Mit dem Abwurf der Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki im August 1945 begann das "Atomzeitalter", das die Risikotechnologie "Kernenergie" für zivile Zwecke, aber auch die Nuklearwaffen hervorbrachte.
Weltweit gibt es heute etwa 17270 Nuklearwaffen.
Im Folgenden wird ein Überblick über Stand und Perspektiven von nuklearer Nichtverbreitung, Rüstungskontrolle und Abrüstung
Das nukleare Damoklesschwert
US-Präsident John F. Kennedy hatte angesichts einer weltweit drohenden nuklearen Weiterverbreitung am 25. September 1961 bei einer Rede vor den Vereinten Nationen (VN) erklärt: "Jeder Mann, jede Frau und jedes Kind lebt unter einem nuklearen Damoklesschwert, das an einem seidenen Faden hängt, der jederzeit zerschnitten werden kann durch Zufall, Fehlkalkulation oder Wahnsinn."
Nach Ende des Ost-West-Konfliktes wird ein globaler Atomkrieg mit einer großen Anzahl von Nuklearwaffen als unwahrscheinlich angesehen. Dennoch werden vier Szenarien diskutiert, in denen Nuklearwaffen zum Einsatz kommen könnten: 1. Bei einem Unfall könnte es zu einer Kettenreaktion oder einer Freisetzung von Nuklearmaterial kommen. Während des Kalten Krieges hat es Dutzende von Unfällen gegeben, bei denen nur mit Mühe eine Nuklearexplosion verhindert werden konnte.
Zahl der vorhandenen Nukleararsenale
Das Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI) geht davon aus, dass die acht Nuklearwaffenstaaten heute über etwa 4400 einsetzbare Nuklearwaffen verfügen, von denen 2000 sofort einsetzbar wären. Weitere, ungefähr 13000 Nuklearwaffen sind in Lagern als "Reserve" verfügbar. 94 Prozent finden sich im Besitz der USA und Russlands. Werden alle Sprengköpfe gezählt, kommt man weltweit auf die enorme Zahl von 17270 Nuklearwaffen (vgl. Tabelle 1 in der PDF-Version). Diese Zahlenangaben beruhen meist auf Schätzungen und veröffentlichten Teilinformationen, da die Nuklearwaffenstaaten bis heute keine umfassende Transparenz bezüglich ihrer verschiedenen Nukleararsenale zeigen.
Während die USA und Russland und in begrenztem Maße auch Frankreich, Großbritannien und China aufgrund der Menge und Reichweite zu globalem Nukleareinsatz in der Lage sind, verfügen die restlichen Nuklearwaffenstaaten über regionale nukleare Einsatzfähigkeiten. Die nukleare Abschreckung impliziert, dass die Nuklearwaffenstaaten einerseits mittels Trägersystemen großer Reichweite das Territorium des Gegners erreichen, andererseits im Falle eines Gegenschlages die Fähigkeit zum Zweitschlag (durch Silostationierung, U-Boote) erhalten bleibt. Zusätzlich verfügen die westlichen Nuklearwaffenstaaten sowie Russland über erhebliche Mengen an spaltbarem, waffenfähigem Material, das zur Herstellung von weiteren Nuklearwaffen verwendet werden kann. China, Indien, Pakistan und eventuell auch Israel produzieren weiterhin waffenfähiges Material. Nach Aussagen der IAEA betreiben etwa 30 Staaten Kernkraftwerke und 50 andere haben Interesse an der Entwicklung eigener ziviler Nuklearprogramme.
Rüstungskontrollarchitektur
In den vergangenen Jahrzehnten wurde eine Reihe bi- und multilateraler Verträge, die den Einsatz, das Testen, die Weiterverbreitung oder die Stationierung von Nuklear- und anderen Massenvernichtungswaffen verbieten oder einschränken, nach oft zähen Verhandlungen geschlossen. So entstand ein komplexes globales und regionales Netzwerk von Übereinkommen, das klassische Kräftegleichgewichte, vertrauens- und transparenzbildende Maßnahmen und wirkungsvoll einsetzbare Verifikationsinstrumente umfasst (vgl. Tabelle 2 in der PDF-Version).
