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Intersektionalität: "E.T. nach Hause telefonieren"? | Ungleichheit, Ungleichwertigkeit | bpb.de

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Intersektionalität: "E.T. nach Hause telefonieren"?

Nana Adusei-Poku

/ 14 Minuten zu lesen

Der erste Beitrag beschreibt, was Intersektionalität ist, und mit welchen Problemen dieser Ansatz verbunden ist. Der zweite Beitrag untersucht das Zusammenspiel von Kultur, Ethnizität und Geschlecht im antimuslimischen Rassismus.

Einleitung

Intersektionalität ist seit den 1990er Jahren Teil einer regen Debatte in den Gender Studies. Sie hat mittlerweile auch die breitere Rechtswissenschaft erreicht, da Intersektionalität einen Ansatz repräsentiert, der individuelle Mehrfachidentität beschreibt und daraus resultierende sozioökonomische Dynamiken analysierbar macht. Es handelt sich bei der Intersektionalitätstheorie um den Versuch, auf mehrdimensionale Diskriminierungserfahrungen aufmerksam zu machen und eine argumentative Grundlage zu erstellen, um gegen die auf unterschiedlichen Ebenen wirkenden Einflüsse anzugehen. Doch was haben E.T. und Intersektionalität miteinander zu tun? Auf den ersten Blick nichts; auf den zweiten Blick lässt sich die Theorie mit dem in den 1980er Jahren populär gewordenen Außerirdischen aus dem gleichnamigen Film von Steven Spielberg vergleichen: Die afroamerikanische Juristin Kimberlé Crenshaw nahm diesen Vergleich im Dezember 2009 bei ihrem Vortrag im Rahmen der Ringvorlesung des Graduiertenkollegs "Geschlecht als Wissenskategorie" an der Humboldt Universität vor. Auf die Frage, wie sie die "Erfolgsgeschichte" ihres Konzepts beurteilt, antwortete sie, dass sie, wenn sie sehe, in welchen Bereichen Intersektionalität heute angewandt wird, häufig das Gefühl habe, die Theorie sei wie E.T., der "nach Hause telefonieren" möchte.

Diese amüsant anmutende Assoziation beinhaltet eine scharfe Kritik, denn E.T. (beziehungsweise die Intersektionalitätstheorie) ist offensichtlich aus einer "fremden" Galaxie und versucht verzweifelt, auf seinen Heimatplaneten zurückzukehren, die Theorie (E.T.) scheint verloren gegangen zu sein. Diese Beobachtung trifft besonders auf empirische Studien und theoretische Anwendungen zu: Sie versuchen zwar, den Fokus auf Intersektionalität zu legen, fallen dabei aber zu Ungunsten der Menschen aus, die mehrdimensionaler Diskriminierung ausgesetzt sind. Dies ist dann der Fall, wenn Intersektionalität eingesetzt wird, um normative Herrschaftsideen zu reproduzieren.

Was bedeutet Intersektionalität?

Durch Schwarze Feministinnen wie Sojourner Truth und ihre in der Frauen- und Critical-Race-Forschung kanonischen Beanstandung "Ain't I a woman?" ("Bin ich denn keine Frau?") wurden unterschiedliche miteinander wirkende Kategorien der Ausgrenzung thematisiert. Das Zitat der ehemaligen versklavten Afrikanerin, das Truth im Jahre 1851 an die Ohio Women's Convention richtete, brachte zum Ausdruck, dass sie als Schwarze Frau aus dem emanzipatorischen Kampf um Gleichstellung ausgeschlossen wurde. Diese Kritik Schwarzer Feministinnen an der ab den 1970er Jahren propagierten "Global Sisterhood" - der weltweiten Schwesternschaft - stellt den Versuch dar, auf die Unterschiede der sozialen Position und Klasse aufmerksam zu machen, denen Menschen, die nicht nur nicht männlich, sondern auch nicht weiß sind, ausgeliefert sind. Auch in Deutschland gibt es solche Stimmen, beispielsweise im 1986 erschienenen Buch "Farbe bekennen".

