Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Legitimation durch interparlamentarische Zusammenarbeit? | Europa im Umbruch | bpb.de

Europa im Umbruch Editorial Zur Zukunft der europäischen Demokratie Halbe Hegemonie: Das deutsche Dilemma Plädoyer für ein gerechtes Gemeinwesen Europa Möglichkeiten und Grenzen einer gemeinsamen Außenpolitik Legitimation durch interparlamentarische Zusammenarbeit? Zentrum und Peripherie in Europa aus historischer Perspektive Rumänien und Bulgarien: Hoffen auf Europa

Legitimation durch interparlamentarische Zusammenarbeit?

Annegret Eppler

/ 14 Minuten zu lesen

Als der Deutsche Bundestag und die französische Assemblée nationale anlässlich des 50-jähigen Bestehens des Élysée-Vertrags im Januar 2013 eine gemeinsame Sitzung abhielten, war das ein besonderes Beispiel für bilaterale Kooperation zweier nationaler Parlamente. Beziehungen zwischen Parlamenten können jedoch auch multilateral sein, etwa wenn die Landtagspräsidentenkonferenzen von Deutschland und Österreich im Juni 2013 eine gemeinsame Sitzung in Niederösterreich abhalten. Parlamente sind komplexe Akteure mit vielen Untergruppen. Fraktionen, Ausschüsse, territoriale und andere Gruppen, verschiedene Verwaltungsgremien, das Plenum und einzelne Abgeordnete können jeweils interparlamentarische Beziehungen unterhalten.

Dabei kann die Art der Beziehungen zwischen Kooperation und Konkurrenz, punktuell und stetig, informell und formell variieren. Im System der Europäischen Union (EU) bestehen Beziehungen zwischen Parlamenten in vertikaler und in horizontaler Dimension. Vertikale Beziehungen bestehen sowohl zwischen dem Europäischen Parlament (EP) und nationalen Parlamenten als auch zwischen nationalen und subnationalen Parlamenten. Auch Beziehungen zwischen dem EP und subnationalen Parlamenten sind möglich. Horizontale Verbindungen bestehen sowohl zwischen nationalen Parlamenten als auch auf subnationaler Ebene, zwischen subnationalen Parlamenten eines Mitgliedstaates oder über nationale Grenzen hinweg.

In Politik und Wissenschaft wird diskutiert, ob die Zusammenarbeit der verschiedenen Parlamente in der EU eine Möglichkeit darstellt, die demokratische Legitimität von EU-Politik zu erhöhen. Dieser Frage werde ich in diesem Artikel nachgehen. Dazu soll zunächst ein kurzer Blick auf die Rolle von Parlamenten im EU-System und auf die Argumente der Theoretiker geworfen werden.

Veränderte Rolle von Parlamenten

Im Hinblick auf Deutschland haben die Landtage, der Deutsche Bundestag und der Bundesrat sowie das EP jeweils eigene Kompetenzbereiche. In politischen Mehrebenensystemen finden ständig formale und informelle Veränderungen im Spannungsverhältnis von Einheit und Vielfalt statt, die auch Einfluss auf die Funktionen der Parlamente der einzelnen politischen Ebenen haben. Im Zuge der Zentralisierung des deutschen Bundesstaates und des Ausbaus eines europäischen Systems wurden Gesetzgebungszuständigkeiten in immer mehr Bereichen den höheren politischen Ebenen zugewiesen. Entscheidungen, die vormals auf Bundesebene getroffen wurden, werden nun auf EU-Ebene gefällt. Entscheidungen, die in den Ländern getroffen wurden, werden auf Bundes- oder EU-Ebene gefällt. Die legislativen Spielräume der unteren Ebenen verändern sich, ihre Legislativfunktion wird zunehmend durch die Umsetzung von EU-Recht geprägt.