New START:
Die nukleare Rüstungskontrolle zwischen den beiden Supermächten während des Kalten Krieges begann beispielsweise im Rahmen der bilateralen SALT-Verträge (1972/1979) und führte zu einer ersten Begrenzung strategischer Träger, das heißt Bomber, sowie see- und landgestützter Interkontinentalraketen (ICBM) der USA und der UdSSR, nicht jedoch zu einer international nachprüfbaren Abrüstung oder Begrenzung der Herstellung von neuen Nuklearwaffen oder Trägersystemen. Der bilaterale START-I-Vertrag (1991) verpflichtete zu einer Reduzierung um ein Drittel der strategischen Sprengköpfe auf eine Obergrenze von 6000 Nuklearwaffen (1600 Träger). Eine weitere Halbierung im Rahmen von START-II wurde von den USA nicht ratifiziert. Der Moskauer SORT-Vertrag galt von 2002 bis 2012 und verpflichtete zu einer Obergrenze von sofort einsetzbaren 2200 (USA) und 1700 Sprengköpfen (Russland).
Am 8. April 2010 unterzeichneten die Präsidenten Barack Obama und Dmitiri Medwedew den New START-Vertrag, der nun die strategischen Nuklearwaffen um weitere 30 Prozent – verglichen mit der Obergrenze des Moskauer Vorgänger-Vertrages SORT – auf 1550 Sprengköpfe pro Seite reduziert. Die strategischen Träger werden auf 800 je Seite beschränkt. Der Vertrag ist nach der Ratifikation beider Parlamente völkerrechtlich bindend und verfügt über ein vereinfachtes Verifikationssystem, das sich auf die START-I-Regelungen stützt. Begrenzt werden nur stationierte Sprengköpfe, nicht jedoch gelagerte oder Reservesprengköpfe. Der Vertrag erhöht die Berechenbarkeit der Nukleararsenale beider Supermächte, ist aber kein tief greifender Abrüstungsvertrag: Ungelöst ist beispielsweise die künftige strategische Balance beider Parteien angesichts der Einführung von Raketenabwehr (Ballistic Missile Defense, BMD). Russland befürchtet, dass die Stationierung von BMD-Komponenten durch die USA längerfristig sein Nukleararsenal unterminieren könnte. Der ABM-Vertrag (1972), der die Stationierung von BMD begrenzte, wurde von den USA 2002 gekündigt. Die Einführung von BMD ist heute lediglich durch das Wehrbudget und unzureichende Technologie begrenzt.
NVV:
Der umfassendste und älteste Vertrag in der multilateralen Rüstungskontrolle ist der Nichtverbreitungsvertrag von 1970.
Der NVV ist aber auch der einzige multilaterale Vertrag, der den Nuklearwaffenstaaten eine Abrüstungsverpflichtung abverlangt. So verpflichtet Artikel 6 "in redlicher Absicht" Verhandlungen "zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle" zu führen. Leider existiert bis heute weder ein einzuhaltender Zeitplan für die Abrüstung vorhandener Nuklearwaffen noch eine verpflichtende Überprüfung zur Notifikation und Transparenz der vorhandenen Nukleararsenale. Ein weiterer Aspekt (Art. 7) ist die Schaffung von nuklearwaffenfreien Zonen in bestimmten "Gemeinschaftszonen" wie der Antarktis (1959), dem Meeresboden (1971) und dem Weltraum (1967) und in bestimmten geografischen Arealen.