Es handelte sich also um das existenzielle Begehren, auch die Sprache und das Bewusstsein im feministischen Diskurs für diese Differenzen zu sensibilisieren. Denn nicht nur im weißen feministischen Diskurs hatten Schwarze Frauen keinen Raum, auch aus dem Schwarzen Befreiungskampf wurden sie systematisch herausgeschrieben und in Abgrenzung zu Schwarzen Männern gesehen. Das Beispiel der Schwarzen Feministinnen lässt erkennen, dass die tragenden Kategorien dieser Kritik die Ausschlüsse durch das biologische Geschlecht und race beziehungsweise die ethnische Herkunft sind. Im weiteren Diskurs wurde auch die Kategorie "Klasse" hinzugefügt und bildete in dieser Trias die dominierende Race-Class-Gender-Debatte. Spätestens seit den 1990er Jahren ist der Begriff der Intersektionalität auch Teil der Geschlechtertheorie.

Zur Veranschaulichung ihrer Theorie der Intersektionalität benutzt Crenshaw das Bild einer Verkehrskreuzung: Jede Fahrbahn stehe für eine andere soziale Kategorie, mal strömen also mehr Fahrzeuge einer bestimmten Kategorie über die Kreuzung, wohingegen zu einem anderen Zeitpunkt Fahrzeuge einer anderen Kategorie über die Kreuzung fahren, und manchmal passieren alle Fahrzeuge gleichzeitig. Auf dieser "Kreuzung der Kategorien" komme es auch zu Unfällen, wobei immer mehr als nur eine Kategorie involviert sei. Übertragen auf die Praxis bedeute dies, dass beispielsweise die Ablehnung einer Schwarzen Frau für eine höhere Position infolge einer sexistischen oder aber auch infolge einer rassistischen Diskriminierung erfolgen könnte. Beide Kategorien wirken also gleichzeitig, denn sonst wäre es auf der Kreuzung nicht zu einem Unfall gekommen.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Theorie das Ergebnis von Diskursen über marginalisierte Positionen ist (wie etwa die gesellschaftliche Stellung von Schwarzen Frauen in den USA im 19. Jahrhundert). Von Bedeutung ist ferner, dass Crenshaw Rechtswissenschaftlerin und ihr Ansatz Teil der Überlegungen ist, mehrdimensionale Diskriminierung fassbar zu machen, um entsprechend juristisch intervenieren zu können. In der Rechtswissenschaft wird überwiegend von Mehrfachdiskriminierung gesprochen; doch der Ausdruck "mehrdimensionale Diskriminierung" versucht, die unterschiedlichen Dimensionen von Diskriminierung und die Interdependenz von Kategorien begrifflich zu fassen. Letzteres meint die Abhängigkeiten zwischen und das Zusammenspiel von unterschiedlichen Diskriminierungskategorien.

Dadurch erklärt sich auch, warum der Begriff der Intersektionalität auf zwei unterschiedlichen Ebenen operiert: "Während intersectionality im politiknahen Bereich einen analytischen Fokus bezeichnet, der auf Formen multipler Diskriminierung und Benachteiligung zielt, steht der Begriff im wissenschaftlichen Kontext für eine weitergehende Programmatik. In diesem Horizont geht es darum, die Erforschung großrahmiger gesellschaftlicher Herrschaftsverhältnisse, historische und kontextspezifische Machtstrukturen, institutionelle Arrangements und Formen der governance auf einer Meso-Ebene zu verbinden mit der Analyse von Interaktionen zwischen Individuen und Gruppen sowie individuellen Erfahrungen, einschließlich die damit verbundenen symbolischen Prozesse der Repräsentation, Legitimation und Sinngebung." Um diese beiden Ebenen - die Ebene des analytischen Fokus wie etwa in der Rechtswissenschaft sowie einen eher programmatisch-theoretischen Zugang wie in der Geschlechterforschung - soll es im Folgenden gehen. Denn wie in Crenshaws eingangs zitierter Kritik wird die Mehrdimensionalität des Begriffes "Intersektionalität" häufig nicht benannt, weshalb auch der Ursprung dieses Begriffs nicht in seiner politischen Dimension und Konsequenz begriffen wird. Es gilt auch zu zeigen, dass ein Zusammenwirken beider Ebenen nachhaltige Veränderungen verspricht, welche denen, die mehrfach diskriminiert werden, zugute kommen können.

