Wohnungslosigkeit gehört zu den Phänomenen in Deutschland, über die in der Öffentlichkeit – und leider auch in der Politik – nur wenig bekannt ist. Mit wohnungslosen Menschen werden meist ältere, ungepflegt wirkende Männer mit Schnapsflasche auf einer Parkbank assoziiert, dabei machen auf der Straße lebende Wohnungslose nur einen kleinen Teil der Zielgruppe aus. Wohnungslose Menschen werden von der Gesellschaft ausgegrenzt und versuchen daher oft, unsichtbar zu bleiben. Nur "alte Hasen" der Wohnungslosenhilfe erkennen in dem Anzug tragenden Mann mit Aktentasche, der stundenlang in der S-Bahn umherfährt, den wohnungslosen Menschen, der so seine Zeit totschlägt. Dieses Unsichtbarmachen trifft im Besonderen auf wohnungslose Frauen zu, die häufig verdeckt wohnungslos leben und angebotene professionelle Hilfen aus Scham nicht annehmen.
Die Unkenntnis auch vieler politisch Verantwortlicher ist umso erstaunlicher, als Ursachen, Folgen und Rahmenbedingungen von Wohnungslosigkeit relativ gut erforscht sind. Forderungen nach einer Wohnungsnotfallstatistik und einer darauf aufbauenden nationalen Strategie zur Überwindung von Wohnungslosigkeit und der Entwicklung gezielter Präventionsmaßnahmen werden weitgehend ignoriert. So laufen unter anderem die entsprechenden Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) seit Jahrzehnten ins Leere, oder Anträge der jeweiligen Oppositionsparteien werden, wie 2013 im Bundestag und im Land Berlin geschehen, abgelehnt.
Dieser Beitrag versucht, etwas Licht ins Dunkel zu bringen: Nach einer gängigen Definition von Wohnungslosigkeit und der Darstellung ihres geschätzten Umfangs in Deutschland werden die Notlagen dieser Zielgruppe Sozialer Arbeit dargestellt. Neben individuellen Problemen werden auch strukturelle Ausprägungen der Ausgrenzung wohnungsloser Menschen und deren Folgen für die Betroffenen beschrieben. Anschließend wird ein Überblick über das Hilfesystem und seine rechtlichen Grundlagen gegeben. Im Fazit wird der aktuelle Handlungsbedarf aufgezeigt. Die Verhinderung von Wohnungsverlusten (Prävention) sowie die Versorgung von wohnungslosen Menschen mit Wohnraum sind weitere wichtige Themen und Arbeitsfelder der Wohnungsnotfallhilfe, aus Platzgründen fokussiere ich aber auf akut wohnungslose Menschen.
Definition und Ausmaß
In Deutschland existiert keine legale, das heißt offizielle und gesetzlich verankerte Definition von Wohnungslosigkeit. Die bekannteste und auch von vielen Kommunen und Landkreisen genutzte Definition ist Teil einer Begriffsbestimmung von Wohnungsnotfällen durch die BAG W, die im Wesentlichen drei Teilgruppen unterscheidet. Wohnungsnotfälle sind demnach
akut von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen ohne eigene mietvertraglich abgesicherte Wohnung (oder Wohneigentum),
unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, denen der Verlust ihrer Wohnung unmittelbar bevorsteht sowie
in unzumutbaren Wohnverhältnissen lebende Menschen.
Aus der Formulierung "ohne eigene mietvertraglich abgesicherte Wohnung" geht bereits hervor, dass nicht nur auf der Straße lebende Menschen als wohnungslos gelten. Vielmehr umfasst diese Definition sowohl Menschen ohne jegliche Unterkunft als auch solche, die vorübergehend bei Freunden und Verwandten unterkommen oder in Behelfs- und Notunterkünften beziehungsweise in Unterkünften für Wohnungslose leben – institutionell untergebracht oder selbst zahlend.