Oft erhalten die unteren politischen Ebenen ein Mitspracherecht an der Politik der höheren Ebene, zumindest wenn sie von bestimmten Entscheidungen besonders betroffen sind. So wirkt Deutschland im Rat an der Gesetzgebung im EU-System mit; die deutschen Länder haben im Bundesrat die Möglichkeit, auf die Bundespolitik Einfluss zu nehmen und über Artikel 23 des Grundgesetzes auch auf die EU-Politik der Bundesregierung. Im vertikalen Verhältnis der Ebenen zueinander scheint also eine Art Ausgleich nach dem Prinzip "Gesetzgebungskompetenzen gegen Mitwirkungsrechte" zu bestehen. In horizontaler Dimension haben sich die Verhältnisse jedoch auch verändert: Die nationalen und subnationalen Parlamente verlieren Gesetzgebungskompetenzen "nach oben", während die Mitspracherechte am Politikgestaltungsprozess der höheren Ebene von den jeweiligen Regierungen ausgeübt werden. Die Parlamente als einzige direkt gewählte Organe verlieren Einflussmöglichkeiten auf den Politikgestaltungsprozess, während die Regierungen, die ihre Handlungskompetenzen von den Parlamenten ableiten, an Einfluss gewinnen.

Die nationalen und subnationalen Parlamente reagieren auf ihren Verlust von Legislativkompetenzen mit einem Ausbau der Kontrollfunktion gegenüber den Exekutiven auf der eigenen Ebene. In Deutschland bauen Bundestag und Bundesrat – teilweise infolge von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts – ihre begleitenden und nachträglichen Kontrollmöglichkeiten gegenüber dem europapolitischen Handeln der Bundesregierung aus. Auch die Länderparlamente kontrollieren ihre jeweiligen Regierungen verstärkt in ihrem europapolitischen Handeln im Bundesrat.

Obwohl es in der Wissenschaft unterschiedliche Auffassungen darüber gibt, ob es tatsächlich zu einer "Entparlamentarisierung" kommt: Mit diesen Veränderungen sind Herausforderungen verbunden. Aufgrund der Verlagerung von Gesetzgebungskompetenzen entsteht die Situation, dass EU, Bund und Länder in Gesetzgebung und Umsetzung fast aller Materien zusammenwirken und eine selbstständige Aufgabenerfüllung durch eine Ebene meist nicht möglich ist ("Politikverflechtung"). Die Erhöhung der Kontrollbefugnisse der Parlamente gegenüber ihren Regierungen in EU-Angelegenheiten kann sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene zu Koordinationsproblemen und damit verbunden zu Effektivitätseinbußen führen. Insgesamt erhöht sich die Komplexität und Intransparenz. Die "Legitimationskette" vom Wahlvolk zu den eigentlichen Entscheidungsträgern wird länger, während die Parlamente wie alle anderen Akteure in ihrer selbstständigen Handlungsfähigkeit tangiert sind und Politik im Zusammenspiel mit anderen Akteuren und anderen politischen Ebenen gestalten müssen.

Dabei ist gerade die Legitimation von EU-Politik wichtig. Denn die EU hat in vielen Materien einen sehr hohen Regelungsanteil, und gleichzeitig sind in ihrem sich beständig weiter entwickelnden System die Merkmale einer Demokratie, wie sie in nationalen Systemen als konstituierend angesehen werden, (noch) nicht weit genug ausgeprägt. Das EP ist in den vergangenen Jahrzehnten zwar vor allem in seiner Legislativfunktion erheblich gestärkt worden. Dennoch ist es nicht in der Lage, allein für die demokratische Legitimität der Entscheidungen auf EU-Ebene zu sorgen.

Theoretische Überlegungen

Die theoretischen Konzepte zur Erfassung der Beziehungen zwischen Parlamenten in EU-Angelegenheiten verbinden die entstehende parlamentarische Mehrebenenstruktur der EU mit der Minimierung des sogenannten Demokratiedefizits. Dabei gibt es zwei Argumentationsstränge: Ein Argument geht davon aus, dass durch die parlamentarische Kooperation Synergieeffekte entstehen, die es den Parlamenten ermöglichen, ihre Kontrollfunktionen insbesondere gegenüber ihren Regierungen besser auszuüben. Ein anderes Argument sieht in der Zusammenarbeit der Parlamente einen neuen Raum des demokratischen Austauschs.

