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Nukleare Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung | Waffen und Rüstung | bpb.de

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Nukleare Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung

Götz Neuneck

/ 20 Minuten zu lesen

Mit dem Abwurf der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki im August 1945 begann das "Atomzeitalter", das die Risikotechnologie "Kernenergie" für zivile Zwecke, aber auch die Nuklearwaffen hervorbrachte. Trotz einiger Versuche, die nukleare Verbreitung (Proliferation) von Beginn an zu verhindern, entfaltete sich zwischen den USA und der Sowjetunion im Kalten Krieg ein ruinöses und gefährliches Wettrüsten, auf dessen Höhepunkt 1986 etwa 86000 Nuklearwaffen hergestellt worden waren. Die Krisen um Berlin (1948/1949, 1958/1961), im Koreakrieg (1950–1953) und um Kuba (1962) verdeutlichten, dass Nuklearwaffen nicht einsetzbar sind. Ein globaler Nuklearkrieg hätte das Ende der modernen Zivilisation bedeutet. Fortan bemühten sich die Supermächte, ihre ausufernden Arsenale zu kontrollieren und ihre weitere Verbreitung zu verhindern. Dies war die Geburtsstunde der modernen Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung. Ein zentraler Eckpfeiler ist der Nichtverbreitungsvertrag von 1968 (NVV; oder Atomwaffensperrvertrag), dessen Vertragsbestimmungen heute von der International Atomic Energy Agency (IAEA) überprüft werden. Die Weiterentwicklung neuer Generationen von Nuklearwaffen (vertikale Proliferation) sowie "geeigneter" Trägersysteme setzte sich dennoch fort und etablierte die nukleare Abschreckung zwischen den fünf Nuklearwaffenstaaten USA, Russland, Frankreich, China und Großbritannien. Nuklearstrategien wurden verfeinert und führten zu einem umfangreichen Arsenal von strategischen und taktischen Nuklearwaffen für verschiedenste Einsatzszenarien. Die nukleare Bedrohung veranlasste weitere Länder, sich selbst Nukleararsenale zuzulegen, sei es aus Gründen des Machtstatus, des Prestiges oder aufgrund von Sicherheitsüberlegungen. Als De-facto-Nuklearwaffenstaaten gelten heute Indien (seit 1974, 1998), Pakistan (1998), Israel (1970er Jahre) und Nordkorea (2006). Die horizontale Weiterverbreitung, also letztlich das Entstehen neuer Nuklearstaaten, setzt sich bis heute weiter fort. Das Ringen um das ambitionierte zivile Nuklearprogramm des Iran zeigt die Schwierigkeiten bei Staaten, die Kernenergie nutzen, nachzuprüfen, ob eine militärische Dimension ausgeschlossen werden kann.

Weltweit gibt es heute etwa 17270 Nuklearwaffen. Während die anderen Kategorien der klassischen Massenvernichtungswaffen, also B- und C-Waffen, völkerrechtlich durch Konventionen verboten sind, trifft dies bis heute für Nuklearwaffen nur begrenzt zu. Der Einsatz von Nuklearwaffen ist völkerrechtlich nicht generell verboten, andererseits gewohnheitsrechtlich tabuisiert und moralisch geächtet.

Im Folgenden wird ein Überblick über Stand und Perspektiven von nuklearer Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung fast 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und mehr als 20 Jahre nach dem Ende der Systemkonkurrenz des Kalten Krieges gegeben.

Das nukleare Damoklesschwert

US-Präsident John F. Kennedy hatte angesichts einer weltweit drohenden nuklearen Weiterverbreitung am 25. September 1961 bei einer Rede vor den Vereinten Nationen (VN) erklärt: "Jeder Mann, jede Frau und jedes Kind lebt unter einem nuklearen Damoklesschwert, das an einem seidenen Faden hängt, der jederzeit zerschnitten werden kann durch Zufall, Fehlkalkulation oder Wahnsinn." In der Tat gibt es auf der Erde keine andere Waffe mit annähernd gleichem Zerstörungspotenzial. Die heutige, dritte Generation von Nuklearwaffen verfügt über die tausendfache Zerstörungskraft der Hiroshima-Bombe und kann eine Großstadt zerstören. Im Gegensatz zu konventionellen Waffen werden drei Wirkungen erzeugt, gegen die es keine direkte Verteidigung gibt: enorme Hitze, eine Druckwelle und tödliche Gammastrahlung. Die indirekten Zerstörungswirkungen sind lang anhaltender radioaktiver Fallout, der sich über eine große Fläche verteilen kann, sowie je nach Explosionshöhe klimatische Folgen, die globale Kaskadeneffekte wie Temperatursturz und daraus folgend Missernten, Ernteausfälle und Hungersnöte von apokalyptischem Ausmaß hervorrufen können.