Individuelle Problemlagen
Wohnungslose sind keine homogene Gruppe. So finden sich darunter Menschen aus seit Generationen marginalisierten und benachteiligten Familien genauso wie ehemalige Professoren, Ärztinnen, Facharbeiter oder Künstlerinnen. Entsprechend unterschiedlich sind die Ursachen und Auslöser für ihre Wohnungslosigkeit sowie die Folgen aufgrund einer längeren Periode von Wohnungslosigkeit. Manchmal kann die Frage nach Henne und Ei auch nicht geklärt werden: Wurde jemand aus seiner Wohnung wegen Mietschulden geräumt, weil nach der Trennung von Frau oder Freundin der Schmerz im Alkohol ertränkt wurde und dadurch auch die Arbeit irgendwann verloren ging? Oder ist ein riskanter Alkohol- beziehungsweise Drogenkonsum die Folge von Arbeitslosigkeit und längeren Zeiten auf der Straße? Wurde keine Miete mehr gezahlt, weil sie durch Mietsteigerungen oder Sanktionen des Jobcenters objektiv nicht mehr bezahlbar war oder weil aufgrund einer Suchtmittelabhängigkeit oder Überschuldung falsche Verwendungsentscheidungen getroffen wurden? Unterschieden werden muss in diesem Kontext zwischen Ursachen und Auslösern. So sind vor Eintritt in die Wohnungslosigkeit häufig schon massive Probleme vorhanden, die bei einem kritischen Lebensereignis wie Trennung, Arbeitsplatzverlust oder Diagnose einer lebensbedrohlichen Erkrankung dann am Ende eines langen Wegs zu einem Verlust der Wohnung oder Wohnmöglichkeit führen.
In fast allen Fällen ist die Einkommenssituation wohnungsloser Menschen prekär. Die meisten von ihnen haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe und können diese Sozialleistungen auch ohne landeseinwohneramtliche Meldung beziehen, wenn ihre Erreichbarkeit durch eine Postadresse, beispielsweise bei einer Beratungsstelle, gesichert werden kann. Einige, vor allem psychisch kranke Wohnungslose sind dagegen nicht in der Lage, die Ansprüche der Ämter und Behörden für eine Antragstellung zu erfüllen. Aufgrund ihrer Erkrankung und den daraus resultierenden Einschränkungen sowie eventuell zusätzlich vorhandener sozialer Schwierigkeiten gelingt es ihnen oft nicht, professionelle Unterstützung zu nutzen. In einer qualitativ und quantitativ angelegten Studie zu wohnungslosen Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten wurden neben Arbeitslosigkeit, Suchtmittelmissbrauch und psychischen Erkrankungen auch überproportional niedrige Bildungsabschlüsse, Straffälligkeit, Gewalterfahrung sowie ein fehlendes soziales Netz als Problemlagen erfasst.
Geschlechtsspezifischer Blick auf Wohnungslosigkeit
Seit Beginn der 1990er Jahre liegt ein besonderer Fokus der Forschung auf der Wohnungslosigkeit von Frauen, was in einer ganzen Reihe von qualitativ angelegten Studien mündete. Eine der wesentlichsten Erkenntnisse – neben der hohen Gewaltbetroffenheit von wohnungslosen Frauen – ist die Tatsache, dass sie oft verdeckt wohnungslos leben. Häufig gehen sie sogenannte Zwangspartnerschaften ein, in denen sie, auch sexuell, ausgebeutet werden.
Erst seit Kurzem wird die geschlechtssensible Gestaltung von sozialarbeiterischen Hilfen in Forschung und Praxis diskutiert. Im Rahmen einer groß angelegten Studie durch einen Forschungsverbund hat sich der Fokus von der Frage der möglichen "Andersartigkeit" wohnungsloser Frauen auf die grundsätzlichen geschlechtsspezifischen Besonderheiten der Zielgruppe verschoben. So wurden in zwei Teilstudien die Deutungsmuster wohnungsloser Männer und Frauen untersucht. Während für wohnungslose Frauen die oben genannten Erkenntnisse noch einmal bestätigt wurden, konnte unter anderem festgestellt werden, dass wohnungslose Männer durch ihre Situation einen starken Autonomieverlust erleben, der oft mit einem Zusammenbruch ihrer Bewältigungsmöglichkeiten einhergeht.
Ausgrenzung wohnungsloser Menschen
Die Ausgrenzung wohnungsloser Menschen hat in Deutschland eine lange Tradition. Während des Nationalsozialismus wurde eine bereits existierende Rechtsgrundlage um "Maßregeln der Sicherung und Besserung" ergänzt, um sogenannte Asoziale lebenslänglich in Arbeitshäusern festzuhalten oder in KZs systematisch zu vernichten. Das ursprüngliche Gesetz, das eine Geldstrafe bis zu fünfhundert Deutsche Mark oder eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen vorsah, wenn jemand beispielsweise "als Landstreicher" umherzog (Paragraf 361 Strafgesetzbuch (StGB) Nr. 3), galt in der Bundesrepublik noch bis 1969 fort.
Heutzutage darf niemand mehr aufgrund von Wohnungslosigkeit kriminalisiert werden. Die Mechanismen von Ausgrenzung und Diskriminierung wirken jedoch weiterhin, nur subtiler, fort. In der Langzeitstudie "Deutsche Zustände" wurden "Obdachlose" als eine von insgesamt elf Gruppen identifiziert, die "aufgrund gewählter oder zugewiesener Gruppenzugehörigkeit als ungleichwertig markiert und feindseligen Mentalitäten ausgesetzt" sind.
