Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Transnationale Unternehmen | Welthandel | bpb.de

Welthandel Editorial Ethik und globaler Handel Kurze Geschichte der Weltwirtschaft Zur Architektur des Welthandels Globale Ungleichgewichte im Außenhandel und der deutsche Exportüberschuss Landnahme: Unternehmen in transnationalen Wertschöpfungsketten Transnationale Unternehmen: Problemverursacher und Lösungspartner? Politische Ökonomie des Welthandels – Transformationsprozesse und Machtbeziehungen

Transnationale Unternehmen Problemverursacher und Lösungspartner?

Melanie Coni-Zimmer Annegret Flohr

/ 14 Minuten zu lesen

Unternehmen haben eine ambivalente Rolle inne: Einerseits tragen sie durch ihre Aktivitäten zur Entstehung und Verschärfung von transnationalen Problemlagen bei, andererseits wirken sie an der Bearbeitung derselben mit.

Die Zahl transnationaler Unternehmen hat in den vergangenen Jahrzehnten stetig zugenommen. Als Global Player können sie nicht nur auf weltwirtschaftliche, sondern auch auf politische und soziale Entwicklungen maßgeblichen Einfluss nehmen. Als zentrale Akteure der Globalisierung sind Unternehmen einerseits mitverantwortlich für die Entstehung und Verschärfung von globalen Problemlagen, sie tragen jedoch andererseits im Rahmen sogenannter neuer Formen des Regierens auch zur Bearbeitung derselben bei. Dieser Beitrag zielt darauf, die ambivalente Rolle von Unternehmen zu beleuchten, indem er sie einerseits als Problemverursacher betrachtet, und andererseits ihr verstärktes Corporate-social-responsibility-Engagement im Rahmen von global governance in den Blick nimmt.

Die Liberalisierung des Welthandels und die Entstehung sogenannter Global Player, also global tätiger und politisch mächtiger Unternehmen, sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Unternehmen haben ein grundsätzliches Interesse an einem möglichst liberalen Handelsregime, in dessen Rahmen sie nach der "globalen Optimierung von Wertschöpfungsketten" trachten. Dazu nutzen sie komparative Vorteile und verlagern Produktionsschritte an den Standort, der für diese die günstigsten Bedingungen bietet. Die zunehmende Internationalität der unternehmerischen Tätigkeit zeigt sich an einer Reihe von Indikatoren: Unternehmen setzen ihre Produkte international ab und tragen damit zu steigendem Außenhandel bei. Sie suchen darüber hinaus ständig nach den günstigsten Bezugsquellen für die Vor- und Zwischenprodukte, die sie verarbeiten (global sourcing). Sie investieren direkt im Ausland, um sich Zugang zu Primärgütern zu sichern oder von niedrigen Lohnkosten zu profitieren ("neue globale Arbeitsteilung").

Die Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) definiert transnationale Unternehmen als solche, die neben dem Hauptsitz in einem Land Kontrolle über im Ausland ansässige Tochterunternehmen ausüben. Ihre Zahl stieg etwa seit Mitte der 1980er Jahre stetig und immer schneller an, bis sie mit dem Ausbruch der weltweiten Finanzkrise 2008 erstmals ins Stocken kam. Waren im Jahr 1990 noch 35.000 Unternehmen solch transnationaler Natur, stieg die Zahl im Jahr 2000 bereits auf 63.000 und erreichte 2008 ihren bisherigen Höchststand mit 82.000 transnationalen Firmen mit mehr als 800.000 Tochterunternehmen. Während der weitaus größere Teil dieser Unternehmen aus Staaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) stammt, nimmt auch die Zahl von transnationalen Unternehmen aus Entwicklungs- und Schwellenländern in jüngster Zeit stark zu. Allein zwischen 1995 und 2000 verdreifachte sich ihre Zahl von 3.800 auf 12.000.