Synergien können in der interparlamentarischen Kooperation zum Beispiel geschaffen werden, wenn es um die Erlangung, Verarbeitung und Bewertung von Informationen geht. Es wird davon ausgegangen, dass sich die "Parlamentsebenen mit Informationen aus den laufenden Politikzyklen der EU unterstützen können, die ihnen zumindest formal nicht zustehen, die aber andererseits nützliche Mittel zur effizienteren Umsetzung ihrer auf die EU bezogenen Mitwirkungsmöglichkeiten im jeweiligen Interaktionsrahmen darstellen." Grundlage ist das "Prinzip der gegenseitigen Erleichterung und Hilfe bei der Kontrolle der Regierungen in ihrer Eigenschaft als den Parlamenten rechenschaftspflichtige Institutionen." Bei dieser Argumentation steht die Rolle des Parlaments in seinem nationalen Kontext im Mittelpunkt, und seine mögliche Funktion für das Gesamtsystem der EU wird im Zusammenspiel mit seiner jeweiligen Regierung realisierbar.

Die Zusammenarbeit von Parlamenten kann auch als Alternative zu einer möglicherweise zu starken und deswegen blockierenden Kontrolle gesehen werden: Statt die Europaarbeit auf die Kontrolle der eigenen Regierung zu beschränken, können Parlamente das gesamte EU-System als Referenzrahmen ihres politischen Handelns verstehen. Die repräsentative Demokratie im EU-System wird von manchen Theoretikern gerade über die interparlamentarische Vernetzung neu konzeptionalisiert. Es wird argumentiert, dass neben der Position und den Rechten jedes einzelnen Parlaments auch relevant ist, welche Effekte die parlamentarische Kooperation für das Gesamtsystem hat. Durch Zusammenarbeit entstünde ein "multi-level parliamentary field", eine "transnational sphere of democratic representation". Die Zusammenarbeit von Parlamenten eröffne einen Raum für den Diskurs und die Verbreitung und den Austausch von Ideen. "The particular challenge involved in theorizing appropriate democratic standards for the EU lies (…) in the (horizontal and vertical) dispersion of democratic representation across multiple sites." Ein weiteres Argument lautet, dass die momentan nicht stark ausgeprägte "horizontale Struktur der repräsentativen Demokratie" in der EU, der notwendige Austausch über die verschiedenen Interessen und die Schaffung von Solidarität durch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Parlamenten gestärkt werde.

Änderungen durch den Vertrag von Lissabon

Die Stärkung der parlamentarischen Demokratie in der EU ist neben dem Ausbau partizipativer und deliberativer Verfahren ein Weg, EU-Politik zu legitimieren. Neben der seit Jahrzehnten andauernden schrittweisen Aufwertung des Europäischen Parlaments wurden seit dem Maastrichter Vertrag (in Kraft seit November 1993) in die Überlegungen einer Parlamentarisierung der EU auch die nationalen Parlamente einbezogen, und es wird versucht, ihnen eine eigene Rolle im EU-System zu geben.

Durch den Lissabon-Vertrag (Dezember 2009) sind die nationalen Parlamente durch die Einführung des Subsidiaritäts-Frühwarnmechanismus gestärkt. Dieser ermöglicht den nationalen Parlamenten, innerhalb von acht Wochen zu allen Vorschlägen der Europäischen Kommission Stellung zu nehmen, was die Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit der Vorschläge angeht. Die Kommission muss die Stellungnahmen der Parlamente berücksichtigen und, wenn ein Drittel der nationalen Parlamente Einwände hat, in einer "substantiierten Stellungnahme" darlegen, warum sie an ihrem Entwurf festhält. Durch eine Zusammenarbeit können Parlamente also ihr Sanktionspotenzial erhöhen. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof kann jedes nationale Parlament auch ohne vorherige Rüge erheben. In Deutschland haben sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat (und damit die deutschen Länder) diese neuen Rechte inne. Die subnationalen Parlamente finden im Subsidiaritätsprotokoll (Art. 6) zwar erstmals Erwähnung, es ist aber Sache der Mitgliedstaaten, diese am Frühwarnmechanismus teilhaben zu lassen. Die Länderparlamente erfahren durch die Erwähnung im Lissabon-Vertrag also keine direkte formelle Stärkung im europäischen Mehrebenensystem. Und doch profitieren sie indirekt von den Verbesserungen, die den nationalen Parlamenten und den subnationalen Einheiten durch die neue Rechtslage zuteilwerden.