Nach Ende des Ost-West-Konfliktes wird ein globaler Atomkrieg mit einer großen Anzahl von Nuklearwaffen als unwahrscheinlich angesehen. Dennoch werden vier Szenarien diskutiert, in denen Nuklearwaffen zum Einsatz kommen könnten: 1. Bei einem Unfall könnte es zu einer Kettenreaktion oder einer Freisetzung von Nuklearmaterial kommen. Während des Kalten Krieges hat es Dutzende von Unfällen gegeben, bei denen nur mit Mühe eine Nuklearexplosion verhindert werden konnte. 2. Auch ein Nukleareinsatz "aus Versehen" durch Falschinformationen und Fehlkalkulationen ist angesichts vieler stationierter Nuklearwaffen nicht ausgeschlossen. 3. Wenn es gelingt, nuklearwaffenfähiges Material aus dem zivilen oder militärischen Brennstoffzyklus abzuzweigen, können "Terroristen" eine "primitive Nuklearwaffe" bauen oder eine radiologische Bombe zur Explosion zu bringen. Die nuklearen Altbestände der Supermächte sind eine Quelle mit einem hohen Proliferationsrisiko. 4. Ein regionaler Nuklearkrieg zwischen zwei verfeindeten Staaten wie Indien und Pakistan erscheint ebenso möglich wie der Diebstahl einer intakten Nuklearwaffe oder von waffenfähigem Material in einem zerfallenden Staat. Insbesondere die innenpolitische Lage von Pakistan gibt Anlass zur Sorge.

Zahl der vorhandenen Nukleararsenale

Das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) geht davon aus, dass die acht Nuklearwaffenstaaten heute über etwa 4400 einsetzbare Nuklearwaffen verfügen, von denen 2000 sofort einsetzbar wären. Weitere, ungefähr 13000 Nuklearwaffen sind in Lagern als "Reserve" verfügbar. 94 Prozent finden sich im Besitz der USA und Russlands. Werden alle Sprengköpfe gezählt, kommt man weltweit auf die enorme Zahl von 17270 Nuklearwaffen (vgl. Tabelle 1 in der PDF-Version). Diese Zahlenangaben beruhen meist auf Schätzungen und veröffentlichten Teilinformationen, da die Nuklearwaffenstaaten bis heute keine umfassende Transparenz bezüglich ihrer verschiedenen Nukleararsenale zeigen.

Während die USA und Russland und in begrenztem Maße auch Frankreich, Großbritannien und China aufgrund der Menge und Reichweite zu globalem Nukleareinsatz in der Lage sind, verfügen die restlichen Nuklearwaffenstaaten über regionale nukleare Einsatzfähigkeiten. Die nukleare Abschreckung impliziert, dass die Nuklearwaffenstaaten einerseits mittels Trägersystemen großer Reichweite das Territorium des Gegners erreichen, andererseits im Falle eines Gegenschlages die Fähigkeit zum Zweitschlag (durch Silostationierung, U-Boote) erhalten bleibt. Zusätzlich verfügen die westlichen Nuklearwaffenstaaten sowie Russland über erhebliche Mengen an spaltbarem, waffenfähigem Material, das zur Herstellung von weiteren Nuklearwaffen verwendet werden kann. China, Indien, Pakistan und eventuell auch Israel produzieren weiterhin waffenfähiges Material. Nach Aussagen der IAEA betreiben etwa 30 Staaten Kernkraftwerke und 50 andere haben Interesse an der Entwicklung eigener ziviler Nuklearprogramme. Zwar kann nach Fukushima von einer "Nuklearen Renaissance" nicht die Rede sein, aber die Weiterentwicklung der Kernenergie ohne nukleare Proliferation erscheint höchst unwahrscheinlich. Der ehemalige Generaldirektor der IAEA Mohammed el-Baradei sprach von insgesamt 40 "virtuellen Nuklearwaffenstaaten", die aufgrund ihrer nuklearen Infrastruktur Nuklearwaffen herstellen könnten. Die Trennlinie zwischen ziviler und militärischer Nutzung der Kernenergie ist dünn und eine vollständige Überprüfung schwierig.

Rüstungskontrollarchitektur

In den vergangenen Jahrzehnten wurde eine Reihe bi- und multilateraler Verträge, die den Einsatz, das Testen, die Weiterverbreitung oder die Stationierung von Nuklear- und anderen Massenvernichtungswaffen verbieten oder einschränken, nach oft zähen Verhandlungen geschlossen. So entstand ein komplexes globales und regionales Netzwerk von Übereinkommen, das klassische Kräftegleichgewichte, vertrauens- und transparenzbildende Maßnahmen und wirkungsvoll einsetzbare Verifikationsinstrumente umfasst (vgl. Tabelle 2 in der PDF-Version).

New START:

Die nukleare Rüstungskontrolle zwischen den beiden Supermächten während des Kalten Krieges begann beispielsweise im Rahmen der bilateralen SALT-Verträge (1972/1979) und führte zu einer ersten Begrenzung strategischer Träger, das heißt Bomber, sowie see- und landgestützter Interkontinentalraketen (ICBM) der USA und der UdSSR, nicht jedoch zu einer international nachprüfbaren Abrüstung oder Begrenzung der Herstellung von neuen Nuklearwaffen oder Trägersystemen. Der bilaterale START-I-Vertrag (1991) verpflichtete zu einer Reduzierung um ein Drittel der strategischen Sprengköpfe auf eine Obergrenze von 6000 Nuklearwaffen (1600 Träger). Eine weitere Halbierung im Rahmen von START-II wurde von den USA nicht ratifiziert. Der Moskauer SORT-Vertrag galt von 2002 bis 2012 und verpflichtete zu einer Obergrenze von sofort einsetzbaren 2200 (USA) und 1700 Sprengköpfen (Russland).

