikums sind Rahmenbedingungen, die die Arbeit von Gerichtsreporterinnen und -reportern prägen. Nicht ohne Grund wird daher vonseiten der Justiz neben der Konzentration der Medien auf sensationsreiche Aspekte, die die juristische Substanz in den Hintergrund treten lassen, regelmäßig auch die fehlende fachliche Qualifikation der Berichterstatter kritisiert. Sind dies die Gründe, warum der NSU-Prozess mit Begriffen wie "NSU-Show" oder "Nazi-Braut" verbunden wurde? Wie kommt es zu diesen oberflächlichen Sprachmustern eines so komplexen Prozesses, der doch als Anstoß für eine gesellschaftliche, juristische oder politische Aufarbeitung des NSU gesehen werden kann?

Raum für Beobachtung

Der Sitzungssaal A 101 des Münchner Strafjustizzentrums in der Nymphenburger Straße 16 ist ein kleiner, beengter Raum ohne direktes Tageslicht. Von der Zuschauerempore, die Platz für insgesamt 100 Journalisten und Besucher bietet, schaut der Beobachter hinab auf die Ebene der Verfahrensbeteiligten. Seit mehr als 200 Prozesstagen sitzt dort die Hauptangeklagte Beate Zschäpe unter anderem wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung. Um sie herum befinden sich viele weitere Prozessteilnehmer: der Vorsitzende Richter Manfred Götzl und sieben beisitzende Richter des 6. Strafsenats, drei Vertreter der Bundesanwaltschaft, vier Verteidiger der Hauptangeklagten, vier weitere Angeklagte mit ihren jeweils zwei Verteidigern, 77 Nebenkläger und 53 Nebenklagevertreter, Sachverständige, Justizbeamte und die geladenen Zeugen. Die Angeklagten Beate Zschäpe, Ralf Wohlleben, Carsten S., André E. und Holger G. sind der Beihilfe zum Raub, Mord und der Unterstützung der terroristischen Vereinigung NSU beschuldigt.

Die Anklageschrift umfasst knapp 500 Seiten, die entsprechenden Ermittlungsakten füllen 700 Ordner, von denen eine Auswahl sichtbar sortiert hinter dem Richter und dem Senat in zwei großen Regalen steht. Kurz vor Sitzungsbeginn sind neben Tastaturgeräuschen viele unterschiedliche Fragen aus den Gesprächen auf der Tribüne zu vernehmen: Wo genau sitzen die Angeklagten? Wird Beate Zschäpe heute reden? Welche Bedeutung hat der Zeuge, und wird er überhaupt aussagen? Die Justizbeamten auf der Zuschauertribüne sorgen für Sicherheit: Weder Zuschauer noch Journalisten dürfen zu nah an die Glasscheibe der Tribüne heran oder einen Blick auf die Materialien der Prozessbeteiligten werfen. Fragen oder unangemessenes Verhalten sind untersagt.

Raum für Selbstreflexion

Welche Einflüsse dominieren die Berichterstattung im NSU-Prozess aus Sicht der Journalisten, und worin sehen diese ihre Aufgabe? Gespräche mit den Berichterstattern liefern Einblicke in ihre Arbeitsweise und ihr Selbstverständnis. Die meisten Journalisten, die aus dem Gerichtssaal berichten, verstehen sich als sachliche Übersetzer und Aufklärer, wie Kai Mudra von der "Thüringer Allgemeinen" bestätigt: Er wolle seinen Leserinnen und Lesern erklären, "wie so ein Strafprozess funktioniert und wo möglicherweise die Grenzen eines Strafprozesses liegen". Die Gerichtsreporterin Karin Truscheit von der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) sieht ihre Arbeit außerdem darin, "beim Prozess Dinge zu erklären, die nicht unbedingt zu unserer Lebenswirklichkeit gehören". Gerade nach der Kritik über die Berichterstattung vor Bekanntwerden des NSU findet laut ARD-Terrorismusexperte Holger Schmidt "eine Art Selbstreflexion statt. Denn nachdem wir selbst zehn Jahre falsch gelegen haben, ist unsere Aufgabe jetzt zu helfen, zu erklären und aufzuklären, was da vor Gericht in München passiert".

