Als neues Paradigma prägte der aktivierende oder sozialinvestive Wohlfahrtsstaat Ende der 1990er Jahre den sozialpolitischen Diskurs wie auch die Reformen in der EU und ihren Mitgliedsländern. Aktuell werden die Folgen der Reformen äußerst kritisch reflektiert. Im Vordergrund steht die Beobachtung einer anscheinend paradoxen Entwicklung: Bereits in der Phase vor der internationalen Finanzkrise nahm trotz wirtschaftlichen Wachstums und eines Anstiegs der Beschäftigung die Armut massiv zu.
Zielsetzungen der Aktivierungspolitik in Deutschland
Innerhalb des Aktivierungsparadigmas wurden tradierte sozialstaatliche Ziele und Prinzipien neu interpretiert.
Ziele waren die Reorganisation der Arbeitsvermittlung, die Reform der Transfersysteme für Arbeitslose sowie die Umgestaltung der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Während das versicherungsbasierte Arbeitslosengeld (ALG I) weitgehend unverändert blieb, wurde das ALG II als Mindestsicherung für Erwerbsfähige neu gestaltet. Dazu wurde die bis dahin existierende Arbeitslosenhilfe als statusorientierte Absicherung von Langzeitarbeitslosen mit der bedarfsgeprüften Sozialhilfe verschmolzen. Leistungen für alle Arbeitslosen sollten aus einer Hand angeboten werden und auch Langzeitarbeitslose beziehungsweise ehemalige Sozialhilfeempfänger besseren Zugang zu Aktivierungsmöglichkeiten erhalten. Um die Befähigung zur Arbeitsmarktteilhabe zu erweitern, sollten auch die Arbeitsförderung, insbesondere aber Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten ausgebaut werden. Flankierend wurden die Bildungs- und Familienpolitik sowie die Tarifpolitik auf die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit ausgerichtet. Die Kinderbetreuung wurde mit dem doppelten Ziel der Förderung der Erwerbsintegration von Müttern und der (frühkindlichen) Bildung ausgebaut. Investitionen in Schul- und Universitätsausbildung sollten die Qualität der Ausbildung verbessern und Absolventenzahlen steigern.
Ein weiteres zentrales Element war die Flexibilisierung des deutschen Arbeitsmarktes. Um einen niederschwelligen Arbeitsmarktzugang zu eröffnen, wurden Beschäftigungsformen wie Leiharbeit, Befristungen sowie Teilzeitarbeit, einschließlich der sogenannten Mini-Jobs (ohne individuelle Sozialversicherungspflicht), ausgeweitet. Die verschiedenen Instrumente der Arbeitsförderung zur Unterstützung von Existenzgründungen mündeten in einer bedeutenden Zunahme der Solo-Selbstständigen. Um die Investitionsbedingungen zu verbessern und die Nachfrage nach Arbeit zu steigern, wurde auch die Flexibilisierung der Tarifpolitik vorangetrieben, unter anderem in Form von Öffnungsklauseln in Tarifverträgen. Der Rückgang der Tarifdeckung in Verbindung mit der Zunahme flexibler Beschäftigungsformen, aber auch die Verpflichtung von (Langzeit-)Arbeitslosen, Tätigkeiten anzunehmen, deren Entgelt unterhalb des Tariflohns liegt, begünstigten die Ausbreitung des Niedriglohnsektors. Die Einführung von Branchenmindestlöhnen oder Landesmindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bildeten ein vergleichsweise schwaches Gegengewicht, um das Absinken vor allem der unteren Löhne zu verhindern.
Die folgende Bilanzierung der Aktivierungspolitiken in Deutschland zeigt, dass die Zunahme der Beschäftigung und die Erweiterung des Angebots sozialer und arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen wie auch der Bildung mit einer Polarisierung der Arbeitsmarktteilhabe und – partiell als Folge davon – mit einer Polarisierung von Einkommen sowie der Verfestigung von Armut einhergehen. Obgleich damit die internationalen Befunde zu den Folgen der Aktivierungspolitik bestätigt werden – so die folgende Argumentation –, sind die Ursachen nicht allein in den Reformen zum aktivierenden Sozialstaat zu sehen. Entscheidend scheinen darüber hinaus säkulare Trends in Form des demografischen und familialen Wandels, der Tertiarisierung von Wirtschaft und Beschäftigung sowie deren Gestaltung im Kontext des deutschen Sozialmodells.