Als Global Player werden transnationale Unternehmen zumeist wegen ihrer wirtschaftlichen und politischen Macht bezeichnet. Sie werden häufig ressourcen- oder finanzbasiert definiert, das heißt auf Basis ihres Kapitals, ihres Marktwertes oder ihres Umsatzes. Aufgrund dieser Kennzahlen wird ihnen ein gewisser Einfluss auf politische Prozesse sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene unterstellt. Ein beliebtes Instrument zur Darstellung ist ein Vergleich zwischen dem Jahresumsatz globaler Unternehmen und dem Bruttoinlandsprodukt verschiedener Länder. Unter den so bemessenen 100 größten "Volkswirtschaften" der Welt befanden sich im Jahr 2011 insgesamt 17 Unternehmen. Royal Dutch Shell landete als umsatzstärkstes Unternehmen vor Taiwan und Argentinien auf Platz 24. Ebenfalls auf den vorderen Plätzen finden sich Wal-Mart (USA), Volkswagen und Daimler (Deutschland), aber auch PetroChina (China) und Samsung (Südkorea).

Unternehmen als Problemverursacher

Aus politikwissenschaftlicher Sicht sind diese Indikatoren, die den betriebswirtschaftlichen Erfolg der Global Player widerspiegeln, weniger relevant als die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen dieses Trends. Aus einer solchen Perspektive ist zunächst festzuhalten, dass weder die Internationalisierung des Handels noch die der unternehmerischen Tätigkeit global einheitlich verlaufen. Im Gegenteil: Auch wenn sich in jüngster Zeit leichte Gegentendenzen verzeichnen lassen, kommt die weitaus größte Zahl transnationaler Unternehmen nach wie vor aus hoch entwickelten Ländern, und auch der Grad der Verflechtung (durch Direktinvestitionen) ist zwischen diesen weiterhin am höchsten. Insbesondere die unternehmerischen Direktinvestitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern und die Auswirkungen, die diese dort haben, stehen im Zentrum der Aufmerksamkeit und Kritik.

Eine der großen Konfliktlinien resultiert in diesem Kontext aus der Frage, welchen Nutzen Direktinvestitionen für die jeweiligen Zielländer haben. Skeptiker gehen davon aus, dass dieser stark begrenzt ist, gerade weil der Zweck der Investition durch das Mutterunternehmen die Nutzung von Kostenvorteilen und der daraus resultierende Abzug von Profiten ist. Da Direktinvestitionen häufig dazu dienen, Zugang zu Primärgütern zu erlangen oder Lohnkosten zu verringern, scheint dieser Einwand höchst berechtigt. Insbesondere der Rohstoffsektor ist durch einen "Enklavencharakter" gekennzeichnet: Er operiert weitgehend autark, bezieht wenige Inputs aus der lokalen Wirtschaft und trägt demzufolge nur begrenzt zum Wachstum der Volkswirtschaft des Gastlandes insgesamt bei. Eine weit verbreitete politische Forderung zur Einhegung der negativen Folgen der Globalisierung ist daher die Schaffung verlängerter Wertschöpfungsketten in den Zielländern von Direktinvestitionen.

Die Globalisierung, hier in erster Linie verstanden als Liberalisierung des Handels, bietet global tätigen Unternehmen nicht nur Potenziale zur Kostenoptimierung. Sie führt auch dazu, dass Unternehmen mit neuen Problemlagen konfrontiert werden oder zu deren Verschärfung beitragen. Dies wird insbesondere in der vor allem von zivilgesellschaftlichen Akteuren getragenen globalisierungskritischen Debatte betont. Problemfelder, die in diesem Zusammenhang diskutiert werden, sind etwa die Nichteinhaltung von Arbeits- und Sozialstandards, Menschenrechts-, Umwelt- und Anti-Korruptionsnormen, die Zunahme und Verschärfung von innerstaatlichen Gewaltkonflikten, aber auch die Vermeidung von Steueraufkommen. Die Probleme, mit denen Unternehmen konfrontiert sind, stellen sich von Branche zu Branche, je nach Position des Unternehmens in der Wertschöpfungskette und nach der Unternehmensstruktur, sehr unterschiedlich dar. Damit einhergehend haben auch nicht alle Unternehmen in gleichem Maße die Möglichkeit, auf die Bearbeitung von Problemen Einfluss zu nehmen.

So sind etwa Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie insbesondere mit der Nichteinhaltung von grundlegenden Arbeits- und Sozialstandards, die in Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verankert sind, in ihren Zulieferunternehmen konfrontiert. Einzelhandelsunternehmen tätigen keine ausländischen Direktinvestitionen, sie sind Käufer von Ware, die in sogenannten Sweatshops vor allem in asiatischen Ländern gefertigt wird. Zu den Problemen in diesen Firmen gehören etwa geringe Löhne, unbezahlte Überstunden, mangelnde Arbeitsschutzmaßnahmen oder auch Kinderarbeit. Auch als Käufer sind transnationale Unternehmen für diese Probleme mitverantwortlich. Sie haben einerseits ein Interesse an möglichst geringen Stückpreisen und kurzen Lieferfristen, andererseits können sie durch ihre Marktmacht die Arbeitsbedingungen – zum Guten oder zum Schlechten – in ihren Zulieferbetrieben maßgeblich beeinflussen.