Der Vertrag von Lissabon erwähnt aber auch explizit die Zusammenarbeit der Parlamente: Im Artikel 12 des EU-Vertrags werden die nationalen Parlamente zur Kooperation untereinander und mit dem EP ermuntert. Das Protokoll über die Rolle der nationalen Parlamente in der EU sieht in Artikel 9 "eine effiziente und regelmäßige Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten innerhalb der Union" vor, die von denselben Akteuren "gestaltet und gefördert" werden soll. Artikel 10 desselben Protokolls besagt, dass die Konferenz der Europaausschüsse der Parlamente (COSAC) "den Austausch von Informationen und bewährten Praktiken zwischen den nationalen Parlamenten und dem EP, einschließlich ihrer Fachausschüsse" fördert. Die neuen Rechte der Parlamente, vor allem zur Subsidiaritätskontrolle, können von den Parlamenten erheblich besser in Zusammenarbeit mit anderen Parlamenten ausgeübt werden und entwickeln sich zum Katalysator einer Vernetzung von Parlamenten verschiedener politischer Ebenen.

Interparlamentarische Foren

Der Maastrichter Vertrag mit seiner Stärkung der Relevanz der EU in vielen Politikbereichen einerseits und der Rolle der nationalen Parlamente in der EU andererseits führte dazu, dass die nationalen Parlamente aller Mitgliedstaaten ihre Europakompetenz ausbauten. In Deutschland folgten ihnen zeitlich versetzt auch die Länderparlamente. Die Reformen betrafen die Organisation der Arbeit mit EU-Themen (Gründung von Europaausschüssen, Aufstockung und Schulung des EU-Personals in den Parlamentsverwaltungen, Änderungen der Geschäftsordnungen, etc.), vor allem aber auch die Kontrollrechte der Parlamente gegenüber ihren Regierungen. Auch die interparlamentarische Zusammenarbeit wurde seit Beginn der 1990er Jahre und verstärkt seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags ausgebaut. Dabei haben sich unterschiedliche Arten entwickelt, die im Folgenden kurz skizziert und eingeordnet werden sollen.

Wichtige Foren der interparlamentarischen Zusammenarbeit sind die seit Jahrzehnten bestehenden Konferenzen der Parlamentspräsidenten. Auf der Ebene der mitgliedstaatlichen Parlamente und des Europäischen Parlaments ist dies die Konferenz der Parlamentspräsidenten und -sprecher. Die sogenannte EU-PPK befasst sich mit den grundsätzlichen Fragen der Parlamente in der EU. Die Konferenz hat 2008 Leitlinien der interparlamentarischen Zusammenarbeit erarbeitet, die zwar keine Bindewirkung entfalten, aber von allen Seiten stark beachtet werden.

Auf Ebene der Länder treffen sich die Präsidenten der deutschen Länderparlamente in der Landtagspräsidentenkonferenz. Obwohl dieses Gremium sich nicht allein mit EU-Fragen befasst, wurden hier immer wieder Brücken zwischen den europäischen Reformen und der Politik der subnationalen Parlamente geschlagen und wesentliche Reformen im Bereich der Europapolitik der Länderparlamente angestoßen. Die deutsche Landtagspräsidentenkonferenz tagt auch zusammen mit der österreichischen Landtagspräsidentenkonferenz und Vertretern aus Südtirol, um Themen zu bearbeiten, die für die Länderparlamente dieser Staaten gleichermaßen relevant sind. Europaweit besteht mit der Conférence des Assemblées Législatives Régionales Européennes (CALRE) seit Ende der 1990er Jahre ein Zusammenschluss der Präsidenten der 74 subnationalen Parlamente in der gesamten EU, die eigene Legislativbefugnisse innehaben. Die CALRE hat das politische Ziel, die Regionalparlamente auf nationaler und europäischer Ebene zu stärken. Sie war wesentlich daran beteiligt, dass die subnationalen Parlamente im Lissabon-Vertrag erstmals erwähnt wurden.

