Seit 2002 gilt in Deutschland eine der liberalsten Prostitutionsgesetzgebungen Europas. Mit dem Prostitutionsgesetz (ProstG) wurde nicht die Prostitution legalisiert, sondern in erster Linie die sogenannte Sittenwidrigkeit abgeschafft, die für die Prostituierten fehlende Rechtssicherheit bedeutete. Obwohl das Gesetz zu einer Neubewertung der Prostitution führte und die rechtliche Situation von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern verbesserte, fällt die Bilanz nach etwas mehr als zehn Jahren gemischt aus. Eine Verbesserung der häufig inakzeptablen Arbeitsbedingungen von Prostituierten wurde bisher nicht im intendierten Maße erreicht. Bis heute gibt es weder eine Regulierung durch gewerberechtliche Auflagen noch regelmäßige Kontrollen von Prostitutionsbetrieben.
Liberale Gesetzgebungen versuchen die Autonomie und Selbstbestimmungsrechte der Frauen zu stärken, prohibitive Bestrebungen verstehen Prostitution grundsätzlich als Gewalt gegenüber Frauen, die es zu verhindern gilt. In Schweden etwa ist der Erwerb sexueller Dienstleistungen seit 1999 unter Strafe gestellt. Kritiker bemängeln, dass die Prostitution dadurch in die Illegalität gedrängt und die Situation der Prostituierten noch verschlechtert werde. Dem widerspricht eine grundsätzlich positive Evaluation des Gesetzes durch die schwedische Regierung.
Die mediale Debatte wird häufig allein auf der moralischen Ebene geführt, zudem werden verschiedene Themenbereiche vermischt. Prostitution ist nicht mit Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung gleichzusetzen, auch wenn es Gründe gibt, zu hinterfragen, ob sie überhaupt freiwillig ausgeübt werden kann. Fest steht, dass wir über Prostitution zu wenig wissen. Es gilt, in die Forschung zu Rahmenbedingungen, Alltag und Akteuren zu investieren, um eine sachliche Auseinandersetzung zu befördern, Prostitution aus der gesellschaftlichen Grauzone zu holen und Prostituierte besser zu schützen.