Eine weitere Priorität vieler Journalisten liegt darin, eine "neutrale Berichterstattung zu gewährleisten" und sich mit der eigenen Meinung zurückzuhalten. Auch wenn einige Journalisten persönlich von den Informationen, Bildern und Geschehnissen im Gerichtssaal "erschüttert" sind, steht das "professionelle Arbeiten" im Vordergrund. Nur so könnten sie in der Berichterstattung den Opfern und den Angehörigen gerecht werden. Anhand zahlreicher weiterer Aussagen der Reporter kann bestätigt werden, dass die objektive Berichterstattung zwar ein wichtiger Anspruch ist, eine subjektive Beeinflussung aber nicht von der Hand gewiesen werden kann.

Einen der stärksten Einflüsse auf die Journalisten übt die "Medienroutine" aus. Vor dem Hintergrund, dass der NSU-Prozess bereits seit mehr als zwei Jahren läuft, bestätigen einige Journalisten eine sinkende Nachfrage nach der Berichterstattung, dennoch betont Schmidt: "Verglichen mit anderen großen Terrorismusprozessen der letzten zwölf Jahre ist es außergewöhnlich viel, leuchtturmartig, wie sich die Medien mit diesem Prozess beschäftigen. Das hat natürlich mit der Dimension zu tun: Zehn Morde, die lange Zeit im Untergrund und die gesellschaftliche Betroffenheit, über das, was passiert ist."

Truscheit bestätigt, dass es eine Tendenz gibt, vermehrt auf tägliche Meldungen oder Nachrichten zugunsten der leserorientierten Aufbereitung zu verzichten: "Wenn beispielsweise ein neues Beweisthema behandelt wird, wie zum Beispiel der Anschlag in der Kölner Keupstraße als eigenständiger Komplex, sammle ich eher zwei Prozesswochen und versuche es dann in einem größeren Überblicksartikel näher zu bringen. Das ist für die Leser nachvollziehbarer, als wenn wir nur Details aufgreifen, die ja angesichts der Fülle von behandelten Themen für Außenstehende mittlerweile sehr schwer einzuordnen sind." Einige Journalisten resümieren, dass inhaltlich bisher alle Anklagepunkte angesprochen wurden, sei es durch Sach- oder Zeugenbeweise, und daher die Themen für die Leser, Zuschauerinnen und Zuhörer weniger Neuigkeitswert haben. Daher seien laut Tanjev Schultz, Redakteur und Reporter der "Süddeutschen Zeitung" (SZ), vor allen Dingen "die Nuancen vor Gericht interessant: Wie gestaltet sich das denn vor Gericht? Wie stellt sich der Zeuge dar? Was sind seine Worte? Das ist ja in dem Sinne ‚neu‘."

Raum für "Skandälchen"?

Durch die Fokussierung auf die Hauptangeklagte neigten viele Medien zu Prozessbeginn zu einer reduzierten, oberflächlichen Berichterstattung "bei der sich die Journalisten am Anfang mehr mit der Haarfarbe und der Bekleidung von Frau Zschäpe beschäftigt haben", so Alexander Hoffmann, ein Vertreter der Nebenkläger. "Da springt die Presse auf bestimmte Beobachtungen, die vielleicht Skandälchen versprechen."

Eine mögliche Erklärung dafür liefert FAZ-Reporterin Truscheit, die erläutert, dass dieses Verhalten journalistischer Bestandteil jedes Gerichtsverfahrens sei: "Je nachdem wie die Angeklagten auftreten, hat das ja mit ihrem Selbstverständnis zu tun und charakterisiert die Personen, wie sie wahrgenommen werden möchten. Beschreibungen gehören hier einfach dazu." Tom Sundermann, freier Redakteur von "Zeit Online", erklärt den Fokus auf die Hauptangeklagte wie folgt: "Artikel, in denen Zschäpe im Mittelpunkt steht, verkaufen sich gut. Die Faszination des angeblich Bösen, konzentriert in der meist entspannt zurückgelehnten Angeklagten, wirkt. Auch ich schreibe gerne Zschäpe-Geschichten. Warum? Erstens, weil die Leser es goutieren. Zweitens, weil sie es ist, für die das Ermittlerversagen und die Hilfeleistungen mutmaßlicher Unterstützer letztlich relevant ist."