Am 8. April 2010 unterzeichneten die Präsidenten Barack Obama und Dmitiri Medwedew den New START-Vertrag, der nun die strategischen Nuklearwaffen um weitere 30 Prozent – verglichen mit der Obergrenze des Moskauer Vorgänger-Vertrages SORT – auf 1550 Sprengköpfe pro Seite reduziert. Die strategischen Träger werden auf 800 je Seite beschränkt. Der Vertrag ist nach der Ratifikation beider Parlamente völkerrechtlich bindend und verfügt über ein vereinfachtes Verifikationssystem, das sich auf die START-I-Regelungen stützt. Begrenzt werden nur stationierte Sprengköpfe, nicht jedoch gelagerte oder Reservesprengköpfe. Der Vertrag erhöht die Berechenbarkeit der Nukleararsenale beider Supermächte, ist aber kein tief greifender Abrüstungsvertrag: Ungelöst ist beispielsweise die künftige strategische Balance beider Parteien angesichts der Einführung von Raketenabwehr (Ballistic Missile Defense, BMD). Russland befürchtet, dass die Stationierung von BMD-Komponenten durch die USA längerfristig sein Nukleararsenal unterminieren könnte. Der ABM-Vertrag (1972), der die Stationierung von BMD begrenzte, wurde von den USA 2002 gekündigt. Die Einführung von BMD ist heute lediglich durch das Wehrbudget und unzureichende Technologie begrenzt.

NVV:

Der umfassendste und älteste Vertrag in der multilateralen Rüstungskontrolle ist der Nichtverbreitungsvertrag von 1970. Heute hat der NVV 189 Mitglieder, basierend auf einer Dreiklassenstruktur: einerseits die fünf "offiziellen" Nuklearwaffenbesitzer USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China, andererseits die "restlichen" 184 Nichtnuklearwaffenstaaten. Die dritte Kategorie bilden als einzige Nicht-Mitglieder des NVV die vier De-Facto-Nuklearstaaten Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea, deren Integration bisher nicht gelungen ist. Die Dreiklassenstruktur lässt das gesamte NVV-Regime als längerfristig instabil erscheinen, da die Klassen sehr unterschiedliche Rechte und Pflichten haben. Die zentralen Pfeiler des NVV sind die Nichtweitergabe von Nuklearwaffen (Art. 1/2), die Abrüstung (Art. 6) und die Kooperation bei der "zivilen Nutzung der Kernenergie" (Art. 4). Die alle fünf Jahre stattfindenden Überprüfungskonferenzen führten in der Vergangenheit sehr oft zu einer Art "Handel" zwischen Nuklearwaffenstaaten, Nichtnuklearwaffenstaaten und den verschiedenen Gruppen und Blöcken. Als Erfolg gilt schon die Verabschiedung eines Schlussdokuments durch alle NVV-Mitglieder, das künftige Aktionen festlegt und deren Einhaltung bescheinigt. Schritte, die NVV-Mitglieder zur Einhaltung der Bestimmungen zwingen, wie etwa Sanktionen, können vom UN-Sicherheitsrat beschlossen werden.

Der NVV ist aber auch der einzige multilaterale Vertrag, der den Nuklearwaffenstaaten eine Abrüstungsverpflichtung abverlangt. So verpflichtet Artikel 6 "in redlicher Absicht" Verhandlungen "zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle" zu führen. Leider existiert bis heute weder ein einzuhaltender Zeitplan für die Abrüstung vorhandener Nuklearwaffen noch eine verpflichtende Überprüfung zur Notifikation und Transparenz der vorhandenen Nukleararsenale. Ein weiterer Aspekt (Art. 7) ist die Schaffung von nuklearwaffenfreien Zonen in bestimmten "Gemeinschaftszonen" wie der Antarktis (1959), dem Meeresboden (1971) und dem Weltraum (1967) und in bestimmten geografischen Arealen. Insbesondere von den blockfreien Staaten in der südlichen Hemisphäre wurden wichtige nuklearwaffenfreie Zonen etabliert, so in Lateinamerika (1967), im Südpazifik (1985), in Südostasien (1995), Afrika (1996) und Zentralasien (2006). Nuklearwaffenfreie Zonen liefern einen oft unterschätzten, bedeutenden präventiven Beitrag zur globalen Abrüstung, auch wenn zentrale Probleme nicht vollständig gelöst werden. Sie können auch dazu dienen, Problemstaaten an internationale Normen der Nichtweiterverbreitung heranzuführen und die nationale Umsetzung multilateraler Abkommen zu stärken.

CTBT:

Wichtiger Bestandteil des NVV-Regimes ist aber auch die Forderung, Verhandlungen zu betreiben, um "alle Versuchsexplosionen von Kernwaffen für alle Zeiten" einzustellen. Nach mehr als 2000 Nuklearwaffentests signierten am 24. September 1996 in New York 71 Staaten den Comprehensive Testban Treaty (CTBT), einschließlich der fünf Nuklearwaffenstaaten. Seitdem haben 182 Staaten den Vertrag unterzeichnet, 162 Staaten haben ihn ratifiziert. Der Vertrag soll der Entwicklung neuer Arten von Nuklearwaffen ein Ende setzen und die vertikale Weiterverbreitung von Nuklearwaffen beschränken. Trotz der anhaltenden Unterstützung für den Vertrag durch die internationale Gemeinschaft ist er bisher nicht in Kraft getreten, da ihn nicht alle der 44 mit Nuklearenergie verbundenen Staaten ratifiziert haben, so die vier NVV-Mitglieder Ägypten, Iran, China und USA sowie die vier De-facto-Nuklearwaffenstaaten Indien, Israel, Nordkorea und Pakistan. Die Überprüfungsorganisation des Vertrages, die CTBTO, hat mit internationaler Unterstützung ein weltweites Messnetz aufgebaut, mit dem die Einhaltung des CTBT global überprüft werden kann. Über 80 Prozent des Netzes, das auf gleich vier Nachweistechnologien beruht, sind fertiggestellt und erlauben die weltweite Identifizierung von Explosionsort und -stärke bis unterhalb von einer Kilotonne. Den Wirklichkeitstest bestand das Messnetz bei den drei unterirdischen Nukleartests Nordkoreas.