Neben der Ausgrenzung durch Teile der Bevölkerung erfahren wohnungslose Menschen auch institutionelle Ausgrenzung. Am deutlichsten wird dies auf dem Wohnungsmarkt, wo sie mit (anderen) Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfängern, Migrantinnen und Migranten sowie weiteren marginalisierten und benachteiligten Wohnungssuchenden um bezahlbaren Wohnraum konkurrieren.
Aber auch untereinander grenzen wohnungslose Menschen besonders marginalisierte Gruppen aus. Ein Beispiel ist ihre Abwehr gegen wohnungslose EU-Bürgerinnen und -Bürger vor allem aus den osteuropäischen Mitgliedstaaten, wenn diese die niedrigschwelligen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe wie Notübernachtungen und Wohnungslosentagesstätten nutzen. Der Titel eines Aufsatzes zu einer empirischen Studie macht das Problem aus Sicht der "einheimischen" Wohnungslosen deutlich: "Die Polen essen uns die Suppe weg!"
Hilfesystem für wohnungslose Menschen
Das Hilfesystem für wohnungslose Menschen in Deutschland basiert auf gesetzlichen Grundlagen, die in Europa fast einzigartig sind. Auf der einen Seite garantieren die Polizei- beziehungsweise Ordnungsgesetze der 16 Bundesländer einen Unterbringungsanspruch für jeden Menschen, der unfreiwillig wohnungslos ist. Dies bedeutet in der Theorie, dass die Sozialämter (die in der Regel die entsprechenden ordnungsbehördlichen Aufgaben übernehmen) niemanden mit Verweis auf fehlende Unterkünfte abweisen dürfen. Im Zweifelsfall muss beispielsweise ein Hotelzimmer finanziert, ein freies Bett in einem Seniorenheim angeboten oder in Katastrophenfällen eine Turnhalle mit Feldbetten zur Verfügung gestellt werden – und zwar noch am Tag der Vorsprache. Ein aktuelles Urteil bekräftigt, dass dies unabhängig von einem Anspruch auf Sozialleistungen oder auch gefestigten Aufenthaltsstatus erfolgen muss, und auch die Anforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft sind durch einschlägige Urteile geregelt. Auf der anderen Seite kann niemand gezwungen werden, in eine Unterkunft für wohnungslose Menschen zu ziehen. Ein wohnungsloser Mensch kann somit entscheiden, die Straße (oder eine "Platte", wie es im Jargon der Betroffenen heißt) einer Unterkunft vorzuziehen.
In der Praxis sieht es manchmal anders aus. So werden immer noch – nicht nur aus rechtlicher Unkenntnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialämtern – wohnungslose Menschen ohne Vermittlung einer Unterkunft weggeschickt oder Wohnungslose durch die Polizei aus dem öffentlichen Straßenland vertrieben. Grundsätzlich ergibt sich aber aus den genannten rechtlichen Regelungen die Verpflichtung der Sozialbehörden, geeignete Unterkünfte in ausreichender Zahl für wohnungslose Menschen vorzuhalten. Vor allem in den deutschen Großstädten hat sich ein differenziertes Hilfesystem entwickelt, das im niedrigschwelligen Bereich von Notunterkünften und Beratungsstellen bis hin zu Streetwork, Bahnhofsdiensten und Wohnungslosentagesstätten ("Wärmestuben") reicht. Für mittel- und längerfristige Unterbringungen werden kommunale Unterkünfte wie auch Wohnheime von freigemeinnützigen und zum Teil gewerblichen Trägern durch die Sozialämter vermittelt. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstützen in den meisten dieser Hilfeangebote die wohnungslosen Menschen bei der Überwindung ihrer Notlagen und, wenn gewünscht, bei der Suche nach angemessenem eigenen Wohnraum. Aufgrund einer fehlenden nationalen Strategie zur Überwindung von Wohnungslosigkeit sind die regionalen Unterschiede allerdings groß, und zwar nicht nur zwischen Stadt und Land.