CTBT:
Wichtiger Bestandteil des NVV-Regimes ist aber auch die Forderung, Verhandlungen zu betreiben, um "alle Versuchsexplosionen von Kernwaffen für alle Zeiten" einzustellen. Nach mehr als 2000 Nuklearwaffentests signierten am 24. September 1996 in New York 71 Staaten den Comprehensive Testban Treaty (CTBT), einschließlich der fünf Nuklearwaffenstaaten. Seitdem haben 182 Staaten den Vertrag unterzeichnet, 162 Staaten haben ihn ratifiziert. Der Vertrag soll der Entwicklung neuer Arten von Nuklearwaffen ein Ende setzen und die vertikale Weiterverbreitung von Nuklearwaffen beschränken. Trotz der anhaltenden Unterstützung für den Vertrag durch die internationale Gemeinschaft ist er bisher nicht in Kraft getreten, da ihn nicht alle der 44 mit Nuklearenergie verbundenen Staaten ratifiziert haben, so die vier NVV-Mitglieder Ägypten, Iran, China und USA sowie die vier De-facto-Nuklearwaffenstaaten Indien, Israel, Nordkorea und Pakistan. Die Überprüfungsorganisation des Vertrages, die CTBTO, hat mit internationaler Unterstützung ein weltweites Messnetz aufgebaut, mit dem die Einhaltung des CTBT global überprüft werden kann. Über 80 Prozent des Netzes, das auf gleich vier Nachweistechnologien beruht, sind fertiggestellt und erlauben die weltweite Identifizierung von Explosionsort und -stärke bis unterhalb von einer Kilotonne. Den Wirklichkeitstest bestand das Messnetz bei den drei unterirdischen Nukleartests Nordkoreas.
FMCT:
Eine entscheidende Vorbedingung für den Bau von Nuklearwaffen ist die Produktion von waffenfähigem Material, also Plutonium und hochangereichertem Uran. Die Forderung nach einer Unterbrechung, Kontrolle und sicheren Zerstörung von waffenfähigem Material durch einen Fissile Material Cut-off Treaty (FMCT) ist eine weitere wichtige Forderung auf der internationalen Rüstungskontrollagenda. Der Genfer Conference on Disarmament gelang es bisher trotz mehrerer Anläufe nicht, ein verhandlungsfähiges Mandat zu verabschieden. Viele Fragen zu Umfang, Definition und Verifikation eines Verbots sind offen. Eine Group of Governmental Experts der VN wurde für 2014/2015 eingesetzt, um "Empfehlungen für mögliche Elemente eines solchen Vertrages" zu erarbeiten. Insbesondere De-facto-Nuklearwaffenstaaten wie Pakistan und Indien verweigern sich einem cut-off der Produktion von waffenfähigem Material mit dem Hinweis auf die enormen Bestände der Nuklearwaffenstaaten. Diese haben schon seit längerem die Produktion von spaltbaren Materialien für den Bau von Nuklearwaffen beendet, weil sie mit ihrer jahrzehntelangen Produktion einen Überschuss erzeugt hatten. Rund 98 Prozent der weltweiten Bestände von hochangereichertem Uran (ungefähr 1285 Tonnen) sind im Besitz der Nuklearwaffenstaaten, nur etwa 15 Tonnen im Besitz der Nichtnuklearwaffenstaaten. Die Menge des separierten Plutoniums weltweit wird auf 495 Tonnen geschätzt.
Neue Herausforderungen im 21. Jahrhundert
Die Zukunft von Rüstungskontrolle, Abrüstung und Nichtverbreitung wird auch im 21. Jahrhundert von der Funktionsfähigkeit der internationalen Institutionen und dem Erfolg der geschaffenen Regelwerke abhängen. Abrüstung und Nichtverbreitung sind dabei miteinander verbunden, denn nur wenn die Nuklearwaffenstaaten größtmögliche Zurückhaltung üben, werden Staaten, die sich bedroht fühlen, von ihren Nuklearambitionen ablassen.
Die Bedingungen haben sich jedoch geändert. Die Bipolarität weicht der Multipolarität: Neue regionale Dynamiken und Akteure treten ebenso auf wie wechselnde Machtbeziehungen und sich ändernde technologische Bedingungen. In einer globalisierten Welt kommt es naturgemäß verstärkt zu einer Weitergabe von Wissen, Personal und Material und damit auch zur Weiterverbreitung von Waffentechnologien. Der Ausbau der zivilen Kernenergie stellt zudem ungelöste Fragen an die Sicherheit von Nuklearanlagen gegenüber Terrorismus und an die Lagerung von spaltbarem Material, die mögliche Abzweigung von Nuklearmaterial für militärische Zwecke oder den bewussten Versuch, zivile Anlagen oder Material einem militärischen Zweck zuzuführen (breakout).
