Der Umgang der Staatengemeinschaft mit auf den ersten Blick innerstaatlichen Konflikten wie aktuell in Syrien erweckt den Eindruck von Ratlosigkeit und Widersprüchlichkeit. Trotz breiter internationaler Debatten über Gefahren und Möglichkeiten "humanitärer" Interventionen seit den 1990er Jahren ist weitgehend ungeklärt, wie auf Konflikte jenseits eigener Grenzen reagiert werden kann. Völkerrechtlich bindende Normen konnten bislang nicht etabliert werden. Ein Problem liegt darin, dass keine demokratisch legitimierte, egalisierende und universelle internationale Sicherheitsarchitektur existiert.
In Konfliktsituationen richtet sich der Blick zunächst auf den – wie eine Reminiszenz an den Kalten Krieg wirkenden – Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN). Doch bei divergierenden Interessen der Vetomächte fällt er als Entscheidungsinstanz aus. Oftmals übernehmen regionale Organisationen, mit oder ohne Mandat der VN, die Rolle eines kollektiven Sicherheitsakteurs, wie etwa die NATO im Falle Afghanistans. Aber auch diese Aufgabenteilung birgt Risiken, da sie aufgrund fehlender völkerrechtlicher Regeln die Instrumentalisierung durch einflussreiche Einzelinteressen nicht einzuhegen vermag.
Das elaborierte globale Handelsrecht zeigt, dass eine internationale Verrechtlichung grundsätzlich möglich ist: Multilaterale Institutionen wie die Welthandelsorganisation sorgen gegebenenfalls mittels Sanktionen dafür, dass Regeln eingehalten werden. Ähnliche Regelungswerke für eine globale Sicherheitsgovernance fehlen, beispielsweise zum internationalen Waffenhandel: Das von den VN im April 2013 verabschiedete Waffenhandelsabkommen ist grundsätzlich wegweisend, sieht aber bei Verstößen keine Sanktionen vor und lässt offen, was unter ethischen Mindeststandards zu verstehen ist. Ferner bleibt auch hier die Handschrift von Großmächten erkennbar. Es stellt sich die Frage, wie neue Wege für multilaterale und inklusive globale Kooperation auszusehen haben und welche Rolle die VN hierbei spielen können.