FMCT:

Eine entscheidende Vorbedingung für den Bau von Nuklearwaffen ist die Produktion von waffenfähigem Material, also Plutonium und hochangereichertem Uran. Die Forderung nach einer Unterbrechung, Kontrolle und sicheren Zerstörung von waffenfähigem Material durch einen Fissile Material Cut-off Treaty (FMCT) ist eine weitere wichtige Forderung auf der internationalen Rüstungskontrollagenda. Der Genfer Conference on Disarmament gelang es bisher trotz mehrerer Anläufe nicht, ein verhandlungsfähiges Mandat zu verabschieden. Viele Fragen zu Umfang, Definition und Verifikation eines Verbots sind offen. Eine Group of Governmental Experts der VN wurde für 2014/2015 eingesetzt, um "Empfehlungen für mögliche Elemente eines solchen Vertrages" zu erarbeiten. Insbesondere De-facto-Nuklearwaffenstaaten wie Pakistan und Indien verweigern sich einem cut-off der Produktion von waffenfähigem Material mit dem Hinweis auf die enormen Bestände der Nuklearwaffenstaaten. Diese haben schon seit längerem die Produktion von spaltbaren Materialien für den Bau von Nuklearwaffen beendet, weil sie mit ihrer jahrzehntelangen Produktion einen Überschuss erzeugt hatten. Rund 98 Prozent der weltweiten Bestände von hochangereichertem Uran (ungefähr 1285 Tonnen) sind im Besitz der Nuklearwaffenstaaten, nur etwa 15 Tonnen im Besitz der Nichtnuklearwaffenstaaten. Die Menge des separierten Plutoniums weltweit wird auf 495 Tonnen geschätzt. Auch auf dem Sektor waffenfähiger Materialien ist die internationale Gemeinschaft auf Schätzungen angewiesen. Transparenz wird hier noch weniger gewährt als bei der Herstellung und Stationierung von nuklearen Sprengköpfen. Eine genaue Bestandsaufnahme und eine verstärkte Kontrolle wären schon Schritte nach vorn. Seit 2009 wurden auf Initiative der US-Administration drei Nukleargipfel zur Vorbeugung und Prävention möglicher nuklearterroristischer Anschläge abgehalten, mit dem konkreten Ziel der Verringerung der großen Menge an gefährlichem Nuklearmaterial weltweit und der Verbesserung der Sicherheit aller Nuklearmaterialien sowie radioaktiver Quellen mittels internationaler Kooperation. Der nächste Gipfel ist für 2016 geplant. Ob dieser Prozess darüber hinaus fortgesetzt werden wird, ist fraglich.

Neue Herausforderungen im 21. Jahrhundert

Die Zukunft von Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung wird auch im 21. Jahrhundert von der Funktionsfähigkeit der internationalen Institutionen und dem Erfolg der geschaffenen Regelwerke abhängen. Abrüstung und Nichtverbreitung sind dabei miteinander verbunden, denn nur wenn die Nuklearwaffenstaaten größtmögliche Zurückhaltung üben, werden Staaten, die sich bedroht fühlen, von ihren Nuklearambitionen ablassen.

Die Bedingungen haben sich jedoch geändert. Die Bipolarität weicht der Multipolarität: Neue regionale Dynamiken und Akteure treten ebenso auf wie wechselnde Machtbeziehungen und sich ändernde technologische Bedingungen. In einer globalisierten Welt kommt es naturgemäß verstärkt zu einer Weitergabe von Wissen, Personal und Material und damit auch zur Weiterverbreitung von Waffentechnologien. Der Ausbau der zivilen Kernenergie stellt zudem ungelöste Fragen an die Sicherheit von Nuklearanlagen gegenüber Terrorismus und an die Lagerung von spaltbarem Material, die mögliche Abzweigung von Nuklearmaterial für militärische Zwecke oder den bewussten Versuch, zivile Anlagen oder Material einem militärischen Zweck zuzuführen (breakout).

Die offiziellen Nuklearwaffenstaaten haben seit 1990 ihre Nukleararsenale verringert. Alleine die USA und Russland verfügen jedoch immer noch über ein riesiges Nuklearwaffenarsenal, während China, Indien, Pakistan und Nordkorea ihre Arsenale weiterhin vergrößern. Alle diese Staaten betreiben Modernisierungsprogramme und planen den Erhalt und partiellen Ausbau ihrer Nuklearstreitkräfte, weisen also den Nuklearwaffen auch in Zukunft eine entscheidende Rolle zu. Dies kommt einer Weigerung gleich, wirklich bis Mitte des neuen Jahrhunderts die Abschaffung der Nuklearwaffen anzuvisieren und wird auch als eine Bedrohung für die Integrität des NVV gesehen.