Mit völlig anderen Problemen sind Global Player der extraktiven Industrie (Öl, Gas, Bergbau) konfrontiert. Hier sind negative Folgen für die Umwelt ein wichtiger Problembereich, so sind zum Teil große Flächen in den betroffenen Regionen nicht mehr anderweitig, etwa für die Landwirtschaft, nutzbar. Menschenrechtliche Probleme entstehen beispielsweise im Umgang mit lokalen Bevölkerungsgruppen oder durch die Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Sicherheitskräften. Da Global Player, wie Shell oder auch Rio Tinto, durch ihre Tochterunternehmen vor Ort in der Förderung der Rohstoffe tätig sind, sind ihre direkten Kontroll- und Einflussmöglichkeiten auf die lokale Situation ungleich größer.

Unternehmen als Ko-Regulierer

Die bislang verfolgte Perspektive, die Unternehmen vor allem als Verursacher von Problemen betrachtet, ist im vergangenen Jahrzehnt zunehmend durch eine zweite Perspektive ergänzt worden, die den Blick darauf richtet, welche Beiträge transnationale Unternehmen – aufgrund ihrer wirtschaftlichen und politischen Macht – im Rahmen von global governance zur Problemlösung leisten können. Global governance meint in diesem Kontext die regelbasierte Bearbeitung von Problemen, die das öffentliche Interesse betreffen, durch eine Vielzahl von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren. Unternehmen kommen diesen gesellschaftlichen Erwartungen zunehmend nach – wenn auch nicht alle Unternehmen in gleichem Maße und nicht in allen als relevant erachteten Bereichen. Ein solches Unternehmensengagement wird oft als corporate social responsibility (CSR) oder auch corporate citizenship bezeichnet. Es handelt sich dabei um zumeist freiwillige Selbstverpflichtungen und Maßnahmen von Unternehmen, die entweder das Kerngeschäft oder die Beziehungen zu den Stakeholdern betreffen. So lässt sich seit den 1990er Jahren beobachten, dass Unternehmen zunehmend Verhaltenskodizes entwickeln, in denen sie Standards festlegen, die sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einhalten möchten, es werden unternehmensinterne Strukturen geschaffen, und sie engagieren sich zunehmend in kollektiven CSR-Initiativen auf nationaler und transnationaler Ebene.

Die zunehmend an Unternehmen gerichteten Erwartungen resultieren auch daher, dass die staatlichen Strukturen in vielen Ländern des globalen Südens, in die Unternehmen investieren oder aus denen sie Rohstoffe oder Produkte beziehen, schwach sind. Der Staat ist also selbst häufig nicht in der Lage oder willens, geltende Gesetze und Regulierungen, zum Beispiel zum Schutz von Arbeitnehmern oder der Umwelt, einzuführen oder durchzusetzen. Unternehmen, so die These, könnten jedoch – auch aufgrund des Drucks von Konsumenten oder der Zivilgesellschaft – auch ohne staatliche Regulierung freiwillig höhere Umwelt- und Arbeitsstandards einhalten.

Transnationale CSR- und Governance-Initiativen

Tatsächlich gibt es keine umfassende beziehungsweise rechtlich verbindliche Regulierung der Aktivitäten transnationaler Unternehmen. Versuche, eine solche zu schaffen, sind gescheitert. Im Jahr 1975 nahm in den Vereinten Nationen das Centre for Transnational Corporations ihre Arbeit auf. Dieses hatte unter anderem den Auftrag, einen Verhaltenskodex für multinationale Unternehmen auszuarbeiten. Entwicklungsländer favorisierten zunächst eine rechtlich verbindliche Lösung, sozialistische Staaten wollten eine solche nur für privatwirtschaftliche und nicht für Unternehmen im Staatseigentum akzeptieren, und Industrieländer (und Unternehmen) wollten nur eine freiwillige Lösung. Die Verhandlungen wurden schließlich 1992 ohne Ergebnis eingestellt.

