Der Begriff "Föderalismus" geht zurück auf das lateinische Wort foedus für Bund, Bündnis oder Übereinkunft. Gemeinhin wird er auf eine politische Ordnung bezogen, in der Macht und Zuständigkeiten zwischen Gliedstaaten und dem durch sie gebildeten Gesamtstaat aufgeteilt sind. Neben der vertikalen Gewaltenteilung kann ein föderales System auch andere politische Funktionen erfüllen: Durch territoriale Eigenständigkeit können etwa Minderheiten geschützt und heterogene Gesellschaften integriert werden; idealerweise fördert die Stärkung regionaler und lokaler Verantwortung Bürgernähe in der Politik sowie Partizipation.
In Deutschland wurde der Föderalismus als staatliches Organisationsprinzip 1949 verfassungsrechtlich verankert, um nach dem Untergang des nationalsozialistischen Einheitsstaates die politischen Machtstrukturen wieder aufzugliedern und das System der checks and balances zu stärken. Kennzeichnend für den deutschen Föderalismus ist die Kooperation der Exekutiven von Bund und Ländern, die sich im Laufe der Zeit zu einer engen Verflechtung beider Ebenen entwickelt hat. Seit einigen Jahren befindet sich die bundesstaatliche Ordnung in einem permanenten Reformprozess; derzeit wird über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verhandelt. Die deutsche Reformdebatte rührt an die Kernfragen föderaler Ordnungen nach der Verteilung der Kompetenzen, Aufgaben und Finanzmittel sowie der Interaktion zwischen den Ebenen. Föderalismus ist stets ein Balanceakt: zwischen Einheit und Vielfalt, zwischen Verflechtung und Autonomie.
Im Frühjahr 2015 startete "Aus Politik und Zeitgeschichte" einen Call for Papers zum Thema Föderalismus. Aus den zahlreichen bemerkenswerten Exposés wählte die Redaktion in einem anonymisierten Verfahren fünf Autor(inn)en und ein Autorenteam aus, deren Beiträge in dieser Ausgabe versammelt sind. Zudem gibt die zusätzlich eingeladene Autorin Nathalie Behnke einen Überblick über Stand und Perspektiven der Föderalismusforschung.