Polarisierung von Erwerbsmustern
In Deutschland ging die Arbeitslosigkeit nach 2005 massiv zurück – ein Trend, der allein durch die Finanzkrise 2009 kurz unterbrochen wurde. Im Oktober 2014 war die Arbeitslosenquote mit 6,3 Prozent auf einem extrem niedrigen Stand. Die Abgangsraten für Langzeitarbeitslose (mehr als zwei Jahre) blieben jedoch dauerhaft bei unter zwei Prozent. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen (länger als ein Jahr arbeitslos) stagniert seit 2009 bei etwa 45 Prozent. Dies entspricht aktuell nur deshalb dem europäischen Durchschnitt, weil die Langzeitarbeitslosigkeit in den anderen Ländern infolge der Finanzkrise erneut angestiegen ist.
Seit 2005 wuchs die Anzahl der Beschäftigten auf knapp 43 Millionen. Während die Zahl der Beschäftigten im Industriesektor eher abnimmt, ist eine massive Zunahme primär im Dienstleistungssektor zu verzeichnen.
Die steigende Erwerbsintegration der Frauen erfolgte nach 2005 vielfach über die Ausweitung atypischer Beschäftigungsformen. Dabei haben insbesondere die sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit und Mini-Jobs zugenommen. Der Anteil der im Normalarbeitsverhältnis (unbefristet, Vollzeit) beschäftigten Frauen (im erwerbsfähigen Alter) liegt mittlerweile bei nur noch knapp 30 Prozent, während dieser bei den Männern weitgehend konstant bei über 60 Prozent liegt (Abbildungen 2 und 3).
Abbildung 2: Erwerbsformen von Männern 2001–2011
Abbildung 2: Erwerbsformen von Männern 2001–2011
Abbildung 3: Erwerbsformen von Frauen 2001–2011
Abbildung 3: Erwerbsformen von Frauen 2001–2011
Diese Entwicklung erklärt sich dadurch, dass Instrumente in der Arbeitsmarkt-, Steuer- und Familienpolitik nicht konsequent am adult worker model (vollzeitnah beschäftigte Erwachsene) orientiert sind, sondern die Erwerbsanreize für Familienhaushalte letztlich beim sogenannten modernisierten Ernährermodell kumulieren, also die Kombination von Normalarbeitsverhältnis und Teilzeittätigkeit fördern. Zu nennen sind hier insbesondere das Ehegattensplitting, das Steuervorteile für Alleinverdiener beziehungsweise Ehepartner(innen) mit deutlich geringerem Einkommen gewährt, und die vor allem in Westdeutschland fortbestehende Halbtagsorientierung von vielen Betreuungsinstitutionen und Schulen. Da im Rahmen der tradierten geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung die primäre Verantwortung für die Kindererziehung weiterhin den Müttern zugeschrieben wird, erfolgt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf überwiegend durch die Teilzeittätigkeit der Frauen.
Die in internationalen Studien unter anderem von der Sozialwissenschaftlerin Bea Cantillon hervorgehobene Polarisierung der Erwerbsteilhabe in Haushalten zeigt in Deutschland folgende Ausprägungen: Zwischen 1996 und 2013 ging in Paarhaushalten mit Kindern unter 18 Jahren der Anteil derjenigen, die dem traditionellen Ernährermodell folgten, also eine Vollzeiterwerbstätigkeit mit Nicht-Erwerbstätigkeit verbanden, von 44 auf 35 Prozent zurück. Der Anteil der Zweiverdienerhaushalte in dieser Gruppe hat von 50 auf 55 Prozent zugenommen. Gleichzeitig nahm der Anteil der Familienhaushalte ohne Erwerbstätige von sechs Prozent 1996 auf zehn Prozent 2012 zu. Dies bestätigt den internationalen Trend der Polarisierung der Erwebsmuster. Eine Besonderheit der deutschen Entwicklung besteht darin, dass innerhalb der Zweiverdienerhaushalte die Erwerbsintensität abnahm, indem der Anteil mit zwei Vollzeitbeschäftigten von 45 auf 25 Prozent zurückging, und nunmehr das modernisierte Ernährermodell mit 72 Prozent überwiegt.
Selektive Ausweitung von Bildung
Abbildung 4: Neuzugänge zu den verschiedenen Sektoren der Berufsbildung in Deutschland 1995–2012
Abbildung 4: Neuzugänge zu den verschiedenen Sektoren der Berufsbildung in Deutschland 1995–2012
Eine Ausweitung von Bildung als wesentliches Element der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit schlug sich ab 2005 im exponentiellen Anstieg der Zahl der Studienanfänger nieder, die mit einer halben Million 2011 ihren bisherigen Höchststand erreichte (Abbildung 4). Dabei hat sich jedoch der Anteil der Studierenden mit niedriger Bildungsherkunft zwischen 1991 und 2012 mehr als halbiert.