Im Gegensatz zu den 1970er Jahren haben die Rufe nach einer verbindlichen internationalen Regulierung der Aktivitäten transnationaler Konzerne jedoch nachgelassen. Vielmehr werden seit den 1990er Jahren zunehmend Governance-Mechanismen als adäquate Lösung für die Bearbeitung globaler Probleme propagiert, die oft auf freiwilliger unternehmerischer Selbstregulierung beruhen. Diese Mechanismen unterscheiden sich bezüglich der in ihnen mitwirkenden Akteursgruppen. In Multi-Stakeholder-Initiativen sind sowohl staatliche als auch zivilgesellschaftliche und privatwirtschaftliche Akteure an der Normsetzung und -implementierung beteiligt. In zivilgesellschaftlichen oder privatwirtschaftlichen Selbstregulierungsinitiativen findet Regulierung qua Definition ohne staatliche Akteure statt. Fast alle dieser Mechanismen zeichnen sich dadurch aus, dass Unternehmen keine passiven Adressaten, sondern zumeist bereits in der Phase der Norm- oder Standardentwicklung aktive Teilnehmer sind. Sanktionsmöglichkeiten bei Regelverstößen sind jedoch entweder nicht vorhanden oder relativ weich. Die Zahl solcher Governance-Mechanismen ist kaum überschaubar; das Bild eines Flickenteppichs der Regulierung ist diesbezüglich sehr passend. Insofern kann auch von einer Fragmentierung von Standards und Initiativen gesprochen werden. Diese Maßnahmen zur Förderung verantwortlichen Unternehmensverhaltens können sowohl branchenübergreifend als auch industriespezifisch sein, sie können problemfeldübergreifende Standards bereitstellen oder auch sehr spezifische Themen aufgreifen.

Die wohl wichtigsten branchenübergreifenden Initiativen zur Förderung verantwortlichen Unternehmenshandelns sind der Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC), die Global Reporting Initiative (GRI) und die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, die thematisch eher breit angelegt sind. Im Gegensatz dazu wenden sich etwa die Leitsätze der Vereinten Nationen zu Unternehmen und Menschenrechten zwar an Unternehmen aller Branchen, sie sind jedoch speziell für das Problemfeld der Menschenrechte entwickelt worden.

Der Global Compact wurde 1999 ins Leben gerufen und fordert von Unternehmen eine Orientierung an zehn Prinzipien aus den Bereichen Menschenrechte, Sozial- und Umweltstandards sowie Anti-Korruption. Der Global Compact ist eine Multi-Stakeholder-Initiative, an der neben Unternehmen auch zivilgesellschaftliche Organisationen, Verbände und akademische Institutionen teilnehmen können. Bisher haben sich mehr als 10.000 Organisationen, darunter mehr als 7.000 Unternehmen, der Initiative angeschlossen. Unternehmen müssen sich dann dazu bekennen, den Global Compact und seine Prinzipien in ihrer Geschäftstätigkeit umzusetzen. Der UNGC beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit; das gemeinsame Lernen und der Dialog zwischen Unternehmen und anderen Stakeholder-Gruppen stehen im Mittelpunkt. Unternehmen müssen einmal im Jahr eine sogenannte Fortschrittsmitteilung (Communication on Progress) einreichen, in der sie über die Umsetzung der Prinzipien berichten. Wenn ein Unternehmen dieser Berichtspflicht nicht nachkommt, wird es zunächst auf der Homepage der Initiative als inaktiv gekennzeichnet und nach einem weiteren Jahr als Teilnehmer gelöscht. Eine Qualitätskontrolle der Unternehmensberichte findet aber nicht statt. Einen effektiven Sanktionsmechanismus gibt es selbst bei offensichtlichen Regelverstößen von Unternehmen nicht.

Nach dem Global Compact ist die GRI die weltweit zweitgrößte Initiative zur Förderung verantwortlichen Unternehmensverhaltens. Ziel ist die Verbreitung und Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. In den GRI-Leitlinien werden ökonomische, ökologische und soziale Indikatoren festgelegt, anhand derer Unternehmen über ihr Verhalten Rechenschaft ablegen sollen. Die GRI ist ebenfalls als Multi-Stakeholder-Initiative konzipiert, in der Organisationen aus allen Sektoren mitwirken können.