Neben der existenzsichernden Unterkunft ist eine sozialarbeiterische Unterstützung gesetzlich garantiert, wenn besondere soziale Schwierigkeiten mit besonderen Lebensumständen verknüpft sind und die Betroffenen selbst nicht zur Überwindung ihrer Schwierigkeiten in der Lage sind (Paragraf 67ff. Sozialgesetzbuch XII). Als besonderer Lebensumstand gilt auch Wohnungslosigkeit, sodass die Rechtsnorm für diese Zielgruppe regelmäßig genutzt wird. Die Hilfe wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen erbracht (Paragraf 68 Absatz 2 Satz 1), wobei die Kosten für die notwendigen Dienstleistungen zwischen etwa 20 Euro täglich für ambulante Unterstützung bis hin zu dreistelligen Eurobeträgen für die Rund-um-die-Uhr-Hilfe in Kriseneinrichtungen betragen können. Wenngleich die Namen für die entsprechenden Einrichtungen (im Behördensprech "Leistungstypen") in den einzelnen Bundesländern differieren können, so haben sich als klassische Unterstützungsformen im ambulanten Bereich betreute Einzel- oder Gruppenwohnformen etabliert sowie im (teil-)stationären Bereich Wohnheime, die auch als spezifische Clearing- oder Kriseneinrichtungen ausgelegt sein können. Zu den oben genannten Kosten für die erbrachte sozialarbeiterische Unterstützung (Information, Beratung, Begleitung) kommen die gesondert auszuweisenden Kosten für die Unterkunft, die wie reguläre Mietkosten von den Bewohnerinnen und Bewohnern allein gezahlt werden müssen oder als Teil einer Arbeitslosengeld-II- beziehungsweise Sozialhilfeleistung beantragt werden können. Neben den Hilfen für akut wohnungslose Menschen werden in der Wohnungsnotfallhilfe auch präventive Hilfen für die Vermeidung von Wohnungslosigkeit geleistet.
Wie an anderer Stelle bereits deutlich wurde, haben wohnungslose Menschen vielfältige Probleme und Benachteiligungen, die nicht alle im System der Wohnungslosenhilfe abgemildert oder überwunden werden können. So ergeben sich unter anderem Schnittstellen zur Eingliederungshilfe (Hilfen für Menschen mit Behinderung oder von Behinderung Bedrohte), zur Jugendhilfe (Jugendliche und Heranwachsende) sowie zu den Jobcentern und Arbeitsagenturen (arbeitslose und arbeitssuchende Menschen). Durch die starke Versäulung des deutschen Hilfesystems mit den jeweiligen Ressorts und Budgets kommt es hier zu vielen Problemen, da trotz gesetzlich definierter Abgrenzungen im Sinne eines Vor- und Nachrangs der Hilfen immer wieder diskutiert werden muss, welche Hilfen individuell adäquat und passend sind. Oftmals werden auch aus finanziellen Erwägungen psychisch kranke oder heranwachsende Wohnungslose in die preiswertere Wohnungslosenhilfe "abgeschoben". Kooperation und Vernetzung finden nicht immer ausreichend statt.
Fazit und Handlungsbedarf
Wohnungslose Menschen weisen multiple und oft existenzielle Problemlagen auf. Die Zielgruppe ist heterogen zusammengesetzt und bedarf individuell ausgerichteter Hilfeangebote, um ihre Notlagen überwinden zu können. Das Hilfesystem in Deutschland ist ausdifferenziert und basiert auf starken gesetzlichen Grundlagen. In der Praxis kommt es jedoch zu den geschilderten vielfältigen Problemen. Eingangs wurde bereits darauf hingewiesen, dass es in Deutschland keine geregelte Erfassung von wohnungslosen Menschen gibt. Wir wissen schlichtweg nicht, wie viele Menschen in Deutschland wohnungslos sind. Die Ablehnung einer Wohnungslosenstatistik wird wahlweise mit der Zuständigkeit auf kommunaler Ebene, bereits ausreichend vorliegenden Daten oder fehlender Machbarkeit begründet.
Einer der Gründe könnte sein, dass wohnungslose Menschen in der Regel kein Wählerpotenzial darstellen. Aufgrund ihrer häufig vorhandenen Scham, basierend auf Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrungen, sind sie zudem meist darauf bedacht, sich unsichtbar zu machen. Im Gegensatz zu anderen benachteiligten Gruppen wie beispielsweise Menschen mit Behinderung gibt es kaum Selbsthilfe- beziehungsweise Betroffenengruppen. Eine Ausnahme ist der Armutsnetzwerk e.V., der bestrebt ist, "in Kooperation mit anderen regional, bundesweit und international aktiven Initiativen und Organisationen von Menschen mit Armutserfahrungen, Obdach- und Wohnungslosen sowie sogenannten Randgruppen den Kampf gegen Armut und Ausgrenzung zu verstärken"
Eine fach- und ressortübergreifende Maßnahmenplanung mit überprüfbaren Handlungszielen setzt neben Daten zu Ausmaß und Ausprägung von Wohnungslosigkeit und sonstigen Wohnungsnotfällen auch den politischen Willen voraus. Die BAG W macht in ihrem aktuellen "Aufruf zu einer Nationalen Strategie zur Überwindung von Wohnungsnot und Armut in Deutschland"