Die Conférence des Organes Parlementaires Spécialisés dans les Affaires de l’Union des Parlements de l’Union Européenne (COSAC) wurde Ende der 1980er Jahre gegründet und setzt sich aus den Europaausschüssen der nationalen Parlamente sowie Vertretern des Europäischen Parlaments zusammen. Die COSAC wurde schon im Vertrag von Amsterdam erwähnt; im Protokoll zur Rolle der nationalen Parlamente des Lissabon-Vertrags bekam sie explizit Aufgaben im Rahmen der interparlamentarischen Zusammenarbeit zugeschrieben. Danach kann die COSAC das EP, den Rat und die Kommission direkt kontaktieren und inhaltliche Vorschläge machen, womit die einzelnen nationalen Parlamente jedoch nicht gebunden sind. Die COSAC hält jährlich zwei Treffen ab und bildet darüber hinaus Arbeitsgruppen. Sie soll den Informationsaustausch zwischen den einzelnen Parlamenten erleichtern, Vergleiche zur Vorgehensweise in Europaangelegenheiten sowie den Dialog zwischen den Parlamenten ermöglichen.

Gemeinsame inhaltliche Beratungen in Ausschusssitzungen können von einem oder mehreren Ausschüssen des Europäischen Parlaments mit den jeweils inhaltlich korrespondierenden Ausschüssen der nationalen Parlamente veranstaltet werden. Es sind jedoch auch bilaterale Sitzungen eines Fachausschusses eines einzelnen nationalen Parlaments mit dem entsprechenden EP-Ausschuss möglich. So haben beispielsweise nahezu die Hälfte der 22 Fachausschüsse des Deutschen Bundestages im Jahr 2010 auswärtige Ausschusssitzungen oder Delegationsreisen nach Brüssel unternommen. Diese weniger formalisierte, dafür aber fachspezifischere Zusammenarbeit ermöglicht die Bearbeitung inhaltlicher Schwerpunkte und die Einspeisung der Umsetzungserfahrungen der nationalen Parlamente.

Neben gemeinsamen Ausschusssitzungen nehmen die Abgeordneten der Parlamente an Plenar- und Ausschusssitzungen anderer Parlamente teil. Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments laden regelmäßig Vertreter der nationalen Parlamente zu ihren Sitzungen nach Brüssel ein, um gemeinsam neue Rechtsetzungsvorschläge der Kommission zu beraten. EP-Abgeordnete nehmen ihrerseits an den Sitzungen der Ausschüsse nationaler Parlamente teil. Zum EU-Ausschuss des Deutschen Bundestags haben deutsche Europaabgeordnete grundsätzlich Zutritt. Außerdem hat er eigens ernannte "mitwirkungsberechtigte Mitglieder des Europäischen Parlaments", die befugt sind, die Beratung von Verhandlungsgegenständen anzuregen sowie während der Beratungen des Ausschusses für die EU-Angelegenheiten Auskünfte zu erteilen und Stellung zu nehmen. Auch in den Europaausschüssen der deutschen Länderparlamente sind Europaabgeordnete häufig zu Gast.

Unter dem Namen IPEX (Interparliamentary EU Information Exchange) firmiert eine elektronische Plattform für die Zusammenarbeit der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten und der Kandidatenstaaten der EU und dem Europäischen Parlament. Auf der Website (Externer Link: http://www.ipex.eu) besteht ein geschlossener Raum, auf den nur die Parlamente Zugriff haben. IPEX stellt eine Möglichkeit dar, rasch und unkompliziert Informationen über Sachverhalte mit EU-Bezug auszutauschen. Für Bürgerinnen und Bürgern stellt IPEX Informationen über die Europaarbeit der nationalen Parlamente zur Verfügung.

Die Parlamentsverwaltungen spielen eine besondere Rolle in der interparlamentarischen Zusammenarbeit. Das EP hat bereits seit Anfang der 1990er Jahre eine Stelle, die für die Kontakte zu den nationalen Parlamenten zuständig ist. Auch der Deutsche Bundestag hat mit seinem "Referat PA 1 (Europa)" eine Einheit, die sowohl die Europaarbeit des Bundestags in Berlin betreut als auch in Brüssel Verbindungen zu den europäischen Institutionen und anderen Mitgliedstaaten unterhält.