Die nächste Überprüfungskonferenz des NVV wird im Mai 2015 in New York stattfinden, um die Einhaltung des NVV und die Implementierung der Beschlüsse der letzten Konferenz in den Bereichen Abrüstung, Nichtverbreitung und "zivile Nutzung der Nuklearenergie" zu überprüfen. 2010 konnte ein Schlussdokument beschlossen werden, das für die nächsten fünf Jahre ein umfassendes Aktionsprogramm, bestehend aus 64 Aktionen, umfasst. Die aus zwölf einflussreichen Staaten bestehende Non-Proliferation and Disarmament Initiative, zu der auch Deutschland und Polen gehören, setzte sich im Vorfeld für die konkrete Umsetzung der Beschlüsse der Überprüfungskonferenz 2010 und für Fortschritte bei nuklearer Abrüstung und Nichtverbreitung mit dem Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt ein.

Die Umsetzung vieler Aktionen, die weder zeitlich eingegrenzt noch scharf formuliert sind, wird 2015 in New York diskutiert werden und die erzielten Fortschritte werden eine entscheidende Grundlage für den Abschluss der Konferenz bilden. Dabei dürften einige kontroverse Themenkomplexe ausschlaggebend sein, so die Bemühungen der Nuklearwaffenstaaten um weitere Abrüstung (auch in Europa), der Stand der Vertragseinhaltung des Iran und die Fortschritte bei der Schaffung einer massenvernichtungswaffenfreien Zone im Mittleren Osten.

Iran und Mittlerer Osten

Mit Sorge schauen viele Staaten auf die Verhandlungen der P5+1 zum iranischen Nuklearprogramm. Seit 2003 gibt es Verdachtsmomente, die dem Iran aufgrund einer Mischung aus Indizien und Beweisen nachsagen, das Land habe ein militärisches Programm zum Bau einer Nuklearwaffe für seine ambitionierten Raketenträger im Blick. Iran beruft sich auf das Recht nach Artikel 6 NVV, Urananreicherung für eine eigene Brennstoffproduktion für zivile Zwecke betreiben zu dürfen. VN-Sanktionen mit erheblichen wirtschaftlichen Wirkungen auf die iranische Gesellschaft wurden verhängt und sollen erst ausgesetzt werden, wenn der Iran nachweisen kann, dass das bei der Anreicherung anfallende Uran nur für zivile Zwecke verwendet wird. Solch eine technisch basierte und durch die IAEA überwachte Lösung ist möglich, fordert von allen Beteiligten aber eine hohe Kooperationsbereitschaft.

In einem ersten Abkommen konnte in Genf Mitte 2013 eine vorläufige Einigung erreicht werden. Die laufenden Verhandlungen für ein längerfristiges und robustes Abkommen wurden bis November 2014 verlängert. Ein erfolgreicher Abschluss hätte einen positiven Einfluss auf die Überprüfungskonferenz im Mai 2015, aber auch auf die schwierige Lage im Nahen Osten. Ein Abkommen könnte für weitere Diskussion über die Einführung des neuen Verifikationsstandards Additional Protocol für Nichtnuklearwaffenstaaten sorgen und die Debatte um die Einführung einer massenvernichtungswaffenfreien Zone im Mittleren Osten beleben. Diese ist eine alte Forderung der arabischen Welt. Die NVV-Überprüfungskonferenz hatte 2010 beschlossen, dass 2012 eine Konferenz zur Einführung einer solchen Zone abgehalten werden soll. Trotz vieler Konsultationen ist die Konferenz bisher nicht zustande gekommen. Immerhin haben sich unter der Schirmherrschaft der EU Regierungsvertreter aus der Region 2013 und 2014 in Glion/Schweiz dreimal getroffen und erste Schritte für die Konferenz ausgearbeitet. In Bezug auf Massenvernichtungswaffen hat sich die Lage im Mittleren Osten einerseits verbessert: Irak ist als Proliferator weggefallen, und die syrischen C-Waffen werden schrittweise vernichtet. Eine Lösung des iranischen Dossiers scheint in Sicht. Andererseits haben die politischen Probleme und Instabilitäten in der Region erheblich zugenommen. Es kann als großer Erfolg gelten, wenn es überhaupt gelingt, einen kontinuierlichen Prozess zu institutionalisieren, an dem entscheidende Staaten wie Ägypten, Israel, Iran, Syrien, Saudi-Arabien und die Golfstaaten trotz der Spannungen untereinander teilnehmen und ein Diskussionsforum zu der Problematik etablieren. Auch wäre die Etablierung geeigneter regionaler Verifikationsprozeduren ein Schritt vorwärts.