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen wurden in ihrer ursprünglichen Fassung bereits 1976 verabschiedet. Bis zu einer grundlegenden Überarbeitung im Jahr 2000 galten sie als weitgehend wirkungslos. Zwar handelt es sich um ein zwischenstaatliches Instrument. Die Leitsätze wenden sich aber direkt an Unternehmen und stellen für diese nicht bindende Empfehlungen dar. Im Gegensatz dazu gibt es auch verbindliche Elemente, die aber Staaten betreffen. Diese müssen etwa Nationale Kontaktstellen einrichten, welche die Umsetzung der Leitsätze fördern sollen. Die Leitsätze gelten für alle Unternehmen, die in OECD-Mitgliedstaaten sowie den acht darüber hinaus beigetretenen Staaten beheimatet sind, und sollen von ihnen angewandt werden, wo immer sie tätig sind. In den Leitsätzen werden Empfehlungen für das Verhalten von Unternehmen für verschiedenste Bereiche, wie Beschäftigung und Beziehungen zu den Sozialpartnern, Menschenrechte, Umwelt, Bekämpfung von Korruption, Verbraucherinteressen, Wettbewerb und Besteuerung, entwickelt. Bei den Nationalen Kontaktstellen können Beschwerden gegen Unternehmen eingereicht werden, wenn deren Verhalten die Leitsätze verletzt. Dabei nehmen die Nationalen Kontaktstellen eine Art Moderations- und Vermittlerfunktion ein, um eine möglichst einvernehmliche Lösung zwischen Unternehmen und Beschwerdeführer zu finden. Jedoch können auch bei einer eindeutigen Verletzung der OECD-Leitsätze keine Sanktionen gegen Unternehmen verhängt werden.

Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu Unternehmen und Menschenrechten sind der jüngste, alle Branchen übergreifende Regulierungsansatz. Sie wurden in einem aufwendigen Recherche- und Konsultationsverfahren vom Sonderberichterstatter für Unternehmen und Menschenrechte erarbeitet und 2011 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen angenommen. Die Prinzipien sind unter dem Rahmen "Schutz, Achtung und Abhilfe" in drei Abschnitte gegliedert. Sie betonen einerseits verbindliche Staatenpflichten, alle Menschen vor Verletzungen ihrer Menschenrechte, auch durch Unternehmen, zu beschützen. Andererseits setzen sie aber auch auf eine freiwillige Unternehmensverantwortung, Menschenrechte zu achten und insbesondere das Prinzip der "unternehmerischen Sorgfaltspflicht" (due diligence) zu beachten. Zum dritten werden beide Akteursgruppen, Staaten wie Unternehmen, angehalten, Zugang zu Beschwerdemechanismen juristischer und nicht-juristischer Art zu ermöglichen. Aktuell wird insbesondere diskutiert, wie Unternehmen das Prinzip der unternehmerischen Sorgfaltspflicht umsetzen können und wie weitreichend dieses ist.

Neben diesen branchenübergreifenden Initiativen gibt es eine Vielzahl von Mechanismen, die sich auf einzelne Industrien beziehen und sich teilweise ergänzen oder auch in Konkurrenz zueinander stehen. Die wohl prominenteste Initiative für den extraktiven Sektor ist die Extractive Industries Transparency Initiative (EITI), die Staaten und Unternehmen dazu auffordert, Finanzströme transparent zu machen. Neben der EITI gibt es in jüngster Zeit vermehrt Bestrebungen, Berichterstattungspflichten rechtlich verbindlich zu regeln, hierfür stehen sowohl der Paragraf 1504 des US-amerikanischen Dodd Frank-Act wie auch die jüngst in Kraft getretene EU-Transparenzrichtlinie. Die Voluntary Principles on Security and Human Rights zielen als Multi-Stakeholder-Initiative darauf ab, die Zusammenarbeit von Unternehmen mit staatlichen und privaten Sicherheitskräften so auszugestalten, dass Menschenrechtsverletzungen an der lokalen Bevölkerung vermieden werden.

