Mit der "Entdeckung" der dreiköpfigen "Zwickauer Terrorzelle" im November 2011 ist die Diskussion über Rechtsextremismus in Deutschland in eine neue Phase eingetreten. Es gibt nun ein "Davor" und ein "Danach" - die Militanz, Gewaltbereitschaft und von Hass getriebene Entschlossenheit der Szene, die sich viele offenbar nicht vorstellen konnten, sind nicht mehr von der Hand zu weisen. Über 13 Jahre lang gelang es den Rechtsterroristen, sich hinter einer kleinbürgerlichen Fassade zu verstecken und mutmaßlich zehn Menschen zu ermorden. Dass sie sich dabei auf ein helfendes Netzwerk stützen konnten, zeichnet sich immer deutlicher ab.
Entsprechend werden die bestehenden Instrumente der Extremismusbekämpfung überprüft, wird über neue geeignete Maßnahmen nachgedacht. Auch ein NPD-Verbotsverfahren steht wieder zur Debatte. Seitdem ein erster Versuch vor dem Bundesverfassungsgericht 2003 scheiterte, scheinen indes die Hürden für ein Verbot inzwischen noch höher zu liegen - mittlerweile auch auf europäischer Ebene. Während gestritten wird, ob ein solches, langwieriges Verfahren eingeleitet werden sollte oder nicht, besteht zwischen Befürwortern und Gegnern Einigkeit darüber, dass ein Scheitern "eine kaum überbietbare politische Katastrophe" wäre, so die Worte von Bundestagspräsident Norbert Lammert.
Doch auch ein erfolgreiches Parteiverbotsverfahren gegen die NPD sollte nicht zur Annahme verführen, dass das Phänomen Rechtsextremismus damit beseitigt wäre. Zahlreiche Studien zeigen, dass offene und latente Vorurteile gegenüber "Fremden" oder "Anderen" weit über rechtsextremistische Kreise hinaus verbreitet sind. Die Verteidigung von Freiheit und Demokratie gegenüber ihren Feinden bleibt eine dauerhafte, gesamtgesellschaftliche Aufgabe.