Die Wohnungsfrage ist spätestens seit der Bundestagswahl 2013 zurück auf der politischen Agenda. Nach Jahrzehnten der wohnungspolitischen Zurückhaltung und Vermarktlichung im Wohnungssektor haben sich CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag auf einen "wohnungspolitischen Dreiklang aus einer Stärkung der Investitionstätigkeit, einer Wiederbelebung des Sozialen Wohnungsbaus und einer ausgewogenen mietrechtlichen und sozialpolitischen Flankierung" geeinigt. Ein Bestandteil ist die sogenannte Mietpreisbremse für Neuvermietungen, zu der ein erster Gesetzentwurf im März 2014 vorgelegt wurde.
Die Große Koalition reagiert damit auf die massiven Mietsteigerungen und die zunehmende Wohnungsnot in einigen Groß- und Universitätsstädten sowie in Ballungsgebieten beziehungsweise auf die Proteste von Betroffenen, Verbänden und sozialen Bewegungen. Doch nicht überall stehen Städte und Gemeinden vor dem Problem eines Nachfrageüberhangs: Der Aufbau des Leerstands insbesondere in strukturschwachen Gebieten und der Zerfall vieler Wohnungsbestände schreiten ebenso fort. Die Politik sieht sich mit differenzierten Problemlagen und Anforderungen konfrontiert, für die es keine Pauschallösungen gibt.
Wohnen gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Wohnungslosigkeit bedeutet einen gravierenden sozialen Abstieg, der mit Ausgrenzung und Diskriminierung einhergeht. Schätzungen zufolge – eine offizielle Wohnungsnotfallstatistik gibt es im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern in Deutschland nicht – sind etwa 284.000 Menschen hierzulande wohnungslos, davon leben rund 8,4 Prozent auf der Straße. Zwar besteht einerseits ein ausgebautes Hilfesystem mit einem Anspruch auf sofortige, menschenwürdige Unterbringung; andererseits bleiben in der Praxis vielfältige Probleme bei Prävention und Versorgung von Wohnungsnotfällen bestehen. Auch diese gilt es bei der Wiederbelebung der Wohnungspolitik in den Blick zu nehmen.