Der Bundesrat hat Anfang 2011 eine Stelle für die interparlamentarische Zusammenarbeit eingerichtet. Seit Ende desselben Jahres organisieren die Verwaltungen der deutschen Länderparlamente jährliche Treffen ihrer EU-Referenten. Die Landtage von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben eigene Vertreter in Brüssel. Die formalen Treffen und informellen Verbindungen, welche die Vertreter einzelner nationaler und subnationaler Parlamente in Brüssel zu ihren Kollegen in Brüssel aufbauen, stellen eine wichtige Achse interparlamentarischer Zusammenarbeit dar.

Vergleicht man die verschiedenen Formen der interparlamentarischen Zusammenarbeit, so zeigt sich, dass die hochgradig formalisierten Zusammenschlüsse der Parlamentspräsidenten und auch der Europaausschüsse sich eher mit grundsätzlichen Fragen der Stellung von Parlamenten im EU-System und der Fortentwicklung des europäischen Primärrechts befassen, während insbesondere die Verbindungen zwischen einzelnen Fachausschüssen, Abgeordneten und den Parlamentsverwaltungen Foren darstellen, in denen eher über konkrete Sachfragen mit EU-Bezug diskutiert werden kann.

Es zeigt sich auch, dass die parlamentarische Zusammenarbeit sowohl in vertikaler als auch in horizontaler Dimension noch am Anfang steht. In vielen Zusammenhängen geben pragmatische Überlegungen, Arbeitserleichterungen durch Synergieeffekte und Vergleichbarkeit der eigenen Arbeit mit der ähnlicher Akteure den Ausschlag für vermehrte Zusammenarbeit. Das Argument der Theoretiker, die Zusammenarbeit von Parlamenten erleichtere es, die Kontrollfunktion auszuüben, scheint sich in der Praxis zu bestätigen. Die Schaffung neuer Diskussionsräume ist eher eine Herausforderung für die Zukunft als bereits bestehende Realität. Insbesondere durch die Suche nach gangbaren Möglichkeiten, die neuen Rechte der Subsidiaritätskontrolle auszufüllen, haben sich in den vergangenen beiden Jahren die Beziehungen zwischen den Parlamenten verstärkt. Damit steht also die Kontrollfunktion der Parlamente im Mittelpunkt, auch wenn diese Kontrolle nicht lediglich auf die eigene Regierung gerichtet ist, sondern auch auf das Monitoring auf EU-Ebene.

Dabei sind die Kooperationsbeziehungen des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente weiter fortgeschritten als die der subnationalen Parlamente. Ob und wie ein Parlament sich beteiligt, ist stark geprägt vom Charakter des einzelnen Parlaments, von Pfadabhängigkeiten des jeweiligen politischen Systems, von finanziellen Ressourcen und Personen, welche die parlamentarische Zusammenarbeit in EU-Fragen für wichtig halten. Oft handelt es sich bei den wirklich tragfähigen Kontakten um informelle persönliche Netzwerke. Die Zusammenarbeit der Parlamente als komplexe und heterogene Akteure gestaltet sich deutlich schwieriger als die der hierarchisch aufgebauten Exekutiven.

Fazit und Ausblick

Erhebliche Hoffnungen auf eine gestärkte Legitimität der EU-Politik gehen mit der parlamentarischen Vernetzung einher. Im europäischen Mehrebenensystem haben die Parlamente aufgrund der ihm eigenen Dynamiken in den vergangenen Jahrzehnten an Einflussmöglichkeiten verloren und waren in ihrer Europaarbeit zunehmend auf die Kontrolle des europapolitischen Handelns ihrer Regierungen konzentriert. Der Lissabon-Vertrag weist den Parlamenten der unteren Ebenen durch ihr Recht der Subsidiaritätskontrolle und die Aufforderung zur interparlamentarischen Kooperation eine Rolle für das Gesamtsystem der EU zu und eröffnet eine proaktive Alternative zur bloßen Kontrolle der eigenen Regierung. Die Parlamente der nationalen und subnationalen Ebenen sind damit vor Aufgaben gestellt, die früher den Regierungen vorbehalten waren: formale Beziehungen nach außen zu pflegen und mit externen Akteuren und anderen Systemen dauerhaft zu kommunizieren.

