"Nachhaltigkeit" ist in aller Munde: Als durchweg positiv besetztes Attribut schmücken zahlreiche Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen mit dem Label "nachhaltig", ebenso wie politische Akteure häufig von "nachhaltigen Lösungen" sprechen, wenn sie eigene Entscheidungen loben. Der Begriff, dessen Ursprung in der Forstwirtschaft Anfang des 18. Jahrhunderts liegt, hat sich etabliert, und das inzwischen weit über den umweltpolitischen Diskurs hinaus. Sein Gebrauch legt verantwortungsvolles Handeln nahe: nicht nur für sich, sondern auch im Sinne künftiger Generationen.
Ins Blickfeld der internationalen Gemeinschaft ist nachhaltige Entwicklung verstärkt seit den 1970er Jahren gerückt. Der Club of Rome verwies 1972 auf die "Grenzen des Wachstums", und 1987 lieferte die Brundtland-Kommission der Vereinten Nationen im Bericht "Unsere gemeinsame Zukunft" eine allgemein anerkannte Definition von Nachhaltigkeit. Auf der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio de Janeiro vereinbarte die Staatengemeinschaft erste gemeinsame Schritte, um dem Ziel nachhaltiger Entwicklung näher zu kommen. Die von der UN eigens ausgerufene Weltdekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung" endet in diesem Jahr.
Die Verpflichtung, generationenbewusst zu handeln, ergibt sich auch aus dem Grundgesetz – nicht nur aus