ARD-Journalist Schmidt sieht einen weiteren wichtigen Grund: "Neben der kriminalistischen Beschäftigung sorgt beim Publikum vor Ort die schillernde Figur der Beate Zschäpe für viel Gesprächsstoff. Bei der man sich fragt, was hat die Frau an, warum schweigt diese Frau noch, wie verhält sich diese Frau? Das sind Faktoren, weswegen man sich immer noch mit dem NSU-Prozess beschäftigt." Die Schwierigkeit, die in diesem Personalisierungsmechanismus liegt, kommentiert der SZ-Journalist Hans Leyendecker so: "Weit größer ist jedoch die Gefahr, dass die Medien den Prozess selbst als große Show inszenieren. Und darüber die brisanten Skandale, die in den Untersuchungsausschüssen aufblitzen, durch die Fixierung auf Zschäpe komplett ignorieren." Nebenklagevertreter Hoffmann ergänzt: "Nur bei einem geringen Teil der Presse ist das tatsächliche Bemühen vorhanden, systematisch die verschiedenen Facetten des eigentlichen Skandals aufzuarbeiten."

Die Medienwissenschaftlerin Tanja Thomas nennt einige Positivbeispiele wie den NSU-Prozess-Blog von der "Zeit" oder etwa die Berichterstattung in der SZ. Zudem erwähnt sie den Blog "NSU-Watch": "Es gibt auch Initiativen, die genauer hinsehen und Öffentlichkeit erzeugen können. Wenn man detaillierte Berichterstattung haben will, findet man diese auch." "Thüringer Allgemeine"-Redakteur Mudra verweist auf weitere Beispiele wie die bereits 2000 gegründete Initiative "Gesicht zeigen", "die genau die Gegenrichtung gegangen ist und auch auf solche Probleme aufmerksam gemacht hat".

Die Kritik der stereotypen Berichterstattung, die besonders vor Bekanntwerden des NSU bezogen auf den Umgang mit den Angehörigen von Opfern laut wurde oder sich während des NSU-Prozesses in Charakterisierungen der Prozess-Akteure wiederfinden, kann SZ-Redakteur Schultz teilweise nachvollziehen: "Mit dem Ziel, dass man Stereotype sucht, wird man auch fündig in der Presse. Denn Journalismus funktioniert mit Kategorien, in denen gearbeitet wird, die dann mehr oder weniger differenziert sind. Das ist die Schwierigkeit, wenn man Zeugen beschreiben muss, die mit martialischen Tattoos und Springerstiefeln vor Gericht erscheinen." Holger Schmidt meint dazu: "Die Verwendung von Stereotypen durch uns Journalisten stimmt ganz sicher. Die Denkweise von allen Beteiligten ist kanalisiert, eben auch bei Journalisten, die vielleicht sogar auf einer kriminalistisch gerechtfertigten Erwartungshaltung aus der damaligen Zeit basiert und zu wissen glaubt, wohin der Hase läuft. Dennoch glaube ich, dass diese Stereotypenverwendung eher ein Fall für Kollegen ist, die nicht so häufig im Prozess sind, und diejenigen, die eher gesamtbetrachtend berichten, im Gegensatz zu unserer Berichterstattung vor Ort, die ja sehr chronistisch für den jeweiligen Tag angelegt ist und das Tagesgeschehen herausstreicht."

Eine wichtige Voraussetzung zur Vermeidung von Stereotypen erklärt Kai Mudra: "Um Stereotype zu vermeiden, wird Recherche vorausgesetzt. Wenn Sie die Zeit und die Möglichkeiten für Recherche haben, werden sie auch keine Stereotypen verwenden, weil sich ein Journalist dann mit dem Thema beschäftigt hat und im Detail erklären kann, was er eigentlich meint. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist es aber relativ einfach, das fehlende Recherchewissen mit Stereotypen abzudecken. Das ist immer eine ganz schwierige Sache."

