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Editorial | Sexismus | bpb.de

Sexismus Editorial Anmerkungen zur Sexismus-Debatte Aufschrei Was vom #aufschrei übrig blieb Auch Frauenbeine sind zum Laufen da Tausendschön im Neopatriarchat Die andere Sexismus-Debatte Die Sexismus-Debatte im Spiegel wissenschaftlicher Erkenntnisse Subtile Erscheinungsformen von Sexismus Sexuelle Belästigung: Recht und Rechtsprechung Varianten des Sexismus

Editorial

Anne Seibring

/ 2 Minuten zu lesen

Treffen sich ein Politiker und eine Journalistin nachts an der Bar. "Sie können ein Dirndl auch ausfüllen", sagt er zu ihr. Ein Jahr später, Anfang 2013, wird die Journalistin unter dem Titel "Der Herrenwitz" diese – hier verkürzt dargestellte – Episode in einem Porträt über den Politiker schildern. Zeitgleich erscheint in einem Blog ein Beitrag über Alltagssexismus, der einige Frauen dazu motiviert, ihre Erfahrungen über den Nachrichtendienst Twitter zu teilen. Die anschließende Einrichtung des Hashtags Aufschrei (#aufschrei) zur Sammlung dieser und weiterer Beiträge erzeugt schließlich eine weit über das Online-Medium hinausgehende Resonanz. Deutschland hat seine sogenannte Sexismus-Debatte.

In emotional geführten Diskussionen haben es wissenschaftliche Erkenntnisse schwer, durchzudringen. Zur Versachlichung und Strukturierung gilt es daher, einige Grundfragen zu klären: Was wird unter Sexismus verstanden, was unter sexueller Belästigung? Wie häufig kommen sexistische Diskriminierungen und sexuell motivierte Übergriffe vor? Welche Folgen haben sie? Welchen rechtlichen Schutz gibt es? Ist Sexismus gegenüber Männern gleichzusetzen mit der Diskriminierung von Frauen? Wie sind ungleiche Geschlechterrollen zu erklären? Wie wirken sich Benachteiligungen qua Geschlecht im Zusammenhang mit anderen Ungleichheitsfaktoren wie Ethnie oder sexuelle Orientierung aus?

Viele Antworten auf diese Fragen sind nicht neu, gab es doch bereits in den 1980er Jahre eine Debatte über Sexismus im Beruf und entsprechende Forschungen zu Häufigkeit und Folgen. Rechtlichen Schutz vor sexueller Belästigung im Erwerbsleben bietet heute das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, wenngleich bei Weitem nicht lückenlos. Schwieriger, als gesetzliche Lücken zu schließen, ist es, sexistische Meinungen und Einstellungen zu verändern. Vor allem, wenn sie in wohlwollender Gestalt daherkommen: Frauen als das von Natur aus "bessere Geschlecht" zu betrachten, ist ebenso sexistisch, wie Männer für die "geborenen Beschützer" zu halten.

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