Intersektionalität mehrdimensional begreifen

Ein Beispiel für intersektionale Verschränkungen aus dem institutionellen Bereich ist das Zusammenspiel von Alter und Geschlecht: Wenn eine Frau sich für ein Stipendium oder einen bestimmten Beruf bewirbt, für die eine niedrige Altersgrenze festgelegt wurde, die Frau jedoch erst auf dem zweiten Bildungsweg oder aufgrund der Gründung einer Familie älter ist als ihre Mitbewerberinnen und Mitbewerber, wird diese Person strukturell benachteiligt. Dass zu diesen beiden Faktoren auch noch andere Additive wie sexuelle Identität oder/und Behinderung hinzugefügt werden können, muss ebenfalls mitgedacht werden. Dadurch wird der Fall sowohl aus juristischer als auch aus theoretisch-akademischer Perspektive besonders komplex. Ein anderes Beispiel, das sich einem intersektionalen Blick anbietet, ist das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen. Hier kommen sowohl Geschlecht, Religion und ethnische Herkunft als auch Faktoren wie soziale Stellung und Position in ihrer Gleichzeitigkeit zum Tragen: Denn erst das Kopftuch der Lehrerinnen wurde zum Störfaktor, wohingegen das Kopftuch des Reinigungspersonals keine Erwähnung im öffentlichen Diskurs fand.

Doch nicht nur aus Gründen der Religion oder des Geschlechts werden Menschen diskriminiert, wie im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in einem Bericht über die "Benachteiligung von Trans*Personen" festgehalten wurde. So begegnen Trans*Personen nicht nur Transphobie - also ihrer Ablehnung, Ausgrenzung und Diskriminierung - in ihrem Alltag, sie werden auch Opfer prekarisierender und lebensbedrohlicher Diskriminierungen: "Trans*Personen sind überdurchschnittlich häufig von Arbeitsverlust, Arbeitslosigkeit sowie Armut betroffen und arbeiten sehr oft unter ihren Qualifikationen. Sie berichten von transphoben Verhaltensweisen von Kolleg_innen und Vorgesetzten sowie struktureller Benachteiligung durch den institutionalisierten medizinischen und juristischen Umgang mit Transgeschlechtlichkeit."

In der Intersektionalitätsdebatte geht es nicht darum, einen Opferdiskurs zu führen - ein Eindruck, der sich aufgrund der Fokussierung auf gesellschaftlich marginalisierte Positionen aufdrängen könnte. Vielmehr soll herausgestrichen werden, wie vielfältig und unterschiedlich die Faktoren sind, die zu Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen führen. Die Ablehnung eines Opferdiskurses ist besonders wichtig, da vor allem dann, wenn der Versuch unternommen wird, die Ausgrenzung und Benachteiligung einer bestimmten Personengruppe zu vermeiden, eine andere Personengruppe benachteiligt oder gar instrumentalisiert werden kann - nämlich dann, wenn Differenz dazu genutzt wird, um Ungleichheiten zu legitimieren und zu stabilisieren, was von Antke Engel unter dem Begriff der "Allianzangebote" zusammengefasst wurde.

Die Diskussionen über Intersektionalität auf institutioneller Ebene und die Wirksamkeit juristischer Instrumente waren Schwerpunkte einer Fachtagung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im April 2010. Der Tagungsband "Mehrdimensionale Diskriminierung - Begriffe, Theorien und juristische Analyse" zeichnet anhand einer Reflexion des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) den Versuch nach, die verschiedenen Analyseebenen zu fassen und juristisch zu operationalisieren. Ziel des AGG ist laut Paragraf 1 "Benachteiligungen aus Gründen der 'Rasse' [im Originaldokument sind keine Anführungszeichen, Anm. d. Red.] oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen". Hier werden unterschiedliche Kategorisierungen von Menschen und die dadurch entstehende Benachteiligung - oder auch Bevorzugung - genannt. Nicht unerwähnt bleiben soll jedoch, dass es fraglich ist, wie treffend an dieser Stelle die Formulierung "Benachteiligung" ist, wenn man bedenkt, dass durch diese Kategorisierungen (Stereotypisierung) mancherorts Menschen um ihr Leben fürchten müssen oder in die Prekarität gedrängt werden.