Recherche als Luxus

Recherchearbeit kostet die Medienhäuser Zeit und Geld. Den Eindruck abnehmender Investitionsbereitschaft für die Recherchetätigkeiten bestätigte auch ein weiterer befragter Journalist, während andere von einer großen (finanziellen) Unterstützung für Recherchereisen berichteten. Eine kontinuierliche Berichterstattung gilt bei einigen Befragten als Luxus für Journalisten und Medienorganisationen, der aber notwendig sei, weil durch die Unregelmäßigkeit in der Anwesenheit beziehungsweise der Ad-hoc-Berichterstattung sonst Probleme in der journalistischen Prozessdarstellung entstünden. Eines dieser Probleme nennt die Mediensoziologin Tanja Thomas, die sich bei ihren Recherchearbeiten und Gesprächen mit Journalisten auch mit der Frage der journalistischen Ausbildung beschäftigt hat: "Wir haben auch sehr junge Journalistinnen und Journalisten gesprochen, die uns geschildert haben, dass angesichts von Zeitdruck und finanziellen Restriktionen in den Redaktionen ganz viel Learning by Doing passiert. Es ist kaum möglich, über die Aufbereitung von Themen wie den NSU zu diskutieren oder sich mit erfahrenen Kollegen auszutauschen. Dann bleibt das eben auf der Strecke, und die Jüngeren sind auf individuelle Lern- und Auseinandersetzungsbereitschaft verwiesen."

Ein weiteres Problem unterstreicht Kai Mudra: "Das Zeitungsgeschäft ist ein kommerzielles Geschäft, und im Gegensatz zu einigen Fernsehanstalten, die zusätzlich noch von Gebühren leben, müssen Zeitungen jeden Tag ihre Ausgaben verkaufen und sicherstellen, dass sie das am darauffolgenden Tag noch tun können. Dieser Kostendruck und die zunehmende Konkurrenz digitaler Medien kann dazu führen, dass sich auch die Arbeitsbedingungen verschlechtern, dass eben nicht mehr drei Tage Zeit zur umfassenden Recherche eines Beitrages bleiben, sondern dass manchmal in kürzester Zeit ein Text für die nächste Ausgabe geschrieben werden muss, der trotzdem lesbar ist und im Internet geklickt wird."

Soziologin Thomas ergänzt, dass journalistische Arbeit aufgrund knapper Ressourcen immer schwieriger werde und Medienkritik grundsätzlich nicht allein in Appelle an das individuelle Handeln einzelner Journalisten münden dürfe. Sie müsse an anderen Ebenen ansetzen. Dazu gebe es beispielsweise Kontrollinstanzen wie den Deutschen Presserat, der Redaktionen Empfehlungen für einen fairen Journalismus liefert. SZ-Reporter Schultz erklärt es als Besonderheit, dass die journalistische Form "oft zu etwas führt, was mindestens wie eine Vorverurteilung aussieht oder auch als solche wahrgenommen wird". Auch wenn sehr viele Indizien für eine mögliche Schuld der Angeklagten sprächen, gelte es, diese Vermutung nicht als gesetzt zu formulieren.

Institution Gericht

Die Institution Gericht ist eine große Herausforderung für die berichtenden Journalisten, wie Nebenklageanwalt Hoffmann bestätigt: "Ich sehe nach wie vor sehr große Probleme in der Berichterstattung, die sich zum Teil nicht lösen lassen. Das liegt an der Komplexität des Prozesses; auch die Form, wie der Vorsitzende den Prozess führt, kann für die Presse problematisch sein. Der Vorsitzende muss eben seinen Prozess führen und seine Anklagepunkte abarbeiten und nicht in erster Linie die Interessen der Öffentlichkeit bedienen. Aber so wie das im Moment aufgebaut ist, ist es sehr schwierig, dem Prozess als Ganzes zu folgen, weil eben überwiegend zwischen Themen sehr viel gesprungen wird, weil die Liste mit den Zeugen nicht tatsächlich nach Themen aufgebaut war, weil es auch sehr schwierig ist, alle Zeugen zum richtigen Zeitpunkt zu laden. Für die Presse entsteht dadurch ein Riesenproblem, dass das insgesamt sehr unübersichtlich ist."