Europa und Russland

Am Ende des Kalten Krieges spielte die Überprüfung der Reduzierung von Nuklearwaffen (INF-Vertrag, 1987) und von konventionellen Waffen (KSE-Vertrag, 1991/Open Skies Vertrag, 1992) in Europa eine zentrale Rolle und führte zu einer beispiellosen Abrüstungswelle und einer "Kultur von Rüstungskontrolle und Verifikation" in Europa. Im Rahmen der OSZE konnte ein umfassendes Netzwerk von Vertragsregelungen zur Verifikation, Berechenbarkeit und Vertrauensbildung geschaffen werden, das lange als Vorbild für andere Regionen angesehen wurde. Ein struktureller Neuanfang in Europa, der die Rüstungskontrollgrundlagen weiterentwickelt und weitere Abrüstung ermöglicht, ist bisher jedoch nicht gefunden worden. Die Debatte um die Raketenabwehr und die Erosion der konventionellen Rüstungskontrolle blockieren den Abrüstungsdialog zwischen der NATO und Russland.

Ein sichtbares Zeichen für die ungelösten Probleme ist die fortdauernde Existenz von taktischen Nuklearwaffen in Europa. Letztere waren zum Einsatz unmittelbar im Kriegsfall für das Gefechtsfeld gedacht und bisher nicht Bestandteile eines Rüstungskontrollvertrages. Ihre genaue Zahl ist nicht bekannt, sie könnte aber die Zahl strategischer Nuklearwaffen insbesondere in Russland übersteigen. Die NATO hat in fünf NATO-Ländern (Deutschland, Niederlande, Belgien, Italien, Türkei) noch etwa 180 bis 200 taktische Nuklearwaffen. Das Pentagon diskutiert im Rahmen eines Life Extension Programms, diese durch modernere, zielgenauere Nuklearwaffen zu ersetzen, die auch durch NATO-Mitglieder im Kriegsfalle eingesetzt werden könnten. Diese extended deterrence soll der Abschreckung im Rahmen des NATO-Bündnisses dienen und wird heute insbesondere von osteuropäischen NATO-Mitgliedern unterstützt. Kritiker verweisen darauf, dass dies ein Verstoß gegen Artikel 2 NVV bedeuten würde, der Nichtnuklearwaffenstaaten verpflichtet, "Nuklearwaffen oder deren Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen". Einige Mitgliedsländer haben zwar den Abzug dieser anachronistischen Nuklearwaffen angeregt, die NATO hat sich bei ihrem Gipfel in Chicago im Mai 2012 allerdings für den Erhalt dieser Abschreckungskomponente in Europa ausgesprochen.

Im Rahmen eines Strategiedokuments hat sich die Allianz aber auch verpflichtet, "die Bedingungen für eine Welt ohne Nuklearwaffen zu schaffen". Ein neues NATO-Komitee wurde im Februar 2013 geschaffen, um vertrauensbildende Maßnahmen in Bezug auf taktische Nuklearwaffen zu erarbeiten und Russland vorzuschlagen. Russland soll etwa 2000 taktische Nuklearwaffen insbesondere in seinem westlichen Teil gelagert haben. Die Putin-Administration hat bisher kein Interesse gezeigt, genaue Zahlen über Umfang, Trägersysteme sowie Zweck und Einsatzstatus seiner taktischen Nuklearwaffenarsenale mitzuteilen. Die Veröffentlichung belastbarer Daten würde nicht nur die Transparenz erhöhen, sondern auch die Grundlage für einen überprüfbaren Abzug legen. Die Ukraine-Krise hat die Situation dramatisch verschlechtert. Nach der Annexion der Krim hatte die NATO die praktische Kooperation mit Russland im Rahmen des NATO-Russland-Rates suspendiert. Auch die vom US-Kongress der Obama-Administration auferlegten Nachfolgeverhandlungen zum New START-Vertrag, die auch das Problem der taktischen Nuklearwaffen einbeziehen, erscheinen zurzeit kaum möglich. Die Notwendigkeit weiterer Zusammenarbeit auf dem Sektor kooperativer Sicherheit mit Russland ergibt sich aber angesichts der Größe und weiterbestehenden Gefahr nuklearer Arsenale im Interesse der Vermeidung von weiterer Proliferation. Spätestens bei der anstehenden Überprüfungskonferenz werden die Nuklearwaffenstaaten Schritte zum Erhalt des NVV-Regimes vorweisen müssen.

Eine Welt ohne Nuklearwaffen?

Die NVV-Überprüfungskonferenz 2010 drückt im Abschlussdokument "bezüglich der humanitären Konsequenzen eines jeglichen Einsatzes von Nuklearwaffen ihre tiefe Sorge aus und bekräftigt die Notwendigkeit für alle Staaten, die maßgeblichen Regeln des internationalen Rechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts einzuhalten". Zur Vertiefung der Problematik wurden, angestoßen von Norwegen und Mexiko, Konferenzen in Oslo (März 2013) und in Nayarit/Mexiko (Februar 2014) abgehalten. Zusätzlich verweisen VN-Resolutionen und Erklärungen bei den NVV-Vorbereitungskonferenzen auf eine zunehmende Zahl von Unterstützern aus der Staaten- und zivilgesellschaftlichen Welt für diesen Prozess der humanitarian issues. Der Begriff der human security, der menschlichen Sicherheit, ist heute international von großer Bedeutung und muss auch und gerade im Kontext eines Einsatzes eines zerstörerischen Nuklearwaffeneinsatzes im 21. Jahrhundert neu diskutiert werden. Viele Staaten und Nichtregierungsorganisationen setzen große Hoffnungen auf eine veränderte öffentliche Wahrnehmung, die schließlich in eine drastische Reduzierung der vorhandenen Nukleararsenale umgesetzt werden könnte. Die Konferenzen verzeichnen eine stark steigende Teilnehmerzahl, allerdings ignorieren die Nuklearwaffenstaaten bis heute die Debatte. Eine dritte Konferenz, die weitere Schritte ausarbeiten soll, ist Ende 2014 in Wien geplant. Sie ist nicht nur Ausdruck zunehmender Frustration der internationalen Gemeinschaft über die Stagnation bei der nuklearen Abrüstung, sondern auch bezüglich des schneckenartigen "Schritt-für-Schritt-Ansatzes" der Nuklearwaffenstaaten und ihrer Verbündeten bezüglich einer nuklearwaffenfreien Welt. Ob diese Initiative eine Alternative zum NVV-Prozess bilden kann, ist zurzeit schwer auszumachen.