In der Bekleidungsindustrie versuchen mehrere Regulierungsinitiativen arbeitsrechtliche Mindeststandards – wie angemessene Löhne und Arbeitszeiten oder auch gewerkschaftliche Rechte – durch freiwilliges unternehmerisches Engagement durchzusetzen. Viele dieser Initiativen, wie beispielsweise die 1999 gegründete Fair Labour Association (FLA), in der sowohl transnationale Markenunternehmen als auch US-amerikanische Universitäten aktiv sind, setzen dabei auf Verhaltenskodizes, deren Einhaltung durch regelmäßige, angekündigte und unangekündigte Audits in den Produktionsstätten gewährleistet werden soll. Die FLA stellt darüber hinaus einen Beschwerdemechanismus bereit, an den sich jeder wenden kann, der den FLA Code of Conduct in einer für eine Mitgliedsorganisation tätigen Fabrik verletzt sieht. Wenn die von der FLA eingeleitete Überprüfung einer solchen Beschwerde die Vorwürfe bestätigt, wird in Kooperation mit allen Beteiligten ein "Remediation Plan" ausgearbeitet, der die Versäumnisse korrigieren soll.

Beispiele für Mechanismen und Initiativen dieser und weiterer Arten lassen sich in nahezu allen Branchen finden. Häufig existieren mehrere Regulierungsansätze, die sich jedoch anhand ihrer Mitglieder, dem Glied der Wertschöpfungskette, an dem sie ansetzen, oder auch der Schärfe ihrer Standards unterscheiden.

Freiwillige Mechanismen als Lösung?

Transnationale Unternehmen können einerseits zumindest teilweise für die "Schattenseiten der Globalisierung" mitverantwortlich gemacht werden. Sie haben ein grundlegendes Interesse an einem möglichst freien Welthandel sowie in vielen Fällen an einem niedrigen Niveau verbindlicher Regulierung in ihren Zielländern, für das sie in vielen Fällen auch bei politischen Entscheidungsträgern Lobbying betreiben. Sie sind andererseits aber auch wichtige Partner in der Problemlösung. Ein und dasselbe Unternehmen kann in einem bestimmten Kontext Problemverursacher, im nächsten Problemlöser und in anderen beides zugleich sein. Aus dieser ambivalenten Rolle erwächst in erster Linie ein komplexes Beurteilungsproblem, eben die Frage, wann Unternehmen für Fehlverhalten zur Verantwortung zu ziehen und wann sie eher Teil der Lösung sind. Diese Beurteilung wird durch die regelrechte Proliferation von Selbstregulierungsinitiativen erschwert, denen sich transnationale Unternehmen anschließen können, in denen aber oft kein transparentes Monitoring stattfindet, sodass die Regeleinhaltung beziehungsweise -verletzung kaum überprüfbar ist. Viele Kritiker betrachten den Aufstieg von CSR daher als eine Form von Verschleierungstaktik, die übertünchen soll, dass in den globalen Unternehmen dieser Welt weiterhin business as usual herrscht, sich also an ihren Praktiken nichts geändert habe. Aus dieser Perspektive wird insbesondere die weitverbreitete Freiwilligkeit der Selbstregulierung als Problem identifiziert. Aber auch die zunehmende Fragmentierung durch immer neue Initiativen führt zu Intransparenz und mangelnder Nachvollziehbarkeit.

Aus wissenschaftlicher Sicht ist nicht zweifelsfrei klar, ob verbindliche Mechanismen zur effektiveren Verhaltenssteuerung von Unternehmen führen würden – zumal wenn die Schaffung und Umsetzung verbindlicher Gesetze in die Hände der Staaten zurückverwiesen wird, deren Untätigkeit die Schaffung dieser Initiativen ursprünglich bewirkt hat. Demnach besteht für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft eine große Aufgabe darin, zu prüfen, welche Initiativen tatsächlich zur Problemlösung beitragen, welche vielleicht aufgrund eines defizitären Designs reformiert werden müssen und welche reine Greenwashing-Maßnahmen sind. Ob und wie gegebenenfalls der "Wucher" von Initiativen wieder eingefangen werden kann, ist aus heutiger Sicht schwer vorstellbar. Der verbreitete "schlichte" Ruf nach dem Staat kann jedoch bei Weitem nicht immer eine Lösung für die komplexen Problemlagen sein – weil Staaten in einer globalisierten Welt häufig ähnlich eigeninteressenorientiert handeln wie Unternehmen. Es gibt also keine leichten Antworten auf die großen Fragen und Probleme, die aus der Globalisierung entstanden sind. Es gibt nur den Weg, Unternehmen – wie Staaten – weiterhin kritisch auf die Finger zu sehen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Hans-Jürgen Bieling, Internationale Politische Ökonomie. Eine Einführung, Wiesbaden 20112.