Ein Ergebnis der Fachtagung ist, dass durch den Intersektionalitätsansatz deutlich wird, dass Diskriminierung selten über lediglich eine der genannten Kategorien wirkt, sondern dass diese immer im Zusammenspiel auftreten. Daher müssten in der Formulierung des Gesetzes die unterschiedlichen Kategorien nicht durch "oder", sondern durch "und" miteinander verbunden werden. Noch viel wichtiger ist allerdings, dass mehrdimensionale Diskriminierung noch nicht im juristischen Alltag Einzug gefunden hat, das heißt Juristinnen und Juristen nicht nachhaltig in diesem Thema ausgebildet werden und Gerichte sich oftmals aus Gründen der "Prozessökonomie" mit nur einem Begriff beziehungsweise einer Kategorie beschäftigen können oder wollen. Es gibt es auch keine Präzedenzfälle, an denen sich Gerichte orientieren könnten. Des Weiteren ist der Zugang zu Informationen über und das Bewusstsein für Mehrfachdiskriminierungen gesellschaftlich noch nicht verbreitet, weshalb sich Betroffene nicht an die entsprechenden Beschwerdestellen richten. Doch woher kommt dieser Missstand?

Intersektionalität als Aufgabe

In ihrem Vortrag wies Crenshaw auf ein zentrales Problem der Intersektionalitätstheorie hin: Der Begriff wird auch in Kontexten verwendet, die eigentlich Strukturen der Ungleichheit reproduzieren, ohne diese jedoch zu reflektieren. Ähnlich wie zum Beispiel auch "westlicher" Feminismus (also in einem westlichen Kontext entstandener Feminismus) für die Gleichstellung von Frauen in anderen Kontexten instrumentalisiert wird, manchmal sogar Teil einer Legitimationsstrategie sein kann, um mit Gewalt gegen Staaten vorzugehen, die Frauen nicht dieselben Rechte zubilligen. Als aktuelles Beispiel sei der seit 2001 geführte Krieg in Afghanistan genannt: In öffentlichen Diskursen wird unter anderem der Schutz von Frauenrechten zur Legitimierung des Bundeswehreinsatzes genannt. Ein weiteres Beispiel ist die Diskussion über das Tragen eines Kopftuchs im Staatsdienst: "Zudem offenbart dieser Konflikt auch das Risiko der Funktionalisierung einer Diskriminierung zulasten einer anderen. Es kommt hier zu einer Kulturalisierung und Exotisierung von Geschlechterdiskriminierung, wenn das Kopftuch nur als ein Symbol für die Unterdrückung von muslimischen Frauen und eine negative Vorbildwirkung für muslimische Schülerinnen und Schüler betont werden, jedoch außer Acht bleibt, dass Frauen, die Lehrerinnen werden wollen, studiert haben, erwerbstätig sein wollen und Bildung eine hohe Bedeutung zumessen, und dass alle Schülerinnen und Schüler mit geschlechtsbezogenen Vorurteilen auch der nicht-muslimischen Mehrheitsgesellschaft zu kämpfen haben."

Die Verknüpfungen zwischen dem Intersektionalitätsansatz, den öffentlichen Diskursen und der Rechtsprechung zeigen, dass Intersektionalität ein Begriff ist, der sowohl instrumentalisiert werden kann, als auch auf mehrdimensionale Diskriminierung aufmerksam machen kann. Daher darf der Ursprung des Begriffs nicht außer Acht gelassen werden: Er liegt in den Stimmen marginalisierter Schwarzer Frauen, die nicht nur auf ihre marginalisierte Position in politischen und ökonomischen Diskussionen aufmerksam gemacht haben, sondern auch zur Reflexion aufriefen: Intersektionales Denken bedarf einer individuellen Reflexion und einer Offenheit dafür, Diskriminierung anzuerkennen, aber auch zu begreifen, dass jede Person Akteurin oder Akteur diskriminierender Handlungen sein kann - und es oft unbewusst ist. Mit anderen Worten: Intersektional kann nur dann gedacht und analysiert werden, wenn die entsprechende Grundlage - grundsätzlich anzuerkennen, dass es zu Diskriminierungen kommt - geschaffen wurde. Das bedeutet, sich als Individuum reflektieren zu müssen - eine Aufgabe, die für viele der jeweils dominanten Mehrheitsgesellschaften ohne Zweifel nicht angenehm und manchmal auch nicht wünschenswert ist. Begriffe wie "Hegemoniekritik" oder "weiße Dominanz" sind unbequem; doch die Reflexion darüber hilft, Menschen, die Opfer von (mehrdimensionaler) Diskriminierung werden, gerechte Behandlung und Schutz zu bieten.