Das bestätigt auch Karin Truscheit von der FAZ, die ihre Anwesenheit zum Beispiel von der Zeugenliste des Gerichtes abhängig macht: "In der Redaktion entscheidet man gemeinsam, ob man dieses oder jenes schon inhaltlich breit behandelt hat oder ob das ein ganz neuer Aspekt ist, den man noch mal herausarbeiten müsste." Für Mudra ist der NSU-Prozess als journalistische Quelle eine "Fundgrube", "weil Sie dort vieles erfahren wie zum Beispiel die Sicht der Angeklagten oder Zeugen und wie Ermittlungen gelaufen sind. Punkte, die Sie sonst überhaupt nicht erfahren würden – oder nur durch schwierige, intensive Recherche. An einige Personen, die als Zeugen aussagen, wäre im normalen Leben zudem nur schwer ranzukommen, selbst als Journalist. In einem Prozess aber müssen diese als Zeugen Angaben machen, die Sie Ihnen gegenüber sicherlich verweigern würden."

Die unterschiedlichen Interessen von Prozessbeteiligten sind weitere große Einflussfaktoren für Journalisten: Dies birgt die Gefahr einer möglichen Instrumentalisierung, derer sich die Journalisten in der Themenaufbereitung stets bewusst sein sollten, und stellt sie weiterhin vor die Herausforderung, sich von den gesammelten Informationen zu distanzieren und sich ein eigenes Bild zu machen. Die Konsequenz daraus ist, dass Journalisten in ihrer Recherchearbeit öffentliche Institutionen wie (Strafermittlungs-)Behörden, Polizei oder Justiz wie jede andere Quelle behandeln und deren Aussagen nicht unhinterfragt übernehmen sollten, so wie es in der Berichterstattung über die Mordserie des NSU vor seinem Bekanntwerden allzu häufig geschehen ist.

Truscheit schlussfolgert daraus: "Wir müssen die Energie aufbringen und alle Informationen gegenchecken. Denn das Plausible ist nicht immer unbedingt das Wahre." Tanjev Schultz spricht von erhöhter Sensibilität für die Angaben der Behörden und mahnt mehr Misstrauen beziehungsweise Vorsicht an: "Wir müssen uns auch immer die Fakten vergegenwärtigen und schauen, wo offene Fragen sind und wo nicht. Dabei ist es wichtig, in alle Richtungen zu schauen und nicht blind den Ermittlern zu folgen, aber auch nicht blind irgendjemand anderem."

Schlussfolgerungen

Die Reflexion der Journalisten und ihre sensibilisierten Einstellungen im Umgang mit den Angehörigen der Opfer zeigen, dass aus den teilweise diskriminierenden Sprachmustern der ersten NSU-Prozesswochen gelernt wurde. Wenngleich Leser mangelnde Selbstreflexion seitens der Journalisten weiterhin vermuten mögen, so ist die Kritik offenbar eher den Mechanismen der Medienproduktion geschuldet. Einerseits lässt der Mangel an Ressourcen kaum Spielraum für eine Aufarbeitung der Hintergründe. Andererseits schreiben Journalisten auch immer im Hinblick auf die Erwartungshaltung ihrer Leser. Insofern ist die "NSU-Show" auch ein gesellschaftliches Spektakel, für das die Leser Eintritt bezahlen. Es scheint, als lasse das Wechselspiel zwischen Medienproduktion und -konsum kaum Energie für eine tiefere gesellschaftliche, juristische oder politische Aufarbeitung des NSU.

Für die meisten Journalisten, die aus dem Gerichtssaal berichten, ist ihre Tätigkeit auch eine moralische Verpflichtung – trotz der Langwierigkeit des Verfahrens und der gesellschaftlichen Scham ob ihrer "quotenkillenden" Berichterstattung. Es sei ein Verdienst des Prozesses, "dass inzwischen die Angehörigen der Opfer zu Wort kommen und auch deutlich machen können, wie sie selber unter der Art der Polizeiermittlungen, aber auch unter der Berichterstattung gelitten haben", betont Kai Mudra. "Grundsätzlich gibt es in unserer Branche so ein Einsehen, dass einiges schief gelaufen ist in der Berichterstattung. Grundsätzlich sollte das Bedürfnis der Medien, auch die eigene Rolle mit aufzuklären, da sein. Das betrifft aber letztlich auch die gesamte Gesellschaft", fasst Tanjev Schultz zusammen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Nanett Bier, Media Reporting About Right-Wing Terror – A Content Comparison Between German and Norwegian Leading Newspapers, Forskningsrådet 2013.