Die offiziellen Nuklearwaffenstaaten haben seit 1990 ihre Nukleararsenale verringert. Alleine die USA und Russland verfügen jedoch immer noch über ein riesiges Nuklearwaffenarsenal, während China, Indien, Pakistan und Nordkorea ihre Arsenale weiterhin vergrößern. Alle diese Staaten betreiben Modernisierungsprogramme und planen den Erhalt und partiellen Ausbau ihrer Nuklearstreitkräfte, weisen also den Nuklearwaffen auch in Zukunft eine entscheidende Rolle zu. Dies kommt einer Weigerung gleich, wirklich bis Mitte des neuen Jahrhunderts die Abschaffung der Nuklearwaffen anzuvisieren und wird auch als eine Bedrohung für die Integrität des NVV gesehen.
Die nächste Überprüfungskonferenz des NVV wird im Mai 2015 in New York stattfinden, um die Einhaltung des NVV und die Implementierung der Beschlüsse der letzten Konferenz in den Bereichen Abrüstung, Nichtverbreitung und "zivile Nutzung der Nuklearenergie" zu überprüfen. 2010 konnte ein Schlussdokument beschlossen werden, das für die nächsten fünf Jahre ein umfassendes Aktionsprogramm, bestehend aus 64 Aktionen, umfasst.
Die Umsetzung vieler Aktionen, die weder zeitlich eingegrenzt noch scharf formuliert sind, wird 2015 in New York diskutiert werden und die erzielten Fortschritte werden eine entscheidende Grundlage für den Abschluss der Konferenz bilden.
Iran und Mittlerer Osten
Mit Sorge schauen viele Staaten auf die Verhandlungen der P5+1
In einem ersten Abkommen konnte in Genf Mitte 2013 eine vorläufige Einigung erreicht werden. Die laufenden Verhandlungen für ein längerfristiges und robustes Abkommen wurden bis November 2014 verlängert. Ein erfolgreicher Abschluss hätte einen positiven Einfluss auf die Überprüfungskonferenz im Mai 2015, aber auch auf die schwierige Lage im Nahen Osten. Ein Abkommen könnte für weitere Diskussion über die Einführung des neuen Verifikationsstandards Additional Protocol für Nichtnuklearwaffenstaaten sorgen und die Debatte um die Einführung einer massenvernichtungswaffenfreien Zone im Mittleren Osten beleben. Diese ist eine alte Forderung der arabischen Welt. Die NVV-Überprüfungskonferenz hatte 2010 beschlossen, dass 2012 eine Konferenz zur Einführung einer solchen Zone abgehalten werden soll. Trotz vieler Konsultationen ist die Konferenz bisher nicht zustande gekommen. Immerhin haben sich unter der Schirmherrschaft der EU Regierungsvertreter aus der Region 2013 und 2014 in Glion/Schweiz dreimal getroffen und erste Schritte für die Konferenz ausgearbeitet. In Bezug auf Massenvernichtungswaffen hat sich die Lage im Mittleren Osten einerseits verbessert: Irak ist als Proliferator weggefallen, und die syrischen C-Waffen werden schrittweise vernichtet. Eine Lösung des iranischen Dossiers scheint in Sicht. Andererseits haben die politischen Probleme und Instabilitäten in der Region erheblich zugenommen. Es kann als großer Erfolg gelten, wenn es überhaupt gelingt, einen kontinuierlichen Prozess zu institutionalisieren, an dem entscheidende Staaten wie Ägypten, Israel, Iran, Syrien, Saudi-Arabien und die Golfstaaten trotz der Spannungen untereinander teilnehmen und ein Diskussionsforum zu der Problematik etablieren. Auch wäre die Etablierung geeigneter regionaler Verifikationsprozeduren ein Schritt vorwärts.
Europa und Russland
Am Ende des Kalten Krieges spielte die Überprüfung der Reduzierung von Nuklearwaffen (INF-Vertrag, 1987) und von konventionellen Waffen (KSE-Vertrag, 1991/Open Skies Vertrag, 1992) in Europa eine zentrale Rolle und führte zu einer beispiellosen Abrüstungswelle und einer "Kultur von Rüstungskontrolle und Verifikation" in Europa. Im Rahmen der OSZE konnte ein umfassendes Netzwerk von Vertragsregelungen zur Verifikation, Berechenbarkeit und Vertrauensbildung geschaffen werden, das lange als Vorbild für andere Regionen angesehen wurde. Ein struktureller Neuanfang in Europa, der die Rüstungskontrollgrundlagen weiterentwickelt und weitere Abrüstung ermöglicht, ist bisher jedoch nicht gefunden worden.