Ein aktuelles Beispiel für das weit verbreitete kategorisierende Denken in der deutschen Gesellschaft führt die Notwendigkeit eines solchen Ansatzes erneut vor Augen: die polizeiliche Untersuchung der Morde, insbesondere an türkei- und griechischstämmigen Menschen, die zwischen 2000 und 2006 von Rechtsterroristen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" begangen wurden. Die Hinterbliebenen der Opfer und die Opfer selbst wurden während der Ermittlungen krimineller Aktivitäten verdächtigt. Aufgrund des Geschlechts (männlich), des sozialen Milieus (vornehmlich Arbeitermilieu und Kleinunternehmer) und der ethnischen Herkunft der Opfer (türkei- beziehungsweise griechischstämmig) wurden unter Rückgriff auf tief sitzende Stereotype Erklärungen gefunden, welche augenscheinlich "auf der Hand lagen" und die Gewalt erklären sollten. So wurde beispielsweise ein Opfer, ein Blumenhändler, zum Drogenschmuggler erklärt, und Gründe wie Diskriminierung, Fremdenhass und Rassismus wurden kaum in Betracht gezogen. Auch das Vokabular der Ermittlungen ("Dönermorde", Sonderkommission "Bosporus") ist aufschlussreich: Die Gruppe der kriminell geglaubten ("Türken") wird mit (geografischen) Metaphern gerahmt. Inwiefern dieser Missstand und die zugrunde liegenden Denkmuster durch die Thematisierung von "Versäumnissen" der Migrantinnen und Migranten sowie Solidarisierungskampagnen zu beheben sind, bleibt fraglich.

Intersektionalität bedeutet - so auch der Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes -, zunächst eine reflexive Ebene zu erreichen, in der dieses Zusammenspiel verschiedener Kategorien, Stereotypisierungen und Ausgrenzungen anerkannt wird. Entsprechend ist Öffentlichkeitsarbeit genauso wichtig wie die Schaffung juristischer Grundlagen und die Zusammenarbeit mit progressiver Forschung. Doch auch die Forschung ist nicht vor Eindimensionalität gefeit. Denn selbst dann, wenn zur Selbstreflexion aufgerufen wird, ist niemandem damit geholfen, sich in einem repetitiven Schulddiskurs zu vergraben oder aber Machtverhältnisse eindimensional zu begreifen und somit im Grunde intersektionales Denken zu blockieren.

Ein weiteres Beispiel für die Notwendigkeit, Theorie nicht zu exklusivieren, ist, dass Sexualität in vielen Intersektionalitätsdebatten ausgegrenzt wurde. Dies lag unter anderem an der Auslagerung von Themen, die sich mit Sexualität befassen, in den Bereich der Queer Theory. Gleichsam wurde die Theorie der Intersektionalität in queer-theoretischen Texten lange Zeit vernachlässigt. In der Queer Theory ähnlich wie in feministischen Theorien wurden nicht-weiße Stimmen aus dem Diskurs marginalisiert, obgleich es sich hierbei um eine theoretische Kritik handelt, die Normen und Kategorien destabilisierende Ansätze verfolgt und dementsprechend in Antidiskriminierungsdiskursen eingesetzt werden kann. Erst durch Roderick Ferguson, der den Begriff Queer of Color Critique prägte, oder Cathy J. Cohen wurden die unterschiedlichen Faktoren der Diskriminierung in die Analyse mit aufgenommen und auf die theoretische wie auch alltägliche Exklusion hingewiesen.

Interdependenz und Intersektionalität

Einen produktiven Ansatz dieser Tradition der Intersektionalität haben Beatrice Michaelis, Gabriele Dietze und Elahe Haschemi Yekani entworfen. Sie legen das Gewicht stärker auf die Interdependenz und weniger auf Intersektionalität, also mehr auf die Abhängigkeiten und Bedingungen von Kategorien und weniger auf die Überschneidungen. Das liegt daran, dass sie Kategorien nicht als statische Entitäten, sondern als Produkte von dynamischen Handlungsprozessen begreifen. Zweifelsohne ist der Umgang mit mehr als einer Kategorie eine Herausforderung; wenn diese Kategorien auch noch als Prozesse verstanden werden sollen, ist eine Überforderung vorprogrammiert. Denn nach einer solchen Definition müssten auch die statisch gesetzten Kategorien, die im AGG aufgezählt werden (wie etwa Geschlecht, Religion), modifiziert werden, um der Komplexität der Lebensrealitäten und den daraus resultierenden Ausschlussmechanismen juristisch gerecht zu werden.