  2. Simon-Martin Neumair/Dieter Schlesinger/Hans-Dieter Haas, Internationale Wirtschaft, München 2012, S. 41.

  3. Vgl. UNCTAD (Hrsg.), World Investment Report 2010, New York–Genf 2010. Während im alltäglichen Sprachgebrauch die Begriffe häufig synonym verwendet werden, unterscheidet die Wissenschaft in der Regel multinationale Unternehmen, die noch eine klare Struktur, bestehend aus Mutterkonzern im Heimatstaat und im Ausland ansässigen Tochterunternehmen, aufweisen, von solchen, die in wesentlich stärker internationalisierten Netzwerken miteinander verbunden sind und in diesem Sinne als transnationale Unternehmen verstanden werden. Vgl. H.-J. Bieling (Anm. 1).

  4. Vgl. Brian Roach, A Primer on Multinational Corporations, in: Alfred D. Chandler/Bruce Mazlish (Hrsg.), Leviathans. Multinational corporations and the new global history, Cambridge 2005, S. 24.

  5. Vgl. S.-M. Neumair/D. Schlesinger/H.-D. Haas (Anm. 2), S. 13.

  6. Vgl. H.-J. Bieling (Anm. 1).

  7. Eine Ausnahme sind in gewisser Weise die kontroversen Diskussionen, die im vergangenen Jahrzehnt über Investitionen chinesischer Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern geführt wurden. Vgl. James Reilly/Wu Na, China’s Corporate Engagement in Africa, in: Marcel Kitissou (Hrsg.), Africa in China’s Global Strategy, London 2007.

  8. Vgl. Jenkins Rhys/Ruth Pearson/Gill Seyfang (Hrsg.), Corporate Social Responsibility and Labor Rights, London 2002.

  9. Vgl. UNCTAD (Hrsg.), World Investment Report 2007, New York–Genf 2007.

  10. Vgl. Renate Mayntz, Von der Steuerungstheorie zu Global Governance, in: Gunnar Folke Schuppert/Michael Zürn (Hrsg.), Governance in einer sich wandelnden Welt, Wiesbaden 2008, S. 43–60.

  11. Vgl. Tanja A. Börzel, Governance with/out Government, SFB-Governance Working Paper Series 23/2010.

  12. Vgl. Tagi Sagafi-Nejad, The UN and Transnational Corporations, Bloomington–Indianapolis 2008.

  13. Vgl. hierzu den Beitrag von André Habisch und Pia Popal in dieser Ausgabe (Anm. d. Red.).

  14. Aufgrund anhaltender zivilgesellschaftlicher Kritik wurde 2004 ein Verfahren im Falle von "Allegations of Systematic and Egregious Abuses" der zehn Prinzipien eingeführt, das aber intransparent ist und kaum als effektiver Sanktionsmechanismus begriffen werden kann.

  15. Vgl. Klaus Dingwerth, The New Transnationalism, Basingstoke 2007.

  16. Vgl. Lothar Rieth, Global Governance and Corporate Social Responsibility, Opladen–Farmington Hills 2009; Britta Utz, Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, artec-Paper 134/2006.

  17. Vgl. OECD (Hrsg.), OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, Paris 2011.

  18. In Deutschland ist die Nationale Kontaktstelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie angesiedelt, Externer Link: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Internationale-Gremien/oecd-leitsaetze,did=429916.html (12.11.2013).

  19. Vgl. United Nations (Hrsg.), Guiding Principles on Business and Human Rights, New York–Genf 2011.

  20. Vgl. George Jedrzej Frynas, Beyond Corporate Social Responsibility, Cambridge 2009.

  21. Vgl. Dara O’Rourke, Outsourcing Regulation, in: The Policy Studies Journal, 1 (2003), S. 1–29.

  22. Vgl. Externer Link: http://www.fairlabor.org (12.11.2013).

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autoren/-innen: Melanie Coni-Zimmer, Annegret Flohr für bpb.de

Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE und der Autoren/-innen teilen.
Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen.
Sie wollen einen Inhalt von bpb.de nutzen?

Dr. phil., geb. 1977; Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Programmbereich "Private Akteure im transnationalen Raum", Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, Baseler Straße 27–31, 60329 Frankfurt/M. E-Mail Link: zimmer@hsfk.de

Dr. phil., geb. 1981; Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Programmbereich "Private Akteure im transnationalen Raum" (s.o.). E-Mail Link: flohr@hsfk.de