Der "Überhang" von Ausbildungssuchenden Anfang bis Mitte der 2000er Jahre wurde vor allem durch das Übergangssystem aufgefangen, das aber lediglich auf die Vermittlung berufsvorbereitender und gegebenenfalls allgemeiner Fähigkeiten ausgelegt ist. Zeitweilig lagen hier die Zugänge bei über 460.000. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des demografisch bedingten Rückgangs der Jugendlichen in dieser Altersgruppe sind die Teilnehmerzahlen seit 2010 erneut rückläufig und lagen 2012 bei 267.000.
Die Entwicklung der Zahl der Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung verläuft im Widerspruch zum Ziel der Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, da sie infolge der Hartz-Reformen von 394.000 in 2002 auf etwa 146.000 in 2006 sank. Nach der Finanzkrise kam es kurzfristig zu einer Ausweitung der Teilnehmerzahl, die sich dann ab 2013 erneut bei 148.000 stabilisierte. Neu eingeführte Einstellungs- und Trainingsmaßnahmen, die zeitweise ebenfalls über 80.000 Teilnehmer hatten, liefen in Folge der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente 2008 aus.
Hinter diesen Zahlen verbergen sich verschiedene langfristige Trends wie die demografisch bedingte Rückläufigkeit des Arbeitskräftepotenzials und die Tendenz zur höheren Bildung beziehungsweise Hochschulbildung. Zudem zeigt sich ein über die Jahre weitgehend stabiles soziales Segmentationsmuster: Allenfalls die Hälfte der Neuzugänge mit Hauptschulabschluss bekommt eine Ausbildung mit berufsqualifizierendem Abschluss. Die Chancen der Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss sind noch deutlich geringer. Besonders dramatisch stellt sich dabei die Benachteiligung der Jugendlichen mit Migrationshintergrund dar, von denen – so der Soziologe Martin Baethge – knapp die Hälfte der Neuzugänge in der Berufsbildung im Übergangssystem landet.
Polarisierung von Löhnen und Einkommen
Die Flexibilisierung der Löhne als Teilziel der Aktivierungspolitik wurde erreicht. Der Rückgang der Tarifbindung – wie auch der Rückgang des gewerkschaftlichen Organisationsgrades – haben jedoch deutlich früher eingesetzt. Wesentlich scheint dabei, dass die vergleichsweise hohe Tarifbindung in Westdeutschland nicht dauerhaft auf Ostdeutschland übertragbar war. Als ein weiteres wichtiges Element ist das insgesamt veränderte Organisationsverhalten der Arbeitgeber zu nennen, die immer häufiger ihre Mitgliedschaft in Unternehmerverbänden aufgaben beziehungsweise als Mitglied ohne Tarifbindung dort verblieben. Zudem ist die Tarifbindung von etwa 60 Prozent der Beschäftigten weder regional noch nach Wirtschaftszweigen gleich verteilt (Stand: 2011). Während in Westdeutschland "nur" 39 Prozent der Beschäftigten keiner Tarifbindung unterliegen, sind es in Ostdeutschland 51 Prozent. Vor allem in verschiedenen beschäftigungsexpansiven, privatwirtschaftlich organisierten Dienstleistungsbranchen besteht eine nur geringe Tarifdeckung oder es wird gar kein Tarifvertrag mehr abgeschlossen.
Die Flexibilisierung der Lohnsetzungsmechanismen ging mit einer starken Polarisierung der Löhne einher. 2007 bis 2011 mussten die untersten sechs Dezile (Zehntel) Rückgänge bei den Bruttolöhnen hinnehmen. Im untersten Einkommensdezil waren diese mit 6,1 Prozent am stärksten. In den beiden obersten Dezilen dagegen gab es leichte Zuwächse von 0,9 beziehungsweise 0,7 Prozent.
Ferner stieg die Niedriglohnquote innerhalb von zwei Jahren von 21 auf 24 Prozent 2012.