Eine ähnliche Problematik durchzieht auch den methodischen Ansatz wie er beispielsweise von Nina Degele und Gabriele Winker entwickelt wurde. Sie lehnen den Begriff der Interdependenz ab, da er nur auf der theoretischen Ebene funktioniere; dies verhindere, Interdependenzen in der Praxis klar zu benennen. Ihre Ablehnung führt aber gleichzeitig dazu, dass die Mehrdimensionalität von Kategorien und ihre Herstellungsprozesse nicht in die empirische Analyse miteinbezogen werden. Dadurch spiegelt ihr Ansatz die Komplexität des Zusammenspiels der unterschiedlichen Kategorien, die untersucht werden, wie eben Geschlecht, Alter, ethnische Herkunft etc. nicht wider, da es in erster Linie um eine empirische Datenerhebung geht, die sich an strikte Kategorien hält. Doch dass bereits die Praxis der breiten Datenerhebung, Menschen in bestimmte Kategorien wie eben Mann/Frau unterteilt und keinen Raum für Andere wie etwa Intersex oder Trans*Personen schafft, Teil des Kategorisierungsprozesses ist, wird häufig nicht thematisiert.

Ist E.T.s Heimatplanet doch die Erde?

Diese kurzen Skizzen sollen verdeutlichen, was Intersektionalität ist und mit welchen Problemen die Untersuchung von Intersektionalität verbunden ist. Zum Abschluss möchte ich auf Crenshaws Eingangszitat zurückkommen und es ein wenig modifizieren: Statt E.T. (Intersektionalitätstheorie) als Synonym für eine Abweichung von der Norm zu verstehen, sollte gesehen werden, dass er (sie) bereits dazu gehört. Mit anderen Worten: Intersektionales Denken ist schon lange Teil von politischer wie auch akademischer Kritik, die auf reale existenzielle Notwendigkeiten und drängende gesellschaftliche Fragen abzielt.

Sichtbar wird dies beispielsweise daran, dass Achsen der Ungleichheit verschiebbar sind: Im Supermarkt wird einer Schwarzen Frau egal welcher sexuellen Orientierung durch die Kassiererin suggeriert, dass sie "anders" sei, indem sie in gebrochenem Deutsch angeredet wird (obgleich Deutsch ihre Muttersprache ist), und im nächsten Moment wird sie von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt, weil sie ja "so schön rassig" sei. Im ersten Fall schwingen rassistische Denkfiguren mit, im zweiten dagegen sexistische gekoppelt an rassistische. Ein Mensch kann an einem Tag Rassismus, Sexismus, Exotisierung, Homophobie und Ageism auf alltags-, institutioneller und familiärer Ebene ausgesetzt sein und muss sich immer wieder neu innerhalb dieser Situationen verteidigen. Die Positionen dieser Menschen sind also immer relational zu dem, was an sie herangetragen wird - die Kategorien wie auch die Diskriminierungen, die auf sie zutreffen, sind also dynamisch.

Die Gesetzgebung ist nur ein erster Schritt in der Intersektionalität mitzudenken und auch in Kontexten zu aktivieren ist, in denen sich "Allianzangebote" ergeben. Doch die eigentliche Hauptaufgabe ist, die eigene Position und das eigene Denken immer wieder zu reflektieren, zu hinterfragen und entsprechend zu handeln - dann könnte sich auch E.T. auf der Erde wohlfühlen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Katharina Oguntoye/May Opitz/Dagmar Schultz (Hrsg.), Farbe bekennen. Afro-deutsche Frauen auf den Spuren ihrer Geschichte, Berlin 1986.

  2. Vgl. Bell Hooks, Ain't I a Woman, London 1982; dies., Talking Back, Boston 1989; Patricia Hill Collins, Black Feminist Thought, Boston 1990; Combahee River Collective, The Combahee River Collective Statement, New York 1986; Chandra Talpade Mohanty, Under Western Eyes, in: Feminist Review, 30 (1988), S. 61-88; Heidi Safia Mirza, Black British Feminism, London 1997.