Der Schlüssel für weitere, tief greifende Abrüstungsschritte bei den übervollen Nukleararsenalen liegt zweifelsohne in der Hand der Nuklearwaffenstaaten. Ihre Nukleardoktrinen und die Größe ihrer Arsenale, insbesondere in den USA und Russland, fußen auf den Planungen des Kalten Krieges und verhindern eine zukunftsgewandte Sicherheits- und Friedenspolitik, die zur Delegitimierung der Nuklearwaffen und damit effektiver Nichtverbreitung beiträgt. Der Nuklearwaffenexperte Ward Wilson hat darauf hingewiesen: "Viele der alten Mythen, die Nuklearwaffen auf uns ausüben, sind psychologisch. Ihr Ausmaß passt in unserer Erinnerung nicht mehr zu ihrem tatsächlichen Umfang in der realen Welt der pragmatischen Konsequenzen. Sie sind eingepackt in einen Schleier von 60 Jahren Rhetorik und Übertreibung."

Die Nuklearwaffenstaaten müssen bei ihren Modernisierungsprogrammen nicht nur äußerste Zurückhaltung walten lassen, sondern ihre Nukleardoktrinen in Richtung auf einen Ersteinsatzverzicht modifizieren und bezüglich ihrer Nukleararsenale weitaus größere Transparenz und Abrüstungsbereitschaft zeigen. Unilaterale Reduktionen, die Veröffentlichung konkreter Angaben über Zahl, Funktion und Einsatzstatus der vorhandenen Nuklearwaffen und der Beginn einer Zusammenarbeit der P5 für eine überprüfbare Multilateralisierung der nuklearen Abrüstung wären Schritte nach vorne, denn sie würden erheblich zur Delegitimierung der Nuklearwaffen beitragen und den Verlockungen für andere Länder entgegenwirken, sich diese ebenfalls zuzulegen. Die Debatte über die Bedingungen für eine Welt ohne Nuklearwaffen und die nächsten praktikablen Schritte hin zu diesem alternativlosen Ziel darf nicht zum Erliegen kommen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Stephanie Cooke, Atom. Die Geschichte des nuklearen Zeitalters, Köln 2010.

  2. Vgl. Bernd Stöver, Der Kalte Krieg, München 2006.

  3. Gemeint sind in erster Linie strategische Bomber, Interkontinentalraketen (ICBM), U-Boot-gestützte Raketen (SLBM), Cruise Missiles, Kampfflugzeuge. Aber auch andere Formen von Trägern sind denkbar.

  4. Vgl. Götz Neuneck, Atomares Wettrüsten der Großmächte – kein abgeschlossenes Kapitel, in: Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg et al. (Hrsg.), "Kampf dem Atomtod", Hamburg 2009, S. 91–119.

  5. Siehe dazu die Statistiken des Stockholm International Peace Research Institute, SIPRI Yearbook 2013: Armaments, Disarmament and International Security, Oxford 2013.

  6. Eine Ausnahme bildet die Advisory Opinion des International Court of Justice, der 1996 erklärte, dass der Nuklearwaffeneinsatz nicht vereinbar mit den Regeln des humanitären Völkerrechts ist, aber keinen Konsens finden konnte, ob dies in allen Fällen gilt.

  7. Die Begriffe Abrüstung und Rüstungskontrolle werden oft sinngleich benutzt und beeinflussen sich gegenseitig. Abrüstung bezeichnet dabei die Reduktion oder vollständige Eliminierung von bestimmten Waffenkategorien, während unter Rüstungskontrolle Maßnahmen zur Begrenzung und Überprüfbarkeit von Rüstung, unter die auch Abrüstung fallen kann, verstanden wird. Vgl. Götz Neuneck, Nichtweiterverbreitung, Abrüstung und Rüstungskontrolle, in: Michael Staack (Hrsg.), Einführung in die Internationale Politik. Ein Studienbuch, München 20125, S. 737–785.

  8. Address before the General Assembly of the United Nations, 25.9.1961, Externer Link: http://www.jfklibrary.org/Asset-Viewer/Archives/JFKPOF-035-048.aspx (13.7.2014).

  9. Vgl. Richard L. Garwin/George Charpak, Megawatts and Megatons. A Turning Point in the Nuclear Age?, New York 2001.

  10. Zusätzlich kann bei einer Höhenexplosion ein elektromagnetischer Impuls die elektronische Infrastruktur eines großen Areals lahmlegen. Vgl. Samuel Glasstone/James Dolan, The Effects of Nuclear Weapons, Washington D.C. 1962, S. 1–12, S. 547–554.