Ein sichtbares Zeichen für die ungelösten Probleme ist die fortdauernde Existenz von taktischen Nuklearwaffen in Europa. Letztere waren zum Einsatz unmittelbar im Kriegsfall für das Gefechtsfeld gedacht und bisher nicht Bestandteile eines Rüstungskontrollvertrages. Ihre genaue Zahl ist nicht bekannt, sie könnte aber die Zahl strategischer Nuklearwaffen insbesondere in Russland übersteigen. Die NATO hat in fünf NATO-Ländern (Deutschland, Niederlande, Belgien, Italien, Türkei) noch etwa 180 bis 200 taktische Nuklearwaffen. Das Pentagon diskutiert im Rahmen eines Life Extension Programms, diese durch modernere, zielgenauere Nuklearwaffen zu ersetzen, die auch durch NATO-Mitglieder im Kriegsfalle eingesetzt werden könnten. Diese extended deterrence soll der Abschreckung im Rahmen des NATO-Bündnisses dienen und wird heute insbesondere von osteuropäischen NATO-Mitgliedern unterstützt. Kritiker verweisen darauf, dass dies ein Verstoß gegen Artikel 2 NVV bedeuten würde, der Nichtnuklearwaffenstaaten verpflichtet, "Nuklearwaffen oder deren Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen".
Im Rahmen eines Strategiedokuments hat sich die Allianz aber auch verpflichtet, "die Bedingungen für eine Welt ohne Nuklearwaffen zu schaffen".
Eine Welt ohne Nuklearwaffen?
Die NVV-Überprüfungskonferenz 2010 drückt im Abschlussdokument "bezüglich der humanitären Konsequenzen eines jeglichen Einsatzes von Nuklearwaffen ihre tiefe Sorge aus und bekräftigt die Notwendigkeit für alle Staaten, die maßgeblichen Regeln des internationalen Rechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts einzuhalten".
Der Schlüssel für weitere, tief greifende Abrüstungsschritte bei den übervollen Nukleararsenalen liegt zweifelsohne in der Hand der Nuklearwaffenstaaten. Ihre Nukleardoktrinen und die Größe ihrer Arsenale, insbesondere in den USA und Russland, fußen auf den Planungen des Kalten Krieges und verhindern eine zukunftsgewandte Sicherheits- und Friedenspolitik, die zur Delegitimierung der Nuklearwaffen und damit effektiver Nichtverbreitung beiträgt. Der Nuklearwaffenexperte Ward Wilson hat darauf hingewiesen: "Viele der alten Mythen, die Nuklearwaffen auf uns ausüben, sind psychologisch. Ihr Ausmaß passt in unserer Erinnerung nicht mehr zu ihrem tatsächlichen Umfang in der realen Welt der pragmatischen Konsequenzen. Sie sind eingepackt in einen Schleier von 60 Jahren Rhetorik und Übertreibung."
Die Nuklearwaffenstaaten müssen bei ihren Modernisierungsprogrammen nicht nur äußerste Zurückhaltung walten lassen, sondern ihre Nukleardoktrinen in Richtung auf einen Ersteinsatzverzicht modifizieren und bezüglich ihrer Nukleararsenale weitaus größere Transparenz und Abrüstungsbereitschaft zeigen. Unilaterale Reduktionen, die Veröffentlichung konkreter Angaben über Zahl, Funktion und Einsatzstatus der vorhandenen Nuklearwaffen und der Beginn einer Zusammenarbeit der P5 für eine überprüfbare Multilateralisierung der nuklearen Abrüstung wären Schritte nach vorne, denn sie würden erheblich zur Delegitimierung der Nuklearwaffen beitragen und den Verlockungen für andere Länder entgegenwirken, sich diese ebenfalls zuzulegen. Die Debatte über die Bedingungen für eine Welt ohne Nuklearwaffen und die nächsten praktikablen Schritte hin zu diesem alternativlosen Ziel darf nicht zum Erliegen kommen.