In der Tat hat sich die Zusammenarbeit von Parlamenten in den vergangenen Jahren ganz erheblich verstärkt. Gemeinsame Positionen wurden formuliert, um die Stellung der Parlamente im EU-System zu verbessern. Außerdem fand ein Austausch über Reformen statt, die jedes Parlament zur Wahrnehmung der neuen Rechte vornehmen musste. In zunehmendem Maße treten das Monitoring von Kommissionsvorschlägen und damit die parlamentarische Kontrolle in den Vordergrund der Zusammenarbeit. Es ist zu erwarten, dass sich der inhaltliche Austausch zwischen den Parlamenten und ihren Ausschüssen darüber hinaus noch verstärken wird. Gerade darin liegt eine Möglichkeit, die EU-Politik aktiv und jenseits einer in manchen Fällen blockierenden Kontrolle mitzugestalten. Nichtsdestotrotz stellt die Kooperation für die Parlamente eine große Herausforderung dar.

Für die Praxis in den Parlamenten ist und bleibt die Schaffung eines Bewusstseins für die eigene Akteursqualität im EU-System eine der größten Herausforderungen. Mit anderen Worten: Das Potenzial, durch interparlamentarische Zusammenarbeit für mehr Legitimität zu sorgen, ist vorhanden, aber noch wird es nicht voll ausgeschöpft.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Gabriele Abels/Annegret Eppler, Die deutschen Länderparlamente nach Lissabon-Vertrag und -Urteil, in: Europäisches Zentrum für Föderalismus-Forschung (Hrsg.), Jahrbuch des Föderalismus 2011, Baden-Baden 2011, S. 457–470.

  2. Andreas Maurer, Parlamente in der EU, Wien 2012, S. 219.

  3. Ebd.

  4. Vgl. Annegret Eppler, Vertikal und horizontal, bi- und multilateral: Interparlamentarische Beziehungen in EU-Angelegenheiten, in: Gabriele Abels/dies. (Hrsg.), Auf dem Weg zum "Mehrebenenparlamentarismus"?, Baden-Baden 2011, S. 297–314, hier: S. 300ff.

  5. Ben Crum/John E. Fossum, The Multilevel Parliamentary Field: a framework for theorizing representative democracy in the EU, in: European Political Science Review, 1 (2009) 2, S. 249–271, hier: S. 257.

  6. Ebd., S. 267.

  7. Vgl. Arthur Benz, Arthur, Linking Multiple Demoi. Inter-Parliamentary Relations in the EU, IEV-Online 1/2011, S. 11, Externer Link: http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/rewi/iev/benziev-online2011nr1.pdf (14.1.2013).

  8. Protokoll Nr. 1 über die Rolle der nationalen Parlamente in der EU und Protokoll Nr. 2 über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.

  9. Vgl. Gabriele Abels, Sub-National Parliaments in a Multi-level Parliamentary System: The German Länder in the Post-Lisbon Era, Glasgow 2012, S. 4–11.

  10. Parlamente mit eigenen Legislativbefugnissen gibt es in Belgien, Österreich, Deutschland, Spanien, Italien, Großbritannien, Finnland und Portugal.

  11. Vgl. A. Maurer (Anm. 2). S. 227f.

  12. Vgl. Sven Vollrath, Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Rechte nach dem Vertrag von Lissabon durch den Deutschen Bundestag und die Begleitgesetzgebung, in: G. Abels/A. Eppler (Anm. 4), S. 177–193, hier: S. 188.

  13. Vgl. ebd.

Lizenz

Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Annegret Eppler für bpb.de

Sie dürfen den Text unter Nennung der Lizenz CC BY-NC-ND 3.0 DE und des/der Autors/-in teilen.
Urheberrechtliche Angaben zu Bildern / Grafiken / Videos finden sich direkt bei den Abbildungen.
Sie wollen einen Inhalt von bpb.de nutzen?

Dr. rer. soc., geb. 1972; wissenschaftliche Mitarbeiterin für vergleichende Politikwissenschaft und europäische Integration am Institut für Politikwissenschaft der Universität Tübingen, Melanchthonstraße 36, 72074 Tübingen. E-Mail Link: annegret.eppler@uni-tuebingen.de