  3. Vgl. Michelle M. Wright, Becoming Black, Durham 2004, S. 132.

  4. Vgl. Ester Ngan-Ling Chow/Doris Wilkinson/Maxine Baca Zinn (eds.), Race, Class & Gender, Thousand Oaks u.a. 1996; Angela Yvonne Davis, Women, race & class, New York 1983; Gail Lewis, From deepest Kilburn, in: Liz Heron (ed.), Truth, Dare or Promise, London 1985; Avtra Brah/Anne Phoenix, Ain't I A Woman?, in: Journal of International Women's Studies, 5 (2004) 3.

  5. Vgl. Kimberlé Crenshaw, Demarginalizing the Intersection of Race and Sex, in: Feminist Theory and Antiracist Politics, University of Chicago Legal Forum, 1989, S. 149.

  6. Vgl. Susanne Baer/Melanie Bittner/Anna Lena Gottsche, Mehrdimensionale Diskriminierung, Berlin 2010.

  7. Gundula-Axeli Knapp, "Intersectionality", in: Feministische Studien, 1 (2005), S. 71.

  8. Vgl. S. Baer/M. Bittner/A.L. Gottsche (Anm. 6), S. 7f.

  9. Vgl. Jannik Franzen/Arn Sauer, Benachteiligung von Trans*Personen, insbesondere im Arbeitsleben, Berlin 2010.

  10. Ebd., S. 5.

  11. Antke Engel, Bilder von Sexualität und Ökonomie, Bielefeld 2009, S. 44.

  12. Vgl. S. Baer/M. Bittner/A. L. Gottsche (Anm. 6).

  13. Vgl. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 66 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, online: www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html (6.3.2012).

  14. Vgl. A. Brah/A. Phoenix (Anm. 4), S. 83.

  15. Vgl. S. Baer/M. Bittner/A. L. Gottsche (Anm. 6), S. 7f.

  16. Vgl. Anna Reimann, Das traurige Erbe des Neonazi-Terrors, in: Spiegel Online vom 22.2.2012: www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,815663,00.html. (24.2.2012).

  17. Vgl. die ARD-Sondersendung anlässlich der Gedenkveranstaltung für die Opfer rechter Gewalt am 23. Februar 2012, in der unter anderem mit dem Bezirksbürgermeister von Berlin-Neukölln Heinz Buschkowsky über "Abgrenzungstendenzen" in "Einwanderungskulturen" gesprochen wurde, online: http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/3304234_ard-sondersendung/9624754_gedenkveranstaltung-fuer-die-opfer (8.3.2012).

  18. Vgl. S. Baer/M. Bittner/A. L. Gottsche (Anm. 6), S. 8 und S. 91ff.

  19. Vgl. Birgit Rommelspacher, Dominante Diskurse, in: Iman Attia (Hrsg.), Orient- und Islambilder, Münster 2007, S. 245-267; Ruth Frankenberg, White women, race matters, London 1993, S. 29ff.

  20. Vgl. Sabine Hark, Dissidente Partizipation, Frankfurt/M. 2005.

  21. Vgl. Elahe Haschemi Yekani/Beatrice Michaelis/Gabriele Dietze, Queer Interdependencies as corrective Methodologies, in: Yvette Taylor/Sally Hines/Mark E. Casey (eds.), Theorizing intersectionality and sexuality, Houndmills 2011, S. 79.

  22. Vgl. Cathy Cohen, Punks, Bulldaggers, and Welfare Queens, in: GLQ: A Journal of Lesbian and Gay Studies, 3 (1997) 4, S. 437-465.

  23. Vgl. E. Haschemi Yekani/B. Michaelis/G. Dietze (Anm. 21), S. 80; Katharina Walgenbach, Gender als interdependente Kategorie, in: dies. et al. (Hrsg.), Gender als interdependente Kategorie, Opladen 2007, S. 23-64.

  24. Vgl. Gabriele Winker/Nina Degele, Intersektionalität, Bielefeld 2010, S. 13.

  25. Vgl. Stefanie Kron, Intersektionalität oder Borderland als Methode?, in: Sabine Hess/Nikola Langreiter/Elisabeth Timm (Hrsg.), Intersectionality Revisited, Bielefeld 2011, S. 200-222.

M.A., geb. 1981; Doktorandin am Graduiertenkolleg "Geschlecht als Wissenskategorie" der Humboldt Universität zu Berlin; Gastdozentin ZHdK Mediale Künste in Zürich/Schweiz. E-Mail Link: nana.adusei-poku@hu-berlin.de