  11. Vgl. Owen B. Toon/Alan Robock/Richard P. Turco, Environmental Consequences of Nuclear War, in: Physics Today, 61 (2008) 12, S. 37–42.

  12. Vgl. Ira Helfand, Nuclear Famine: A Billion People at Risk, Global Impacts of Limited Nuclear War on Agriculture, Food Supplies, and Human Nutrition, o.O. 2012.

  13. Vgl. Eric Schlosser, Command and Control: Nuclear Weapons, the Damascus Incident, and the Illusion of Safety, New York 2013.

  14. Vgl. Michael Brzoska/Götz Neuneck, Vagabundierende Atomwaffen? Das sowjetische Arsenal nach 1991, in: Bernd Greiner/Tim B. Müller/Klaas Voß (Hrsg.), Erbe des Kalten Krieges, Hamburg 2013, S. 274–292.

  15. Vgl. Mark Fitzpatrick, Overcoming Pakistan’s Nuclear Dangers, London 2014.

  16. Vgl. Steve Miller/Scott D. Sagan, Nuclear Power without Nuclear Proliferation?, in: Daedalus, 138 (2009) 4, S. 7–18.

  17. Vgl. Ivanka Barzashka et al., How to Avoid an New Arms Race, Bulletin of the Atomic Scientists vom 25.7.2011.

  18. Siehe im Detail Götz Neuneck (Anm. 7), S. 757–785.

  19. Der NVV ist zugleich das zentrale Element des Nichtverbreitungsregimes, das unterschiedliche informelle und Rüstungsexportkontrolle tätigende Gruppen (Nuclear Suppliers Group) und Maßnahmen der IAEA kennt, um das NVV-Regime zu stützen.

  20. Vgl. Hubert Thieleke, Kernwaffenfreie Zonen und die Vereinten Nationen. Regionale Schritte auf dem Weg zu einer Welt ohne Kernwaffen, in: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, 58 (2010) 4, S. 175–180.

  21. Vgl. Oliver Meier, Die Zukunft regionaler Rüstungskontrolle; in: Die Friedenswarte, 83 (2008) 2–3, S. 155–175.

  22. Vgl. die Schätzungen des International Panel on Fissile Materials, Global Fissile Material Report, Princeton, NJ 2011.

  23. Vgl. Alexander Glaser/Zia Mian, Global Stocks of Fissile Materials, 2012 in: SIPRI Yearbook 2013 (Anm. 5), S. 326–331.

  24. Vgl. Hans M. Kristensen, Nuclear Weapons Modernization: A Threat to the NPT? in: Arms Control Today, 44 (2014) 4, S. 8–15.

  25. Vgl. 2010 Review Conference of the Parties to the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons, Final Document, Vol. I, Part I, New York 2010.

  26. Neben den Initiatoren Australien und Japan sind dies Deutschland, Chile, Kanada, Mexiko, die Niederlande, Nigeria, die Philippinen, Polen, die Türkei und die Vereinigten Arabischen Emirate.

  27. Vgl. Gaukhar Mukhatzhanova, Rough Sea Ahead: NPT Review Conference in: Arms Control Today, 44 (2014) 3, S. 20–26.

  28. China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA plus Deutschland als nichtständiges Mitglied des VN-Sicherheitsrates.

  29. Vgl. Michael Brzoska et al., Chancen zur Rüstungskontrolle in Europa, Studie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung, November 2011, Externer Link: http://library.fes.de/pdf-files/id/ipa/08717.pdf (5.8.2014).

  30. Siehe dazu die Analyse und Vorschläge der Deep Cuts Kommission, Options for Enhancing Euro-Atlantic and International Security, Hamburg 2014.

  31. Vgl. H.M. Kristensen (Anm. 24).

  32. Vgl. Oliver Meier/Simon Lunn, Trapped: NATO, Russia, and the Problem of Tactical Nuclear Weapons, in: Arms Control Today, 44 (2014) 1, S. 18–24.

  33. NATO, Deterrence and Defense Posture Review, Mai 2012, sec. V.24.

  34. Special Advisory and Consultative Arms Control, Disarmament and Non-Proliferation (ADN) Committee.

  35. Details bei Götz Neuneck, Tactical Nuclear Weapons and NATO: European and German Perspectives, in: Tom Nichols/Douglas Stuart/Jeffrey D. McCausland (Hrsg.), Tactical Nuclear Weapons and NATO, Carlisle Barracks, PA 2012.

  36. Für eine Wiederbelebung treten die Vorschläge der Deep Cuts Commission (Anm. 30) ein. Siehe dazu auch Wolfgang Ischinger/Steven Pifer/Andreij Zagorski, Vertrauensbildende Maßnahmen sind wichtiger denn je, in: Neue Züricher Zeitung vom 20.6.2014, S. 19.

  37. 2010 Review Conference of the Parties to the Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons (Anm. 25), S. 19.

  38. Vgl. Tim Caughley, Humanitarian Impacts of Nuclear Weapons. Tracing Notions about Catastrophic Humanitarian Consequences, Geneva 2014.

  39. Ward Wilson, Five Myth about Nuclear Weapons, Boston 2013, S. 121.

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Prof. Dr. rer. nat., geb. 1954; Physiker; stellvertretender wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH), Beim Schlump 83, 20144 Hamburg.
E-Mail Link: neuneck@ifsh.de