Insgesamt ist Niedriglohn jedoch nicht mit Armut gleichzusetzen. Armutsrisiken ergeben sich aufgrund der Einkommen und Bedarfe (Zahl der Mitglieder) auf Haushaltsebene. In Deutschland wird die Prekarität von individuellen Erwerbseinkommen vielfach auf Haushaltsebene, beispielsweise im Rahmen der verschiedenen Zweiverdienermodelle, kompensiert, sodass die bundesweite Armutsquote mit 16 Prozent 2013 deutlich unter der Niedriglohnquote lag.
Die Regelung des ALG II bedingt, dass nicht nur die Einkommen aller Haushaltsmitglieder, sondern auch Familientransfers wie Kindergeld und – im Gegensatz zur früheren Sozialhilfe – auch Eltern- oder Betreuungsgeld mit den bedürftigkeitsgeprüften Leistungen für die Bedarfsgemeinschaft verrechnet werden. ALG-II-Empfänger profitierten daher nicht von den Erhöhungen dieser Leistungen. Eine Dynamisierung der Mindestsicherungsleistungen selbst, die den Anschluss an die Lohnentwicklung sicherstellen und einen Inflationsausgleich gewährleisten soll, wurde erst 2010 aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils eingeführt. Zuvor erfolgte die Anpassung in Abhängigkeit der Rentenerhöhungen. Insgesamt hat sich seit 2005 der Regelsatz für eine Einzelperson (ohne Wohnkosten) von 345 (West) auf 399 Euro in 2015 erhöht. Der durchschnittliche Wohnkostenzuschuss für Singles lag 2014 bei 267 Euro, ergänzt durch 133 Euro für Sozialversicherungsbeiträge. Der durchschnittliche Leistungsanspruch lag entsprechend 2014 bei 867 Euro (West: 891; Ost: 841).
Die soziale Ungleichheit gemessen mithilfe des Gini-Koeffizienten
Paradoxie des aktivierenden Wohlfahrtsstaates oder spezifisch deutsche Entwicklung?
Die in der internationalen Forschung aufgedeckte Paradoxie der Aktivierungspolitik bestätigt sich auf den ersten Blick auch für Deutschland: Positive Effekte durch die Ausweitung der Bildungsmaßnahmen und auf die Zunahme der Erwerbsteilhabe scheinen sich primär in der sozialen Mitte zu manifestieren, ohne "unten" anzukommen. Im Gegensatz dazu schlagen offenbar die Kürzung von Sozialleistungen beziehungsweise der steigende Anteil der Personen, die auf die Leistungen der Mindestsicherung angewiesen sind, voll durch und tragen zur Steigerung von Armut bei den sozial Schwachen und insbesondere den Nicht-Erwerbstätigen bei.
Auf den zweiten Blick sind sowohl die positiven als auch die negativen Entwicklungen in Deutschland nicht ausschließlich auf die genuine Aktivierungspolitik zurückzuführen, sondern durch spezifische Konstellationen und vielfach langfristige Entwicklungen bedingt. Dies gilt insbesondere für die Bildungsteilhabe. Die Ausweitung von Beschäftigung und Erwerbsteilhabe vor allem von Frauen ist im Zuge des langfristigen Trends zur Etablierung des modernisierten Ernährermodells in Deutschland zu interpretieren, der durch die Maßnahmen der Aktivierungspolitik maßgeblich verstärkt wurde. Da dies auch die zunehmende Abkehr von der Vollzeiterwerbstätigkeit der Mütter in Ostdeutschland umfasst, sind die Kumulationseffekte von Beschäftigung beziehungsweise die Steigerung der Erwerbsintensität der Haushalte aufgrund der Aktivierungspolitik insgesamt geringer als in vielen anderen Ländern.
In Bezug auf die zunehmende Prekarisierung scheint die Polarisierung der Löhne dazu beizutragen, dass in immer mehr Branchen selbst bei Vollzeiterwerbstätigkeit vielfach kein für den Haushalt bedarfsdeckendes Einkommen erwirtschaftet werden kann. Da sowohl die Lohndifferenzen als auch der Erwerbsumfang in Deutschland stark geschlechtsspezifisch strukturiert sind, ist die Haushaltsebene besonders relevant, um die Prekarisierung von Erwerbsarbeit zu kompensieren – eine Option, die beispielsweise Alleinerziehenden nicht zur Verfügung steht.
Zur Umkehr des aufgezeigten Trends wachsender sozialer Ungleichheit wird in den international vergleichenden Studien empfohlen, die Investitionen in Bildung mit einem hohen Niveau des sozialen Schutzes zu kombinieren. Wichtig sei dabei, ein möglichst hohes Bildungsniveau für möglichst viele Menschen zu erreichen.