  2. Vgl. Elke Grittmann/Tanja Thomas/Fabian Virchow, Das Unwort erklärt die Untat, OBS-Arbeitsheft 79/2015, Externer Link: http://www.otto-brenner-shop.de/publikationen/obs-arbeitshefte/shop/das-unwort-erklaert-die-untat-ah79.html (18.9.2015).

  3. Michael Haller, Rechtsterrorismus in den Medien, Berlin 2013, S. 21.

  4. Vgl. Hauke Hartmann, Rechtsextremismus und Medien – Informieren statt Moralisieren. Zur Notwendigkeit einer verbesserten Berichterstattung über Rechtsextremismus, in: Regiestelle E&C der Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin (Hrsg.), Ideologie und Strategien des Rechtsextremismus – Wie geht man als Journalist/in damit um? Dokumentation des Werkstattgesprächs am 8. Mai 2006 in Berlin, S. 14–25.

  5. Andrea Röpke zit. nach: Anne Haeming, Rechts im Blick, Interview mit Andrea Röpke, in: Medium Magazin, (2012) 3, S. 16–19, hier: S. 18

  6. Vgl. Hans Mathias Kepplinger/Johanna Habermeier, The Impact of Key Events on the Presentation of Reality, in: European Journal of Communication, (1995) 10, S. 371–390; Bertram Scheufele/Hans-Bernd Brosius, The Frame Remains the Same?, in: Rundfunk und Fernsehen, (1999) 47, S. 409–432; Britta Schellenberg, Die Rechtsextremismus-Debatte. Charakteristika, Konflikte und ihre Folgen, Wiesbaden 2014.

  7. Vgl. B. Schellenberg (Anm. 6), S. 257.

  8. Frauke Höbermann, Publizistischer Auftrag und journalistisches Selbstverständnis, in: Holger Weimann/Norbert Leppert/Frauke Höbermann, Gerichtsreporter. Praxis der Berichterstattung, Berlin 2005, S. 22.

  9. Vgl. Udo Branahl, Justizberichterstattung, Wiesbaden 2005, S. 109.

  10. Vgl. F. Höbermann (Anm. 8), S. 30.

  11. Vgl. Sabine Gerasch, Prozeßwirklichkeit und Gerichtsberichterstattung, München 1995, S. 27.

  12. Vgl. Christian von Coelln, Zur Medienöffentlichkeit der Dritten Gewalt. Rechtliche Aspekte des Zugangs der Medien zur Rechtsprechung im Verfassungsstaat des Grundgesetzes, Tübingen 2005, S. 203.

  13. Vgl. Strafverfahren gegen Beate Z. u.a. wegen Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung u.a. (NSU), Pressemitteilung des Oberlandesgerichts München, 12.4.2013, Externer Link: http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m/presse/archiv/2013/03918/index.php (18.9.2015).

  14. Vgl. Bundesanwaltschaft erhebt Anklage im "NSU"-Verfahren, Pressemitteilung des Generalbundesanwalts, 8.11.2012, Externer Link: http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=460 (18.9.2015).

  15. Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.), Hintergrund aktuell: Vor dem NSU-Prozess, 15.4.2013, Externer Link: http://www.bpb.de/158006 (18.9.2015).

  16. Sofern nicht anders gekennzeichnet, stammen die wörtlichen Zitate aus Gesprächen mit der Autorin, die im April und Mai 2015 geführt wurden.

  17. Vgl. E. Grittmann/T. Thomas/F. Virchow (Anm. 2), S. 55–65.

  18. Tom Sundermann, Frau Zschäpe und ich, in: Journalist, (2015) 5, S. 24–27, hier: S. 25f.

  19. Zit. nach: Michael Kraske, Der Monsterprozess, in: Journalist, (2013) 5, S. 80–84, hier: S. 84.

  20. Vgl. E. Grittmann/T. Thomas/F. Virchow (Anm. 2), S. 10.

  21. Vgl. Astrid Hansen, Journalistische Charakterisierung der Akteure im "NSU"-Prozess, Frankfurt/M. 2015, S. 79ff.

  22. Vgl. E. Grittmann/T. Thomas/F. Virchow (Anm. 2), S. 10.

  23. Vgl. ebd. S. 57f.

Lizenz

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M.A., geb. 1985; Kommunikationswissenschaftlerin; lebt in Berlin. E-Mail Link: n.bier@fu-berlin.de